Seit der Geburt meines 4. Kindes suchen wir nun wieder. Vielleicht erinnern sich einige daran dass wir bisher immer aufgrund der Kinder Ablehnung erfahren haben. Seit ich auf Immobilienscout24 aber ein Plus Mitglied bin bekomme ich tatsächlich mehr Angebote :weisnich:...
Wie dem auch sei, wir suchen aus familiären Gründen in einer Region die 3 Landkreise unfasst, und ich bin total verwirrt bei der Obergrenze der Miete...Jetzt habe ich gehofft es gibt vielleicht eine tolle Seite die sowas berechnet :schaem:, oder eine Immo Seite wo man einfacher Suchen anlegen kann?
Und zu guter Letzt wollte ich fragen ob man das JC dazu bringen kann kulant bei Miete, Nebenkosten oder m2 Anzahl zu sein? Ich finde oft etwas was leider nur fast passt :( Ich glaube mal gelesen zu haben bei 6 Pers. darf es auch mehr Fläche sein? Bzw. es gibt keine richtige Grenze? Wir suchen sehr lange schon. Intensiv seit 2020.
Unsere Wohnung ist auch mittlerweile viel zu klein, nur ein Mini Kinderzimmer mit 4 Kindern, 2 grossen Jungs ( bald 6 u. 11), sie ist sanierungsbedürftig wegen Schimmelbefall in feuchten Wänden durch ein Flachdach. Ein Nachbarschaftsstreit ist auch am Laufen wo meine Post entwendet wurde, Pakete, Kinderwagen und Kinderräder beschädigt. 2 Mietparteien wollen uns rausekeln, gaben deswegen an wir würden Nachts Lärm verursachen. Jetzt konnten wir beweisen der Lärm stammt von einem Drogenkartell nebenan :scratch:...die Polizei war dreimal bei den 10 Polen in einer kleinen 2 Zi. Wohnung und einer fiel blutüberströmt die Treppe runter...also wir haben GUTE Gründe so schnell es geht die erste Wohnung zu nehmen die 4 Zimmer hat. Nur wie machen wir das dem JC klar?
Wir wären sehr dankbar für Tips! :bye:
Alles was ich weiss das zB in Hamburg ein 10%Aufschlag bekommst wenn du im Stadtteil wohnst der weniger als 10% Alg2 empfaenger hat.
Was ich persoenlich lachenswert finde weil dir das in Eppendorf oder Blankenese kaum weiterhelfen wuerde... Ich hoffe wirklich das das Buergergeld mit "Jede Miete akzeptiert" (oder halt im realistischem Rahmen) kommt Noch in diesem Jahr.
Passen sollte eigentlich nur die Gesamtmiete.
Wie viele Zimmer oder wie viele qm die Wohnung hat ist Nebensache.
Und je nach Zustand(Energetisch)
sind auch höhere Mieten möglich.
Dass man bei Immoscout oder auch ebay Kleinanzeigen sich Erinnerung einstellen kann hast Du ja schon gemerkt.
Gibts bei euch wohnungsbaugenossenschaften oder gibts die nuf in Grossstaedten?
Man könnte bei den jeweiligen Gemeinden mal anfragen, ob die Unterstützungsmöglichkeiten sehen, oder Vereine, Verbände kennen, die unterstützen.
Oft macht das auch die Caritas, andere kirchl. Institutionen, AWO?
Hier mal eine regionale, vielleicht wissen die, wo es das noch gibt.
https://asyl-bc.de/presse/kein-bezahlbarer-wohnraum-so-hilft-die-caritas-aktiv-bei-der-wohnungssuche
ZitatSie will ,,Türöffner" für Alleinerziehende, Rentner, kinderreiche Familien, Flüchtlinge oder Sozialhilfeempfänger sein: Die kirchliche Wohnungsinitiative der Caritas Biberach-Saulgau in Kooperation mit den Dekanaten Biberach und Saulgau hilft Menschen aktiv bei der Suche nach bezahlbaren Wohnraum.
Oder hier mal informieren
https://www.kinderreichefamilien.de/beratung.html
https://kinderreich-in-bayern.de/unsere-ziele/
Vielen Dank für die Antworten! :ok:
Jetzt hat sich bei uns kurzfristig was ergeben. Ein Vermieter würde uns nehmen :) Das wäre die beste Wohnung die wir bekommen können. Sie liegt allerdings einen Tick über der Mietgrenze: https://www.kva-vogelsbergkreis.de/fileadmin/user_upload/kva/daten/pdf/satzungen/Kurzfassung_KdU_Satzung.pdf (erste Tabelle, 6 Pers.)
Die Wohnung ist 700 Euro kalt, aber die Nebenkosten belaufen sich auf 300 Euro bei 140m2. der Vermieter meinte ich könne auch etwas Nebenkosten aus eigener Tasche zahlen. Das wäre für uns okay, da wir durch die Geburt der Kleinsten immer etwas extra haben jetzt. Aber ist das möglich?
Was mich wundert ist die Quadratmeteranzahl ist begrenzt auf dieser Liste vom Vogelsbergkreis. Und hier wurde mir ja gesagt es gibt keine Grenze.
Viele Mietobergrenzen sind angreifbar, da sie oft nicht der Realität entsprechen, evtl. die gesetzlichen, bzw. richterlichen Vorgaben nicht einhalten, die Datenerhebung falsch ist oder gar nicht gemacht wird.
Das ist aber sehr mühsam und kostet viel viel Aufwand und Nerven.
Vergleiche ich es mit dem WoG +10 % sind das bei Mietstufe 1 und 6 Personen für den Vogelsbergkreis.
605,40+60,54=665,94 Bruttokalt, also ohne HK
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/ratgeber/hoechstbetraege.php
Anerkannt werden für "Lauterbach" 631,40. Das ist einigermaßen nah dran.
Bei 1000 € warm, fehlen aber 368,60 € monatlich. So viel Heizkosten wird es kaum geben. Bei 110 qm vielleicht ca. 165 €? Das wären 1,50 pro qm. Es sind ja 30 qm mehr, als angemessen, das muss man auch durch weniger Heizen kompensieren :(
Allein die Kaltmiete liegt ja schon 68,60 über der Bruttokaltmiete.
Das wird eng, sehr eng.
Ja, die Tabelle errechnet eine Größe.
Aber es wäre egal wenn es ein paar qm mehr wären wenn die Gesamtangemessenheit passt.
Die Kaltmiete für die von Dir gefundene Wohnung ist aber schon höher als due vom JC angegebene Kaltmiete ink. kalter Betriebskostenvorauszahlung.
Versuch wäre es wert sich mal mit einer Sozialberatung zusammen zu setzen. Zwar sind die Werte frisch, ich aber stimmen sie mit der Wirklichkeit überein?
Zudem habt ihr zu sechst ein Problem auf dem Wohnungsmarkt. Wie viele Wohnungen gibt es überhaupt in eurer Gegend mit mindestens 4 Zimmer,Küche Bad und das wäre schon knapp.
(//)
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Januar 2022, 18:31:53
Viele Mietobergrenzen sind angreifbar, da sie oft nicht der Realität entsprechen, evtl. die gesetzlichen, bzw. richterlichen Vorgaben nicht einhalten, die Datenerhebung falsch ist oder gar nicht gemacht wird.
Das ist aber sehr mühsam und kostet viel viel Aufwand und Nerven.
Vergleiche ich es mit dem WoG +10 % sind das bei Mietstufe 1 und 6 Personen für den Vogelsbergkreis.
605,40+60,54=665,94 Bruttokalt, also ohne HK
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/ratgeber/hoechstbetraege.php
Anerkannt werden für "Lauterbach" 631,40. Das ist einigermaßen nah dran.
Bei 1000 € warm, fehlen aber 368,60 € monatlich. So viel Heizkosten wird es kaum geben. Bei 110 qm vielleicht ca. 165 €? Das wären 1,50 pro qm. Es sind ja 30 qm mehr, als angemessen, das muss man auch durch weniger Heizen kompensieren :(
Allein die Kaltmiete liegt ja schon 68,60 über der Bruttokaltmiete.
Das wird eng, sehr eng.
Gibt es etwas was man da tun kann? Kann der Vermieter die Kosten anders angeben? Das mit der Kaltmiete verwirrt mich immer etwas, wie man es genau rechnet.
@depri
Ja es ist für uns kaum möglich etwas zu finden mit 4 Zimmern in der Preisstufe. Das wäre dann die Sozialberatung im Vogelsberg Kreis, richtig?
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Ja, wenn Ihr da wohnt.
Und ja, mag verwirrend sein ist im Kern aber ganz einfach
Kaltmiete
Nebenkostenvorauszahlung
ergibt die in der Tabelle ganz rechts angegebene Bruttokaltmiete
Dazu kommen dann noch die Heizkosten. Diese können die Vorauszahlung an den Vermieter sein oder aber der Abschlag an den Versorger für z.B.Gas als Brennstoff.
In der Regel muss man in den Suchmasken der Portale eine Kaltmietengrenze angeben, um einigermaßen passende Angebote zu erhalten.
Das wären dann für euch nur ca 513 Euro.
Ich bezweifele , dass es für 4,66 pro qm überhaupt etwas bewohnbares bei euch gibt.
Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 19:55:19
Ja, wenn Ihr da wohnt.
Und ja, mag verwirrend sein ist im Kern aber ganz einfach
Kaltmiete
Nebenkostenvorauszahlung
ergibt die in der Tabelle ganz rechts angegebene Bruttokaltmiete
Dazu kommen dann noch die Heizkosten. Diese können die Vorauszahlung an den Vermieter sein oder aber der Abschlag an den Versorger für z.B.Gas als Brennstoff.
In der Regel muss man in den Suchmasken der Portale eine Kaltmietengrenze angeben, um einigermaßen passende Angebote zu erhalten.
Das wären dann für euch nur ca 513 Euro.
Ich bezweifele , dass es für 4,66 pro qm überhaupt etwas bewohnbares bei euch gibt.
Ja da sind wir leider auf Null Ergebnisse gekommen. Ich finde eigentlich nur Wohnungen die nahe den 700 € liegen. Ich habe noch ein paar Screenshots eingefügt, dort steht das die 300 Nebenkosten und Heizkosten beinhalten. Ist es dann etwas besser?
Edit: Handy diktiert den Text falsch
Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 19:55:19
Ja, wenn Ihr da wohnt.
Und ja, mag verwirrend sein ist im Kern aber ganz einfach
Kaltmiete
Nebenkostenvorauszahlung
ergibt die in der Tabelle ganz rechts angegebene Bruttokaltmiete
Dazu kommen dann noch die Heizkosten. Diese können die Vorauszahlung an den Vermieter sein oder aber der Abschlag an den Versorger für z.B.Gas als Brennstoff.
In der Regel muss man in den Suchmasken der Portale eine Kaltmietengrenze angeben, um einigermaßen passende Angebote zu erhalten.
Das wären dann für euch nur ca 513 Euro.
Ich bezweifele , dass es für 4,66 pro qm überhaupt etwas bewohnbares bei euch gibt.
Ich hab mal bei ebay kleinanzeigen gelinst
Homberg:
Die Kirchengemeinde Maulbach vermietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Wohnung im Ev. Gemeindehaus.
Die großzügig geschnittene Wohnung bietet helle Räume durch große Fenster und hohe Decken. Neben den 4 Zimmern gibt es noch eine große Wohnküche, ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne, sowie ein separates Gätste-WC. Auf dem Dachboden gibt es einen abschließbaren Abstellraum.
Die Wohnung ist bezugsfertig; eine Haustierhaltung ist nicht möglich.
500 Kalt!
Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 20:01:47
Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 19:55:19
Ja, wenn Ihr da wohnt.
Und ja, mag verwirrend sein ist im Kern aber ganz einfach
Kaltmiete
Nebenkostenvorauszahlung
ergibt die in der Tabelle ganz rechts angegebene Bruttokaltmiete
Dazu kommen dann noch die Heizkosten. Diese können die Vorauszahlung an den Vermieter sein oder aber der Abschlag an den Versorger für z.B.Gas als Brennstoff.
In der Regel muss man in den Suchmasken der Portale eine Kaltmietengrenze angeben, um einigermaßen passende Angebote zu erhalten.
Das wären dann für euch nur ca 513 Euro.
Ich bezweifele , dass es für 4,66 pro qm überhaupt etwas bewohnbares bei euch gibt.
Ich hab mal bei ebay kleinanzeigen gelinst
Homberg:
Die Kirchengemeinde Maulbach vermietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Wohnung im Ev. Gemeindehaus.
Die großzügig geschnittene Wohnung bietet helle Räume durch große Fenster und hohe Decken. Neben den 4 Zimmern gibt es noch eine große Wohnküche, ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne, sowie ein separates Gätste-WC. Auf dem Dachboden gibt es einen abschließbaren Abstellraum.
Die Wohnung ist bezugsfertig; eine Haustierhaltung ist nicht möglich.
500 Kalt!
Finde ich auch zum Teil aber 99% der Vermieter wollen dann nicht so viele Kinder und/ oder ALG 2. Wir suchen seit 2018 und intensiv wieder seit 2020 :( Es ist wie verhext. Auch das Jugendamt hatte Druck für eine grössere Wohnung gemacht da nach der Scheidung bestimmt wurde dass die 2 Kinder aus der Vorehe bei mir bleiben dürfen.
..und das solltest Du tabellarisch auflisten
Das Angebot und das Ergrbnis der Anfrage.
Wenn Du z.B. per Kontakt über das Portal anfragts bekommst Du ja eine Antwort darauf. Diese speichern,so dass Du die Notlage dokumentiert hast und ggf dann etwas mehr auygeben kannst fürs Wohnen.
Bei ebay Kleinanzeigen hast Du Dir auch eine Erinnerung gesetzt?
Da dort Inserate kostenlos sind findet man dort sehr viele Angebote
Habt ihr die Wohnungsangebote dokumentiert?
Das ist immer wichtig und hilfreich, damit man nachweisen kann, dass es auf dem aktuellen Wohnungsmarkt gar nicht genug angemessene Wohnungen gibt.
Also mehrere Monate alle Inserate Online, Zeitungen und Anzeigenblätter durchsuchen und in einer Liste alle Angebote festhalten.
Das erhöht die Chancen, dass man höhere KdU einklagen kann.
Aber wie gesagt, das ist hartes Brot.
Unklar ist mir, wie die Gemeinde die Kosten ermittelt hat. Es müsste ja ein schlüssiges Konzept geben, das müssen die einem über eine IFG Anfrage auch geben.
Oder gibt es in angrenzenden Gemeinden Mietspiegel? Die könnte man zumindest mal zum Vergleich heranziehen.
Der Umzug scheint wohl zumindest definitiv erforderlich. Das ist mal positiv.
Man kann sich eventuell auch an einen Kommunalpolitiker oder den Sozialausschuss der Gemeinde wenden.
Heinz-Otto
Für den Umzug gibt es sehr viele Gründe eigentlich. Wenn ich damit Druck machen kann führe ich sie gerne auf. Hier herrscht ein Nachbarschaftsstreit, man hat versucht uns rauszuekeln, es wurden Briefe, Pakete gestohlen, Kinderwagen und Fahrräder beschädigt. Die Kinder wurden im Hausflur geschubst, 2 Mietparteien haben dann behaupet bei uns herrsche nächtliche Ruhestörung. Wir haben dem wiedersprochen und darauf verwiesen dass es von der WG nebenan kommt (Saufgelage Nachts). Das wurde jetzt auch bewiesen. Die Polizei war dreimal dort, nicht angemeldete Personen (aus Polen) wurden gefunden, Gewaltverbrechen fanden auch statt. Die Kinder sind fast traumatisiert. Der Vermieter weiss jetzt dass wir es nicht waren aber die Kündigung liegt vor, wir müssen vor Gericht.
Zudem ist die Wohnung absolut schimmelanfällig egal wie viel man lüftet, entfeuchtet.
4 Kinder haben nur ein kleines 6m2 Zimmer.
Ich habe zumindest die Angebote dokumentiert wo ich online seit 2021 speichere und schreibe. Was wäre denn eine gute Zahl? Ich schreibe einfach regelmässig neue Abgebite an. Von 100 bekommt man 4 Rückantworten und ein vielleicht. 2 mal hats dem Jobcenter nicht gepasst (2018, 2020)
Depri
Kann ich die Liste auch als Screenshot erstellen? Oder kopiere ich den Text des Angebots und das Datum? Also wie soll diese Tabelle am besten aussehen.
Und ja, hab ich eingerichtet. Vieles ist natürlich auch ganz schnell weg, und es kommt immer auch ein kinderloses Paar mit Jobs vorbei :/
Du solltest trotz allem auch wenn die Wohnungen etwas teurer sind einen Antrag auf Übernahme der angemessenen Kosten für Wohnung und .... Du weißt schon was ich meine stellen. Reiche damit deine Angebote ein und schau dann einmal was dein Jobcenter dazu sagt. Wenn abgelehnt wird, dann wirst du zumindest einen Höchstsatz genannt bekommen.
Die Idee aus eigener Tasche eine größere Wohnung zu bezahlen ist mutig und du solltest es dir genau überlegen. Wenn dann die Nebenkosten höher sind, dann hast du deinen Maximalen Betrag schon aufgebraucht und es gibt weitere Probleme. Außerdem werden Wohnungen im Schnitt nicht billiger und wenn eine Wohnung genehmigt ist und durch eine Erhöhung der Miete "zu teuer" wird, dann ist das kein so großes Problem als wenn eine eh schon "unangemessene" Wohnung noch teurer wird.
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht das die meisten Jobcenter die Kosten vor Ort kennen und die Listen nicht so eng gesehen werden. Aber du musst eben erst einen offiziellen Antrag stellen.
Hary
Wir versuchen es auf alle Fälle. Ich verstehe nicht ganz welche Anträge ich vorlegen muss. Ich glaube KDU und 2018 gab man mir im JC noch ein anderes Formular wo der Vermieter unterschreiben sollte. Ich finde aber im Weg nichts.
Finanziell haben wir dank der Kinder und sparsamen Leben immer einen guten Puffer. Ab Februar wären das 300-500 Euro extra im Monat. Ich dachte mir 100 könnte ich übernehmen. Bzw. steuern unsere Eltern recht viel bei wenn es um Kinderkleidung geht. Ausgaben wie Frisör oder Kosmetikbehandlungen haben wir keine (ich mach das), wir bestellen nicht, mein Mann raucht nicht mehr.
Bekommen ältere Kinder eigentlich ggf. mehr Wohnraum?
Die Wohnfläche ist zweitrangig.
Die Gesamtkosten sind wichtig.
Aus der Tabelle kannst Du ja erkennen, dass pro Nase jeweils dann 12 qm dazu kommen ab 5 Personen.
Ob Du nun ein paar qm mehr zum Preis findest oder gar dafür eine gut geschnittene 5 Zimmer Wohnung ist deine Sache.
Was noch gerade erschwerend hinzukommt: Brennstoffkosten entsprechen nicht mehr der Vorgabe aus 2021. Zudem berücksichtige, dass Strom deutlich teurer geworden ist. Da ist dein Puffer dann sehr gut, den brauchst Du!
Am besten wäre für eine Großfamilie natürlich ein Haus. Dann gibt es auch keinen Stress mit drn Nachbarn.
Aber für 500/550 Euro Kalt ein Haus finden ist unmöglich,wenn es keine Bruchbude ist.
Bei ebay Kleinanzeigen hast Du alles auch in deinem email Postfach, also kein Problem es einfach erstmal zu speichern
Zitat von: Depri2022 am 31. Januar 2022, 07:38:05
Die Wohnfläche ist zweitrangig.
Die Gesamtkosten sind wichtig.
Aus der Tabelle kannst Du ja erkennen, dass pro Nase jeweils dann 12 qm dazu kommen ab 5 Personen.
Ob Du nun ein paar qm mehr zum Preis findest oder gar dafür eine gut geschnittene 5 Zimmer Wohnung ist deine Sache.
Was noch gerade erschwerend hinzukommt: Brennstoffkosten entsprechen nicht mehr der Vorgabe aus 2021. Zudem berücksichtige, dass Strom deutlich teurer geworden ist. Da ist dein Puffer dann sehr gut, den brauchst Du!
Am besten wäre für eine Großfamilie natürlich ein Haus. Dann gibt es auch keinen Stress mit drn Nachbarn.
Aber für 500/550 Euro Kalt ein Haus finden ist unmöglich,wenn es keine Bruchbude ist.
Bei ebay Kleinanzeigen hast Du alles auch in deinem email Postfach, also kein Problem es einfach erstmal zu speichern
Also es ist eigentlich ein Haus, nur wir bewohnen die Wohnung, die anderen Teile sind Keller, Stall und Scheune und nicht bewohnt 😁
Ist es jetzt eigentlich angemessen wenn Heizkosten und Nebenkosten zusammen 300 € betragen?
Das von Dir gefundene ist nicht angemessen! Alkein die Kaltmiete ist höher als die vom JC angenommene Kaltmiete mit kalten Nebenkosten.
Ob die 300 für Kalte Nebenkosten und Heizkosten ausreichen? Wer weiß das schon. Ihr seid zu sechst, habt ein Baby, da kommt was an Wäsche,Wärme,Duschen und Baden,Müll zusamnen...
Also laut dem Jobcenter im Vogelsbergkreis dürften wir die Wohnung nehmen wenn wir 200 Euro selbst zahlen. Die Teamleitung war nicht gewillt einer vollen Übernahme einzuwilligen.
Auch wurde uns gesagt das Jobcenter zahlt dann keine Kaution? Ist das so richtig?
Wie würde ich es denn machen wenn ich mich z.B. an die Sozialstelle oder Kommunalpolitik wenden würde? Ich bin da noch etwas planlos.
Ich habe ein Anschreiben verfasst, ich füge es mal hier ein. Könnte man in dieser Notlage noch etwas raushauen?
--------------------
Betreff: Genehmigung Wohnraum für 6 köpfige Familie, besondere Notlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist XXX und ich interessiere mich sehr für die ausgeschriebene 4-Zimmer-Wohnung, XXX.
Ich bin 39 Jahre alt und gelernte Fremdsprachensekretärin, habe u.a. auch in den USA gearbeitet. Momentan bin ich auf Elternzeit. Ich lebe derzeit in Karben mit meinen 4 Kindern und meinem Lebensgefährten Herrn XXX. Herr XXX hat bis zu seinem Umzug von Rheinland-Pfalz nach Hessen als Lagerfachkraft bei der Deutschen Post DHL gearbeitet. Momentan erhalten wir ein Einkommen durch das Jobcenter Wetterau.
Aufgrund eines Familienzusammenzuges mit meinen Eltern und der Familie meiner Schwester suchen wir im Vogelsbergkreis eine passende Wohnung. In der momentanen Wohnung habe ich fast 10 Jahre gewohnt. Leider ist sie jetzt aber auch viel zu klein geworden für 6 Personen, davon 4 Kinder im Alter von 10, 5, 2 Jahren und einem Säugling von 3 Monaten. Das Kinderzimmer hat nur 6m2 und bietet nicht ausreichend Platz für Kinder und Möbel. Die ganze Wohnung ist überfüllt und bietet keinen weiteren Stellplatz.
Die Wohnungssuche hat sich seit 2018 sehr schwierig gestaltet. Als mein Lebensgefährte noch berufstätig war, konnten wir ein sehr gutes Wohnungsangebot nicht wahrnehmen aufgrund von Jobcenter Auflagen. Als später die Bedarfsgemeinschaft gebildet war, gab es zwar mehr Geld für Wohnraum, aber wir haben ohne Ausnahme immer wieder Ablehnungen aufgrund der Kinder erfahren. Wir baten damals schon Frau XXX, die Wohnungslotsin vom Jobcenter Wetterau um Hilfe. Wir haben seitdem zahlreiche Bewerbungen geschrieben und auch einen guten Eindruck gemacht bis das Gespräch auf die weiteren Kinder kam (damals war nur unsere kleine Tochter anwesend bei der Besichtigung)
Es ist ohnehin schon sehr schwierig angemessene Angebote zu finden, von den wenigen Angeboten bekommt man dann noch weniger Antworten, und am Ende scheitert es an den Kindern oder Jobcenter Einkommen.
Wir haben zudem weitere Gründe sofort umzuziehen. Unsere Wohnung ist seit längerer Zeit schon anfällig für Schimmel durch ein Flachdach und Regen (oberstes Stockwerk), durch problematische Nachbarn wurden schon oft Briefe und Pakete entwendet, der Briefkasten aufgebrochen, ein Kinderwagen und Kinderrad beschädigt. Einige Mitmieter verursachen eine Ruhestörung die auf die Schlafenszeiten der Kinder abzielt. Die WG direkt nebenan hatte in letzter Zeit einige Kriminalfälle die auch die Kinder sehr verängstigt haben. Dies wurde von der Polizei Bad Vilbel aufgenommen.
Unser Mietvertrag ist bereits gekündigt, eine Verlängerung ist nur über das Gericht möglich.
Durch meine Scheidung wurde 2020 das Jugendamt auf unsere Wohnsituation aufmerksam. Mein Ex Mann, der sich das Sorgerecht für seine zwei Söhne erstreiten wollte, hatte angegeben die Wohnung sei eine Zumutung wegen der kleinen Größe. Seitdem macht uns das Jugendamt Friedberg auch Druck eine neue Wohnung zu finden. Die Jungs haben keinen Kontakt zu ihrem Vater, und möchten nicht dort leben. Das Gericht hat vorerst entschieden dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir liegt. 2 Schulkinder, eins fast im Teenager Alter, brauchen aber auch etwas mehr Platz.
Durch das Jugendamt Friedberg hilft uns jetzt auch eine Familienberatung, Frau XXX, bei der Wohnungssuche. Diese steht mir auch aufgrund meiner besonderen Belastung und gesundheitlichen Lage zur Seite. Ich leide unter einer Neuro-Borreliose, die mich in meiner Bewegung sehr einschränken kann, und deren Genesung langsam vorranschreitet und bei zu hoher Belastung zu einer Hirnhautentzündung führt. Da die angebotene Wohnung auch eine Mitbenutzung des Gartens bietet, wäre es für mich viel einfacher mit den Kindern Zeit an der frischen Luft zu verbringen.
Die Wohnung ist überhaupt absolut kindgerecht und würde 2 Kinderzimmer bieten. Eines für die Jungs, eines für die Mädchen. Die ländliche Umgebung mit Nähe zu Alsfeld eignet sich perfekt für das Familienleben. Wir wünschen uns besonders für die Kinder einen ansprechenden Wohnraum.
Ich habe zeitweise selbständig Im Bereich von Historischen Kostümen und Veranstaltungen gearbeitet und würde auch gerne diese Arbeit in meiner Zeit als Mutter und Hausfrau wieder aufnehmen. Die Wohnung bietet genug Platz für meine Näharbeiten, sowie die nötige historische Kulisse.
Der Vermieter zeigte sich sehr verständnisvoll zu unserer Lage, kinderfreunlich und wohlwollend.
Wir wissen dass die Wohnung über der angegeben Mietgrenze des Jobcenters liegt, erbitten aber aufgrund der besonderen Notlage Ihre Unterstützung bei der Genehmigung des Wohnraums.
Sollten Sie weitere Unterlagen wünschen oder Fragen haben zu unserer Situation lege ich diese gerne vor.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX
Du hast es glaube ich nicht verstanden
Eine Genehmigung, dass ihr umzieht braucht ihr nicht.
In Deutschland herrscht freie Wohnortwahl!
Was euch dann fehlen würde bei unangemessenen Kosten:
Ihr bekämt nur die Zusicherung für Kostenübernahme bis zur Angemessenheit..
Was ihr braucht:
Auf Grund der Dringlichkeit
Kautionsdarlehen
Umzugswagen mit Helfern
Ergänzungsausstattung für die neue Wohnung
Wenn Du die Auskunft der SB Kostenübernahme mit Selbstzahlung von erstmal 200 Euro hast, dann Mietvertrag unterschreiben!
Da Du Familie hast, werden diese sicher helfen die neue Wohnung Einzugsbereit zu machen und den Umzug zu organisieren.
Als Kaution gibt es auch andere Möglichkeiten als nur Bar Kaution.
Das Schreiben würde ich kürzen. Das ist den Leuten womöglich zu viel zum Lesen.
Auch höchst persönliches würde ich auf jeden Fall weg lassen. So neutral wie möglich und nur auf die rein sachlichen Punkte beschränken.
Was auch helfen kann, wenn der jetzige VM euch eine Art Zeugnis ausstellen könnte.
Etwas in der Art:
ZitatVorvermieterbescheinigung
Hiermit wird bestätigt, dass Familie xxx seit dem tt.mm.jj bei mir obige Wohnung bewohnen.
Miete und Nebenkosten werden immer pünktlich gezahlt. Es bestehen und bestanden keine Mietrückstände. Das Mietverhältnis verläuft störungsfrei.
Verstöße gegen die Hausordnung liegen nicht vor.
Die Wohnung ist in einem ordnungsgemäßen und ordentlichen Zustand.
xxx ist eine sehr ruhige, rücksichtsvolle und freundliche Familie und angenehme Mieter.
Fam. XXX sucht aus persönlichen Gründen eine größere Wohnung, was ich sehr bedauere.
Dennoch wünsche ich Fam XXX bei der Wohnungssuche viel Glück.
Da der Umzug notwendig ist, bin ich der Meinung, dass ihr Anspruch auf Umzugskosten habt. Dafür wäre das jetzige JC zuständig.
In den Richtlinen B-W. lautet es:
ZitatWohnungsbeschaffungskosten (z.B. doppelte Mietaufwendungen), Umzugskosten, Mietkautionen und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung als Bedarf anerkannt werden. Nach § 22 Abs. 6 S. 2 soll die Zusicherung erteilt werden, wenn
der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst ist oder
• der Umzug aus anderen Gründen notwendig ist
und
• wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Notwendig ist ein Umzug dann, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung geboten ist, z.B. wenn ein rechtskräftiges Räumungsurteil vorliegt, wenn die bisherige Wohnung zu klein oder durch den Auszug eines Mitbewohners zu groß geworden ist oder zu teuer ist und wenn der Einzug in die neu gemietete Wohnung geeignet ist, den Bedarf des Hilfebedürftigen auf absehbare Zeit zu decken. (LSG FSB, Beschluss v. 21.10.2015, L 11 AS 562/15 B ER).
Das beträfe das jetzige JC. Das soll bedeutet, dass das Ermessen reduziert ist. Der Anspruch auf Zusicherung der Übernahme der Umzugskosten ist daher aus meiner Sicht einklagbar.
Zitat
Zusätzliche Voraussetzung für die Zusicherung für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile: Die Kosten der neuen Unterkunft sind angemessen (vgl. LSG HAM, Beschluss v. 28.09.2005, L 5 B 255/05 ER AS).
Das beträfe das neue JC. Sieht also nicht so gut aus :(
Aber evtl. ein Darlehen vom JC wäre denkbar. Müsst ihr dann aber auch mit 10%/ Monat abzahlen
Die Kaution kann man auch in 3 Raten zahlen (§ 551 BGB), wenn sich der VM darauf einlässt. Muss er zwar theoretisch, da das unabdingbares Recht ist, aber er wir wissen ja wie das läuft :(
Wenn ihr einzieht, bleibt euch wohl nichts anderes übrig, als die Höhe der Angemessenheit per Gericht anzuzweifeln. Da ihr ja gut dokumentiert habt, steigen die Chancen. Sehr viele Gemeinden bekamen die MOG schon von Gerichten gekippt.
Die Dokumentation von euch bestätigen das ja.
Mein Vorschlag zum Schreiben:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist XXX und ich interessiere mich sehr für die ausgeschriebene 4-Zimmer-Wohnung, XXX.
Ich bin 39 Jahre und gelernte Fremdsprachensekretärin, habe u.a. auch in den USA gearbeitet. Momentan bin ich auf Elternzeit. Ich lebe derzeit in Karben mit meinen 4 Kindern (10, 5, 2 und Säugling) und meinem Lebensgefährten Herrn XXX.
Herr XXX hat bis zu seinem Umzug von Rheinland-Pfalz nach Hessen als Lagerfachkraft bei der Deutschen Post DHL gearbeitet. Momentan erhalten wir ein Einkommen durch das Jobcenter.
Wir sind sicher, dass sich unsere finanzielle Situation bald bessert, da Lagerarbeiter gesucht sind.
Ich habe zeitweise selbständig Im Bereich von Historischen Kostümen und Veranstaltungen gearbeitet und würde auch gerne diese Arbeit in meiner Zeit als Mutter und Hausfrau wieder aufnehmen.
In der momentanen Wohnung habe ich fast 10 Jahre gewohnt, ist jetzt aber viel zu klein geworden.
Ausgezeichnete Schufa und Vorvermieterbescheinigung liegt vor.
Meine Eltern und Familie wohnen im Vogelsbergkreis und können uns bei der Kinderbetreuung unterstützen.
Sollten Sie weitere Unterlagen wünschen oder Fragen haben zu unserer Situation lege ich diese gerne vor.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX
Zitat von: Depri2022 am 01. Februar 2022, 09:29:48
Du hast es glaube ich nicht verstanden
Eine Genehmigung, dass ihr umzieht braucht ihr nicht.
In Deutschland herrscht freie Wohnortwahl!
Was euch dann fehlen würde bei unangemessenen Kosten:
Ihr bekämt nur die Zusicherung für Kostenübernahme bis zur Angemessenheit..
Was ihr braucht:
Auf Grund der Dringlichkeit
Kautionsdarlehen
Umzugswagen mit Helfern
Ergänzungsausstattung für die neue Wohnung
Wenn Du die Auskunft der SB Kostenübernahme mit Selbstzahlung von erstmal 200 Euro hast, dann Mietvertrag unterschreiben!
Da Du Familie hast, werden diese sicher helfen die neue Wohnung Einzugsbereit zu machen und den Umzug zu organisieren.
Als Kaution gibt es auch andere Möglichkeiten als nur Bar Kaution.
Ich verstehe es jetzt besser. Der Umzug wird aber tatsächlich schwierig. Gibt es gar keine Möglichkeit für Hilfe beim Umzug? Wir haben es noch nie in Anspruch genommen. Möbel brauchen wir keine.
Kaution könnten wir noch zahlen, ich habe Erspartes, aber eben nicht endlos viel.
Heinz Otto
Danke für die Info! Wir versuchen es einfach mal. Ich habe jetzt gelesen das Amt muss für 6 Monate auch unangemessene Mieten zahlen?
https://www.sozialhilfe24.de/news/4241/hartz-iv-news/hartz-4-amt-muss-voruebergehend-auch-unangemessen-hohe-miete-uebernehmen/
Bin mir nur nicht sicher ob das auch auf einen notwendigen Umzug zutrifft
Der Vermieter hat mir übrigens den ausgefüllten Vertrag übersandt. Allerdings mit 50 Euro mehr Miete :weisnich: Ich glaube er hat verstanden die Zuzahlung soll sich auf Heizung beziehen, nicht JC.
Am Samstag würden wir alles besprechen. Ich bin sehr sehr nervös...die Wohnungssuche war bei uns fast schon traumatisch. Ich hatte Ameisen im Bauch bei jeder Wohnung :coffee: Die Kinder hab ich gar nicht mehr mitgenommen weil sie so oft geheult haben wenn sie eine schöne Wohnung und das ersehnte Kinderzimmer nicht bekommen haben.
Wieso braucht ihr Hilfe beim Umzug? Ihr zieht doch in den Bereich der Eltern/weitere Verwandtschaft. Die können euch doch beim Umzug helfen. Wenn die Miete unangemessen ist, dann bezahlt euch das JC keinen Umzug.
Zitat von: Tülin2019 am 03. Februar 2022, 04:18:02
Ich habe jetzt gelesen das Amt muss für 6 Monate auch unangemessene Mieten zahlen?
https://www.sozialhilfe24.de/news/4241/hartz-iv-news/hartz-4-amt-muss-voruebergehend-auch-unangemessen-hohe-miete-uebernehmen/
Bin mir nur nicht sicher ob das auch auf einen notwendigen Umzug zutrifft
Gerade bei einem notwendigen Umzug trifft das zu.
Und aktuell bei Anträgen, wo der BWZ bis März beginnt, wird sowieso die tatsächliche Miete übernommen.
Sofern ihr in einen neuen Zuständigkeitsbereich zieht. Denn dann wird ein Neuantrag angefordert.
Bleibt ihr beim jetzigen JC, gilt das nicht. Da müsste man genauer schauen, ob trotzdem höhere KdU als bisher genehmigt werden muss, da ihr ja beengte Platzverhältnisse habt und der Umzug dringend nötig ist. Auch habt ihr ja eine gute Dokumentation, dass es keine ausreichenden Angebote gab.
Aber wie gesagt, das JC wird euch bestimmt Steine in den Weg legen und ohne Gericht wird sich da vermutlich nicht viel tun.
ZitatDer Vermieter hat mir übrigens den ausgefüllten Vertrag übersandt. Allerdings mit 50 Euro mehr Miete :weisnich: Ich glaube er hat verstanden die Zuzahlung soll sich auf Heizung beziehen, nicht JC.
Das kapiere ich nicht. Wieso erhöht der sogar noch. Der nutzt dann ja eure Situation schamlos aus. Sehr sozial ist der VM also nicht.
Zitat von: Birgit63 am 03. Februar 2022, 08:07:31
Wieso braucht ihr Hilfe beim Umzug? Ihr zieht doch in den Bereich der Eltern/weitere Verwandtschaft. Die können euch doch beim Umzug helfen. Wenn die Miete unangemessen ist, dann bezahlt euch das JC keinen Umzug.
Meine Eltern sind Senioren, meine Schwester ist schwanger, mein Mann erkrankt. Viele Helfer haben wir nicht.
Ich habe nichts darüber gelesen dass der Umzug bei unangemessener Miete nicht übernommen wird. Hast du dazu vielleicht eine Quelle?
Heinz-Otto
Ich denke das war ein Missverständnis weil wir darüber gesprochen hatten die Heizkosten höher anzusetzen. Ich meinte aber die Miete die vom JC nicht übernommen wird.
Mir wird jetzt von allen Seiten gesagt das alte JC müsse den Umzug/ die neue Wohnung noch genehmigen, und das neue JC müsste mir schriftlich bestätigen dass es in Ordnung geht? Ergo könnte ich den Mietvertrag doch nicht Samstag unterschreiben?
Das neue JC Vogelsberg hatte mündlich zugestimmt nach Beratung mit Teamleitung, die Anträge sind per post raus. Darf ich jetzt den Mietvertrag unterschreiben bevor das neue JC die Unterlagen hat?
Ich habe leider momentan keinen Strom da der Vermieter dachte er könne uns so überzeugen im Feb. raus zu sein. Das Problem wird morgen behoben. Deswegen wäre es nett wenn mir das noch jemand aufdröseln könnte, da ich kaum Akku habe. Vielen Dank noch mal für alle Tipps.
Könnte mir bitte nur jemand sagen wann ich den Mietvertrag unterschreiben kann? Ich habe jetzt gerade den ALG2 Antrag und die Mietbescheinigung des neuen JC erhalten. Da scheint zu stehen ich muss erst Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen bevor ich unterschreibe beim neuen Vermieter.
Wir haben morgen den Termin mit dem Vermieter. Soll ich ihm sagen wir müssen 1-2 Wichen warten bis das JC zu Potte kommt? Wartet ein Vermieter überhaupt? :/
Umzugskosten gibt es evtl. sogar bei einem erforderlichen Umzug in eine unangemessene Wohnung. Bei euch ist die Erforderlich klar. Extrem beengte Platzverhältnisse und Schimmel.
https://sozialberatung-kiel.de/2014/10/14/umzugskosten-und-mietkautionsdarlehen-auch-bei-umzug-in-zu-teure-wohnung/
Da es eine Ermessensache ist, steht das eh auf wackeligen Beinen.
Dann kommt es mMn auch nicht mehr darauf an, ob man den MV vorher unterschreibt oder nicht.
Den hatten die ja schon vorliegen.
Denn verzögert der Träger die Entscheidung treuwidrig, muss er auch zahlen.
Es ist klar, dass man nicht ewig warten kann, den Vertrag zu unterschreiben.
Die Wohnung ist ja eh unangemessen, dann kann man auch unterschreiben.
Andere hier sehen das womöglich anders!
Das mit dem Mietpreis erhöhen habe ich immer noch nicht kapiert, aber ihr werdet schon wissen, was ihr macht.
Zitat von: Heinz-Otto am 05. Februar 2022, 08:21:13
Umzugskosten gibt es evtl. sogar bei einem erforderlichen Umzug in eine unangemessene Wohnung. Bei euch ist die Erforderlich klar. Extrem beengte Platzverhältnisse und Schimmel.
https://sozialberatung-kiel.de/2014/10/14/umzugskosten-und-mietkautionsdarlehen-auch-bei-umzug-in-zu-teure-wohnung/
Da es eine Ermessensache ist, steht das eh auf wackeligen Beinen.
Dann kommt es mMn auch nicht mehr darauf an, ob man den MV vorher unterschreibt oder nicht.
Den hatten die ja schon vorliegen.
Denn verzögert der Träger die Entscheidung treuwidrig, muss er auch zahlen.
Es ist klar, dass man nicht ewig warten kann, den Vertrag zu unterschreiben.
Die Wohnung ist ja eh unangemessen, dann kann man auch unterschreiben.
Andere hier sehen das womöglich anders!
Das mit dem Mietpreis erhöhen habe ich immer noch nicht kapiert, aber ihr werdet schon wissen, was ihr macht.
Danke!
Das JC hatte bisher nur mit mir tel. Wegen Corona wollen die keinen persönlichen Besuch. Nach Gespräch mit der Teamleitung wurde gesagt wir können 200 drauf zahlen.
Jetzt habe ich gestern alle Unterlagen in der Post bekommen. Allerdings ohne Formulare zur Übernahme von Umzugskosten. Die habe ich jetzt selbst gedruckt.
Ich denke eine Woche kann der Vermieter ggf warten. Aber so oder so, wir nehmen die Wohnung. Uns wurde gesagt wir dürfen.
Im Anhang noch etwas was im Text des JC stand
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Du kannst vorsorglich dem JC schreiben, dass es dringend ist und der MV spätestens tt.mm.jj unterschrieben werden muss.
Dann hat man notfalls den Nachweis, dass die Bearbeitung zu lange dauerte.
Das Urteil treuwidrige Verzögerung
https://datenbank.nwb.de/Dokument/372943/
ZitatLeitsatz
1. Eine vorherige Zusicherung der Umzugskosten ist nicht erforderlich, wenn die fristgerecht mögliche Entscheidung vom Verwaltungsträger treuwidrig verzögert worden ist.
2. Veranlasst der Träger den Umzug im Sinne des § 22 Abs 3 S 2 SGB 2, so hat er im Regelfall die angemessenen Kosten des Umzugs zu übernehmen.
3. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige ist grundsätzlich gehalten, die Kosten eines Umzugs im Wege der Selbsthilfe zu minimieren.
Zitat von: Tülin2019 am 05. Februar 2022, 11:17:39Aber so oder so, wir nehmen die Wohnung. Uns wurde gesagt wir dürfen.
Ich würde mich im Leben nicht zu etwas verpflichten, das ich nicht leisten kann.
Zitat von: Tülin2019 am 05. Februar 2022, 11:17:39as JC hatte bisher nur mit mir tel. Wegen Corona wollen die keinen persönlichen Besuch. Nach Gespräch mit der Teamleitung wurde gesagt wir können 200 drauf zahlen.
1920 Baujahr und Ölheizung in der Wohnung, ohne Verdienst wird das nix auf Dauer. :weisnich:
Zitat von: CCR am 05. Februar 2022, 12:30:33
Zitat von: Tülin2019 am 05. Februar 2022, 11:17:39as JC hatte bisher nur mit mir tel. Wegen Corona wollen die keinen persönlichen Besuch. Nach Gespräch mit der Teamleitung wurde gesagt wir können 200 drauf zahlen.
1920 Baujahr und Ölheizung in der Wohnung, ohne Verdienst wird das nix auf Dauer. :weisnich:
Das ist schon extrem eng.
Das Gemeine ist. Ein Mini Kinderzimmer mit 4 Kindern ist auch keine Alternative. :teuflisch:
Er ist Lagerarbeiter und hat wohl gute Jobaussichten und sie will nebenher auch von zu Hause aus arbeiten.
Es ist schlimm. Einerseits fehlen künftige Steuerzahler, andererseits gelten Familien mit vielen Kindern noch immer als asozial und gefördert werden sie auch nicht.
Im Grunde sollte der Staat/Gemeinde für Großfamilien spezielle Wohnräume vorhalten. Träumen darf ich ja.
Armes Deutschland :lol: Uns geht es ähnlich, wir finden auch keine Wohnung mit nur zwei Kindern. Hauptsache unsere Nachbarn Syri, Afghani, und Afri haben genug Platz für ihre 15 Kinder in meiner potentiellen Wohnung. Deutschland ist am Ende!
Ich habe 5 Wohnungsbaugesellschaften angefragt - somit also insgesamt mehrere tausend Wohnungen - NUR Absagen!! Kinder sind zu laut! Und wenn man noch erwähnt, dass man Geld vom Jobcenter bekommt, ist es ganz aus.
Dann muss es bei Dir wohl an was anderem liegen als den Kindern. Ich würde Dich auch nicht als Nachbar haben wollen - obwohl ich ja nur ganz wenig von Dir weiß. Und auch nur das, was Du möchtest, dass ich das von Dir weiß. Nur mal als Denkanstoß.
Zitat von: Fred am 05. Februar 2022, 13:10:16Armes Deutschland :lol: Uns geht es ähnlich, wir finden auch keine Wohnung mit nur zwei Kindern. Hauptsache unsere Nachbarn Syri, Afghani, und Afri haben genug Platz für ihre 15 Kinder in meiner potentiellen Wohnung. Deutschland ist am Ende!
Dafür gibt es ja Sozialwohnungen für bedürftige mit 15 Kinder und für Beamte mit 2 Kindern ebenso.
Wir haben uns auch für eine Sozialwohnung beworben, ist aber nichts frei ;-)
Zitat von: CCR am 05. Februar 2022, 12:30:33
Zitat von: Tülin2019 am 05. Februar 2022, 11:17:39as JC hatte bisher nur mit mir tel. Wegen Corona wollen die keinen persönlichen Besuch. Nach Gespräch mit der Teamleitung wurde gesagt wir können 200 drauf zahlen.
1920 Baujahr und Ölheizung in der Wohnung, ohne Verdienst wird das nix auf Dauer. :weisnich:
Da steht Zentralheizung, Öl. Wir haben momentan auch Öl. Kannst du das nochmal genauer erklären?
Habe heute gesehen es ist von 1850, Fachwerk, innen mit Holzwänden insoliert.
@justine1992
Wieso nicht leisten können? Ich hatte ja betont dass wir einiges über haben. Auch wenn wir drauflegen. Durch die Menge der Kinder und etwas Nebenverdienst vom dem ich hoffentlich bald mehr behalten darf wenn das Bürgergeld kommt.
Heinz-Otto
Wir haben nach jahrelanger Suche auch einfach gemerkt das Meiste bekommen wir einfach nicht. Man muss also immer irgendwo Abstriche machen. Und wir haben die Kündigung im Nacken.
Fred
Ich kann es euch nachfühlen. Mit 2 Kindern hatten wir zwar ein paar wenige Optionen aber die Wohnung war ja dann am Ende auch nicht angemessen. Ich frage mich auch oft wie solche Grossfamilien untergebracht werden können aber ALG2 Familien nicht. Da muss es ja eine Möglichkeit geben Wohnraum speziell für Familien zu schaffen.
Wir kamen in vielen Fällen gar nicht dazu von Hartz4 zu erzählen weil es sofort hiess es seien zu viele Kinder, "passt nicht in die Wohngemeinschaft" etc. Dass wir jetzt eine Zusage haben fühlt sich surreal an. Klar hat die Wohnung ein paar Haken aber die Kinder sind überglücklich...Garten, Natur, Hof, Scheune, Dachboden, grosse Zimmer...das ist für sie wie Abenteuerland.
CCR
Wir hatten einen Wohnberechtigungsschein beantragt und uns wurde gesagt wir müssen Jahre warten :/
Schizophren Deutschland eben. Einerseits werden Kinder gebraucht, andererseits wird für kinderreiche und finanziell nicht starke kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen, der fürs Jobcenter angemessen ist.
Eine Bitte nur: Bitte bezahlt nicht immer gleich den Rest drauf, wenn das Jobcenter nicht die volle Miete übernehmen will. Das geht so einfach nicht, denn es muss zu den Angemessenheitskriterien auch verfügbaren Wohnraum geben. Legt Absagen vor und dass es unmöglich ist was anderes zu finden und beantragt die Übernahme. Sonst soll das Jobcenter eine Alternative finden. Mag ja sein, dass man mit mehreren Kindern und Nebenjob bisschen was drauflegen kann, aber das ist nicht Sinn der Sache. Einer allein kann das wieder nicht. Oder eure Miete wird erhöht, etc.
Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 06:01:39
Wir hatten einen Wohnberechtigungsschein beantragt und uns wurde gesagt wir müssen Jahre warten :/
Das stimmt nicht! Darauf hat man Anspruch. Das ist eine Sollvorschrift (oder sogar Mussvorschrft?)
Sie meinte vielleicht die Dringlichkeitsstufen, die man im WBS eintragen kann.
Kann man sogar in jedem BuLa für ein anders beantragen. Also Wohnsitz in A, Antrag stellen für B. Das habe ich schon durch. Die SB meinte ich muss in B wohnen, um einen WBS zu bekommen.
https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__27.html
Zitat(3) Der Wohnberechtigungsschein ist zu erteilen, wenn vom Wohnungssuchenden und seinen Haushaltsangehörigen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 eingehalten wird. Hat ein Land nach § 9 Abs. 3 eine Abweichung von der Einkommensgrenze festgelegt, ist der Wohnberechtigungsschein unter Zugrundelegung dieser abweichenden Einkommensgrenze zu erteilen. In dem Wohnberechtigungsschein ist anzugeben, welche maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird.
Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 06:01:39
@justine1992
Wieso nicht leisten können? Ich hatte ja betont dass wir einiges über haben. Auch wenn wir drauflegen. Durch die Menge der Kinder und etwas Nebenverdienst vom dem ich hoffentlich bald mehr behalten darf wenn das Bürgergeld kommt.
Nein, Du kannst es Dir nicht leisten. Du gehst davon aus, dass ein Dritter (das JC) Dir schon was zahlt. Obwohl Du Dich nicht an die (Dir bekannten) Regeln hältst.
Behalten? Niemand darf alles behalten. Alle müssen von ihren Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Auch die, die es nicht ganz alleine schaffen.
Du hast viel Geld durch die vielen Kinder? Ah ja...
@justine 1992
Ich denke, man sollte jedem selbst überlassen, ob er sich etwas leisten kann oder nicht.
Es gibt wahre Künstler, die mit ihrem Geld sehr gut umgehen können und ihre Ansprüche an den Geldbeutel anpassen.
Zudem habe sie ja keine andere Wahl. Es ist auch zum Wohle der Kinder, nicht mehr so beengt wohnen zu müssen!
Und mit 4 Kids, muss man vieles nicht mehrfach anschaffen, da man es schon für die vorherigen gekauft hat.
Zitat von: Tülin2019 am 04. Februar 2022, 20:36:33
Könnte mir bitte nur jemand sagen wann ich den Mietvertrag unterschreiben kann? Ich habe jetzt gerade den ALG2 Antrag und die Mietbescheinigung des neuen JC erhalten. Da scheint zu stehen ich muss erst Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen bevor ich unterschreibe beim neuen Vermieter.
Wir haben morgen den Termin mit dem Vermieter. Soll ich ihm sagen wir müssen 1-2 Wichen warten bis das JC zu Potte kommt? Wartet ein Vermieter überhaupt? :/
Ich habe ja still mitgelesen..
Wenn du Ohne Zusicherung, den MV unterschreibst dann bekommst du die max KdUH auch nicht. Sondern nur die KdUH die Ihr aktuell für die alte Whg bekommt.
Steht eindeutig im Schreiben und im Gesetzt.
In deinem Fall benötigt Ihr halt die Zusicherung das die KdUH bis zu der Angemessenheitsgrenze übernommen werden.
Zitat von: Tülin2019 am 05. Februar 2022, 11:17:39Allerdings ohne Formulare zur Übernahme von Umzugskosten.
Vermutlich wirst du für die Erstattung/Übernahme der Umzugskosten (gerichtlich) kämpfen müssen. Das ist ja schon erläutert worden.
Zur Frist:
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.
MfG FN
Ich habe zwar ein bisschen den Überlick verloren und bin mir nicht mehr sicher, ob die neue Whg. in einem anderen JC ist.
Aber auch wenn sie innerhalb des selben JC umzieht, sehe ich gute Chancen, dass für die neue Wohnung die angem. KdU bezahlt wird.
Oder zumindest WoGG+10%.
Denn ihnen steht wesentlich mehr Wohnraum zu, als sie jetzt haben.
Denn es ist ein Extremfall. Zumal das Jugendamt dahinter steht, dass die Kids mehr Platz brauchen.
Es ist immer auch der individuelle Wohnbedarf und KdU zu berücksichtigen. Ich müsste mal nach den entsprechenden BSG Urteilen suchen.
Da gibt es m.W. einige.
Und auch hat man immer die Möglichkeit die Angemessenheitsgrenzen überprüfen zu lassen. Viele schl. Konzepte werden gekippt.
Zitat von: justine1992 am 06. Februar 2022, 09:39:03
Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 06:01:39
@justine1992
Wieso nicht leisten können? Ich hatte ja betont dass wir einiges über haben. Auch wenn wir drauflegen. Durch die Menge der Kinder und etwas Nebenverdienst vom dem ich hoffentlich bald mehr behalten darf wenn das Bürgergeld kommt.
Nein, Du kannst es Dir nicht leisten. Du gehst davon aus, dass ein Dritter (das JC) Dir schon was zahlt. Obwohl Du Dich nicht an die (Dir bekannten) Regeln hältst.
Behalten? Niemand darf alles behalten. Alle müssen von ihren Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Auch die, die es nicht ganz alleine schaffen.
Du hast viel Geld durch die vielen Kinder? Ah ja...
Ich glaube du liest nicht richtig mit. Das JC hat die Wohnung nach Absprache mit der Teamleitung sogar, genehmigt. Das einzige Manko ist dass wir ggf. bis zu max. 200 Euro selbst oben drauf legen. Aber das ist noch nicht entschieden, wir dürfen nochmals einen Einspruch einreichen mit Belegen und allem Pipapo. Das JC hier hatte uns auch zugesicherr dass in Härtefällen, und nach sehr langer Suche, auch höhere Mieten gezahlt werden müssen.
Ich hatte nicht beschrieben "alles" behalten, sondern "mehr", heisst mit Bürgergeld wird weniger Nebenverdienst angerechnet.
Und wie Heinz-Otto gesagt hatte - Man braucht sich Vieles gar nicht zweimal anschaffen, der kleine Bruder hat fast komplett die Kleidung vom Großen getragen, bei den Mädchen läuft es jetzt ähnlich. Die Großeltern kaufen auch nicht ungern ein für die Kinder. Und so blöd es klingt aber man benötigt nicht jeden Monat alles Geld was man eben bekommt, dazu gehört auch Kindergeld, und dann ist es ja keine Schande dass zu sparen, oder eben sinnvoll einzusetzen damit die Kinder schön leben können. Mein Mann schläft mittlerweile auf dem Boden im Wohnzimmer damit wir genug Schlafraum für die Kinder haben.
Heinz-Otto
Das war jetzt auch eine totale Ausnahme mit dem Drauflegen weil wir eben jetzt diesen Puffer haben und dieses fantastische Angebot und ich denke nach so langer Suche und mit so vielen Gründen habe ich gute Chancen dass das JC sich erbarmt. Wenn nicht ginge es ja auch. An dieser Grenze sind schon so viele Wohnungsangebote gescheitert. 2018 wurde eine Maisonette Wohnung nicht genehmigt weil das 3. Kind "noch im Bauch war". Und wir danach erst genügend Miete und Raum bekommen hätten.
Alternativen vom JC wurden mir angeboten, aber da waren dann auch wieder Mitstreiter dran die es bekommen haben...also eig. haben sie mir da nicht viel geholfen mit. In letzter Zeit ist die Wohnungslotsin dort auch sehr "faul"...sie meldet sich kaum :weisnich:
Die neue Wohnung ist bei einem neuen JC. Den Brief vom Jugendamt habe ich sogar hier, den könnte ich ja direkt mitsenden?
Fettnäpfchen
Ich hatte tel. und Emails geschrieben, eine Frau M. hat dann mit der Teamleitung gesprochen welche gesagt hat wir bekommen die max. Kaltmiete und die 200 zahlen wir selbst. Ist das Zusicherung genug? Wir haben jetzt aber eh noch 2 Wochen Zeit Anträge zu bearbeiten/ senden. Der Vermieter hat gerade Covid. Für unsere jetzige Wohnung bekommen wir ca. genauso viel da wir nahe Stadt wohnen ^^ Die Nebenkosten sind weniger.
Der Vermieter ist auf der Mietbescheinigung übrigens etwas runtergegangen mit der m2 Anzahl. Streng genommen muss er die Diele ja nicht rechnen, aber im Angebot stand 140m2, jetzt 105m2 wenn man nur die Zimmer rechnet. Ist das in Ordnung/ gut so? Es sind 4 Zimmer ohne Diele.
Tülin2019
Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 17:39:21eine Frau M. hat dann mit der Teamleitung gesprochen welche gesagt hat wir bekommen die max. Kaltmiete und die 200 zahlen wir selbst. Ist das Zusicherung genug?
Wenn du es nicht schriftlich hast ist es nichts WERT.
Aber vllt. leidet dein JC ja nicht so sehr an Erinnerungsverlust wie alle anderen die sich nicht an mdl. Zusagen halten.
Und noch ein aber:
Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 17:39:21Für unsere jetzige Wohnung bekommen wir ca. genauso viel da wir nahe Stadt wohnen ^^ Die Nebenkosten sind weniger.
Dann geht es ja mehr oder weniger um keine all zu großen Unterschiede.
Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 17:59:17aber im Angebot stand 140m2, jetzt 105m2 wenn man nur die Zimmer rechnet. I
umso besser. Nachteile kann ich mir nicht vorstellen.
Viel Freude (auch deinen Kiddis) im neuen Heim!!
FN
Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 17:59:17
Der Vermieter ist auf der Mietbescheinigung übrigens etwas runtergegangen mit der m2 Anzahl. Streng genommen muss er die Diele ja nicht rechnen, aber im Angebot stand 140m2, jetzt 105m2 wenn man nur die Zimmer rechnet. Ist das in Ordnung/ gut so? Es sind 4 Zimmer ohne Diele.
Sei mir nicht böse, wenn ich nicht mehr alle Einzelheiten im Kopf habe und nicht alles nachlese.
Eine Diele gehört zur Wohnfäche. Es ist doch ein Haus, wenn ich recht erinnere?
Wenn ihr den MV vorgelegt habt und die Mietbescheinigung (1 von beidem reicht normalerweise, beides darf nicht gefordert werden) und die Daten stimmen nicht überein. Dann kann es sein, dass ein sehr sorgfältiger SB nachfragt. Da der VM den Irrtum zu vertreten hat, dürfte da aber nichts passieren. Die qm interessieren nur wegen der HK. Die werden nur für die angemessene Fläche berechnet und bewilligt.
Ich denke es gibt durchaus JC, denen man auch bei mündlichen Zusagen vertrauen kann. Mein jetziges ist auch so ein JC.
Also Wohnung nehmen und nicht verrückt machen lassen.
Im Endeffekt ist das momentan die Chance "eures Lebens" und im Grunde habt ihr keine andere Wahl.
Ist ja alles letztlich ganz gut gelaufen, wenn das JC Wort hält, wovon ich ausgehe.
Das Schreiben des JA kannst du ruhig mitsenden. Wenn du magst kannst du evtl. noch erwähnen. "Wie mit SB XY am tt.mm.jj. hh.mm. besprochen und von Teamleitung ABC bestätigt, hier nun die Unterlagen für die als angemessen anerkannte Wohnung.
Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 06:01:39Zitat von: CCR am 05. Februar 2022, 12:30:33
Zitat von: Tülin2019 am 05. Februar 2022, 11:17:39
as JC hatte bisher nur mit mir tel. Wegen Corona wollen die keinen persönlichen Besuch. Nach Gespräch mit der Teamleitung wurde gesagt wir können 200 drauf zahlen.
1920 Baujahr und Ölheizung in der Wohnung, ohne Verdienst wird das nix auf Dauer. :weisnich:
Da steht Zentralheizung, Öl. Wir haben momentan auch Öl. Kannst du das nochmal genauer erklären?
Habe heute gesehen es ist von 1850, Fachwerk, innen mit Holzwänden insoliert.
Öl Zentralheizung bestimmt nicht so sparsam wie mit Gas. Ich finde es nicht gut, wenn ihr 200 € selbst zahlt und am Ende die Kinder dann weniger Taschengeld und Spielsachen bekommen.
Zitat von: CCR am 06. Februar 2022, 18:49:42
Öl Zentralheizung bestimmt nicht so sparsam wie mit Gas. Ich finde es nicht gut, wenn ihr 200 € selbst zahlt und am Ende die Kinder dann weniger Taschengeld und Spielsachen bekommen.
Gas ist idR teurer.
Aber dass 2 Kinder anscheinend ein 6 qm(?) Zimmer teilen ist ok?
Das + Corona schürt Aggressionen und tut Kids auch nicht gut. Deswegen will das JA auch, dass sie umziehen. Mit Recht!
Zitat von: Heinz-Otto am 06. Februar 2022, 18:53:53Gas ist idR teurer.
wenn die Öl-Heizung sehr alt bestimmt nicht.
Zitat von: Heinz-Otto am 06. Februar 2022, 18:53:53Aber dass 2 Kinder anscheinend ein 6 qm(?) Zimmer teilen ist ok?
Das + Corona schürt Aggressionen und tut Kids auch nicht gut. Deswegen will das JA auch, dass sie umziehen. Mit Recht!
Natürlich sollen sie umziehen, aber nicht in so eine alte teurere Bruchbude wo sich dann noch das JC sträubt alles zu zahlen.
Zitat von: CCR am 06. Februar 2022, 19:05:44
Natürlich sollen sie umziehen, aber nicht in so eine alte teurere Bruchbude wo sich dann noch das JC sträubt alles zu zahlen.
Sie suchen doch schon seit mehreren Jahren.
H4 + 4 Kinder sind auch super Voraussetzungen eine tolle Bude zu finden.
Ich würde ihnen eine backen, wenn ich könnte.
Ich muss zugeben, die Wohnungspreise sind extrem gestiegen bei so großen Wohnungen auch bei uns in Sachsens zweitgrößter Stadt.
Ich denke wir sind uns alle einig, dass die MOG fast nirgends realistisch sind.
Das wird sich alles noch weiter verschärfen, wenn die Miepreissteigerungen nicht eingedämmt werden und der soziale Wohnungsbau schleppend voran geht.
Baukosten sind inzw. so hoch, dass das auch den Staat teuer kommt. Zudem müsste mehr vom "Zweckentfremdungs
gesetz" Gebrauch gemacht werden.
Das gibt es in vielen Gemeinden/Bundesländers schon seit locker 1990. Wurde teilweise wieder abgeschafft und dann wieder eingeführt.
Aber ganz selten genutzt.
Hier ein Beispiel. Bayern ist sehr streng. Nur 3 Monate Leerstand, bei anderen waren es damals 1 Jahr
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZwEWG2008-1
ZitatGemeinden können für Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Satzung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren bestimmen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung überwiegend anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf, wenn sie dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit zumutbaren Mitteln und in angemessener Zeit abhelfen können. 2Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum
1. zu mehr als 50 % der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird,
2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist,
3. mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird,
4. länger als drei Monate leer steht oder
5. beseitigt wird.
HH macht das nun verstärkt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2022, 18:07:13
Tülin2019
Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 17:39:21eine Frau M. hat dann mit der Teamleitung gesprochen welche gesagt hat wir bekommen die max. Kaltmiete und die 200 zahlen wir selbst. Ist das Zusicherung genug?
Wenn du es nicht schriftlich hast ist es nichts WERT.
Aber vllt. leidet dein JC ja nicht so sehr an Erinnerungsverlust wie alle anderen die sich nicht an mdl. Zusagen halten.
Und noch ein aber:
Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 17:39:21Für unsere jetzige Wohnung bekommen wir ca. genauso viel da wir nahe Stadt wohnen ^^ Die Nebenkosten sind weniger.
Dann geht es ja mehr oder weniger um keine all zu großen Unterschiede.
Zitat von: Tülin2019 am 06. Februar 2022, 17:59:17aber im Angebot stand 140m2, jetzt 105m2 wenn man nur die Zimmer rechnet. I
umso besser. Nachteile kann ich mir nicht vorstellen.
Viel Freude (auch deinen Kiddis) im neuen Heim!!
FN
Danke! :) Sie hatten mir ja nach der Zusage die Unterlagen für die Wohnung zugesendet und den neuen Antrag. Ich kann bei Vergesslichkeit das ja erwähnen.
Und genau, es ist kein Riesenunterschied, diese Wohnung wurde 10 Jahre bewohnt, seit dem ersten Kind.
Heinz-Otto
Gar kein Problem und vielen Dank für die Mühe! Es ist ein Haus, ja. Das untere Stockwerk ist nicht vermietet, bzw. wird der Vermieter sich eine 2 Zimmer Ferienwohnung bauen und immer wieder mal dort Urlaub machen. Diese Diele wird also von beiden Parteien betreten, befindet sich aber vor dem Treppenaufgang zu uns. Oben ist noch eine kleinere Diele bevor man in den Wohnbereich kommt. Im Grunde ist es ja ein aufgeteiltes Haus.
Wir werden nur die Mietbescheinigung vorlegen. Diese wurde uns auch zugesandt. Gut zu wissen mit den HK. Wir sind mit 105 m2 im Rahmen. Die Dielen sind nicht beheizt.
Und ja, das scheint jetzt wirklich endlich unsere Chance zu sein :cool: :yiepieh:
CCR
Also wir müssen den Kindern kein Taschengeld oder Spielzeug kürzen 😳, das ist wirklich Geld was wir über haben und praktisch auch alles sparen könnten. Momentan bleiben uns am Ende des Monats 100-200, in Zukunft dann 500, davon bis zu 200 weg, Rest immer noch extra. Nebenverdienst noch nicht eingerechnet.
Überteuerte Bruchbude trifft es m.M. nach auch nicht ^^'...Die Wohnung ist Vintage, aber in einem guten, gepflegten Zustand, wird seit Oct. 2021 nun saniert, neue Bäder aber halt mit Öl-Heizung. Neue Fenster, kein Schimmel, nicht feucht, keine Schäden. Ich glaube es ist eher der "Nachlass" Faktor der die Leute abschreckt. Bilder vom Vormieter anno 1920 sind noch im Haus sowie alles an antiken Möbeln und Deko. Ich finde der Preis ist gar nicht soooo hoch für die Fläche und was man alles nutzen kann: Dachboden volle Fläche, Wäscheküche, Kellerraum, separater Stellraum für Fahrräder, 2 Parkplätze, riesiger Hof, grosser Garten, Scheune, 2 Stellplätze PKW. Was ich am WZ schön finde ist dass es offen ist zu Küche, Esszimmer und die Küche viel Platz hat. So können die Kinder sich frei bewegen auch während ich koche. In unserer Mini-Küche ist nur Platz für eine Person im Gang (schmal), einen Tisch haben wir dort nicht.
Wir haben jetzt die Wahl zwischen dieser Wohnung, oder Straße ab Ende Feb. Vor Gericht muss ich so oder so, ob jetzt gegen eine Kündigung oder für die grössere Wohnung. Jetzt frage ich mich ob uns der jetzige Anwalt auch helfen kann dass die Kosten übernommen werden.
Edit: Welches Formular für Umzugskosten würdet ihr empfehlen? Oder ganz was anderes?
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Ich würde gar keins nehmen. Die Fotos sind auch schwer lesbar. Am wenigsten das von Hartz.org. Dort steht Umzugsgenehmigung. Da bin ich sehr eigen, denn man braucht keine Genehmigung!
Macht ihr den Umzug in Eigenregie, oder braucht ihr eine Spedition?
wenn Spedition, dann brauchst du 3 Kostenvoranschläge.
(Postnachsendeauftag, Kosten Ummeldung Inernet beantragt man erst nach dem Umzug!)
Mach das doch formlos.
Hiermit beantrage ich die Übernahme der Umzugskosten. Der Umzug ist dringend erforderlich, da die Wohnung zu klein ist und erhebliche Mietmängel (Schimmel) aufweist. Zusätzlich evtl. siehe Stellungnahme JA.
Wie benötigen -> alles auflisten, was du brauchst. Und den Preis.
xx Gurte, xx Kartons, 1 Sackkarre, ....
Bei Spedition
3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen sind beigefügt.
Zitat von: Heinz-Otto am 07. Februar 2022, 08:51:48
Ich würde gar keins nehmen. Die Fotos sind auch schwer lesbar. Am wenigsten das von Hartz.org. Dort steht Umzugsgenehmigung. Da bin ich sehr eigen, denn man braucht keine Genehmigung!
Macht ihr den Umzug in Eigenregie, oder braucht ihr eine Spedition?
wenn Spedition, dann brauchst du 3 Kostenvoranschläge.
(Postnachsendeauftag, Kosten Ummeldung Inernet beantragt man erst nach dem Umzug!)
Mach das doch formlos.
Hiermit beantrage ich die Übernahme der Umzugskosten. Der Umzug ist dringend erforderlich, da die Wohnung zu klein ist und erhebliche Mietmängel (Schimmel) aufweist. Zusätzlich evtl. siehe Stellungnahme JA.
Wie benötigen -> alles auflisten, was du brauchst. Und den Preis.
xx Gurte, xx Kartons, 1 Sackkarre, ....
Bei Spedition
3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen sind beigefügt.
Das macht Sinn, wir machen es dann formlos 👍🏻
Ich habe einen komplett neuen, sehr langen Antrag jetzt fast fertig ausgefüllt. Was mir noch etwas Sorgen macht sind die Sozialversicherungsnummern aller Kinder. Ehrlich gesagt habe ich da nie drauf geachtet und müsste sie anfordern. Ich denke das dauert dann leider ein paar Wochen und so lange kann der Vermieter nicht warten.
Nachdem wir den Antrag abgegeben haben nächste Woche, könnten wir dann doch dann am Wochenende den Mietvertrag unterschreiben? Ich habe heute nochmals mit der SB gesprochen und sie erinnert sich noch an die Abmachung mit der Wohnung. Ich hab irgendwie etwas Panik dass der Vermieter ungeduldig wird oder andere die Wohnung wollen :weisnich:
Zitat von: Tülin2019 am 11. Februar 2022, 01:40:53
Was mir noch etwas Sorgen macht sind die Sozialversicherungsnummern aller Kinder. Ehrlich gesagt habe ich da nie drauf geachtet und müsste sie anfordern.
Wenn Kinder noch nicht gearbeitet haben (Schülerjob o. ä.), dann haben die auch noch keine Sozialversicherungsnummer, die sind für den Antrag dann überflüssig.
Oder meinst du die persönliche Identifikationsnummer, die man bereits seit ca. 14 Jahren automatisch bekommt?
Wenn ich so einen Schwachsinn schon wieder lese. :wand: Sozvers Nr. brauchen die nicht. Sollen sie sie doch bei der KK oder RV anfordern, wenn sie meinen sie brauchen das.
Was die brauchen ist eine Mitgliedsbestätigung der KK. Alternativ die Versicherungsnummer, Mitgliedsnummer.
Die Kinder sind dort mitversichert.
Zitat von: Sheherazade am 11. Februar 2022, 08:53:51
Zitat von: Tülin2019 am 11. Februar 2022, 01:40:53
Was mir noch etwas Sorgen macht sind die Sozialversicherungsnummern aller Kinder. Ehrlich gesagt habe ich da nie drauf geachtet und müsste sie anfordern.
Wenn Kinder noch nicht gearbeitet haben (Schülerjob o. ä.), dann haben die auch noch keine Sozialversicherungsnummer, die sind für den Antrag dann überflüssig.
Oder meinst du die persönliche Identifikationsnummer, die man bereits seit ca. 14 Jahren automatisch bekommt?
Ja genau das soll das sein. Ab Geburt.
Zitat von: Tülin2019 am 11. Februar 2022, 14:46:37
Ja genau das soll das sein. Ab Geburt.
Die habt ihr dann irgendwo in euren Unterlagen, die Familienkasse will die eigentlich auch immer haben im Kindergeldbezug.
Wie alt sind denn die Kinder? Ab 15 werden sie separat zur KV gemeldet und das JC braucht die RV Nummer.
@Heinz-Otto: Erster Ansprechpartner ist der Antragsteller, erst wenn der nicht liefert, darf das JC die Informationen woanders anfordern.
Zitat von: Yavanna am 11. Februar 2022, 17:51:35
Wie alt sind denn die Kinder? Ab 15 werden sie separat zur KV gemeldet und das JC braucht die RV Nummer.
Ach ja, stimmt, das habe ich ganz vergessen mit der eigenen KV. Die Sozialversicherungsnummer kann man aber recht flott bei der Krankenkasse beantragen, geht auch per Mail, dann bekommt man sie auch per Mail innerhalb weniger Tage.
Zitat von: Heinz-Otto am 11. Februar 2022, 11:26:12
Wenn ich so einen Schwachsinn schon wieder lese. :wand: Sozvers Nr. brauchen die nicht. Sollen sie sie doch bei der KK oder RV anfordern, wenn sie meinen sie brauchen das.
Was die brauchen ist eine Mitgliedsbestätigung der KK. Alternativ die Versicherungsnummer, Mitgliedsnummer.
Die Kinder sind dort mitversichert.
Kann ich die KK Info für das Neugeborene nachreichen? Das ist noch in Bearbeitung da die unbedingt wissen wollen wo mein Ex Mann versichert ist. Der nicht der Kindsvater ist aber durch sein Koma hat sich die Scheidung ewig gezogen.
Und wenn die die Nummern auch selbst anfordern können dann sollten sie das vielleicht machen. Für Kindergeld musste ich nur meine angeben soweit ich weiss.
Yavanna
Der älteste ist fast 11, dann 6, 2, 0
Sheherazade
Wenn sie soll schnell kommen ist das ja ok. Meine Mutter meinte das dauert 6 Wochen.
Könnte ich jetzt theoretisch den Miet-Vertrag unterschreiben nach Abgabe des Antrags? Der Vermieter fragt schon.
Zitat von: Tülin2019 am 12. Februar 2022, 08:23:11
Und wenn die die Nummern auch selbst anfordern können dann sollten sie das vielleicht machen.
Diese persönlichen Daten wird kein Jobcenter bekommen.
Zitat
Der älteste ist fast 11, dann 6, 2, 0
Da braucht keines deiner Kinder die Sozialversicherungsnummer, das weiß auch das Jobcenter. Vermutlich ist tatsächlich die Rede von der persönlichen Identifikationsnummer. Und an die kommst du wie unten beschrieben.
ZitatWie komme ich an die Steuer-ID meiner Kinder?
Das BZSt schickt Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes automatisch die Steueridentifikationsnummer per Post zu. Falls Sie das Schreiben in Ihren Unterlagen nicht mehr finden können, schickt Ihnen das BZSt das Schreiben erneut zu. Füllen Sie dafür einfach das oben genannte Formular zur Mitteilung der Steueridentifikationsnummer aus.
Quelle und mehr Infos (https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-ist-eine-steuer-id-und-wo-bekomme-ich-die-her.html)
Es kommt oft vor, dass die Sozvers. verlangt wird. Ist definitiv nicht erforderlich.
Wofür auch?
Wird Arbeit angemeldet, geht das über die KV.
Meldet das JC die BG samt Kinder an, braucht es die Mitgliedsnummer der KK, da die Kids idR Familienversichert sind.
Wenn die Kids eigene Vers. haben, reicht ebenfalls die Mitgliedsbescheinigung der KK.
Steht auch so in den Weisungen. Anlage 1 – Unterlagen zum Erst- und Weiterbewilligungsantrag (Datenschutz) S. 11
Kann mir mal jemand erklären, wozu das JC die Steuer-ID braucht und die Rechtsgrundlage dazu?
Für den Datenabgleich und Anfragen beim BZSt wird die nämlich nicht gebraucht.
§ 52 SGB 2 (https://www.buzer.de/s1.htm?a=52&g=&kurz=SGB+II&ag=2602)
Zitat
(2) Zur Durchführung des automatisierten Datenabgleichs dürfen die Träger der Leistungen nach diesem Buch die folgenden Daten einer Person, die Leistungen nach diesem Buch bezieht, an die in Absatz 1 genannten Stellen übermitteln:
1. Name und Vorname,
2. Geburtsdatum und -ort,
3. Anschrift,
4. Versicherungsnummer.
Wobei ich nicht genau weiß, was mit Versicherungsnummer gemeint ist.
Diese Datensammelwut und Anforderung nicht erforderlicher Daten geht mir auf den Zeiger.
Das sind klare Datenschutzverstöße.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Das JC Leistungsprogramm braucht für jede Person ab 15 die Sozialversicherungsnummer, um die Anmeldung zur Krankenversicherung durchzuführen. Diese Nummer muss vom Kunden gebracht werden. Ein Abruf über ESolution ist nur statthaft, wenn der Kunde nicht liefert.
Da hier das älteste Kind erst 11 ist, sind die Nummern irrelevant und für den Leistungsbezug nicht notwendig.
ZitatEs kommt oft vor, dass die Sozvers. verlangt wird. Ist definitiv nicht erforderlich.
Wofür auch?
Für den automatisierten Datenabgleich (s. a. § 52 Abs. 2 Nr. 4 SGB II). Also für alle erwerbsfähigen Leistungsbezieher erforderlich. Für die hier betroffenen Kinder u15 natürlich nicht.
Die Nichterforderlichkeit geht aus der Weisung nicht hervor. Die meisten dort aufgeführten Unterlagen, die nicht zur Akte genommen werden dürfen, sind trotzdem erforderlich. Bei einigen reicht eine Verfügung oder ein Vorlagevermerk mit anschließender Löschung aus, die RV ist zu erfassen und der Nachweis dann zu löschen.
Edit: Ausgangspost wurde geändert. Versicherungsnummer = RV-Nummer
@Yavanna
Seit 2010 gibt es keinen Sozailvericherungsausweis mehr
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/S/sozialversicherungsnummer.html
ZitatVersicherte erhielten bis Ende 2010 von ihrem Rentenversicherungsträger die Sozialversicherungsnummer mit einem Sozialversicherungsausweis. Dieser ist seit Januar 2011 in der früheren Form entfallen.
Heute erhält jeder Arbeitnehmer lediglich ein Schreiben der Rentenversicherung, worin ihm seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird.
Also ist schon mal diese Anforderung fehlerhaft und überaltert! Leute die 21 J. sind, haben so was gar nicht und noch nie gesehen!
Ich fette mal
Zitat von: Yavanna am 12. Februar 2022, 09:54:23
Das JC Leistungsprogramm braucht für jede Person ab 15 die Sozialversicherungsnummer, um die Anmeldung zur Krankenversicherung durchzuführen. Diese Nummer muss vom Kunden gebracht werden. Ein Abruf über ESolution ist nur statthaft, wenn der Kunde nicht liefert.
Na also, Kunde liefert nicht -> Abfrage durch JC
Was ist ESolution, wo steht das, woher weißt du das? (eSolution s. unten :zwinker:)
Welches Leistungsprogramm meinst du, wo steht das, woher weißt du das?
Nur weil ein Programm etwas vorsieht, bedeutet das nicht, dass es auch rechtmäßig ist.
Maßgebend ist hier, dass das JC die Erforderlichkeit nachweist. Dass das Programm dies verlangt, reicht für den Nachweis einer Erforderlichkeit doch nicht aus?
In STEP (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013455.pdf) wird das als Eingabe gefordert. Na und? Was sagt das darüber aus, dass der eLb diese Daten beizubringen hat?
Es gibt Leute die kennen ihre RV-Nr nicht.
Dort steht
Zitat3. Durchführung der Meldung
(1) Nach § 39 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV) sind die Zeiten des Alg II-Bezugs dem zuständigen Rentenversicherungsträger elektronisch zu
der Meldung übermitteln. Die Meldungen und deren Korrekturen erfolgen automatisiert durch das IT-Verfahren ALLEGRO. Eine gesonderte Kennzeichnung ist nicht erforderlich. Die Zuordnung der Versicherten zum Bundesträger bzw. zu den egionalträgern wird von der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen.
(2) Für eine Meldung des Alg II-Bezugs an die Rentenversicherung ist die Erfassung der Versicherungsnummer (VSNR) in STEP zwingend erforderlich. Zum Verfahren siehe auch Informationen zur Ermittlung und Vergabe einer Rentenversicherungsnummer
Hierzu "Informationen zur Ermittlung und Vergabe einer Rentenversicherungsnummer" finde ich nichts, da das nur über Intranet verfügbar ist.
Und STEP ist ein besonderes IT Verfahren [eSolution=eServices ;)] und hat mit der eigentlichen Leistungsbearbeitung ALLEGRO doch gar nichts zu tun.
ZitatFür Bürgerinnen und Bürger, welche die rein informellen Selbstbedienungsangebote der BA im Internet nutzen, wurde eine neue Kundenart eingeführt. Die Speicherung und Verwaltung der Stammdaten erfolgt in STEP als Internetperson. Ein Zugriff auf die Daten der Internetperson ist nur möglich, wenn der Datenübernahme bei Nutzung eines eServices zugestimmt wurde.
Wo ist die Rechtsgrundlage, dass ohne Soz-Vers. Nr, keine Anmeldung bei der KK erfolgen kann?
Die KK hat die Sozversnr. Für die Anmeldung bei der KK reicht die Mitgliedsnummer, bzw. Mitgliedsbescheinigung.
Und für die Meldungen an die RV reichen auch Name Adresse Geburtsdatum, Geburtsname, damit diese die Person zuordnen kann.
Das klingt mir wieder alles nach reiner Bequemlichkeit der JC.
Beispiel hier
https://www.arbeitsagentur.de/datei/zb-sv_ba015037.pdf
ZitatDie Agentur für Arbeit hat zu prüfen, ob und in welcher Höhe für Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Altersvorsorge übernommen werden können. Für diese Prüfung werden die nachfolgenden Angaben benötigt.
Keinerlei Abfrage der Soz-Vers.Nr.
Nur Name und Sitz der letzten Krankenkasse
Waren Sie unmittelbar vor Beginn der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Hier vom Forenbetreiber: https://www.gegen-hartz.de/news/nur-das-duerfen-jobcenter-fuer-einen-hartz-iv-antrag-fordern
ZitatSozialversicherungsausweise
Absolut irrrelevant, da sie keinerlei Daten enthalten, die für die Feststellung oder Berechnung des ALG-II-Anspruchs benötigt werden.
Und wie gesagt ist es schon peinlich wenn ein JC den Soz-Vers. Ausweis anfordert. Insbesondere für Personen, für den dieser gar nicht mehr ausgestellt wurde (Stichtag 2010 siehe oben)
Heinz-Otto ich mach mir die Welt...
Ich weiß vieles aus meinem Job, Begleitung von eLBs
Manchmal ist es einfacher, Daten rauszugeben, als immer auf Konfrontation zu gehen. Das JC darf Daten aus anderen Quellen nicht sofort abrufen, sondern nur dann,wenn der eLB nicht liefert.
ESolution =Portal der Rentenversicherung für die RV-Nummern
ESolution2 enthält sogar die Rentenversicherungsverläufe
:flag:
Bin hier nicht mehr auf dem laufenden aber die Frage
Zitat von: Tülin2019 am 12. Februar 2022, 08:23:11Könnte ich jetzt theoretisch den Miet-Vertrag unterschreiben nach Abgabe des Antrags? Der Vermieter fragt schon.
ist wohl untergegangen!
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Februar 2022, 17:49:20
:flag:
Bin hier nicht mehr auf dem laufenden aber die Frage
Zitat von: Tülin2019 am 12. Februar 2022, 08:23:11Könnte ich jetzt theoretisch den Miet-Vertrag unterschreiben nach Abgabe des Antrags? Der Vermieter fragt schon.
ist wohl untergegangen!
MfG FN
Ja das wäre wichtig zu wissen da der Vermieter mich schon auf Whats App anschreibt ^^...
Wir geben Mo. oder Dienstag die Anträge ab, ob wir bis Freitag Rückmeldung haben weiss ich nicht.
Ich dachte ihr nehmt die Wohnung auf jeden Fall.
Das Thema treuwidriges Verzögern hatten wir schon? Bin mir nicht mehr sicher.
Zitat von: Heinz-Otto am 13. Februar 2022, 00:35:01
Ich dachte ihr nehmt die Wohnung auf jeden Fall.
Das Thema treuwidriges Verzögern hatten wir schon? Bin mir nicht mehr sicher.
Ja das Thema hatten wir, ich hatte es nur so verstanden dass ich die Anträge erst abgeben muss bevor ich unterschreibe. Meine Mutter meinte auch die ganze Zeit wir müssten erst die Genehmigung schriftlich haben. Ist alles etwas viel Kram auf einmal gerade, sorry wenn ich da nicht ganz durchblicke :scratch:
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 16:14:00
@Yavanna
Seit 2010 gibt es keinen Sozailvericherungsausweis mehr
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/S/sozialversicherungsnummer.html
ZitatVersicherte erhielten bis Ende 2010 von ihrem Rentenversicherungsträger die Sozialversicherungsnummer mit einem Sozialversicherungsausweis. Dieser ist seit Januar 2011 in der früheren Form entfallen.
Heute erhält jeder Arbeitnehmer lediglich ein Schreiben der Rentenversicherung, worin ihm seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird.
Also ist schon mal diese Anforderung fehlerhaft und überaltert! Leute die 21 J. sind, haben so was gar nicht und noch nie gesehen!
Ich fette mal
Zitat von: Yavanna am 12. Februar 2022, 09:54:23
Das JC Leistungsprogramm braucht für jede Person ab 15 die Sozialversicherungsnummer, um die Anmeldung zur Krankenversicherung durchzuführen. Diese Nummer muss vom Kunden gebracht werden. Ein Abruf über ESolution ist nur statthaft, wenn der Kunde nicht liefert.
Na also, Kunde liefert nicht -> Abfrage durch JC
Was ist ESolution, wo steht das, woher weißt du das? (eSolution s. unten :zwinker:)
Welches Leistungsprogramm meinst du, wo steht das, woher weißt du das?
Nur weil ein Programm etwas vorsieht, bedeutet das nicht, dass es auch rechtmäßig ist.
Maßgebend ist hier, dass das JC die Erforderlichkeit nachweist. Dass das Programm dies verlangt, reicht für den Nachweis einer Erforderlichkeit doch nicht aus?
In STEP (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013455.pdf) wird das als Eingabe gefordert. Na und? Was sagt das darüber aus, dass der eLb diese Daten beizubringen hat?
Es gibt Leute die kennen ihre RV-Nr nicht.
Dort steht
Zitat3. Durchführung der Meldung
(1) Nach § 39 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV) sind die Zeiten des Alg II-Bezugs dem zuständigen Rentenversicherungsträger elektronisch zu
der Meldung übermitteln. Die Meldungen und deren Korrekturen erfolgen automatisiert durch das IT-Verfahren ALLEGRO. Eine gesonderte Kennzeichnung ist nicht erforderlich. Die Zuordnung der Versicherten zum Bundesträger bzw. zu den egionalträgern wird von der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen.
(2) Für eine Meldung des Alg II-Bezugs an die Rentenversicherung ist die Erfassung der Versicherungsnummer (VSNR) in STEP zwingend erforderlich. Zum Verfahren siehe auch Informationen zur Ermittlung und Vergabe einer Rentenversicherungsnummer
Hierzu "Informationen zur Ermittlung und Vergabe einer Rentenversicherungsnummer" finde ich nichts, da das nur über Intranet verfügbar ist.
Und STEP ist ein besonderes IT Verfahren [eSolution=eServices ;)] und hat mit der eigentlichen Leistungsbearbeitung ALLEGRO doch gar nichts zu tun.
ZitatFür Bürgerinnen und Bürger, welche die rein informellen Selbstbedienungsangebote der BA im Internet nutzen, wurde eine neue Kundenart eingeführt. Die Speicherung und Verwaltung der Stammdaten erfolgt in STEP als Internetperson. Ein Zugriff auf die Daten der Internetperson ist nur möglich, wenn der Datenübernahme bei Nutzung eines eServices zugestimmt wurde.
Wo ist die Rechtsgrundlage, dass ohne Soz-Vers. Nr, keine Anmeldung bei der KK erfolgen kann?
Die KK hat die Sozversnr. Für die Anmeldung bei der KK reicht die Mitgliedsnummer, bzw. Mitgliedsbescheinigung.
Und für die Meldungen an die RV reichen auch Name Adresse Geburtsdatum, Geburtsname, damit diese die Person zuordnen kann.
Das klingt mir wieder alles nach reiner Bequemlichkeit der JC.
Beispiel hier
https://www.arbeitsagentur.de/datei/zb-sv_ba015037.pdf
ZitatDie Agentur für Arbeit hat zu prüfen, ob und in welcher Höhe für Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Altersvorsorge übernommen werden können. Für diese Prüfung werden die nachfolgenden Angaben benötigt.
Keinerlei Abfrage der Soz-Vers.Nr.
Nur Name und Sitz der letzten Krankenkasse
Waren Sie unmittelbar vor Beginn der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Hier vom Forenbetreiber: https://www.gegen-hartz.de/news/nur-das-duerfen-jobcenter-fuer-einen-hartz-iv-antrag-fordern
ZitatSozialversicherungsausweise
Absolut irrrelevant, da sie keinerlei Daten enthalten, die für die Feststellung oder Berechnung des ALG-II-Anspruchs benötigt werden.
Und wie gesagt ist es schon peinlich wenn ein JC den Soz-Vers. Ausweis anfordert. Insbesondere für Personen, für den dieser gar nicht mehr ausgestellt wurde (Stichtag 2010 siehe oben)
Danke das ist sehr ausführlich und hilfreich! 👍🏻 Und danke auch an alle Anderen für die Erklärung
Jetzt fragt es mich noch nach meinem Paypal Konto. Ich hatte es nie angegeben. Aber ich denke ich muss?
Ja alle Konten sind anzugeben.
Eine Menge Papier und Tinte kommt da zusammen, wenn die Kinder auch ihre eigenen Konten haben oder hätten.
Zitat von: CCR am 14. Februar 2022, 16:47:53
Eine Menge Papier und Tinte kommt da zusammen, wenn die Kinder auch ihre eigenen Konten haben oder hätten.
Darum muss man Auszüge eigentlich auch nur
zur Einsichtnahme vorlegen und nicht als Kopie.
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 16:57:48
Zitat von: CCR am 14. Februar 2022, 16:47:53
Eine Menge Papier und Tinte kommt da zusammen, wenn die Kinder auch ihre eigenen Konten haben oder hätten.
Darum muss man Auszüge eigentlich auch nur zur Einsichtnahme vorlegen und nicht als Kopie.
Bei uns im JC nur per Kopie, da steht oder stand sogar ein einzelner Drucker in dem Warteraum.
Zitat von: CCR am 14. Februar 2022, 17:11:47
Bei uns im JC nur per Kopie, da steht oder stand sogar ein einzelner Drucker in dem Warteraum.
[/quote]
Cooler Service. Dann kann man auch gleich dort die Kopien schwärzen.
Nachteil, man muss dort hinfahren, was im ländl. Raum evtl. auch teuer wird.
zu schwärzen gibts da nicht viel, das kann man mit Kuli schwärzen.
In dem BSG Urteil vom 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R heißt es, dass das Schwärzen der Kontoauszüge ausschließlich bei Buchungstexten mit zu Grunde liegenden Inhalten wie
,,rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben", erlaubt sei.
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-beantragen-duerfen-kontoauszuege-bei-vorlage-im-jobcenter-dd-geschwaerzt-sein
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 17:15:41
Cooler Service.
aber nur wenn man nicht weiß das so ein Drucker einen Chip enthält in dem die kopierten Sachen abgespeichert werden und der dann ausgelesen werden kann.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 13:39:32
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 17:15:41
Cooler Service.
aber nur wenn man nicht weiß das so ein Drucker einen Chip enthält in dem die kopierten Sachen abgespeichert werden und der dann ausgelesen werden kann.
MfG FN
Ist ja krass. Das dürfen die aber nicht, oder müssen das zumindest mitteilen.
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 14:30:14Das dürfen die aber nicht, oder müssen das zumindest mitteilen.
Der war gut :lachen: :ok:
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 14:51:14
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 14:30:14Das dürfen die aber nicht, oder müssen das zumindest mitteilen.
Der war gut :lachen: :ok:
Warum ist das zum Lachen? Ich finde das sehr ernst.
Dass sich JC oft nicht an Gesetze halten und Bürger teilweise bewusst betrügen, finde ich skandalös.
Humor ist wenn man TROTZDEM lacht :mocking:
Ach ja deine neue Signatur hab ich neulich von `nem Kabarettisten auch gehört.
Zitat von: CCR am 14. Februar 2022, 17:19:09
zu schwärzen gibts da nicht viel, das kann man mit Kuli schwärzen.
In dem BSG Urteil vom 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R heißt es, dass das Schwärzen der Kontoauszüge ausschließlich bei Buchungstexten mit zu Grunde liegenden Inhalten wie
,,rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben", erlaubt sei.
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-beantragen-duerfen-kontoauszuege-bei-vorlage-im-jobcenter-dd-geschwaerzt-sein
Dann hätte ich nur ev. Kita schwärzen können? :weisnich: Hab ich jetzt gelassen
Vom Regen in die Traufe: Das alte JC will uns jetzt die Leistungen entziehen weil sie angeblich nicht alles erhalten haben an Papierkram nach der Geburt. Ich habe 100 mal 3 versch. SB erklärt dass es sich verzögert durch meine Scheidung und ich es erst ab Ende Januar bearbeiten konnte. Mein Ex Mann hat eben auch gar nicht mitgewirkt. Er ist nicht der Vater der letzten 2 Kinder, aber eben rein rechtlich. Wir haben aber mittlerweile alles eingereicht, meine Mutter hatte es selbst eingeworfen und jetzt liegt es angeblich nicht vor (aber ein Teil des Briefes...wie geht das?) Man kann doch nicht einfach sagen "keine Mitwirkung" wenn ich in regem Kontakt bin und Stück für Stück bearbeite... :wand:
Tülin2019
Ein Antrag auf Akteneinsicht wäre ein Möglichkeit.
Evtl gleich mit der Begründung das besonders schützenswerte Sozialdaten und nachweislich (von Mutter mit evtl. Begleitung) im Hausbriefkasten eingeworfen wurde.
Diesen Antrag am besten wie unten stehend beim Einwurf machen.
Und doch so manche JC können und behaupten so einiges was nicht stimmt!
Ergänzend, bzw. sogar davor oder zeitgleich, eine Beschwerde und die Bitte um Mithilfe beim Datenschutzbeauftragten einreichen! Ebenso beim KRM!
*
Zitat von: Tülin2019 am 17. Februar 2022, 03:04:48meine Mutter hatte es selbst eingeworfen und jetzt liegt es angeblich nicht vor (aber ein Teil des Briefes...wie geht das?)
und da auf jeden Fall das von mir rot markierte erwähnen!!
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Zitat von: Tülin2019 am 17. Februar 2022, 03:04:48Wir haben aber mittlerweile alles eingereicht, meine Mutter hatte es selbst eingeworfen und jetzt liegt es angeblich nicht vor (aber ein Teil des Briefes...wie geht das?) Man kann doch nicht einfach sagen "keine Mitwirkung" wenn ich in regem Kontakt bin und Stück für Stück bearbeite... :wand:
* Alle 108 Optionskommunen im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)
Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte (http://hartz.info/index.php?topic=4623.msg40228#msg40228)
Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357
MfG FN
Danke @ Fettnäppfchen wir konnten es klären! 👍🏻
Das neue JC fordert jetzt weitere Unterlagen an und ich bin mir nicht sicher dass es rechtens ist dass sie z.B. nochmals Kontoauszüge anfordern. Wir hatten bis zum 10.2. lückenlos gesendet.
Auch haben sie es wohl nicht gesehen dass die Info Versicherung meines Lebensgefährten beilag?
Warum sie wissen wollen ob das leibliche Kind Unterhalt bekommt verstehe ich auch nicht? Nur die 2 Jungs aus erster Ehe bekommen Unterhalt.
Kindergeld und Elterngeld für das Neugeborene verzögert sich da mein Lebensgefährte als Ausländer einige Unterlagen besorgen muss und seine Geburtsurkunde übersetzen lassen muss.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Die SB möchte ja jetzt den unterschriebenen Mietvertrag haben.
Vielleicht rufst Du mal da an und fragst nochmal, ob Du jetzt wirklich den Mietvertrag unterschreiben darfst, wenn Du unsicher bist.
Für mich liest sich das so.
Tülin2019
Zitat von: Tülin2019 am 24. Februar 2022, 20:34:40Wir hatten bis zum 10.2. lückenlos gesendet.
Sollte reichen, aber deswegen ein Fass aufmachen lohnt sich nicht wirklich da du eh einiges liefern sollst.
Was die Unterhaltssachen angeht kenne ich mich nicht aus; einer der Gründe warum ich nur stumm mitlese.
Aber was du nicht hast kannst du nicht liefern. Könnte auch auf die geforderte Abmeldebescheinigung vom alten JC zutreffen, so etwas gibt es eigentl. nicht habe ich mal von Ottokar gelesen.
Ansonsten kommt mir die Auflistung so vor das einiges nicht zu einer Bewilligung gebraucht, aber trotzdem gefordert, wird vergleiche dazu mal mit dem Ratgeber Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
Beim MV ist es ja so dass das neue JC die Angemessenheit bestätigen muss wenn es so ist und das alte JC dann den Umzug bewilligt. Ab da darfst du unterschreiben, bei euch ist es ja anders und wenn ich das richtig in Erinnerung habe wollt ihr auf jeden Fall da einziehen. Irgendwie dachte ich dass das geklärt ist.
Daher halte ich mich mit einem Tipp in der Richtung zurück.
Was ich empfehlen würde bei der Liste und dem Verdacht
((meinerseits) ist keinem JC zu trauen die trauen einem Empfänger auch nicht) das du dir den Ratgeber Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0) sehr genau durchliest besonders die Punkte die die Bewilligung betreffen. Also der ganze erste Absatz, als Beispiel:
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
Selbst da empfehle ich dies im Begleitschreiben zu erwähnen weil das nicht unbedingt von div. JC umgesetzt wird.
dann noch die Punkte
Leistungseinstellung und
Wenn der Leistungsträger das ALG II nicht auszahltZitat von: Tülin2019 am 24. Februar 2022, 20:34:40Kindergeld und Elterngeld für das Neugeborene verzögert sich da mein Lebensgefährte als Ausländer einige Unterlagen besorgen muss und seine Geburtsurkunde übersetzen lassen muss.
und bei so etwas darauf hinweisen dass das bei Erhalt nachgeliefert wird und ebenso kein Grund ist die Bearbeitung auszusetzen / einzustellen o.ä.
Nennt sich Nachholung der Mitwirkung § 67 SGB I .
MfG FN
Zitat von: madinksa am 25. Februar 2022, 06:16:56
Die SB möchte ja jetzt den unterschriebenen Mietvertrag haben.
Vielleicht rufst Du mal da an und fragst nochmal, ob Du jetzt wirklich den Mietvertrag unterschreiben darfst, wenn Du unsicher bist.
Für mich liest sich das so.
Ich dachte sie dürfen NUR Mietbescheinigung oder Mietvertrag anfordern? Die Bescheinigung haben wir eingereicht und dann den Vertrag unterschrieben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Februar 2022, 14:54:10
Tülin2019
Zitat von: Tülin2019 am 24. Februar 2022, 20:34:40Wir hatten bis zum 10.2. lückenlos gesendet.
Sollte reichen, aber deswegen ein Fass aufmachen lohnt sich nicht wirklich da du eh einiges liefern sollst.
Was die Unterhaltssachen angeht kenne ich mich nicht aus; einer der Gründe warum ich nur stumm mitlese.
Aber was du nicht hast kannst du nicht liefern. Könnte auch auf die geforderte Abmeldebescheinigung vom alten JC zutreffen, so etwas gibt es eigentl. nicht habe ich mal von Ottokar gelesen.
Ansonsten kommt mir die Auflistung so vor das einiges nicht zu einer Bewilligung gebraucht, aber trotzdem gefordert, wird vergleiche dazu mal mit dem Ratgeber Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
Beim MV ist es ja so dass das neue JC die Angemessenheit bestätigen muss wenn es so ist und das alte JC dann den Umzug bewilligt. Ab da darfst du unterschreiben, bei euch ist es ja anders und wenn ich das richtig in Erinnerung habe wollt ihr auf jeden Fall da einziehen. Irgendwie dachte ich dass das geklärt ist.
Daher halte ich mich mit einem Tipp in der Richtung zurück.
Was ich empfehlen würde bei der Liste und dem Verdacht ((meinerseits) ist keinem JC zu trauen die trauen einem Empfänger auch nicht) das du dir den Ratgeber Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0) sehr genau durchliest besonders die Punkte die die Bewilligung betreffen. Also der ganze erste Absatz, als Beispiel:
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
Selbst da empfehle ich dies im Begleitschreiben zu erwähnen weil das nicht unbedingt von div. JC umgesetzt wird.
dann noch die Punkte Leistungseinstellung und Wenn der Leistungsträger das ALG II nicht auszahlt
Zitat von: Tülin2019 am 24. Februar 2022, 20:34:40Kindergeld und Elterngeld für das Neugeborene verzögert sich da mein Lebensgefährte als Ausländer einige Unterlagen besorgen muss und seine Geburtsurkunde übersetzen lassen muss.
und bei so etwas darauf hinweisen dass das bei Erhalt nachgeliefert wird und ebenso kein Grund ist die Bearbeitung auszusetzen / einzustellen o.ä.
Nennt sich Nachholung der Mitwirkung § 67 SGB I .
MfG FN
Späte Rückmeldung sorry, hier ist viel los, aber vielen Dank. Ich arbeite es jetzt Stück für Stück ab. Es ist wirklich besser kein Fass aufzumachen.
Der Umzug bereitet mir etwas Kopfzerbrechen ^^...Ich muss selbst ein Unternehmen ubd Helfer finden? Mein Plan war jetzt erstmal der alten SB mitzuteilen dass wir umziehen müssen, mit Anschreiben zu den dringenden Gründen. Ich denke dann wird sie mir mitteilen was ich noch erledigen muss... :scratch:
Schon doof alles alleine zu organisieren, und meinen Mann flicken wir auch gerade. Der ist aus dem Krankenhaus zurück mit schwerer Gastritis durch Helicobacter Parasit. Ich mach drei Kreuze wenn wir alles hinter uns haben...
Tülin2019
Zitat von: Tülin2019 am 02. März 2022, 02:09:55Helicobacter Parasit
Vllt. mal einen Enzianwurzeltee trinken. Aber vorsicht! Max eine Tasse ca 15 Min ziehen lassen und über den Tag verteilt trinken, kann kalt werden und sollte nur kurzzeitig also 2-3 Tage sein.
Gibts in der Apotheke. Evtl zusätzlich beraten lassen! Die Dosis macht das Gift!
Zitat von: Tülin2019 am 02. März 2022, 02:09:55Ich muss selbst ein Unternehmen ubd Helfer finden
Ja, das nimmt dir keiner vom JC ab. Wieso Helfer wenn es ein Unternehmen macht hat das auch Mitarbeiter. Und du bekommst nichts für Helfer, wobei die einen schon geschrieben haben das es Geld gab und andere das sie auf den freiwillig gezahlten Kosten sitzen geblieben sind.
Zitat von: Tülin2019 am 02. März 2022, 02:09:55Mein Plan war jetzt erstmal der alten SB mitzuteilen dass wir umziehen müssen, mit Anschreiben zu den dringenden Gründen. Ich denke dann wird sie mir mitteilen was ich noch erledigen muss... :scratch:
Und ich dachte das ist alles schon längst klar, aber wenn ich still mitlese merke ich mir nicht alles und nach der Zeit die vergangen ist vergißt man auch das eine oder andere.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. März 2022, 16:14:55
Tülin2019
Zitat von: Tülin2019 am 02. März 2022, 02:09:55Helicobacter Parasit
Vllt. mal einen Enzianwurzeltee trinken. Aber vorsicht! Max eine Tasse ca 15 Min ziehen lassen und über den Tag verteilt trinken, kann kalt werden und sollte nur kurzzeitig also 2-3 Tage sein.
Gibts in der Apotheke. Evtl zusätzlich beraten lassen! Die Dosis macht das Gift!
Zitat von: Tülin2019 am 02. März 2022, 02:09:55Ich muss selbst ein Unternehmen ubd Helfer finden
Ja, das nimmt dir keiner vom JC ab. Wieso Helfer wenn es ein Unternehmen macht hat das auch Mitarbeiter. Und du bekommst nichts für Helfer, wobei die einen schon geschrieben haben das es Geld gab und andere das sie auf den freiwillig gezahlten Kosten sitzen geblieben sind.
Zitat von: Tülin2019 am 02. März 2022, 02:09:55Mein Plan war jetzt erstmal der alten SB mitzuteilen dass wir umziehen müssen, mit Anschreiben zu den dringenden Gründen. Ich denke dann wird sie mir mitteilen was ich noch erledigen muss... :scratch:
Und ich dachte das ist alles schon längst klar, aber wenn ich still mitlese merke ich mir nicht alles und nach der Zeit die vergangen ist vergißt man auch das eine oder andere.
MfG FN
Es ging um die Abmeldung beim alten JC. Die SB hat mir geantwortet, aber leider nicht gesagt ob das Umzugsunternehmen okay ist :sleep:
Ansonsten bin ich gerade in einer richtigen Burnout Phase 😖 Ich schiele vor lauter Papierkram. Ich hatte noch nicht mal alles nach der Geburt bewältigt und packe schon meine Sachen.
Danke für den Tip mit dem Enziantee :ok:
Ich kann dir was tröstendes mitteilen. Mein Mann hatte vor 30 Jahren ein blutendes Magengeschwür durch Helicobacter Viren. Davor hatte er 3 Jahre lang immer Magenschmerzen. War Dauerpatient beim Internisten. Dann ist er auf der Arbeit zusammengebrochen, hat Blut gespuckt. Ab ins Krankenhaus. Dort haben sie dann das aufgebrochene Magengeschwür gefunden, hervorgerufen durch das damals noch relativ unbekannte Helicobacter Virus. Er hat Medikamente bekommen. Nachdem alles ausgeheilt war, war alles wieder gut. Das ist es immer noch seit über 30 Jahren. Er kann alles essen.
Zitat von: Birgit63 am 11. März 2022, 07:22:53
Ich kann dir was tröstendes mitteilen. Mein Mann hatte vor 30 Jahren ein blutendes Magengeschwür durch Helicobacter Viren. Davor hatte er 3 Jahre lang immer Magenschmerzen. War Dauerpatient beim Internisten. Dann ist er auf der Arbeit zusammengebrochen, hat Blut gespuckt. Ab ins Krankenhaus. Dort haben sie dann das aufgebrochene Magengeschwür gefunden, hervorgerufen durch das damals noch relativ unbekannte Helicobacter Virus. Er hat Medikamente bekommen. Nachdem alles ausgeheilt war, war alles wieder gut. Das ist es immer noch seit über 30 Jahren. Er kann alles essen.
Oh Gott, das klingt wirklich dramatisch. Was so ein Parasit alles anrichten kann. Ich selbst hatte Yersinien vor Jahren, auch ein Geschwür.
Es geht ihm besser seit Antibiotika aber bei körperlicher Arbeit bekommt er noch leichtes Herzrasen. Wir hoffen es legt sich bald und kann nun heilen. Auch das Ausschleichen der Säureblocker ist nicht so einfach.
Vielen Dank für diese Erfolgsgeschichte. Immerhin konnten wir es nun endlich behandeln!
Ich bin heute nochmal hier wegen dem Umzug. Es läuft gerade nicht so rund. Ich berichte mal:
Umzugsunternehmen: Für 75m2, 6 Personen (von denen 2 kaum Hab und Gut haben), keine Küche, keine Couchen werden uns 47 Kubik oder mehr berechnet, 1.5 LKWs und es soll 2800-4000 Euro kosten. Die ersten Angebote lagen aber bei 1400-2200...Rechner im Web ergeben auch niedrigere Preise. Meine Mutter meint die wollen uns über den Tisch ziehen.
Das JC war sogar gewillt ein Umzugsunternehmen zu genehmigen, sollten wir eine Krankmeldung besorgen für meinen Mann.
Wir schauen jetzt nach Möbelpackern und LKW mieten. Aber die Zeit drückt.
Da ich alleine packe und renoviere und mit auch niemand wirklich mit den Kindern helfen kann, werde ich vielleicht nicht bis zum 1.4. fertig. Ich habe bisher 40 Kisten gepackt, das ist vielleicht 60%. Müssten wir dann Miete aus eigener Tasche zahlen? Das Jobcenter hat ziemlich getrödelt mit einer Antwort bzgl. der Umzugskosten.
Auch lässt das neue Jobcenter auf sich warten. Ich habe wirklich Angst dass nicht alles bis zum 1.4. fertig ist. Ausserdem muss ich nach dem 1.4. sofort beantragen dass das JC zumindest für 6 Monate die nicht angemessene Miete übernimmt, und den Fall nochmal prüft. Einen Anwalt hätte ich in den Startlöchern.
Falls jemand noch ein paar Tips hat bzgl. Zeitmangel, gerne her damit.
Und zu guter letzt habe ich das Problem dass ich mich zu Tode schufte. Schon seit der Schwangerschaft bin ich hier der Packesel und 4 mon. nach der Geburt fällt Hüfte und alles gefühlt auseinander. Meine Knie sind vom Tragen und Schaffen total kaputt. Gibt es eine Art Hilfe die ich beantragen kann um zumindest schweren Hausrat etc. abzutransportieren?
Wohnt ihr in der Nähe von Leipzig? Wenn ja, hätte ich ein Umzugsunternhemen an der Hand
Nein im Wetteraukreis in Hessen, also ziemlich weit weg :/
Tülin2019
Zitat von: Tülin2019 am 22. März 2022, 07:15:20Das JC war sogar gewillt ein Umzugsunternehmen zu genehmigen, sollten wir eine Krankmeldung besorgen für meinen Mann.
Warum habt ihr das nicht gemacht. Jetzt wird es zeitlich sehr eng mit der Bewilligung. Und von hier aus kann da keiner mehr weiter helfen.
Zitat von: Tülin2019 am 22. März 2022, 07:15:20Wir schauen jetzt nach Möbelpackern und LKW mieten. Aber die Zeit drückt.
Für die Möbelpacker wird es eine Rechnung brauchen, also im Prinzip auch über eine Firma.
Aber wenn ihr es so machen wollt da habe ich ein altes Muster das angepasst gehört. Der vorletzte Absatz gehört da aber definitiv verändert da du so etwas nicht alleine stemmen kannst.
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Tülin2019 am 23. März 2022, 02:25:08
Nein im Wetteraukreis in Hessen, also ziemlich weit weg :/
Die Jungs fahren auch Ausentouren. Bei Interesse kann ich dir gerne die Kontaktdaten geben
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2022, 17:52:01
Tülin2019
Zitat von: Tülin2019 am 22. März 2022, 07:15:20Das JC war sogar gewillt ein Umzugsunternehmen zu genehmigen, sollten wir eine Krankmeldung besorgen für meinen Mann.
Warum habt ihr das nicht gemacht. Jetzt wird es zeitlich sehr eng mit der Bewilligung. Und von hier aus kann da keiner mehr weiter helfen.
Zitat von: Tülin2019 am 22. März 2022, 07:15:20Wir schauen jetzt nach Möbelpackern und LKW mieten. Aber die Zeit drückt.
Für die Möbelpacker wird es eine Rechnung brauchen, also im Prinzip auch über eine Firma.
Aber wenn ihr es so machen wollt da habe ich ein altes Muster das angepasst gehört. Der vorletzte Absatz gehört da aber definitiv verändert da du so etwas nicht alleine stemmen kannst.
MfG FN
Wir haben schon mehrere Krankmeldungen eingereicht. Jetzt wollte das JC noch eine und genau da sträubte sich der Hausarzt, von wegen es könne ja nicht sein dass er immer noch Herzrasen hätte. Wir waren dann bei einem anderen Arzt, aber es hat alles Zeit gekostet.
Meine Mutter hatte vorgeschlagen noch einmal mehr Kaltmiete zu zahlen. Ich bin total verwirrt. Auch das neue Jobcenter hat bisher keinen Bewilligungsbescheid gesendet.
Tülin2019
Sorry aber ich blicke nicht mehr durch.
Eigentlich habe ich ja nur still mitgelesen und war der Meinung dass das alles schon lange erledigt ist da ihr die Whg. auf jeden Fall nehmen wollt.
Gibt es die Whg. überhaupt noch?
Welcher VM wartet denn Monate lang.
Alle 8 Seiten brauch ich auch nicht mehr nachlesen da es ja ein hin und her ist und das JC auch noch macht was es will. Zumindest habe ich es so in Erinnerung geht ja jetzt seit ca drei Monaten der Thread hier und beim letzten Beitrag kommt schon wieder widersprüchliches vom JC. Ich weiß nicht mal mehr ob ihr da einen RA oder das SG einschalten könnt weil da war ja auch noch was mit der Angemessenheit.
Zitat von: Tülin2019 am 26. März 2022, 15:53:20
Zitat von: Tülin2019 am 22. März 2022, 07:15:20
Zitat
Das JC war sogar gewillt ein Umzugsunternehmen zu genehmigen, sollten wir eine Krankmeldung besorgen für meinen Mann
.
Zitat von: Tülin2019 am 26. März 2022, 15:53:20Wir haben schon mehrere Krankmeldungen eingereicht. Jetzt wollte das JC noch eine
So etwas meine ich mit widersprüchlich
Vllt. wäre ein Attest besser gewesen. Wurde vllt. sogar so empfohlen.
MfG FN