Hallo,
Kann mir einer sagen ob Unterhaltsbelastungen...beim Wohngeld und Kinderzuschlag berücksichtigt?
Sprich wenn man Unterhalt leistet.
Danke
Kann gelöscht werden. Habe etwas beim Hauptantrag Punkt 8.23 beim Kinderzuschlag gefunden,dann wird das beim Wohngeld denke ich auch berücksichtigt werden. Danke trotzdem
Ja, wird berücksichtigt. Kopie von Titel und Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Unterhaltszahlungen dem Antrag beifügen.
Empfangener Kindesunterhalt ist aber auch anzugeben.