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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Joto am 25. Januar 2022, 21:32:28

Titel: H4 getrennt lebend
Beitrag von: Joto am 25. Januar 2022, 21:32:28
Moin , bin Neu hier ....
Mein Mann bezieht ALG 1. eins .....ab Januar 2022 getrennt lebend aber verheiratet.
    ALG 1 bekomme ich nicht ..wie sieht es jetzt mit H 4 aus ???

Danke Euch für eine Ersteinschätzung 🙏
Titel: Re: H4 getrennt lebend
Beitrag von: Depri2022 am 26. Januar 2022, 10:32:05
Ihr als Ehepaar habt euch getrennt?
Das Alg1 des Mannes reicht nicht für Trennungsunterhalt?
Frau arbeitet nicht?
Titel: Re: H4 getrennt lebend
Beitrag von: Heinz-Otto am 26. Januar 2022, 10:33:06
Getrennte Wohnungen, oder getrennt von Tisch und Bett?
Wenn du kein EK hast, besteht dem Grunde nach Anspruch auf Alg2.
Ehemann muss idR. Ehegattenunterhalt/Trennungsunterhalt bezahlen.
Der wird angerechnet.
Titel: Re: H4 getrennt lebend
Beitrag von: Joto am 26. Januar 2022, 13:19:16
Danke für die. Rückinfo

Ja getrennte Wohnungen - wie hoch kann der Unterhalt sein . .?

Getrennte Wohnungen - ab 2022
Zitat von: Heinz-Otto am 26. Januar 2022, 10:33:06
Getrennte Wohnungen, oder getrennt von Tisch und Bett?
Wenn du kein EK hast, besteht dem Grunde nach Anspruch auf Alg2.
Ehemann muss idR. Ehegattenunterhalt/Trennungsunterhalt bezahlen.
Der wird angerechnet.
Titel: Re: H4 getrennt lebend
Beitrag von: Depri2022 am 26. Januar 2022, 13:23:09
Das kommt auf die Höhe des Alg1 an.
Grob 3/7für Dich. Aber nur, wenn der Ehemann dann noch seine Minimum haz soweit ich das in Erinnerung habe.
Siehe auch Düsseldorfer Tabelle, da stehts als Anhaltspunkt
Titel: Re: H4 getrennt lebend
Beitrag von: Heinz-Otto am 26. Januar 2022, 13:32:39
Und wenn der Mann wieder arbeitet, dann mehr.
Wenn du wieder arbeitest, bist du evtl. deinem Mann unterhaltspflichtig.
Wenn ihr beide wieder arbeitet, ist es wieder anders.

Es zählt immer die aktuelle Situation.