nach Anhörungsschreiben und darauf von mir erfolgter Stellungnahme, wie lange hätte das Jc hier Zeit die Sache weiter zu hinterfragen, weitere nachweise zu fordern oder in letzter option einen rückforderungsbescheid an mich zu senden, gibt es hier eine maximal zulässige frist ?
Ein Jahr.
Hab mir schon gedacht das dies sehr lange sein wird.
Zitat von: Flip am 08. Januar 2022, 14:47:06Ein Jahr.
kennst du die gesetzestexte dazu ?
falls es zu einem rückforderungsbescheid kommen sollte, werden die sich dafür bestimmt kein jahr zeit lassen. Was haltet ihr hier für eine übliche Zeitspanne wo eine solche rückforderung nach meiner stellungnahme vorliegen sollte ?
Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X, der gem. § 48 Abs. 4 SGB X auch für die 48er Fälle gilt:
ZitatDie Behörde muss dies innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen tun, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen.
Danke Dir Flip