Liebe Mitglieder, das Jobcenter möchte mit mir einen telefonischen Beratungstermin durchführen, vermutlich vom Arbeitsvermittler aus.
Kurz zum Hintergrund: Ich arbeite Vollzeit und beziehe seit 11 Jahren ergänzendes Hartz4.
Nun habe ich ja nichts gegen einen Beratungstermin und gegen einen besseren Job mit vielleicht 4.500 Euro brutto :sad:
Jedoch zu diesem Zeitpunkt des telefonischen Beratungstermin muss ich arbeiten und kann nicht einfach telefonieren. Mein Chef ist sehr cholerisch und würde mich sofort rausschmeißen, wenn ich einfach telefoniere.
Was kann ich hier machen? Evtl. biete ich an im nächsten Urlaub zu telefonieren?
den Termin kann man verschieben und ich würde es so dem JC melden am besten per Fax.
Fred
Zitat von: Fred am 20. Januar 2022, 19:33:56Liebe Mitglieder, das Jobcenter möchte mit mir einen telefonischen Beratungstermin durchführen, vermutlich vom Arbeitsvermittler aus.
Verlange schriftlich nachweislich* dass das JC mit dir auf dem Postweg kommuniziert, da du berufstätig bist und die AZ mit dem Telefontermin nicht passt und es auch keinen Nachweis für Gesprächsinhalte gibt. Und erst Recht keine Pflicht.
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
*
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Mfg FN
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Zitat von: Fred am 20. Januar 2022, 19:33:56Was kann ich hier machen?
Ist ganz einfach, NICHT Telefonieren und fertig.
Sollten die mit Sanktion gedroht haben, dafür kann es definitiv keine geben.
Wie hat sich der Termin angekündigt, Postweg, Email?
Ist völlig Unwichtig, ich muss mit dem JC keine Telefongespräche, auf deren Verlangen führen.
Zitat von: Fred am 20. Januar 2022, 19:33:56
Liebe Mitglieder, das Jobcenter möchte mit mir einen telefonischen Beratungstermin durchführen, vermutlich vom Arbeitsvermittler aus.
Die sind doch ganz harmlos -wovor hast du Angst? Die Leute wollen dich kennen lernen, dies auch abhaken und fertig.
Wenn der Termin noch etwas in der Ferne liegt, könnte man eine E-Mail schreiben und auf die Vollzeittätigkeit verweisen, die ein Telefonat bei der Arbeit nicht möglich macht.
Wenn keine oder keine entgegenkommende Antwort zügig zurück kommt, einfach dem JC die Nutzung deiner Telefonnummer untersagen/widerrufen und gleichzeitig die Löschung beauftragen. Diese freiwillige Angabe muss dann ohne Diskussion und Konsequenzen von denen SOFORT nach Kenntisgabe entfernt werden. Das klappt auch, habe ich selbst gemacht! Man kann sich auch auf die DSGVO berufen, die gilt auch für Behörden.
Andererseits ist es rechtlich ohne Folgen, wenn man zum Telefonat nicht "erscheint". Sanktionen greifen hier nicht, weil diese Telefonate immer freiwillig sind, auch wenn man seine Nummer hinterlegt hat und der Termin verabredet wurde.
Ich würde erstmal freundlich auf den Sachstand hinweisen (nicht möglich, Arbeit in Vollzeit) und wenn das zickig wird, einfach die Nummer löschen lassen. An der Front ist dann zumindest für immer Ruhe.
Danke für die Tipps. Bisher habe ich meine Jobs immer noch selbst gefunden (immerhin 4 Vollzeitjobs in den 11 Jahren); durch das Jobcenter habe ich nie einen bekommen. Ich denke, sie kennen ihre Grenzen schon. Wenn's denn sinnvoll ist und sie haben einen guten Vorschlag -> bitte her damit!!
Zitat von: MarcAnton am 21. Januar 2022, 18:01:02Die sind doch ganz harmlos -wovor hast du Angst?
Hast Du den Beitrag überhaupt gelesen ? Scheint mir nicht so
Die Konsequenz wird dann sein, dass man persönlich erscheinen muss.
Dazu muss das JC m.W. Öffnungszeiten vorhalten, die auch für arbeitende eLb möglich sind.
Interessant dabei ist, dass eine Pendelzeit von bis zu 2,5 Std. Pendelzeit = 75 Min. 1 Weg zumutbar sind.
Ist ein JC nur bis 18 Uhr geöffnet und liegt evtl. nicht sehr verkehrsgünstig (ÖPNV), kann es knapp werden einen Termin wahrzunehmen, wenn man um 17 Uhr schluss hat.
War bei mir auf dem Land so. Das JC wäre zu den verlängerten Öffnungszeiten gar nicht erreichbar gewesen.
OT @Heinz-Otto Das mit den verlängerten Öffnungszeiten ist aber doch recht unterschiedlich. Hier z.B. in meiner Stadt
Öffnungszeiten:
Sonntag Geschlossen
Montag 08:00–12:30
Dienstag 08:00–12:30
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 08:00–12:30, 14:00–16:30
Freitag 08:00–12:30
Samstag Geschlossen
Wobei der Donnerstag Nachmittag für Berufstätige "Kunden" vorbehalten ist
Ein Witz. Wer Vollzeit zu üblichen Zeiten 8-17 Uhr arbeitet kann zu diesen Zeiten nicht.
Außer er hat Urlaub.
Zitat von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 09:06:32
Ein Witz. Wer Vollzeit zu üblichen Zeiten 8-17 Uhr arbeitet kann zu diesen Zeiten nicht.
Außer er hat Urlaub.
Bei uns genau so...
ZitatMontag 07:30–15:30
Dienstag 07:30–15:30
Mittwoch 07:30–15:30
Donnerstag 07:30–16:00
Freitag 07:30–12:30
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
Zitat von: Heinz-Otto am 23. Januar 2022, 17:01:31
Die Konsequenz wird dann sein, dass man persönlich erscheinen muss.
Dazu muss das JC m.W. Öffnungszeiten vorhalten, die auch für arbeitende eLb möglich sind.
Interessant dabei ist, dass eine Pendelzeit von bis zu 2,5 Std. Pendelzeit = 75 Min. 1 Weg zumutbar sind.
Ist ein JC nur bis 18 Uhr geöffnet und liegt evtl. nicht sehr verkehrsgünstig (ÖPNV), kann es knapp werden einen Termin wahrzunehmen, wenn man um 17 Uhr schluss hat.
War bei mir auf dem Land so. Das JC wäre zu den verlängerten Öffnungszeiten gar nicht erreichbar gewesen.
Im Moment ist doch überall 2g. Und man ist nicht verpflichtet seinen Impfstatus dem Jobcenter mitzuteilen.
Persönliches Erscheinen kann da schwierig werden...
Zitat von: hotwert am 24. Januar 2022, 21:15:40
Im Moment ist doch überall 2g. Und man ist nicht verpflichtet seinen Impfstatus dem Jobcenter mitzuteilen.
Persönliches Erscheinen kann da schwierig werden...
Falsch... bei uns z.B...
ZitatBitte beachten Sie unser Hygienekonzept!
Im jobcenter Duisburg gilt ab sofort die 3G-Regel. Aus diesem Grund müssen Sie und Ihre Begleitpersonen bei persönlichen Vorsprachen einen Nachweis vorlegen, der belegt, dass Sie geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind.
Falls Sie eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch bei uns haben, gilt möglicherweise die 2G-Regel. Das heißt, Sie und Ihre Begleitperson müssen nachweisen, geimpft oder genesen zu sein. Einen Hinweis hierzu finden Sie im Einladungsschreiben.
Trotzdem muss man auch bei 3G sich nicht testen lassen oder den Impfstatus mitteilen.
Streng genommen, wenn das JC bei der Vorladung 3G fordert, muss man nicht erscheinen.
Da ein wichtiger Grund dem entgegen steht.
Aber besser erscheinen und wenn man ohne die Nachweise nicht eingelassen wird sich das bescheinigen lassen.