Moin , bin Neu hier ....
Mein Mann bezieht ALG 1. eins .....ab Januar 2022 getrennt lebend aber verheiratet.
ALG 1 bekomme ich nicht ..wie sieht es jetzt mit H 4 aus ???
Danke Euch für eine Ersteinschätzung 🙏
Ihr als Ehepaar habt euch getrennt?
Das Alg1 des Mannes reicht nicht für Trennungsunterhalt?
Frau arbeitet nicht?
Getrennte Wohnungen, oder getrennt von Tisch und Bett?
Wenn du kein EK hast, besteht dem Grunde nach Anspruch auf Alg2.
Ehemann muss idR. Ehegattenunterhalt/Trennungsunterhalt bezahlen.
Der wird angerechnet.
Danke für die. Rückinfo
Ja getrennte Wohnungen - wie hoch kann der Unterhalt sein . .?
Getrennte Wohnungen - ab 2022
Zitat von: Heinz-Otto am 26. Januar 2022, 10:33:06
Getrennte Wohnungen, oder getrennt von Tisch und Bett?
Wenn du kein EK hast, besteht dem Grunde nach Anspruch auf Alg2.
Ehemann muss idR. Ehegattenunterhalt/Trennungsunterhalt bezahlen.
Der wird angerechnet.
Das kommt auf die Höhe des Alg1 an.
Grob 3/7für Dich. Aber nur, wenn der Ehemann dann noch seine Minimum haz soweit ich das in Erinnerung habe.
Siehe auch Düsseldorfer Tabelle, da stehts als Anhaltspunkt
Und wenn der Mann wieder arbeitet, dann mehr.
Wenn du wieder arbeitest, bist du evtl. deinem Mann unterhaltspflichtig.
Wenn ihr beide wieder arbeitet, ist es wieder anders.
Es zählt immer die aktuelle Situation.