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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sophiagirl am 21. Januar 2022, 15:27:58

Titel: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 21. Januar 2022, 15:27:58
Sehr geehrte Gemeinde,

Die Dame findet nun immer was neues. Mein Vater hat den pauschal Mietvertrag ordentlich zum 1.3 gekündigt.

Jetzt schreibt und sagt sie, sie würde ja nicht nachvollziehen können ob wir dann wirklich ausziehen?

Ähm bitte?

Also erstens theoretisch was mein Papa macht geht sie theoretisch einen feuchten an und 2 sagt sie ohne den neuen Mietvertrag vom jc in jever und deren Übernahme könnte sie nichts weiter entscheiden?

Das passt doch nicht? Ich brauch doch nur das ich umziehen darf, aber sie glaubt weiterhin sonst das wir hier bleiben?

Wie bitte soll man daraus schlau werden?

Desweiteren soll ich den Umzug im 9 Monat selbst machen und auch schleppen sagte sie am Telefon und sonst gebe es ja noch meinen Vater, ja gut Vater 72, 70 GDB Pflegestufe 3 und das weiß sie ebenfalls. Hat sie vorliegen wegen dem pflegegeld.

Kann jemand weiter helfen? Oder muss ich den Umzug im 9 Monat selbst machen? Und wenn anders kennen wir hier leider nicht und die Nachbarn selbst sind ebenfalls pflegebedürftig und auch nur nach 2g gerichtet selbst ich bin die böse weil noch nicht geboostert.

Liebe Grüße

Sylvergirl
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. Januar 2022, 15:35:50
Zitat von: Sylvergirl am 21. Januar 2022, 15:27:58sagte sie am Telefon
Völlig wertlose Aussage, du solltest doch langsam wissen, nur schriftliches zählt beim JC.

Zitat von: Sylvergirl am 21. Januar 2022, 15:27:58Oder muss ich den Umzug im 9 Monat selbst machen?
Was bis dahin ist weiß hier keiner.

Bist du Schwanger oder eh schon Ü 25?
Dann kannst du auch früher Umziehen, bei Ü 25.

Ist der Umzug notwendig, muss das JC auch Unterstützung leisten, evtl. auch durch eine Firma.
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 21. Januar 2022, 16:00:47
Moin,

Hab ich auch schriftlich das ich es schleppen soll.

Naja gut das ist nächsten monat 8.3. Stichtag Umzug 1.3 da brauch ich nicht viel raten.

Ja bin ü25 aber das ist alles wertlos für die Dame nur der neue Mietvertrag würde gelten damit ich umziehen kann. So steht es auch geschrieben, was aber unlogisch ist da ich von Westoverledingen nach Jever ziehe.

Liebe Grüße
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Depri2022 am 21. Januar 2022, 16:04:01
Du ziehst alleine um oder schleppst Du den Vater mit?
Du allein brauchst doch nur den MV für das neue zuständige JC und das alte JC müsste Umzugskosten für Dich  bei notwendigem Umzug mit übernehmen.
Umzug wegen dem Nachwuchs?
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. Januar 2022, 16:07:28
Also bist du im 9. Monat und willst deine eigene Wohnung.

Dazu kommt neues JC, also Umzug o.k.

Antrag stellen auf Unterstützung für den Umzug, bei Ablehnung bleibt dann nur das SG.
Schwangere können ja wohl kaum Möbel schleppen.

Das mit dem neuen MV ist natürlich Schwachsinn, zumal der eh nur für das neu zuständige JC benötigt wird.
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 21. Januar 2022, 20:07:55
Moin,

Mein Papa kommt mit.

Aber sie pocht darauf rum, dass ich es machen muss laut schreiben und Telefon.

Ja Umzug wegen dem Nachwuchs hatten jetzt 50 qm.

Sie schreibt das sie ihn braucht weil ich ja sonst evtl nicht wirklich umziehe.  :wand:
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Depri2022 am 21. Januar 2022, 21:03:25
Dann mach doch einfach.
Da Vater mit kommt. Er bezieht kein Alg2? Dann muss er zusehen wie er seinen Kram in die neue Wohnung bekommt.
Was gehört Dir? Wie viel bewohnst Du gerade allein mit deinem persönlichen Eigentum?Nur für dein z.B. Bett und Schrank plus Kartons wäre Dir 1 Transporter plus 2 Helfer zu bewilligen


Oder hast Du einen Untermietvertrag bei deinem Vater und den hast Du hoffentlich dann gekündigt?
Dann geht es SB tatsächlich nichts an was der Hauptmieter macht wenn ihm der Untermieter auszieht.
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 22. Januar 2022, 16:14:26
Moin,

Ja den pauschal Miet Vertrag haben wir offiziell gekündigt. Es geht mir auch nicht darum das sie nur die Hälfte zahlen will aber sie verlangt das ich es ohne firma machen soll.

Schränke und das bleiben auch wieder in der wohnung die würden in der neuen nicht passen und hatte Papa auch von der vorbesitzerin abgekauft.

Diese samt Küche wollte er wieder weiter dort abtreten.

Es gibt 2-3 kleine Schränke die mitkommen. Sowie natürlich unsere Betten und 1 Sessel und eine Couch. Der Rest ist eh noch größtenteils in Kästen, weil zu wenig Platz war im auszupacken.

Ich hab jetzt ihr den neuen mv zukommen lassen müssen sonst kriege ich keine Genehmigung. Mein Anwalt macht aber eine Beschwerde dagegen weil jever müsste ihr eig langen und heute adresse halt für den Umzug aber sie will den kompletten mv.

Und ja Papa kriegt gar nichts vom Amt der hat seine Rente mit 1300 Euro.

Wir als mein Freund noch da war, haben wir viel mit ihm gesprochen und er sagte seine Alternative ist sonst nur ein Heim und das will er wegen corona derzeit gar nicht mehr.

Er gibt sich auch besser und versucht sich sogar selbst zu bessern und geht auch wieder freiwillig zum Arzt und lässt sich sogar operieren. Er freut sich doch noch auf ein Enkel sagte er selbst.

Seit der ss hat er sich echt versucht zu bessern. Ich bin überrascht

Er hat ja pg3 mit 40 Stunden.

Liebe Grüße
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. Januar 2022, 16:37:58
Zitat von: Sylvergirl am 22. Januar 2022, 16:14:26
Ich hab jetzt ihr den neuen mv zukommen lassen müssen sonst kriege ich keine Genehmigung. Mein Anwalt macht aber eine Beschwerde dagegen weil jever müsste ihr eig langen und heute adresse halt für den Umzug aber sie will den kompletten mv.
Wenn ein RA involviert ist braucht es ja im Prinzip keine Tipps mehr?
Also von gestern auf heute hat es sich erledigt, oder gibt es noch eine Frage dazu?

MfG FN
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Depri2022 am 22. Januar 2022, 17:52:21
Das Problem ist wohl eher das wirr warr...
Mal wir,mal ich.
Das wäre zu trennen.
Der Hilfebedürftige benötigt Umzug mit Zustimmung wegen Kostenübernahme.
Der Hilfebedürftige beki
ommt Hilfe für seinen Umzug , wenn er diesen nicht selbst bewältigen kann.

Was mit weiteren Personen ist und wie diese ihren Kram weg bekommen ist irrelevant.

Klartext: Dein Bett mit Matratze,deine Kommode,dein Kleiderschrank,deine Kleidung. Alles was in deinem Zimmer steht und mit soll/muss und Dir gehört.

Papa in diesem Fall sucht sich selbst 2 Helfer und mietet einen Sprinter.
Natürlich könnte Papa nett sein, hat noch Platz im Sprinter und schiebt dein Bett mit rein
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: justine1992 am 22. Januar 2022, 18:21:16
Doch kein Doppelaccount? Lies mal eine Weile in ihren Beiträgen...
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 23. Januar 2022, 08:54:33
Moin,

Wäre mir neu wenn ich 2 Accounts hätte.

Problem ist mein Anwalt hat derzeit keine Zeit für einen Termin jedenfalls wegen dem Umzug gedons. Er sagte nur er schreibt eine Beschwerde wegen dem mc den sie will.

Problem ist derzeit, dass falls sich hier jemand erinnert, meine erstausstattung von 2018 liegt eig immer noch beim SG und die soll die Kommune nun Pfanden. Obwohl der Betrag und die Höhe strittig ist.

Dafür und für die Anlage uh2 hab ich Termin bekommen, den nach dem Plänen seinen Eltern soll er nun Ungare werden und nun ja da kurz vor seinem 18 das Verfahren für das verlängerte sorgerecht ist weiß ich derzeit nicht was daraus wird. Daher erschien mir dies beides wichtiger.

Es geht ja nicht mal unbedingt um die Umzugskosten sondern mehr um die Frage was sie mit dem neuen mv will? Und was ist da tun kann?

Meine Nerven liegen wegen dem ganzen komplett Blank und ich dachte nun zumindest die Erlaubnis zu kriegen war nie so schwer wie jetzt, wobei mein Papa mich ordentlich zum 1.3 gekündigt hat und dies will sie ohne neuen mv nicht glauben, wobei das doch total Schwachsinn ist.

Ich glaube wir sind uns einig das 50 qm mit 3 Leuten zu klein ist und zu mal es ein duechgangszimmer ist, was hier auch einige wissen.

Wenn der scheiß mit dem Gerichtsvollzieher nicht dazwischen gekommen wäre, hätte ich es mit meinem Anwalt besprechen können.

Vllt ergattere ich nochmal einen Termin, aber derzeit hat er sagte viele SG Verfahren und hat daher wenig Zeit.

Liebe Grüße
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: BigMama am 23. Januar 2022, 09:27:51
Zitat von: Sylvergirl am 23. Januar 2022, 08:54:33den nach dem Plänen seinen Eltern soll er nun Ungare werden und nun ja da kurz vor seinem 18 das Verfahren für das verlängerte sorgerecht ist weiß ich derzeit nicht was daraus wird.
Ich habe davon noch nie was gehört und finde beim googeln auch nicht wirklich was Hilfreiches. Einzig nen Beitrag eines Anwalts im Hinblick auf die Möglichkeiten wenn das Kind behindert ist. Kannst du mir hierzu mehr Infos geben oder sagen wo ich Infos hierzu finde?
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 23. Januar 2022, 11:33:15
Moin,

Wir in dem Punkt leider so auch nicht. Nennt sich in holland verlängertes sorgerecht oder so ähnlich. Daher findest du auf deutschen Seiten wohl auch weniger. Deren Begründung für die ganze Geschichte war die geplante Hochzeit die vom Datum wegen der verklaring die er da bräuchte eh leider nicht ging. Ich weiß nicht mal mehr wer dort mehr geweint hatte.

Wenn das durch geht, soll er sofort mit nach Ungarn und dort aus Staatsbürger werden.

Deswegen bin ich auch wegen der uh2 Geschichte beim Anwalt noch wohnt in er in holland und er wollte auch gerne geteiltes sorgerecht und Co aber das wird so alles nichts.

Den seine Eltern wollen mich auch zwingen das ich ihn in den Anträgen ja nicht angeben darf und das wird nun mein Anwalt mit seinen Eltern klären müssen. Weil sonst die ja fürs Kind  aufkommen müssten weil er kein Einkommen hat und so weiter.

Sein Vater ist Voll Rentner mit 35 wegen Schuppenflechte teils mit richtigen löchern und seine Mama hat hohe Schulden und kriegt nur wochengeld in holland.

Wir vermuten das weil er da nun ja 18 wäre mit dem Erbe das sie es deshalb anstreben, dass die das weiterhin verjubeln können. Wir nehmen nämlich an das die Hochzeitsgeschichte nur vorgeschoben ist.

Sollte ja ursprünglich schon im Oktober sein.

Wenn es nicht durch geht was wir beide hoffen und sein Betreuer den er da in holland hat aufgrund der ganzen Situation, will er eig auch nicht mehr wirklich was mit denen zu tun haben, zumindest mit seinem Papa, so sagte er. Steckt etwas längere Geschichte hinter sein Papa war auch schon paar Jahre im knast.

Die hoffen auch durch das Verfahren das er eben nicht zu der Geburt seines Kindes kann usw. Ich weiß allerdings das seine Mama inzwischen das ganze auch nicht mehr so toll findet, denn die will er auch mit nach Ungarn zwingen und die möchte das selbst auch wohl nicht mehr.

Ich versteh auch nicht wie das da mit dem sorgerecht genau ist, sein Vater sagt so und seine mutter sagt so. Allerdings ist sie sogar dennoch dafür das er ungare wird damit die da günstiger Auto und sowas haben.

Ich hab sie schon gewarnt das das so alles noch mehr Probleme bereiten wird aber gut sie meinen sie sind noch älter und das würde alles so gehen?

Ich bin gespannt und zum 15.2 ist beides hoffentlich endlich geklärt.

Den spätestens wenn er mit 18 machen darf was er will wenn es nicht durch geht ist er direkt wieder bei mir.am 12.02. Wird er 18. Am 10 soll das Verfahren sein.

Und den mal schauen wie es mit dem Erbe am 15.2 weiter ich soll ja aus Zeugin mit Aussagen allerdings weiß ich next mehr wie ich Aussagen soll lügen darf ich nicht das ist klar, nur ob ich noch so zu 100 Prozent für seinen Vater sprechen kann weiß ich nicht.

Hierbei geht es allerdings mehr um seinen Onkel der meint ohne Haus wäre das Grundstück genau so viel wert gewesen. Nun ja leeres Grundstück 240000 Euro wohl eher weniger.

Ohne Haus maximal laut Gutachten 50000 davon ist allerdings noch die baurechnung noch offen und die will sein onkel nicht mitzahlen, deshalb liegt dies vor Gericht. Wenn es nach ihm geht sollen nur die beiden die fast 150000 Euro vom Erbe zahlen.

Vllt konnte ich nun erstmal genug aufklären?

Liebe Grüße
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: justine1992 am 23. Januar 2022, 12:21:19
Wenn Deine Schwiegereltern Mitte 30 sind, sollten Sie doch für die frühe Vaterschaft ihres Sohnes Verständnis aufbringen können. Okay, können sie offensichtlich nicht.
Ist die neue Wohnung auch für Deinen zukünftigen Mann geplant? Weil Du von der alten als "zu klein für drei" schreibst. Oder soll er gar nicht mit Euch leben?
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Depri2022 am 23. Januar 2022, 12:51:36
So viele Nebenschauplätze...
Was ich jetzt rauslese.
Mit zu dritt ist TE plus ihr Vater plus das demnächst zu erwartende Baby gemeint.
Sollte der offensichtlich noch sehr junge(derzeit noch minderjährige) KV des Ungeborenen dann dazustoßen kommt der nächste Umzug wohl oben drauf.
Was Sorge,Vaterschaftsanerkennung usw betrifft-andere Baustelle die dann wohl etwas mit der Zuständigkeit zu tun hat. KM und Kind in D, KV in ?  und zukünftig dann vielleicht in Ungarn...
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Der Friese am 23. Januar 2022, 13:49:54
Und warum legst du den neuen Mietvertrag nicht einfach vor? Den solltest du doch haben, weil ohne den stehst du demnächst auf der Straße.
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Januar 2022, 14:06:00
Sylvergirl

Das einzige was mir einfällt wenn das JC nicht bewilligt wäre der Gang zum SG aber da braucht es schriftliches vom JC. Alles zu unklar und verwoben...um da auf einen umsetzbaren Tip zu kommen. Dazu noch ein RA der keine Zeit hat?
Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=6079.0) natürlich ist der anzupassen!


Zitat von: Der Friese am 23. Januar 2022, 13:49:54Und warum legst du den neuen Mietvertrag nicht einfach vor?
Zitat von: Sylvergirl am 22. Januar 2022, 16:14:26

Ich hab jetzt ihr den neuen mv zukommen lassen müssen sonst kriege ich keine Genehmigung.
und da müsste man das Ergebnis auch noch abwarten bevor eine Klage eingereicht wird. Was theoretisch sehr schnell gehen muss/müsste
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

MfG FN
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Der Friese am 23. Januar 2022, 15:28:26
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Januar 2022, 14:06:00
Sylvergirl

Das einzige was mir einfällt wenn das JC nicht bewilligt wäre der Gang zum SG aber da braucht es schriftliches vom JC. Alles zu unklar und verwoben...um da auf einen umsetzbaren Tip zu kommen. Dazu noch ein RA der keine Zeit hat?
Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=6079.0) natürlich ist der anzupassen!


Zitat von: Der Friese am 23. Januar 2022, 13:49:54Und warum legst du den neuen Mietvertrag nicht einfach vor?
Zitat von: Sylvergirl am 22. Januar 2022, 16:14:26

Ich hab jetzt ihr den neuen mv zukommen lassen müssen sonst kriege ich keine Genehmigung.
und da müsste man das Ergebnis auch noch abwarten bevor eine Klage eingereicht wird. Was theoretisch sehr schnell gehen muss/müsste
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

MfG FN

Einen Post später schreibt sie, dass sie das durch den Anwalt klären lassen will. So verstehe ich das.

Irgendwie kommen von ihr ja leider die Infos immer nur häppchenweise und oft fehlen entscheidende Punkte. Bevor ich mich hier weiter einbringe, möchte ich erst einmal das geklärt haben. Dann könnte ich bei Sympathie meine Hilfe anbieten. Das JC hier ist eine Optionskommune mit vielen "Eigenarten". Die brauchen öfter mal Nachhilfe.

Stutzig macht mich, wie hier eine AlG2-Empfängerin von außerhalb, mit den ganzen Baustellen, eine Wohnung bekommt. Das wäre der 6er im Lotto. Jever ist das "München" von Friesland. Eine Wohnung nach Angemessenheitskriterien zu finden ist ein Ding der Unmöglichkeit. Hier herrscht fast Vollbeschäftigung und auch Gutverdiener suchen ewig. Also entweder ist da irgendwo ein Haken. Es ist eine Bruchbude, die gleich wieder neue Probleme schafft, oder hier fallen Weihnachten und Ostern auf einen Tag.

Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: justine1992 am 23. Januar 2022, 15:43:39
Zitat von: Der Friese am 23. Januar 2022, 15:28:26oder hier fallen Weihnachten und Ostern auf einen Tag.
Wahrscheinlich mietet ihr Vater die Wohnung(en).
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Heinz-Otto am 23. Januar 2022, 15:48:06
Dass das alte JC den MV der neuen Unterkunft nicht benötigt, ergibt sich aus der Gesetzesbegründung Drucksache 18/8041
ZitatZu § 22 Absatz 4
Bislang soll vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft eine Zusicherung des bisher örtlich zustän-
digen kommunalen Trägers eingeholt werden. Der künftig zuständige Träger ist zu beteiligen. Die Regelung hat
sich in der Praxis nicht bewährt, weil der bisher örtlich zuständige kommunale Träger sich zunächst bei dem für
die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Träger hinsichtlich dessen Kriterien für die Angemessenheit
der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung informieren musste, um dann eine eigenständige Entscheidung
in Anwendung der Angemessenheitskriterien des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trä-
gers zu treffen. Zudem hat sich als problematisch herausgestellt, dass der für die neue Unterkunft örtlich zustän-
dige kommunale Träger dann zunächst an die Entscheidung des bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers
gebunden ist. Problematisch kann es auch sein, wenn solche Entscheidungen innerhalb kürzester Zeit getroffen
werden müssen.
Geregelt wird daher, dass der am Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger künftig für die
Entscheidung über die Zusicherung der Unterkunftskosten am neuen Wohnort zuständig ist. Er kann die Ange-
messenheit vor Ort besser beurteilen und ist, soweit die Übernahme einer Mietkaution begehrt wird, ohnehin von
der leistungsberechtigten Person zu kontaktieren.

Die Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zusicherung, dass der Umzug erforderlich sein muss, entfällt. Feh-
lende Erforderlichkeit des Umzuges führt ohnehin nicht dazu, dass die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft
und Heizung am neuen Ort der Unterkunft beschränkt werden könnte. Die Entscheidung über die Zusicherung
der Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung kann daher künftig ohne Abstimmung der jeweils
zuständigen kommunalen Träger erfolgen.
Eine fehlende Erforderlichkeit des Umzuges wirkt sich nur bei der Anwendung des § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II
aus, der nur für Umzüge innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines kommunalen Trägers Rechtswirkung entfal-
tet. Zudem ist die Erforderlichkeit des Umzuges Anspruchsvoraussetzung für die Zusicherung der Übernahme
von Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten nach § 22 Absatz 6 SGB II, die ohnehin von dem für die
bisherige Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Träger getragen werden. Die Erforderlichkeitsprüfung im
Rahmen der Zusicherung für die Anerkennung der Angemessenheit der Aufwendungen am neuen Wohnort kann
daher aus Vereinfachungsgründen komplett entfallen.

Gleichzeitig würde ich dem JC noch eine einschenken und Meldung beim BfDI machen wegen Datenschutzverstoß.
Rundschreiben #5 des BfDI an gemeinsame Einrichtungen
,,Erfolglose" Anforderung von Daten ist Datenerhebung
ZitatIch vertrete die Auffassung, dass die Datenerhebung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO be-
reits mit dem Anfordern der Daten bei der betroffenen Person beginnt. Damit liegt ab die-
sem Zeitpunkt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
Eine Verkürzung des Erhebungsvorgangs auf die tatsächliche Kenntnisnahme von Daten
würde dem Zweck der DSGVO – dem Schutz der personenbezogenen Daten – nicht ge-
recht.
In der Praxis bedeutet dies, dass bereits die Anforderung von Unterlagen, deren Kenntnis
für die Aufgabenerledigung des Jobcenters nicht erforderlich ist, als unzulässig und damit
als Datenschutzverstoß zu werten ist. Ein Datenschutzverstoß wird demnach nicht erst
dadurch realisiert, dass die betroffenen Personen die zu Unrecht angeforderten Unterla-
gen tatsächlich beim Jobcenter einreichen
.

Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 23. Januar 2022, 16:10:31
Moin,

nein ich hatte bei ebay kleinanzeigen alles ehrlich rein gesetzt und die haben mich dann angerufen ist ein Neubau 73 qm mit 10,50 € je qm. In diesem MV stehen wir wieder beide auf Wunsch der Vermieter. Also keine Buchbrude oder ähnliches die Wohnung war noch nicht mal fertig als wir schauen durften. Zumal ich von 3 MV in 2 mit drin war, war nie ein Problem für die Vermieter die ich hatte.

Diese Wohnung wäre auch mit Kindsvater kein Problem.

Ja genau ich in D und er derzeit in Ungewiss wegen seinen Eltern.

Nein tun sie aber nicht und seit Vater war erst 17 wo er geboren wurde. Wäre ich auch 16 oder so wäre es vermutlich auch eher weniger deren Problem.

Das neue Jc ist bisher ja nicht das Problem, die wollten nur wissen ob mein Vater wirklich die Hälfte zahlt, hat er sonst ja auch immer. Aber nun gut.

Ja, ich wollte damit zum Anwalt aber UH2 und das andere gedöns hat Vorrang.

Daher hat er hierfür keine Zeit.

Ich hab ihr nun den MV von Jever zugeschickt. Sonst könnte Sie ja nicht ersehen ob ich wirklich umziehe aber ich lade, dass schreiben hier nachher gerne auf Wunsch noch hoch.

Was meint ihr was das alles bei mir im Kopf rattert, ich kannte es sonst so man zieht weg und fertig genehmigung. Aber nun gut  :wand:
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Der Friese am 23. Januar 2022, 17:27:39
Ja dann mal herzlichen Glückwunsch und ich hoffe, dass du das mit den Kosten und dem JC hinbekommst. 10,50€ ist hier nämlich schon ne ganz schöne Hausnummer. Nettokalt gilt die Hälfte als angemessen.  :schock:

https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/KdU_Ordner/SK%20Friesland%20LK%20-%2010.11.2020.pdf

Behalte das mal ganz dringend im Hinterkopf. Wie du bei 73qm kein Problem mit KV siehst, ist für mich nicht vorstellbar. Dein Vater braucht seinen Platz und dann noch 2 Erwachsene mit Säugling? Wie soll das gehen? Ich verstehe, dass du da weg willst und dafür auch einiges in Kauf nimmst, aber da ist der nächste Umzug eigentlich vorbestimmt. Und dann ist zu angemessenen JC Kosten hier der Markt leer.
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Depri2022 am 23. Januar 2022, 18:21:53
So wie ich es cerstanden habe zahlt der Vater(demnächst Opa) die Hälfte.
Dann passt es für die zukünftige 2Personen BG.
Die Wohnung wird ja geteilt!
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: justine1992 am 23. Januar 2022, 18:38:10
Willkommen, liebe 3köpfige Familie, auf 73/2qm!
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Der Friese am 23. Januar 2022, 19:01:44
Zitat von: justine1992 am 23. Januar 2022, 18:38:10
Willkommen, liebe 3köpfige Familie, auf 73/2qm!

Vierköpfig. Unterschlag den zukünftigen Opa oder den KV nicht.  :smile:
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 23. Januar 2022, 23:18:38
Moin,

Aber das ist im Prinzip nicht mehr das Thema, die frage die Kern Frage ist immer noch warum das alte jc den neuen Mietvertrag benötigt? Und was ich wenn sie es mit dem Mietvertrag noch immer nicht glaubt machen kann?

Ja ich zahle schon seit dem ich Ausbildung gemacht habe 1/3 der Miete oder jetzt eben die Hälfte.

Ist ja außerdem den auch nach ein paar Tagen das Kind da und das zahlt den ja auch Miete.

Naja wir haben jetzt in der 50 qm Wohnung auch am Anfang zu dritt gelebt und die neue Wohnung ist gut genug dafür aufgeteilt.

Ich würde vermutlich auch bis heute in der ersten Wohnung wohnen wo wir das erste mal umgezogen sind, wenn diese nicht 2 Wasserschaden gehabt hätte, die wäre mit fast 100 qm alle mal groß genug gewesen. Aber gut letztes Jahr im Dezember bis auf 1 Raum überall das Wrack Wasser das ging nicht.

Danach die Wohnung war auch nur eine Art Not Lösung zumal ich hier nur stress mit dem Vermieter hatte aber das ist hier auch bekannt.

Danach kam die Wohnung wo ich nun wirklich nicht ahnen konnte, dass ich schwanger werde, war laut meiner Fa immer ausgeschlossen, vernarbte Gebärmutter und pcos. Und wenn das ich es mehr über 13 Woche schaffen würde. Nun ja in dem Punkt hab ich es denn sogar meiner Frauenärztin was anderes bewiesen.

Gut ich hatte auch von 168 auf immerhin 143 kg abgenommen

Ihr sagt meine Infos kommen zu spärlich manchmal wusste ich das selbst nicht früher.

Und mit dieser SB ist es eine voll Katastrophe das Problem so extrem hatte ich noch nie.

Glaubt mir 3 Wasserschaden in 2 Wohnungen in 2 Jahren ist sicher außergewöhnlich aber 2 Auto Unfälle oben drauf in 4 Monaten beide unverschuldet der eine wusste er fährt ohne Bremsen und der andere war auf einer Autobahn in den Niederlande wo es blinkte weil die Brücke hoch gehen sollte und die den vor Panik rückwärts mir vorne rein fährt mit fast 70 km/h erlebt man auch nicht jeden Tag.

Und so geht mein Leben Tag aus Tag ein die nächste Katastrophe Jagd die nächste und größere.

Bei den Auto Unfällen dachte mein Anwalt auch schon ich sei verrückt aber naja jeder von den beiden hat es genau so selbst auch erzählt.

Und es gibt noch mehr solche Probleme und Geschichten inklusive Vornamenswechsel.

Also ja wenn ich hier mein ganzes Leben erzählen soll mach ich aber danach kommt wohl eher die frage auf warum und wie ich noch leben kann und dad fragt mich auch jeder Therapeut.

Liebe Grüße
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 09:04:59
Zitat von: Sylvergirl am 23. Januar 2022, 23:18:38
Moin,

Aber das ist im Prinzip nicht mehr das Thema, die frage die Kern Frage ist immer noch warum das alte jc den neuen Mietvertrag benötigt? Und was ich wenn sie es mit dem Mietvertrag noch immer nicht glaubt machen kann?

Die Antwort habe ich dir gegeben.
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. Januar 2022, 13:49:25
Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 23. Januar 2022, 16:10:31Sonst könnte Sie ja nicht ersehen ob ich wirklich umziehe aber ich lade, dass schreiben hier nachher gerne auf Wunsch noch hoch.
Ja mach mal!
Zitat von: Sylvergirl am 23. Januar 2022, 23:18:38
Also ja wenn ich hier mein ganzes Leben erzählen soll mach ich aber danach kommt wohl eher die frage auf warum und wie ich noch leben kann und dad fragt mich auch jeder Therapeut.
Für mich schreibst du sogar zu viel, auch wenn es verständlich ist in solch einer Situation, je weniger du abschweifst um so leichter zu lesen, merken und helfen.

Hast du schon einen Antrag zur Kostenübernahme durch eine Firma in petto, im Prinzip dürfte der ja nicht viel anders sein als beim letzten Umzug?
Hast du schon die angedachte Regelung zum Umzug vorbereitet?
Wie lange willst du auf die Antwort vom JC nach Überlassung des neuen MV warten?
das wären mal Sachen die Vorrangig sind, also mMn.

MfG FN
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 14:07:10
Wichtig ist, denen klar zu machen, dass die deine Leistungen weiter zahlen müssen, bis das neue JC die Leistungen aufnimmt.
Das werden die vielleicht gar nicht machen.
Wenn das neue JC die Leistungen zahlt, sehen sie auch, dass du umgezogen bist.

Hier mal ein Auszug eines meiner Schreiben an ein JC wegen Umzug
ZitatHier werden leider sehr viele Fehler gemacht und Unterlagen angefordert, die nicht erforderlich sind.
Oder Leistungen werden rechtswidrig zu früh eingestellt, oder zu spät bewilligt, so dass eine nahtlose Leistungsgewährung nicht

Bei Umzug innerhalb des ersten Bewilligungszeitraums (BWZ) sind daher folgende Punkte zu
beachten:
    • Durch den Umzug in den Bereich einer anderen gE endet die örtliche Zuständigkeit der gE des Wegzugsortes nach § 36 SGB II. Die Bundesleistungen sind, um eine Zahlungsunterbrechung zu verhindern (vgl. § 2 Absatz 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch [SGB X]), im bereits bewilligten Umfang wie bisher bis zum Ablauf des Umzugsmonats durch die abgebende gE weiterzuzahlen (vgl. FW zu § 36 SGB II, Rz. 36.15ff).
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Flip am 24. Januar 2022, 14:46:56
Die Fachlichen Weisungen der Agentur wird wohl das neue (und damit auch das alte) Jobcenter nicht interessieren, da für Jever ein kommunales Jobcenter zuständig ist. Damit sind es keine Bundesleistungen aus einem Topf mehr, anders als bei den Bundesleistungen der gEs.
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 15:04:31
Das mit den Optionskommunen ist ein Problem.
Aber warum entbindet das das jetzige JC davon die Leistungen weiter zu zahlen, bis der neue Leistungsträger die Zahlungen aufgenommen hat.
Das ist doch im SGB X geregelt und das gilt auch für zkT.
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 24. Januar 2022, 15:05:34
Moin,

Ja bin gerade unterwegs und mache das den nachher.

Ne die erste umzugsfirma kommt morgen, und jc hat noch nie irgend einen Umzug gezahlt. Hatte ich bisher nicht so recht nötig. Dieses Mal aufgrund der Konstellation schon.

Jever arbeitet aber mit den normalen Anträgen und das ist schon besser.

Ich hab ihr das nun nochmal in den Briefkasten geworfen meist kommt dann Donnerstag eine Antwort.

Liebe Grüße
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Flip am 24. Januar 2022, 15:22:51
Zitat von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 15:04:31
Das mit den Optionskommunen ist ein Problem.
Aber warum entbindet das das jetzige JC davon die Leistungen weiter zu zahlen, bis der neue Leistungsträger die Zahlungen aufgenommen hat.
Das ist doch im SGB X geregelt und das gilt auch für zkT.

Ob es rechtens ist, ist ja wieder was anderes... Erfahrungsgemäß wird wegen bei Wechsel zu einer zKT anstatt gE nicht weitergezahlt. Nur zu einer gE. Wie es die FWs halt sagen ("in den Bereich einer anderen gE").
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 24. Januar 2022, 17:55:23
Moin, da habt ihr das Schreiben.

Bzgl. Umzugskosten der erste war von Papas pflegehilfen finanziert der 2 Umzug das war eine Haus Nummer und der Umzug hier da hatte ein Kumpel ein Transporter.

Es ist daher das erste Mal das ich das so beantragen muss.

Desweiteren das Schreiben von friesland, mal sehen was Ohr dazu sagt

Liebe Grüße

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2022, 15:28:04
Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 24. Januar 2022, 17:55:23Desweiteren das Schreiben von friesland, mal sehen was Ohr dazu sagt
Meinst wohl das Land "friesland" ?
Was soll da sein eine HG mit deinem Vater ist ja nicht.
Aber du kannst es so ausfüllen dass das bestätigt wird. Irgendwo ist ein Kästchen wo du ankreuzt und wo steht das du keine Leistungen/ Unterstützung o.s.ä. bekommst.

Zitat von: Sylvergirl am 24. Januar 2022, 17:55:23Es ist daher das erste Mal das ich das so beantragen muss.
Da erklärst du das du wegen Schwangerschaft und keinerlei Kontakte niemand hast der dir helfen kann und du deswegen die Unterstützung durch eine Firma brauchst. Muster für Firma habe ich keins, aber aus einem selbst gemachten Umzug da kannst du dir das für dich passende raus suchen. Sind mMn zwei Punkte<> im Anhang 1

Zum Hinweis das du selber den Umzug machen sollst s. am Anfang und dann im Anhang ganz unten, der ist html das kann man nicht anhängen.
Urteile und Beschlüsse des BSG zu den Unterkunftskosten (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
- Urteil vom 06.10.2011, Az. B 14 AS 152/10 R:
Ein Sachschaden, den der Hilfeempfänger bei einem Umzug verursacht, gehört nicht zu den Umzugskosten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten oder einer vereinbarten Schadensselbstbeteiligung durch das Jobcenter.
(Anm.Ottokar: Umzugsversicherungen oder Mietverträge für Umzugs-KFZ immer ohne Schadensselbstbeteiligung abschließen, diese werden dann zwar teurer, die Kosten derselben muss das Jobcenter aber voll als notwendige Umzugskosten tragen.)


Das habe ich noch gefunden:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich für den Umzug am xx.xx.2013 für mich und mein Kind xy die Übernahme von Umzugskosten in Höhe von 1700,- Euro. Zwei weitere Kostenvoranschläge zum Vergleich liegen bei.

Die Umzugskosten enthalten nur die absolut notwendigen Aufwendungen, die ich selbst nicht ausführen kann. Ich habe mich von meinem Mann getrennt und habe hier weder Verwandte noch Freunde, die mir helfen könnten. Was ich selber machen kann (Möbel abbauen und zusammenlegen, Kartons packen usw.) tue ich selbst, bei allem anderen jedoch bin ich auf fremde Hilfe angewiesen.

Ich bin jetzt alleinerziehend mit einem 6-jährigen Kind und hier, in meinem jetzigen Wohnort, habe ich keinerlei Unterstützung. Bei Arbeitgebern habe ich eine weit größere Chance auf einen Arbeitsplatz, wenn z. B. die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist in Köln gegeben, da ich dort durch meine Verwandtschaft unterstützt werde und auch kurzfristig Hilfe finden kann. Daher beantrage ich die Übernahme der Umzugskosten in voller Höhe. Ich bitte um einen baldigen schriftlichen Bescheid. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Zitat
Sozialberatung Kiel
Neue Kanzleiräume seit 01.04.2016: Gutenbergstraße 6, 24118 Kiel

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Umzugskosten: Pauschaler Verweis auf Selbsthilfe unzulässig
Veröffentlicht: 7. Mai 2014 | Autor: Helge Hildebrandt | Abgelegt unter: Jobcenter Kiel, Kosten der Unterkunft, Stadt Kiel, Umzug | Tags: ALG II Umzugskosten, Hartz IV Umzugskosten |15 Kommentare
(c) Gerd Altmann / pixelio.de

(c) Gerd Altmann / pixelio.de

Nach § 22 Abs. 6 SGB II können Umzugskosten nach vorheriger Zusicherung vom Jobcenter übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch das Jobcenter veranlasst worden oder aus anderen Gründen notwendig ist. In ihren Grundsätzen über die Erbringung städtischer Leistungen (Seite 11 im PDF) hat die Stadt Kiel geregelt:

,,Umzüge sind durch den/die Hilfesuchende in eigener Organisation durchzuführen. Es wird davon ausgegangen, dass die Unterstützung von Freunden, Bekannten und Verwandten in Anspruch genommen wird. Sollte hierzu ein besonderer Umzugswagen zum Selbstfahren erforderlich sein, so sind entsprechende Angebote von Autovermietungen vorzulegen (in der Regel drei Kostenvoranschläge). Für das günstigste Angebot ist eine Beihilfe zu gewähren. Auf Antrag ist eine Pauschale in Höhe von 50 € zu bewilligen, damit der/die Hilfesuchende die erhaltene Unterstützung auch anerkennen kann."

In ihren Hinweisen in ihrem Vergleichsvorschlag 27.03.2014 hat die 38. Kammer am SG Kiel im Verfahren S 38 AS 1328/11 nun Zweifel an dieser Praxis angemeldet. Es erscheine problematisch, dass das beklagte Jobcenter Kiel die Kläger in diesem Verfahren vollumfänglich auf eine Durchführung des Umzugs ohne Hilfe eines Umzugsunternehmens verweist. Im Einzelnen hat das Gericht ausgeführt:
Das Fahren eines Umzugswagens erfordert ein gewisses Mindestalter

,,Es ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin zu 1) oder der Kläger zu 2) zum Zeitpunkt des Umzuges über eine Fahrerlaubnis verfügten. Soweit lediglich der Kläger zu 2) über eine Fahrerlaubnis verfügt haben sollte, erscheint es gleichwohl fraglich, ob es ihm aufgrund seines Alters möglich gewesen wäre, ein entsprechendes Umzugsfahrzeug anzumieten und zu fahren. Eine Vermietung von Fahrzeugen durch kommerzielle Fahrzeugvermietungen erfolgt in der Regel erst an Personen mit einem gewissen Mindestalter bzw. ab einer bestimmten Mindestdauer an Fahrpraxis. Dies gilt insbesondere für größere Fahrzeuge, die zur Durchführung eines Umzuges erforderlich und geeignet sind."
Verweis auf Verwandte und Freunde rechtlich zweifelhaft

,,Es erscheint weiter fraglich, ob die Kläger hinsichtlich des Fahrens eines Umzugsfahrzeugs auf die Hilfe von Verwandten oder Freunden verwiesen werden konnten. Auch von Verwandten oder Freunden dürfte grundsätzlich nicht zu erwarten sein, dass sie sich für den Umzug eines Anderen den Haftungsrisiken der §§ 18, 7 StVG aussetzen."
Kosten für Fahrer für gesamte Umzugszeit

,,Damit erscheinen zumindest die Kosten eines Fahrers als notwendig und angemessen. Diese Kosten umfassen auch die für die Beladung des Fahrzeugs notwendigen Zeiten, da der Fahrer gemäß § 22 Abs. 1 StVO für die Sicherung der Ladung verantwortlich ist. Zu berücksichtigen ist danach auch die Entladezeit, während der der Fahrer seine Tätigkeit nicht anderweitig ausüben kann. Da die Umzugszeit insgesamt einen Umfang nicht überschritten hat, in dem der Fahrer an einem anderen Ort hatte eingesetzt werden können, dürfte eine Bezahlung des Fahrers für die gesamte Umzugszeit erforderlich gewesen sein, wobei er in den Zeiten, in denen er nicht seinen gesonderten, vorstehend dargestellten Pflichten nachkam, als Träger zur Verfügung gestanden haben dürfte."
Kosten für Träger sowie Möbelauf- und -Abbau Frage des Einzelfalls

,,Ob den Klägern über die Kosten für einen Fahrer sowie einen Umzugswagen weitere Kosten (insbesondere für weitere Helfer und die De- und Montage) zustehen, erscheint nach derzeitiger Aktenlage hingegen fraglich. Insofern wäre insbesondere eine Anhörung der Kläger zu 1) und 2) notwendig."
Hinweise für Betroffene

Die Verwaltungspraxis des Jobcenters Kiel zu den Umzugskosten ist in vielen Fällen rechtswidrig, weil die Umstände des Einzelfalls keinen Eingang in die Beratung durch die Mitarbeiter der Behörde finden. Übernahmefähige Umzugskosten werden aus diesem Grunde nicht selten rechtswidrig abgelehnt. In einem solchen Fall sollten Betroffene umgehend um rechtlichen Beistand nachsuchen. Aufgrund der (rechtswidrigen) Weisungslage des Jobcenters Kiel gelingt es Betroffenen nach hiesiger Erfahrung praktisch nie, ihre Ansprüche ohne Rechtsanwalt durchzusetzen. Häufig führt auch kein Weg an einer gerichtlichen Klärung vorbei.

Das Klageverfahren endete heute mit dem Abschluss des vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs. Die Kläger hatten dem Vorschlag des Gerichts bereits außergerichtlich zugestimmt, das Jobcenter Kiel einen Vergleichsschluss jedoch zunächst abgelehnt, so dass ein Verhandlungstermin erforderlich wurde – der heute Vormittag eine Richterin, zwei Schöffen, einen Rechtsreferendar, einen Rechtsanwalt, einen Sachbearbeiter der Rechtsabteilung des Jobcenters Kiel sowie die Klägerin und ihren Sohn beschäftigte.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Also mit den Mustern kannst du dann selber was stricken und vllt. wäre es von Vorteil für dich wenn du es zum querlesen einstellst BEVOR es beim JC landet.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 25. Januar 2022, 15:43:50
Moin,

Das ist super.

Lesen tu ich fast sehr viel immer aufmerksam und hab hier auch schon viel gelernt.

Ja das Kästchen haben wir auch angekreuzt.  :ok:

Liebe Grüße

Sylvergirl
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 29. Januar 2022, 17:36:46
Moin,

Jetzt kommt von beiden jc nichts mehr und ich hänge ein wenig? Muss ich nun wieder an eine einstweilige Anordnung denken?

Liebe Grüße
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 11:39:11
Hast Du denn alles abgegeben? Innerhalb 1 oder 2 Tagen schaffen die das auch nicht alles...
Es ist ja noch 1 Monat hin bis Umzug.
UH2 ausgefüllt? KV lebt nicht in D, er wird jedoch auch jetzt angeschrieben wegen Unterhalt für Dich.

Ist ja so, wie ich gedacht habe, Umzugskosten nur für Dich, Papa muss selber zahlen.
2e Baustelle Ausstattung Kind hattest Du ja auch noch. Konntest Du das klären?
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 30. Januar 2022, 19:32:23
Moin,

bis auf UH2 alles und das immer direkt post wendend. Das Problem ist die neuen Vermieter werden langsam nervig, weil ich nicht unterschreiben kann.

Aber UH2 ist nun auch hingeschickt worden. Mit der Begründung nichts eingefordert, weil er eben derzeit nichts hat. Er war beim Anwalt mit am Telefon. Er weiß auch dass er nun angeschrieben wird, aber das ändert ja nichts dran.

Aber das tut ja wohl eher weniger zur Sache, ob ich nun unterschreiben kann oder eben nicht.

Ja, Umzugskosten ist klar, wenn die Hälfte, aber auch darum geht es nicht, die Sb hat keinen Aufhebungsbescheid geschickt, weil sie nun anscheinend die Kündigung von meinem Papa anzweifelt, obwohl der selbst zum 1.3 gekündigt hat.

Die Erstausstattung liegt beim Anwalt als Widerspruch. Da wartet er ebenfalls auf Antwort.

Was sich allerdings auch nicht wusste wo ich den Beitrag schrieb, schon seit Mittwoch hat niemand Post gehabt, gestern kam zwar was aber das Datum von Brief war fast 1 Woche alt. Ich befürchte, dass das Problem da auch zu suchen ist.

Liebe Grüße

Sylvergirl
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. Januar 2022, 15:04:25
Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 30. Januar 2022, 19:32:23Das Problem ist die neuen Vermieter werden langsam nervig, weil ich nicht unterschreiben kann.
Der MV liegt jetzt schon geschätzt 10 Tage beim JC und du hast noch keine Zusicherung obwohl die KdUH in den Angemessenheitskriterien liegen?
Dein RA ist nicht mit dem Fall beauftragt?

Wenn ja und ja dann lies dir nochmal den Beitrag vom durch:
ZitatFettnäpfchen
« am: 23. Januar 2022, 14:06:00 »
und weil wieder .html das BSG Urteil im Zitat > treuwidrige Verzögerung des Grundsicherungsträgers <
Zitat

Anfang der DokumentlisteDokumentlisteEnde der Dokumentliste

Siehe auch:  Presse-Vorbericht Nr. 29/10 vom 29.4.2010, Presse-Sonderbericht Nr. 18/10 vom 6.5.2010, Presse-Mitteilung Nr. 29/10 vom 6.5.2010



BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 6.5.2010, B 14 AS 7/09 R

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Umzugskosten - Erforderlichkeit der vorherigen Zusicherung - treuwidrige Verzögerung des Grundsicherungsträgers - veranlasster Umzug - Kostenminimierung durch Selbsthilfe - Ermessensentscheidung

Leitsätze

1. Eine vorherige Zusicherung der Umzugskosten ist nicht erforderlich, wenn die fristgerecht mögliche Entscheidung vom Verwaltungsträger treuwidrig verzögert worden ist.

2. Veranlasst der Träger den Umzug im Sinne des § 22 Abs 3 S 2 SGB 2, so hat er im Regelfall die angemessenen Kosten des Umzugs zu übernehmen.

3. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige ist grundsätzlich gehalten, die Kosten eines Umzugs im Wege der Selbsthilfe zu minimieren.

Tatbestand
1
   
Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe der Beklagte die Umzugskosten des Klägers zu übernehmen hat.
2
   
Der Kläger ist im Jahre 1942 geboren. Er bezog bis zum 31.12.2004 Leistungen der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von der Stadt B in Hessen. Im November 2004 beantragte er bei dem Beklagten die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Der Beklagte forderte im November 2004 den Kläger auf, die Kosten der Unterkunft (KdU) zu senken. Angemessen sei für ihn eine Gesamtmiete von 372,50 Euro. Die tatsächliche Miete in Höhe von bisher 1175,97 Euro werde nur bis zum 31.1.2005 anerkannt und ab 1.2.2005 werde nur noch die angemessene Miete gewährt. Durch Schreiben vom 27.12.2004 teilte der Kläger dem Beklagten mit, dass er zum 1.2.2005 eine kostengünstigere Wohnung in Wolfenbüttel gefunden habe. Er beantragte die Übernahme der Umzugskosten und kündigte an, Kostenvoranschläge einzureichen. Mit am 12.1.2005 beim Beklagten eingegangenem Schreiben zeigte der Kläger an, dass er eine Wohnung in Wolfenbüttel bereits angemietet habe, die nach dem SGB II angemessen sei. Er legte einen Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens über 3645,07 Euro vor und bat um Bewilligung bis 20.1.2005, weil er dann den Auftrag an die Umzugsfirma vergeben müsse.
3
   
Der Beklagte reagierte auf die Schreiben des Klägers nicht. Dieser führte sodann den Umzug am 26.1.2005 durch und beantragte am 28.1.2005 beim Beklagten unter Vorlage der Rechnung eines Umzugsunternehmens die Übernahme der Umzugskosten in Höhe von 3705,10 Euro. Der Beklagte lehnte den Antrag durch Bescheid vom 11.4.2005 ab. Den Widerspruch wies er zurück. In dem Widerspruchsbescheid vom 1.8.2005 ist ausgeführt, es müsse eine vorherige Zustimmung zu den Umzugskosten vorliegen. Der Kläger habe aber erst am 12.1.2005 den Kostenvoranschlag eingereicht. Von einer treuwidrigen Verzögerung der Entscheidung durch den Beklagten könne daher nicht die Rede sein.
4
   
Auf die Klage hat das Sozialgericht (SG) Braunschweig durch Urteil vom 6.7.2006 die angefochtenen Bescheide "aufgehoben" und den Beklagten verpflichtet, dem Kläger Umzugskosten in Höhe von 951,25 Euro zu bewilligen. Zur Begründung hat es ausgeführt, die vorherige Zusicherung gemäß § 22 Abs 3 SGB II sei hier entbehrlich gewesen, weil die Entscheidung über die Umzugskosten in treuwidriger Weise verzögert worden sei. Das Leistungsermessen des Beklagten sei auch eingeschränkt gewesen, weil der kommunale Träger den Umzug veranlasst habe. Der Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten beschränke sich jedoch auf die notwendigen und angemessenen Kosten. Der Beklagte sei nicht grundsätzlich verpflichtet, die Kosten eines professionellen Umzugsunternehmens zu tragen. Vielmehr sei auf Grund der Obliegenheit, die eigene Hilfebedürftigkeit zu verringern, der Umzug vorrangig in Eigenregie durchzuführen. Ausnahmen würden nur bei Alter oder Gebrechlichkeit gelten. Der Kläger sei jedoch körperlich in guter Verfassung gewesen. Es habe auch keine medizinische Notwendigkeit bestanden, gerade nach Niedersachsen umzuziehen. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände seien die Umzugskosten angemessen, die bei einem selbst organisierten Umzug unter Heranziehung von studentischen Hilfskräften angemessen wären. Hier seien lediglich die Kosten der Anmietung eines Umzugsfahrzeugs, Benzinkosten, Kosten für drei studentische Hilfskräfte als Umzugshelfer und Fahrer, Kosten für eine Haftpflichtversicherung für die Umzugshelfer, Kosten für Umzugskartons und Verpackungsmaterial angemessen. Unter Heranziehung von Quellen aus dem Internet hat das SG sodann für diese Positionen die ausgeurteilten Umzugskosten in Höhe von 951,25 Euro ermittelt.
5
   
Hiergegen hat lediglich der Kläger Berufung eingelegt. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat die Berufung durch Beschluss gemäß § 153 Abs 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vom 5.6.2008 zurückgewiesen. Zur Begründung hat es gemäß § 153 Abs 2 SGG auf die Gründe des Urteils des SG verwiesen und ergänzend ausgeführt, dem Kläger sei ein selbst organisierter Umzug zumutbar gewesen. Der Kläger sei im Besitz einer Fahrerlaubnis und habe nach eigenen Angaben zusammen mit Freunden die Gegenstände in der bisherigen Wohnung ein- und in der neuen Wohnung selbst wieder ausgepackt. Es sei daher nicht erkennbar, wieso er aus medizinischen Gründen gehindert gewesen sein sollte, den Umzug selbst durchzuführen. Darüber hinaus sei der weite Umzug des Klägers von Hessen nach Niedersachsen weder aus medizinischen noch aus besonderen persönlichen Gründen erforderlich gewesen, sodass diese Kosten nicht der Allgemeinheit in Rechnung gestellt werden dürften. Dies gelte insbesondere auch für den auf dem Weg erfolgten Möbeltransport zu dem in Göttingen lebenden Sohn des Klägers.
6
   
Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner - vom Senat zugelassenen - Revision. Er rügt eine Verletzung des § 22 Abs 3 SGB II. Zwar werde auch in der Literatur vertreten, dass nur angemessene bzw notwendige Umzugskosten zu erstatten seien, allerdings finde diese Auffassung im Gesetzeswortlaut keinen Anhalt. § 22 Abs 3 Satz 1 SGB II spreche ausdrücklich nicht von "angemessenen" Umzugskosten, sodass eine solche Einschränkung nicht möglich sei, was auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 23 Abs 3 Satz 1 Nr 3 SGB II zeige. Dort habe es der erkennende Senat abgelehnt, das Kriterium der Angemessenheit in den Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt hineinzulesen. Es sei zweifelhaft, ob die Obliegenheit in § 2 Abs 1 SGB II "die Hilfebedürftigkeit zu verringern", soweit gehe, dass auch die kostensparende Selbstorganisation eines Umzugs von Hilfebedürftigen gefordert werden dürfe. Jedenfalls finde sich für die Rechtsansicht des LSG, dass ein Umzug grundsätzlich selbst organisiert werden müsse, es sei denn, dies sei für den Hilfebedürftigen unzumutbar, kein gesetzlicher Anhalt. Die tatsächlichen Feststellungen des LSG trügen im Übrigen nicht den rechtlichen Schluss, dass er - der Kläger - tatsächlich in der Lage gewesen sei, den Umzug auch selbst zu organisieren. Zu mehr als einer Mithilfe bei der Umzugsfirma sei er gesundheitlich nicht in der Lage gewesen. Hinsichtlich der Notwendigkeit nach Niedersachsen umzuziehen sei § 33 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) zu berücksichtigen, nach dem bei der Ausgestaltung von sozialen Rechten die persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen seien.
7
   
Der Kläger beantragt,
den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 5. Juni 2008 aufzuheben, das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 6. Juli 2006 zu ändern und den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger weitere Umzugskosten in Höhe von 2753,85 Euro zu gewähren.
8
   
Der Beklagte beantragt,
die Revision zurückzuweisen.
9
   
Der Beklagte beruft sich darauf, dass hier eine vorherige Zustimmung zu den Umzugskosten nicht entbehrlich gewesen sei. Eine besondere Eilbedürftigkeit habe nicht vorgelegen, sodass es dem Kläger zumutbar gewesen wäre, eine Entscheidung über die Umzugskosten abzuwarten. Im Übrigen beschränke sich die Revisionsbegründung auf Vorbringen im tatsächlichen Bereich, das einer Überprüfung durch das Revisionsgericht nicht zugänglich sei.

Entscheidungsgründe
10
   
Die Revision des Klägers ist im Sinne der Aufhebung der angefochtenen Bescheide und einer Verpflichtung des Beklagten zur Neubescheidung begründet. Der Beklagte hat den Antrag des Klägers auf Erstattung der am 26.1.2005 angefallenen Umzugskosten zu Unrecht wegen fehlender Zusicherung zur Übernahme der Umzugskosten in vollem Umfang abgelehnt (sogleich unter 1.). Er hätte stattdessen gemäß § 22 Abs 3 Satz 1 SGB II eine Ermessensentscheidung über die Höhe der zu übernehmenden Umzugskosten zu treffen gehabt, die bislang nicht erfolgt ist. Bei der Nachholung dieser Entscheidung wird der Beklagte zu beachten haben, dass dem Kläger zumindest die von den Vorinstanzen zugesprochenen 951,25 Euro zustehen, weil der Beklagte hiergegen keine Rechtsmittel eingelegt hat (hierzu unter 3.). Ein Anspruch gemäß § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II steht dem Kläger hingegen nicht zu, weil der Umzug nicht als vom Beklagten "veranlasst" oder "aus anderen Gründen notwendig" betrachtet werden kann (vgl unter 2.).
11
   
Streitgegenstand ist allein die Frage, inwieweit der Beklagte verpflichtet ist, die Kosten des Umzugs des Klägers von B in die Umgebung von Braunschweig zu tragen. Hierüber ist in den angefochtenen Bescheiden vom 11.4. und 1.8.2005 eine isolierte Regelung getroffen worden. Die Frage, in welcher Höhe dem Kläger im Übrigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß §§ 19 ff SGB II zustehen, ist hiervon nicht berührt. Der Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten hängt allerdings davon ab, dass dem Kläger überhaupt dem Grunde nach Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zustehen. Hieran bestehen aber nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen der Vorinstanzen keine Zweifel.
12
   
1. Der Anspruch des Klägers scheitert nicht bereits daran, dass vor seinem Umzug keine Zusicherung des bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Trägers über die Umzugskosten vorlag (§ 22 Abs 3 Satz 1 SGB II). Entgegen der Rechtsansicht des LSG hat der Beklagte auf eine Prüfung dieses rechtlichen Gesichtspunkts nicht dadurch verzichtet, dass er keine Berufung gegen das Urteil des SG eingelegt hat. Die Nichteinlegung der Berufung bzw Revision durch den Beklagten hat lediglich zur Folge, dass auf Grund des Verbots der reformatio in peius der Leistungsausspruch des SG nicht mehr aufgehoben werden darf. Im Übrigen haben beide Rechtsmittelinstanzen den Anspruch des Klägers aber unter allen möglichen Gesichtspunkten zu prüfen.
13
   
Eine vorherige Zusicherung der Umzugskosten ist nicht erforderlich, wenn eine fristgerecht mögliche Entscheidung vom Verwaltungsträger treuwidrig verzögert worden ist (vgl Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl 2009, § 22 RdNr 106, mit zahlreichen weiteren Nachweisen). So lagen die Verhältnisse hier. Der Beklagte hatte den Kläger bereits im November 2004 in Form eines Bescheides aufgefordert, seine bisherige Wohnung aufzugeben, weil diese unangemessen hohe Mietkosten verursache. In dem Aufforderungsschreiben des Beklagten wird zudem deutlich gemacht, dass eine Übernahme der bisherigen Mietkosten nur bis 1.2.2005 gewährleistet werde. Dementsprechend enthält der Bewilligungsbescheid vom 16.12.2004 über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 1.2.2005 nur noch eine im Verhältnis zur bisherigen Miete stark reduzierte Bewilligung von KdU. Der Kläger hat auch in seinem nachfolgenden Schreiben an den Beklagten zum Ausdruck gebracht, dass er die vom Beklagten angedrohte Reduktion der gewährten KdU um monatlich 803,47 Euro nicht aus eigenen Mitteln abfangen könne. Von daher war durch den Beklagten selbst ein starker, möglicherweise sogar rechtswidriger, Druck gesetzt worden, zum 1.2.2005 die Wohnung zu wechseln. Unter diesem zeitlichen Aspekt hat das SG zu Recht entschieden, dass die Verzögerung bzw das Nichttreffen einer Entscheidung über die Zusicherung der Umzugskosten seitens des Beklagten nach dem gesonderten Antrag des Klägers vom 12.1.2005 als treuwidrig einzustufen ist.
14
   
2. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten gemäß § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II, weil der konkrete Umzug nicht vom Beklagten "veranlasst" wurde oder aus "anderen Gründen notwendig" war. § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II bestimmt, dass die Zusicherung erteilt werden soll, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Hieraus ergibt sich für den Regelfall eine Pflicht des Trägers, eine Zusicherung zu erteilen. Der Anspruch des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen geht dabei auf die "angemessenen" Kosten des Umzugs iS des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II. Der erkennende Senat leitet dies aus der Überlegung ab, dass die Kosten eines Umzugs, der auf Veranlassung des Trägers stattgefunden hat, ohne die Sonderregelung des § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II bereits als KdU von § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II umfasst wären. Eine ähnliche Überlegung hat der 4. Senat des BSG bereits in einem obiter dictum angestellt (BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr 16, RdNr 15). Auf solche Umzugskosten bestünde dann - die Regelung des § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II hinweggedacht - gemäß § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II ein Rechtsanspruch bis zur Grenze der Angemessenheit. Könnte der Umzug des Klägers hier also im Sinne der Norm des § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II als vom kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen als notwendig betrachtet werden, so stünden dem Kläger gemäß § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II die angemessenen Umzugskosten (wie in § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II) zu.
15
   
a) Der Umzug in die Umgebung von Braunschweig kann nicht iS des § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II als vom Träger veranlasst betrachtet werden. Denn der vom Kläger konkret durchgeführte Umzug wäre, wenn der Beklagte vor dem Umzug über den Antrag entschieden hätte, nicht "zusicherungsfähig" gewesen im Sinne dieser Norm. Zusicherungsfähig ist ein Umzug grundsätzlich nur dann, wenn er zur Verminderung der tatsächlichen KdU oder zur Eingliederung in Arbeit geboten ist. Danach könnte hier der Auszug des Klägers aus seiner Wohnung als vom Beklagten veranlasst zu betrachten sein, denn der Beklagte hat auf Grund der zu hohen Kosten der bisherigen Mietwohnung durch sein Verwaltungshandeln (Aufforderungsschreiben) den Kläger zur Aufgabe der Wohnung veranlasst. Keinesfalls kann jedoch davon ausgegangen werden, dass auch der Umzug in die konkrete neue Wohnung in der Nähe von Braunschweig vom Beklagten veranlasst worden ist iS des § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II. Anders als ein Auszug umfasst der Umzug schon begrifflich auch das Endziel (die neue Wohnung). Mithin müsste gerade auch das konkrete Ziel des Wohnungswechsels (der Bezug der neuen Wohnung) veranlasst worden sein.
16
   
Dient der Umzug der Verminderung der bisherigen KdU, so ist grundsätzlich nur ein Umzug innerhalb des "räumlichen Vergleichsraums" im Sinne der Rechtsprechung zu den angemessenen Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II (zusammenfassend zur Rechtsprechung des BSG zum sog schlüssigen Konzept zuletzt Knickrehm in Spellbrink, Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte, 2010, S 79 ff) "zusicherungsfähig". Ein Umzug innerhalb des maßgeblichen räumlichen Vergleichsraums des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II dürfte dabei im Regelfall als vom Träger veranlasst auch iS des § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II gelten können. Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen in Betracht, wenn Umstände vorliegen, die im Rahmen des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II die Unzumutbarkeit eines Umzugs aus der bisherigen Wohnung begründen. Dies könnte etwa bei besonderen Behinderungen oder besonderen medizinischen oder gesundheitlichen Gründen der Fall sein (vgl BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - RdNr 33 ff; vgl bereits Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263). Hierzu haben die Vorinstanzen bindend festgestellt (§ 163 SGG), dass keine gesundheitlichen oder sonstigen Gründe vorliegen, die einen Umzug des Klägers gerade über diese Distanz geboten erschienen ließen.
17
   
b) Der Umzug gerade nach Braunschweig wäre auch nicht als "aus anderen Gründen notwendig" "zusicherungsfähig" iS des § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II gewesen, wenn der Beklagte rechtzeitig über den Antrag des Klägers entschieden hätte. Eine solche Notwendigkeit aus anderen Gründen könnte etwa bei Pflegebedürftigkeit oder beim Vorhandensein kleiner Kinder vorliegen, wenn erwerbsfähige Hilfebedürftige auf Grund dieser Umstände gerade auf ein bestimmtes räumliches Umfeld in der Nähe von Verwandten und deren Betreuung angewiesen wären. Der bloße Wunsch des Klägers hingegen, sich räumlich wieder in die Nähe seiner erwachsenen Kinder zu bewegen, fällt dem rein privaten Bereich zu. Im Rahmen eines Fürsorgesystems vermag auch insofern die Argumentation des Revisionsklägers nicht zu verfangen, § 33 SGB I gebiete eine besondere Berücksichtigung der persönlichen Belange des Klägers. Es ist nicht Aufgabe des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die grundsätzlich das Ziel hat, Erwerbsfähige wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, Umzüge zu finanzieren, die einem rein privaten Zweck dienen. Mithin liegen keine Gründe vor, die im Sinne des § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II für eine Notwendigkeit des Umzugs des Klägers gerade nach Braunschweig sprechen könnten. Anhaltspunkte dafür, dass der Umzug zur Eingliederung in Arbeit geboten gewesen wäre, sind ebenfalls nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich.
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3. Da es sich hier mithin nicht um einen vom Träger veranlassten oder aus anderen Gründen notwendigen Umzug iS des § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II handelte, greift zu Gunsten des Klägers lediglich die Auffangnorm des § 22 Abs 3 Satz 1 SGB II ein, die grundsätzlich für den Fall des nicht notwendigen bzw veranlassten Umzugs einschlägig ist (vgl BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr 16, RdNr 15). § 22 Abs 3 Satz 1 SGB II räumt dem Leistungsträger bei der Übernahme der Umzugskosten Ermessen ein (vgl Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl 2009, § 22 RdNr 104). Das Ermessen betrifft sowohl das "ob" der Übernahme der Umzugskosten als auch die Höhe der Umzugskosten. Dies folgt aus der Verwendung des Wortes "können", das sich nach dem Wortlaut der Norm sowohl auf das "ob" als auch auf die Höhe der Bewilligung der Umzugskosten bezieht. Der Beklagte hat eine solche Ermessensentscheidung bislang nicht getroffen. Gemäß § 54 Abs 2 Satz 2 SGG war er daher zunächst zu verpflichten, eine entsprechende Entscheidung nachzuholen. Dabei darf der Beklagte allerdings nicht hinter dem bereits von den Vorinstanzen zugesprochenen Betrag von 951,25 Euro zurückbleiben, weil lediglich der Kläger Rechtsmittel eingelegt hat.
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Die Vorinstanzen haben dabei allerdings Erwägungen angestellt, die der Beklagte bei einer Entscheidung im Rahmen des § 22 Abs 3 Satz 1 SGB II als Ermessenserwägungen zu Grunde legen kann. Auch Gesichtspunkte, die bei der Prüfung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit der Umzugskosten eines an sich genehmigungsfähigen Umzugs gemäß § 22 Abs 3 Satz 2 SGB II maßgebend wären, können hier als Ermessenskriterien herangezogen werden. So haben LSG und SG darauf abgestellt, dass den Hilfebedürftigen im SGB II grundsätzlich die Obliegenheit trifft, seine Hilfebedürftigkeit zu verringern. Nach § 2 Abs 1 Satz 1 SGB II müssen erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Die in § 2 SGB II zum Ausdruck gekommene Obliegenheit zur Eigenaktivität kann als Auslegungshilfe bei der Anwendung und Interpretation aller Regelungen, die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigen normieren, herangezogen werden (vgl Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl 2009, § 2 RdNr 8; Spellbrink in Spellbrink/Eicher, SGB II, 2. Aufl 2008, § 2 RdNr 5). Hieraus ist abzuleiten, dass der Hilfebedürftige im Rahmen eines aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgesystems gehalten ist, einen Umzug grundsätzlich selbst zu organisieren und durchzuführen (so bereits SG Dresden Beschluss vom 15.8.2005 - S 23 AS 692/05 ER - ZfF 2006, 159; Sächsisches LSG Beschluss vom 19.9.2007 - L 3 B 411/06 AS ER -; vgl auch Piepenstock in juris PK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 125). Als notwendige Umzugskosten könnten daher bei einer Ermessensentscheidung gemäß § 22 Abs 3 Satz 1 SGB II insbesondere die Aufwendungen für einen erforderlichen Mietwagen, die Anmietung von Umzugskartons, die Kosten für Verpackungsmaterial und Sperrmüllentsorgung und die üblichen Kosten für die Versorgung mithelfender Familienangehöriger und Bekannter zu übernehmen sein (vgl Berlit aaO; Piepenstock aaO; vgl auch Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 84). Lediglich dann, wenn der Leistungsberechtigte den Umzug etwa wegen Alters, Behinderung, körperlicher Konstitution oder wegen der Betreuung von Kleinstkindern nicht selbst vornehmen oder durchführen kann, kann auch die Übernahme der Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug in Betracht kommen. Der Beklagte wird im Rahmen seiner Ermessensentscheidung daher hier zunächst noch zu ermitteln haben, ob der Kläger gesundheitlich und körperlich in der Lage war, den Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen. War dies der Fall, so dürfte der Beklagte bei seiner Ermessensentscheidung nach § 22 Abs 3 Satz 1 SGB II wohl davon ausgehen, dass Kosten nur in Höhe der Kosten eines selbst organisierten Umzugs zu erstatten sind. Soweit das SG und ihm folgend das LSG diese Kosten beziffert haben, handelt es sich um eine Schätzung im Sinne des § 202 SGG iVm § 287 Zivilprozessordnung. Unabhängig davon, ob diese Schätzung im Einzelnen zutreffend war oder nicht, hat jedenfalls der Beklagte gegen seine Verurteilung in Höhe von 951,25 Euro kein Rechtsmittel eingelegt, sodass dieser Betrag dem Kläger in jedem Falle zu bewilligen sein wird.
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Der Beklagte kann in seine Erwägungen auch den Gesichtspunkt einbeziehen, dass sich die Ermessensleistungen nach § 22 Abs 3 Satz 1 SGB II insgesamt in den Leistungsrahmen des SGB II einpassen müssen. So entspricht der hier vom Kläger geforderte Betrag für Umzugskosten in Höhe von 3700 Euro der Regelleistung gemäß § 20 Abs 2 SGB II für einen Alleinstehenden für fast ein Jahr. Ebenso belaufen sich die vom Kläger geltend gemachten Umzugskosten auf zehn Monatsmieten in der Höhe, wie sie der Beklagte für den Kläger als KdU für angemessen iS des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II hielt. Insofern wäre eine Übernahme der Umzugskosten in Höhe der Rechnung eines professionellen Anbieters eine Privilegierung gerade dieses Kostenanteils im Gesamtzusammenhang des Leistungssystems des SGB II, für den sich weder in den Gesetzesmaterialien noch im Gesetzeswortlaut ein Anhalt findet. Dies unterscheidet die Umzugskosten gerade von den Kosten für mehrtägige Klassenfahrten (zu den rechtlichen Erwägungen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf tatsächliche Kostenübernahme gemäß § 23 Abs 3 Satz 1 Nr 3 SGB II vgl BSGE 102, 68 = SozR 4-4200 § 23 Nr 1), auf die sich der Prozessbevollmächtigte des Klägers im Wege der Analogie beruft.
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Die Kostenentscheidung folgt aus § 193 SGG.

MfG FN
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 31. Januar 2022, 18:20:43
Moin,

Nachdem wie du vllt mitbekommen hast du gar kein Geld da ist, kümmert sich mein Anwalt nun drum. Nein der Anwalt war an diesem Thema noch nicht dran.

Und nein ich hab auch noch keine Zusage allerdings ist das Post Dilemma sehr hoch. Seit 5 Tagen nichts. Ein Brief aber wie ich nun dann war das nordbrief.

Ich werde morgen in friesland mal anrufen die waren bisher recht nett.

Liebe Grüße
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 01. Februar 2022, 12:41:37
Moin,

Ich hab mal anrufen lassen aus Jever.

Nun klärt mich mal auf ein Kind was noch nicht geboren ist darf das schon bei der Miete berücksichtigt werden?

Die wollen mir sagen Miete für 2 ist angemessen für 3 dann nicht mehr geht um 11 Euro und deshalb gebe es dann auch keine Kaution. Aber berechnen das Kind schon vor der Geburt aber das geht doch nicht oder?

Also unterschreiben darf ich aber wegen den 11 Euro gibt es nichts. Hätte aber auch schon ein Brief da sein sollen was nun mal nicht der Fall ist. Also abwarten aber das klingt komisch.

Liebe Grüße
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Februar 2022, 13:58:57
Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 01. Februar 2022, 12:41:37Nun klärt mich mal auf ein Kind was noch nicht geboren ist darf das schon bei der Miete berücksichtigt werden?
Da hab ich nur die Info dass das ab Geburt gilt.
Wäre aber hirnrissig wenn es nur um ein paar Tage gehen würde. Evtl. ist es bei Tagen als Ermessensentscheidung zu machen,
wenn es Monate sind dürftest du keine Chancen haben.
Also im ersten Fall  viel Schreibkram und das als Bittsteller mit  :weisnich: Chancen.

Zitat von: Sylvergirl am 01. Februar 2022, 12:41:37
Die wollen mir sagen Miete für 2 ist angemessen für 3 dann nicht mehr geht um 11 Euro und deshalb gebe es dann auch keine Kaution.
Ist das ein Zahlendreher ? wenn es für zwei angemessen ist kann es nicht sein das es für drei nicht angemessen ist!
Ich gehe jetzt mal von einem Zahlendreher aus:
Ab Geburt des Kindes wäre die Wohnung angemessen und das JC muss anpassen, also die 11.- müsstet Ihr bis zur Geburt aus dem RL leisten.
Das mit der Kaution ist leider so geregelt, wobei ich mir auch hier vorstellen kann das man eine Ermessensentscheidung treffen könnte. Letztendlich muss die Kaution eh zurückgezahlt werden da es die nur als Darlehen gibt.

Was meinst du mit >
Zitat von: Sylvergirl am 01. Februar 2022, 12:41:37Aber berechnen das Kind schon vor der Geburt aber das geht doch nicht oder?

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 02. Februar 2022, 19:50:14
Moin,

Das Schreiben von friesland liegt mir nun vor. Also im ersten Teil wird die Kaution durch 2 gerechnet und einen Satz später wird mit 3 Personen gerechnet.

Deren Logik ist das bei 2 die höchst Grenze überschritten wird. Aber Kind zählt doch wohl erst ab Geburt und ich hoffe auch nicht das es sehr viel zu früh kommt.

Also deren rechenweise in einfach 2 Leute 700 Euro Miete also pro Person 350 und wenn es dann durch 3 ist wäre es für mich und das kleine dann über die angemessenheit für 2 Personen.

Laut Bescheid wären es aber auch 66 Euro.

Was aber nicht stimmt und drauf steht das ich schon unterschrieben habe. Habe ich bisher nicht weil es so eig auch nicht geht wegen den neuen Vermietern und ich würde das ich dann jetzt direkt Probleme habe.

Aber was denn nun 2 oder 3 oder Kopfteil Prinzip oder wie zählt genau was. Sind aufgrund der Tatsache nun beim überlegen ob das Kind dann in holland oder Ungarn vorerst laufen soll weil dann ist die Miete wieder angemessen.

Sorry aber das erscheint mir alles wie Blödsinn zumal entweder alles beides durch 3 oder durch 2 aber nicht das eine durch 2 aber dann mit 3 weiter rechnen?

Und es könnte anhand der Daten nicht geprüft werden ob der Umzug notwendig sei? Nun ja, 50 qm mit Pflege und Kind oder 73 mit Pflege und Kind? Was ist daran denn nicht Prüfbar?

Naja seht es euch selbst an.

Liebe Grüße

Sylvergirl

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Der Friese am 02. Februar 2022, 20:58:02
Stell das doch bitte mal komplett ein. Alles andere ist wieder häppchenweise raten.
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 02. Februar 2022, 22:23:23
Moin,

Ist doch komplett?

Das andere ist nur Paragraph blabla nach 22 kdu und falls du das meinst was dahinter liegt da wird nach uh2 und der Aufhebung gefragt.

Uh2 hatten die nun schon lange und Aufhebung hab ich nicht.

Dafür heute aber zum Glück noch mein Hartz IV mein Anwalt sagte nur ich will oder sollte mich nicht damit belasten warum es nicht da war.

Nun gut, ich höre da mal drauf, aber ich weiß das es wohl mir nem Nachbarn zusammen hängt, der gute hat die selbe Dame und hatte nun auch 4 Monate kein Hartz IV mehr selbe sb. Mein Anwalt sagte nur ich tippe in die richtige Richtung. Das als rand Fakt.

Liebe Grüße
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 03. Februar 2022, 00:58:58
Mui,

Es hat bei mir evtl. Gerade ein anderes plopp gemacht, die versuchen das nun durchzudrucken weil sie sonst erst eine Kostensenkung zuschicken lassen müssten? Wobei das eben den der Punkt ist, der dann so nicht geht oder?

Weil Kopfteilprinzip kann ja nicht auf einmal unangemessen sein?

Er sagte am Telefon ja für 2 geht es und für 3 nicht.

Den es ziehen 2 ein am 8. 3 kommt das kleine und ab da hätte ich dann theoretisch laut deren rechnung zu viel für 2 Leute. Ist ja aber selbst wenn so nicht machbar weil der ist Zustand 2 ist, bedeutet für mich wenn ich es nun selbst richtig verstehe, sie wollen in dem Sinne die Kostensenkung sparen und versuchen es deshalb nun so direkt als unangemessen? Ist das so korrekt? Er sagte ja am Telefon man müsse in die Zukunft schauen. Aber genau das geht nicht weil blöd gesagt kann es ja auch noch eine tot Geburt oder ähnliches sein.

Und weil sie die Kostensenkung denn von vorne drücken wollen, wollen sie sich wohl eben nicht auf die paar Tage einlassen?

Sehe ich das so in etwa korrekt? Wenn ja ist das auch schon wieder ziemlich perfide.

Liebe Grüße

Sylvergirl
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Der Friese am 03. Februar 2022, 14:11:56
Ich blicke da so irgendwie nicht durch. Da muss doch ein Berechnungsbogen bei sein?
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 14:53:04
Sylvergirl

Zitat von: Der Friese am 03. Februar 2022, 14:11:56Ich blicke da so irgendwie nicht durch.
Geht mir genauso!

Das Schreiben ist für hier zu ungenau...
Für wieviel Personen sind die 447,.. und aus was setzen sich die 544,.. zusammen und was gibt es für die Heizung bei den 447,..
und ist die schon bei 544,.. drin oder kommt die noch obendrauf
und sind das die gesamten Kosten Bruttokaltmiete oder nur die nach dem Kopfteilprinzip gerechneten....
Gut das du einen RA hast der das macht denn von hier aus kann man da wahrscheinlich eh nicht vollumfänglich helfen.
und
Wie kann etwas für zwei angemessen sein und für drei nicht?

Fakt ist das du vor Geburt mit deinem Vater einziehst. Die Whg ist daher anscheinend nicht angemessen. Deswegen keine Kaution.
Dann kommt dein Baby und dann sollte es angemessen sein.
Das Kopfteilprinzip das vorgenommen wird muss nicht sein. Denn du und dein Baby habt sicher eine andere Fläche als der Vater. Von daher macht man einen U.- MV oder eine KbV mit anderen Kosten als halbe halbe. Und wenn das vertraglich geregelt ist dann muss das so vom JC laut BSG akzeptiert werden.

Umzugs u. Wohnungsbeschaffungskosten muss es aber wegen der Notwendigkeit geben und die ist durch die Kündigung schon gegeben.
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
ZitatUmzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten
Wenn der Umzug erforderlich ist, z.B. weil die Wohnung vom Vermieter gekündigt wurde, weiterlesen........

MfG FN
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 03. Februar 2022, 17:31:36
Moin,

Nein ist nicht dabei.

Sagen wir es so bei 2 Leuten mit Hartz 4 gibt es meinetwegen ja nur 450 Euro und beim Kopfteil Prinzip sind es denn aber meinetwegen diese 540 Euro und das wäre für 2 zu viel.

Im Mietvertrag stehen aber nur 2 Personen und dann sagt mein Anwalt auch dürfen sie nur danach gehen und nicht selbst den Mietvertrag ersetzen und dann durch 3 teilen.

Die wollen genau das versuchen was ich schrieb das Kind schon berechnen damit die Wohnung unangemessen ist.

Wobei es von der Logik natürlich nicht logisch ist 2 ja 3 Nein.

Also wenn ich auf die Miete fürs Kind verzichten würde, was nicht geht würde es denn wieder passen. Es ist so unlogisch.

Aber mein Anwalt ist nun dabei er sagt die ersetzen den Mietvertrag Für sich einfach durch 3 und fertig.

Es stehen aber eben nur 2 drin.

Liebe Grüße
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Der Friese am 03. Februar 2022, 18:15:35
Schade, den Bogen hätte ich gerne gesehen, da dieses JC das immer genau nach Person und Bedarfsanteil in einer Tabelle auflistet.

Ich rechne jetzt mal mit fiktiven, runden Zahlen.

Miete 1000 : 2 = 500
1 x ALG2 angemessen 500
Passt also in eurer Situation.

Miete 1000 : 3 = 333,33
2x ALG 2 angemessen 600
2 x 333,33 = 666,66
Somit 66,66 über der Angemessenheit.

Wenn so argumentiert wird, musst du es irgendwie festlegen, dass es bei 50/50 zwischen dir und Kind sowie Vater bleibt. Dann reicht euer Anteil von 500€ ja aus. Nur wie man das rechtlich gestaltet, da bin ich überfragt.
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 03. Februar 2022, 19:42:20
Moin,

@der friese


Ja genau du hast es erkannt.

Mein Anwalt fragte aber auch nach dem Bogen den gibt es allerdings tatsächlich nicht.

Aber wie oft kommt denn das schon vor?

Liebe Grüße

Und vielen Dank
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 04. Februar 2022, 17:17:56
Moin,

Ich verzweifele langsam nun will sie den unterschriebenen neuen MV von Jever.

Warum wozu? Sie hat ihn ja schon nur ohne die Unterschriften und mein Vater will auch schlichtweg nicht das sie das hat.

Und wegen Umzugskosten nur wenn die neue Wohnung angemessen ist, ja darum wird sich ja jetzt nun gestritten aber seit wann hängt das dann zusammen?

Liebe Grüße

Sylvergirl

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Heinz-Otto am 04. Februar 2022, 17:42:05
Zitat von: Sylvergirl am 04. Februar 2022, 17:17:56
Ich verzweifele langsam

Ich auch. Ist längst geklärt.
https://hartz.info/index.php?topic=127778.msg1523545#msg1523545




Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 04. Februar 2022, 17:50:04
Moin,

keine Ahnung mehr muss ich wohl doch mit zum Anwalt. Ich bin nur noch am heulen.

Die einen Rechnen mit 3 was so nicht sein kann und die macht was sie will.

Ich fühle mich so dumm.

So schwierig war es in meinem Leben echt noch nie. Da ist mein Papa mit seiner Pflegestufe schon ein Goldengel.

Liebe Grüße
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Der Friese am 04. Februar 2022, 19:44:00
Hast du denn dem JC Friesland mitgeteilt, dass die Kosten auch bei drei Personen weiterhin 50/50 zwischen deinem Vater und dir und Tochter bleiben sollen? Dann wäre die Angemessenheit doch gegeben und damit auch die Voraussetzung für die Umzugskosten. Wenn sie den Mietvertrag eh schon haben, sollen sie ihn doch mit Unterschrift noch einmal bekommen, wenns sie glücklich macht. Das würde mir am Ars... vorbei gehen. Aber dann kannst du zumindest mit dem alten JC abschließen. Beim Neuen stehe ich dir gerne weiter zur Seite. Damit habe ich jahrelange Erfahrung und kenne die Pappenheimer. Da rennen auch zwei Damen rum, die ständig Nachhilfe vom Leiter brauchen. Der kennt mich schon.  :grins:
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 04. Februar 2022, 20:16:24
Moin,

Danke. Werde ich nochmal mit dem jc in Jever besprechen. Die waren sonst bisher sehr nett und kompetenter als hier.

Ja, mein Vater ist da wieder so. Von ne wozu. Ist ja nicht nur meine Unterschrift drauf.

Ich muss das nochmal mit meinem Anwalt bereden. Komme so einfach nicht mehr weiter.

Liebe Grüße

Und ganz lieben Dank. 🥺
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Hartz4Zeuge am 04. Februar 2022, 23:35:10
Lass den Anwalt seinen Job machen und halte dich daran.
Titel: Re: New game - neuer Mietvertrag wird beim alten jc benötigt
Beitrag von: Sophiagirl am 02. März 2022, 16:08:53
Moin,

Nachdem allen die helfen wollten nun corona erwischt haben sitze ich noch in der alten Wohnung fest. Das ist aber nicht mal das größte Problem,

Das neue jc sagt die brauchen noch Zeit für den Antrag. Die haben seit fast 2 Monaten alles da? Ich sitze mal wieder ohne Geld, nun hat mein Papa erstmal die gesamte Miete gezahlt. Allerdings glauben meine neuen Vermieter nicht das ich noch kein bescheid habe. Ist aber wirklich so. Weil die ihre Miete eig per Abtretung haben wollen.

Gab auch schon etwas Stress weil ich angeblich meine Insolvenz verschwiegen haben soll, obwohl es bei ebay Kleinanzeigen in Prinzip drin stand und ich vor Ort sogar noch erwähnte.

Und nun das?

Mein Anwalt ist wegen der Kaution und dieser unlogik auch noch dran zumal das jc nun selbst sagt erst für 2 und dann für 3 aber ja wenn es dann so ist warum bekomme ich die Kaution dann nicht?

Fragen über Fragen.

Liebe Grüße

Sylvergirl