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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: brick am 26. Januar 2022, 08:33:42

Titel: Studium beenden =herbeiführen von hilfebeduerftigkeit
Beitrag von: brick am 26. Januar 2022, 08:33:42
Moin

Mit dem zugestandenen Bedarf kann man kaum die semestergebuehren bestreiten selbst wenn man hoechstens teilzeitig studiert.  Wenn ich mich nicht zurueckmelde in Nds bis zum 15. feb bevor semesterstart (in Hamburg konnte man sich selbst nach 3 Monaten nach semesterbeginn zurueckmelden)
Wuerde das als herbeifuehren von hilfebeduerftigkeit laufen ?
Zum Studium : die direkten Vorlesungen sind zuende es gibt noch ein paar praktische Kurse die hilfreich wären fuer Erfahrung aber die reine Wissensvermittlung ist abgeschlossen)
Titel: Re: Studium beenden =herbeiführen von hilfebeduerftigkeit
Beitrag von: Flip am 26. Januar 2022, 14:31:11
Ich werde nicht schlau daraus. Welcher Bedarf ist für Semestergebühren zu niedrig bemessen? Was meinst du mit Herbeiführen einer Hilfebedürftigkeit? Was meinst du mit weiteren Vorlesungen? Wenn du exmatrikuliert bist, kannst du ALG 2 beantragen. Und du kannst natürlich, soweit das zugelassen ist, als Gasthörer zur Uni. Du kannst in der Zeit auch Häkeln, egal. Solange du das nicht als Grund zur Verweigerung von Terminen, Arbeit oder Maßnahmen so angibst.
Titel: Re: Studium beenden =herbeiführen von hilfebeduerftigkeit
Beitrag von: brick am 26. Januar 2022, 16:39:24
Da ich zurzeit vollzeit student bin habe ich keinerlei Bedarf und muesste  die semestergebuehren aus dem Bedarf von Mann und Tochter decken --> kein Geld fuer semesterbeitrag
Ich habe gelesen wenn ich aus oekonomischen Gruenden teilzeit nehme oder exmatrikuliere, das Amt sagen kann dass ich meine hilfebeduerftigkeit selber herbeigefuehrt habe weil ich eine bestehende Ausbildung abbreche/unterbreche.

Man kann nicht zur Uni gehen und credit points bekommen wenn man nicht zur Vorlesung zugelassen ist/an der Uni immatrikuliert ist.



Titel: Re: Studium beenden =herbeiführen von hilfebeduerftigkeit
Beitrag von: Flip am 26. Januar 2022, 18:07:18
Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 16:39:24Ich habe gelesen wenn ich aus oekonomischen Gruenden teilzeit nehme oder exmatrikuliere, das Amt sagen kann dass ich meine hilfebeduerftigkeit selber herbeigefuehrt habe weil ich eine bestehende Ausbildung abbreche/unterbreche.

Nein, der Abbruch eines Studiums ist keine vorsätzliche Herbeiführung.

Zitat von: brick am 26. Januar 2022, 16:39:24Man kann nicht zur Uni gehen und credit points bekommen wenn man nicht zur Vorlesung zugelassen ist/an der Uni immatrikuliert ist.

Dann musst du dich entscheiden, ob du ALG2 willst (Exmatrikulation)  oder eben nicht.
Titel: Re: Studium beenden =herbeiführen von hilfebeduerftigkeit
Beitrag von: brick am 26. Januar 2022, 19:07:48
Wahl gibts dafuer nicht wirklivh. 1 semesterbeitrag ist 450 davon koennte ich den semesterticket zurueckbekommen (zaehlt nur in Nds) aber ich muesste trotzdem gleichzeitig arbeiten und genau soviel dass ich genuegend fuer mich aber auch nicht mehr verdiene.