Hallo,
Was muss man genau tun um die ~ 2000€ Pauschale bei Schwerbehindertenausweis GdB 100 zu kriegen?
Und wie lange rückwirkend geht das?
Freund hat 100 und will das irgendwie nicht beanspruchen weil er Bedenken hat das da irgendwas anderes noch erforderlich ist.
Welche Pauschale? Und von wem soll er die bekommen?
Bei der Steuererklärung gibt es Pauschal Beträge für Menschen mit Behinderungen. Anstatt Einzelnachweise einzureichen, können Diese jedoch auch Pauschbeträge nutzen.
https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/neue-behinderten-pauschbetraege-ab-2021.html
Dann wäre es aber keine Sozialleistung und im Unterforum mit "Fragen zu anderen Sozialleistungen" falsch. Außerdem war der Pauschbetrag bis 31.12.21 bei einem GdB von 100 nur 1420 Euro, nicht 2000.
Mir ist kein solcher Betrag bekannt. Ohne genauere Erklärung, was gemeint ist, kann man diese Frage nicht beantworten.
Es geht um den Betrag den man von der Lohnsteuer abziehen kann.
Der ist relativ hoch (~2000 bei 100 GdB) genau weiß ich es nicht.
Es geht darum wie man das macht genau:
Schreibt man dem Finanzamt oder wohin?
Und was schreibt man da rein, wie weit Rückwirkend ist es? Zuvor war auch 50GdB schon. Immer Vollzeit gearbeitet
Wenn es um die Lohnsteuer geht, gibt dein Freund das bei der Steuererklärung mit an und legt den Nachweis des Versorgungsmts bei.
Bei GdB 100 beträgt der Steuerfreibetrag 1.420 Euro.
Geltend gemacht wird der bei der Einkommensteuererklärung.
=> https://www.test.de/Rechte-fuer-Behinderte-Ansprueche-im-Ueberblick-1148107-1148126/
Zitat von: Steve79 am 09. Januar 2022, 13:29:23
Es geht darum wie man das macht genau:
Schreibt man dem Finanzamt oder wohin?
Und was schreibt man da rein, wie weit Rückwirkend ist es?
Idealerweise mit der Steuererklärung für das vergangene Jahr unter Beifügung einer Kopie des neuen SBA. Auf dem steht in der Regel auch das Änderungsdatum. Dann kann man für das nächste Jahr einen entsprechenden Freibetrag beim Finanzamt beantragen (
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (https://www.finanztip.de/lohnsteuerermaessigung/)), so dass dieser schon vom Arbeitgeber berücksichtigt werden kann.
Ja, danke das habe ich gesucht. Antrag auf Ermäßigung. Ist sogar besser als es später wiederzukriegen