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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: verena am 24. Januar 2022, 22:04:37

Titel: Hartz 4 U 25
Beitrag von: verena am 24. Januar 2022, 22:04:37
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um als u 25 Hartz 4 zu erhalten.
Was passiert nach einem Studiums oder Ausbildungsabbruch wenn man eine eigene Wohnung hat?
Muss man zu den Eltern zurückziehen?
Titel: Re: Hartz 4 U 25
Beitrag von: Steve79 am 25. Januar 2022, 00:08:00
Wenn die Erstausbildung beendet ist wärst du wie ein Erwachsener mit ü25.
Sonst gibt es noch Härtefälle wo zu Hause wohnen unmöglich ist z.B. bei häuslicher Gewalt.

Bei Studium bekommt man meines Wissens nach kein Hartz 4
Titel: Re: Hartz 4 U 25
Beitrag von: verena am 25. Januar 2022, 00:36:09
Also wenn die Ausbildung noch nicht beendet ist muss man die Wohnung kündigen und zu den Eltern zurückziehen?
Titel: Re: Hartz 4 U 25
Beitrag von: Reiner1970 am 25. Januar 2022, 00:43:48
Also wenn die Ausbildung...

Nein. Eltern sind auch nicht verplichtet volljährige "Kinder" bei sich wohnen zu lassen. Die Fürsorgepflicht der Eltern endet mit der Volljährigkeit. Die Eltern haben das Hausrecht
Titel: Re: Hartz 4 U 25
Beitrag von: verena am 25. Januar 2022, 00:57:20
Also wenn die Eltern einen nicht wieder aufnehmen würde man Hartz 4 bekommen?
Titel: Re: Hartz 4 U 25
Beitrag von: Steve79 am 25. Januar 2022, 01:25:18
Erkläre mal die Situation etwas genauer. Es ist nicht immer so eindeutig.

Du bist in Ausbildung und wohnst schon alleine?
Und diese Ausbildung verlierst du jetzt?

Oder ist das alles nur so hypothetisch
Titel: Re: Hartz 4 U 25
Beitrag von: verena am 25. Januar 2022, 01:39:47
Es geht eigentlich um eine Sache in der Vergangenheit ( deswegen bitte nicht wundern, dass ich auch ein Ü 25 Thema erstellt habe).
Ich bin in eine 130 km entfernte Stadt gezogen und habe eine schulische Ausbildung begonnen.
Hatte in dieser Stadt auch eine Wohnung ( auch dort gemeldet).
Nachdem ich das 1 Ausbildungsjahr nicht bestanden habe   hatte habe ich mich arbeitssuchend gemeldet.
Beim Arbeitsamt wurde mir mitgeteilt, dass ich keinerlei Anspruch auf Unterstützung haben, weil ich u 25 war ( meine Eltern müssen mich unterstützen).
Meine Eltern wollten ein Weiterführen der Ausbildung ( Wiederholung , Schulwechsel etc.) nicht mehr finanzieren und haben mich gezwungen nach Hause zurückzuziehen.
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.
Titel: Re: Hartz 4 U 25
Beitrag von: Steve79 am 25. Januar 2022, 02:18:44
Ja, im Prinzip hatte das Jobcenter auch so argumentiert, dass die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen ist und dich deswegen auf die Eltern verwiesen.
Hättest du damals einen Anwalt genommen hätte man sicher gute Chancen gehabt das du auch U25 trotzdem Alg2 bekommst.

Jetzt mit ü25 hast ja nen Thread dafür. Da darfst du dir eine angemessene Wohnung suchen.
Titel: Re: Hartz 4 U 25
Beitrag von: verena am 25. Januar 2022, 02:21:08
Also hätte eigentlich schon ein Anspruch bestanden?
Wenn auch schwierig durchzusetzen.
Titel: Re: Hartz 4 U 25
Beitrag von: Steve79 am 25. Januar 2022, 03:17:08
Zitat von: verena am 25. Januar 2022, 02:21:08
Also hätte eigentlich schon ein Anspruch bestanden?
Wenn auch schwierig durchzusetzen.

Unter Umständen schon. Ist ja auch eine Art Härtefall wenn man wieder umziehen muss 130Km

Hartnäckigkeit ist ohnehin immer Pflicht im Rechtsstaat. Wenn man irgendwelche Geldvorteile haben will muss man nahezu immer darum kämpfen. Es gibt sehr selten klare Fälle
Titel: Re: Hartz 4 U 25
Beitrag von: Depri2022 am 25. Januar 2022, 10:02:24
Anders
Eltern sind ihren Kindern bis zum Abschluss der Erstausbildung zu Unterhalt verpflichtet.
Die Eltern bestimmen ob sie das in Natural(Wohnen,Essen..) oder in Bar leisten wollen.
Die Eltern haben Naturalunterhalt geleistet nach dem Abbruch des ersten Ausbildungsversuchs
Titel: Re: Hartz 4 U 25
Beitrag von: verena am 25. Januar 2022, 18:16:00
Ich habe in einem Umzugsratgeber gelesen, dass Eltern ihr U 25 Kind nicht wiederaufnehmen müssen ( auch ohne vorherigen Streit).
Auch scheinen Eltern ein volljähriges Kind nicht bei sich aufnehmen zu müssen und können zum Auszug auffordern ( gilt dann als Härtefall).
Titel: Re: Hartz 4 U 25
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Januar 2022, 16:22:18
Ja hast du richtig gelesen und hast du noch eine Frage?

MfG FN