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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Pusteblume am 18. Januar 2022, 13:21:59

Titel: Unterhaltspflicht Kinderzuschlag/Wohngeld
Beitrag von: Pusteblume am 18. Januar 2022, 13:21:59
Hallo,
Kann mir einer sagen ob Unterhaltsbelastungen...beim Wohngeld und Kinderzuschlag berücksichtigt?
Sprich wenn man Unterhalt leistet.
Danke
Titel: Re: Unterhaltspflicht Kinderzuschlag/Wohngeld
Beitrag von: Pusteblume am 18. Januar 2022, 13:38:59
Kann gelöscht werden. Habe etwas beim Hauptantrag Punkt 8.23 beim Kinderzuschlag gefunden,dann wird das beim Wohngeld denke ich auch berücksichtigt werden. Danke trotzdem
Titel: Re: Unterhaltspflicht Kinderzuschlag/Wohngeld
Beitrag von: Sheherazade am 18. Januar 2022, 13:42:45
Ja, wird berücksichtigt. Kopie von Titel und Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Unterhaltszahlungen dem Antrag beifügen.

Empfangener Kindesunterhalt ist aber auch anzugeben.