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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Timo 96 am 22. Januar 2022, 14:18:35

Titel: Umzug in eigene Wohnung, ü25 Begründung Antrag Umzug
Beitrag von: Timo 96 am 22. Januar 2022, 14:18:35
Hallo, ich hätte eine Frage. Ich wohne bei meiner Mutter mit in der Wohnung, möchte gerne in eine eigene Wohnung ziehen, nun muss man im Antrag auf Übernahme der Kosten für Umzug, Miete stichhaltige Gründe nennen für einen Umzug, was sollte ich am besten hinschreiben, z.b. wohne bei meiner Mutter, möchte in eigene Wohnung ziehen? Hat jemand Vorschläge was sich besser anhört? Bin über 25 Jahre alt.
Freue mich über Antworten :sehrgut:
Titel: Re: Umzug in eigene Wohnung, ü25 Begründung Antrag Umzug
Beitrag von: Wolf24 am 22. Januar 2022, 14:29:46
Hallo Timo96,

als Begründung reicht kurz und knapp: Gründung eines eigenen Hausstandes, denn mit über 25 Jahren hast Du Anspruch auf Deine eigenen 4 Wände.

und ergänzend:

Ratgeber Umzug (https://hartz.info/index.php?topic=24.0)
Titel: Re: Umzug in eigene Wohnung, ü25 Begründung Antrag Umzug
Beitrag von: Timo 96 am 22. Januar 2022, 16:11:07
Hallo, danke für die Antwort. Also schreibe ich bei Begründung für Umzug: Gründung des eigenen Hausstandes, da über 25 Jahre alt. Das langt denen?
Titel: Re: Umzug in eigene Wohnung, ü25 Begründung Antrag Umzug
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. Januar 2022, 16:40:45
Zitat von: Timo 96 am 22. Januar 2022, 16:11:07Das langt denen?
Ja das sollte langen, ansonsten solltest du dich nochmal melden wenn das JC anderer Meinung ist.
Arbeitsaufnahme oder Familiengründung wären auch ein Grund...(oder Streß mit Mutti)

MfG FN