Hallo zusammen,
Ich hoffe wirklich ihr könnt mir weiterhelfen oder einen Tipp geben.
Ich habe von September 2020 bis Januar 2021 gearbeitet. Das Gehalt für September habe ich erst Ende September am 29.09. 2020 ausgezahlt bekommen (normal), da Kosten für Miete, Strom, div Rechnungen sowie Lebensunterhalt aber Anfang September fällig werden, wurde für den Monat September 2020 die normale Regelleistung ausgezahlt, diese wurden Ende August (für September) ausgezahlt. - Diese Regelleistung soll ich nun zurück Zahlen, da ich im September 2020 Geld erwirtschaftet habe und dieses Geld in dem Monat angerechnet wird, in welchem es erwirtschaftet/ ausgezahlt wurde. Das habe ich durch einen Bescheid im Oktober 2021 erfahren, habe Wiederspruch eingelegt, die Bearbeitung hat ewig gedauert, heute habe ich die Entscheidung bekommen. Ich soll die volle Regelleistung für September 2020 zurück zahlen.
Ende September 2020 habe ich also das Gehalt für September erhalten und dieses zur Kostendeckung für Oktober genutzt (keine Regelleistung mehr erhalten). Das Gehalt für Oktober dann im November, das Gehalt für November im Dezember und das Gehalt für Dezember dann im Januar. Soweit so gut.
Anfang Januar wurde ich mit einer 2 wöchigen Frist gekündigt, da ich auf Grund der schulschließungen seit November als THA unbeschädigt war. Dies habe ich dem Jobcenter mitgeteilt, und habe ab März dann wieder die Regelleistung erhalten.
Ende Januar habe ich dann mein letztes Gehalt (für Januar 2021) erhalten und musste dieses zur Kostendeckung für Februar 2021 nutzen.
Die Regelleistung habe ich dann wieder für März 2021 (Ende Februar) erhalten.
Klingt erstmal logisch, aber, da ich das Gehalt von Januar für Februar nutzen musste + die Leistungen welche ich (ende August 2020) für September erhalten habe, zurück zahlen soll, muss ich im Prinzip 5 Gehälter (September, bis Januar) zur Kostendeckung von 6 Monaten (September bis Februar) nutzen, und das verstehe ich nicht.
Man kann doch nicht auf der einen Seite sagen, im September 2020 wurde Geld erwirtschaftet, es wurde am 29.09.2020 ausgezahlt, also wird es für diesen Monat angerechnet und die Regelleistung muss zurück gezahlt werden. Und auf der anderen Seite sagt man, im Februar hatte man ja noch das Gehalt welches im Januar erwirtschaftet und ausgezahlt wurde und kann das zur Kostendeckung für Februar nutzen.
Ich war arbeiten und bin deswegen jetzt über 1.000€ im minus, bekomme das monatlich doppelt abgezogen, für mich 44,70€ und für meinen Sohn noch mal 30,90€ und das so lange bis die komplette Regelleistung aus September 2020 zurück gezahlt wurde.
Ich habe heute mit meinen Sachbearbeiter telefoniert und versucht ihm das zu erklären und meinte ich werde dann einen Überprüfungsantrag stellen, wegen neu Berechnung für den Monat Februar 2021, in dem habe ich ja kein Geld erwirtschaftet bzw ausgezahlt bekommen und er meinte eiskalt, ,,sie hatten doch das Gehalt aus Januar". Ja genau und im Oktober hatte ich das Gehalt von September aber das soll ich ja nach seiner Logik dann für September und Oktober genutzt haben, dabei war es nur knapp über der Regelleistung🤷♀️ wie soll das gehen? Und es wurde ja auch erst am 29.09.2020 ausgezahlt. Wie soll ich denn damit am 01.9.2020 meine Miete und Rechnungen bezahlt haben🤯 wenn man nach dieser Logik geht, und das Gehalt für den Monat zählt, in welchem es ausgezahlt wurde, dann hatte ich im Februar 2021 kein Geld.
Ist das denn wirklich rechtens? Ganz ehrlich, ich verstehe das einfach nicht. 5 Gehälter angerechnet auf 6 monate.
Ich will nicht Schmarotzen oder so, aber das ist einfach nicht fair, ich fühle mich als würde ich bestraft weil ich arbeiten war und muss nun doppelt zahlen. Mein sohn hat Asperger und eine Angststörung geht deswegen seit den Sommerferien nur 2 Stunden täglich zur Schule, er hat eine Stoffwechselstörung und tausende Allergien, ich musste mich schon ewig mit dem Amt streiten für einen Mehrbedarf wegen Glutenunverträglichkeit, dabei hat er keine, er ist gegen Weizen, Roggen und Mais allergisch, heißt wir sind auf Glutenfreie Produkte angewiesen. Wir haben dann vom Arzt, zusätzlich zu dem Formular, noch so ein ,,Statement" bekommen, dass er sich auf Grund der Getreide Allergien Glutenfrei ernähren muss und dann wurde der Mehrbedarf bewilligt. Und das ist nur die Spitze des Eisberges. Kuhmilch, Hühnereiweis, Tomate, Karotte, Sellerie, Apfel, Hasel-/Erdnüsse, Erbsen und Mandeln, Soja, Kamille, ich wusste nicht mal dass das überhaupt geht. Nichts darf Spuren enthalten, ich muss alle Cremes (Gesicht und Haut wegen Ekzemen) in der Apotheke kaufen, das wird natürlich nicht von der Krankenkasse übernommen, die Behandlung der sws besteht zum Teil aus nems, die werden auch nicht von der Krankenkasse übernommen.
Ich bin echt verzweifelt, uns fehlt jeder Cent und ich hatte so gehofft dass ich ,,Recht bekomme" und mir das abgezogene Geld der letzten Monate zurück gezahlt wird damit ich essen im Internet bestellen kann und einfach mal die gähnende Leere in den schränken ein bisschen füllen kann, aber nein.
Ich hab das Gefühl jeden Monat in dem das weiter abgezogen wird reißt es ein größeres Loch in meine Tasche. Ich verstehe diese Logik einfach nicht😭
Für jeden der bis hier hin gelesen hat, Danke. Tut mir leid, ist sehr lang und viel Gejammer, aber wie schon geschrieben, ich bin echt verzweifelt und verstehe es einfach nicht.
Die Rückforderung für Sept. war korrekt. Du hast im Sept. Lohn erhalten und Alg 2. Dass du das in Raten abbezahlst ist auch ok.
Eigentlich hättest du aber ab Januar wieder Geld bekommen müssen.
Einen Teil für Januar unter Anrechnung des Teillohnes für Januar und dann ab Februar wieder voll.
Hast du gleich nach der Kündigung im Januar den vereinfachten Antrag gestellt?
Bekommst du die volle Miete bezahlt?
Das verstehe ich nicht
Zitatdabei war es nur knapp über der Regelleistung
Hat dein Lohn nicht gereicht den Bedarf zu decken?
Eigentlich falsch. Es hätte am 30/31.01 auch das Alg2 für Februar gezahlt werden müssen.
Wann wurde denn der Alg2 Antrag gestellt?
Ja habe ich, ich hatte meinem Sachbearbeiter auch am Tag an dem ich die Kündigung erhalten habe direkt bescheid gegeben und ihm diese abfotografiert per Email gesendet. Ein paar Tage später hatte ich dann den Antrag im Briefkasten und habe diesen ausgefüllt und abgegeben. Habe aber dann eben erst im März wieder Leistungen bekommen. Hatte heute Mittag extra noch mal in die Kontoauszüge geschaut und ihn darauf hin angerufen.
Das Ganze ist ja nun 1 Jahr her. Was hast Du gegen den falschen Bescheid unternommen?
Ich habe im Oktober 2021 den Bescheid bekommen das die Leistungen neu berechnet werden und ich die Leistungen für September 2020 zurück zahlen soll, dagegen hatte ich Widerspruch eingelegt und der wurde bearbeitet, das Ergebnis habe ich heute bekommen, wurde abgelehnt, ich soll es nachzahlen. Weil wenn ich nach dieser Logik gehe, Gehalt für September im Oktober usw, dann geht das ja mit Gehalt für Januar im Februar auf🤷♀️
Wie ich oben schon erklärte, du hättest schon ab Januar Alg 2 bekommen müssen.
Also nochmals Widerspruch einlegen.
Zum Mehrbedarf könntest du einen Überprüfungsantrag überlegen, denn es wurde dann ja nachträglich anerkannt.
Es müsste dann aber ab evtl. dem 1. Antrag anerkannt werden. Denn da lagen die Beschwerden ja auch schon vor.
Da müsste man aber den genauen Ablauf kennen.
Nein, Zuflussprinzip! Es zählt nur wann das Einkommen auf dem Konto ist.
Okay, und lasst mich raten, da das ganze fast 1 Jahr her ist habe ich natürlich keinen Anspruch die Leistungen für Februar 2021 zur fordern, richtig?
Zitat von: Depri2022 am 18. Januar 2022, 23:16:46
Nein, Zuflussprinzip! Es zählt nur wann das Einkommen auf dem Konto ist.
Ihr wurde Anfang Januar mit Frist von 2 Wochen gekündigt. Dann kann sie nicht für den ganzen Januar Geld bekommen haben, also Teillohn und sehr wahrscheinlich ergänzenden Alg.
EDIT:
Widerspruch hattest du ja nur wegen Rückforderung Sept. eingereicht und nicht auch wegen Februar.
Trotzdem kein Problem, du kannst das als Überprüfungsantrag rückwirkend für Jan 21 machen.
Tatsächlich war es fast der gleiche Betrag. - 20€, da als tha die Zeiten anders gerechnet werden, mehr Urlaub, übrige Überstunden + die 2 Wochen Frist. Also ja, es war fast der gleiche Betrag. Immer noch zuviel für leistungsanspruch
Du bist zu schnell, ich komme gar nicht hinterher.
Zitat von: SophieTrentemoeller am 18. Januar 2022, 23:21:04Tatsächlich war es fast der gleiche Betrag. - 20€, da als tha die Zeiten anders gerechnet werden, mehr Urlaub, übrige Überstunden + die 2 Wochen Frist. Also ja, es war fast der gleiche Betrag. Immer noch zuviel für leistungsanspruch
Im Januar also kein Anspruch, obwohl nur ca. 2 Wochen gearbeitet?
Dann halt ab Februar.
Ja genau. Aber habe halt eben erst ab März Leistungen erhalten (Ende Februar) und dachte, das ist ok, hab ja auch im September noch Leistungen bekommen. Das geht dann auf.
Nur am Telefon meinte er eben zu mir, dass ich Februar ja Vermögen aus meiner Tätigkeit im Januar hatte, deswegen hätte ich da keinen Anspruch
Zitat von: SophieTrentemoeller am 18. Januar 2022, 23:27:10
Ja genau. Aber habe halt eben erst ab März Leistungen erhalten (Ende Februar) und dachte, das ist ok, hab ja auch im September noch Leistungen bekommen. Das geht dann auf.
September zahlst du doch zurück.
Wenn dein Bedarf im Jan. gedeckt war und du im Jan den Antrag gestellt hattest, musst du ab Febr. auch Alg 2 bekommen.
Für Febr. hast du ja keinen Lohn mehr bekommen.
ZitatNur am Telefon meinte er eben zu mir, dass ich Februar ja Vermögen aus meiner Tätigkeit im Januar hatte, deswegen hätte ich da keinen Anspruch
Das ist eine Unverschämtheit. Wieso Vermögen? Meinte der den Lohn aus Januar?
Ist auch egal.
Alg 2 ab Februar, Antrag wurde rechtzeitig gestellt.
Lohn ist immer Zufluß ( Einkommen) ist die Regelleistung für den selben Monat bestimmt wie dein Einkommen zufließt wird es verrechnet, kein Einkommen keine Verrechnung.
Ja genau, im Februar hatte ich das Vermögen (Gehalt) aus Januar.
Ich muss halt auch ehrlich sagen, ich hab keinen Plan davon, ich dachte, dass ist ok mit Leistungen ab März, da ich ja das Gehalt aus Januar für Februar hatte. (ich hab ja sonst im Februar doppelt Geld, Gehalt von Ende Januar + Leistungen). Daher habe ich da nichts beanstandet.
Aber dann kamen die im Oktober 2021 eben damit an dass das neu berechnet wurde und ich für September 2020 die Leistungen zurück zahlen soll🤨
Ich bin total verwirrt. Den Lohn hast du ganz normal am Monatsende bekommen?
August Alg 2 Vorauszahlung für Sept. + Lohn Sept. (Darum Sept. zurück zahlen)
Ende Okt. Lohn für Okt. usw.
Januar für 2 Wochen Lohn, der den Bedarf für Jan gedeckt hat.
Im Februar keinen Lohn mehr.
Antrag im Jan. gestellt => Anspruch Alg 2 ab Febr.
Bekommen Alg erst ab März.
Also Überpüfungsantrag rückwirkend bis Febr.
Nicht vergessen im Antrag jeden Bescheid zu nennen
ob das Schonvermögen durch deinen letzten Lohn überschritten war lässt sich ja leicht ausrechnen.
Wie viel Vermögen darf man haben? Der Grundfreibetrag für das Vermögen bei Hartz IV beläuft sich auf 150 Euro pro Lebensjahr. Die zulässige Höchstgrenze ist nach Geburtsjahr gestaffelt und liegt für Erwachsene bei zwischen 9.750 Euro und 10.050 Euro. Für Minderjährige liegt der Grundfreibetrag bei 3.100 Euro.
Sie vermixt Begriffe.
Zitat von: SophieTrentemoeller am 18. Januar 2022, 23:40:17
Ja genau, im Februar hatte ich das Vermögen (Gehalt) aus Januar.
Ja. I
Zitat von: Heinz-Otto am 18. Januar 2022, 23:47:41
August Alg 2 Vorauszahlung für Sept. + Lohn Sept. (Darum Sept. zurück zahlen)
Ende Okt. Lohn für Okt. usw.
Januar für 2 Wochen Lohn, der den Bedarf für Jan gedeckt hat.
Genau.
Und im Januar der Lohn war eben die 2 Wochen + Überstunden Auszahlung und urlaubstage Auszahlung, deswegen hat es für Februar dann gereicht. Also ich müsste jetzt gucken um es genau zu sagen, aber ich glaube es waren nur knapp 20€ weniger.
Im Februar have ich keinen Lohn bekommen.
Und als ich heute mit meinem Sachbearbeiter telefoniert habe, meinte der eben, ich hätte ja Vermögen (das Gehalt von Ende Januar) gehabt, welches zur Kostendeckung gereicht hat, daher hätte ich erst im März wieder leistungsanspruch gehabt.
Dann meinte ich zu ihm, im September hatte ich ja aber auch kein Geld, und dann meinte er doch, das gehabt von September 🤯 also es gibt einfach keinen Sinn.
Ich hab halt jetzt echt schiss, dass die sagen, es wäre zu spät wegen irgendwelchen fristen, und das mit dem "Vermögen", Gehalt von Januar, welches ich ja im Februar zur Kostendeckung genutzt habe.
Zitat von: SophieTrentemoeller am 18. Januar 2022, 23:56:10Und als ich heute mit meinem Sachbearbeiter telefoniert habe, meinte der eben, ich hätte ja Vermögen (das Gehalt von Ende Januar) gehabt, welches zur Kostendeckung gereicht hat, daher hätte ich erst im März wieder leistungsanspruch gehabt.
Das habe ich kapiert. Sorry, aber mir wird das jetzt too much. Ich habe alles mehrmals genau erklärt und gesagt, was du tun kannst. Auch die anderen haben auf das Zuflussprizip hingewiesen.
Mehr kann ich nicht tun.
Lies dir vielleicht morgen alles nochmal durch. Ich habe leider das Gefühl, du hast nicht wirklich alles verstanden.
Du bist nervlich am Ende, es ist schon spät und hier ging es ja ab wie in einem Chat, vielleicht hast du manche Beiträge überlesen.
wenn du mit deinen Löhnen über dein Schonvermögen kommst mit deinen Ersparten wird das angerechnet über die Monate, ist das nicht der Fall müssen sie dir den Februar auch bezahlen.Ist der Lohn für Februar ausbezahlt stimmt der Bescheid.
Ich versuchs nochmal anders zu formulieren als die Vorgänger:
Wenn dein Januar-Lohn noch im Januar auf deinem Konto einging UND dein Schonvermögen nicht überschritten wurde, dann hast du auch im Februar Anspruch gehabt.
Wenn jedoch eine der beiden Bedingungen nicht zutrifft, dann hat das Amt recht und du kannst leider nichts mehr daran ändern, AUSSER du hast im Januar gar keinen Geldeinang gehabt und auch den Antrag noch nachweislich im Januar gestellt (ein Indiz könnte sein wenn auf dem ersten Bewilligungsbescheid sowas steht wie: auf ihren Antrag vom xx.01.xxxx), dann wäre für eben diesen Monat seitens des Amtes zu zahlen.
Prüf das alles nach und dann stell einen Überprüfungsantrag aber möglichst schnell. Da muss jeder einzelne Bescheid der seitdem erlassen wurde aufgeführt sein a la Bescheid vom xx.xx.xxxx, Änderungsbescheid vom xx.xx.xxxx usw. Dabei der Einfachheit halber auch die Kopie der Kontoauszüge die den Gehaltseingang nachweisen einreichen als Beweis wann genau dir das Geld zuging.
Das denke ich auch zu früh den Antrag gestellt und falsch Informiert denn es steht ja auf dem Antrag ab wann man die Leistung möchte.
2. Antragstellung
ab sofort
ab einem späteren Zeitpunkt:
Ihr Antrag wirkt in der Regel auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II).
Sie müssen deshalb Angaben - insbesondere zum Zufluss von Einkommen - für den kom-
pletten Monat Ihrer Antragstellung machen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Lei-
stungen erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu beantragen. Eine abweichende Bestimmung
mit Wirkung für die Zukunft ist nur ab dem Ersten eines nachfolgenden Monats möglich.
Zitatmuss ich im Prinzip 5 Gehälter (September, bis Januar) zur Kostendeckung von 6 Monaten (September bis Februar) nutzen, und das verstehe ich nicht.
oder nie abgemeldet bei Arbeitsbeginn.