Hallo Leute,
in meinem anderen Thread ging es ja um eine falsche Behauptung seitens meines SB. Nun bekam ich heute eine Maßnahmenzuweisung, die, man mag es wirklich nicht glauben, bei mir in der Wohnung stattfinden soll. Der Termin würde mir später mitgeteilt werden.
Jetzt haltet euch fest, denn das habe ich bisher noch nicht erlebt.
Inhalt der Maßnahme:
Sie werden bis maximal fünfmal innerhalb der 6-wöchigen Laufzeit vom Träger aufgesucht. Diese Aufsuche dient der Herstellung eines ersten Kontakts zwischen Ihnen und dem Träger. Nach der Kontaktaufnahme ist das Ziel der Maßnahme, die Aufnahme eines Beratungs- und Integrationsprozesses in späterer Zusammenarbeit mit der (NAME DES JC). Gemeinsam mit dem Träger besprechen Sie daher, aus welchen Gründen der Kontakt zu Ihrem Jobcoach bei der (NAME DES JC) abgebrochen ist und was getan werden kann, damit der Kontakt wiederhergestellt wird.
Es sollen folgende Fragestellungen geklärt werden:
1. Welche Gründe bringen Sie vor, wenn danach gefragt, warum Sie die Termine bei Ihrem Jobcoach nicht wahrnehmen bzw. auf sonstige Kontaktversuche nicht reagieren?
2. Was glauben Sie, wie ein Jobcoach Ihr Verhalten wahrnimmt? Können Sie nachvollziehen, dass ein Jobcoach dies als ein sich dem Integrationsprozess entziehendes Verhalten wertet?
3. Sind Sie der Auffassung, dass es gerecht ist, trotz fehlender Mitwirkung ALG-II-Leistungen zu bekommen?
4. Sind Ihnen Ihre Pflichten nach dem SGB II bewusst?
5. Welche Hilfestellung/Unterstützung benötigen Sie, um Ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen bzw. die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jobcoach beim Auftraggeber wieder aufzunehmen?
6. Haben Sie zu einem früheren Zeitpunkt mitgewirkt und was hat Ihrer Meinung nach zur Veränderung Ihres Verhaltens geführt? Was war damals anders?
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Ihre Pflicht zur aktiven Mitwirkung an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (§ 2 SGB II)
Ihnen wird auferlegt, gegebenenfalls auftretende Probleme, die den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme gefährden könnten, umgehend mit Ihrem Jobcoach zu besprechen.
Jetzt kommen halt die üblichen Rechtsfolgen, im Falle einer Pflichtverletzung.
Gegen diese gesetzeswidrige Maßnahmenzuweisung, die in der eigenen Wohnung (!) stattfinden soll, auch noch während der Pandemie (auch ohne Pandemie, wäre das unglaublich) möchte ich definitiv vorgehen. Was würdet ihr empfehlen? Ein Bekannter hat diese Zuweisung ebenfalls bekommen. Jetzt stellt euch mal vor, da möchten mehrmals die Woche irgendwelche ''Sozialarbeiter'' von irgendeinem privaten Träger in die eigene Wohnung kommen um mit dem Erwerbslosen über Dinge zu reden, die völlig banal und sinnfrei sind. In meinen Augen reine Schikane, gesetzeswidrig und menschenunwürdig. Ach ja, bin bei einer Optionskommune. Fakt ist, dass ich definitiv keinen in meine Wohnung lasse. Ebenfalls passt es mir nicht, dass eine private Firma an meine Daten kommt. Das JC müsste meine Daten ja an diese ''Einrichtung'' weitergeben und das kann doch ebenfalls nicht datenschutzkonform sein.
(Den Inhalt habe ich 1:1 abgetippt, da ich aus Sorge um Fehler bei der Schwärzung keine Bilder hier hochladen möchte).
1. Welche Gründe bringen Sie vor, wenn danach gefragt, warum Sie die Termine bei Ihrem Jobcoach nicht wahrnehmen bzw. auf sonstige Kontaktversuche nicht reagieren? >>>> Ich bringe den Grund vor, der zutrifft
2. Was glauben Sie, wie ein Jobcoach Ihr Verhalten wahrnimmt? Können Sie nachvollziehen, dass ein Jobcoach dies als ein sich dem Integrationsprozess entziehendes Verhalten wertet? >>> Mir doch egal was der Typ von mir denkt
3. Sind Sie der Auffassung, dass es gerecht ist, trotz fehlender Mitwirkung ALG-II-Leistungen zu bekommen? >>> Ja
4. Sind Ihnen Ihre Pflichten nach dem SGB II bewusst? >>> Ja
5. Welche Hilfestellung/Unterstützung benötigen Sie, um Ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen bzw. die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jobcoach beim Auftraggeber wieder aufzunehmen? >>> Keine. Ich bin kein kleines Kind
6. Haben Sie zu einem früheren Zeitpunkt mitgewirkt und was hat Ihrer Meinung nach zur Veränderung Ihres Verhaltens geführt? Was war damals anders? >>> Naja, Menschen verändern sich
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Ihre Pflicht zur aktiven Mitwirkung an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (§ 2 SGB II)
Hat der Träger sich schon bei dir gemeldet?
Ich würde mir jegliche Hausbesuche verbitten und denen, es auch klar und deutlich so sagen.
Wenn das JC offene Fragen hat, warum stellen die sie dir nicht selbst?
Dazu braucht es nun wirklich keinen ominösen "Träger"
Da es offenbar eine Zuweisung gibt, kommt es darauf an was damit erreicht werden soll.
Möglich ist diese auch gar nicht rechtens.
Man könnte in Widerspruch gehen, Haken ist leider man muss erst mal da mit machen um keine Sanktion zu kassieren.
Allerdings muss man dennoch keine Hausbesuche dulden.
Mal ganz abgesehen davon, sind die sogenannten Jobcoaches? oft nur völlig unqualifizierte Leute.
Die mal eben eine Schnellbesohlung bekommen haben und vorher, selbst Hartzer waren.
Danke für eure Meinungen.
@ Reiner1970, wäre ich nur so mutig, dann würde ich das auch exakt so mitteilen. Deren Gesichter würde ich zu gerne sehen.
@vanessa
Nein, bisher kam noch nichts. Ich rechne allerdings damit, dass in nächster Zeit etwas im Briefkasten landen wird bei mir. Ich habe einen Monat Zeit für einen möglichen Widerspruch.
Eine Sanktion würde mir in der Tat nicht wirklich was ausmachen, da ich schon eine Sanktion in Höhe von 30 % bekommen habe (wegen einer Pflichtverletzung bezüglich von Bewerbungsnachweisen). Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen die ja grundsätzlich nicht mehr als 30 % sanktionieren, somit hätte ich zumindest da ''weniger Sorgen''.
Ob das Jobcoaches sind, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber ich denke nicht, dass das welche sind sondern irgendwelche ''Sozialarbeiter'', die aufgrund von möglichen Provisionen solche ''Besuche'' durchführen.
Alleine der Gedanke, wildfremde Leute in meine Wohnung zu lassen, löst in mir schon ein Gefühl der Beklemmung aus. Dass ich niemanden reinlassen werde, ist ganz sicher, aber dagegen vorgehen möchte ich garantiert. Auch des Datenschutzes wegen.
Alternativ kann man "anbieten", den Coach gerne im JC - gegen Ersatz der Reisekosten - zu empfangen, oder sich zur Geschäftsstelle des Maßnahmeträgers - ebenfalls gg. Ersatz der Reisekosten - zu begeben.
Dass niemand verpflichtet werden kann Maßnahmen in der eigenen Wohnung wahrzunehmen, dürfte klar sein.
Ein Verstoß gegen Art. 13 GG.
Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 17:33:07Alleine der Gedanke, wildfremde Leute in meine Wohnung zu lassen
Musst du nicht, wen du nicht drin haben möchtest der muss draussen bleiben.
Da kann ein SB im Dreieck springen wie er will.
Wenn es klingelt sagen, ich tätige keine Haustürgeschäfte und Hörer Auflegen.
Ob es klug ist leichtfertig eine Sanktion zu fressen, ich weiß nicht so recht.
Besser wäre wohl gegen die Zuweisung vorzugehen und erst mal bei dem "Träger" Aufzuschlagen.
Das mit den 30 % ist auch nicht in Stein gemeißelt.
Unter bestimmten Umständen kann es immer noch 100 % geben.
Zitat von: vanessa am 27. Januar 2022, 17:47:17Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 17:33:07
Alleine der Gedanke, wildfremde Leute in meine Wohnung zu lassen
Musst du nicht, wen du nicht drin haben möchtest der muss draussen bleiben.
Da kann ein SB im Dreieck springen wie er will.
Ist ja der absolute wahnsinn, sowas höre ich nun auch erstmals.
Denen würd ich einen erzählen, würde niemals jemanden in solch einem Fall in die Wohnung lassen. :teuflisch:
Ich bin mir nicht mal so sicher, dass bei Grundrechtsverletzungen eine aufschiebende Wirkung nicht per Eilbeschluss erwirkt werden könnte.
Dass ein Richter eine aufschiebende Wirkung bei Grundrechtsverstoß ablehnt, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Ich würde sofort Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen. Dem JC würde ich da gar nicht groß was schreiben, außer, dass das SG bemüht wurde.
In so einem eklatanten Fall investiere ich doch nicht unnötig Geld und Mühe.
Da du eventuelle Sanktionen eh gelassen siehst, na dann.
@TE
du hast doch ein Gutachten von der RV also mal EM Rente beantragt?
Kann es evtl. sein die ist jetzt für deine Eingliederung zuständig?
Dann hätte das JC hier gar nichts zu melden, was die Maßnahme angeht.
Dann wären auch die 30 % wegen der Bewerbungen nicht rechtens.
Die Vorboten des neuen Bürgergeldes? Das passt zu den gestellten Fragen.
Sicher, dass sich da nicht jemand einen üblen Scherz erlaubt hat und das Fake ist?
Noch nie gab es Hausberatung!
Vor allem sind einige Fragen eher eine Meinungsumfrage, als ein Coaching.
Mit Erhöhung einer Eingliederung hat das null und nichts zu tun.
Wie der Coach seine Arbeit zu tun hat, und motiviert, muss er wissen.
Derlei "Umfragen" müssen anonym erfolgen.
Zitat von: Depri2022 am 27. Januar 2022, 18:35:50Sicher, dass sich da nicht jemand einen üblen Scherz erlaubt hat und das Fake ist?
Der Gedanke ist mir auch spontan gekommen :scratch:
Ohne ein entsprechendes Schriftstück gesehen zu haben, glaube ich den Nonsens nicht!
Zitat von: a_good_heart am 27. Januar 2022, 18:48:32
Ohne ein entsprechendes Schriftstück gesehen zu haben, glaube ich den Nonsens nicht!
Du glaubst also nicht an die Dummheit/Dreistigkeit mancher SB/JC?
Nach 17 J. H4 und den vielen Schlagzeilen und Schicksalen die man so liest, halte ich in deren System und "Gedankenuniversum" nichts mehr für unmöglich :(
Zitat von: Depri2022 am 27. Januar 2022, 18:35:50Noch nie gab es Hausberatung!
Doch solche seltsamen Maßnahmen gab es schon.
Wo die Leute sich zu Hause Besuchen lassen sollten.
Dachte nur es hat sich mittlerweile bis ins letzte Waldjobcenter rum gesprochen, dass so etwas gar nicht geht.
Zitat von: Heinz-Otto am 27. Januar 2022, 18:52:21
Zitat von: a_good_heart am 27. Januar 2022, 18:48:32
Ohne ein entsprechendes Schriftstück gesehen zu haben, glaube ich den Nonsens nicht!
Du glaubst also nicht an die Dummheit/Dreistigkeit mancher SB/JC?
Keine Angst, ich weiß aus eigener Erfahrung, was ich von dieser Bande zu halten habe. Hab derzeit noch eine Klage beim LSG laufen... :zwinker:
Aber so lange der TE nicht in der Lage ist das betreffende Schriftstück hier anonymisiert einzustellen, glaube ich diesen Quatsch nicht. Auf bloße Erzählungen gebe ich nichts.
Ich glaube ja auch nicht an den Osterhasen, nur weil das mal erzählt wurde. Gesehen hat den keiner - oder? :grins:
Hallo zusammen,
ich muss jetzt erst was essen, da ich schon den halben Tag über total angespannt deswegen. Ich werde das Schreiben nachher hochladen - versprochen. Um ehrlich zu sein kann ich die Zweifel ob wahr oder nicht, definitiv verstehen. Ich selbst würde es auch nicht sofort glauben.
Ich bin immer noch baff, dass solche Vorgehensweisen überhaupt durchgewunken werden. Der Einwand bezüglich des kommenden Bürgergeldes ist interessant, könnte leider hinkommen.
Wie gesagt, nachher werde ich das Schreiben hochladen hier und auch auf sämtliche Fragen eingehen. Danke schon mal für eure Meinungen. Kurz dazu (nachher ausführlicher): die Schreiben sind garantiert echt, da meine ''Kundennummer'' stimmt, der SB, Infos seitdem ich in Bezug bin von ALG II und vorherige Infos.
Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 19:19:00die Schreiben sind garantiert echt, da meine ''Kundennummer'' stimmt,
Beim Hochladen besser noch mal genau kucken, ob alles gut Anonymisiert wurde.
Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 19:19:00Ich selbst würde es auch nicht sofort glauben.
Zumindest gibt es solche Maßnahmen, da ich davon schon eher Kenntnis hatte.
Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 19:19:00bezüglich des kommenden Bürgergeldes
Damit hat es aber nichts zu tun.
Ist das eine Optionskommune?
Hallo,
ich habe nun alle persönlichen Angaben (Daten von mir, Name des JC,..) geschwärzt. Sollte dennoch etwas sichtbar sein, bitte melden. Interessant ist auch, dass es erst den Anschein macht, dass man zum Träger müsste, aber dann wird einem klar, dass das bei sich zu Hause stattfinden soll.
Erstmal reagiere ich auf die offenen Beiträge:
@Heinz-Otto
Das müsste und sollte man in der Tat machen...
Dass man überhaupt auf solch eine verrückte Idee kommt. Wäre es nicht zu traurig, würde ich ja darüber lachen. Da haben sich irgendwelche Leute Gedanken gemacht und sind auf die Idee gekommen, dass man ja einfach irgendwelche ''Sozialarbeiter'' mal zu den Arbeitslosen schicken könnte. Natürlich mit Androhungen von Sanktionen, sollte man sich dagegen stellen wollen. Zudem während einer weltweiten Pandemie, wo jeder auf Abstand und Hygiene-Regeln pocht. Es gibt meiner Ansicht nur einen einzigen Grund, warum man irgendwelche Leute vom JC reinlassen sollte: wenn man Möbel oder Küchengeräte benötigt. Nur dann kann ich es etwas verstehen, aber wie ein Kleinkind sich den Fragen stellen, dazu noch in der eigenen Wohnung? Unfassbar.
@vanessa
Selbst auf die Klingel würde ich nicht reagieren, geschweige denn irgendwelche Sätze austauschen. Schikane vom Feinsten.
Laut dem Schreiben werde ich ja demnächst mit weiteren Infos rechnen müssen. Also bleibt bestimmt noch ''etwas'' Zeit. Ich möchte gegen diese Zuweisung und auch gegen deren Vorgehen (vor allem in Zeiten einer Pandemie (!) )auch vorgehen. Oder auch der Datenschutz. Wenn diese ''Sozialarbeiter'', angestellt bei einer privaten Firma, zu mir kommen, dann haben sie ja meine Daten. Ob das alles Konform ist mit den Datenschutzgesetzen? Ich als Laie behaupte mal nein.
Selbst wenn es derzeit keine Pandemie gäbe, selbst denn würde ich das verweigern. Bevormundung und Schikane vom Feinsten, ich weiß, ich wiederhole mich.
Und ja, leider stimmt das natürlich, dass ein JC grundsätzlich bei Extremfällen die Leistungen komplett einstellen könnte. Leider. Somit gibt es - wenn auch nur indirekt - weiterhin die Möglichkeit 100 % zu sanktionieren.
@jeschik
Und ich erst. Ich bin nach wie vor schockiert (kein Witz), dass solche Schreiben bzw. solche Vorgehensweisen überhaupt durchgewunken werden. Ich bin wirklich fassungslos und immer noch total am zittern vor Aufregung....
@Heinz-Otto
Eigentlich müsste das ja so sein. Denn wenn das kein massiver Eingriff in die Grundrechte ist, dann weiß ich auch nicht. Dazu, wie erwähnt, kommt noch die aktuelle Situation, in der man von solch dämlichen und spionartigen Vorgehensweisen absehen muss. Man dürfte nicht mal daran denken. Nein, natürlich sehe ich das nicht gelassen, nicht falsch verstehen. Denn, es gibt ja wie erwähnt dennoch über Hintertüren Wege und Mitteln, die Leistungen komplett einzustellen.
@vanessa
Also nicht dass ich wüsste. Ich bin meines Wissens weiterhin unter der Fuchtel des JC. Denn wäre ich weiterhin erwerbsunfähig, dann hätte mich der SB auch nicht eingeladen vor einigen Monaten. Dort wurde ja auch ein Profiling gemacht und über dies und das (nur bezogen auf Berufe) geredet bis hin zur nicht vorliegenden EGV, die es ja nicht gibt.
@Depri2022 Musste ich auch dran denken nach deiner Aussage. Leider wohl kein Fake. Ich kann mir auch vorstellen, dass das vielleicht auch ''neu'' eingeführt wurde bei ''meinem'' JC. Zudem ganz sicherlich nicht während einer Pandemie, wo jeder auf Abstand und Hygiene pocht. Da lasse ich ganz bestimmt auch 5x die Woche wildfremde Leute in meine Wohnung. Verrückt.
@Heinz-Otto
Oh ja, das ist mir auch aufgefallen. Heißt, dass ich dann auf meiner Couch sitze, nebendran irgendwelche Fremden ''Sozialarbeiter'' und denen ''muss'' ich dann auf diese albernen und völlig sinnbefreiten Fragen antworten. Wenn nicht, droht eine Sanktion. Tolle Vorgehensweise. Wie gesagt, wäre es nicht zu traurig, dass manche auf solche Ideen kommen...
@a_good_heart
Ich verstehe deine Zweifel, oben ist der Beweis, dass es leider kein Fake ist...
@Heinz-Otto
So ist es. Ich kenne ja einiges, aber dass man nun Hausbesuche als ''Maßnahme'' verpackt, setzt dem noch die Krone auf...
@vanessa
Ehrlich? Okay, das überrascht mich. Also gibt es das wohl schon länger, wenn auch vielleicht in abgeänderter Form. Ich bin da wohl bei einem JC, welches keinen Guten Ruf hat. Gut, welches JC hat das aber ihr wisst bestimmt wie ich das meine.
Danke, ich gucke extra noch mal, bin da sehr paranoid.
@Brawndo
Exakt. Die sollen ja eh schlimmer sein als JC, die der Agentur für Arbeit unterstellt sind.
// BILD 3 folgt gleich, da die Datei zu groß ist und ich eine neue Antwort erstellen muss.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Bild 3
Sorry für den weiteren Beitrag.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Du ganz alleine entscheidest wenn Du in Deine Wohnung lässt und wen nicht. Das ergibt sich schon aus Art. 13 GG und § 123 StGB
So ein Maßnahmenfutzi wäre der letzte den ich in meine Wohnung lassen würde
Echt dreist... :schock:
Da muss selbstverständlich umgehend widersprochen werden.
Hab mal fix einen Entwurf kreiert, der aber noch geprüft und angepasst werden müsste. Da fällt bestimmt auch anderen Usern noch was ein... :zwinker:
ZitatZuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II i.V.m. § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III vom 26.01.2022
zugegangen am 27.01.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen vorgenannten Verwaltungsakt ergehen folgende Rechtsmittel:
- form- und fristgerechter Widerspruch
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 86a bzw. § 86b SGG
- Antrag Feststellung der folgenlosen Ablehnung der Maßnahme
Widerspruchs-Begründung:
Sie begründen den Erlass des Verwaltungsaktes in der Hauptsache damit, dass ich angeblich mehrfach zu Besprechungsterminen geladen, aber nicht erschienen wäre. Diese Behauptung ist nachweislich falsch, da ich keinerlei diesbezügliche Ladungen erhalten habe. Nach § 37 Abs. 2 S. 3 SGB X muss das Jobcenter jedoch den Zugang der Ladungen nachweisen, was Sie bis heute nicht getan haben.
Darüber hinaus muss eine Zuweisung zu einer Maßnahme hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
- eine vorhergehende Potentialanalyse nach §15 SGB II (nF) Abs. 1
- die Art der Maßnahme,
- die Inhalte der Maßnahme,
- den Träger/Veranstalter,
- den Maßnahmeort,
- den zeitlichen Umfang,
- die zeitliche Verteilung,
- welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird,
- warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Für den Abschluss einer EinV nach § 15 Abs. 2 S. 1 SGB II bzw. den ersatzweisen Erlass eines EinV-VA nach § 15 Abs. 3 S. 3 SGB II müssen die in Absatz 1 vorgeschriebenen Feststellungen jedoch zwingend erfolgt sein. Das Gesetz spricht von ,,soll", also darf davon nur in atypischen Fällen abgewichen werden. Das Vorliegen einer Atypik wiederum muss entsprechend der Grundsätze des § 39 Abs. 1 SGB I sowie der §§ 33 und 35 SGB X dargelegt und begründet werden.
Ein vorheriges Profiling und eine Potentialanalyse wurden mit mir nicht durchgeführt. Die faktisch nicht vorhandenen Angaben zum zeitlichen Umfang und zeitlicher Verteilung genügen absolut nicht den Anforderungen des Gesetzgebers. Auch wurde mit mir gemeinsam kein Eingliederungskonzept erarbeitet und anhand der gemachten Angaben lässt sich keinerlei ernsthafte Eingliederungsstrategie erkennen. Die Maßnahmezuweisung ist insoweit als unvollständig anzusehen.
Nach offizieller Darstellung darf eine EinV oder ein EinV-VA, der eine EinV ersetzt, nur konkrete Vorstellungen für eine individuelle Integration auf den ersten Arbeitsmarkt enthalten. Sie wollen die dazu notwendigen Feststellungen allerdings rechtswidrig an einen Dritten (Maßnahmeträger) übertragen. Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der Maßnahmeträger, kann jedoch nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten (§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz). Eine solche Zustimmung von meiner Seite liegt nicht vor, diese zu erteilen unterliegt nicht der Mitwirkungspflicht.
Zudem unterliegt es auch keinesfalls der Mitwirkungspflicht, fremden Personen Zutritt in meine Wohnung gewähren zu müssen.
Zusammenfassend ist feststellbar, dass die hiermit angefochtene Maßnahmezuweisung vom 26.01.2022 an erheblichen Mängeln leidet und somit berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit vorliegen. Demzufolge können aus dieser Maßnahmezuweisung weder Pflichten gefordert, noch Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB II mit Rechtsfolgen gem. § 31a Abs. 1 SGB II abgeleitet werden.
Ich erwarte unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über den fristgerechten Eingang des Widerspruches.
Mit freundlichen Grüßen
Erforderliche Daten dürfen an die Maßnahmeträger weiter gegeben werden.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Arbeit-Besch%C3%A4ftigung/Arbeitsverwaltung/FAQ_Arbeitsverwaltung.html
ZitatDatenschutzrechtlich sind Maßnahmeträger sogenannte Dritte. Die Agentur für Arbeit/das Jobcenter darf Sozialdaten an Dritte übermitteln, die mit der Erfüllung von Aufgaben nach dem SGB II bzw. dem SGB III beauftragt sind. Daraus ergibt sich, dass Daten nur mit dem Inhalt und Umfang übermittelt werden dürfen, wie sie zur Aufgabenerfüllung benötigt werden. Der Maßnahmenträger garantiert dabei, dass er seine Aufgabe sachgerecht unter Wahrung des Datenschutzes für die Betroffenen zu erfüllen. Dies muss darüber die Agentur für Arbeit/das Jobcenter sicherstellen.
Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 21:42:12
ich habe nun alle persönlichen Angaben (Daten von mir, Name des JC,..) geschwärzt.
Leider auch die Bezeichnung der Maßnahme auf der ersten Seite. Mich würde schon interessieren, wie sich diese Maßnahme nennt, kann man sich mehr Infos über die Rechtmäßigkeit beschaffen.
Zitat von: Heinz-Otto am 28. Januar 2022, 08:50:29Erforderliche Daten dürfen an die Maßnahmeträger weiter gegeben werden.
Und???
Ein Dritter (Maßnahmeträger) darf ohne mein Einverständnis keine Daten erheben... :cool:
Hallo zusammen,
erstmal ein großes Lob an @a_good_heart für deine Mühe und selbstverständlich auch an alle anderen Leute hier.
@Reiner1970
Also eins ist schon mal sicher: reinlassen würde ich definitiv keinen. Ich kann solche ''Besuche'' nur nachvollziehen, wenn man beim JC Haushaltsgeräte (Bett, Sofa, Küchenzubehör,..etc.) beantragen würde. Das ist meines Wissens nach - zumindest bisher - auch die einzig und alleine Berechtigung, ''Außenpersonal'' loszuschicken um sich ein Bild davon zu machen. Alles andere ist ganz klar gesetzeswidrig. Irgendwelche Fantasiemaßnahmen, man mag es nach wie vor nicht glauben, in den privaten Räumen, welche ja ganz besonders wichtig und nicht antastbar sind, zählen da sicherlich nicht dazu.
@a_good_heart
Danke noch mal für deine Mühe. Ergänzend würde ich noch folgendes erwähnen:
''Ich werde dem mir zuständigen Sozialgericht auch mitteilen, dass solche Vorgehensweisen - dazu auch noch während einer Pandemie - derzeit ausgeführt werden vom JC und ich im Falle einer Ablehnung des Widerspruchbescheids umgehend Klage einreichen werde.''
Weglassen oder kann ich das erwähnen?
@Sheherazade
Dieser ''Träger'' scheint hier in der Gegend wohl bekannter zu sein. Auf deren Webseite prahlen sie natürlich mit ach so tollen sozialen Kompetenzen und wollen ja nur helfen.
Zitat von: T89 am 28. Januar 2022, 11:21:00Ergänzend würde ich noch folgendes erwähnen:
''Ich werde dem mir zuständigen Sozialgericht auch mitteilen, dass solche Vorgehensweisen - dazu auch noch während einer Pandemie - derzeit ausgeführt werden vom JC und ich im Falle einer Ablehnung des Widerspruchbescheids umgehend Klage einreichen werde.''
Weglassen oder kann ich das erwähnen?
Ich persönlich würde das mit der Pandemie weg lassen.
Allerdings könnte man noch erwähnen, dass man gleichzeitig beim SG die Aufschiebende Wirkung (vorläufiger Rechtsschutz) beantragt hat. :zwinker:
ZitatVorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich unverzüglich beim hiesigen Sozialgericht Klage erhebe, sollte meinem Widerspruch nicht vollumfänglich abgeholfen werden.
Mit gleicher Post habe ich bereits beim hiesigen Sozialgericht vorläufigen Rechtsschutz beantragt.
Zitat von: T89 am 28. Januar 2022, 11:21:00
@Sheherazade
Dieser ''Träger'' scheint hier in der Gegend wohl bekannter zu sein. Auf deren Webseite prahlen sie natürlich mit ach so tollen sozialen Kompetenzen und wollen ja nur helfen.
Ich vermute mal, dass es sich um eine Maßnahme wie
hier (https://www.neue-wege.org/allgemeine-hilfs-und-foerderangebote/aufsuchende-hilfe/) beschrieben handelt. Also was ganz offizielles und grundsätzlich auch rechtmäßig.
ZitatZu Menschen, die sich zurückgezogen haben und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter/Fallmanagement aus den unterschiedlichsten Gründen verweigern, soll durch diese Maßnahme wieder ein persönlicher Kontakt aufgebaut und diese ins Fallmanagement zurück geführt werden.
Im Rahmen der ,,Aufsuchenden Hilfe" suchen Mitarbeiter diese Kunden in ihrem Lebensraum auf. Dabei soll durch die aufsuchenden Personen entsprechende Hilfe angeboten werden, um hier eine Brücke zurück in die Eingliederung zu bauen und diese Kunden wieder Schritt für Schritt zum Leistungsträger zurück zu führen. Wesentliche Merkmale sind hierbei die Einladung zu Gesprächen ins Jobcenter oder die Weiterleitung in eine passende Maßnahme.
Die Maßnahme wird in allen 4 Jobcentern mit verschiedenen Trägern angeboten.
Das einzig schlagkräftige Argument gegen diese Maßnahme kann eigentlich nur sein, dass dir nachweislich keine Einladungen zugegangen sind und du dich zu keinem Zeitpunkt einer Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verweigert hast, indem du Termine nicht wahrgenommen hast.
@a_good_heart
Danke dir, dann werde ich das mit der Pandemie weglassen.
@Sheherazade
So in der Art, ja.... :sad:
Ach ja, ich habe nebenbei, auch wenn es wahrscheinlich nichts bringen wird, aber schaden kann es bestimmt nicht, die Linke und auch die Grünen per E-Mail angeschrieben dazu. Wahrscheinlich ein reiner Verzweiflungsakt meinerseits, aber das sind halt die einzigen Parteien, die überhaupt solche Nachrichten lesen...
Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 12:01:43
Also was ganz offizielles und grundsätzlich auch rechtmäßig.
Woraus leitest du die Rechtmäßigkeit ab? Auf freiwilliger Basis, ok.
Es gibt/gab auch 1-€ Jobs die angeboten werden, aber trotzdem nicht rechtmäßig sind.
Nur weil ein Träger eine best. Maßnahme "kreiert" und die JC sie anerkennen, reicht mir jedenfalls nicht, sie per sé als rechtmäßig anzusehen.
Man muss einen Hausbesuch ablehnen dürfen.
Zitat von: Heinz-Otto am 28. Januar 2022, 12:15:53
Man muss einen Hausbesuch ablehnen dürfen.
Eine aufsuchende Maßnahme ist kein Hausbesuch. Und hier im Forum kennt niemand das Krankheitsbild des TE bzw. wo die Probleme liegen, ihn auf dem 1. Arbeitsmarkt unterzubringen.
Kurz dazu: ich bin körperlich und geistig völlig gesund. Der Grund, warum mein ''Fall'' durch die DRV untersucht wurde, war eine längere Krankschreibung, wodurch meine Erwerbsunfähigkeit einfach mal nach Aktenlage entschieden wurde vom JC. Erst durch eine Ärztin der DRV, wurde ich wieder als erwerbsfähig eingestuft. Dann folgte ca. einen Monat später ein Gesprächstermin beim SB, es wurde eine ''EGV'' ausgehändigt mit meiner Info, dass ich diese zwecks Überprüfung gerne mitnehmen möchte. Denn, wir alle wissen ja, dass man erst dann (sofern ich mich jetzt nicht komplett irre), einen Widersprich gegen einen möglichen VA einreichen könnte.
Gut, ich habe es beim Thema ''Bewerbungsnachweisen'' schleifen lassen und dafür auch eine Sanktion in Höhe von 30 % bekommen. Dennoch würde ich ohne wenn und aber Termine vor Ort beim SB wahrnehmen.
Spätestens Montag geht der Widerspruch auch raus. Wie erwähnt: ein Bekannter hier im Forum, welcher nicht weit entfernt wohnt von mir, hat diese Zuweisung ebenfalls bekommen. Somit scheint das in der Tat - zumindest bei ''unserem'' JC wohl eine neue Vorgehensweise zu sein.
Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 12:25:27
Eine aufsuchende Maßnahme ist kein Hausbesuch.
Ok, dann habe ich und andere das wohl falsch verstanden. Wo findet dieses "Sie werden aufgesucht" dann statt?
ZitatUnd hier im Forum kennt niemand das Krankheitsbild des TE bzw. wo die Probleme liegen, ihn auf dem 1. Arbeitsmarkt unterzubringen.
Das ist ja ein ganz anderes Thema. Da ist die Frage, welche Maßnahme geeignet ist. Erschwerend kommt hier anscheinend hinzu, dass das alles auf reinen Behauptungen beruht. Verweigerung von Kooperation zur Eingliederung, nicht wahrnehmen von Terminen.
Wie gnädig (und unglaubwürdig zugleich), dass für diese
angeblichen? Meldeversäumnisse keine Sanktion verhängt wurde.
Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 12:25:27
Zitat von: Heinz-Otto am 28. Januar 2022, 12:15:53
Man muss einen Hausbesuch ablehnen dürfen.
Eine aufsuchende Maßnahme ist kein Hausbesuch. Und hier im Forum kennt niemand das Krankheitsbild des TE bzw. wo die Probleme liegen, ihn auf dem 1. Arbeitsmarkt unterzubringen.
ist so ziemlich irrelevant ob man das aufsuchende Maßnahme oder Hausbesuch nennt. Der LE muss niemand in seine Wohnung lassen damit ist die Diskussion auch schon zuende. Jede Sanktion die darauf begründet werden soll ist per se rechtswidrig
Keine Ahnung, warum ihr mich von irgendwas überzeugen wollt, ich bin ganz auf der Seite des TE.
Es geht doch letztendich darum, einen sachlich begründeten Einwand gegen die Maßnahme vorzubringen anstatt nur Haufdraufargumente zu liefern, die von jedem Sachbearbeiter auch ohne Unterstützung der Rechtsabteilung abgeschmettert werden können.
Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 12:01:43Ich vermute mal, dass es sich um eine Maßnahme wie hier (https://www.neue-wege.org/allgemeine-hilfs-und-foerderangebote/aufsuchende-hilfe/) beschrieben handelt. Also was ganz offizielles und grundsätzlich auch rechtmäßig.
Zitat... Im Rahmen der ,,Aufsuchenden Hilfe" suchen Mitarbeiter diese Kunden in ihrem Lebensraum auf.
Äääh...
Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 12:25:27Eine aufsuchende Maßnahme ist kein Hausbesuch.
Ach ne, was denn dann... :scratch:
Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 13:11:43
Keine Ahnung, warum ihr mich von irgendwas überzeugen wollt, ich bin ganz auf der Seite des TE.
Es geht doch letztendich darum, einen sachlich begründeten Einwand gegen die Maßnahme vorzubringen anstatt nur Haufdraufargumente zu liefern, die von jedem Sachbearbeiter auch ohne Unterstützung der Rechtsabteilung abgeschmettert werden können.
Dann kam deine Anmerkung die Maßnahme sei rechtsmäßig anders an.
Hau drauf Argumente sehe ich auch nicht, ebenso wenig, das die SB oder Rechtsabteilung das abschmettern könnte.
Das ginge nur, wenn die Maßnahme - wie du meinst - rechtmäßig ist. Und das darf stark bezweifelt werden.
Wir werden ja sehen wie es ausgeht.
Vielleicht nimmt sich der TE einen Anwalt/Beratungshilfe, der das dann rechtlich beurteilen kann.
Zitat von: a_good_heart am 28. Januar 2022, 13:14:11
Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 12:25:27Eine aufsuchende Maßnahme ist kein Hausbesuch.
Ach ne, was denn dann... :scratch:
Dann google mal nach aufsuchender Sozialarbeit. Dieses Aufsuchen kann in jedem Lebensbereich vorgenommen werden, auch am Arbeitsplatz (wie bei diesen 16i-Beschäftigungen).
Zitat von: Heinz-Otto am 28. Januar 2022, 13:21:39Hau drauf Argumente sehe ich auch nicht
Na denn ist ja alles klar. Obwohl ich bezweifle, dass dieses durchdachte Argument
Zitat von: Meph1977 am 28. Januar 2022, 12:58:50Der LE muss niemand in seine Wohnung lassen damit ist die Diskussion auch schon zuende.
dem TE irgendwie weiterhilft.
Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 13:41:01Dieses Aufsuchen kann in jedem Lebensbereich vorgenommen werden
Aber nicht in der Wohnung, da müsste es schon harte Gründe dafür geben.
Die kann ich hier aber keinesfalls Erkennen und so ein 0815 Träger, hat kaum das Recht dazu.
Hier finden momentan gar keine Maßnahmen statt, ob die das Umgehen wollen indem man es einfach in die Wohnungen verlegt?
Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 21:42:12Schikane vom Feinsten.
Also das Schreiben auf jeden Fall, wenn man liest wie Sie sind Verpflichtet Ihnen wird Auferlegt, auch die geforderte WUB ist eine Frechheit.
Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 21:42:12Denn wäre ich weiterhin erwerbsunfähig
In dem Fall gäbe es auch von der RV keine Leistungen zur Wiedereingliederung.
Erkundige dich mal dort, ob die nicht doch bei dir dafür zuständig sind.
Bei mir stand das mit im Bescheid von der RV seitdem erneuere ich den Antrag dort jedes Jahr. (geht ganz einfach per Mail)
Allein schon deswegen, damit das JC nichts mehr zu melden hat, so wie jetzt bei dir z.B.
Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 21:42:12Also gibt es das wohl schon länger,
Zumindest vor Corona gab es das schon vereinzelt bzw. wurde es versucht, mit sogenanntem Coach, Leute zu Hause aufzusuchen.
Hier sollte man schon in Widerspruch, gegen diese Maßnahme gehen.
Gibt es noch Seiten dazu wo Beginn und Ende drin stehen und was der Zweck bzw. das genaue Ziel sein soll?
Scheint sich insgesamt um 6 Wochen zu handeln?
Bis dahin ist evtl. nicht mal der Widerspruch bearbeitet worden.
Notfalls halt erst mal mit machen, ausser dem Teil, welcher bei dir statt finden soll natürlich.
Aber nur wenn das JC bei dir wirklich für die Wiedereingliederung zuständig ist.
Für mich sieht das fast aus wie Schikane vom SB weil keine EGV unterschrieben?
Erfundene JC Termine die es evtl nie gegeben hat?
Kaum ein JC lässt so was ohne Sanktion durchgehen, schon gar nicht, wenn man mehrere Termine ignoriert haben sollte.
Sheherazade hat insofern recht, dass der Grundgedanke der ist, auf die Leute zuzugehen.
Aber es basiert eigentlich immer auf Freiwilligkeit und ist primär für den öffentlichen Raum gedacht,
Klassiker Streetworker.
Den Rat die Suchmaschine zu bedienen habe ich mal befolgt und folgendes gefunden.
https://www.mission-leben.de/menschen-in-sozialen-notlagen/aufsuchende-sozialarbeit/
ZitatDie Aufsuchende Sozialarbeit konzentriert sich auf Menschen, die besondere soziale Schwierigkeiten haben, ohne jede Unterkunft sind und/oder in ungesicherten Wohnverhältnissen leben und aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Angebote der Fachberatungsstelle und des Tagesaufenthaltes in Anspruch zu nehmen.
https://www.socialnet.de/lexikon/Aufsuchende-Sozialarbeit
ZitatAufsuchende oder Nachgehende Sozialarbeit bedeutet, die Zielgruppen wie z.B. Familiensysteme, Klient*innen in betreuten Wohnformen, Subkulturen, Cliquen, Peergroups, etc. dort aufzusuchen, wo sie sich aufhalten bzw. wo sie zu Hause sind. Geht es um Stadtteile, Gemeinwesen und Sozialräume, so werden diese begangen, analysiert und kontextualisiert.
Statt der üblichen ,,Kommstruktur" von Angeboten – Klient*innen sollen zum Angebot, z.B. zur Beratungsstelle, Anlaufstelle, Jugendamt etc., kommen – geht es bei der aufsuchenden Sozialarbeit um eine ,,Gehstruktur": Die Sozialarbeiter*innen gehen mit ihrem Angebot dorthin, wo sich die jeweilige Zielgruppe oder Klient*in aufhält und bewegen sich in deren sozialen Räumen. Zusätzlich stehen in der Regel ,,Kommstrukturen" zur Verfügung: Anlauf- oder Kontaktstellen und Ambulanzen, Begegnungs- und Beratungsräume können bei Bedarf und funktionierender Arbeitsbeziehung genutzt werden, um die aufsuchende Arbeit zu ergänzen bzw. zu vertiefen.
Aufsuchende Sozialarbeit ist Gast in den aufgesuchten Lebenswelten, auch wenn sich diese hauptsächlich in öffentlichen Räumen abspielen. Außer den professionell begründeten Grundregeln zwischenmenschlicher Begegnung hat sich Aufsuchende Sozialarbeit an die kulturellen Regeln der jeweiligen Lebenswelten zu halten.
Ich sehe das als Angebot, das freiwillig angenommen werden kann.
Nur meine Meinung
Da es unverschämterweise gleich als Verpflichtend dargestellt ist würde ich wie schon vorgeschlagen
sofort das SG einschalten auch zusätzlich mit der aufschiebenden Wirkung
und
zusätzlich den Datenschutzbeauftragten einschalten und um Mithilfe und Auskunft über die Datenschutz Rechtmäßigkeit bitten. Aber nicht den Beauftragten vom eigenen JC falls die so einen haben sondern gleich "weiter oben".
MfG FN
Hallo zusammen,
wie immer: danke, für die ganzen Beiträge zu diesem Thema.
Auch für mich zählen solche ''Aufsuchenden'' (alleine schon die Bezeichnung, aber da gibt es ja unzählige beim Jobcenter, ich sage nur ''Wegeunfähigkeitsbescheinigung'') zu Hausbesuchen. Da werden wohl mindestens zwei ''Sozialarbeiter'' in die eigenen vier Wände kommen wollen, die völlig privat sind für solche sinnfreien und schikanierenden Maßnahmen und stellen dann die Fragen, die man in dem von mir verlinkten Bild erkennen kann. Was genau daran übrigens 6 Wochen, dazu noch 5x die Woche andauern soll, bleibt wohl ein Rätsel. Natürlich mit einer Androhung von Sanktionen, sollte man ''die Pflichten'' verletzen. Ebenfalls nach wie vor äußerst verwirrend und widersprüchlich: erst in von möglichen Fahrtkosten und ähnlichem die Rede, dann heißt es wieder, dass man zu Hause ''aufgesucht wird''. Die Person, die auf solche Ideen überhaupt gekommen ist, würde ich zu gerne mal fragen, was so für weitere Gedanken im Kopf rumschweben.
@vanessa
Das ist auch mein Verdacht, dass nun direkt bei den Erwerbslosen zu Hause ''geschult'' werden soll, da man vor Ort es nicht möchte bzw. nicht darf. Geht ja schließlich um irgendwelche Provisionen für die ''Sozialarbeiter'' und deren Chef.
Dass es nach wie vor für die Forderung einer WUB keine gesetzliche Grundlage gibt, ist ja leider auch nichts Neues.
Also ich bin mir sicher, dass ich nicht unter der Hand der DRV stehe. Ich bekam zwar nicht mitgeteilt, dass ich nun wieder für erwerbsfähig erklärt wurde, aber wäre es denn wirklich so, hätte ich ja sicherlich weiterhin Ruhe vor dem JC - bis zumindest alles weitere geklärt wird.
Dass es solche ''Besuche'' auch schon vor Corona gab, überrascht mich sehr. Erschreckend!
Der Widerspruch geht auch spätestens Montag raus und einen Antrag bezüglich der aufschiebenden Wirkung beim SG, werde auch verfassen und einreichen. Müsste mich da erst mal informieren.
Als Schikane würde ich das auch bezeichnen. Diesen SB habe ich ja erst einmal persönlich kennengelernt bei dem letzten (und wie erwähnt einzigen) Termin. Am Anfang könnte man meinen, dass er ja so herzlich und einfühlsam ist. Dies habe ich aber durchschaut, da es sicherlich Taktik ist, das Vertrauen der ''Kunden'' zu gewinnen.
@ Fettnäpfchen
Genau das habe ich auch vor. Nur müsste ich - wie erwähnt - erstmal gucken, wie das mit dem Antrag bezüglich der aufschiebenden Wirkung abläuft. Ich hoffe auch, dass das per Post geht, da ich jetzt nicht so einfach vor Ort auftauchen könnte. Alleine die Bahnkarte würde schon knapp 20 Euro kosten, da das SG etwas weiter weg ist.
Der Hinweis, den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes zu beauftragen, ist auch hilfreich. Wenn auch die Bewertungen über diese Stelle Früchte sprechen. Furchtbar.
Nein, keine Sorge. Eins habe ich gelernt: Beschwerden bei der internen JC-Beschwerdestelle, dem Kreisausschuss und der internen Datenschutzstelle, würden gar nichts bringen. Ebenso so wenig wie Beschwerden beim Landrat (welcher hier ja auch Vorgesetzter des Kreises ist), da CDU-Politiker und somit sinnfrei.
Allerdings ahne ich schon nichts gutes. Denn: wenn man Maßnahmen vor Ort aufsuchen ''muss'', haben die Träger ja in der Regel auch schon deine Daten (sollte ich falsch liegen, bitte ich um Klarstellung) und das wird - leider - ja seine ''Richtigkeit'' haben.
Zitat von: T89 am 29. Januar 2022, 12:39:40
Was genau daran übrigens 6 Wochen, dazu noch 5x die Woche andauern soll, bleibt wohl ein Rätsel.
In dem Schreiben steht "Sie werden bis maximal 5 Mal innerhalb der 6-wöchigen Laufzeit vom Träger aufgesucht".
Tatsache, das habe ich wohl völlig falsch aufgefasst - der Aufregung sei Dank.
Danke für den Hinweis. Dennoch ein absolutes No-Go.
Zu den Terminen könnte man mal im Konto der Jobboerse nachschauen. Dort stehen bei mir Einladungen zu Terminen und EinV drin.
Oder war das bei dir eine Optionskommune?
Die tragen da vielleicht nichts ein.
Die jeweiligen Termine mit dem aufsuchenden Jobcoach werden im Rahmen der Maßnahme mit Sicherheit persönlich vereinbart und nicht als Einladungstermin in der Jobbörse geführt werden.
Zitat von: Sheherazade am 29. Januar 2022, 13:08:30
Die jeweiligen Termine mit dem aufsuchenden Jobcoach werden im Rahmen der Maßnahme mit Sicherheit persönlich vereinbart und nicht als Einladungstermin in der Jobbörse geführt werden.
Ich meinte die angeblich nicht wahrgenommenen Termine beim JC. Das wird ja unterstellt, dass da einige nicht wahrgenommen wurden. Ich meine nicht die der Maßnahme. Das ist klar, dass die der MT macht.
Jobcoach hat ja viele Fragen, ist das ein Verhör wo man antworten muß ?
Zitat von: Brawndo am 27. Januar 2022, 20:21:06Ist das eine Optionskommune?
vermutlich
:ironie:
Wenn der Jobcoach (Polizist) zu dir kommt biete ihn auch einen Kaffee an und zeig gleich deinen guten Willen dabei, wegen Homeoffice kann er dich ja schlecht bei sich einladen. :grins:
Der Witz ist ja, dass diese Maßnahme für Leute gedacht ist, die die Termine nicht wahrnehmen und sich dem Kontakt und Eingliederung entziehen.
Genau das trifft hier ja nicht zu. Allein deshalb geht die Maßnahme fehl, weil die Voraussetzungen dafür gar nicht vorliegen.
Das JC müsste also die versäumten Termine nachweisen und auch darlegen, warum keine Sanktionen angedroht oder vollzogen wurden. Aus Mitleid und Gnade? Wenig glaubhaft.
Hallo,
@Heinz-Otto
So ist es. Zumal ja in erster Linie das JC beweisen müsste, dass ich (angebliche) Termine nicht wahrgenommen habe. Ich hatte bisher nur einen einzigen Termin bei diesem SB und das könnte ich auch problemlos nachweisen in Form von einer Erstattung von Fahrtkosten und mitgegebenen Stellenangeboten - datiert auf den Tag. Denn, wie du schon sagtest, müsste die ja auch nachweisen, warum in all der Zeit keine Sanktionen wegen der Nichtwahrnehmung von Terminen ohne wichtigen Grund erfolgten.
@CCR
:lol:
(Ist auch eine Optionskommune. Dass die gerne ihr eigenes Süppchen kochen, ist ja leider auch nicht ungewöhnlich.)
Zitat von: Heinz-Otto am 29. Januar 2022, 13:35:56
Der Witz ist ja, dass diese Maßnahme für Leute gedacht ist, die die Termine nicht wahrnehmen und sich dem Kontakt und Eingliederung entziehen.
Witzig nicht, aber das einzige wirklich schlagkräftige Widerspruchsargument gegen diese Maßnahme.
Die Maßnahme ist m. E. keine nach § 16, sondern 16a SGB II
https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-07-19_aufsuchende-arbeit-sgb-ii.pdf
ZitatEmpfehlungen des Deutschen Vereins zu aufsuchender Arbeit als eine Handlungsmöglichkeit in der Grundsicherung
für Arbeitsuchende – SGB II
c) Rechtliche Rahmenbedingungen für Hausbesuche und die Übermittlung von Daten Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist grundrechtlich geschützt (Art. 13 Abs. 1 GG). Ein Hausbesuch zur Kontaktaufnahme endet in der Regel an der Haustür.
Hausbesuche zum Zwecke der Beratung und Unterstützung werden vorab verbindlich vereinbart. Sie finden statt, sofern Leistungsberechtigte dem ausdrücklich zugestimmt haben
https://www.landkreis-oder-spree.de/media/custom/2689_856_1.PDF?1503660815
ZitatLeistungen nach § 16a SGB II sind Betreuungs- und Beratungsleistungen, die als sozialintegrative Leistungen die
arbeitsmarktpolitischen Instrumente begleiten oder vorbereiten.
Träger der Leistungen sind die Städte und Kreise.
Grundziel ist eine ganzheitliche und umfassende Betreuung und Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb).
Die Leistungen sind nachrangig sowohl gegenüber Leistungen zur Eingliederung in Arbeit als auch gleichen oder ähnlichen Leistungen nach anderen Gesetzen. Sie sind insbesondere zu erbringen, wenn es der ganzheitlichen Unterstützung und Betreuung bedarf und einen kausalen Bezug zu mindestens einem Integrationsfortschritt aufweist.
2. Voraussetzungen der Leistungsgewährung
Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist, dass durch die Maßnahmen die Voraussetzungen für eine Überwindung der Hilfebedürftigkeit verbessert werden und dass sie für die Eingliederung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind.
Es handelt sich im Regelfall um ergänzende Leistungen, die zwar die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter i. d. R. nicht isoliert bewirken, jedoch als flankierende Maßnahme für die Erreichung dieses Ziels unerlässlich sein können.
Erforderlichkeit bedeutet bei Leistungen nach § 16a auch, dass die Leistungen zur Stabilisierung des Leistungsberechtigten und damit zu einer dauerhaften Eingliederung notwendig erscheint.
T89
Zitat von: T89 am 29. Januar 2022, 12:39:40Also ich bin mir sicher, dass ich nicht unter der Hand der DRV stehe. Ich bekam zwar nicht mitgeteilt, dass ich nun wieder für erwerbsfähigdu meinst erwerbsunfähig? erklärt wurde, aber wäre es denn wirklich so, hätte ich ja sicherlich weiterhin Ruhe vor dem JC - bis zumindest alles weitere geklärt wird. Da gibt es nichts mehr zu klären ausser du gehst gegen das Gutachten vor.
Darum ging es nicht sondern dass das Gutachten über dem vom JC steht und sich das JC daran halten muss.
Für dich ist eine Kopie des Attestes extrem wichtig ansonsten bekommst du ja gar nicht mit ob dir dein JC auf der Nase rum tanzt.
Zitat von: T89 am 29. Januar 2022, 12:39:40erstmal gucken, wie das mit dem Antrag bezüglich der aufschiebenden Wirkung abläuft.
Das ist simple. Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (http://hartz.info/index.php?topic=23292.msg198222#msg198222)
Diese wird beim Sozialgericht beantragt. Ein Beispielschreiben dafür - welches Du auf Deine individuelle Situation entsprechend abwandeln musst.
Unterlagen für das SG in zweifacher Ausfertigung beifügen.
und da das einbauen was hier herausgearbeitet wurde und sicher ist also
Zitat von: Sheherazade am 29. Januar 2022, 14:07:39Witzig nicht, aber das einzige wirklich schlagkräftige Widerspruchsargument gegen diese Maßnahme.
Zitat von: T89 am 29. Januar 2022, 13:51:26So ist es. Zumal ja in erster Linie das JC beweisen müsste, dass ich (angebliche) Termine nicht wahrgenommen habe. Ich hatte bisher nur einen einzigen Termin bei diesem SB und das könnte ich auch problemlos nachweisen in Form von einer Erstattung von Fahrtkosten und mitgegebenen Stellenangeboten - datiert auf den Tag. Denn, wie du schon sagtest, müsste die ja auch nachweisen, warum in all der Zeit keine Sanktionen wegen der Nichtwahrnehmung von Terminen ohne wichtigen Grund erfolgten.
Zitat von: T89 am 29. Januar 2022, 12:39:40Der Widerspruch geht auch spätestens Montag raus und einen Antrag bezüglich der aufschiebenden Wirkung beim SG, werde auch verfassen und einreichen. Müsste mich da erst mal informieren.
Hänge da den Widerspruch mit als Anhang an!
usw.
Was den Datenschutzbeauftragten und deine negativen Erfahrungen angeht das kenne ich.
Bei mir ist es auch eine O.-Kommune und als ich mich an höchster Stelle beschwerte kam da auch nichts nur ein Schreiben das fast identisch mit der Stellungsnahme des JC RA war, ein Schelm wer da an Mauschelei denkt.
Die höchste Stelle war bei mir der Regierungspräsident des Landes Schwaben, aber das wird dir nichts bringen und ist vier Jahre her, und den Namen und die Adresse hat mir eine sehr gute und fitte Userin mitgeteilt weil O-Ton
schwierig das ich die finde...MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Januar 2022, 15:04:27Bei mir ist es auch eine O.-Kommune und als ich mich an höchster Stelle beschwerte kam da auch nichts nur ein Schreiben das fast identisch mit der Stellungsnahme des JC RA war, ein Schelm wer da an Mauschelei denkt.
:grins:
Hallo Leute,
es gibt ein ''Update'', ich tippe es 1:1 ab:
Kontakt
Sehr geehrter Herr XY,
ich habe heute Ihren Widerspruch gesehen, es ist schade, dass Sie keine Briefe erhalten haben. In Zukunft werden die Briefe immer mit einer Zustellungsurkunde verschickt werden, sodass die Briefe sicher ankommen.
Wegen Corona kann ich Ihnen Skype oder Telefongespräche anbieten, oder aber die Kommunikation per Mail oder Post, da ich aktuell nur Ihre Anschrift kenne hier ein paar Fragen, welche ich mit Ihnen besprechen möchte.
Bitte lesen Sie sich die Fragen durch, beantworten diese gerne auch schriftlich und stellen auch gerne selber Fragen, falls Sie ein Anliegen haben:
1. Wie läuft es bei der Jobsuche? Haben Sie schon Bewerbungen verschickt? Haben Sie Rückmeldungen bekommen?
2. Haben Sie einen Weiterbildungswunsch? Gibt es eine Ausbildung die Sie machen wollen?
3. Für welche Themen interessieren Sie sich in Ihrer Freizeit? Sehen Sie die Möglichkeit einen Beruf zu finden, indem Sie Ihre Stärken ausleben können?
4. Was sind Ihre Stärken?
5. Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft in 5 Jahren vor?
Für Rückfragen stehe ich unter oben genannter Telefonnummer oder per Post zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A.
SB
Interessant ist ja, dass niemals eine Anhörung zu den angeblich nicht wahrgenommenen Terminen eingegangen ist bei mir. Somit bestätigt sich der Verdacht, dass das nur erfunden wurde mit den angeblichen Terminen, zu denen ich nicht erschienen bin. Jetzt hat der SB zumindest einen ''guten Grund'' mir sämtliche Briefe via PZU zukommen zu lassen. Ist ja nicht so, dass es per Einwurf-Einschreiben nicht ausreichen würde. Portoverschwendung vom Feinsten.
Ich hoffe auch, dass ich was ''offizielles'' bekomme bezüglich des Widerspruches und es nicht nur bei diesem Schreiben bleiben wird. Dass die sich 3 Monate Zeit lassen können, weiß ich ja.
Na das ist doch mal ein ausgesprochen freundliches und begrüßenswertes Vorgehen.
Das erlebt man selten!
Auf die Interessen in der Freizeit muss man zwar nicht eingehen. Es zeigt für mich aber ein7e engagierte/n pAp, der nach individuell passenden Möglichkeiten schaut, um dich einzugliedern.
Für mich ein vorbildliches Vorgehen.
Mit Ausnahme des Angebotes per Skype und unverschlüsselter E-Mail, ohne auf die datenschutzrechtlichen Gefahren hinzuweisen.
Dass JC überhaupt per Skype kommunizieren dürfen finde ich mehr als bedenklich.
Zitat von: T89 am 12. Februar 2022, 13:13:30habe heute Ihren Widerspruch gesehen
Dann hast du gleich eine Bestätigung, dass der beim JC ist.
Irgendwann werden sie dir darauf auch eine Antwort geben.
Zitat von: T89 am 12. Februar 2022, 13:13:30werden die Briefe immer mit einer Zustellungsurkunde verschickt werden
Kann dir ja egal sein, nur möglich du musst die evtl. mal in einer Filiale Abholen, kommt drauf an was das JC hier wählt.
So oft wird da keine Post kommen, weil auch ein JC auf die Kosten achten muss.
Zitat von: T89 am 12. Februar 2022, 13:13:30Somit bestätigt sich der Verdacht, dass das nur erfunden wurde
Ist schon möglich, wird man aber nie heraus bekommen.
Darum wohl jetzt auch das Schreiben vom SB. (indem er wohl deutlich zurück rudert)
Hat wohl gemerkt huch da ist einer, der lässt nicht alles mit sich machen.
Damit scheint die ominöse Maßnahme wohl auch vom Tisch zu sein, kann man noch mal beim SB Nachfragen.
Kommunikation per Mail finde ich i.O. würde ich hier machen.
Freundlich sein und Antworten was du möchtest, Punkt 3 würde ich nur was Belangloses dazu schreiben, ist kein Muss.
Punkt 5 ich hoffe in 5 Jahren noch soweit fit und gesund zu sein.