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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: brick am 16. Januar 2022, 12:36:03

Titel: Mietvertrag von neuem Vermieteranfragen und H4
Beitrag von: brick am 16. Januar 2022, 12:36:03
Ich hab meinen Mietvertrag verlegt und nicht gefunden.  :schock: (zuletzt gesehen im okt letzten Jahres)
Gibt es wenn ich den Vermieter um eine Kopie(wenn er hat) oder Neuauflage bitte das Risiko das er uns kündigen wuerde? Wir sind hier seit 10 Jahren und in einem Einkommensschwachen aber nicht ganz einkommenschwachem Stadtteil(gemischte Bebauung)
Und wie schreibe/formuliere  ich das am Besten? od
Titel: Re: Mietvertrag von neuem Vermieteranfragen und H4
Beitrag von: Heinz-Otto am 16. Januar 2022, 12:41:27
Zitat von: brick am 16. Januar 2022, 12:36:03
Gibt es wenn ich den Vermieter um eine Kopie(wenn er hat) oder Neuauflage bitte das Risiko das er uns kündigen wuerde?
Nein, das ist kein Kündigungsgrund. Und sollte er sich bei einer Kündigung z. B. auf einen Zeitmietvertrag berufen, müsste er dies dann durch Vorlage des MV beweisen.

ZitatUnd wie schreibe/formuliere  ich das am Besten? od

Leider wurde unser Mietvertrag durch ein Missgeschick stark verschmutzt.
Daher möchte ich Sie bitten, mir eine Kopie unseres Vertrages zukommen zu lassen.


Wenn du willst, kannst du noch schreiben "gegen Kostenersatz der Kopien" zukommen zu lassen.

Titel: Re: Mietvertrag von neuem Vermieteranfragen und H4
Beitrag von: brick am 16. Januar 2022, 13:15:17
Dankeschön.

Ich hab die Mobilrufnummer vom Vermieter. (Wurde mir per Brief vom Vermieter mitgeteilt)  waere eine whatsapp zu salopp /familiaer? Oder sollte ich direkt anrufen( Bin furchtbar was telefonate angeht.
Titel: Re: Mietvertrag von neuem Vermieteranfragen und H4
Beitrag von: Heinz-Otto am 16. Januar 2022, 13:31:33
Zitat von: brick am 16. Januar 2022, 13:15:17
Dankeschön.

Ich hab die Mobilrufnummer vom Vermieter. (Wurde mir per Brief vom Vermieter mitgeteilt)  waere eine whatsapp zu salopp /familiaer? Oder sollte ich direkt anrufen( Bin furchtbar was telefonate angeht.

Dann schreib ihm doch per Whatsapp, wenn du am Telefon eher ins Schleudern kommst.
Bei Text hat man auch bei seltsamen Nachfragen mehr Überlegungszeit.
Whatsapp und Mail finde ich weniger aufdringlich, als ein Anruf.
Titel: Re: Mietvertrag von neuem Vermieteranfragen und H4
Beitrag von: justine1992 am 16. Januar 2022, 13:49:15
Wenn Du Deinem Vermieter Deine Nummer gibst, musst Du damit rechnen, dass er sie auch benutzt. Wenn Du Telefonate lieber umgehen möchtest, solltest Du einen Brief schicken.
Titel: Re: Mietvertrag von neuem Vermieteranfragen und H4
Beitrag von: jens123 am 16. Januar 2022, 19:26:27
Naja, man könnte in einem ersten Schritt einfach (nett formuliert!) schreiben: Ich beantrage die Übersendung einer Kopie meines Mietvertrages. Die müssten sich dann äußern, falls sie das verweigern. Wozu es keinen Grund gibt.

Zu überlegen wäre auch, ob eine Datenauskunft nach DSGVO zum Ziel führt. Bei der Variante muss sich der Vermieter öffnen.

Das ist natürlich auch davon abhängig, wie das Verhältnis zum Vermieter ist. Ich würde da erstmal die Möglichkeit im Satz 1 nutzen, ohne nähere Erklärung (warum, weshalb), mit dem Hinweis, dass entstandene Kopierkosten übernommen werden.

Auskünfte nach DSGVO müssen dagegen immer kostenfrei sein.

Im zweiten Schritt sollte man beantragen, vom Vermieter ein neues Original zu erhalten. Ein Verlust kann ja immer eintreten. Hierzu ist natürlich wichtig zu wissen, was in der Erstausfertigung stand, um keine Verdrehungen entstehen zu lassen. Jedenfalls wäre Letzteres dem Vermieter stark abzuraten, denn das wäre Urkundenfälschung und bei einem evtl. Gang vor Gericht in der Zukunft würde das auffliegen, weil er sein Original vorlegen muss.

Titel: Re: Mietvertrag von neuem Vermieteranfragen und H4
Beitrag von: justine1992 am 16. Januar 2022, 19:31:33
Nichts beantragen! Der Vermieter ist keine Behörde.
Titel: Re: Mietvertrag von neuem Vermieteranfragen und H4
Beitrag von: brick am 17. Januar 2022, 07:19:59
Ja Ich habe ihn angeschrieben. er hat es gelesen(blaue ticks) aber bisher nicht geantwortet.
Titel: Re: Mietvertrag von neuem Vermieteranfragen und H4
Beitrag von: brick am 19. Januar 2022, 14:21:30
Bisher keine Antwort und zuletzt auch nichts im Briefkasten. sollte ich ihn doch lieber Anrufen oder?
Titel: Re: Mietvertrag von neuem Vermieteranfragen und H4
Beitrag von: Depri2022 am 19. Januar 2022, 14:28:33
Er hats gelesen. Springen muss er nun nicht.
Paar Tage auf Post warten wäre erstmal angezeigt
Titel: Re: Mietvertrag von neuem Vermieteranfragen und H4
Beitrag von: brick am 19. Januar 2022, 15:23:53
ok sind bisher 2.. aber warte ich noch morgen ab
Titel: Re: Mietvertrag von neuem Vermieteranfragen und H4
Beitrag von: brick am 25. Januar 2022, 15:40:26
Okay ist jetzt eine Woche.... Wenn heute nichts im BK ist rufe ich ihn an.