Hallo,
ich weiß, dass das JC Kontoauszüge fordern darf. Bei Selbständigen auch bis zu 6 Monate zurück. Ich finde allerdings bei meiner Suche immer nur die Weisung, dass Kontoauszüge
bei Erstantrag oder Weiterbewilligungsantrag gefordert werden dürfen. Bei uns werden jetzt Kontoauszüge der letzten 6 Monate gefordert zur abschließenden Feststellung unseres
Leistungsanspruchs, und zwar ALLER Konten für 6 Monate, nicht nur von meinem, welches ein Geschäftskonto ist.
Wurde so NOCH NIE gefordert. Bin seit 12 Jahren selbständig, meine EKS nebst einer neutralen Kopie meiner Buchführung war immer ausreichend, um den Leistungsanspruch endgültig
festzusetzen. Sie verlangt auch Kopien sämtlicher Rechnungen für Einnahmen und Ausgaben.
Jetzt haben wir eine neue SB, die wohl übereifrig ist. Ich mache mir die Arbeit, keine Frage. Wenn es denn rechtmäßig ist, diesen Papierberg zu fordern.
Achso, sollte noch anmerken, dass sie in ihrem Schreiben explizit die Unterlagen "in Kopie" fordert.
Kein Hinweis darauf, dass sie persönlich VORGELEGT werden können oder die Möglichkeit besteht, diese im Amt vor Ort kostenlos kopieren zu lassen.
Kann ich unter diesen Umständen Kostenübernahme fordern?
Danke schonmal und lieben Gruß
Banane
6 Monate Kontoauszüge sind in dem Fall möglich.
Meiner Meinung nach, gehen die Rechnungen das JC allerdings nichts an.
Allein schon wegen dem Datenschutz der Kunden, für die die Rechnungen geschrieben wurden.
Viele JC sind komplett zu inkl. der Kopierer für LE. Kannst ja auch Fotos odef Scans per Mail einreichen.
Bei Originalen auch den Hinweis auf Rückgabe geben. Hier allerdings keine Garantie, dass das funktioniert. Oft werden die Unterlagen direkt zum Scannen in die eAkte geschickt, dann sind die Futsch.
habe das gefuehl es ist auch reine willkuer wie viel gefordert wird und was daraus gemacht wird. hatte frueher rueckfragen zu +1,99 euro ueberweisungsgutschriften. hab dann detailliert das prinzip von "geld zurueck gratis testen" produkten erleutert :D nach einem umzug und laengerer zeit werden zwar kontoauszuege gefordert, aber ich habe das gefuehl das wird kaum gesichtet. hab gedacht da werden einige nachfragen kommen, aber es kam nix (zb ueberweisungsgutschriften durch "Kunden werben kunden" programme).
Hallo,
dass die Jobcenter für Kundenverkehr geschlossen sind, ist mir bewusst und das ist ja auch völlig okay so. Ich dachte nur, dass eben dann auch der Hinweis erfolgen muss,
dass Kosten für Kopien übernommen werden. Wie gesagt, dass wird ein Paket bei mir.
Originale bekommen die eh nicht. Im Zuge der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes widerstrebt es mir allerdings schon, 100te Seiten zu kopieren, die nach kurzer Sichtung vernichtet werden.
An Fax hab ich auch schon gedacht, aber das dauert ja Stunden. Wäre aber lustig, sich vorzustellen, wie das Büro vollläuft. Digital wäre auch eine Idee, aber in welcher Form? Bei Mails bin ich skeptisch, weil ich nur die Team-Adresse habe. Wer weiß, wo das landet und ich habe keinen rechtsgültigen Nachweis. Außerdem werden das mehrere Mails, weil sonst die Anhänge zu groß werden. Einen Datenträger darf man wohl nicht einreichen, weil die sowas nicht an die Firmenrechner anschließen dürfen.
Ich bin jedenfalls alle Auszüge durchgegangen und kann jeden Geldeingang rechtfertigen. Das ist nicht das Problem.
Achso, und zu den geforderten Rechnungen hab ich ihr bereits geschrieben, dass ich die eh schwärze auf Grund der DSGVO und so auch nicht mehr zu sehen ist als auf meiner Buchführungsliste. Hab auf doppelte Datenerhebung hingewiesen.
Naja, man hat ja als Leistungsempfänger auch nix zu tun, außer sich ab und zu mal nen Apfel zu schälen.
Alle reden über Klima- und Umweltschutz und das Jobcenter fordert sowas.
Lieben Gruß
Banane
Zitat von: Banane007 am 13. Januar 2022, 12:53:07
Hallo,
dass die Jobcenter für Kundenverkehr geschlossen sind, ist mir bewusst und das ist ja auch völlig okay so. Ich dachte nur, dass eben dann auch der Hinweis erfolgen muss, dass Kosten für Kopien übernommen werden. Wie gesagt, dass wird ein Paket bei mir.
Da diese Kosten nicht übernommen werden müssen, muss bereits deshalb nicht auf eine Kostenübernahme hingewiesen werden.
Hallo,
Nirvana, auch dann nicht, wenn andere kostengünstigere Möglichkeiten wie jetzt auf Grund der Pandemie wegfallen? VORLAGE ist ja zur Zeit nicht möglich.
Da würden ja (zumindest für uns) kaum Kosten entstehen. Das Jobcenter ist 3km Luftlinie entfernt und auch Post werfe ich immer selbst dort ein. Die jetzt geforderten
Unterlagen passen allerdings nicht in den Hausbriefkasten, daher werde ich das Paket dann mit der Post verschicken müssen, was auch wieder Geld kostet.
Tja, dann ist das eben so. Danke Euch allen und schönes Wochenende.
Gruß
Banane
Zitat von: Banane007 am 13. Januar 2022, 13:08:04
Das Jobcenter ist 3km Luftlinie entfernt und auch Post werfe ich immer selbst dort ein. Die jetzt geforderten
Unterlagen passen allerdings nicht in den Hausbriefkasten, daher werde ich das Paket dann mit der Post verschicken müssen, was auch wieder Geld kostet.
Alternativ die Unterlagen auf mehrere Umschläge zu verteilen, die dann nacheinander in den Hausbrifkasten passen, kommt nicht in Frage?
Zitat von: Banane007 am 13. Januar 2022, 13:08:04
Nirvana, auch dann nicht, wenn andere kostengünstigere Möglichkeiten wie jetzt auf Grund der Pandemie wegfallen? VORLAGE ist ja zur Zeit nicht möglich.
Natürlich.
Hallo,
jupp, mehrere Umschläge wären auch ne Idee. Manchmal kommt man auf die einfachsten Dinge nicht, danke.
Lieben Gruß
Banane
Zitat von: Banane007 am 13. Januar 2022, 14:32:02mehrere Umschläge wären auch ne Idee.
Die wollen für 6 Monate die Auszüge, das kann doch nicht wirklich so viel sein oder?
Wenn doch, würde ich auf der Vorlage bestehen und nicht unendlich viele Seiten der Auszüge kopieren.
Dann können sie selber welche machen, wenn sie meinen es ist Notwendig.
Meistens ist es das aber gar nicht, aber wenn der Kunde auf eigene Kosten kopiert ist es denen ja egal.
Zitat von: vanessa am 13. Januar 2022, 15:04:55
Zitat von: Banane007 am 13. Januar 2022, 14:32:02mehrere Umschläge wären auch ne Idee.
Die wollen für 6 Monate die Auszüge, das kann doch nicht wirklich so viel sein oder?
Es scheint sich um mehrere Konten zu handeln, u. a. um ein Geschäftskonto. Da können je nach Umsatz schon einige Seiten zusammenkommen. Wobei ich ja mehrere Kontoauszugsseiten auf ein Blatt kopieren würde, bei den meisten Kontoauszügen geht das, die sind nicht in DinA4.
Zitat von: Sheherazade am 13. Januar 2022, 15:34:07Es scheint sich um mehrere Konten zu handeln
Kann sein aber so viele
Zitat von: Banane007 am 13. Januar 2022, 12:53:07100te Seiten zu kopieren
Kann ich mir nicht so recht vorstellen, TE bekommt ja noch Hartz.
Da kann es doch nicht um so viele Buchungen gehen?
Zitat von: Sheherazade am 13. Januar 2022, 15:34:07mehrere Kontoauszugsseiten auf ein Blatt
Ja am besten 12 vorn und 12 hinten auf ein Blatt, soll SB doch die Lupe raus holen :smile:
Banane007
Zitat von: Banane007 am 12. Januar 2022, 15:49:53ch finde allerdings bei meiner Suche immer nur die Weisung, dass Kontoauszüge
bei Erstantrag oder Weiterbewilligungsantrag gefordert werden dürfen. Bei uns werden jetzt Kontoauszüge der letzten 6 Monate gefordert zur abschließenden Feststellung unseres
Leistungsanspruchs, und zwar ALLER Konten für 6 Monate, nicht nur von meinem, welches ein Geschäftskonto ist.
Vorab ist nicht so meine Materie aber meine Gedanken dazu:
Heißt dass das du keinen WBA gestellt hast?
Wenn ja!:
würde ich das JC anschreiben und sie auffordern für was Sie alle Kontoauszüge von allen Konten haben wollen. Hierzu fehlt die rechtliche Begründung und diese Forderung wäre (wenn kein Betrugsverdacht vorliegt) daher nichtig. *
Über Jahre wurde nicht, von der vorherigen SB, so ein unbegründeter Aufwand für eine normale endgültige Feststellung betrieben, seltsamerweise erst mit Wechsel der SB (evtl. FAB andenken) und ohne Begründung zweifelst du doch an das diese Forderung gerechtfertigt ist oder ob diese neue SB evtl. in der Schulung nicht aufgepasst hat.
Einer normalen Aufforderung von sechs Monaten über den Zeitraum der EKS und von den Geschäftskonten (wie bisher halt) kommst du natürlich umgehend nach.
s. Anhang
Keine Datenerhebung ohne Begründung und wenn es nicht vernünftig geregelt wird wird der Datenschutzbeauftragte des Landes eingeschaltet.
* Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
Zitat
Kontoauszüge von Geschäftskonten
Ausnahme: Zur Feststellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben zur Gewinnermittlung: § 3 ALG II-V i. V. m. § 60 SGB I
https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__3.html
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Hallo,
Fettnäpfchen, der WBA wurde schon im November (für 01/22 - 06/22) gestellt und bewilligt, ohne Kontoauszüge.
Meine EKS weicht nur geringfügig von der geschätzten ab und weist auch keine besonderen Auffälligkeiten im Vergleich zu den vorherigen auf.
Das könnte ich ja verstehen, wenn da plötzlich erheblich weniger Gewinn gemeldet wird oder eine besonders hohe Ausgabe verzeichnet ist.
Das ist aber nicht der Fall. Sie fordert Kopien von Rechnungen in Höhe von teilweise 27,96 Euro.
Es gab keine wesentlichen Änderungen in unseren Verhältnissen.
Wir hatten schon einige SB's in der Leistungsabteilung. Sie ist die ERSTE, die das fordert.
Und ja, weil hier die Frage aufkam, von ALLEN Konten. Dem meines Mannes, wo die Leistungen drauf gehen und sein Lohn, mein Geschäftskonto und das Paypal-Konto.
Das sind jetzt grob überschlagen 150 Seiten.
Lieben Gruß
Banane
Zitat von: Yavanna am 12. Januar 2022, 18:14:19
Viele JC sind komplett zu inkl. der Kopierer für LE. Kannst ja auch Fotos odef Scans per Mail einreichen.
Bei Originalen auch den Hinweis auf Rückgabe geben. Hier allerdings keine Garantie, dass das funktioniert. Oft werden die Unterlagen direkt zum Scannen in die eAkte geschickt, dann sind die Futsch.
Meine Banken stellen die Kontoauszüge per PDF bereit, hier kann man ggf. auch entsprechendes schwärzen was kein Einfluss auf den Leistungsbezug hat und dann per Mail versenden.
Zitat von: Banane007 am 13. Januar 2022, 22:24:52Sie fordert Kopien von Rechnungen
Würde ich nicht machen, was gehen die deine Rechnungen an?
Zitat von: Banane007 am 13. Januar 2022, 22:24:52Sie fordert Kopien von Rechnungen in Höhe von teilweise 27,96 Euro.
Darum ging es mir nicht sondern um das was insgesamt gefordert wird.
und daher
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2022, 18:26:32Vorab ist nicht so meine Materie aber meine Gedanken dazu:
halte ich mich zurück. Am Schluss ist die Forderung korrekt auch wenn ich mir das in der Form nicht vorstellen kann.
Besonders da dein WBA bis 06 geht kann es ja eigentl. nur um die endgültige Berechnung des vorangegangenen Bewilligungszeitraum handeln.
MfG FN
Hallo,
richtig, Fettnäpfchen, es geht um die abschließende Berechnung zunächst vorläufig bewilligter Leistungen aus dem vergangenen Bewilligungszeitraum.
Die SB hat meine Rückfragen dazu nun (teilweise) beantwortet. U.a. schreibt sie, dass auch wenn in der Vergangenheit keine Unterlagen gefordert wurden,
dies nicht heißt, dass auch zukünftig keine gefordert werden können. Sie hat unsere Akte übernommen und festgestellt, dass dort kein Vermerk über
Kontoauszüge zu finden ist und hat sich wohl gedacht, sie macht das dann jetzt mal.
Kopien meiner Rechnungen möchte sie haben, weil zu prüfen ist, ob meine Preisgestaltung wirtschaftlich ist. Diesen Satz finde ich ja putzig. SIE will prüfen,
ob meine Preisgestaltung wirtschaftlich ist? Das hat ein Institut vor einiger Zeit im Zuge einer Maßnahme des Jobcenters getan und mir Wirtschaftlichkeit und
Tragfähigkeit bescheinigt. Das Schreiben hab ich noch irgendwo. Kann ich ihr ja beilegen. Auf eine Seite mehr oder weniger kommt es nun auch nicht an.
Weiter schreibt sie, dass Kopien dieser Art NICHT als Ausgabe in der EKS anerkannt werden. Hier (oder an anderer Stelle) schrieb jemand, dass diese Kosten
durchaus Betriebsausgaben sind, weil ich ja für bzw. vom Gewerbe Kopien anfertige.
Nungut, ich danke Euch für Eure Hilfe und die Impulse und meinetwegen soll sie das Päckle halt bekommen.
Lieben Gruß
Banane
Banane007
Das bin ich ja neugierig ob die SB dann zufrieden ist oder ob es weitergeht.
Wundern würde es mich nicht..... und wenn ja.... dann weißt du ja schon dass das nur so gemacht wird weil es bei dir machbar ist.
Wäre schön wenn du uns eine Rückmeldung gibst egal wie es ausgegangen ist!
Ein schönes WE
FN
Nun weiß man wenigstens dass man künftig aufpassen muss, dass ein Aktenvermerk gemacht wird, wenn die Auszüge durch Vorlage, statt Einreichung kontrolliert wurden. Den Vermerk kann man sich dann vorsorglich bestätigen lassen.
Wer weiß, was mit Akten so alles passieren kann, oder Handlingsfehler bei der Anwendung der Software.
Hallo,
Fettnäpfchen, was hilft es, wenn ich mich wehre? Bringt nur wieder Ärger und kostet Nerven, die ich nicht habe. Und dann fordert sie das Päckchen halt mit dem nächsten
WBA, wo sie es dann ja auch rechtssicher darf. Also wäre nix gewonnen.
Mittlerweile hat sich auch Schriftverkehr überschnitten und ich warte quasi noch auf Antwort auf meinen letzten Brief, in welchem ich sie darauf hinwies,
dass die erforderlichen Daten nun mittlerweile doppelt erhoben wurden und die Kontoauszüge eine dritte Datenerhebung darstellen.
Heinz-Otto, sie schrieb wortgenau (ich zitiere) "In Ihrer Leistungsakte konnte ich in letzter Zeit jedoch keine lückenlosen Kontoauszüge erkennen, daher die Anforderung.".
"Erkennen" deute ich hier mal maximal als Aktenvermerk, weil die Auszüge selbst ja nicht zur Akte genommen werden dürfen. Selbst WENN wir welche eingereicht HÄTTEN,
würde sie die in der Akte nicht finden. Also, davon gehe ich zumindest mal aus.
Lieben Gruß
Banane
Zitat von: Banane007 am 15. Januar 2022, 17:17:16
Heinz-Otto, sie schrieb wortgenau (ich zitiere) "In Ihrer Leistungsakte konnte ich in letzter Zeit jedoch keine lückenlosen Kontoauszüge erkennen, daher die Anforderung.".
"Erkennen" deute ich hier mal maximal als Aktenvermerk, weil die Auszüge selbst ja nicht zur Akte genommen werden dürfen. Selbst WENN wir welche eingereicht HÄTTEN,
würde sie die in der Akte nicht finden. Also, davon gehe ich zumindest mal aus.
Das ist gut möglich. Evtl. geht sie davon aus, dass alle Auszüge in der Akte sein müssten.
Teilweise dürfen Auszüge leider in die Akte, aber nicht als Regelfall.
Der Bundesdatenschützer ist da zurück gerudert, weil das BSG eine Speicherung für 10 J. als gerechtfertigt ansieht.
Du kannst sie ja mal auf dieses Dokument aufmerksam machen und mal das durchlesen.
Und hier einiges finden https://hartz.info/index.php?topic=127433.msg1516579#msg1516579
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Hallo,
hier mal eine kurze Rückmeldung zum Stand der Dinge.
Zu unserem Nachteil hat sich nun ergeben, dass die SB anhand der Kontoauszüge die Gehaltseingänge meines Mannes nach Zufluss berücksichtigt, aber in der Folge
dann leider falsch berechnet hat. Im abschließenden Bescheid hat sie bei doppeltem Gehaltseingang nur EINMAL den Freibetrag abgezogen.
Dazu hatte ich einen extra Thread eröffnet und da läuft nun auch der Widerspruch.
Desweiteren hat sie ein privates Darlehen als Einkommen angerechnet. Darlehensvertrag hatten wir mit eingereicht und auch die Nachweise darüber, dass es schon
zum Teil zurückgezahlt wurde. Auch dagegen richtet sich unser Widerspruch.
Lieben Gruß
Banane
Zitat von: Banane007 am 16. Februar 2022, 14:37:20aber in der Folgedann leider falsch berechnet hat.
So was hatte ich auch mal, insgesamt lief das dann über 1 Jahr.
So lange brauchte das JC weil immer zu wenig gezahlt und mehr Angerechnet wurde, als wirklich Verdient.
Ständig falsche Bescheide und immer wieder, musste Widerspruch eingelegt werden.
Also immer in Widerspruch gehen, wenn die Berechnung nicht stimmt.
Zitat von: vanessa am 16. Februar 2022, 14:46:21So lange brauchte das JC weil immer zu wenig gezahlt und mehr Angerechnet wurde, als wirklich Verdient.
Ständig falsche Bescheide und immer wieder, musste Widerspruch eingelegt werden.
Also immer in Widerspruch gehen, wenn die Berechnung nicht stimmt.
Den Widerspruch vllt mit der Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
ZitatDer so verpflichtete Leistungsträger darf also, wenn er (z.B. nach § 2 Abs. 3 ALG II-V) Einkommen anrechnet, dessen genaue Höhe er nicht kennt, nur einen Betrag anrechnen, der nicht gegen seine gesetzlich verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II im Anrechnungsmonat kommt.
Bei Überzahlung hat der Leistungsträger die sich aus den §§ 45 und 50 SGB X ergebenden Rechte der Rückforderung und kann diese nach § 43 SGB II mit laufenden Leistungen aufrechnen.
begründen!
MfG FN
Kommt mir bekannt vor. Man könnte fast glauben das Banane007 und ich den oder die selbe SB haben.........