Hallo Ihr Lieben,
hab gerade 10 Vermittlungsvorschläge reinbekommen und frage mich:
Darf man in einer Bewerbung sagen, das man sich basierend auf einer Anordnung/Vermittlungsempfehlung vom Jobcenter bewirbt?
Danke für Antworten.
mfg. Maru
ja ist ja ehrlich und der auswählende AG kann gleich eine Förderung für sich beantragen, nicht vergessen dies dem AG zu erwähnen.
Zitat von: CCR am 25. Januar 2022, 17:10:05
ja ist ja ehrlich und der auswählende AG kann gleich eine Förderung für sich beantragen, nicht vergessen dies dem AG zu erwähnen.
Klasse :sehrgut: Danke für die schnelle Antwort
mfg, Maru
Zitat von: CCR am 25. Januar 2022, 17:10:05ja ist ja ehrlich und der auswählende AG kann gleich eine Förderung für sich beantragen, nicht vergessen dies dem AG zu erwähnen.
Und der AG kann, je nach Wortwahl (Anordnung) dem JC gleich mitteilen, dass hier jemand keine Bock auf den VV hat. Und das JC kann dann gleich ne Anhörung fertigmachen zum Eintritt einer Sanktion wegen einer Negativbewerbung. Das ganze könnte man vielleicht noch mit ner Auflistung div. Zipperlein versehen, um sicherzugehen, dass man den Job auf keinen Fall erhält. :ironie: <- damit es auch richtig verstanden wird.
Maru73
Falsches Unterboard! Mal schauen ob es verschoben wird werde das mal melden.
Zitat von: BigMama am 25. Januar 2022, 17:37:57Und der AG kann, je nach Wortwahl (Anordnung) dem JC gleich mitteilen, dass hier jemand keine Bock auf den VV hat. Und das JC kann dann gleich ne Anhörung fertigmachen zum Eintritt einer Sanktion wegen einer Negativbewerbung. Das ganze könnte man vielleicht noch mit ner Auflistung div. Zipperlein versehen, um sicherzugehen, dass man den Job auf keinen Fall erhält. :ironie: <- damit es auch richtig verstanden wird.
:ironie: Dafür gibt es dann zur Belohnung noch eine Bewerbungsmaßnahme oben drauf :lol:
Zitat von: Maru73 am 25. Januar 2022, 16:35:42hab gerade 10 Vermittlungsvorschläge reinbekommen und frage mich:
und alle 10 passen zu dem was dumachen kannst und darfst und die Voraussetzungen erfüllst? Wäre das erste Mal in so umfangreich und passend.
MfG FN
also ich hatte es immer so bei einer Bewerbung gesagt wie ich noch Langzeitarbeitsloser war und man hat mich eingestellt. :clever:
Auch ein Einstiegsgeld vom JC bekam ich.
Man muss mit der Formulierung aufpassen.
Generell kann man in einer Bewerbung durchaus darauf Bezug nehmen, wo man die Stellenanzeige her hat.
Viele AG fragen bei Onlinebewerbungen sogar gezielt danach.
Vom Grunde her kann eine Sanktion daher nicht ohne Weiteres erfolgen. Aber es ist durchaus denkbar, dass der FM hellhörig wird und das negativ auslegt. Es soll ja FM geben, die gerne schikanieren.
Bei einem guten Verhältnis zum FM wird da nichts passieren.
Zudem wüsste ich nicht, dass man eine Bewerbung zwingend durch Übersendung des Bewerbungsschreibens nachweisen muss.
Z. B. bei E-Mail oder Onlinebewerbungen, erhält man oft eine Eingangsbestätigung.r
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2022, 17:57:57:ironie: Dafür gibt es dann zur Belohnung noch eine Bewerbungsmaßnahme oben drauf
mit einem schönen Zertifikat für den Lebenslauf. :grins:
Danke für eure Antworten. Ich werde darüber nachdenken und es etwas umformulieren, so a la "Ich erhielt Ihre Stellenanzeige per Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter xy" oder so ähnlich.
mfg, maru
Zitat von: Maru73 am 25. Januar 2022, 16:35:42
Darf man in einer Bewerbung sagen, das man sich basierend auf einer Anordnung/Vermittlungsempfehlung vom Jobcenter bewirbt?
Ja, aber ganz dezent. Meine Betreffzeilen sehen dann so aus:
Vermittlungsvorschlag Jobcenter
Die Stelle des
Referenznummer: 10000-
Zitat von: MarcAnton am 26. Januar 2022, 13:12:53
Zitat von: Maru73 am 25. Januar 2022, 16:35:42
Darf man in einer Bewerbung sagen, das man sich basierend auf einer Anordnung/Vermittlungsempfehlung vom Jobcenter bewirbt?
Ja, aber ganz dezent. Meine Betreffzeilen sehen dann so aus:
Vermittlungsvorschlag Jobcenter
Die Stelle des
Referenznummer: 10000-
Gute Idee - danke dafür
Zitat von: Maru73 am 26. Januar 2022, 13:52:10
Gute Idee - danke dafür
Hatte damit nie Probleme gehabt, d.h. nimenad kam auf die Idee dass es eine Negativ-Bewerbung sein könnte, aber ich gebe damit gleichzeitig auch einen Hinweis, dass das nicht meine Entscheidung war. Wichtig sind dabei auch die nächsten 2 Sätze um nicht in Verdacht zu geraten, aber gleichzeitig auf einen "Zwang" hinzuweisen:
"
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Agentur für Arbeit habe ich den o.g. Vermittlungsvorschlag erhalten und bewerbe mich hiermit für die Stelle der Putzfrau.
Meine Qualifikation entspricht den in Ihrer Anzeige gewünschten Anforderungen und daher möchte ich mich als Putzfrau bei Ihnen bewerben. "
Die Floskel mit der Qualifikation ist natürlich Quatsch, aber VV passen eh (nie-) bzw. nicht zu den erwarteten Profilen. Von daher ist es nur schlau dass so rein zu schreiben, wo doch gleich zu erkennen ist dass der Bewerber entweder "mehr" oder "weniger" zu bieten hat... :zwinker:
Maru73
Magst du darauf noch antworten?
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Januar 2022, 17:57:57und alle 10 passen zu dem was dumachen kannst und darfst und die Voraussetzungen erfüllst?
MfG FN
Zitat von: MarcAnton am 26. Januar 2022, 14:40:06
"Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Agentur für Arbeit habe ich den o.g. Vermittlungsvorschlag erhalten und bewerbe mich hiermit für die Stelle der Putzfrau.
Meine Qualifikation entspricht den in Ihrer Anzeige gewünschten Anforderungen und daher möchte ich mich als Putzfrau bei Ihnen bewerben. "
Die Floskel mit der Qualifikation ist natürlich Quatsch, aber VV passen eh (nie-) bzw. nicht zu den erwarteten Profilen. Von daher ist es nur schlau dass so rein zu schreiben, wo doch gleich zu erkennen ist dass der Bewerber entweder "mehr" oder "weniger" zu bieten hat... :zwinker:
Top! :sehrgut:
von der AfA wäre ja falsch wenn du beim JC vermittelt wirst, ein Stellenangebot der Jobbörse wenn du dich Online bewirbst.Wie Ottokar schon mal schrieb, entweder ist das JC oder die AfA für dich zuständig beide geht nicht.
Zitat von: CCR am 27. Januar 2022, 19:48:37
von der AfA wäre ja falsch wenn du beim JC vermittelt wirst,
Jaein. Es gibt nun mal keine Jobcenter-Stellenbörse, sondern nur die vom AA. Wenn AG ihre Stellenanzeigen aufgeben, dann machen sie das auf der AA-Seite und ihre Kontaktpersonen dort haben auch nur AA-Emailadressen, Durchwahlen usw. Jede Stellenanzeige beim AA wird auch europaweit ausgeschrieben und als Quelle der Anzeige wird stets "AA" angegeben.
Man muss aber auch die Sprache der AG (in diesem konkreten Fall) auch sprechen können, d.h. "Arbeitsamt" ist der geläufige und negativ besetzte Begriff für Menschen, die vom "Amt" kommen und denen man gerne nachsagt, dass sie unwillig wären schlecht bezahlte Jobs anzunehmen. Abgesehen davon, steht bei den ausgedruckten VV das Logo vom AA und nicht vom zuständigem JC....
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 08:14:35Abgesehen davon, steht bei den ausgedruckten VV das Logo vom AA und nicht vom zuständigem JC....
bei meinen JC ist das anders, da steht oben rechts mit dicken Lettern aufgedruckt jobcenter bei meinen VV und bei VV bei ALG1 Bundesagentur für Arbeit.
Der Stellenanbieter bekommt das sowieso mit, dass Du vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag bekamst, weil die Behörde sich Rückmeldung bei denen zu hundert % einholen wird. Betrifft also nur die Tatsachen, das macht eine Bewerbung nicht schlechter.
Zitat von: CCR am 28. Januar 2022, 22:02:28
bei meinen JC ist das anders, da steht oben rechts mit dicken Lettern aufgedruckt jobcenter bei meinen VV und bei VV bei ALG1 Bundesagentur für Arbeit.
Habe gerade bei mir nachgeschaut (ich scanne immer alles) und festgestellt, dass es solche mit JC Logo gibt und andere mit dem AA-Logo. Nichtsdestotrotz führt aber die Referenz-Nr. stets zur AA-Stellenbörse. Wenn ich so ein VV bekomme, suche ich erstmal nach der Referenz-Nr. auf der AA-Stellensuche-Seite, damit ich eben nicht eintippen muss vom VV, sondern nur copy/paste aus dem Internet... :zwinker:
Davon war irgendwann mal die Rede hier:
Unzulässige Vermittlungstätigkeit von Arbeitsagenturen für ALG II Empfänger (https://hartz.info/index.php?topic=115711.msg1293801#msg1293801)
MfG FN
Zitat von: MarcAnton am 29. Januar 2022, 14:39:12
Zitat von: CCR am 28. Januar 2022, 22:02:28
bei meinen JC ist das anders, da steht oben rechts mit dicken Lettern aufgedruckt jobcenter bei meinen VV und bei VV bei ALG1 Bundesagentur für Arbeit.
Habe gerade bei mir nachgeschaut (ich scanne immer alles) und festgestellt, dass es solche mit JC Logo gibt und andere mit dem AA-Logo. Nichtsdestotrotz führt aber die Referenz-Nr. stets zur AA-Stellenbörse. Wenn ich so ein VV bekomme, suche ich erstmal nach der Referenz-Nr. auf der AA-Stellensuche-Seite, damit ich eben nicht eintippen muss vom VV, sondern nur copy/paste aus dem Internet... :zwinker:
ist ja klar das die JC oder Optionsk.(was immer das sein mag) mit der Bundesagentur der Jobbörse über die angebotene Stelle miteinander Kommunizieren.
Zitat von: CCR am 29. Januar 2022, 15:53:26
ist ja klar das die JC oder Optionsk.(was immer das sein mag) mit der Bundesagentur der Jobbörse über die angebotene Stelle miteinander Kommunizieren.
Ja, aber der TE möchte auf Nummer sicher gehen. Daher sage ich: Dezent sowohl JC als auch AA erwähnen schadet nie. Mann spricht ihre Sprache...