Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir bei dem weiteren vorgehen behilflich sein.
Ich habe bis vor kurzem noch allein gewohnt, da ich im April mein Studium fortführen möchte bin ich am 1.12.21 aus Kostengründen zu einem langjährigen Freund gezogen.
Ich habe alle Formulare, die ich vom Jobcenter erhalten habe gewissenhaft ausgefüllt (Untermietvertrag, vom Vermieter noch einen Nachweis erbracht, dass ich zur Untermiete wohne, Kontoauszüge, Nachweis über einen Privatkredit usw.) Das Formular zur Lebensgemeinschaft habe ich nicht ausgefüllt, da diese ja nicht vorliegt.
Nach fast zwei Monaten nach meinem Antrag erhalte ich heute einen Anruf vom Bezirksleiter des Jobcenters.
Man hätte Zweifel an meiner Lebenssituation ich würde hingegen meiner Angaben in einer Einstehungsgemeinschaft und nicht in einer Wohngemeinschaft leben.
Argumente
Es gäbe Fotos in Facebook, auf denen wir (mein Freund und ich ) zusammen zu sehen wären. Dazu muss ich sagen, dass auf meinem Facebook Account überhaupt keine Fotos vorhanden sind. Sie müssen also auf der Facebookseite meines guten Freundes spioniert haben. Wir kennen uns schon sehr lange, darunter sind natürlich auch Bilder auf denen wir zusammen zu sehen sind, solche Bilder habe ich aber genauso von anderen Freunden und Freundinnen. Es sind lediglich Bilder zu sehen, auf denen wir beide zusammen abgebildet sind. Keine Kussfotos (diese existieren auch nicht, da nur befreundet). Auch im Beziehungsstatus findet sich kein Hinweis über eine Beziehung.
Auch sah er einen Nachweis für eine Partnerschaft, darin, dass wir wohl immer mal gegenseitig ein "Like" auf Facebook auf der Seite des anderen gelassen hätten. Macht man ja eigentlich so unter Freunden. Wenn ich mit jedem dieser Leute eine Partnerschaft hätte, dann hätte ich einiges zu tun.
Ein weiteres Argument war, dass mein guter Freund ein Bild meines Hundes in seinem Profil habe, ich finde darin ehrlich gesagt keinen Nachweis, dass es sich um eine Partnerschaft halten soll.
Da ich im Oktober und November ein Praktikum gemacht habe, also als ich noch alleine in einer anderen Wohnung gewohnt habe, habe ich dieses Geld direkt auf das Konto meines guten Freundes überweisen lassen, da ich nachweislich noch Schulden bei ihm habe, selbst hierfür habe ich dem Jobcenter den Nachweis erbracht (es handelt sich um etwas mehr als 80€) . Zudem haben wir in dieser Zeit noch gar nicht gemeinsam in einer Wohnung gewohnt. Ab Dezember ist keine Zahlung auf sein Konto erfolgt.
Ich habe meinen guten Freund gebeten die Bilder doch bitte zu entfernen, auch wenn ich auf den Bildern keine Partnerschaft, sondern nur zwei gute Freunde sehe.
Diese Bilder und likes gab es auch schon, als ich noch in einer anderen Partnerschaft war, da wie gesagt, wir einfach nur seit vielen Jahren gut befreundet sind.
Mir wurde bereits angedroht, dass wenn ich nicht innerhalb von 3 Tagen bestätige, dass es sich um eine Partnerschaft handelt, die Sache dann wohl in die Rechtsabteilung wandern würde. Ich finde das Verhalten einfach total anmaßend und fühle mich auch in meiner Privatsphäre extrem verletzt.
Noch dazu möchte ich sagen, dass wir in der Wohnung getrennte Zimmer und auch getrennte Schlafmöglichkeiten haben, da es sich nur um eine WG handelt. Jeder hat sogar seinen eigenen Kühlschrank.
Vielleicht könntet ihr mir mit dem weiteren Vorgehen helfen? Mein Freund ist natürlich nicht Bereit finanziell für mich einzustehen, wir sind befreundet. Er könnte mir zwar Geld für meinen Lebensunterhalt leihen, dies wäre aber wieder nur als verzinster Privatkredit zu sehen. Ich denke dies kann ja nicht die Lösung sein. Ich bin gerade extrem verzweifelt, seit 2 Monaten habe ich keinen Cent zu leben.
Lieben Dank für eure Hilfe
Etwas merkwürdig, dass ein SB bei Facebook schnüffelt.
Erstmal Post abwarten, gesagt ist nicht beweisbar.
Da schon ohne Geld und das JC genug Zeit hatte wäre jetzt wohl Eilantrag dran-sofortige ggf vorläufige Bewilligung
Da könnte ich schon wieder ausrasten.
Auf jeden Fall Meldung an den BfDI!!
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-mitarbeiter-schnueffeln-bei-facebook-und-co
https://taz.de/Hartz-IV-Bezieher-in-sozialen-Netzwerken/!5066769/
https://netzpolitik.org/2015/jobcenter-schnueffeln-klienten-im-internet-hinterher-und-zeigen-sich-uneinsichtig/
Besten Dank schonmal für eure Antworten.
Ich hätte ehrlich gesagt auch nicht gedacht, dass vom Jobcenter auf den Facebook Seiten geschnüffelt wird und ich hatte mir auch ehrlich gesagt keine Gedanken darüber gemacht. Ich persönlich habe generell eigentlich eh keine Bilder auf Facebook, schon gar nicht öffentlich und zum anderen Teil hatte ich auch nicht damit gerechnet, dass man solch ein Theater hat, nur weil man mit dem Mitbewohner auf einem Foto zu sehen ist. Es ist ja sicher nicht verboten aus Freundschaft Ausflüge und Unternehmungen zu machen, dafür muss man ja nicht gleich ein Paar sein. Er hat mir explizit erklärt, was auf den Bildern zu sehen ist und ich solle ihn doch mal fragen, bzw. mich auf seinem Facebook Profil umschauen. Da gäbe es Bilder, da würden wir zusammen auf dem Sofa sitzen bzw. zusammen am Strand sein. Die Bilder am Strand ist ein ganz normales Bild mit uns beiden, im Hintergrund sieht man den Bodensee...wahrscheinlich wollte er auf einen gemeinsamen Urlaub anspielen, ich habe zuvor am Bodensee gewohnt. Normal finde ich solch ein Verhalten auch nicht. Ich habe ihm auch gleich am Telefon gesagt, dass ich nicht nachdenken müsse, ob ich das "Kreischen" für Partnerschaft falsch gesetzt hätte. Es geht hier ebenfalls auch nur um einen Zeitraum bis April, wenn ich wieder studiere, dann erhalte ich so oder so kein Geld mehr vom Jobcenter.
Wo, kann ich denn diesen Eilantrag stellen? Momentan ist es für mich wirklich eine riesige Belastung, ich konnte jetzt auch meine ganzen Versicherungen nicht mehr begleichen und bin wirklich so langsam am Ende. Ich habe eigentlich schon mit meiner Krankheit (Arthrose) zu kämpfen zudem machen mir seit einiger Zeit auch Depressionen zu schaffen und dann noch diese ganzen Probleme, ich bin langsam wirklich sehr verzweifelt. Mein Mitbewohner ist ja auch darauf angewiesen, dass er meinen Mietanteil bekommt, Freunde hin oder her, lange wird er das auch nicht mehr alleine meistern können, zuvor hatte er ja auch einen Mitbewohner.
Euer Rat ist also einen Eilantrag zu stellen und erst einmal nicht zu reagieren, bis Post kommt? Ich fand es auch sehr merkwürdig, dass ich da telefonisch kontaktiert werde.
Das lief alles telefonisch?
Könnte ja jeder angerufen haben. Was möchte man da denn melden?
Würde Schriftliches Abwarten.
Bei Mittellosigkeit = Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht
( am Telefon würde ich gar keine Auskünfte geben. Das Gespräch klingt sehr lang)
Hallo,
also der Anruf war vom Jobcenter, hatte die Nummer auch gegoogelt.
Ja, das war alles telefonisch, ich hatte mich da auch sehr darüber gewundert.
Das Gespräch war generell eigentlich nur einseitig, da ich keine Fragen telefonisch beantworte. Ich habe ihm nur gesagt, dass ich mir keine Gedanken machen muss etwas falsch angekreuzt zu haben. Mehr habe ich auch nicht gesagt.
Ich denke, er wollte mich einschüchtern, da ja auch sofort der Zeitdruck (er würde das nun noch 3 Tage auf seinem Schreibtisch lassen bis es zur Rechtsabteilung ginge). Ich finde das auch eine ganz miese Masche.
Ich sollte mich dann via email melden, und einen Irrtum melden, dass ich das Kreuzchen vergessen habe zu setzen.
Zitat von: annkatrin15886 am 19. Januar 2022, 17:06:15
also der Anruf war vom Jobcenter, hatte die Nummer auch gegoogelt.
Kann man Absende-Rufnummern nicht heutzutage auch faken? Darauf was im Telefon-Display steht, würde ich nichts geben.
Zitat von: annkatrin15886 am 19. Januar 2022, 17:06:15
Ich denke, er wollte mich einschüchtern, da ja auch sofort der Zeitdruck (er würde das nun noch 3 Tage auf seinem Schreibtisch lassen bis es zur Rechtsabteilung ginge). Ich finde das auch eine ganz miese Masche.
Miese Masche ist noch nett ausgedrückt ... :kotz:
Ich würde abwarten, bis was schriftliches kommt.
annkatrin15886
Zitat von: annkatrin15886 am 19. Januar 2022, 17:06:15Ich denke, er wollte mich einschüchtern, da ja auch sofort der Zeitdruck (er würde das nun noch 3 Tage auf seinem Schreibtisch lassen bis es zur Rechtsabteilung ginge). Ich finde das auch eine ganz miese Masche.
Schade das es nichts schriftliches gibt da bringt eine Beschwerde auch nichts.
Nach dem jetzt zwei Monate vergangen sind warten die bestimmt nur noch ob du gekündigt wirst wenn nicht zementieren die damit eine VuE weil ein normaler VM macht das nicht ewig mit.
Von daher schon mal so etwas
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung (http://hartz.info/index.php?topic=108273.0) mit Verwandten oder so an denken.
und vllt auch über eine Mahnung seitens deines Vermieters, aber nur wenn das mit dem vorgeschlagenen Darlehen so nicht machbar ist. Ansonsten würde sich eine Mahnung ja widersprechen wenn du ein extra Darlehen für den Fall gemacht hast.
Was die Klage angeht, solltest du es umgehend in Angriff nehmen.
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064)
Das nur eventuell und genauso wie oberes Muster anzupassen Klage EA wegen Antragsablehnung, BG unterstellt, Mitbewohner verweigern die Auskunft (http://hartz.info/index.php?topic=9802.msg86291#msg86291)
Bevor du weiter vom JC verar...cht wirst, was ja von Anfang an der Fall ist >
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)
MfG FN
Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)
Danke für deine Antwort.
Die Klage habe ich heute schon in Angriff genommen.
Ein Hausbesuch wäre sehr Interessant, 1. freut sich mein Hund sicher sehr über Besuch :lol: 2. habe ich eine Autoimmunerkrankung und nehme Immunsupressiva, da lass ich so oder so keine fremden Leute in die Wohnung.
Den Wisch werde ich ausdrucken und bereit legen.
Ich habe dem Jobcenter zum Glück nicht alles geschickt, was sie wollten, aber dann doch noch zu viel.
Da könnte ich mir in den Hintern beißen, naja hinterher ist man immer schlauer.
Nachdem ich mit meinem alten Jobcenter nie Probleme hatte, hätte ich das auch einfach nicht erwartet....
Aber wäre ja auch zu langweilig, wenn alles normal ablaufen würde...
annkatrin15886
Zitat von: annkatrin15886 am 20. Januar 2022, 15:12:39Die Klage habe ich heute schon in Angriff genommen.
Hältst du uns auf dem laufenden?
Zitat von: annkatrin15886 am 20. Januar 2022, 15:12:39Nachdem ich mit meinem alten Jobcenter nie Probleme hatte, hätte ich das auch einfach nicht erwartet....
Dafür die Links "nicht nur für Neulinge" ganz besonders Telefon!
MfG FN
Ich halte natürlich auf dem Laufenden.
Danke für die Links, ich denke da habe ich mich aber fast dran gehalten, also den richtigen Riecher in vielen Dingen gehabt.
Aber wir werden sehen.
...wenn sich das nicht über Nacht geändert hat ist VuE Vermutung doch erst ein Jahr zusammen leben?
Klage ist gut!
Zitat von: Depri2022 am 20. Januar 2022, 20:49:03
...wenn sich das nicht über Nacht geändert hat ist VuE Vermutung doch erst ein Jahr zusammen leben?
Klage ist gut!
tja, keine Ahnung, ich bin froh, wenn ich bald wieder aus diesem Verein austreten kann...
Zitat von: Depri2022 am 20. Januar 2022, 20:49:03...wenn sich das nicht über Nacht geändert hat ist VuE Vermutung doch erst ein Jahr zusammen leben?
Leider ist das sehr vom SG abhängig und natürlich auch von evtl. Fehlern bei den Leistungberechtigten. Manchmal reicht schon eine gemeinsame Versicherung oder wie ich es mal erlebt habe als Beistand wenn die Freundin die Kreditgeberin über eine Kreditanstalt für den Freund war und dann auch noch das Kfz. als Grund angegeben wurde.
Oft muss man auch nach einem Jahr noch kämpfen das es keine VuE wird weil so manche JC die Beweislastumkehr nicht anerkennen. Daher ja auch diverse Absicherungen wie KbV o. U.-/ Mietvertrag
MfG FN
So ihr Lieben,
ich habe heute ne Mail vom Sozialgericht erhalten, es gab noch ein paar Rückfragen.
Die Sache läuft jetzt, ich halte euch auf dem Laufenden.
Hallo zusammen, so das Sozialgericht hat sich nun bei mir gemeldet. Mit einem Ellenlangen Brief vom Jobcenter zu dem ich mich nun äußern soll.
Der ganze Brief vom Jobcenter ist eigentlich nur eine ganze Latte an unbewiesenen Unterstellungen.
Der Beweis, dass mit meinem Mitbewohner es eine Liebesbeziehung gäbe schließt allein auf Facebook Bilder. Diese werden im Schreiben explizit erklärt. Bilder mit uns beiden und wechselnden Hintergründen. Alles wird genau mit Datum aufgeführt, sogar Kommentare wurden zitiert. Noch dreister ist es ja, dass es sich dabei nicht Mal um mein Facebook Profil handelt, sondern um seins.
Alle anderen Vermutungen, die in diesem Brief aufgelistet wurden sind noch viel größere Schwachsinn und sind absolut nicht haltbar. (Aufnahme eines Darlehens für ein Fahrzeug), Praktikum in der Nähe .... Keine Ahnung was das soll.
Ich werde diesem Brief natürlich mit Bedacht beantworten.
Wie gehe ich am besten mit dem Durchschnüfflen eines fremden Fecobook Profils um, wie würdet ihr auf diesen Vorwurf reagieren? Es ist dem Jobcenter doch gar nicht erlaubt auf fremden Profilen zu schnüffeln? Ich meine es handelt sich ja dabei nicht Mal um mein Profil.
Ich möchte bei dem Antwortschreiben zum Gericht keinen Fehler begehen und wäre deshalb dankbar um Hilfe.
Lieben Dank
Auf jeden Fall den BfDI informieren!!
Dem Gericht würde ich auch einen Wink geben in Richtung DSGVO
Das entsprechende Rundschreiben 3. ,,Erfolglose" Anforderung von Daten ist Datenerhebung
Und hier was Schaar mal dazu sagte
https://wirtschaft.com/datenschutzbeauftragter-jobcenter-duerfen-nicht-bei-facebook-schnueffeln/
https://www.nordkurier.de/facebook-tabu-jobcenter-darf-nicht-im-netz-schnueffeln-2528649805.html
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Ändert aber nichts daran, dass auch die Gerichte die bei FB gewonnenen Erkenntnisse verwerten. Hier eins von vielen, passend zum Thema VuE:
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/208736
ZitatHinzu kommen die fadenscheinigen Ausführungen, mit denen der Antragsteller auf die in Facebook einsehbaren und vom Antragsgegner eingereichten Fotos reagiert hat. Diese Fotos, die den Antragsteller, Frau B. und die gemeinsamen Kinder im Urlaub, auf Familienfeiern oder im häuslichen Bereich zeigen, deuten nicht nur auf ein – vom Antragsteller auch bestätigtes – harmonisches Verhältnis zu Frau B. und den gemeinsamen Kindern, sondern vielmehr auch darauf, dass zusammengelebt wird.
Es ist ja nicht einmal mein Profil. Es wurde ja explizit nach meinem Mitbewohner gesucht, ich selbst habe keine Bilder in Facebook. Auf den Bildern sind er und ich zu sehen, ein ganz normales Freundschaftsbild, wie ich sie von vielen anderen Freunden auch habe. Ich Frage mich auch, woher sie wissen wollen, dass das er ist, hier gibt es zich Leute mit dem Namen da müsste ja explizit gesucht werden. Weder Wohnort noch sonst etwas ist angegeben. Ich habe auch nie bestritten, dass wir uns schon länger kennen und dass es dann auch Bilder gibt, ist ja auch logisch. Warum soll ein guter Freund für mich aufkommen?
Zitat von: Flip am 05. Februar 2022, 16:19:10
Ändert aber nichts daran, dass auch die Gerichte die bei FB gewonnenen Erkenntnisse verwerten. Hier eins von vielen, passend zum Thema VuE:
Wieder eine typische Sauerei.
Also gibt es da kein Beweiserhebungs- und verwertungsverbot.
Und Datenschutzverstöße sind auch vollkommen egal.
Was ist das für ein Rechtsstaat? Das grenzt echt an Rechtsbeugung.
Zitat von: Heinz-Otto am 05. Februar 2022, 16:56:56Datenschutzverstöße
TEs Freund hat gegen was verstoßen, wenn er ihre Bilder ohne ihr Einverständnis veröffentlicht. Alle können und dürfen und sollen in FB-Profile rein gucken. Dass JC-MA das nicht während der Arbeitszeit tun sollen - okay. Dass es aber gutgeheißen wird, wenn es dennoch getan wird - auch okay ("okay" im Sinne von verstanden, nicht EINverstanden).
Aber echt, wenn jemand alles Mögliche von sich veröffentlicht, verstößt doch eine Leserin dessen nicht gegen irgendwelchen Datenschutz...
Rein schauen und explizit danach suchen sind ja zweierlei Paar Schuhe. Nach meinem Profil zu schauen OK, dann aber explizit nach einer quasi Aussenstehenden Person zu suchen, die einen Allerweltsnamen hat, das ist schon ein enormer Zeitaufwand. Dann noch zu behaupten auf den Bildern sei klar ein Liebespaar zu erkennen, nur weil auf dem Foto nur zwei Personen zu erkennen sind ist eine Frechheit. Da hätte ich aber viele Liebesbeziehung. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass solch ein Verhalten rechtlich in Ordnung ist. Wir haben getrennte Schlafzimmer, sogar getrennte Kühlschränke. Nur weil Mann und Frau zusammen wohnen bildet man ja nicht gleich eine Einstehen Gemeinschaft und eheähnlich ist hier auch nichts. Ich kann langsam nur noch den Kopf schütteln, ich bin jetzt den dritten Monat ohne Geld.
Zitat von: annkatrin15886 am 05. Februar 2022, 18:16:20
Ich kann langsam nur noch den Kopf schütteln, ich bin jetzt den dritten Monat ohne Geld.
Wovon zahlst du derzeit die Miete und deinem Lebensunterhalt? Was sagt der Vermieter zu den ausstehenden Mietzahlungen?
Ich habe alles was ich noch irgendwie hatte zu Geld gemacht. Ich habe weder ein Handy, Fernseher oder sonstiges mehr.
Habe jetzt auch eine Abmahnung für die Wohnung bekommen, noch zwei Wochen, dann bin ich Obdachlos.
Krankenkasse hat zum Glück ihre Forderungen erst einmal auf Eis gelegt.
Meine Versicherung hat mir allerdings bereits mit Inkasso und Kündigung gedroht.
Versuche gerade einen Privatkredit von jemandem zu bekommen um alles noch abzuwenden.
Sieht aber eher schlecht aus.
Ich bin sehr verzweifelt.
annkatrin15886
Zitat von: annkatrin15886 am 05. Februar 2022, 15:49:52Hallo zusammen, so das Sozialgericht hat sich nun bei mir gemeldet. Mit einem Ellenlangen Brief vom Jobcenter zu dem ich mich nun äußern soll.
Wie kam es dazu hast du einen EA gemacht?
und ansonsten wäre es sinnvoll das Schreiben anonymisiert einzustellen damit man sich da inhaltlich treffende Gedanken dazu machen kann.
Dann kann man sich auch dazu
Zitat von: annkatrin15886 am 06. Februar 2022, 00:44:54Ich habe alles was ich noch irgendwie hatte zu Geld gemacht. Ich habe weder ein Handy, Fernseher oder sonstiges mehr.
Habe jetzt auch eine Abmahnung für die Wohnung bekommen, noch zwei Wochen, dann bin ich Obdachlos.
Krankenkasse hat zum Glück ihre Forderungen erst einmal auf Eis gelegt.
Meine Versicherung hat mir allerdings bereits mit Inkasso und Kündigung gedroht.
passende Formulierungen überlegen.
Oder gleich einen auf das SGB 2 spezialisierten RA kontaktieren.!
MfG FN
Was mir noch einfällt. Es gibt doch bestimmt auch Fotos mit anderen Männern/Frauen/Freunden wo es so aussieht, als könnte man ein Paar sein.
Mir widerstrebt es zwar, vor Gericht evtl. mit sowas ankommen zu müssen, aber wenn es hilft :weisnich:
Man weiß nie, was für ein Richter man vor sich hat. Und die urteilen immer häufiger pro JC. Manchmal auch aus Bequemlichkeit und Überlastung.
Die JC kommen mit gut geschulten Vertretern. Wenn man ohne Anwalt ist, muss sich der Richter selbst die Mühe machen Dinge zu finden, die für den Antragsteller sprechen.
Ich habe nun einen Anwalt für Sozialrecht um Rechtsbeistand gebeten. Ich denke, das ist die beste Variante
annkatrin15886
Zitat von: annkatrin15886 am 06. Februar 2022, 16:47:19Ich habe nun einen Anwalt für Sozialrecht um Rechtsbeistand gebeten. Ich denke, das ist die beste Variante
Vermutlich und hoffentlich ist es auch ein Experte.!
Viel Erfolg!
MfG FN
Er scheint sehr kompetent und engagiert, er hat mir schon auf meine Anfrage geantwortet.
Viel Erfolg!
MfG FN
Ihr seid schon ein wenig naiv oder ?
Mal ein paar Grundlagen.
1.
Mit Einführung des SGB II hatt die Politik offen den unteren Bevölkerungsgeschichten den Krieg erklärt.
2.
SG Richter,SBs eines JC, hassen uns in der Regel. Mir scheint auch hier scheint es kaum Leute zu geben die privaten Umgang mit dem besagten Klientel haben. Die meisten hier würden sich aufhängen wenn sie wüßten was die wirklich über sie denken.
3.
In einem EA Verfahren sucht der Richter gar nichts, wenn er etwas sucht dann höchstens um dem Antragsteller einen reinzudrücken.
4.
Ein SG Richter darf sogar ungestraft lügen und betrügen vor allen in EA Verfahren, er darf nur nicht offensichtlich das Recht beugen.
(Uns haben drei Richter eines LSG mal die Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts und die Kosten der temporären BG in einem EA Verfahren verwehrt mit der Begründung das sie wüssten das ich über genug Eigenmittel verfügen würde um das erst einmal auszulegen bis uns das JC diese Kosten erstattet.
Als das Justizministerium des Bundeslandes (nach Einschaltung der Mutter) die Richter aufforderte diese bereiten Mittel zu benennen damit diese Gelder gepfändet werden können, konnten sich alle drei Richter nicht mehr daran erinnern was das für Gelder und Eigenmittel sein könnten.)
5.
Gerade was EA Verfahren betrifft die eine Einstehgemeinschaft betreffen könnten sollte man nicht versuchen den Richter zu verarschen.
Es gibt dort nur zwei Möglichkeiten.
a. man nimmt sich sofort eine eigene Wohnung. Thema erledigt.
oder
b. wenn man ein Paar ist, muss man nicht groß rumeiern, vor allem wenn es solche Bilder gibt, der SG Richter fühlt sich sonnst komplett verarscht.
Einfach mal mit der Wahrheit probieren, ja wir sind ein Paar ,ich blase ihm sogar jeden morgen einen (kein SG will so etwas bearbeiten) und ?
Dann muß der andere dem JC sein Einkommen offenbaren.
Und nun fängt es an interessant zu werden.
Der andere rechnet einfach mal so wie das JC, also Mietanteil,Regelsatz,Freibeträge,Pauschalen usw. dabei kommt eine Summe X raus.
Und die Differenz zwischen dieser Summe X und seinem Einkommen verballert der Partner einfach so. Natürlich Nachweisbar. Er begleicht Schulden, oder er kauft sich irgendetwas davon. (Das Geld wäre bei einer BG eh weg)
Und dann reicht er alles beim JC wie auch beim SG ein, mit der Begründung das die ihn alle mal können, er ist nicht bereit den anderen finanziell zu unterstützen er verballert da doch sein Geld lieber für sich selbst.
Damit, also dem Beleg das er sein Geld lieber verballert hat als den SGB II Bezieher zu unterstützen hat er den ultimativen Beweis angetreten im Sinne des Urteils des Bundesverffassungsgerichtsdas er nicht bereit den anderen finanziell zu unterstützen.
Damit platzt alles, da er sein Geld verballert ist es ja auch nicht mehr verfügbar und eine fiktive Anrechnung scheidet sowieso aus.
Das Problem ist das man für so etwas Rückgrat und braucht. Statt desen versuchen sich immer alle so durchzuwurschteln, dieses ganze gestottere,rumlamentieren würde mich als SG Richter so richtig wahnsinnig machen, weil es mir auch die Möglichkeiten nimmt für des AS zu entscheiden.
Sozialgericht Lüneburg Beschluss vom 10.05.2011, - S 45 AS 124/11 ER -
Mit der Regelung über die Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft knüpft der Ge-setzgeber an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, wonach für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft die Bindungen der Partner so eng sein müs-sen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Le-bens erwartet werden kann. Das setzt voraus, dass sie sich füreinander verantwortlich fühlen, zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherzustellen, bevor sie ihr per-sönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse einsetzen (BVerfG, Urt. v. 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 -).
Hier nochmal in Groß:
Das setzt voraus, dass sie sich füreinander verantwortlich fühlen, zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherzustellen, bevor sie ihr per-sönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse einsetzen (BVerfG, Urt. v. 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 -). [/u]
Zitat von: Jan Mustermann am 07. Februar 2022, 17:38:02SG Richter,SBs eines JC, hassen uns in der Regel. Mir scheint auch hier scheint es kaum Leute zu geben die privaten Umgang mit dem besagten Klientel haben. Die meisten hier würden sich aufhängen wenn sie wüßten was die wirklich über sie denken.
Sag mal, gehts dir sonst noch ganz gut? Was soll dieser pauschalierte Unsinn?
Also, Deutschland ist immer noch ein System der verschiedenen Gesellschaftsschichten. So ähnlich wie ein Kastensystem.
Und ja, ich weiß das, ich komme ursprünglich aus einer anderen Gesellschaftsschicht, Internatskind, uns war es sogar verboten mit Arbeiterkindern zu spielen, befreundet zu sein geschweige denn so jemanden mit nach Hause zu nehmen. Hört sich krass an, ist auch krass gewesen.
Dieses System wenn auch teilweise leicht gemindert existiert schlicht weiterhin.
Und ganz ehrlich, spätestens seit Corona sollte doch allen klar sein das es völlig normal ist das gewisse Gruppen gesellschaftlich zum Abschaum erklärt werden.
Ich wundere mich immer nur noch, wie realitätsfremd so einige sind. Für die Ober und Mittelschicht sind in der Regel Hartz 4 Bezieher komplett überflüssig, die Kosten schlicht nur.
Mal ganz einfach.
Wie vielen Sozialrichtern ist damals aufgefallen das die Berechnung der Regelsätze nicht verfassungskonform waren ? Volljuristen !!
Tausenden.
Wieviele haben sich deswegen ans Bundesverfassungsgericht gewandt ? (Ein bis drei) Noch heute meinen Respekt für die Herren.
Wie vielen SG Richtern dürfte heute klar sein das die Regelsatzhöhen aufgrund der massiven Preiserhöhungen nicht mehr den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht genügen dürfte? Eigentlich allen.
Und, wie viele haben da schon Verfahren ausgesetzt und sich direkt ans BVerG gewandt? Keiner !!!!!!!!!!!
Weil es denen schlicht egal ist. Und egal ist noch freundlich umschrieben.
Die unteren Bevölkerungsschichten werden momentan in einem Maß und nach allen regeln der Kunst rasiert das unfassbar ist.
ich weiß, es ist ätzend wenn jemand die Wahrheit ausspricht, tut weh, hilft aber nichts.
Dir steht es frei, in ein Land deiner Wahl auszuwandern.
Warum sollte ich ? Ich arbeite und lebe in 2 EU Ländern und beziehe daher Leistungen nach dem SGB II. (gewöhnlicher Aufenthalt in DE)
Warum sollte ich auswandern, habe ich mich beschwert ? Außwandern, so ein typischer Begriff von Leuten die noch in der Welt der 80er leben.
Im Gegensatz zu den meisten weiß ich aber wie das alles so läuft und mache mir nichts vor.
Regel Nummer 1: Sich nie selbst belügen.
Regel Nummer 2: Gehe immer davon aus das die Gegenseite lügt und betrügt,akzeptiere es und benutze es für deine Zwecke.
ich bin von den meisten Geschichten (das große Abrasieren der unteren Bevölkerungsschichten) glücklicherweise nicht direkt betroffen. Wir haben vor vielen Jahren schon kommen sehen was passieren wird. Selbst meine Kinder besuchen keine deutsche Schule, also die letzten 2,5 Jahre komplett Maskenfrei, es sei denn sie waren oder sind in DE, fast normaler Präsenzunterricht, keine Hetze, völlig normales soziales Umfeld,keine Einschränkungen des täglichen Lebens usw. Selbst das Auto was ich fahre kostet nur 6,9 € Steuern im Jahr und 17 € monatlich an Versicherung.
Mich wundert einfach nur das nicht viel mehr das so machen. Gerade in Hinblick und zum Wohle ihre Kinder.
Aber wir wollen das Thema nicht zerschreddern, wie gesagt es gibt für den Fragesteller eigentlich nur die beiden beschriebenen Möglichkeiten.
Der Weg ist aufgezeigt, die Nummer mit dem "ich wünsch mir was" ist realitätsfremd.
Naja, es gibt halt auch Leute, die nur vorübergehend Leistungen beziehen möchten. Ich habe zuvor alleine in einer Wohnung gewohnt, eine eigene Wohnung kann ich mir aber nicht leisten als Studentin, deshalb der Weg in eine WG zu ziehen. Das Studium werde ich voraussichtlich im April wieder aufnehmen. Jetzt bis April in eine Wohnung zu ziehen, die ich mir dann nicht mehr leisten kann wäre wohl ziemlich unklug.
Ich hätte auch nicht vor, jetzt noch Leistungen zu beziehen, leider lässt mir Corona keine Wahl.
Es ist sehr schön für Sie, dass Sie Hellsehen können, Sie könnten glatt im Jobcenter anfangen zu arbeiten.
Ich war noch nie ein Mensch, der sich selbst belogen hat, aber ich werde sicher keine Einstehgemeinschaft zugeben, wenn diese nicht besteht. Nur weil man mit einer Gegengeschlechtlichen Person befreundet ist und nun aus Kostengründen zusammen wohnt, heißt das sicher nicht, dass man gleich so eine Tiefe Beziehung hat, dass der andere Part für einen aufkommt.
Auch heißt es nicht, dass wenn es Bilder von zwei Personen gibt, dass diese ein Paar sind.
Dann hätte ich sicher sehr viele Partnerschaften, denn solche Bilder gibt es viele.
Das Jobcenter sieht eben nur das, was es sehen möchte, sonst hätte es gesehen, dass solche Bilder auch mit anderen Personen auf dem Profil zu finden sind.
Ich gebe sicher nichts zu, was nicht der Wahrheit entspricht.
Zitat von: annkatrin15886 am 07. Februar 2022, 19:56:26Naja, es gibt halt auch Leute, die nur vorübergehend Leistungen beziehen möchten.
Wetten, das denken fast alle ALG2-LB? Am Anfang.
Ich weiß nicht was du studierst, aber wo habe ich geschrieben das du eine Einstehgemeinschaft zugeben oder einräumen sollst ?
Eigentlich nirgends oder ? Eher das Gegenteil.
ich habe lediglich zwei Möglichkeiten aufgezeigt das alles sehr schnell zu beenden. Wenn du aber trotz eines Studiums das von mir geschriebene nicht einmal verstehst und daraus sogar den Schluss ziehst das du eine Einstehgemeinschaft wahrheitswidriger Weise einräumen sollst, dann empfehle ich dir , dir einen wirklich guten Anwalt zu nehmen.
Dann sollten Sie vielleicht Ihren überaus ordinären Text nochmals durchlesen, ich denke es geht Sie recht wenig an, was ich studiere.
Ich bitte Sie nun auch nicht mehr in meinem Thread solche ordinären Texte abzulassen, das ist absolut nicht mein Stil.
Vielleicht sollten Sie Ihren Text nochmal durchlesen, dann würden Sie verstehen, warum ich so reagiere, aber nun ja, solche Leute muss es halt auch geben.
Dann eben nochmal für Sie, ich werde auch keine Partnerschaft zugeben und auch nicht, dass ich jemandem einen b..... wenn dies nicht zutrifft.
Ich würde mir keinen Stress machen. Wenn du tatsächlich keine Beziehung bzw. keine gefestigte Beziehung führst, dann musst du dir keine Sorgen machen. Wenn dir jemand etwas unterstellt, dann muss er diesen Sachverhalt auch belegen können. Sofern dieser Sachverhalt nicht vorliegt wird dies schwierig.
Alleine schon eine gefestigte Beziehung sauber zu beweisen wird wohl sehr schwer werden. Zumindest sofern ihr/du euer Leben nicht öffentlich in sozialen Medien führt.
Zitat von: Hary am 09. Februar 2022, 00:42:37Wenn dir jemand etwas unterstellt, dann muss er diesen Sachverhalt auch belegen können.
Bis es zur "Beweislastumkehr" kommt ....Dann muss das JC nix mehr belegen.
Zitat von: Bundspecht am 09. Februar 2022, 07:33:36
Bis es zur "Beweislastumkehr" kommt ....Dann muss das JC nix mehr belegen.
Das ist aktuell aber nicht der Fall, also müssen wir darüber ja nun nicht diskutieren.
Wenn das JC die Leistung streicht muß sie eine EA beantragen.
In einem EA Verfahren muß sie versuchen den Richter davon zu überzeugen das sie eben keine Beziehung mit dem anderen hat. Sobald dem etwas komisch vorkommt geht sie ohne EA nach Hause.
Sie kann dann ja 2-3 Jahre später im normalen SG Verfahren sich darauf berufen das es eine Amtsermittlungspflicht seitens des Richters ,und das das JC das schon beweisen müsse.
Die junge Dame war ja schon hier nicht in der Lage einfache Texte zu lesen und zu verstehen, das wird in einem EA Verfahren dann eine Blamage.
Deswegen mein Rat das sie sich einen guten Anwalt besorgt. Beratungshilfebescheid/ PKH Antrag usw.
Zitat von: Jan Mustermann am 10. Februar 2022, 20:02:28
Deswegen mein Rat das sie sich einen guten Anwalt besorgt. Beratungshilfebescheid/ PKH Antrag usw.
Dem stimme ich zu. Nicht nur wegen der Beratung, sondern auch weil der zuständige Sachbearbeiter so sieht, dass er ab jetzt mit jemanden kommuniziert der auf gleicher Wissenshöhe steht und das alleine schon kann dazu führen, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.