Hallo,
das Jobcenter hat mich im Dez.21 regelrecht bombadiert mit Forderungen. Gleichzeitig lief auch mein Weiterbewilligungsantrag ab Ja.22., den ich im Dez.21 gestellt habe.
Zuerst wollten sie eine Nebenkostenabrechnung für 21. Antwort: das Jahr ist noch nicht zu Ende dementspr. gibts auch keine Abrechnung vorläufig.
Dann kam nächster Brief, wir wollen auf Grund geänderter Kosten, eine Mietbescheinigung.
Antwort: Lt. Datenschutz und BSG-Urteil wird keine Mietbescheinigung benötigt,da es keine geänderten Daten gibt. Ausserdem war ersichtlich durch den mittlerweile eingetroffenen ,,Neuen Bewilligungsbescheid,, das es keine Veränderung gab.
Dann kam die Oberkrönung und halbe Auflösung des ganzen Tamtam. Es kamen 2 Briefe, einer ist ein erneuter Änderungsbescheid mit neuen Zahlungen an den Vermieter(Miete wirdimmer direkt überwiesen an Vermieter). Es wurden die NK angehoben und die Kaltmiete wurde erhöht um 25,- ohne das mir jemals eine NK-Abrechnung für 2020 bzw.ein Mieterhöhungsverlangen vorgelegt worden ist. Ausserdem wurden mir auf mein Konto (vermutlich als Nachzahlung an den Vermieter) 264 ,- überwiesen. Ja gehts noch?
Wenn ich widerspreche müsste ich ja meinen eigenen Bewilligungsbescheid anfechten. Hinterher sagen die womöglich noch bezahl die 264,- halt selbst...?!
Allerdings ist eigentlich die Forderung des Herrn Vermieters für 2020 für mich eigentlich eh hinfällig,weil die Frist abgelaufen ist.
Nun weiss ich weder was ich widersprechen soll,was ich mit 264 machen soll und was mit der unberechtigten Mieterhöhung (deshalb unberechtigt,weil es der Zustimmung des Mieters bedarf und nicht des JC) werden soll?!
Auf gut deutsch,mein türkischer Vermieter hat sich seine Kosten übers Jobcenter erschlichen..ich könnte natürlich das Jobcenter einfach alles zahlen lassen und garnicx machen...aber so richtig ist das nicht in meinem Rechtsverständnis
Vielleicht kann jemand helfen,danke
Zitat von: thokue63 am 10. Januar 2022, 21:12:27
Dann kam die Oberkrönung und halbe Auflösung des ganzen Tamtam. Es kamen 2 Briefe, einer ist ein erneuter Änderungsbescheid mit neuen Zahlungen an den Vermieter(Miete wirdimmer direkt überwiesen an Vermieter). Es wurden die NK angehoben und die Kaltmiete wurde erhöht um 25,- ohne das mir jemals eine NK-Abrechnung für 2020 bzw.ein Mieterhöhungsverlangen vorgelegt worden ist.
JC schreiben, dass dir vom VM keine NK-Abrechnung für 2020 und auch kein Mieterhöhungsschreiben vorliegt.
Es solle dir bitte erläutern, auf welcher Grundlage die KdU angehoben wurde und warum an den VM höhere Leistungen bezahlt werden.
Das JC steht in keinem Rechtsverhältnis mit dem VM. Auch wenn die Miete direkt an den VM bezahlt wird, darf es mit diesem in Vertragsangelegenheiten nicht kommunizieren.
Auch etwaige vom VM direkt an das JC gerichtete Mieterhöhungen oder NK-Abrechnung entfalten keine Rechtskraft, das das JC nicht der korrekte Adressat ist. Vertragspartei bist du. Der VM hat sich an dich zu wenden.
Sollte das JC Schreiben des VM erhalten, sind diese unverzüglich an dich weiter zu leiten!!ZitatAusserdem wurden mir auf mein Konto (vermutlich als Nachzahlung an den Vermieter) 264 ,- überwiesen. Ja gehts noch?
Lieber 264 € zu viel, als zu wenig.
Im Bescheid müsste doch stehen, wofür die Nachzahlung ist.
Bist du mit den höheren KdU noch in der Angemessenheit?
Dann wäre es im Grunde egal.
Allerdings musst du dem VM klar machen, dass er Abrechnungen und alle Angelegenheiten die das Mietverhältnis betreffen, an dich zu richten hat.
Zitat
Wenn ich widerspreche müsste ich ja meinen eigenen Bewilligungsbescheid anfechten. Hinterher sagen die womöglich noch bezahl die 264,- halt selbst...?!
Da komme ich noch nicht mit, was es mit den 264 auf sich hat.
Wenn die Miete direkt überwiesen wird und es mit der Nachzahlung der NK und der Mieterhöhung zu tun hat, müsste das JC das doch auch direkt an den VM überweisen?
Zitat
Allerdings ist eigentlich die Forderung des Herrn Vermieters für 2020 für mich eigentlich eh hinfällig,weil die Frist abgelaufen ist.
Richtig. Wenn du das dem JC klar machst, dass sie dadurch Geld sparen, kommen die auch in die Pötte.
ZitatNun weiss ich weder was ich widersprechen soll,was ich mit 264 machen soll und was mit der unberechtigten Mieterhöhung (deshalb unberechtigt,weil es der Zustimmung des Mieters bedarf und nicht des JC) werden soll?!
Dem JC die Rechtslage und seine Rolle im Rechtsverhältnis JC - DU - VM klar machen. Siehe oben.
ZitatAuf gut deutsch,mein türkischer Vermieter hat sich seine Kosten übers Jobcenter erschlichen..ich könnte natürlich das Jobcenter einfach alles zahlen lassen und garnicx machen...aber so richtig ist das nicht in meinem Rechtsverständnis
Das sehe ich auch so. Ich finde es wichtig, beiden klar zu machen, dass da nichts über deinen Kopf hinweg "gemauschelt" werden darf.
Selbst wenn die KdU jetzt noch angemessen ist trotz Mieterhöhung, bei der nächsten kann das ja schnell vorbei sein.
Da dir die Mieterhöhung nicht zugegangen ist, ist sie auch nicht wirksam.
Der VM muss die also nochmal neu schreiben, damit du die prüfen kannst.
NK 2020 ist gegessen, Nachzahung muss nicht geleistet werden.
Abrechnung 2021 hat an dich zu erfolgen.
War deine Miete schon immer angemessen? Oder haben sich evtl. die Richtwerte deines Kreises nach oben geändert und nun wird mehr überwiesen, damit deine Zuzahlung geringer wird oder wegfällt?
Vielen Dank für die Fixe ausführliche Antwort :)
Zitat von: Heinz-Otto am 11. Januar 2022, 10:15:39
JC schreiben, dass dir vom VM keine NK-Abrechnung für 2020 und auch kein Mieterhöhungsschreiben vorliegt.
Es solle dir bitte erläutern, auf welcher Grundlage die KdU angehoben wurde und warum an den VM höhere Leistungen bezahlt werden.
Das JC steht in keinem Rechtsverhältnis mit dem VM. Auch wenn die Miete direkt an den VM bezahlt wird, darf es mit diesem in Vertragsangelegenheiten nicht kommunizieren.
Auch etwaige vom VM direkt an das JC gerichtete Mieterhöhungen oder NK-Abrechnung entfalten keine Rechtskraft, das das JC nicht der korrekte Adressat ist. Vertragspartei bist du. Der VM hat sich an dich zu wenden.
Sollte das JC Schreiben des VM erhalten, sind diese unverzüglich an dich weiter zu leiten!!.
Das war auch mein Gedanke dies zu erfragen bzw. erläutert zubekommen.
ZitatLieber 264 € zu viel, als zu wenig.
Im Bescheid müsste doch stehen, wofür die Nachzahlung ist.
Bist du mit den höheren KdU noch in der Angemessenheit?
Dann wäre es im Grunde egal..
JC schrieb :aufgrund der mir vorgelegten NK 2020 kann im zugrunde liegenden Berechnungsmonat ein zusätzlicher Bedarf der KdU nach SGBII in H.v. 264,- anerkannt werden. Der Betrag wird ihnen in kürze ausgezahlt. die hiermit in max. möglicher Höhe erfolgte anerkennung zusätzlicher U.-kosten ergibt unter Berücksichtigung der übrigen Bedarfe sowie der einzusetzenden eigenen Mittel für den Berechnungsmonat insgesamt ein Leistungsanspruch, dessen höhe Sie nachstehend ablesen können.(da steht aber nix weiter)...Soweit nach dieser Bewilligung noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber Ihrem VM bestehen, empfehle ich Ihnen, diese im eigenen Interesse auszugleichen.
ZitatAllerdings musst du dem VM klar machen, dass er Abrechnungen und alle Angelegenheiten die das Mietverhältnis betreffen, an dich zu richten hat.
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Seit Ende 2019 gibt es hier keine Hausverwaltung mehr, die es sonst immer gab bei den vorherigen Vermietern. Nun soll es zwar angeblich eine geben, aber sie hat sich nie hier gemeldet,noch sind Nk-Ansprüche angemeldet worden. Von daher ist es auch nicht so einfach sich mit VM in Verbindung zu setzen, die sich hinter Hauswerwaltungen oder Anwälte verstecken,die nicht mit mir kommunizieren wollen.
Vermutlich ist das deshalb so,weil ich bisher immer was zu bemängeln hatte beim alten Hausverwalter und alten Vermieter. Von daher hab ich das einfach so belassen und nicht auf Kontakt gedrängt, weil er will ja Geld bei NK und nicht ich :)
ZitatRichtig. Wenn du das dem JC klar machst, dass sie dadurch Geld sparen, kommen die auch in die Pötte..
Das hatte ich ja bereits versucht denen klar zumachen,als sie die Mietbescheinigung haben wollten, das man schlafende Hunde nicht wecken sollte, wenn der Herr VM keine Kosten anmeldet. Das er dies hinterm Rücken nun doch getan hat, konnte ich nicht wissen...wenn dann höchstens erahnen.
ZitatDem JC die Rechtslage und seine Rolle im Rechtsverhältnis JC - DU - VM klar machen. Siehe oben .
Jo :)
Ich werde denen mal den obigen Rechtsstand erläutern...
Soll ich jetzt auch nochmal erfragen,was mit dem Geld geschehen soll?! Weil die obige JC -Erklärung, ist für mich nicht eindeutig bzw. ohne Unterlagen verjährt. Und dann müsste eigentlich das JC die Kohle ja zurück bekommen, will mich ja nicht bereichern :)
Vielen Dank Thokue
@Big Mama
Meine KdU war immer sehr angemessen bzw. deutlich unter dem was viele andere hier bekommen. Schon deshalb hatte ich dazu geraten dem VM nicht unnötig mit Abfragen wie Mietbescheinigung ect. zu gängeln und das auch noch in der Weihnachtszeit.
Zitat von: thokue63 am 11. Januar 2022, 12:14:12
Das war auch mein Gedanke dies zu erfragen bzw. erläutert zubekommen.
Eine schriftliche Stellungnahme würde ich auf jeden Fall anfordern, mit dem Hinweis, dir die Rechtsgrundlage für ihr Handeln zu nennen.
Das mögen sie besonders gerne, denn dann kommen sie oft ins Schleudern und hinterfragen evtl. mal ihr Handeln. :cool:
Und die ausdrückliche Aufforderung, dir jeglichen Schriftverkehr zw. JC und VM im Original zukommen zu lassen.
ZitatJC schrieb :aufgrund der mir vorgelegten NK 2020 kann im zugrunde liegenden Berechnungsmonat ein zusätzlicher Bedarf der KdU nach SGBII in H.v. 264,- anerkannt werden. Der Betrag wird ihnen in kürze ausgezahlt. die hiermit in max. möglicher Höhe erfolgte anerkennung zusätzlicher U.-kosten ergibt unter Berücksichtigung der übrigen Bedarfe sowie der einzusetzenden eigenen Mittel für den Berechnungsmonat insgesamt ein Leistungsanspruch, dessen höhe Sie nachstehend ablesen können.(da steht aber nix weiter)...Soweit nach dieser Bewilligung noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber Ihrem VM bestehen, empfehle ich Ihnen, diese im eigenen Interesse auszugleichen.
Liest sich, als wäre das nur die Nachzahlung der verfristeten NK 2020. Die das JC aber nicht direkt an den VM überwiesen hat.
Die Frage ist warum. Wo sie doch sonst alles hinter deinem Rücken abwickeln.
Ich denke, weil § 22 Abs. 7
bei freiwilliger Direktüberweisung nicht bindend ist für das JC. Wenn die Direktüberweisung
von Amts wegen erfolgt, müssten sie m. E. auch die Nachzahlung direkt überweisen
Du sagtest doch noch was von 25 € Mieterhöhung.
Woher hast du das? Das muss doch auch irgendwo gestanden haben.
Ich schreibe einfach mal, wie ein mögliches Szenario aussehen könnte, weil das JC Kosten anerkannt hat, die es hätte gar nicht anerkennen dürfen und müssen.
Zumal du anscheinend schon alles notwendige gemacht hast, dem JC die Rechtslage klar zu machen und nicht berechtigte Forderungen abzuwenden! Was soll man denn noch tun, wenn die zu doof sind?
ZitatDas hatte ich ja bereits versucht denen klar zumachen,als sie die Mietbescheinigung haben wollten, das man schlafende Hunde nicht wecken sollte, wenn der Herr VM keine Kosten anmeldet. Das er dies hinterm Rücken nun doch getan hat, konnte ich nicht wissen...wenn dann höchstens erahnen.
Die Überzahlung hast du nicht zu verantworten! Aber meist wird der eLb letztlich doch immer für Fehler des JC herangezogen.
Dein VM hat dir gegenüber noch keine Forderungen geltend gemacht! Zudem ist sie verfristet und kann nicht mehr durchgesetzt werden!
Also musst du aktuell die Nachzahlung des JC noch gar nicht an den VM weiterleiten.
Der wird sich dann wieder an das JC wenden und den Betrag "anmahnen", das JC dir dann mit allem Möglichem, evtl. bis hin zu Bußgeld drohen und dir den Vertrauensschutz nach § 45 SGB X absprechen.
Darum musst du unbedingt BEIDEN (JC und VM) klar machen, was ich oben geschrieben habe. Das hast du ja auch vor.
ZitatNun soll es zwar angeblich eine geben, aber sie hat sich nie hier gemeldet,noch sind Nk-Ansprüche angemeldet worden. Von daher ist es auch nicht so einfach sich mit VM in Verbindung zu setzen, die sich hinter Hauswerwaltungen oder Anwälte verstecken,die nicht mit mir kommunizieren wollen.
Die Adresse deines VM steht also nicht im MV, da die HV in Vollmacht unterschrieben hat? Die neue HV
muss sich bei dir melden und eine Vollmacht vorlegen, dass sie beauftragt ist! Und wie gesagt, Forderungen an dich richten und nicht an das Amt.
Wird Miete direkt überwiesen, setzen das Behörden und VM gerne mit einer Entmündigung gleich :teuflisch:
Es könnte sich um eine WEG mit verschiedenen Vermietern handeln?
Woher weißt du dass es eine neue HV gibt, vielleicht hat derjenige die Adresse der neuen HV? Z. B. ein Eigentümer der in seiner eigenen Wohnung wohnt.
Dann die Adresse von dort holen, oder notfalls auf dem Grundbuchamt (kostet leider was).
ZitatVermutlich ist das deshalb so,weil ich bisher immer was zu bemängeln hatte beim alten Hausverwalter und alten Vermieter. Von daher hab ich das einfach so belassen und nicht auf Kontakt gedrängt, weil er will ja Geld bei NK und nicht ich :)
Das ist grundsätzlich auch schlau!
ZitatSoll ich jetzt auch nochmal erfragen,was mit dem Geld geschehen soll?!
Haben sie im Grunde. Du sollst die 264 € an den VM weiter leiten.
ZitatWeil die obige JC -Erklärung, ist für mich nicht eindeutig bzw. ohne Unterlagen verjährt. Und dann müsste eigentlich das JC die Kohle ja zurück bekommen, will mich ja nicht bereichern :)
Du könntest es darauf ankommen lassen, ob der VM sich beim JC meldet, wenn du die 264 € nicht an ihn überweist und schauen, wie und wann das JC reagiert. Das Geld legst du natürlich zurück.
Fordert es das JC nicht innerhalb 1 Jahres zurück, könntest du es theoretisch behalten. War ja deren Fehler, was du auch nachweisen kannst. Du hast alles getan um die Überzahlung zu verhindern.
Ich finde es nicht immer verwerflich, wenn man Geld das einem nicht zusteht behält. Warum sollen die Ämter für ihre Fehler nicht auch mal gerade stehen, sondern immer wir für deren Fehler? Machen wir Fehler sind sie auch nicht zimperlich und setzen uns mit Leistungsentzug oder sonstigen oftmals rechtswidrigen Handlungen unter Druck.
Das ist eine moralische Frage, wo ich für mich auch zwiegespalten bin. (https://hartz.info/index.php?topic=127563.msg1519795#msg1519795)
Zitat von: Heinz-Otto am 11. Januar 2022, 13:18:23
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Eine schriftliche Stellungnahme würde ich auf jeden Fall anfordern, mit dem Hinweis, dir die Rechtsgrundlage für ihr Handeln zu nennen.
Das mögen sie besonders gerne, denn dann kommen sie oft ins Schleudern und hinterfragen evtl. mal ihr Handeln. :cool:
Und die ausdrückliche Aufforderung, dir jeglichen Schriftverkehr zw. JC und VM im Original zukommen zu lassen.
Das mach ich auch so....
ZitatDu sagtest doch noch was von 25 € Mieterhöhung.
Woher hast du das? Das muss doch auch irgendwo gestanden haben.
Das hab ich nur zufällig aus der Aufbröselung der Kdu des BWB entnommen, dort steht auch das sie die KdU bzw. NK bis Ende 22 angehoben haben...zumindest mal was sinnvolles :)
ZitatDie Überzahlung hast du nicht zu verantworten! Aber meist wird der eLb letztlich doch immer für Fehler des JC herangezogen.
Dein VM hat dir gegenüber noch keine Forderungen geltend gemacht! Zudem ist sie verfristet und kann nicht mehr durchgesetzt werden!
Also musst du aktuell die Nachzahlung des JC noch gar nicht an den VM weiterleiten.
Der wird sich dann wieder an das JC wenden und den Betrag "anmahnen", das JC dir dann mit allem Möglichem, evtl. bis hin zu Bußgeld drohen und dir den Vertrauensschutz nach § 45 SGB X absprechen.
Darum musst du unbedingt BEIDEN (JC und VM) klar machen, was ich oben geschrieben habe. Das hast du ja auch vor.
Ja fast :)...denn dem VM werd ich nix schreiben, ich hab ausser die Kontodaten und die Adresse (die vermutlich nichtmal mehr aktuell ist) garnix.
ZitatDie Adresse deines VM steht also nicht im MV, da die HV in Vollmacht unterschrieben hat? Die neue HV muss sich bei dir melden und eine Vollmacht vorlegen, dass sie beauftragt ist! Und wie gesagt, Forderungen an dich richten und nicht an das Amt.
Wird Miete direkt überwiesen, setzen das Behörden und VM gerne mit einer Entmündigung gleich :teuflisch:
Der Mietvertrag ist uralt,ich habe bereits den 5. Vermieter in 30 Jahren :). Mit der damaligen HV hab ich mal wegen Hartz4 2005 eine Änderung gemacht. Es liegt hier keine Vollmacht einer neuen Hausverwaltung vor. Ich habe nur diese Vermutung mit derneuen HV, weil die im Nachbarhaus am wursteln sind. Und weil unsere Heizungs und Wassergeschichten für 2 Häuser laufen. Im Nachbarhaus gibts aber Eigentumswohnungen somit auch Eigentümer, wo es Versammlung gibt. Mein VM läuft da aber nicht auf..daher hab ich die Infos
ZitatEs könnte sich um eine WEG mit verschiedenen Vermietern handeln?
Woher weißt du dass es eine neue HV gibt, vielleicht hat derjenige die Adresse der neuen HV? Z. B. ein Eigentümer der in seiner eigenen Wohnung wohnt.
Dann die Adresse von dort holen, oder notfalls auf dem Grundbuchamt (kostet leider was).
Wie gesagt ich hab da null Interesse mich bei der ominösen HV zu melden. Ich bin nur Mieter und solange alles einigermassen funzt, will ich keinen sehen :)
Und wenn die was wollen, gibts einen Briefkasten. Normal finden alle die was wollen,diesen...
ZitatDu könntest es darauf ankommen lassen, ob der VM sich beim JC meldet, wenn du die 264 € nicht an ihn überweist und schauen, wie und wann das JC reagiert. Das Geld legst du natürlich zurück.
Fordert es das JC nicht innerhalb 1 Jahres zurück, könntest du es theoretisch behalten. War ja deren Fehler, was du auch nachweisen kannst. Du hast alles getan um die Überzahlung zu verhindern.
Ich finde es nicht immer verwerflich, wenn man Geld das einem nicht zusteht behält. Warum sollen die Ämter für ihre Fehler nicht auch mal gerade stehen, sondern immer wir für deren Fehler? Machen wir Fehler sind sie auch nicht zimperlich und setzen uns mit Leistungsentzug oder sonstigen oftmals rechtswidrigen Handlungen unter Druck.
Das ist eine moralische Frage, wo ich für mich auch zwiegespalten bin. (https://hartz.info/index.php?topic=127563.msg1519795#msg1519795)
Ja das mach ich so...der bekommt erstmal nix, wird bestimmt noch lustig.....fühl mich allerdings rechtlich klar im Vorteil
So am Rande dazu...Oktober 2016 hat der Türke das Haus gekauft. Im November lag eine Mieterhöhung mit 20% im Briefkasten,damals noch von der alten HV verfasst. Allerdings so indiskutabel, das ich 0,00 darauf reagiert habe. Da hat die alte Hausverwaltung auch versucht über das JC die Mieterhöhung zu bekommen. Ein Brief von mir hat gereicht und die waren ganz leise :)...und nun halt der neue Versuch, was für Anfänger :)
Welche Rolle spielt die Nationalität des neuen Eigentümers?
Sorry, aber auf so was reagiere ich subtil ;)
Eher eine unwichtige...aber andere Länder andere Sitten, hat sich zumindest in meinem Fall bestätigt. Deppen gibts natürlich in jedem Land...vermutlich in dem einem mehr oder weniger, aber wir schweifen ab bzw. es ist erstmal glaub alles gesagt.
Vielen Dank für Deine Mühe
Da mir Nationalitäten grundsätzlich egal sind, und derlei Differenzierung ohne konkreten Anlass oder Kontext so gut wie nie in den Sinn kommen, werde ich halt hellhörig und frage mal freundlich nach. Gerade seit der hitzigen Asyl- und Ausländerdebatte.
Könnte ja Menschen, denen die Herkunft - wie mir - egal ist, die auch keine Vorurteile haben und nur das Verhalten von Personen bewerten zum Nachdenken anregen, warum die Nationalität plötzlich eine Rolle spielte. Obwohl sie im Grunde kosmopolitisch denken.
Öffentliche Debatten und Sprachgebrauch färben ja ab.
Ähnlich wie Werbung, die jeden unbewusst beeinflusst.
Ich will da nur achtsam sein.
Habe jetzt endlich mal Zeit gefunden etwas zu schreiben fürs JC, eilt ja nicht:)
Betreff: Anpassung KdU
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom Vermieter liegt hier keine Nebenkostenabrechnung von 2020 vor.
Ebenso liegt hier kein schriftliches Mieterhöhungsverlangen von 2021 vor.
Bitte erläutern Sie mir die Rechtsgrundlage für die Anpassung der KdU.
Es besteht ein Vertragsverhältnis zwischen xy mit dem Vermieter Herrn zy, deshalb ist es mehr als befremdlich, wie hier versucht wird über das Jobcenter
eine Änderung der Kosten/Mieterhöhung ohne Einsichtnahme des Mieters herbeizuführen.
Bereits mit Schreiben vom 14.03.2017 an Sie, habe ich diese Vorgehensweise der damaligen Hausverwaltung bemängelt.
Einer vorsorglichen Anpassung der reinen Nebenkosten für 2022 wie im Änderungsbescheid 2022 bereits vorgenommen, stehe ich nicht entgegen.
Kann man so machen?
Ich würde das JC auffordern, dir alle Informationen, Daten und Dokumente (Abrechnung, Vollmacht der HV) zu übersenden.
Notfalls über die DSGVO.
Ich würde auch noch nachfragen wofür diese 264 € sind, wie sich die zusammensetzen und warum diese nicht auch direkt überwiesen wurden, sondern an dich.
Interessant zu wissen ist auch, ob das JC mit dem VM/HV in Kontakt getreten ist, oder dieser die Abrechnung eingereicht hat.
Der HV müsstest du schon ebenfalls mitteilen, dass Abrechnungen und Mieterhöhungsverlangen zuerst an dich gehen, auch wenn das JC die Miete direkt überweist. Vertragspartner bist du, nicht das JC.
Alternativ, dass sie dir alles zusätzlich zukommen lassen und nicht nur dem JC.
Die Direktüberweisung kannst du - sofern du das freiwillig beantragt hast - jeder Zeit wieder rückgängig machen. Kann man denen auch klar machen.
Andererseits kann dir das alles egal sein, so lange deine KdU vollständig übernommen wird.
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