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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hensa am 21. Januar 2022, 13:23:41

Titel: Rückerstattung von Hartz 4
Beitrag von: hensa am 21. Januar 2022, 13:23:41
Hallo


Habe mal eine Frage, bis zu welcher Frist kann das Jobcenter zu viel gezahltes Hartz 4 zurück erstatten?

Der letzte Bescheid darüber liegt ca. 4,5 bis 5 Jahre zurück. Keine Mahnung oder sonst was bekommen. Heute bekam ich dafür ein Brief vom Kreis, mit der letzten Zahlungsaufforderung, wenn nicht soll vollstreckt werden. Wie gesagt, nie eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung gekommen.

Ist das nach all den Jahren noch Rechtens?



Danke und einen Lieben Gruß
Titel: Re: Rückerstattung von Hartz 4
Beitrag von: Sheherazade am 21. Januar 2022, 13:29:20
Zitat von: hensa am 21. Januar 2022, 13:23:41
Der letzte Bescheid darüber liegt ca. 4,5 bis 5 Jahre zurück.

Meinst du das Rückforderungsschreiben? Meines Wissens verjährt das erst nach 30 Jahren, wenn das Jobcenter die Forderung bereits geltend gemacht hat.