Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fred am 09. Januar 2022, 21:06:42

Titel: Job
Beitrag von: Fred am 09. Januar 2022, 21:06:42
Frohes neues Jahr!

Letztens hat mir ein Kumpel erzählt, was er so an Trinkgeld beim Lieferservice verdient. Er stockt mit seiner Familie auf.

Schätzt das Jobcenter das Trinkgeld oder wie läuft das ab?


Titel: Re: Job
Beitrag von: justine1992 am 09. Januar 2022, 21:10:21
Fragst Du für ihn, weil er Dich drum gebeten hat? Oder willst Du ihn anschwärzen? Missgönnst Du es ihm?
Titel: Re: Job
Beitrag von: Fred am 09. Januar 2022, 21:19:06
Um Gottes Willen NEIN; sowieso gibt es keine Beweise.. Ich überlege nur selbst  :help:

Aber im Ernst: Ich habe letztens auf Tic Toc ein Video gesehen, da hat einer von 100 Euro Trinkgeld pro Abend erzählt. Das sind bei 5 Tage pro Woche ja gleich Mal 2.000 Euro im Monat.

Titel: Re: Job
Beitrag von: Reiner1970 am 09. Januar 2022, 21:56:17
Schlafende Hunde und so...
Titel: Re: Job
Beitrag von: Fred am 09. Januar 2022, 22:00:54
Ok dann bitte Beitrag bzw. Thread einfach löschen
Danke.  :clever:
Titel: Re: Job
Beitrag von: Steve79 am 09. Januar 2022, 22:22:26
Mit der Länge des Schniepels sinkt die Höhe des Trinkgeldes.

Oktoberfest soll gut sein
Titel: Re: Job
Beitrag von: Heinz-Otto am 09. Januar 2022, 22:44:57
Boah, was geht denn hier ab?
Misstraut sich die "Schicksalsgemeinschaft H4" jetzt schon untereinander :(

Grundsätzlich ist es anrechenbares Einkommen.
In den Weisungen Stand: 07.02.2020  konnte ich nichts spezielles zu Trinkgeld finden.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf

Hier https://schupp-und-partner.de/2018/02/17/trinkgeld-und-sgb-ii/
ZitatDas Sozialgericht Karlsruhe hält Trinkgelder für erbrachte Dienstleistungen (hier: Trinkgelder an eine Bedienung in der Gastronomie) für nicht auf die Leistungen aus SGB II (sog. Hartz IV) anrechenbar (SG Karlsruhe S 4 AS 2297/15).

    Die Anrechnung von Trinkgeld ist nach § 11 a Abs. 5 SGB II grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Höhe des Trinkgeldes ca. 10 % der nach dem SGB II zustehenden Leistungen oder einen monatlichen Betrag von 60 EUR nicht übersteigt.

Nähere Recherchen zu Urteilen sind angebracht.
Titel: Re: Job
Beitrag von: Steve79 am 09. Januar 2022, 23:28:36
Trinkgelder sind aber nicht so hoch meistens.
Und sehr stark von der Tätigkeit abhängig.

Pizzataxi kriegt nicht viel, Kellner am ehesten aber auch sehr unterschiedlich.

Titel: Re: Job
Beitrag von: Lina am 10. Januar 2022, 07:17:54
Überall wird Trinkgeld für Service Leistungen erwartet. Nicht nur in der Gastronomie und im Lieferservice sondern auch in der Physiotherapie. Extrem nervig!

Die Arbeitgeber sollen Ihre Mitarbeiter besser bezahlen und "Sonderzahlungen und Belohnungen" für die Mitarbeiter anbieten und die "Lohnzahlung" nicht auf die Kundschaft abwälzen.



Titel: Re: Job
Beitrag von: Steve79 am 10. Januar 2022, 13:59:20
In der Systemgastronomie z.B. größtenteils verboten Trinkgeld anzunehmen.