Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Joy6789 am 24. Januar 2022, 13:30:11

Titel: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Joy6789 am 24. Januar 2022, 13:30:11
Hallo,
Ich bekomme seit 2019 Harz 4 und habe nun folgendes Problem. Vor 3 Wochen bekam ich einen Brief das ich meine Nebenkostenabrechnung und Heizkosten Abrechnung vom Jahr 2020 einreichen soll.
Ich habe beides am Donnerstag eingereicht das war kein Problem. Jetzt möchte das Amt einen Kontoauszug auf den steht wie viel eon zurück gezahlt hat. Jetzt wohne ich in einer WG mit 3 Mitbewohner und alles läuft über mein Mitbewohner, der möchte mir keinen Kontoauszug geben und das kann ich auch verstehen.
Gibt es eine andere Lösung das ich alternativ ein formloses schreiben einreiche das ich mein Anteil von 40€ bekommen habe ? Darf das Amt die Kontoauszüge meines Mitbewohner Anforderungen ( nicht mit ihn verwandt)?
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Depri2022 am 24. Januar 2022, 13:33:38
Selbstverständlich sollst Du nur deinen Anteil nachweisen.
Wie rechnet ihr denn untereinander ab?
Wenn Du eine Erstattung vom Rechnungsnehmer bekommen hast, so reicht der Kontoauszug mit Buchung deines Kontos oder ihr schreibt eine Quittung über Barauszahlung
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 13:35:05
Wenn du die Nachzahlung von deinen WG-Mitbewohner (dein Untervermieter?) bar bekommen hast, teile das dem JC mit.
Notfalls eine Bestätigung, dass du deinen Anteil am tt.mm.jj bar erhalten hast.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Joy6789 am 24. Januar 2022, 13:52:56
Zitat von: Depri2022 am 24. Januar 2022, 13:33:38
Selbstverständlich sollst Du nur deinen Anteil nachweisen.
Wie rechnet ihr denn untereinander ab?
Wenn Du eine Erstattung vom Rechnungsnehmer bekommen hast, so reicht der Kontoauszug mit Buchung deines Kontos oder ihr schreibt eine Quittung über Barauszahlung
Danke für deine schnelle Antwort, ich überweise meinen Mitbewohnern 265€ da ist alles drin ( Miete, Strom,Gas und Internet) einmal im Jahr setzten wir uns zusammen und rechnen alles durch ob mein Mitbewohner noch Geld bekommt oder ich ihn noch etwas geben muss. Das ist ehr locker gehalten und bis jetzt sind wir damit gut zurecht gekommen.Also es reicht eine Quittung das ich die 40€ in bar bekommen habe und das einfach einreiche? Ich kenne mich echt nicht so gut aus und hab auch etwas Angst vor den Leuten. Und wie gesagt alles läuft über mein Mitbewohner nicht über mich.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 13:59:42
Hast du die Abrechnung über die gesamte Wohnung eingereicht, ohne eure Berechnung deines Anteils?
Erkläre dem JC einfach, wie der Betrag zu Stande kommt und wie ihr das abrechnet.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Joy6789 am 24. Januar 2022, 14:20:51
Zitat von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 13:59:42
Hast du die Abrechnung über die gesamte Wohnung eingereicht, ohne eure Berechnung deines Anteils?
Erkläre dem JC einfach, wie der Betrag zu Stande kommt und wie ihr das abrechnet.
Ich hab einfach die Nebenkosten und Heizkostenabrechnung abgeben. In meinen Unterlagen steht ja dein das ich in einer 3er WG wohne. Und in der Adresse steht ja auch der Mitbewohner.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 14:26:12
Zitat von: Joy6789 am 24. Januar 2022, 14:20:51
Zitat von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 13:59:42
Hast du die Abrechnung über die gesamte Wohnung eingereicht, ohne eure Berechnung deines Anteils?
Erkläre dem JC einfach, wie der Betrag zu Stande kommt und wie ihr das abrechnet.
Ich hab einfach die Nebenkosten und Heizkostenabrechnung abgeben. In meinen Unterlagen steht ja dein das ich in einer 3er WG wohne. Und in der Adresse steht ja auch der Mitbewohner.

Trotzdem wissen die ja nicht, wie viel du davon erhalten hast und wie ihr das abrechnet. Kann ja sein, dass einer 2 zimmer bewohnt und daher mehr bezahlt als der mit 1 Zimmer.
Die müssen wissen, wie viel du erhalten hast und wann.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Joy6789 am 24. Januar 2022, 18:16:10
Danke für die antworten, ich habe jetzt Mal ne E-Mails geschrieben und ihnen erklärt das alles durch 3 geteilt wird und das ich ihnen eine Bescheinigung ausstellen kann das ich meinen Anteil in Februar 2021 bar bekommen habe. Ich bin gespannt 😅