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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hotwert am 14. Januar 2022, 11:10:32

Titel: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 14. Januar 2022, 11:10:32
Moin Leute,

Mitte Dezember hab ich eine neue Eingliederungsvereinbarung bekommen, ich soll nun 3 Bewerbungen im Monat schreiben. Ansonsten stand nichts schlimmes drin, also hab ich die EGV unterschrieben.


Ich hab natürlich viele Einschränkungen wie nur leichte bis mittelschwere Arbeiten im Wechsel, keine erhöhte Stressbelastung, keine Schichtarbeit, keine Fremd- oder Eigengefährdung, nur geringer Publikumsverkehr usw...
Das alles hat deren Amtsarzt nach Aktenlage entschieden. Meine weiteren Beschwerden hab ich nie Attestieren lassen.

Ich such nun schon seit Stunden bei der Jobbörse nach Stellen, bisher hab ich nur eine gefunden die passen würde. Ansonsten wird immer Schichtbereitschaft oder körperliche Belastbarkeit verlangt. Oder Arbeiten unter Stress. Gesundheitlich kann ich das aber nicht mehr. Ich hatte ja auch schon eine Wiedereingliederung in meinen alten Beruf, welche nach 2 Krankenhausaufenthalten als fehlgeschlagen beendet wurde. Das hab ich dem SB auch gesagt.

Soll ich einfach die Bewerbungen schicken, auch wenn das geforderte Profil nicht übereinstimmt? Oder dem SB schreiben das ich keine geeigneten Stellen finden konnte? Wie kann ich das nachweisen?
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Depri2022 am 14. Januar 2022, 11:14:37
Ja und natürlich nicht nur Jobbörse durchforsten,da gibt es eh nix Gescheites.
Einfach mal über Suchfunktion in deinem Browser eingeben. Dann gibt es diverse Stellenangebote auf zig Seiten. Da inserieren die AGs und nicht nur ZAFs...

Muss auch noch eine schreiben. Hab was gefunden über StepStone. Passt so fast zu mir...Wenn nicht nur das Schreiben der Bewerbung schon Panik auslösen würde...
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: 111929 am 14. Januar 2022, 13:09:29
Sinnfreie BWs zu schreiben gehört zu den beliebtesten 'Pflichten' zu dem einem das JC verdonnert. Also schickt mensch per E-Mail, falls Rechner vorhanden, eben sinnlos Bewerbungen in der vereinbarten Anzahl heraus. Drei BWs pro Monat sind da lt. SG ok.: es darf aber vom JC mit der Anzahl der BWs nicht übertrieben werden. Kostenersatz für schriftliche Bewerbungen beantragen nicht vergessen !
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Heinz-Otto am 14. Januar 2022, 13:41:44
Ganz lustig wird es, weil in den EinV sinngemäß meistens steht.
Das JC macht Stellenvorschläge, sofern geeignete Stellen verfügbar sind.

Angebote bekam ich fast nur am Tag der Erneuerung der EinV.

Ich hatte mich spaßeshalber mal darauf berufen, dass keine geeigneten Stellen verfügbar waren und ich das dadurch bestätigt sehe, dass mit auch keine Stellenangebote unterbreitet wurden.

Das wurde ignoriert und es passierte nichts. Ich hatte natürlich insgeheim Nachweise über die Pflichtbewerbungen.
Es war ein Testballon ;)
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Januar 2022, 14:50:59
Zitat von: hotwert am 14. Januar 2022, 11:10:32also hab ich die EGV unterschrieben.
Dann musst du auch die 3 Bewerbungen im Monat machen, auch wenn sie noch so sinnlos sind.

Wenn es so viele Einschränkungen gibt und kaum passende Stellen in deiner Gegend, sollte eine Zahl gar nicht in der EGV stehen.
Dem JC ist es meistens völlig egal was man für Einschränkungen hat, Hauptsache die Bewerbungen stimmen.

Schwachsinnige Stellenangebote kennt sicher fast jeder hier.
Mein Nachbar (60) kennt so was auch, der hat auch Rücken usw. trotzdem bekam er mehrmals Angebote mit RfB als Paketfahrer.
Um keine Sanktion zu fressen, musste er sich auch sinnlos da Bewerben.
Ein AG hat ihn auch relativ Unfreundlich zu verstehen gegeben, dass er keine Zeit für solchen Mist hat.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: CCR am 14. Januar 2022, 16:05:45
Zitat von: vanessa am 14. Januar 2022, 14:50:59Wenn es so viele Einschränkungen gibt und kaum passende Stellen in deiner Gegend, sollte eine Zahl gar nicht in der EGV stehen.
Dem JC ist es meistens völlig egal was man für Einschränkungen hat, Hauptsache die Bewerbungen stimmen.
immer alle Vermittlungsvorschläge aufheben um vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt das Stellenangebot wieder anschreiben zu können.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Spritzenhalter am 14. Januar 2022, 16:42:29
Kommt auf die Formulierung an. Sie bewerben sich, oder Sie legen Bewerbungsbemühungen vor. Das zweitere wäre schon erfüllt wenn man an 3 Tagen im Monat die Jobbörse durchforstet.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 16. Januar 2022, 09:31:57
Ich hab jetzt 3 Firmen gesucht die so fast passen könnten.... In meinen erlernten Beruf kann ich ja aufgrund meiner Einschränkungen nicht mehr, und ohne Ausbildung bleiben nur Hilfsarbeiterjobs, welche wiederum so gut wie immer Körperliche oder psychische Belastbarkeit erfordern...

Soll ich da jetzt wirklich 3 richtige Bewerbungsmappen hinschicken? Was wird den vom Jobcenter verlangt? Und was verlangt das Jobcenter als Nachweis? Hab ja nie Bewerbungen geschrieben und kenn mich da garnicht aus. :D Selbst meine Ausbildungsstelle damals bekam ich ohne Bewerbung, hab einfach ein Praktikum gemacht und hab dann direkt einen Ausbildungsvertrag bekommen....
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Heinz-Otto am 16. Januar 2022, 09:58:30
Es müsste in der Eingliederungsvereinbarung stehen, wie die Nachweise zu erbringen sind.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Gast32644 am 16. Januar 2022, 10:09:26
@hotwert

Hast du mal einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt bzw. wurdest du vom JC dazu aufgefordert?

Normalerweise ist das das erste was passiert, wenn jemand mit Einschränkungen H4 beantragt.

Je nachdem wieviel beitragspflichtige Jahre du bereits gearbeitet hast, ist entweder die DRV (bei 15 Jahren und mehr) oder das JC zuständig (weniger wie 15 Jahre).

Wenn die Teilhabe genehmigt wurde, dann muss als erstes ein Assessment gemacht werden. Dort wird dann festgestellt, welche Tätigkeiten du aufgrund deiner Einschränkungen noch machen kannst.

Und erst dann anschließend kommt alles andere.

So wie du die momentane Situation beschreibst, ist das alles Quatsch, denn du weist ja nicht mal, welche Jobs du noch ausüben kannst und wie willst du dann geeignete Stellenangebote finden?

Klär das erstmal wegen der Teilhabe ab.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Depri2022 am 16. Januar 2022, 10:17:30
Ob Bewerbungsmappe oder einfach Mappe als PDF per email Anhang. Deine Entscheidung oder auch angegeben.
Eigentlich reicht und wird bevorzugt das Ganze per email einzuschicken

Bei StepStone u.ä. klickt man. ur noch auf Berwerbung und kommt automatisch weiter,Anschreiben vorab  anpassen und weg damit. Dauert dann vielleicht ungeübt 10 Minuten...

Die Ausführlichkeit der Bewerbung hängt auch von der Tätigkeit ab
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 16. Januar 2022, 10:31:15
Zitat von: Gast32644 am 16. Januar 2022, 10:09:26
@hotwert

Hast du mal einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt bzw. wurdest du vom JC dazu aufgefordert?

Normalerweise ist das das erste was passiert, wenn jemand mit Einschränkungen H4 beantragt.

Je nachdem wieviel beitragspflichtige Jahre du bereits gearbeitet hast, ist entweder die DRV (bei 15 Jahren und mehr) oder das JC zuständig (weniger wie 15 Jahre).

Wenn die Teilhabe genehmigt wurde, dann muss als erstes ein Assessment gemacht werden. Dort wird dann festgestellt, welche Tätigkeiten du aufgrund deiner Einschränkungen noch machen kannst.

Und erst dann anschließend kommt alles andere.

So wie du die momentane Situation beschreibst, ist das alles Quatsch, denn du weist ja nicht mal, welche Jobs du noch ausüben kannst und wie willst du dann geeignete Stellenangebote finden?

Klär das erstmal wegen der Teilhabe ab.

So eine "Berufliche Reha" will der SB das ich sie ab März mache. Ich will aber garkeine Umschulung haben. Ich weis nicht was die da machen, vll muss ich auch nur zig Fragen beantworten und dann kommen mögliche Tätigkeiten dabei raus. Er sagte mir zumindest am Telefon, dort geht es hauptsächlich um eine Umschulung. Ich hab Angst das ich auf einen Bürojob umschulen soll...

Aktuell seh ich mich auch nicht Vollzeit arbeitsfähig, Ich hab den SB gesagt ich such mir nen 450€ Job, aber der meinte das reicht nicht, ich brauch mindestens was Sozialversicherungspflichtiges.

Deshalb such ich jetzt einen Arbeitgeber der mich auf 451€ anstellt, das ist Sozialversicherungspflichtig und ich wäre nurnoch Aufstocker.

In der EGV steht ich soll eine Liste anfertigen mit Jobs die ich mir noch gesundheitlich zutraue.

Wenn das mit Corona mal etwas abflaut wird das JC mich sicherlich oft einladen und jede Menge Stress machen. Bleibt mir eigentlich nur der Gang zum Arzt als ausweg...
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Unwissender am 16. Januar 2022, 11:02:38
Zusatz: wenn in der EGV auch steht, das die 3 Bewerbungsbemühungen auch bezahlt werden, schon! Ansonsten würde ich Stunk machen ...
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Depri2022 am 16. Januar 2022, 11:13:02
Nuja, nach Herrn Heil, soll es ja dazu kommen möglichst viele Menschen eben durch geeignete Umschulungen,Weiterbildungen aus dem Alg2 zu befreien.
Ja, es ist dann auch für Dich zu befürchten, dass man das tut.
Eine berufliche Reha ist erstmal keine Umschulung.
Und Umschulung macht nur Sinn, wenn derjenige der die Umschulung startet auch den Wunsch und das Ziel hat dadurch seine berufliche Zukunft und sein Leben zu gestalten
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Penny am 16. Januar 2022, 11:51:35
Zitat von: Depri2022 am 16. Januar 2022, 11:13:02
Nuja, nach Herrn Heil, soll es ja dazu kommen möglichst viele Menschen eben durch geeignete Umschulungen,Weiterbildungen aus dem Alg2 zu befreien.

Genau... umschulung, danach Leihbude und aufstocker  :lachen:
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Depri2022 am 16. Januar 2022, 12:52:53
Nö, es teht je explizit, dass eben nicht mehr in kurzfristige Tätigkeiten,Leiharbeit,Helferjobs vermittelt werden soll sondern durch Ausbildung eben in langfristigere Perspektiven.
Dass das nicht bei allen klappen wird- das Können und Wollen des Hilfebedürftigen spielt dabei eine wichtige Rolle,sollte klar sein.
Es ist ein frommer Wunsch die vielen unbesetzten Stellen mit den Alg2 Empfängern zusammen zu bringen.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Januar 2022, 15:18:28
hotwert

Zitat von: hotwert am 16. Januar 2022, 10:31:15Ich hab den SB gesagt ich such mir nen 450€ Job, aber der meinte das reicht nicht, ich brauch mindestens was Sozialversicherungspflichtiges.
Das stimmt nicht du kannst auch einen geringer entlohnten Job machen!
Das JC kann allerdings verlangen dass du dich weiter um besser bezahlte Jobs bemühst.

MfG FN
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 16. Januar 2022, 16:37:23
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Januar 2022, 15:18:28
hotwert

Zitat von: hotwert am 16. Januar 2022, 10:31:15Ich hab den SB gesagt ich such mir nen 450€ Job, aber der meinte das reicht nicht, ich brauch mindestens was Sozialversicherungspflichtiges.
Das stimmt nicht du kannst auch einen geringer entlohnten Job machen!
Das JC kann allerdings verlangen dass du dich weiter um besser bezahlte Jobs bemühst.

MfG FN

Also würde sich nichts ändern, trotzdem müsste ich mich auf Vermittlungsvorschläge bewerben sowie 3 Bewerbungen pro Monat schreiben? Ortsabwesenheit vom JC sowie Arbeitgeber genehmigen lassen?
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Heinz-Otto am 16. Januar 2022, 23:10:44
Zitat von: hotwert am 16. Januar 2022, 16:37:23
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Januar 2022, 15:18:28
hotwert

Zitat von: hotwert am 16. Januar 2022, 10:31:15Ich hab den SB gesagt ich such mir nen 450€ Job, aber der meinte das reicht nicht, ich brauch mindestens was Sozialversicherungspflichtiges.
Das stimmt nicht du kannst auch einen geringer entlohnten Job machen!
Das JC kann allerdings verlangen dass du dich weiter um besser bezahlte Jobs bemühst.

MfG FN

Also würde sich nichts ändern, trotzdem müsste ich mich auf Vermittlungsvorschläge bewerben sowie 3 Bewerbungen pro Monat schreiben? Ortsabwesenheit vom JC sowie Arbeitgeber genehmigen lassen?

Ja. Aber manche Vermittler lassen einem auch in Ruhe, wenn man nur einen 450 € Job, oder sozvers-pflichtigen 451 € + (Midijob) hat.
Aber so wie deiner klingt, wird der wohl keine Ruhe geben.
Musst halt die nächste EinV abwarten und dort gut verhandeln.
Weiterbildungen würde ich immer annehmen, wenn sie sinnvoll sind und passen.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Januar 2022, 16:31:58
hotwert

Zitat von: hotwert am 16. Januar 2022, 16:37:23
Also würde sich nichts ändern, trotzdem müsste ich mich auf Vermittlungsvorschläge bewerben sowie 3 Bewerbungen pro Monat schreiben? Ortsabwesenheit vom JC sowie Arbeitgeber genehmigen lassen?
Doch da a) die EinV angepasst gehört und da kann man Bewerbungsbemühungen besprechen/ändern lassen. Dann kann dich b) das JC nur zu Terminen laden die außerhalb deiner Arbeitszeit liegen und für die OA kommt es darauf an ob du (Rechte und Pflichten als Hartz IV) Aufstocker (http://hartz.info/index.php?topic=27.0) wirst. Also c) Urlaub z.B., ansonsten wärst du wenn du eine Single BG wärst eh aus dem Leistungsbezug.

MfG FN
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 18. Januar 2022, 22:40:21
Hier hab ich mal die erste Seite meiner Eingliederungsvereinbarung fotografiert.

Ich hab gehört die darf garnicht bis "auf weiteres" gültig sein? Hab mich in dem Zusammenhang aber auch nicht weiter informiert.

Bis auf die 3 Bewerbungen im Monat steht eig. nichts drin, außer das ich eine Liste anfertigen soll mit Jobs die ich mir gesundheitlich zutraue.

Auserdem steht geschrieben:

"Das Jobcenter unterbreitet ihnen Vermittlungsvorschläge soweit geeignete Stellenangebote vorhanden sind." Da da kaum was kommt gibts wohl nicht viel, und ich darf mir jetzt jeden Monat Gedanken machen wo ich mich bewerbe, bei Stellen die ich meistens sowieso nicht machen kann. Auserdem verlangt das Jobcenter eine vollständige Kopie der Bewerbung.

Ansonsten werden Bewerbungskosten usw. übernommen.

Bei "Ziele" steht auch nur "Minderung bzw. Wegfall der Hilfsbedürftigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung."

Da würde ein 450€ Job ja drunter fallen, denn es wäre ja eine Minderung der Hilfsbedürftigkeit.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Depri2022 am 18. Januar 2022, 23:15:38
Ja, aber die Minderung wird so lange gefordert, bis die Hilfebedürftigkeit nicht mehr besteht.
Da hilft also ein Minijob nur bedingt, der beseitigt die Hilfebedürftigkeit nicht.
Letztendlich musst Du wissen was Du willst.
Weiter Alg2 und bischen was zuverdienen. Dann wartest Du auf die Berwerbungsaufforderungen vom JC und guckst immer mal nur in der Jobbörse. Die 3 saugst Du Dir immer mal aus den Fingern und gut ist.Bewerben heißt ja nicht eingestellt.

Willst Du mehr, dann guckst Du auf allen Stellenseiten, meldest Dich ggf auch zur Erinnerung an(vorsicht nervig,kommt doppelt und dreifach...)
Gehst mal im Ort spazieren und guckst was so in den Fenstern als "Wir suchen" klebt.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Januar 2022, 13:00:04
hotwert

Zitat von: hotwert am 18. Januar 2022, 22:40:21
Ich hab gehört die darf garnicht bis "auf weiteres" gültig sein?
Stimmt da eine EinV alle sechs Monate neu geschrieben gehört, aber davon rücken solche JC nicht ab.*
Allerdings kannst du es bemängeln und eine sechsmonatsfrist eintragen lassen also von 03-09
Ansonsten passt auf den zwei eingestellten Seiten überhaupt nichts mit dem überein was der Realität sprich der richtigen Schriftform entspricht.
z.B. Vorige Beantragung / auch keine Kostenersatzregelung für Bewerbungen / der AG Zuschuss gehört überhaupt nicht in eine EinV..........
Pkt 5 naja ist eigentlich über das "angeblich zwingend erforderliche Profiling" vom JC/SB zu machen
a) gehört erstattet da es extra Kosten darstellt
c) .... wird immer dreister und was ist bei Initiativbewerbungen?  :wand:
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0)
Eingliederungsvereinbarung (EinV) ändern, aufheben, anpassen, ersetzen (http://hartz.info/index.php?topic=52746.msg491553#msg491553)

* Mal was von einem User der sich auskennt:
Zitat
Pkt. 2. Gültigkeit
Die Formulierung ,,Anpassung durch Fortschreibung" entspricht nicht den Bestimmtheits- erfordernissen.
Siehe dazu:
"Verwaltungsakte, die nicht den Bestimmtheitserfordernissen nach § 33 Abs. 1 SGB X entsprechen, sind rechtswidrig. In diesem Fall ist das Interesse des Betroffenen höher einzustufen als das der Öffentlichkeit." (vgl. SG Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: S 25 AS 1675/07 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.10.2006, Az.: L 8 AS 4922/06 ER-B).
zusätzlich:
Nach Auffassung des Senates kann aus der Streichung der starren, regelhaften Sechsmonatsfrist aus dem Wortlaut in § 15 SGB II nicht gefolgert werden, das im Rahmen einer Ersetzung der EGV nach § 15 III 3 SGB II eine unbegrenzte Geltungsdauer festgesetzt werden darf (im Ergebnis ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.05.18, L 9 AS4118/17, anhängig BSG B 14 AS 28/18 R, Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.06.2017, L 16 AS 291/17B ER; Kador in Eichert/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 15, Rn. 77 ff; aA LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.07.2018, L 15 AS 172/18 B ER).
Zusätzlich:
§ 15 Abs. 3 SGB II regelt, dass eine EinV spätestens nach Ablauf von sechs Monaten fortgeschrieben werden soll. Die Einschränkung auf "soweit erforderlich" ist somit rechtswidrig, da das JC kein Ermessen hat, von der gesetzlichen Regelung abzuweichen.
MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. Januar 2022, 17:45:00
Zitat von: hotwert am 18. Januar 2022, 22:40:21hab gehört die darf garnicht bis "auf weiteres" gültig sein?
Das kann man auch so stehen lassen, mir wäre das egal wie es da steht.

Du hast deine Unterschrift darunter gesetzt, nun ist es auch besser du hälst dich auch daran.

Das mit dem Berufe Aussuchen, über die eine Internetseite ist aber Quatsch.
Ebenso die Punkte a) b) und c)
Eine einfache Liste muss reichen.
Glaubt SB dieser Liste nicht, muss er selbst tätig werden und Ansprechpartner sowie Tel. Nr. der AG raus suchen.

Auch das mit reeller Aussicht auf Einstellung beim AG ist völlig daneben.
Wer will das vorher Beurteilen können?
Manchmal hat ein AG auch andere passende Stellen die nicht unbedingt Öffentlich gemacht werden.

Wenn deine Einschränkungen so hoch sind wie geschrieben, fallen Leihbuden schon mal weg.
Denn die interessiert es so gut wie null, wie fit du bist.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 19. Januar 2022, 19:59:58
Na dann schreib ich einfach auch nur eine Liste.
Der bekommt eine Musterbewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf und das muss ihn langen.

Von Leihbuden hab ich noch nie Vermittlungsvorschläge bekommen, von selbst werde ich mich da sicherlich auch nicht bewerben.

Ich überleg gerade ob ich das ärztliche Gutachten vom Amtsarzt mit in die Bewerbung packe. Ich bin ja verpflichtet einschränkenden preiszugeben wenn sie die auszuführenden Arbeit behindern könnten.
Aber ich glaube fast dass wäre schon provozierend und könnte als schädliches Bewerbungsverhalten gesehen werden.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: BigMama am 19. Januar 2022, 20:23:54
Zitat von: hotwert am 19. Januar 2022, 19:59:58Aber ich glaube fast dass wäre schon provozierend und könnte als schädliches Bewerbungsverhalten gesehen werden.
Ja.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Gast32644 am 19. Januar 2022, 21:03:07
Zitat von: hotwert am 19. Januar 2022, 19:59:58
Ich überleg gerade ob ich das ärztliche Gutachten vom Amtsarzt mit in die Bewerbung packe. Ich bin ja verpflichtet einschränkenden preiszugeben wenn sie die auszuführenden Arbeit behindern könnten.
Aber ich glaube fast dass wäre schon provozierend und könnte als schädliches Bewerbungsverhalten gesehen werden.

Deshalb solltest du erst die Teilhabe am Arbeitsleben beantragen und auf dem Weg ein Assessment machen, um herauszufinden, welche Tätigkeiten du überhaupt noch ausüben kannst.

Meiner Meinung nach, ist das völliger Quatsch, was dein SB da durchzieht. Wie sollst du geeignete Stellen finden, wenn du gar nicht weist, welche Stellen auf Grund deiner Einschränkungen für dich überhaupt geeignet sind.

Das sollte dir auch wichtig sein, denn wenn du den für dich falschen Job machst, dann werden sich deine Probleme verschlimmern. Denk mal da drüber nach.

Aber wie gesagt, ist nur meine Meinung.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: CCR am 19. Januar 2022, 21:05:57
Zitat von: hotwert am 19. Januar 2022, 19:59:58Ich überleg gerade ob ich das ärztliche Gutachten vom Amtsarzt mit in die Bewerbung packe. Ich bin ja verpflichtet einschränkenden preiszugeben wenn sie die auszuführenden Arbeit behindern könnten.
Aber ich glaube fast dass wäre schon provozierend und könnte als schädliches Bewerbungsverhalten gesehen werden.
ja aber das werden die vielleicht schon Wissen wenn das JC den AG nach deinen Bemühungen des Vermittlungsvorschlages befragt,
einen satten Eingliederungszuschuss zum Lohn werden sie sicherlich wollen durch dein Handicap.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 19. Januar 2022, 23:32:49
Zitat von: CCR am 19. Januar 2022, 21:05:57
Zitat von: hotwert am 19. Januar 2022, 19:59:58Ich überleg gerade ob ich das ärztliche Gutachten vom Amtsarzt mit in die Bewerbung packe. Ich bin ja verpflichtet einschränkenden preiszugeben wenn sie die auszuführenden Arbeit behindern könnten.
Aber ich glaube fast dass wäre schon provozierend und könnte als schädliches Bewerbungsverhalten gesehen werden.
ja aber das werden die vielleicht schon Wissen wenn das JC den AG nach deinen Bemühungen des Vermittlungsvorschlages befragt,
einen satten Eingliederungszuschuss zum Lohn werden sie sicherlich wollen durch dein Handicap.
Für die Vermittlungsvorschläge würde ich auch kein ärztliches Gutachten schicken.
Soweit ich gelesen habe würden die 70% Zuschuss bekommen weil ich unbefristet schwerbehindert bin.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Januar 2022, 13:24:11
hotwert

Zitat von: vanessa am 19. Januar 2022, 17:45:00Du hast deine Unterschrift darunter gesetzt, nun ist es auch besser du hälst dich auch daran.
Zitat von: vanessa am 19. Januar 2022, 17:45:00Glaubt SB dieser Liste nicht, muss er selbst tätig werden und Ansprechpartner sowie Tel. Nr. der AG raus suchen.
Jetzt nicht mehr da die EinV in der Form unterschrieben wurde.

Zitat von: hotwert am 19. Januar 2022, 19:59:58
Ich überleg gerade ob ich das ärztliche Gutachten vom Amtsarzt mit in die Bewerbung packe.
Ja da freut sich das JC wenn es das erfährt. Erstens Negativbewerbung und zweitens ein Grund dich in eine Bewerbungsmaßnahme zu stecken.

MfG FN
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 20. Januar 2022, 14:17:54
Na da hab ich mich aber ganz schön täuschen lassen mit der EGV....

Also erstmal so machen wie es da drinsteht. Die EGV ist von Anfang Dezember, nach 6 Monaten soll diese ja geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Was meint ihr, soll ich dann einen Gegenvorschlag machen? Oder gleich? Es heißt ja spätestens nach 6 Monaten, man muss ja nicht solang warten.

Wie wäre der Weg das anzustoßen? Einen Brief an das JC aufsetzen und die Punkte ansprechen die geändert werden sollten? Oder ist das dazu zu spät weil es schon unterschrieben ist?
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. Januar 2022, 14:58:11
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Januar 2022, 13:24:11Jetzt nicht mehr
So wie das hier gefordert ist, dürfte es gegen den Datenschutz laufen.
Auch wenn es eine Firma ist, Gesprächsinhalte, Ansprechpartner gehen keinen SB etwas an.

Zitat von: hotwert am 20. Januar 2022, 14:17:54Einen Brief an das JC aufsetzen
Bringt nichts, weil unterschrieben somit musst du jetzt die 6 Monate so akzeptieren.
Irgendwie sollte man die 3 Bewerbungen ja zusammen bekommen.

Bei der nächsten EGV halt keine Unterschrift, wenn eine feste Anzahl gefordert wird.

Oder als Alternative mal EM Rente beantragen, dann müsste das JC auch Abwarten bis das durch ist.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Heinz-Otto am 20. Januar 2022, 15:39:14
Ansprechpartner denke ich schon. Leider hat das JC m. W. das Recht, beim potenziellen AG über das Bewerbungsverfahren nachzufragen und auch zu kontrollieren, ob die Bewerbung stattgefunden hat.
Dazu muss es den Ansprechpartner wissen.

Ich denke, das ist durch §§ 57 und 60 SGB II gedeckt?
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Januar 2022, 16:26:46
hotwert

Zitat von: hotwert am 20. Januar 2022, 14:17:54Was meint ihr, soll ich dann einen Gegenvorschlag machen? Oder gleich? Es heißt ja spätestens nach 6 Monaten, man muss ja nicht solang warten.
Entweder du gehst gegen die EinV vor oder du lässt es sowie es ist. Und wenn dann bloß nicht freiwillig melden sondern warten dass das JC sich meldet und beim nächsten Mal aufpassen und evtl. im Forum nachfragen. Vllt. gibt es ja helfende und sich auskennende User die sich dazu melden.

Zitat von: vanessa am 20. Januar 2022, 14:58:11So wie das hier gefordert ist, dürfte es gegen den Datenschutz laufen.
und macht die EinV eigentlich nichtig. Was sie ja sowieso wäre wenn die beim richtigen Richter landet.

Zitat von: Heinz-Otto am 20. Januar 2022, 15:39:14Ansprechpartner denke ich schon. Leider hat das JC m. W. das Recht, beim potenziellen AG über das Bewerbungsverfahren nachzufragen und auch zu kontrollieren, ob die Bewerbung stattgefunden hat.
Ja so ist es. § weiß ich nicht. Stichwort Amtsermittlungspflicht (die dürfe ja nichts glauben und müssen selber nachfragen/schauen)

MfG FN
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Flip am 20. Januar 2022, 16:49:21
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Januar 2022, 13:00:04
hotwert

Zitat von: hotwert am 18. Januar 2022, 22:40:21
Ich hab gehört die darf garnicht bis "auf weiteres" gültig sein?
Stimmt da eine EinV alle sechs Monate neu geschrieben gehört, aber davon rücken solche JC nicht ab.*

* Mal was von einem User der sich auskennt:
Zitat
Pkt. 2. Gültigkeit
Die Formulierung ,,Anpassung durch Fortschreibung" entspricht nicht den Bestimmtheits- erfordernissen.
Siehe dazu:
"Verwaltungsakte, die nicht den Bestimmtheitserfordernissen nach § 33 Abs. 1 SGB X entsprechen, sind rechtswidrig. In diesem Fall ist das Interesse des Betroffenen höher einzustufen als das der Öffentlichkeit." (vgl. SG Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: S 25 AS 1675/07 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.10.2006, Az.: L 8 AS 4922/06 ER-B).
zusätzlich:
Nach Auffassung des Senates kann aus der Streichung der starren, regelhaften Sechsmonatsfrist aus dem Wortlaut in § 15 SGB II nicht gefolgert werden, das im Rahmen einer Ersetzung der EGV nach § 15 III 3 SGB II eine unbegrenzte Geltungsdauer festgesetzt werden darf (im Ergebnis ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.05.18, L 9 AS4118/17, anhängig BSG B 14 AS 28/18 R, Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.06.2017, L 16 AS 291/17B ER; Kador in Eichert/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 15, Rn. 77 ff; aA LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.07.2018, L 15 AS 172/18 B ER).
Zusätzlich:
§ 15 Abs. 3 SGB II regelt, dass eine EinV spätestens nach Ablauf von sechs Monaten fortgeschrieben werden soll. Die Einschränkung auf "soweit erforderlich" ist somit rechtswidrig, da das JC kein Ermessen hat, von der gesetzlichen Regelung abzuweichen.
MfG FN

Der Crux mit dem Verweis auf ältere Rechtsprechung ist, dass es neuere geben könnte und dass damit diese Rechtsprechung hinfällig ist. "Bis auf Weiteres" darf sehr wohl in den Eingliederungsvereinbarungen stehen:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_03_21_B_14_AS_28_18_R.html
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. Januar 2022, 17:31:19
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Januar 2022, 16:26:46und macht die EinV eigentlich nichtig.
Ja schon, aber will man sich hier den Stress wirklich antun?
Würde ja auch erst dann von Interesse sein, wenn wirklich eine Sanktion kommt.

Zitat von: Heinz-Otto am 20. Januar 2022, 15:39:14nachzufragen und auch zu kontrollieren, ob die Bewerbung stattgefunden hat.
Ja das dürfen sie schon machen.
Allerdings muss ich nicht den Job vom SB machen.
Wenn ich die Firma benenne, muss das reichen, der Rest ist dann Aufgabe vom SB.
Falls ein Ansprechpartner nicht eh schon bekannt sein sollte, weil das Stellenangebot über JC lief.

Genauso kann es auch sein, als Bewerber kennt man den Ansprechpartner auch nicht unbedingt.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: CCR am 20. Januar 2022, 19:16:54
Der Crux mit dem Verweis auf ältere Rechtsprechung ist, dass es neuere geben könnte und dass damit diese Rechtsprechung hinfällig ist. "Bis auf Weiteres" darf sehr wohl in den Eingliederungsvereinbarungen stehen:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_03_21_B_14_AS_28_18_R.html

ZitatLeitsätze

Ein eine Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er keine konkrete Regelung eines Überprüfungs- und Fortschreibungsmechanismus enthält, der auf den Geltungszeitraum abgestimmt ist.

ZitatDie Bescheide des Beklagten, mit denen EinglVb durch Verwaltungsakte ersetzt worden sind, sind rechtswidrig, weil sie jeweils keine konkrete Regelung eines Überprüfungs- und Fortschreibungsmechanismus enthalten, der auf ihren Geltungszeitraum abgestimmt ist.

ja und es ging um die Verwaltungsakte die waren ungültig.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 20. Januar 2022, 19:49:23
Was meint ihr?

Läuft das Kopieren der Bewerbung unter Datenschutz, oder das nennen des Ansprechpartners?

Ich sehe gerade in der Rechtsfolgenbelehrung das bei einen Verstoß direkt um 30% sanktioniert werden soll.
Beginnt das nicht eigentlich bei 10%?

Außerdem steht drinnen, wenn die Leistungsminderung dazu führt dass kein ALG II mehr gezahlt das dann weder kranken noch Pflegeversicherung bezahlt wird.

Für mich macht das aber kein Sinn, weil man soweit doch garnicht mehr kürzen darf? Formell wäre das ja eine Leistungseinstellung und keine Minderung.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: CCR am 20. Januar 2022, 20:07:15
Ich sehe gerade in der Rechtsfolgenbelehrung das bei einen Verstoß direkt um 30% sanktioniert werden soll.
Beginnt das nicht eigentlich bei 10%?
Zitat von: hotwert am 20. Januar 2022, 19:49:23Außerdem steht drinnen, wenn die Leistungsminderung dazu führt dass kein ALG II mehr gezahlt das dann weder kranken noch Pflegeversicherung bezahlt wird.

da geht es um den §31-32 von 2003 und vom SGB12 Sozialhilfe ob das so stimmt bei dir werden bestimmt andere User besser wissen.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. Januar 2022, 13:24:20
hotwert

Zitat von: hotwert am 20. Januar 2022, 19:49:23Läuft das Kopieren der Bewerbung unter Datenschutz, oder das nennen des Ansprechpartners?
Wolltest du nicht nur eine Musterbewerbung abgeben?
Ich weiß es nicht kann mir es aber vorstellen das da die DSGVO greift.

und die Sanktionsparagrafen  :weisnich: mit denen habe ich mich nie beschäftigt.
Daher
Zitat von: CCR am 20. Januar 2022, 20:07:15
da geht es um den §31-32 von 2003 und vom SGB12 Sozialhilfe ob das so stimmt bei dir werden bestimmt andere User besser wissen.
vllt. stimmt ja die Rfb auch nicht würde dann durchgehend zur EinV passen.
Gespeichert habe ich was aber ob es passt, wie gesagt habe mich nie damit beschäftigt.

Zitat von: Flip am 20. Januar 2022, 16:49:21
Der Crux mit dem Verweis auf ältere Rechtsprechung ist, dass es neuere geben könnte und dass damit diese Rechtsprechung hinfällig ist. "Bis auf Weiteres" darf sehr wohl in den Eingliederungsvereinbarungen stehen:
und irgendwann habe ich aufgehört weiter zu lesen weil immer dort stand das es eben nicht korrekt ist..... So schaut es aus als ob du mit deinem Beitrag nicht mal recht hast,.
Wenn du schon solche "Kataloge" einstellst wäre ein Verweis auf den entsprechenden Absatz sinnvoll.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. Januar 2022, 15:54:47
Zitat von: hotwert am 20. Januar 2022, 19:49:23das Kopieren der Bewerbung
Es darf vom JC gar nicht gefordert werden, es geht sie schlicht nichts an was du dem AG schreibst.
(Datenschutz und Postgeheimnis)
Bei online Bewerbungen hat man so was im Regelfall eh nicht.

Ansprechpartner würde ich auch deshalb nicht nennen weil...
es Firmen gibt die das gar nicht mögen und wenn es ganz blöd läuft...
durch einen Anruf bei der Firma vom JC die sofortige Aussortierung der Bewerbung passieren könnte.

Die RfB kann man hier erst mal Ignorieren, wird erst wichtig wenn es eine Sanktion geben sollte.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Simone- am 22. Januar 2022, 08:20:53
Anhängend ein Schreiben vom BfDi bezüglich Arbeitszeugnisse. Diese sind nicht erforderlich. Insofern kann meiner Ansicht nach nicht die komplette Bewerbungsmappe angefordert werden.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 22. Januar 2022, 10:52:01
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Januar 2022, 13:24:20
hotwert

Wolltest du nicht nur eine Musterbewerbung abgeben?
Ich weiß es nicht kann mir es aber vorstellen das da die DSGVO greift.


Ja, aber ich will schon das dass rechtlich untermauert ist.

Zitat von: Simone- am 22. Januar 2022, 08:20:53
Anhängend ein Schreiben vom BfDi bezüglich Arbeitszeugnisse. Diese sind nicht erforderlich. Insofern kann meiner Ansicht nach nicht die komplette Bewerbungsmappe angefordert werden.

So würde ich das dann auch Begründen. Für die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt ist es ausreichend wenn ich eine Musterbewerbung vorlege, jede Bewerbung zu kopieren steigert die Chancen nicht. Zumal die ja sowieso schon versendet sind und nicht mehr geändert werden können.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41
Sry wenn ich meinen alten Thread hier wieder hochhole. :(

Ich habe bereits vor längerem Erwerbsminderungsrente beantragt. Diese erwartet natürlich das ich eine Reha mache.

Nachdem ich Ende Januar erneut Intensivmedizinisch im Krankenhaus behandelt wurde, kam nun ein Brief vom Reha-Informationscenter der deutschen Rentenversicherung das man den Bewilligungsbescheid der Reha aufhebt, mit der Begründung: "Nach unseren Feststellungen lässt Ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht zu."

Ich darf mich aber zur Sache äußern, innerhalb 2 Wochen, erst dann wird der Verwaltungsakt beschlossen.

Dem will ich natürlich nicht widersprechen, ich seh mich im Moment auch nicht Reha-fähig.

Auch wenn das jetzt kein direktes ALG II anliegen ist, hat jemand erfahrung was das für die Rente bedeutet? Kann ich nun davon ausgehen das diese abgelehnt wird da ich nicht auf Reha kann? Schließlich kann meine Erwerbsfähigkeit für die Rentenversicherung ja nun nicht begutachtet werden.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Sheherazade am 16. Februar 2022, 11:58:17
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41Kann ich nun davon ausgehen das diese abgelehnt wird da ich nicht auf Reha kann?
Ich vermute mal eher das Gegenteil, also dass die Rente bewilligt wird, weil du noch nicht mal reha-fähig bist, eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt demnach nicht möglich ist.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Februar 2022, 14:19:37
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41wenn ich meinen alten Thread hier wieder hochhole
Ist völlig korrekt, da bleibt es Übersichtlicher.
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41Diese erwartet natürlich
Erwarten tun sie das eigentlich nicht.
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41hat jemand erfahrung was das für die Rente bedeutet?
Erst mal gar nichts, Ablehnung einer Reha ich nicht so Ungewöhnlich.
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41kann meine Erwerbsfähigkeit für die Rentenversicherung ja nun nicht begutachtet werden
Warum nicht, das geht natürlich auch ohne Reha.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41habe bereits vor längerem Erwerbsminderungsrente beantragt.
Und dieser Antrag läuft vermutlich noch, warum schreibst du das erst jetzt?
Damit hat sich die EGV komplett Erledigt, da deine Erwerbsfähigkeit erst noch fest gestellt werden muss.
Mit dir dürfte gar keine EGV abgeschlossen werden, zumindest nicht so lange das Verfahren bei der RV noch offen ist.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56
Zitat von: vanessa am 16. Februar 2022, 14:19:37
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41wenn ich meinen alten Thread hier wieder hochhole
Ist völlig korrekt, da bleibt es Übersichtlicher.
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41Diese erwartet natürlich
Erwarten tun sie das eigentlich nicht.
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41hat jemand erfahrung was das für die Rente bedeutet?
Erst mal gar nichts, Ablehnung einer Reha ich nicht so Ungewöhnlich.
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41kann meine Erwerbsfähigkeit für die Rentenversicherung ja nun nicht begutachtet werden
Warum nicht, das geht natürlich auch ohne Reha.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41habe bereits vor längerem Erwerbsminderungsrente beantragt.
Und dieser Antrag läuft vermutlich noch, warum schreibst du das erst jetzt?
Damit hat sich die EGV komplett Erledigt, da deine Erwerbsfähigkeit erst noch fest gestellt werden muss.
Mit dir dürfte gar keine EGV abgeschlossen werden, zumindest nicht so lange das Verfahren bei der RV noch offen ist.

Ich sollte das mal vervollständigen:

Ich war beim ärtzlichen Dienst, welcher entschied das ich nicht erwerbsfähig bin. Somit musste ich auch nichts machen beim Jobcenter. Das war vor 2 Jahren. Es wurde auch verpflichtet EM-Rente zu beantragen.

Ich musste zu zwei Gutachtern der DRV, im Gutachten wurde entschieden das ich Vollzeit Erwerbsfähig bin mit Einschränkungen. Dieses Gutachten bekam auch das Jobcenter und der Amtsarzt hat dementsprechend danach sein Ärtzliches Gutachten angepasst. Seitdem versucht man mich zu vermitteln.
Zitat SB: "Ich hab ja nur so Fälle wie sie, und da weis ich das die Rente oft abgelehnt wird, wenn wir sie vermitteln haben sie schonmal eine Arbeit wenn die Absage der Rentenversicherung kommt, und wenn sie doch Rente bekommen brauchen sie ja nicht zu arbeiten" 😵‍💫

Erst jetzt im Widerspruchsverfahren wurde eine Reha gefordert. Die hab ich auch garnicht beantragt sondern die EM-Renten Abteilung der DRV.
Jetzt schreibt mir die Reha-Abteilung das man davon ausgeht das ich aus gesundheitlichen Gründen garnicht Reha fähig bin und deshalb die Bewilligung per Verwaltungsakt zurückziehen will.

Also wird man mich wohl erneut zum Gutachter schicken, die brauchen ja ein Gutachten das eine Erwerbsminderung bestätigt.
Ich denke es ist eher unwahrscheinlich das man jetzt irgendwas bewilligt ohne Begutachtung?
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Februar 2022, 14:59:34
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56Es wurde auch verpflichtet EM-Rente zu beantragen.
Hast du gemacht und der Antrag ist durch?
Du hast einen Bescheid von der RV bekommen?
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56Erst jetzt im Widerspruchsverfahren
Das läuft noch?
Wenn ja, ist nichts mit EGV so lange kein endgültiger Bescheid da ist.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56Dieses Gutachten bekam auch das Jobcenter
Daran muss sich das JC halten, der ÄD vom JC hat da nichts mehr zu melden.
Das Gutachten von der RV ist höherwertig, als das vom ÄD des JCs.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56da weis ich das die Rente oft abgelehnt wird, wenn wir sie vermitteln haben sie schonmal eine Arbeit wenn die Absage der Rentenversicherung kommt
Völlig falsch, SB muss Abwarten bis der endgültige Bescheid von der RV da ist.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 16. Februar 2022, 16:19:16
Zitat von: vanessa am 16. Februar 2022, 14:59:34
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56Es wurde auch verpflichtet EM-Rente zu beantragen.
Hast du gemacht und der Antrag ist durch?
Du hast einen Bescheid von der RV bekommen?
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56Erst jetzt im Widerspruchsverfahren
Das läuft noch?
Wenn ja, ist nichts mit EGV so lange kein endgültiger Bescheid da ist.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56Dieses Gutachten bekam auch das Jobcenter
Daran muss sich das JC halten, der ÄD vom JC hat da nichts mehr zu melden.
Das Gutachten von der RV ist höherwertig, als das vom ÄD des JCs.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 14:41:56da weis ich das die Rente oft abgelehnt wird, wenn wir sie vermitteln haben sie schonmal eine Arbeit wenn die Absage der Rentenversicherung kommt
Völlig falsch, SB muss Abwarten bis der endgültige Bescheid von der RV da ist.

Ja, die Rente wurde abgelehnt da da die Gutachten ja eine Erwerbsfähigkeit mit Einschränkungen bescheinigt haben. Daraufhin hab ich Widerspruch eingelegt. Die DRV hat auch das Jobcenter selbst mit ihren Ergebniss angeschrieben, da musste ich garnichts machen.

In dem Gutachten vom ÄD steht so ziemlich das selbe wie von dem der Rentenversicherung. Eigentlich 1:1 übernommen.
Bisher läuft also das Widerspruchsverfahren, aber das Gutachten das ich mit Einschränkungen arbeitsfähig wäre ist immernoch das letzte aktuelle Gutachten an dass das Jobcenter sich hält.

Bisher existiert also ein Bescheid über die Ablehnung der Rente, gegen welchen Widerspruch eingelegt wurde.
Soweit ich weis informiert im Widerspruchsverfahren die DRV auch das Jobcenter nicht mehr mit Ergebnissen. Die würden jetzt garnicht mehr von einem positiven oder negativen Bescheid wissen, auser ich melde es.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Februar 2022, 17:15:09
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 16:19:16Die würden jetzt garnicht mehr von einem positiven oder negativen Bescheid wissen
Hatte ich auch mal gemacht und dem JC davon nichts gemeldet. (Widerspruch wurde Abgewiesen)
Die RV informiert das JC eigentlich über gar nichts, außer man hat dem zugestimmt.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 26. März 2022, 16:46:06
Gerade kam von einem Vermittlungsvorschlag für eine wenig passende Stelle (körperliche und psychische Belastbarkeit wurde vorrausgesetzt)
ein Brief zurück, daran steht ich hätte vergessen meine Telefonnummer anzugeben und soll diese per Email senden. Ich habe weder Mail noch Telefonnummer angegeben.

Kann man das schreiben direkt wegwerfen oder soll ich darauf noch antworten?
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Unwissender am 27. März 2022, 09:54:27
Wenn keinr Rechtsfolgebelehrung dabei ist, kannst du es auch wegwerfen. Du musst im übrigen nur postalsch erreichbar sein.

:offtopic:

Ich habe dem JC vor Jahren mal eine Mobilfunknummer mitgeteilt, die längst nicht mehr aktuell ist! Die haben das nur noch immer nicht kapiert. Eine neue Nummer habe ich nicht angegeben!

Würd eh nix bringen, weil die immer mit unterdrückter Nummer anrufen und die vom Telefon abgewiesen wird!
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 27. März 2022, 10:28:03
Zitat von: Unwissender am 27. März 2022, 09:54:27
Wenn keinr Rechtsfolgebelehrung dabei ist, kannst du es auch wegwerfen. Du musst im übrigen nur postalsch erreichbar sein.

:offtopic:

Ich habe dem JC vor Jahren mal eine Mobilfunknummer mitgeteilt, die längst nicht mehr aktuell ist! Die haben das nur noch immer nicht kapiert. Eine neue Nummer habe ich nicht angegeben!

Würd eh nix bringen, weil die immer mit unterdrückter Nummer anrufen und die vom Telefon abgewiesen wird!

Der Brief kommt von der Stelle auf die ich mich bewerben musste. Da steht "Vielen Dank für ihre Bewerbung und das damit zum Ausdruck gebrachte Interesse an unseren Unternehmen. Leider haben sie in ihren Bewerbungsunterlagen keine Telefonnummer angegeben, unter der wir sie erreichen können. Wir bitten Sie um Zusendung der Telefonnummer per E-Mail an xxx@xxx.de"

Da müsste ich jetzt ja wieder per Brief antworten und wieder eine 85 cent Marke verkleben. Ich hab die Bewerbung ja nur geschickt weil ich dachte das ist leichter als den Jobcenter zu verklickern das ich die Arbeit nicht machen kann.
Das war ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. März 2022, 13:13:20
Zitat von: hotwert am 27. März 2022, 10:28:03Da müsste ich jetzt ja wieder per Brief antworten und wieder eine 85 cent Marke verkleben. Ich hab die Bewerbung ja nur geschickt weil ich dachte das ist leichter als den Jobcenter zu verklickern das ich die Arbeit nicht machen kann.
Das war ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung.
Tja falsch gedacht.....

MfG FN
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. März 2022, 15:15:42
Zitat von: hotwert am 26. März 2022, 16:46:06körperliche und psychische Belastbarkeit wurde vorrausgesetzt
Wenn es klar ist, dass du diese Bedingungen nicht mehr Erfüllen kannst, kann man auch Ablehnen.

JC sind dafür bekannt, einem auch völlig inakzeptable Angebote zukommen zu lassen.

Zitat von: hotwert am 27. März 2022, 10:28:03ich dachte das ist leichter als den Jobcenter zu verklickern das ich die Arbeit nicht machen kann.
Doch nicht indem man eine Bewerbung los lässt.
Da sollte man vorher bei der Firma mal Nachfragen ob der Job für dich geeignet ist.
Spart Zeit und Aufwand auf beiden Seiten.
Vorhandene Einschränkungen kann man durchaus auch in der Bewerbung mit Erwähnen.

War das eine Leihbude, denen ist es oft egal wie es Gesundheitlich steht.

Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 16:19:16da die Gutachten ja eine Erwerbsfähigkeit mit Einschränkungen bescheinigt haben
Das Gutachten von der RV ist für das JC bindend, dass vom ÄD nicht mehr weil davor gewesen.
(auch wenn die fast gleich sind)
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Unwissender am 28. März 2022, 10:16:28
@hotwert:

Warum wollen die deine Telefonnummer? Datensammeln?
Wenn die dich wollen, sollen Sie dich schriftlich einladen/kontaktieren! (Dann hast du auch was in der Hand, um beim JC Reisekosten für das Vorstellungsgespräch geltend zu machen, was bei einer telefonischen "Einladung" wesentlich schwerer ist)!
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 29. März 2022, 08:21:14
Zitat von: Unwissender am 28. März 2022, 10:16:28
@hotwert:

Warum wollen die deine Telefonnummer? Datensammeln?
Wenn die dich wollen, sollen Sie dich schriftlich einladen/kontaktieren! (Dann hast du auch was in der Hand, um beim JC Reisekosten für das Vorstellungsgespräch geltend zu machen, was bei einer telefonischen "Einladung" wesentlich schwerer ist)!

Ja das hab ich mich auch gefragt. Die könnten mich ja einfach einladen. Ich hatte noch nie das jemand nen Brief zurückschickt und nach der Telefonnummer fragt, im Falle eines positiven Bewerbungsgesprächs könnte man, wenn man will die Nummer ja auch vor Ort dalassen.
Und dann soll ich die Nummer auch noch per Mail schicken damit sie die Adresse auch noch hätten.
Aber auf den eigenen Brief den die mir geschickt haben ist bei "Telefon:" im Briefkopf nichts eingetragen..... Sonst könnte man ja einfach anrufen.

Ich hab mir überlegt, ich mach garnichts, die werden nie mehr von mir hören.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Unwissender am 29. März 2022, 10:29:57
Richtig!  :sehrgut:
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: EinMensch22 am 29. März 2022, 16:11:49
Bin ebenfalls von diversen Einschränkungen betroffen und habe bisher nicht einmal eine einzige Stellenanzeige gefunden auf die ich mich überhaupt bewerben könnte, also bisher keine Bewerbung geschrieben.
Wie das dann irgendwann mit dieser EGV aussieht werde ich dann wohl in Zukunft sehen, bisher habe ich noch keine.
Sinnlose Bewerbung zu schreiben auf Stellenanzeigen für die man nicht einmal mit sehr sehr viel Phantasie geeignet ist halte ich für völligen Schwachsinn. Inwieweit man das dann macht um Ruhe vor dem JC zu haben, keine Ahnung, mag einiges dafür sprechen es so zu halten. Ich sehe es jedoch für mich bisher als undenkbar mich auf Stellen zu bewerben, die nicht einmal im Ansatz eine minimal Chance beinhalten, dass ich die Arbeitsstelle mit meiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit überhaupt antreten kann.
Was macht man dann bei einer Zusage ?  :grins:

Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: BigMama am 29. März 2022, 16:43:19
Zitat von: EinMensch22 am 29. März 2022, 16:11:49Was macht man dann bei einer Zusage ?  :grins:
Wirst du wohl kaum bekommen wenn du die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kannst.

Suchst du ernsthaft nach ner Beschäftigung? Dann kann ich dir vielleicht mit dem einen oder anderen Tipp weiterhelfen.
Hast du gar kein ernsthaftes Interesse wirklich ne Arbeit zu finden und auch auszuüben, ist mir meine Zeit und Energie zu schade.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: EinMensch22 am 29. März 2022, 18:33:02
Zitat von: BigMama am 29. März 2022, 16:43:19
Zitat von: EinMensch22 am 29. März 2022, 16:11:49Was macht man dann bei einer Zusage ?  :grins:
Wirst du wohl kaum bekommen wenn du die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kannst.
Suchst du ernsthaft nach ner Beschäftigung? Dann kann ich dir vielleicht mit dem einen oder anderen Tipp weiterhelfen.
Hast du gar kein ernsthaftes Interesse wirklich ne Arbeit zu finden und auch auszuüben, ist mir meine Zeit und Energie zu schade.
Ich suche nach Stellen, die ich noch machen kann bespreche das aber mit Menschen, die nicht indirekt unterstellen, dass kein ernsthaftes Interesse daran bestehe eine Beschäftigung auszuüben, dafür reicht meine Energie nicht aus ;-) und dabei möchte ich es an persönlichem Austausch belassen. Danke.

Zum Thema halte ich es, wie bereits erwähnt, für Schwasinn sich auf Stellen zu bewerben, die man schon im Vorfeld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aufgrund eigener Einschränkungen ausschließen kann und finde das zudem kritisch, da man da schnell überlegen kann, was dann an weiteren Unterstellungen folgt z.B. dass man sich bewusst auf Stellen bewirbt, obwohl man schon weiß, dass man die Stelle gar nicht annehmen kann z.B. man kann nur Teilzeit leisten und bewirbt sich ohne weitere Erläuterung auf Vollzeitstellen. Ungeachtet dessen bleibt es jedem selbst überlassen, wie derjenige das handhaben möchte und welche konkreten Möglichkeiten man selbst nutzt.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: BigMama am 29. März 2022, 19:25:17
Zitat von: EinMensch22 am 29. März 2022, 18:33:02Ich suche nach Stellen, die ich noch machen kann bespreche das aber mit Menschen, die nicht indirekt unterstellen, dass kein ernsthaftes Interesse daran bestehe eine Beschäftigung auszuüben, dafür reicht meine Energie nicht aus ;-) und dabei möchte ich es an persönlichem Austausch belassen. Danke.
Ich habe dir nichts unterstellt sondern dir Hilfe angeboten wenn du eine gesundheitlich angemessene Stelle suchst.
Ich habe lediglich klargestellt, dass ich das nicht tue wenn kein ernsthaftes Interesse daran besteht. Du wärst hier in guter Gesellschaft wenn du gar keine Lust hättest eine Arbeit zu finden sondern nur den Forderungen des JC möglichst ohne großen Aufwand nachkommen möchtest.
Das ist keine Wertung oder Bewertung. Mir persönlich ist es völlig wumpe ob jemand arbeiten will oder nicht. Aber wenn ich mir die Mühe mache um gerne zu helfen, dann nur wenn ehrliches Interesse daran besteht.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: EinMensch22 am 30. März 2022, 04:03:28
Wenn es einen guten Tipp gibt, wo man geeignete Stellen findet, auch mit gesundheitlichen Einschränkungen wäre es doch schön hier im Forum diesen Tipp weiterzugeben. Dann könnten mehrere Menschen davon profitieren.
Indeed war bisher zumindest nicht völlig frustrierend als Stellenbörse, da werden zumindest Arbeitsstellen in Teilzeit angeboten. Bei Stepstone und bei der Agentur für Arbeit finde ich dahingehend eher wenig.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, berufliche Rehabilitation habe ich bereits beantragt, je nachdem gibt es da vielleicht die Möglichkeit umzuschulen oder konkete Angebote zu finden, die weiterhelfen können.
Integrationsfachdienst hatte ich überlegt mal einen Termn zu machen, denen fällt vielleicht auch noch etwas ein.
VDK kann vielleicht grundsätzlich eine Möglichkeit sein zu entlasten, werde da Mitglied werden, hilft eventuell bei weiterem Ärger mit dem Amt, vielleicht gibt es da auch Ansprechpartner, die helfen können und weitere Adressen und Möglichkeiten aufzeigen, wie man mit gesundheitlichen Einschränkungen überhaupt an Hilfen kommen kann.
Corona bedingt sind leider auch manche Stellen überlastet oder gar nicht mehr zu erreichen, das ändert sich hoffentlich bald wieder.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: EinMensch22 am 30. März 2022, 05:13:39
Initiativbewerbungen an irgendeinen Arbeitgeber mit einem geeigneten Musterschreiben wäre vielleicht noch eine Möglichkeit um die Pflicht der EGV zu erfüllen? Die 3 Bewerbungen lt. EGV müssen ja irgendwie geschrieben werden solange diese besteht, die Flucht nach vorne und mit dem Sachbearbeiter sprechen und versuchen die EGV ändern zu lassen, mehr als ablehnen kann auch nicht passieren und das könnte man zeitgleich zu irgendwelchen Bewerbungen versuchen.
Was passiert, wenn man von sich aus regelmäßig z.B. wöchentlich, schriftlich, darum bittet geeignete Stellen zugeschickt zu bekommen? Hat das schon mal jemand probiert ?
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 30. März 2022, 07:23:02
Ich schreibe in der Tat gerade nur Pflichtbewerbungen, ohne interesse an einer Zusage.
Nachdem man mir nach dem letzen Krankenhausaufenthalt per Bescheid die Rehabewilligung wieder entzogen hat wegen gesundheitlicher Einschränkungen frag ich mich sowieso warum ich arbeiten kann, aber zu Krank für Reha bin?

Wie auch immer, ich hab das schreiben dem VDK geschickt damit der das wieder an die Rentenkasse weiterleitet. Das kommt zwar auch von der Rentenkasse, aber von einer anderen Abteilung, und kann gut sein das die Abteilung Rente von der Reha Abteilung das garnicht gemeldet bekommen hat.

@EinMensch22 Der VDK hat mir sehr geholfen bei der Rentenangelegenheit oder auch beim Schwerbehindertenausweis.
Beim Jobcenter haben die mir nie groß geholfen, die haben mir bei verschiedenen Dingen sogar abgesagt und gemeint das JC wäre im recht.
Hab mir dann selbst einen Anwalt gesucht und privat gezahlt, bei der anschliesenden Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht hab ich zwar verloren, aber vor dem Landessozialgericht dann auf voller Linie gewonnen und mehrere tausend Euro nachbezahlt bekommen.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: EinMensch22 am 30. März 2022, 07:57:53
Zitat von: hotwert am 30. März 2022, 07:23:02
Ich schreibe in der Tat gerade nur Pflichtbewerbungen, ohne interesse an einer Zusage.
Nachdem man mir nach dem letzen Krankenhausaufenthalt per Bescheid die Rehabewilligung wieder entzogen hat wegen gesundheitlicher Einschränkungen frag ich mich sowieso warum ich arbeiten kann, aber zu Krank für Reha bin?
Glückwunsch, dass das LSG zu Deinen Gunsten entschieden hat und jeder gewonnene Prozess ist wieder eine Entscheidung mehr auf die sich andere vielleicht irgendwann berufen können.
So einige Dinge entbehren eindeutig jeglicher Logik, verstehe ich ebenfalls nicht, zu krank für Reha aber arbeiten ist okay.  :wand:
Dann mal ganz fest die Daumen gedrückt, dass sich alles so entwickelt, wie Du es wünschst.
Titel: Re: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Unwissender am 30. März 2022, 10:09:59
Die Chance zu einem Gespräch eingelden zu werden, ist gering! Und wenn man fragt, wie es mit den Reisekosten (zum Gespräch) ist, sagen die meisten AG eh schnell ab!

Wenn wirklich von AG- Seite her interssee besteht übernehmen sie auch die Reisekosten! Wenn man am Telfon schon darüber feilschen muss, ist schon klar, wohin die Reise geht!
Titel: Aw: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 14. September 2022, 12:47:47
Zitat von: hotwert am 16. Februar 2022, 11:06:41Sry wenn ich meinen alten Thread hier wieder hochhole. :(

Ich habe bereits vor längerem Erwerbsminderungsrente beantragt. Diese erwartet natürlich das ich eine Reha mache.

Nachdem ich Ende Januar erneut Intensivmedizinisch im Krankenhaus behandelt wurde, kam nun ein Brief vom Reha-Informationscenter der deutschen Rentenversicherung das man den Bewilligungsbescheid der Reha aufhebt, mit der Begründung: "Nach unseren Feststellungen lässt Ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht zu."

Ich darf mich aber zur Sache äußern, innerhalb 2 Wochen, erst dann wird der Verwaltungsakt beschlossen.

Dem will ich natürlich nicht widersprechen, ich seh mich im Moment auch nicht Reha-fähig.

Auch wenn das jetzt kein direktes ALG II anliegen ist, hat jemand erfahrung was das für die Rente bedeutet? Kann ich nun davon ausgehen das diese abgelehnt wird da ich nicht auf Reha kann? Schließlich kann meine Erwerbsfähigkeit für die Rentenversicherung ja nun nicht begutachtet werden.

Ich muss nochmal schnell aktualisieren (Ist ja schon wieder ein halbes Jahr her): Ich hatte mich zur der Sache nicht geäusert, die Reha wurde per Verwaltungsakt nicht mehr genehmigt. (Ursprüngliche Genehmigung aufgehoben, da ein Fall eingetreten ist der an der Rehatauglichkeit zweifeln lässt)

Nun kam endlich ein Brief der Rentenversicherung:

"Wir haben ihren angefochtenen Bescheid geprüft. Sie erhalten demnächst weitere Nachricht"

mehr steht nicht drin. Der angefochtene Bescheid war der Ablehnungsbescheid der EM-Rente.
Kann jemand mit dem Unsinn was anfangen? Welchen Sinn macht so eine Nachricht, und warum schickt man nicht gleich einen Bescheid, welcher positiv oder negativ ist?
Der VDK sagte zu mir so einen Brief kennen sie nicht, und die haben schon zig EM-Renten beantragt.
Titel: Aw: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: PetraL am 14. September 2022, 14:51:07
Zitat von: hotwert am 14. September 2022, 12:47:47Nun kam endlich ein Brief der Rentenversicherung:

"Wir haben ihren angefochtenen Bescheid geprüft. Sie erhalten demnächst weitere Nachricht"
Kann es sein, dass sonst irgendeine Frist abgelaufen wäre, z.B. innerhalb der sie tätig werden müssen?
Titel: Aw: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. September 2022, 15:25:32
Zitat von: hotwert am 14. September 2022, 12:47:47Welchen Sinn macht so eine Nachricht, und warum schickt man nicht gleich einen Bescheid
Das ist eigentlich nichts Unübliches, nur eine Art Zwischeninformation.

Das es eben noch dauert und dein Antrag in Bearbeitung ist.
Manchmal machen sie es auch um Nachfragen zu Vermeiden.

Macht die RV bei mir auch so.
Titel: Aw: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: Alexxx76 am 15. September 2022, 08:07:06
Servus Leute,

Ich habe am Montag euch eine EGV bekommen zum Unterschreiben.
Meine Frage lautet jetzt seit dem 1.7 ist ja das Sanktionsmoratorium in Kraft getreten kann mir also was passieren wenn ich den Vertrag unterzechne wie z.b. das ich doch sanktioniert werden kann wenn ich eine nicht zumutbare Arbeitstelle ablehne und mich nicht bewerbe etc ?
Titel: Aw: Pflichtbewerbungen schreiben wenn es keine geeigneten Stellen gibt?
Beitrag von: hotwert am 15. September 2022, 12:27:04
Ich hab wegen den Schreiben nun bei der Rentenkasse angerufen und erfahren das der Bescheid positiv für mich ausfallen wird. (Endlich hab ich das JC los! Hoffentlich ist es nicht nur 1 Jahr befristet)

Ich hab mal einen neuen Thread in einem anderen Unterforum eröffnet, https://hartz.info/index.php?topic=129713.0
Vll kann mir da jemand helfen. Wenn ich Rente bekomme, krieg ich ja kein Hartz mehr, sondern nur evtl. Grundsicherung als aufstockung. Und da dürfte ich nur 5000€ Vermögen haben, da lieg ich aber drüber.
Muss ich Angst haben das die EM-Rente niedriger ausfällt als in der Renteninfo die mir 2019 zugestellt wurde?