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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Pusteblume am 23. Januar 2022, 09:28:53

Titel: Pflichten in der Privatinsolvenz
Beitrag von: Pusteblume am 23. Januar 2022, 09:28:53
Hallo, muss man dem Insolvenzberater mitteilen  das man längerfristig krankgeschrieben ist.Laut dem Fallmanager muss ich seit letzter Woche eine Krankmeldung angeben, da ich aufgrund meiner psychisches Diagnose nicht arbeitsfähig bin und die Krankmeldungdort wichtigwar für die Akte.
Muss das der Insolvenzberater auch wissen, bzw ich das dort auch mitteilen? (Bin in der Privatinsolvenz)
Titel: Re: Pflichten in der Privatinsolvenz
Beitrag von: Sophiagirl am 23. Januar 2022, 11:13:58
Moin,

Bei mir in der Privat insolvenz soll ich einmal im Jahr den Kenntnis stand mitteilen. Obwohl die wissen das ich nicht arbeitsfähig bin wegen psyche und Pflege muss ich das einmal im jahr nachweisen.

Krankschreibungen wollen sie zumindest bei mir nicht.

Liebe Grüße
Titel: Re: Pflichten in der Privatinsolvenz
Beitrag von: Robin am 28. Januar 2022, 13:09:28
hallo, ich war vor einigen Jahren in der PI und mit meinem Treuhänder hatte ich die Absprache mitzuteilen wenn es voraussichtlich länger ist und ggfls auch ins Krankengeld geht, wurde im Gespräch darauf geeinigt. Empfand das aber auch nicht als schlimm. Also mitteilen müssen muss man das wohl nicht meine ich.