Frohes neues Jahr!
Letztens hat mir ein Kumpel erzählt, was er so an Trinkgeld beim Lieferservice verdient. Er stockt mit seiner Familie auf.
Schätzt das Jobcenter das Trinkgeld oder wie läuft das ab?
Fragst Du für ihn, weil er Dich drum gebeten hat? Oder willst Du ihn anschwärzen? Missgönnst Du es ihm?
Um Gottes Willen NEIN; sowieso gibt es keine Beweise.. Ich überlege nur selbst :help:
Aber im Ernst: Ich habe letztens auf Tic Toc ein Video gesehen, da hat einer von 100 Euro Trinkgeld pro Abend erzählt. Das sind bei 5 Tage pro Woche ja gleich Mal 2.000 Euro im Monat.
Schlafende Hunde und so...
Ok dann bitte Beitrag bzw. Thread einfach löschen
Danke. :clever:
Mit der Länge des Schniepels sinkt die Höhe des Trinkgeldes.
Oktoberfest soll gut sein
Boah, was geht denn hier ab?
Misstraut sich die "Schicksalsgemeinschaft H4" jetzt schon untereinander :(
Grundsätzlich ist es anrechenbares Einkommen.
In den Weisungen Stand: 07.02.2020 konnte ich nichts spezielles zu Trinkgeld finden.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf
Hier https://schupp-und-partner.de/2018/02/17/trinkgeld-und-sgb-ii/
ZitatDas Sozialgericht Karlsruhe hält Trinkgelder für erbrachte Dienstleistungen (hier: Trinkgelder an eine Bedienung in der Gastronomie) für nicht auf die Leistungen aus SGB II (sog. Hartz IV) anrechenbar (SG Karlsruhe S 4 AS 2297/15).
Die Anrechnung von Trinkgeld ist nach § 11 a Abs. 5 SGB II grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Höhe des Trinkgeldes ca. 10 % der nach dem SGB II zustehenden Leistungen oder einen monatlichen Betrag von 60 EUR nicht übersteigt.
Nähere Recherchen zu Urteilen sind angebracht.
Trinkgelder sind aber nicht so hoch meistens.
Und sehr stark von der Tätigkeit abhängig.
Pizzataxi kriegt nicht viel, Kellner am ehesten aber auch sehr unterschiedlich.
Überall wird Trinkgeld für Service Leistungen erwartet. Nicht nur in der Gastronomie und im Lieferservice sondern auch in der Physiotherapie. Extrem nervig!
Die Arbeitgeber sollen Ihre Mitarbeiter besser bezahlen und "Sonderzahlungen und Belohnungen" für die Mitarbeiter anbieten und die "Lohnzahlung" nicht auf die Kundschaft abwälzen.
In der Systemgastronomie z.B. größtenteils verboten Trinkgeld anzunehmen.