Liebes Forum :smile:
ich hoffe auf eure Hilfe, da ich verzweifelt bin :sad:
Vor 2 (!) Jahren bin ich von einer 1 Raum Wohnung in eine 2 Raum Wohnung gezogen.
Gründe hierfür waren, dass ich die Wohnung mit meiner kleinen Tochter bezogen habe.
1 Zimmer reichte für uns beide nicht. Laut SGB II steht Kindern eigener Wohnungraum zu.
Den Umzug damals habe ich nicht dem Jobcenter gemeldet.
Die neue Wohnung liegt 15 Euro über dem Wohnzuschuss, was für Alleinerzeihende mit Kind gezahlt wird.
Es ist allerdings für mich in Berlin umnöglich ein besseres Angebot zu finden, da die Mietpreise explodieren.
Das Jobcenter zahlt mir bis heute nur die alte Miete.
jegliche genannte Gründe für meinen Umzug werden ignoriert (das ein Kind eigener Wohnraum zusteht, alte Wohnung Schimmel etc)
Ich habe dem Jobcenter gesagt, dass ich 15 Euro "zuviel" Miete aus meinem Regelsatz zahle.
jetzt ist es soweit, dass ich kurz davor bin die Wohnung zu verlieren, weil die Kosten nicht übernommen worden.
Der Grund weshalb die neue Miete nicht übernommen wird, ist einfach nur weil ich nicht um Erlaubnis gefragt habe, bevor ich umgezogen bin.
Was kann ich tun? Ich bin verzweifelt!! :weisnich:
Hanna
Also den oberen Bereich verstehe ich nicht, wie konntest du vor 2 Jahren einfach so umziehen ohne es zu melden und jetzt nach 2 Jahren ist denen das erst aufgefallen? Hast du nicht die neue Anschrift angegeben, weil die Briefe müssen ja zu dir.
Eigentlich müsste das schon gehen, bei mir wurde auch die Miete erhöht und sie war dann über die maximale Höhe und danach habe ich vom Regelsatz die Kosten übernommen.
Wahrscheinlich wollen die alles überprüfen, deswegen wurde die Zahlung eingestellt. Warst du denn schon mal zum Gespräch dort? Ich würde an deiner Stelle hingehen und das persönliche Gespräch suchen, dann sollte sich alles klären. Du solltest denen wohl klar machen, dass du nicht mehr viel Zeit hast und du bald Obdachlos bist.
Hallo Nax,
ich habe den Umzug gemeldet, nachdem ich umgezogen bin.
Ich habe sogar den Bezirk gewechselt und somit das Jobcenter.
Das Jobcenter erklärte mir, ich bräuchte eine Zustimmung für den Umzug, sonst zahlen sie nur die alte Miete.
Deshalb habe ich nochmal mit dem alten Jobcenter geredet und darum gebeten mir eine Zustimmung zu geben.
Die meinten nur, sie wäre nicht mehr zuständig für mich.
Daraufhin habe ich dem neuen Jobcenter erklärt, weshalb ich umgezogen bin. Darauf bekam ich eine Ablehung für die Übernahme der neuen Miete, weil ich keine Zustimmung für den Umzug hatte.
Sie bezahlen nur die alte Miete.
Mithilfe einer Beratung habe ich einen Brief formuliert
Wieder Ablehung des Widerspruchs weil ich 15 Euro zuviel zahle in meiner jetztigen Wohnung für Mietkosten für Mutter +Kind
Dann habe ich wieder schriftlich darum gebeten.
Jetzt bekam ich ein Schreiben und eine Erhöhung um 9 Euro wegen dynamischer Wohnkostenerhöhung, immer noch auf die alte Wohnung/Mietkosten bezogen.
Jetzt bin verzweifelt, weil ich nicht weiß was ich tun kann.
Meine neue Adresse haben sie natürlich.
Das Ganze geht seit 2 jahren!! Immer wieder Ablehung der Übernahme der neuen Mietkosten
Da hilft nur ein Anwalt.
Bei Umzug in anderen Bezirk gelten die neuen dort gültigen Wohnkosten für 2 Personen. Dafür braucht es auch vorab keine Zustimmung, wenn der Umzug allein gestemmt wird. Was ja bei Dir der Fall war.
Anders wäre es nur im Fall des Umzugs in gleichem Zuständigkeitsbereich- da Umzug aus wichtigem Grund ( Wohnung zu klein für 2 Personen mit nur 1 Zimmer) wäre Zustimmung auch kein Problem gewesen.
Also wird doch Miete gezahlt, nur halt 15 Euro weniger, weil deine neue Miete jetzt 15 Euro höher ist? Und jetzt bekommst du sogar 9 Euro mehr als vorher, also musst du nur 6 Euro aus eigener Tasche zahlen? Ja, in der Regel hätte man das vorher absegnen müssen und die Erlaubnis holen. Aber wieso verzweifelst du wegen 6 Euro im Monat derzeit? Natürlich kann ich verstehen, jeder Euro zählt, aber der Stress ist das doch nicht wert. Aber wenn es dir dennoch so wichtig ist, dann wie gesagt schriftlich einreichen bringt gar nichts. Du solltest wohl anrufen und am Telefon sagen, es geht um deine Miete und du möchtest gerne ein Termin für ein persönliches Gespräch. Dann sollte man eigentlich bei der Leistungsabteilung ein Termin bekommen - falls das heute noch so heißt. Wie gesagt, schriftlich einreichen bringt nix, persönliches Gespräch kann dazu führen, dass die Person sich berufen fühlt dir zu helfen. Wenn es ein Blatt Papier ist, ist denen das meistens scheißegal.
Wobei ich glaube, selbst wenn die Miete zu hoch ist, müssten sie es übernehmen, aber dann musst du innerhalb von 6 Monaten eine neue Wohnung beziehen. Jedenfalls hat man dies bei mir damals angeboten, als meine Miete erhöht wurde oder ich muss es vom Regelsatz selbst zahlen. Ich kenn mich aber nicht mit der Rechtsgrundlage aus, da hilft dann am Ende auch nur ein Experte bzw. Anwalt.
hallo nax, die neue miete ist 180 euro teurer.
15 euro "zuviel" von den richtlinien was für mütter mit kind gezahlt wird, deshalb ablehung der kosten vom jobcenter.
auf meinem bescheid, erscheint die miete meiner alten 1 raum wohnung. dieses war natürlich günstiger, aber auch viel zu klein.
unsere neue wohnung ist 53 m2 groß, also nicht riesengroß.
das jobcenter weigert sich, die miete für die jetzige 2 raum wohnung zu übernehmen.
wenn ich mir jetzt einen anwalt nehme, werde ich bis zur entscheidung der klage auf der strasse sitzen
kann ich denen noch irgendwas sagen, damit sie sehen das sie gesetzmässig nicht richtig handeln?
Zitat von: Hannchen93 am 13. Januar 2022, 12:12:46wenn ich mir jetzt einen anwalt nehme, werde ich bis zur entscheidung der klage auf der strasse sitzen
Wieso auf der Straße? Ist eine Nebenkostenabrechnung gekommen, mit einer satten Nachzahlung die du nicht stemmen kannst? Wie kommst du darauf, dass dir die Wohnung gekündigt wird? Hast du die Differenz von 15 Euro monatlich seit Einzug nicht aus deinem Regelsatz draufgelegt? Vielleicht habe ich ja was in deinem Faden überlesen.
Also zahlst du seit 2 Jahren 180 Euro aus eigener Tasche? Wie hast du das 2 Jahre geschafft? Nur weil es 15 Euro drüber liegt, können die nicht einfach die restlichen 165 Euro verweigern. Du bist sicher nicht die erste Person, die umzieht und nicht wusste man benötigt eine Erlaubnis. Zudem hast du ja wichtige Gründe, wie z.b. Schimmel.
Warst du denn wirklich schon mal persönlich dort und hast mit einer Person gesprochen? Also nicht der Sachbearbeiter wo man sonst immer ist, weil dieser ist dafür nicht zuständig. Also jemand in der Leistungsabteilung.
Mietervereine bieten meistens auch ein persönliches kostenloses Gespräch an, aber ob das viel bringen wird ohne Mitgliedschaft bezweifele ich stark. Man kann glaube ich auch einen Antrag beim Jobcenter stellen für die Kosten der Mitgliedschaft, aber naja.. Wie gesagt, ich würde aber nochmal das persönliche Gespräch dort suchen. Nicht beim Sachbearbeiter, wo man immer hingeht, der ist dafür nicht zuständig. Sondern einfach beim Jobcenter anrufen die normale Telefonnummer, dann angeben das du einen Termin haben möchtest, es geht um die Miete und das du deine Wohnung bald verlierst. Danach wird man dir einen Termin in der Leistungsabteilung geben und dann wird sich garantiert alles klären. Mit ein Blatt Papier kommst du da jedenfalls nie weit, damit wischen die sich einfach nur den A ab.
Zitat von: Hannchen93 am 13. Januar 2022, 12:12:46hallo nax, die neue miete ist 180 euro teurer.
Ich glaube, damit ist gemeint, dass sie 180 € teurer als die alte Wohnung ist und dass mit dem neuen Betrag die Richtwerte um 15 Euro überschritten werden.
ich bezahle die differenz mithilfe meines dispos von bank + mutter hat ausgeholfen und geld geliehen
die differenz beträgt monatlich 180!!!!
hab ne riesige stromrechnung, die sich angehäuft hat mittlerweile
ich war dort nicht persönlich, weil ich es vor ort unerträglich finde, wie man behandelt wird. aber wahrscheinlich muss ich dorthin. durch die corona zeit ging es auch gar nicht
am telefon vom jobcenter sagt man mir immer wieder, ich hätte den umzug anmelden sollen.
ich habe das als wahre information hingenommen
meine schreiben wurden abgelehnt.
es geht doch auch darum, dass ich davon ausgehe, dass sie nach den gesetzen handeln.
es kann doch nicht sein, dass ich vor ort erst betteln muss, damit sich was bewegt
Würdest du zur Klarstellung mal genau sagen, welchen Betrag du monatlich selbst drauflegen musst? Liege ich mit meiner Einschätzung von 15 Euro richtig oder sind es, wie von @Nax vermutet, 180 Euro? Du hast deinen Beitrag editiert, nachdem ich meine Nachricht geschickt hatte.
Und du kannst nur Hilfe erwarten, wenn du auch die dazugehörenden Fragen der User beantwortest. Diese Fragen sind von mir noch offen:
Zitat von: BigMama am 13. Januar 2022, 12:48:27Wieso auf der Straße?
Zitat von: BigMama am 13. Januar 2022, 12:48:27Wie kommst du darauf, dass dir die Wohnung gekündigt wird?
Zitat von: BigMama am 13. Januar 2022, 12:48:27Ist eine Nebenkostenabrechnung gekommen, mit einer satten Nachzahlung die du nicht stemmen kannst?
Zitat von: Hannchen93 am 13. Januar 2022, 13:29:19hab ne riesige stromrechnung, die sich angehäuft hat mittlerweile
Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt werden. Den übernimmt das JC nicht. Hat sich der Stromanbieter schon bei dir gemeldet? Zahlst du gar keine Abschläge oder verminderte Abschläge?
alte wohnung hat 423 euro gekostet
die neue kostet 600 euro
differenz 180 euro
ich habe 180 euro zu wenig jeden monat
kann das einfach nicht mehr weiter stemmen, meine mutter hatte mir ausgeholfen, das geht nicht mehr.
ich weiß das der strom nicht übernommen wird, aber an der stelle konnte ich nicht mehr bezahlen, weil es nicht reicht
Was hat das JC zuletzt schriftlich von sich hierzu hören lassen? Kannst du das abtippen incl. Datumsangaben? Wie sind die Richtwerte in deiner Stadt? Wie viel liegst du drüber?
20.12.2021 habe ich zuletzt von denen gehört.
sie bezahlen jetzt 444 euro miete wegen dynamisiereung
(alte miete 423 euro)
sie beziehen sich weiterhin auf die alten mietkosten
die REALE miete ignorieren sie weiterhin
richtwerte sind januar 2022 in berlin gestiegen
2 personen kalt 515 euro, warm + 106 euro
meine jetzige wohnung entspricht diesen richtwerten
Zitat von: BigMama am 13. Januar 2022, 13:43:57Wie sind die Richtwerte in deiner Stadt? Wie viel liegst du drüber?
Zitat von: BigMama am 13. Januar 2022, 13:43:57Kannst du das abtippen
Um noch etwas aus dem Jahr 2021 zu retten wäre ein Überprüfungsantrag möglich. In diesem Antrag führst du jeden Bescheid auf der sich auf die KdU bezieht. Gegen das Schreiben vom 20.12.2021 kannst du noch Widerspruch einlegen, falls es ein Bescheid ist. Sollte es nur das Infoschreiben über die Erhöhung des Regelbedarfs ab Januar 2022 sein, brauchst du das nicht.
Und nun zum letzten mal die Fragen hier von mir. Beantwortest du sie erneut nicht, bin ich hier raus.
Zitat von: BigMama am 13. Januar 2022, 13:38:38Und du kannst nur Hilfe erwarten, wenn du auch die dazugehörenden Fragen der User beantwortest. Diese Fragen sind von mir noch offen:
Zitat von: BigMama am 13. Januar 2022, 12:48:27
Wieso auf der Straße?
Zitat von: BigMama am 13. Januar 2022, 12:48:27
Wie kommst du darauf, dass dir die Wohnung gekündigt wird?
Zitat von: BigMama am 13. Januar 2022, 12:48:27
Ist eine Nebenkostenabrechnung gekommen, mit einer satten Nachzahlung die du nicht stemmen kannst?
@Big Mama
ich kann die Miete nicht bezahlen.
nur weil ich mir Geld leihe, geht das es.
diesen monat habe ich z.B kein Geld für Essen mehr.
strom bezahle ich nicht zurzeit
es gibt bisher keine miet-kündigung, weil ich mir geld geliehen habe.
muss es soweit kommen, damit das jobcenter reagiert?
Ja, ein persönliches Gespräch wird dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dein Problem lösen. Und selbst wenn sie dann versuchen dich am Telefon abzuwimmeln, dann bestehe auf ein persönliches Gespräch und mach denen klar, du bist gerade dabei deine Wohnung zu verlieren. Keiner will da freiwillig hin, aber wir sind halt alle dazu gezwungen. Verstehe ich absolut, dahin zu gehen ist immer mit viel Angst verbunden usw.
Sollte das persönliche Gespräch nichts bringen, musst du wohl Google: Mieterverein und deine Stadt eingeben und die kannst du dann mal nachfragen, denke die kennen sich da besser aus. Und letzte Option ist eine Klage beim Sozialgericht - dafür benötigt man kein Anwalt.
Okay, dann weiterhin viel Erfolg.
Ich bin hier raus weil du wichtige Informationen einfach nicht rausrückst. Einen möglichen Weg über Überprüfungsanträge habe ich dir aufgezeigt. Vielleicht hat ja ein anderer User Lust dir jede Information aus der Nase zu ziehen.
Zitat von: BigMama am 13. Januar 2022, 17:00:37
Okay, dann weiterhin viel Erfolg.
Ich bin hier raus weil du wichtige Informationen einfach nicht rausrückst. Einen möglichen Weg über Überprüfungsanträge habe ich dir aufgezeigt. Vielleicht hat ja ein anderer User Lust dir jede Information aus der Nase zu ziehen.
Ähm, deine Fragen werden doch hier beantwortet, du hast doch auch meine Beiträge gelesen.
Vor 2 Jahre ist sie in eine neue Wohnung gezogen und hat vorher nicht um Erlaubnis gefragt. Das neue Jobcenter hat sich dann geweigert die neuen Mietkosten von 600 Euro zu übernehmen, weil sie eben nicht vorher um Erlaubnis gefragt hat und stattdessen bekommt sie seit den 2 Jahren die alte Miete gezahlt 423 Euro. Also hat sie 2 Jahre lang die 177 Euro monatlich geliehen bekommen von ihrer Mutter - die das jetzt aber nicht mehr zahlen kann oder will. Und dadurch kann sie halt nicht mehr ihre Miete zahlen und fliegt dann früher oder später raus.
Danke Nax, genauso ist es.
Dann muss ich dort wohl oder übel persönlich vor Ort vorsprechen.
Ich will da echt nicht hin.
Ich wollte hier wohl allem rechtliche Sicherheiten erfragen, und Tipps worauf ich mich beziehen kann.
Paragraphen & Urteile etc.
Habe ich was falsch gemacht in meinem Schreiben, dass sie es einfach ablehnen können, die Übernahme der Mietkosten.
Überprüfungsantrag und Widerspruche habe ich ja schon gestellt.
Es wird ja bisher knallhart schriftlich vom Jobcenter abgeschmettert.
Zitat von: Nax am 13. Januar 2022, 17:23:47Ähm, deine Fragen werden doch hier beantwortet, du hast doch auch meine Beiträge gelesen.
Nein, wurden sie nicht. Als ich meine Beiträge schrieb, waren die Richtwerte nach denen ich gefragt habe noch nicht eingestellt. Diese wurden offenbar nachträglich erfasst, ohne darauf hinzuweisen, dass im Beitrag noch was ergänzt wurde.
@BigMama
ich editiere das nachträglich, weil ich nicht weiß, wie ich dir direkt antworten kann.
ist nicht böse gemeint, ich versuche alles so genau wie möglich zu beantworten.
Du hast den Bezirk gewechselt, auch die Stadt oder den Landkreis?
@bigMama
Bezirk in Berlin von Mitte nach Pankow
vom Jobcenter Mitte nach Jobcenter Pankow
Dann sieht es schlecht aus wenn ich mir bei Harald Thome die Hinweise hierzu durchlese:
Klick auf Seite 19 (https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/KdU_Ordner/KdU%20Flensburg%20-%2001.03.2021.pdf)
Glaub mir, absolut jeder versteht es warum du da nicht hingehen willst. Aber das ist die beste Option und wird vermutlich die Lösung deines Problems sein. Die gehen bestimmt noch davon aus, dass alles gut läuft, weil es bis jetzt 2 Jahre gelaufen ist. Die Situation hat sich aber geändert, du bist davor deine Wohnung zu verlieren und dann selbst wenn sie rechtlich korrekt handeln und dir das nicht zahlen müssen, müssten sie jetzt die Kosten übernehmen, damit die Wohnung sicher ist. Mit Paragraphen kann ich dir jedenfalls nicht helfen, aber ich weiß das es so ist.
@BigMama
der Umzug war erforderlich
ich habe ein Kind und bin von einer 1 Raum, in eine 2 Raum Wohnung gezogen
Kindern steht laut SGB II eigener Wohnraum zu
Das habe ich alles schriftlich mit Paragraph angegeben, dennoch lehnt das Jobcenter es weiter ab
Mache ich was falsch oder die?
@Nax, ok dann gehe ich dorthin :(((
aber warum handeln sie denn rechtlich richtig? dann bin nur auf ihre gutmütigkeit angewiesen und das sie erbarmen mit mir haben?
Zitat von: Hannchen93 am 13. Januar 2022, 18:17:58Mache ich was falsch oder die?
Das Problem liegt hier:
Zitat von: Hannchen93 am 13. Januar 2022, 18:17:58der Umzug war erforderlich
Du hast festgestellt, dass der Umzug erforderlich war. Diese Feststellung muss aber das JC treffen. Wäre das erfolgt, dann hättest du jetzt diese Probleme nicht. Der richtige Weg wäre gewesen: Angemessene Wohnung suchen, die Notwendigkeit des Umzugs vom alten JC bestätigen lassen und mit der Mietbescheinigung der neuen Wohnung zum neuen JC und dort beides vorlegen und die Zusicherung einholen.
Du hast allerdings selbst die Notwendigkeit festgestellt und bist einfach umgezogen ohne das korrekte Verfahren mit den beiden Jobcentern abzustimmen.
Hast du gelesen was ich verlinkt habe?
Ich habe einen anderen User angefragt ob er hier mal reinzuschauen und evtl. helfen kann.
@BigMama
ja richtig ich habe das selbst entschieden und nicht vorher gefragt
und sie entscheiden jetzt, weil ich nicht vorher gefragt habe, das es nicht so ist
sie sehen nicht: hier ist eine mutter die von einer 1 raum wohnung in eine 2 raum wohnung gezogen ist
sondern nur, sie hat aber vorher nicht gefragt
Zitat von: Hannchen93 am 13. Januar 2022, 18:25:51sie sehen nicht: hier ist eine mutter die von einer 1 raum wohnung in eine 2 raum wohnung gezogen ist
sondern nur, sie hat aber vorher nicht gefragt
Sie sehen was gesetztlich geregelt ist. Daran hat sich das JC zu halten.
@BigMama
und wie komme da jetzt raus?
ich habe mich entschuldigt beim jobcenter, dafür das ich vorher nicht gefragt habe!!
jetzt werde ich meine wohnung verlieren, weil ich nicht gefragt habe
Zitat von: BigMama am 13. Januar 2022, 18:22:51Ich habe einen anderen User angefragt ob er hier mal reinzuschauen und evtl. helfen kann.
Vielleicht kann er hier helfen. Alternativ kannst du deinen Beitrag melden und vielleicht hilft Ottokar dir weiter.
@BigMama
Danke!!
Die musst auch gar nicht vorher fragen. Das ist nur eine Absicherung für dich, damit genau sowas nicht passiert.
Geh zum Amtsgericht, hol dir einen Beratungshilfeschein und such dir einen Anwalt für Sozialrecht. Ohne nimmt man di anscheinend nicht für voll. Die Argumentation hier ist schon korrekt: Überprüfungsantrag, weil du sehr wohl einen wichtigen Grund für den Umzug hattest, mehr ist derzeit nicht möglich. Danach Widerspruch und notfalls Klage.
An was für eine inkompetente Beratungsstelle bist du denn da geraten?
Hier hätte schon gegen den 1. Bescheid Widerspruch eingelegt werden müssen, der die tatsächliche Miete ablehnt.
Die Ablehnung ist hier ganz klar erkennbar rechtswidrig und zwar gleich aus zwei Gründen:
1. war der Umzug aufgrund des Kindes erforderlich und
2. benötigt man für die Anerkennung der neuen Unterkunftskosten keine Zustimmung des alten JC für einen Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen JC, das ist ein Märchen.
Da du nicht innerhalb des Zuständigkeitsbereich des gleichen JC umgezogen bist, ist auch eine Zusicherung der Übernahme der neuen Unterkunftskosten nicht erforderlich (die hier wegen des Umzugsgrundes ohnehin nicht abgelehnt werden dürfte), das neue JC muss die Unterkunftskosten bis zur Höhe der hier für 2 Personen max. angemessenen anerkennen, so lautet das Gesetz.
Ich würde hier Folgendes tun:
1. Sofort beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung der tatsächlichen Unterkunftskosten zu verurteilen.
2. Überprüfungsantrag für alle Bescheide rückwirkend zum Januar 2021.
3. Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid, sofern die Widerspruchsfrist noch nicht um ist. Ansonsten wird der mit dem Überprüfungsantrag mit einbezogen.
Begründung jeweils wie oben.
@Flip
Danke das du bei mir reinschaust.
Klage wollte ich vermeiden, auch weil es einfach so lange dauert.
Aber es geht wohl nicht anders.
@Ottokar
Danke für deine Antwort.
Werde es wohl genauso machen
habe ja wiederspruch schon auf den 1.bescheid eingereicht. Dieser wurde abgelehnt, ich weiß auch nicht warum :(((
ich habe mir grad noch einmal den wiederspruchsbescheid rausgesucht.
Sie schreiben wirklich:
Ich hätte VOR Abschluss des Mietvertrags die Erlaubnis holen sollen
+ die neue Miete ist zu teuer
kaltmiete bei mir 524 euro, ihre richtwerte 509 euro
deshalb wurde der widerspruch abgelehnt
Zitat von: Hannchen93 am 13. Januar 2022, 19:28:33Klage wollte ich vermeiden, auch weil es einfach so lange dauert.
Aber es geht wohl nicht anders.
Nein, ohne Klage und Anwalt wird man dich nicht für voll nehmen., immerhin ignoriert man deine Einwendungen schon seit 2 Jahren, oder?
Zitat von: Hannchen93 am 13. Januar 2022, 19:28:33kaltmiete bei mir 524 euro, ihre richtwerte 509 euro
Nur nochmal, um es richtig zu verstehen: du bekommst aber auch nicht diese angemessenen 509 Euro, sondern nur die alte Miete von der Einzimmerwohnung?
Zitat von: Ottokar am 13. Januar 2022, 19:06:18Da du nicht innerhalb des Zuständigkeitsbereich des gleichen JC umgezogen bist, ist auch eine Zusicherung der Übernahme der neuen Unterkunftskosten nicht erforderlich
Ist denn in Berlin der Vergleichsraum auf das jeweils zuständige "Bezirks"Jobcenter beschränkt? Denn es geht ja um Vergleichsräume, die nach Definition des BSG nicht unbedingt an der Kreis- oder Stadtgrenze enden. Falls die Entscheidung https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/gesamtes-stadtgebiet-von-berlin-ist-fuer-die-angemessenheitspruefung-nach-%C2%A7-22-abs-1-satz-1-sgb-ii-der-massgebliche-vergleichsraum-sg-berlin-brandenburg-vom-31-januar-2018-az-l-32-as-1223-1/ mich überholt ist, ist ein Umzug innerhalb Berlins einer im selben Vergleichsraum.
@flip
nein, ich bekomme nicht die 509 euro :heul:
nur die miete von der 1 zimmer wohnung
hab grad einen artikel gefunden, wo auch drin steht, dass man keine erlaubnis braucht zum umzug:
https://www.focus.de/finanzen/recht/hartz-iv-bezieher-von-grundsicherung-duerfen-wohnung-ohne-erlaubnis-wechseln_id_12117485.html
danke für deinen link. finde es auch völlig richtig, weil die richtwerte in berlin nix mit der realität des marktes zu tun haben.
meine jetzige wohnung ist noch günstig im vergleich zu anderen.
werde nach den vorgaben von ottokar vorgehen.
nur in meinem erster widerspruch wurde das abgeschmettert (keine erlaubnis zum umzug vom alten jobcenter, miete zu hoch)
habe auch argumente genannt, weshalb der umzug notwendig war
klage scheint wohl der einzige weg... :heul:
Falls Wohnungslosigkeit droht, solltest du neben den Überprüfungsanträgen ggf. auch erstmal noch einen Antrag auf darlehensweise Übernahme der Mietschulden stellen.
Und dann eben Antrag auf einstweilige Anordnung beim SG.
umziehen darf man immer und eine Begründung ist ja die kleine Wohnung.
Aber noch 2 Jahre die erhöhte Miete zu zahlen auf Pump ist schon sehr suspekt gewesen zudem auch der Umzug vom JC nicht bezahlt wird ohne Antrag.
Jezt kann nur noch eine Klage weiterhelfen befürchte ich.
@ccr
Ich bin seit Beginn des Umzugs dagegen vorgegangen, nur ohne erfolg.
der erste widerspruch wurde juni 2020 abgelehnt.
dann habe ich hilfe bei einer beratungsstelle gesucht und wieder wurde der überprüfungsantrag abgelehnt.
suspekt ist was das jobcenter da tut und ich fühle mich einfach nur hilflos.
es scheint nur eine klage zu helfen
Wie alt ist denn dein Kind mittlerweile?
Es gibt ja AE Zuschlag von dem Du wenigstens den Strom hättest zahlen können so lange man Dir die Differenz zur Miete geliehen hat
Es hilft nur Anwalt und bezüglich Strom musst Du Dich auch dringend kümmern. Raten anbieten, Schuldnerberatung. Es wird ja immer mehr an Schulden.
@depri 2022
was ist ae zuschlag?
mein tochter ist 11 Jahre alt.
strom kümmere ich mich drum
habe jetzt erneut überprüfungsantrag gestellt mit @ottokars formulierungen.
antrag auf einstweilige anordnung beim sozialgericht, werfe ich heute in die post.
AE Zuschlag= Alleinerziehenden Zuschlag
.
Da Du Eingangs von kleinem Kind schriebst hatte ich gehofft noch jünger.
Aber seit Januar müsstest Du 53,88 Euro extra bekommen .
(12% vom Regelsatz extra)
In 2021 war es etwas weniger, da Regelsatz geringer.
Du müsstest also insgesamt 833,88 für euch beide für Strom,Essen,Kleidung,Telefon usw zur Verfügung haben.
Dass man davon nicht 170 Euro für Miete abknapsen kann ist klar
@depri2020
ich bin nicht alleinerziehend im sinne vom jobcenter
lebe aber alleine mit ihr
der vater kümmert sich zur hälfte 50/50
diese informationen hat das jobcenter
ich bekomme dieses zuschlag nicht, was auch in ordnung ist
und der KV bezieht auch Alg 2, bzw. zahlt null Unterhalt . Du bekommst nur den halben RS fürs Kind ?
Ganz großes Dilemma. Kann ja nicht gut gehen auf Dauer
@depri 2022
der vater arbeitet und zahlt keinen unterhalt.
Zitat von: Hannchen93 am 13. Januar 2022, 19:28:33
ich habe mir grad noch einmal den wiederspruchsbescheid rausgesucht.
Sie schreiben wirklich:
Ich hätte VOR Abschluss des Mietvertrags die Erlaubnis holen sollen
+ die neue Miete ist zu teuer
kaltmiete bei mir 524 euro, ihre richtwerte 509 euro
deshalb wurde der widerspruch abgelehnt
Das ist rechtlich nicht haltbar, denn eine solche Regelung gibt es im SGB II nicht.
Es ist aber nicht das erste JC, dass es auf diese Weise versucht.
Von wann ist der Abehnungsbescheid zum Überprüfungsantrag?
Und ab wann gilt der neue Mietvertrag?
Die Bruttokaltmiete für 2 Personen beträgt lt. AV-Wohnen 495€ zzgl 10%, damit liegt die Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete (Miete ohne Heizkosten) bei 544,50€. Dieser Betrag steht dir mindestens zu.
Dazu kommt ein Klimabonus für 2 Personen i.H.v. von 38€. Und natürlich zusätzlich die Heizkosten.
Maßgeblich für die Angemessenheit ist lt. Gesetz zudem immer die Gesamtmiete.
Laut Beitrag 23 ist die TE innerhalb Berlins umgezogen. Gilt das dann nicht als ein Jobcenterbereich, auch wenn ein anderes Jobcenter dann zuständig ist?
Genau das ist der erste Knackpunkt. Wurde auch schon i. einem Beitrag angrsprochen.
Der zweite Knackpunkt ist, dass TE unmöglich, selbst wenn es mit der Miete klappen sollte, mit nur 604,50 sich und Tochter monatlich durchbringen kann.(449 für TE und 155,50 fürs Kind)
Da muss zwangsläufig Strom auf der Strecke bleiben damit was im Kühlschrank ist und das Kind auch noch witterungsbedingte Kleidung hat usw...
Das ist bedingt durch das vereinbarte echte Wechselmodell.
Ich weiß allerdings auch nicht ob bei echtem Wechselmodell Wohnkosten für das Kind voll oder nur zur Hälfte gerechnet werden? Also bei den angemessenen Kosten? 2 Zimmer, Küche,Bad hat man ja auch als Single in den meisten Fällen
@ottokar
ablehnung überprüfungsantrag 31.7.2021
(ich hab da aber wohl einen förmlichen fehler begangen und kein exaktes datum des bescheides angegeben und nur allgemein um uberprüfung der bescheide von september 2020 gebeten)
widerspruchsablehnung 11.juni 2020
einzug juni 2019
Zitat von: Depri2022 am 14. Januar 2022, 12:16:05
Ich weiß allerdings auch nicht ob bei echtem Wechselmodell Wohnkosten für das Kind voll oder nur zur Hälfte gerechnet werden?
Grundsätzlich hebelt auch ein echtes Wechselmodell nicht die Unterhaltspflicht des leistungsfähigen Elternteils aus.
Das muss TE und JC wissen. Wird bestimmt geprüft worden sein. JC prüft doch ob Elternteile fürs Kind bezahlen können oder?
Keine Ahnung, ich lese nur, dass die TE eindeutig mehr Probleme hat als nur einen ungenehmigten Umzug.
@Sheherazade
@depri2022
das soll jetzt hier nicht thema sein.
wir teilen uns die betreuung. diese dinge sind geregelt.
auch wenn die rechtslage sicher nicht optimal ist.
der vater kümmert sich und ist zuverlässig.
es geht hier um die miete, die nicht gezahlt wird und die mir zusteht.
und wo das jobcenter unrechtmässig behauptet, dass sie mir nicht zusteht.
Bringt das JC in seiner Argumentation in irgendeiner Weise euer 50/50 Betreuungsmodell oder eine mögliche Unterhaltsleistung des Vaters ins Spiel?
Kannst du bitte mal deine konkrete Miete nennen (KM, NK, HK)?
Wenn man sucht unter Alg2 Umzug innerhalb Berlins findet man das unten angehängte.
...und auch das, zu finden bei Thome unter KdU Ausführungsvorschriften Berlin
8.1 Grundsatz
(1) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person
die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur
Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist
zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung getroffene Zuständigkeitsregelungen bei
Umzügen innerhalb des Landes Berlin bleiben davon unberührt, so dass die Entscheidung zur
Zusicherung nach § 22 Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch weiterhin der abgebende
Träger verbindlich trifft.
Sofern sich die Aufwendungen für die neue Unterkunft erhöhen, ist vor Abschluss eines Vertrages
über eine neue Wohnung zu prüfen, ob der Umzug erforderlich ist, die Kriterien der
Angemessenheit erfüllt sind und der zuständige Träger folglich verpflichtet ist, die Zusicherung
zu erteilen. Nach einem Umzug sind in diesem Fall die Bedarfe für Unterkunft und Heizung der
neuen Wohnung im Rahmen der Angemessenheitsbestimmungen dieser
Ausführungsvorschriften (vergleiche Nummer 3.2. in Verbindung mit 3.4. und 3.5) auch ohne
vorherige Zusicherung zu übernehmen, wenn der Umzug erforderlich war....
Der Umzug war dem Grunde nach erforderlich, aber die vorherige Zustimmung fehlt...
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
@BigMama
nein gar nicht
nettokalt 472
betriebskosten 52
heizkosten 124
gesamt 648
Zitat von: Hannchen93 am 14. Januar 2022, 11:17:23ich bin nicht alleinerziehend im sinne vom jobcenter
lebe aber alleine mit ihr
der vater kümmert sich zur hälfte 50/50
diese informationen hat das jobcenter
ich bekomme dieses zuschlag nicht, was auch in ordnung ist
Beim paritätischen Wechselmodell gibt es den AE Zuschlag zur Hälfte. Außerdem wäre der Vater unterhaltspflichtig.
Bei dir stimmt so einiges nicht... Von daher solltest du wirklich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Nuja, die 27 Euro helfen da auch nicht wirklich weiter oder?
Woher nimmst Du die Weisheit,Flip?
Weißt Du was der KV verdient?
Aber Anwalt wurde ja nun schon mehrfach geraten, um wenigstens noch irgendwie mit den Mietkosten weiter zu kommen.
Mit einer damals neunjährigen in 1 Zimmer Wohnung ging ja nun wirklich nicht auf Dauer.
Alles Andere ist Sache der TE
Zitat von: Depri2022 am 14. Januar 2022, 13:52:34Nuja, die 27 Euro helfen da auch nicht wirklich weiter oder?
27 Euro mehr haben, ist nichts? Oder wie?
Zitat von: Depri2022 am 14. Januar 2022, 13:52:34Woher nimmst Du die Weisheit,Flip?
Welche Weisheit? Geht das vielleicht präziser? Wegen MB 50% oder Unterhalt vom KV?
Zitat von: Depri2022 am 14. Januar 2022, 13:52:34Weißt Du was der KV verdient?
Hab ich was von Unterhaltsfähigkeit geschrieben? Kennst du den Unterschied zwischen (Bar)Unterhaltspflicht und Unterhaltsfähigkeit? Anscheinend nicht.
Aber große Klappe.
hier eine Beratungsstelle in Berlin
Info
https://www.beratung-kann-helfen.de/images/medien/pdf-Dateien/angemessene-kdu-berlin.pdf (https://www.beratung-kann-helfen.de/images/medien/pdf-Dateien/angemessene-kdu-berlin.pdf)
@ccr
sie sollen die angemessenen Mietkosten zahlen.
Falls ich da drüber liege, zahle ich den Rest aus dem Regelsatz.
Ich blicke selbst in diesen Tabellen nicht durch.
Glaube es liegt an meinem eigenen Chaos, dass ich da nicht voran komme.
Aber sie stellen sich auch stur. Als wenn irgendjemand dort etwas davon hätte, wenn sie mir
nicht die angemessenen Mietkosten zahlen.
Telefoniere nächste Woche mit der Beratungsstelle.
Nuja die Tabelle ist fix erklärt.
Wenn Du als AE gezählt wirst gilt der Betrag für 1 Person mit Kind(AE) .Angegeben ist immer die Kaltmiete inklusive der Nebenkostenvorauszahlung.
Solltest Du in einem besonders energieeffizienten Haus wohnen, so gibt es den angegebenen Zuschlag.
Zählst Du nicht als AE müssten die Kosten für 2 gelten.
Beratungsstelle hat Dir ja schon nichts gebracht in den letzten 2 Jahren. Fachanwalt für Sozialrecht wäre sinnvoller. Mit Beratungsschein kostet Dich das gut angelegt 10 bis 15 Euro.
Wie Du von dem bischen was Du bekommst noch was abzwacken möchtest, wenn Du nichtmal den Strom bezahlen kannst ist ein Zaubertrick den nur Du kennst
@depri2022
das weiß ich auch nicht!
wenn es 15 euro sind, käme ich klar damit.