Ich bitte um Hilfe bei folgender Situation:
Ich habe mich schriftlich mit einem formlosen Anschreiben samt Unterschrift beim Jobcenter abgemeldet.
Nun erhielt ich zwei Schreiben vom Jobcenter:
Im ersten stand, dass meine Leistungen zum 1. des folgenden Monats ganz aufgehoben werden. Grund: Meine eigene Abmeldung.
Im zweiten Schreiben wird von mir nun eine schriftliche Mitteilung des Abmeldungsgrundes, sowie entsprechende Nachweise (Kopie Arbeitsvertrag, Kopie Gehaltsabrechnung und Zufluss des Einkommens) verlangt.
Da ich Aufstocker bin, liegt der besagte Arbeitsvertrag samt Gehaltsabrechnung und Co. dem Jobcenter natürlich längst vor. Meine Frage:
Bin ich verpflichtet einen Abmeldungsgrund schriftlich mitzuteilen? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung oder kann ich auf meine eigene Abmeldung ohne weitere Angabe von Gründen verweisen?
Ich freue mich über Antworten.
Der Abmeldegrund ist doch Aufnahme einer Beschäftigung?
Nachweis Zufluss Einkommen , zwecks Prüfung .
Wenn Arbeit zum 1. des Monats aufgenommen und dafür im voraus auch kein Alg2 mehr gezahlt wurde sollte sich das erübrigen
Nein, ich habe nach einigen Monaten Arbeitslosigkeit (da auch Hartz 4 Bezug) seit drei Monaten Arbeit und dazu vom Jobcenter noch aufstockende Leistungen erhalten. Aus persönlichen Gründen möchte ich mich aber vom Jobcenter abmelden/ habe dies getan. Und jetzt wird eben eine schriftliche Mitteilung des Abmeldungsgrundes verlangt.
Wenn du Aufstocker bist kannst du dich nicht einfach so abmelden weil damit uU andere Regelungen umgangen werden...
du erst einen endgültigen Bescheid mit entweder einem Guthaben oder einer Nachzahlung .....
oder bei Erben einen entsprechenden Zufluss .....
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
Zitat(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
MfG FN
Ok. Ich wundere mich nur, da ich ja auch ein Schreiben bekommen habe, dass alle vorherigen Bescheide aufgehoben wurden und als Grund meine eigene Abmeldung angegeben wurde.
Da es persönliche Gründe sind und ich statt aufstockender Leistungen nun bald Wohngeld beantragen möchte, wollte ich mich nur vergewissern, ob ich Gründe für die Abmeldung angeben muss.
Zitat von: Dagobert23 am 13. Januar 2022, 19:50:01Da es persönliche Gründe sind und ich statt aufstockender Leistungen nun bald Wohngeld beantragen möchte, wollte ich mich nur vergewissern, ob ich Gründe für die Abmeldung angeben muss.
Nein, in der Regel muss kein Grund angegeben werden. Allerdings sind Hartz-4-Empfänger dazu verpflichtet, dem Jobcenter Änderungen von Einkommen und Vermögen zu melden.
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2022, 19:40:14Zitat
(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
MfG FN
Zumal ja Wohngeld immer als vorrangige Leistung gegenüber ALG2 genannt wird, sollte ein Bezug desselben an Stelle von ALG2 doch immer gehen.
Zitat von: Dagobert23 am 13. Januar 2022, 19:50:01
Da es persönliche Gründe sind und ich statt aufstockender Leistungen nun bald Wohngeld beantragen möchte, wollte ich mich nur vergewissern, ob ich Gründe für die Abmeldung angeben muss.
Dann gib doch als Grund an "Mir reicht mein Einkommen aus Erwerbstätigkeit und ich werde in absehbarer Zeit Wohngeld beantragen:" - mehr braucht es nicht. Die wollen nur wissen ob du nicht innerhalb des Bezuges aus anderer Quelle zu Geld gekommen bist.
Mal davon abgesehen, hättest du Wohngeld auch schon vor der Abmeldung beantragen können.