Hallo,
Meine Schwiegermutter hat mir den Flo ins Ohr gesetzt.
Sie ist umgezogen und hat uns gestern weismachen wollen das in unser Stadt die Stromabrechnungen nicht mehr im März erstellt werden sondern im November und die hätten sie viel zu niedrig eingestuft.Diese würden auch nur noch schätzen und nicht mehr zum ablesen rauskommen(Grundversorger)
Dort sind wir aber nicht mehr.
Nun hat sie es geschafft mich zu verunsichern weil sie gestern fragte ob wir 2018 die Geburt da angegeben hätten (unsern Anbieter) nein das haben wir nicht...wir lesen die Stände immer selbst ab und geben diese durch und einmal im Jahr Anfang März kommt der Grundversorger vorbei und liest die Stände ab.
Sie meinte das würde nicht stimmen,der Grundversorger kommt nicht mehr raus und qir müssten jawohl immer nachzahlen weil qir ja mehr Personen sind.
Sagt mal muss man eine Geburt bzw Familienzuwachs dem Anbieter mitteilen?
Wir haben bisher immer Guthaben gehabt weil ich die Stände immer durchgeben und wir sehr sparsam versuchen zu leben. :flag:
Nein. Die Personenzahl ist unerheblich.
Es zählt der Verbrauch. Es ist üblich, dass man selbst den Zählerstand abliest.
Nur wenn etwas unplausibel ist kann es sein, dass mal ein Ableser geschickt wird.
Spätestens wenn der Zähler wegen der Eichpflicht ausgetauscht wird, fällt es auf, wenn falsche Ablesedaten übermittelt wurden.
Nein, muss man nicht.
Zudem ist es dem Kühlschrank herzlich egal ob er für 2,3,5 Leute die Dachen kühlt-er frisst immer gleich viel Strom.
Der Abrechnungszeitraum ist in der Regel der ab Einzug und dann 11 Monate zahlen,12er Monat Rechnung.
Raus kommen die kaum noch zum Ablesen. Es gibt Ablesekarten zum zurückschicken oder online eintragen.
Bei uns kommt bisher noch Jemand, dann hängt man die Benachrichtigung mit ausgefüllten Zählerständen an die Tür und gut ist.
Danke dann läuft ja alles richtig :flag:
Ihr habt alles richtig gemacht, wäre jetzt die richtige Einsicht. :zwinker:
Zitat von: Pusteblume am 16. Januar 2022, 10:00:28Nun hat sie es geschafft mich zu verunsichern weil sie gestern fragte ob wir 2018 die Geburt da angegeben hätten (unsern Anbieter)
Den Energieversorgern (Strom, Gas, Wasser) ist die Personenzahl herzlich egal, es zählt alleine der Verbrauch. Nur bei der Erstanmeldung (bei Bezug einer Wohnung) wird manchmal danach gefragt, damit man die Abschlagszahlungen schon mal in der geschätzten Höhe ansetzen kann.