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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PatrickBDF92 am 19. Januar 2022, 09:27:09

Titel: Einschätzung Sachverhalt: Herbeiführung des Hilfebedürftigkeit
Beitrag von: PatrickBDF92 am 19. Januar 2022, 09:27:09
Hallo zusammen,

mir wurde von einem Mitarbeiter des Jobcenters in einem Telefonat, nach dem ich einen verkürzten Antrag auf ALG II gestellt habe, vorgeworfen meine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt zu haben und daher ALG II womöglich nur als Darlehen erhalte bzw. Sanktionen folgen werden.

Sachverhalt:
2019 - 2021 Angestellter, seit März 2020 in Covid-bedingter Heimarbeit, Einkommen brutto ca. 2000 € monatlich.
Seit 2020 vermehrt psychische Probleme in Richtung soziale Ängste, Depressionen und erneutes Auftreten einer Suchtproblematik mit Alkohol.

»2021 auf medizinische Rehabilitation bzgl. Suchterkrankung - insgesamt 7 Monate - während dieser Zeit Übergangsgeld durch DRV.

»nach abgeschlossener Reha Ende 2021, besteht weiterhin Hilfebedarf, daher Standort- bzw. Wohnungswechsel in eine Form des ambulant betreuten Wohnens, zur psychischen Stabilisierung und unterstützenden Hilfestellung zur gesunden, aktiven Lebensgestaltung. Aus Reha wurde ich allerdings Vollzeitarbeitsfähig entlassen.

Aufgrund des teils medizinischbedingten Umzugs und der psychischen Belastung im Job (telefonischer Support, Abladestelle für Balast von entnervten Kunden) war eine Weiterarbeit im Betrieb für mich nicht mehr möglich. Ich habe meinen Job selbst gekündigt.

Dahingehend stehen wohl sowieso 3 Monate Sperrfrist im Raum, Anspruch auf ALG I habe ich aber grundsätzlich.
Ich habe allerdings zum Eintritt der Arbeitslosigkeit am 01.01.2022 direkt in einem 20-Wochenstunden Arbeitsverhältnis in einer anderen Branche angefangen und verdiene hier etwa 900 € brutto monatlich. Da ich über 15 Stunden pro Woche arbeite, entfällt der Anspruch auf ALG I.

Da ich von 900 € brutto monatlich allerdings nicht leben kann, habe ich eben einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter gestellt.
Daraufhin wurde ich dann, wie gesagt, von einem Mitarbeiter des Jobcenters angerufen, der mich durch die Blume gefragt hat, ob ich dumm wäre, weil ich auf ALG I verzichte und stattdessen einen Job annehme, bei dem ich weniger Bruttoeinkommen erziele, als mein ALG I Anspruch wäre.

Ich habe kurz versucht, ihm zu verdeutlichen, dass aus gesundheitlichen Gründen momentan weder gar nicht arbeiten, noch 40 Stunden pro Woche arbeiten, meiner psychischen Genesung gut täte und ich mich daher für den Anfang für eine Teilzeitanstellung entschieden habe.


Hat jemand Erfahrungen in solch einem Fall? Muss ich mit Sanktionen, Sperrfrist, Unterstützung als Darlehen rechnen?
Wäre es stattdessen sinnvoll, eine Anstellung auf 15-Wochenstunden anzustreben, um weiterhin im ALG I Bezug zu bleiben?


Vielen Dank.
Liebe Grüße



Titel: Re: Einschätzung Sachverhalt: Herbeiführung des Hilfebedürftigkeit
Beitrag von: Sheherazade am 19. Januar 2022, 09:32:30
Zitat von: PatrickBDF92 am 19. Januar 2022, 09:27:09
Ich habe kurz versucht, ihm zu verdeutlichen, dass aus gesundheitlichen Gründen momentan weder gar nicht arbeiten, noch 40 Stunden pro Woche arbeiten, meiner psychischen Genesung gut täte und ich mich daher für den Anfang für eine Teilzeitanstellung entschieden habe.

Die beste Verdeutlichung könntest du mit einer schriftlichen fachärztlchen Stellungnahme erreichen.
Titel: Re: Einschätzung Sachverhalt: Herbeiführung des Hilfebedürftigkeit
Beitrag von: Depri2022 am 19. Januar 2022, 09:45:55
Telefonisch gesagt...
Quatsch.
Warte erstmal.
Wenn Alg2 gezahlt wird bei Alg1 Sperre wegen Eigenkündigung, gibt es auch Alg2 Zuschuss wenn man Arbeit hat und das Einkommen nicht ausreicht. Und zwar so, nicht als Darlehen.
Bei Alg1 hätte es einer Stellungnahme bedurft,um nicht 3 Monate Sperre zu bekommen.
Titel: Re: Einschätzung Sachverhalt: Herbeiführung des Hilfebedürftigkeit
Beitrag von: am 19. Januar 2022, 12:26:33
Zitat von: Depri2022 am 19. Januar 2022, 09:45:55gibt es auch Alg2
Unter Berücksichtigung der Sanktion iHv. 30 von Hundert und einem eventuellen Ersatzanspruch.
Titel: Re: Einschätzung Sachverhalt: Herbeiführung des Hilfebedürftigkeit
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Januar 2022, 13:14:00
Zitat von: PatrickBDF92 am 19. Januar 2022, 09:27:09Daraufhin wurde ich dann, wie gesagt, von einem Mitarbeiter des Jobcenters angerufen, der mich durch die Blume gefragt hat, ob ich dumm wäre, weil ich auf ALG I verzichte und stattdessen einen Job annehme, bei dem ich weniger Bruttoeinkommen erziele, als mein ALG I Anspruch wäre.
zumindest hat er damit Recht, also nicht das du dumm bist, aber damit bekommst du im ALG 1 Fall wesentlich weniger ALG 1.
Also hat er Ahnung!
Was aber nicht heißt das er deswegen nur fordert oder bewilligt was er darf. Das wird sicher die Zukunft zeigen.

Zitat von: PatrickBDF92 am 19. Januar 2022, 09:27:09Hat jemand Erfahrungen in solch einem Fall? Muss ich mit Sanktionen, Sperrfrist, Unterstützung als Darlehen rechnen?
Zitat von: Depri2022 am 19. Januar 2022, 09:45:55Telefonisch gesagt...
Quatsch.
Warte erstmal.

MfG FN