Hallo da draussen,
aus gesundheitlichen Gründen beziehe ich ALG II
(Chronische Schmerzen als Nachwirkung einer OP sowie Depressionen).
Meine Sachbearbeiterin hat mir eine Frist von 14 Tagen gesetzt, um meine ärztlichen Unterlagen gegenüber einem Amtsarzt offen zu legen.
Ziel ist es, zu prüfen, ob ich überhaupt erwerbsfähig bin.
Ich empfinde diese Frist als sehr kurz. Ich will mich vorher informieren, was ich da überhaupt tue und bin auf Grund der Schmerzen nur eingeschränkt belastbar.
Ich will ja arbeiten, meine Sachbearbeiterin will mich aber mich aber offensichtlich an eine andere Behörde wegschieben, damit ich aus dem ALG II Bezug raus bin.
Meine Frage: Im Sozialgesetzbuch steht, das Jobcenter kann Unterlagen innerhalb einer "angemessenen Frist" verlangen.
Was ist juristisch eine angemessene Frist? Sind die 14 Tage in meinem Fall angemessen?
das Frage ich mich auch bei mir kommt eine Anhörung von dem schreiben erst nach 6 Tagen bei mir an und nach 4 Tagen soll die Antwort bei der AfA vorliegen. :weisnich:
Da muss es doch irgendeine Gerichtsentscheidung oder eine jobcenterinterne Verfahrensanweisung zu geben.
wirsindindividuell
Zitat von: wirsindindividuell am 19. Januar 2022, 23:12:01Meine Sachbearbeiterin hat mir eine Frist von 14 Tagen gesetzt, um meine ärztlichen Unterlagen gegenüber einem Amtsarzt offen zu legen.
Hast du das schriftlich und wenn ja kannst du es mal einstellen?
So wie im Anhang sollte es ablaufen und je nach oberem kann man dann mal weiter darüber nachdenken.
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Halllo Fettnäpfchen,
und danke für den interessanten Link.
Das Schreiben habe ich gerade nicht zur Hand, werde es Montag hier reinkopieren.
Im Link ist leider auch nur von einer "angemessenen Frist" die Rede.
Mal nebenbei: Nehmen wir an, ich komme meiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb der von meiner Sachbearbeiterin gesetzten Frist nach.
Können mir dann direkt Leistungen entzogen werden oder bedarf es einer Art "Mahnung"?
Falls mir nicht direkt Leistungen entzogen werden können, ist ja alles gut. Dann kann ich den Antrag in Ruhe ausfüllen.
Wenn man die Frist absehbar nicht schafft, beantragt man rechtzeitig Fristverlängerung. In deinem Fall z. B. "Da die von meinem Arzt Dr. Xxx angeforderten Unterlagen noch nicht eingegangen sind, bitte ich um Verlängerung der Frist bis zum xx.xx.22." Dann passiert auch nichts.
wirsindindividuell
Zitat von: wirsindindividuell am 20. Januar 2022, 22:14:38Können mir dann direkt Leistungen entzogen werden oder bedarf es einer Art "Mahnung"?
ansonsten müsste vom JC vor einer Sanktion o. Einstellung eine Anhörung gemacht werden.
MfG FN