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Hallo,
ich überlege Kinderzuschlag zu beantragen und möchte gerne folgendes wissen:
Wenn ich Kinderzuschlag bekomme wird der dann auf den Unterhlatsvorschuß meines Sohnes als Einkommen angerechnet und wie sieht das bei unserem Wohngeld aus. Wenn der Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet wird dann werden doch die anderen Leistungen gekürzt.?
Lieben Gruß und schon mal Danke für eure Antworten.
Den Kinderzuschlag bekommt man, wenn dadurch das Kind nicht auf Alg2 angewiesen ist.
Man kann Unterhaltsvorschuss und Kizu bekommen und dann noch Wohngeld für die BG.
Dann eben kein Alg2 mehr.
Also wird Unterhaltsvorschuss und Wohngeld nicht gekürzt um den Betrag von Kinderzuschlag?
Habe ich das so richtig verstanden?
So ist es.
Wäre sonst auch Unsinnig