Hallo liebe Leute,
wir haben vom 1.5.21 bis zum 1.3.22 (Ende des Mietverhältnisse) ein ganzes Haus mit Garten (160qm) gemietet. Insgesamt haben wir dort also nur 10 Monate gewohnt. Das Haus war bei Einzug komplett weiß neu gestrichen. Müssen wir, obwohl wir nur 10 Monate dort gewohnt haben werden, es komplett neu streichen? Die meisten Stellen sind weiß geblieben, ein paar Wände sind blau u. gelb....
Danke für Rat!
Was steht denn dazu im Mietvertrag?
Zitat von: Katrin am 26. Januar 2022, 19:10:49ein paar Wände sind blau u. gelb....
Rechtlich kann ich dir nicht sicher helfen, glaube jedoch mich daran zu erinnern, dass Wände mit kräftigen Farben wieder weiß gestrichen werden müssen beim Auszug, wenn die Wohnung frisch renoviert bezogen wurde.
Was BigMama sagt ist im Grunde korrekt. Das trifft auf die meisten MVe zu.
Es kommt allerdings auf die Regelung im MV an. Es gibt unzählige unwirksame Klauseln. Die meisten neueren Standard-Mietveträge sind allerdings korrekt formuliert.
Schreibe doch mal, was im MV zu Schönheitsreparaturen steht. Dann kann man genaueres sagen.
Nach 10 Monaten muss man bei normaler Abnutzung nicht malern.
Wenn der Mietvertrag keine Klausel wie "Bei Vertragsende muss die Wohnung in dezenten Farbtönen zurückgeben werden." beinhaltet, müssen auch gelbe und blaue Wände nicht überstrichen werden.
Eine Klausel, wonach die gesamte Wohnung weiß gestrichen werden muss, ist hingegen unwirksam.
=> https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-s/schoenheitsreparaturen.html
Soeben im Heft 2/2022 von Test gefunden:
Urteil des LG Berlin, Az. 65 S 264/20.
Danach macht nicht jede geringfügige Abnutzung eine Schönheitsreparatur nötig.
Gruß hko
Zitat von: Ottokar am 27. Januar 2022, 15:17:22
Nach 10 Monaten muss man bei normaler Abnutzung nicht malern.
Wenn der Mietvertrag keine Klausel wie "Bei Vertragsende muss die Wohnung in dezenten Farbtönen zurückgeben werden." beinhaltet, müssen auch gelbe und blaue Wände nicht überstrichen werden.
Eine Klausel, wonach die gesamte Wohnung weiß gestrichen werden muss, ist hingegen unwirksam.
=> https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-s/schoenheitsreparaturen.html
Gut zu wissen. Danke!
Wobei die Betonung auf dezent liegt!
Zartgelb,zartblau,beige,creme,blassgrün,dezentes grau usw sind in Ordnung.
Leuchtendes Gelb,Königsblau sind nicht in Ordnung!