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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Gast51367 am 21. Januar 2022, 13:57:59

Titel: Mietbescheinigung "zwingend" für Bewilligung der Grundsicherung?
Beitrag von: Gast51367 am 21. Januar 2022, 13:57:59
Hallo Leute,

das Grundsicherungsamt verlangt als Bedingung für die Bearbeitung des Antrages (GruSi bei Alter und Erwerbsminderung) "zwingend" eine Mietbescheinigung. 

dabei habe ich die Nebenkostenabrechnung, die letzte Mieterhöhung und auch den Mietvertrag bereits eingesendet.
Gefunden habe ich dazu folgendes:
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung

Dazu noch Kontoauszüge auf denen die Miete in der Höhe gezahlt wurde, weil das Jobcenter vorher zuständig war. Dazu noch den Aufhebungsbescheid wo auch noch mal die Miethöhe angezeigt wird. Demnach gehe ich davon aus, dass diese Forderung rechtswidrig ist. 
Titel: Re: Mietbescheinigung "zwingend" für Bewilligung der Grundsicherung?
Beitrag von: Frankgt am 25. März 2022, 12:36:42
Ich habe das Sozialamt und damals das JC darauf hingewiesen das mein Vermieter mir sowas nicht ausstellt und nicht verpflichtet sei irgendwelchen Ämtern Auskunft über mich zu geben, ich wäre sein Vertragspartner und kein anderer. Dann hat niemand nochmal danach gefragt
Gruß
Titel: Re: Mietbescheinigung "zwingend" für Bewilligung der Grundsicherung?
Beitrag von: Ratlos am 27. März 2022, 18:42:44
Gleiches gilt auch für das Grundsicherungsamt
https://openright.de/hartz4check/mietbescheinigung-jobcenter/
Nach § 60 SGB I muss, wer Sozialleistungen beantragt, zwar alle erheblichen Tatsachen wie Höhe der Miete, der Heizkosten und der Vorauszahlung der Betriebskosten angeben. Man spricht hier von der ,,Mitwirkungspflicht" der Leistungsberechtigten.

Eine Auskunft des Vermieters selbst ist aber nicht vorgesehen. Denn sonst würde der Vermieter auch erfahren, dass ein Mieter von ALG II lebt. Das aber müssen Sie Ihrem Vermieter nicht mitteilen. Keinesfalls darf die Behörde die Bitte um Angaben direkt an den Vermieter richten.
Titel: Re: Mietbescheinigung "zwingend" für Bewilligung der Grundsicherung?
Beitrag von: Unwissender am 28. März 2022, 10:01:09
Der Vermieter muss die Mietbescheinigung aber unterschreiben und damit die Richtigkeit der Angaben des Mieters bestätigen! Also erfährt der VM doch davon!
Titel: Re: Mietbescheinigung "zwingend" für Bewilligung der Grundsicherung?
Beitrag von: Gast51367 am 30. März 2022, 00:14:24
Hallo, Ratlos und Frankgt danke für die Antworten. Das hatte ich mir schon fast gedacht. Mein Vermieter gibt mir aber nur den pauschalen Bruttobetrag an. Also Heizung und Betriebskosten in einem Betrag + Kaltmiete. Weder Warmwasser noch Kabelfernsehen ist Bestandteil meiner BK-Abrechnung. Werden jetzt Abrechnungsprobleme angeführt Androhung von Aufhebung. Aber ich zahle volle Miete an Vermieter kann auch das beweisen. Mit Kontoauszügen. Was bedeutet dann Erläuterung? Kann ich nicht. Ist vom Vermieter so gemacht. Heizungskosten sind am ende detailliert in der Abrechnung zu finden. Was soll man tun?
Titel: Re: Mietbescheinigung "zwingend" für Bewilligung der Grundsicherung?
Beitrag von: Unwissender am 30. März 2022, 10:03:00
Gib es so ab und schreib dazu das keine weiteren Daten dazu vorliegen bzw. sie sich das selber suchen sollen wenn sie es wissen wollen!
Da gibt es doch bestimmt einen Abschnitt, auf dem steht "Nebenkosten",(Zumindest bei ALGII Betiehern ist es so! Ob die Mietbescheinigung bei dir genauso aussieht weiss ich nicht) da schreibst du alles außer HK und Kaltmiete rein!
Der Endbetrag sollte mit deinen monatlichen Mietkosten übereinstimmen!
Titel: Re: Mietbescheinigung "zwingend" für Bewilligung der Grundsicherung?
Beitrag von: Ratlos am 30. März 2022, 10:35:14
Das JC hat doch gar kein Recht auf eine Mietbescheinigung