Als Ü 25 hat man ja das Recht auf eine eigene Wohnung.
Das Jobcenter würde einen Auszug auch unterstützen.
Wäre auch ein Umzug in eine andere Stadt, anderer Landkreis oder ein anderes Bundesland möglich?
Vor allem wenn es im jetzigen Wohnort keine bezahlbaren Wohnungen gibt.
Wie ist der genaue Ablauf?
Muss ich mir vom Jobcenter im neuen Wohnort eine Genehmigung holen?
Muss ich vor dem Einzug einen Neuantrag auf ALG 2 stellen?
Welche Unterlagen soll ich bei einer Besichtigung vorzeigen?
Ich bedanke mich schon vorab für Antworten.
Ja, es ist egal .
Sobald man am neuen Wohnort auf Alg2 angewiesen ist sollte die Wohnung nur angemessen sein nach JC Kriterien.
Wenn von zu hause ausgezogen wird könnte man vom JC einen Sprinter beantragen und beim neuen JC Ausstattungspauschale für das was noch benötigt wird,Kautionsdarlehen und natürlich Neuantrag.
Bei Wohnungsbesichtigung bekommt man meist eine auszufüllende Mieterselbstauskunft in die Hand gedrückt. Wenn kein Einkommen so hat man nichts was man nachweisen könnte.
Sobald ein Vermieter bereit ist die Wohnung an Dich zu vermieten wird das Mietangebot /nicht unterschriebener MV dem JC vorgelegt. Passt alles gibt es eine Zusicherung
Also müsste ich einen Vermieter finden der bereit ist auf die Wohnungsgenehmigung zu warten?
Nicht Genehmigung. Es geht nur um die Info, dass die Wohnung angemessen ist oder man was dazulegen muss aus dem RS.
Einziehen kann man immer.
Diese Info kann kurzfristig erfolgen. Max 1 oder 2 Tage.
Und wie läuft das mit dem Alg 2 Antrag?
Muss ich im neuen Wohnort einen neuen Antrag stellen?
Wenn die neue Wohnung in einem anderen Jobcenterbereich liegt, ja.
Das wird höchstwahrscheinlich so sein.
verena
Zitat von: verena am 24. Januar 2022, 21:59:34Wie ist der genaue Ablauf?
Besser du liest dir mal aufmerksam den Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0) durch!
Zitat von: verena am 24. Januar 2022, 21:59:34Muss ich mir vom Jobcenter im neuen Wohnort eine Genehmigung holen?
Muss ich vor dem Einzug einen Neuantrag auf ALG 2 stellen?
Wenn du noch kein Kunde bist nicht unbedingt.
Zur Zeit wird auch die KdU nicht geprüft, allerdings wird das nach Corona sicher wieder abgeschafft und da ist man wieder an die aktuellen KduH Richtlinien >https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html< gebunden.
Da kann man dann extra darauf eingehen.... momentan verwirrt es vllt., ansonsten einfach nachfragen.
Bist du schon Kunde gilt das leider nicht und du solltest dich an die Richtlinien halten.
MfG FN
Ja ich bin schon Kunde.
Würde auch eine Umzugsgenehmigung erhalten.
Allerdings ist es natürlich schwer den Wohnort zu wechseln.
Ein Vermieter wird wahrscheinlich nicht warten bis der neue ALG 2 Antrag bearbeitet worden ist ( kann ja länger dauern).
Zitat von: verena am 25. Januar 2022, 18:13:31
Ja ich bin schon Kunde.
Würde auch eine Umzugsgenehmigung erhalten.
Allerdings ist es natürlich schwer den Wohnort zu wechseln.
Ein Vermieter wird wahrscheinlich nicht warten bis der neue ALG 2 Antrag bearbeitet worden ist ( kann ja länger dauern).
Du kannst den Antrag am neuen Wohnort jetzt schon stellen, wenn du die Wohnung schon hast und der Einzugstermin fest steht.
Im Antrag kannst du angeben, ab wann du dort Leistungen beantragst.
In dem Fall zum Umzugsmonat.
Und wie sieht es beim Umzug in einen anderen Jobcenterbereich mit den Mietkosten aus?
Dürfen die höher als die jetzigen Mietkosten sein?
Zitat von: verena am 25. Januar 2022, 19:30:26
Und wie sieht es beim Umzug in einen anderen Jobcenterbereich mit den Mietkosten aus?
Dürfen die höher als die jetzigen Mietkosten sein?
Ja. Aber werden auch nur im Rahmen der Angemessenheit übernommen.
verena
Zitat von: verena am 25. Januar 2022, 19:30:26Und wie sieht es beim Umzug in einen anderen Jobcenterbereich mit den Mietkosten aus?
Deswegen solltest du den Ratgeber lesen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, je nachdem ob du Hilfe beim Umzug vom JC brauchst oder uU ein Kautionsdarlehen. Dazu braucht es die Zusicherung das die KdUH angemessen sind die bekommt man vom neuen JC den Antrag auf Kostenerstattung stellt man aber beim alten JC.
Wenn du den Umzug ohne JC Unterstützung machst dann
entfällt die Umzugshilfe,
die sogenannten Wohnungsbeschaffungskosten (wobei hier sogar nach der Erforderlichkeit differenziert wird, heißt uU bekommst du die Umzugskosten erstattet, aber wegen uU musst du das je nach JC sogar einklagen)
sowie die Kaution als Darlehen.
Zu den Angemessenheitskriterien schau mal bei https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html nach. Vllt. ist dein Ort da gelistet.
MfG FN