Heute muss ich mich mal ausheulen, auch wenn ich wohl alles mir mögliche getan habe...
Ich war mit meinem Kind einkaufen und habe auf dem Mutter-Kind-Parkplatz geparkt. In Fahrtrichtung links daneben ist ein Behinderten-Parkplatz, rechts das Karren-Häuschen.
Während ich meinen Mini wieder ins Auto verfrachtet habe, wollte ein älterer Mann mit seinem Einkaufswagen RECHTS an meiner Türe vorbei, was natürlich nicht ging und hat 3x mit der Karre gegen mein Auto gehauen. Ich bin ziemlich ausgeflippt und habe ihn angeschriehen.
Es kam nur die Frage, was mein Problem wäre und der Kerl ist weggefahren. Ich habe ihn mit Auto und Kennzeichen fotografiert.
Danach zur Polizei, da man mir am Telefon sagte, ich solle zur nächsten Wache fahren. Dann kam die Ernüchterung... mein Auto ist schon 8 Jahre alt und der entstandene Schaden eine Bagatelle. Man könne keine Anzeige aufnehmen.
Ja, mein Auto ist alt und der Schaden minimal, aber muss man sich heutzutage alles gefallen lassen? Der Typ parkte übrigens links neben mir auf dem Behinderten-Parkplatz und alle haben mich angeglotzt, als wäre ich eine Verrückte, die den armen Behinderten Opa doof anmacht...
Btw, ich weiß, hier kann mir keiner helfen, was anderes als Polizei ist nicht, trotzdem wollte ich mir den Mist von der Seele schreiben. Danke fürs lesen.
8 Jahre altes Auto ist alt??
Das ist Sachbeschädigung. Und ja, der Schaden muss vom Verursacher entschädigt werden.
Hast Du eine Teilkasko? Dann meldest Du es dort und gibst denen das Kennzeichen des Schädigers.
Ich wäre genauso ausgetickt.
Das ist der Hammer. Die Polizei ist verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen.
Das ist Fahrerflucht!
Das würde ich mir nicht gefallen lassen. Dann gehe mal auf ein anderes Revier.
Fachaufsichtsbeschwerden bringen zwar nichts, würde ich aber trotzdem machen.
Was ich nicht weiß, in wie weit es möglich ist, diese Beamten anzuzeigen. So Richtung "Verletzung von Amtspflichten"
Wenn man keine weiteren Zeugen hat, steht man immer schlecht da.
Erst recht gg. Polizeibeamte.
Was da in Sachen "zur Verantwortung ziehen" läuft, weiß man ja aus den Medien.
Deutschland schafft sich ab.
EDIT:
Man kann auch Onlineanzeigen aufgeben.
https://metager.de/meta/meta.ger3?eingabe=onlineanzeigen+polizei&focus=web&s=&f=&ff=&ft=&m=gg
Die Polizei ist nicht verpflichtet jede Anzeige aufzunehmen. Aber Yavanna du kannst einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen
Zitat von: Yavanna am 27. Januar 2022, 18:47:05
Ich war mit meinem Kind einkaufen und [ich] habe auf dem Mutter-Kind-Parkplatz geparkt. In Fahrtrichtung links daneben ist ein Behinderten-Parkplatz, rechts das Karren-Häuschen [hier: Einkaufswagen-Unterstand].
Während ich meinen Mini [hier: ,,Kind"] wieder ins Auto verfrachtet habe, wollte ein älterer Mann mit seinem Einkaufswagen RECHTS an meiner Türe vorbei, was natürlich nicht ging und hat 3x mit der Karre [hier: seinem ,,Einkaufswagen"] gegen mein Auto gehauen. Ich bin ziemlich ausgeflippt und habe ihn angeschriehen.
Es kam nur die Frage [von dem ,,älteren Mann"], was mein Problem wäre und der Kerl [hier: ,,älteren Mann"] ist [mit seinem ,,Auto"] weggefahren. Ich habe ihn mit Auto und Kennzeichen fotografiert.
Danach [bin ich persönlich] zur Polizei [gegangen/gefahren], da man [Wer ist ,,man"?] mir am Telefon sagte, ich solle zur nächsten Wache fahren. Dann kam die Ernüchterung... [Die ,,Polizei" sagte zu mir, dass] mein Auto ist schon 8 Jahre alt und der entstandene Schaden [sei] eine Bagatelle. Man könne keine Anzeige aufnehmen.
Ja, mein Auto ist [,,8 Jahre"] alt und der [vom ,,älteren Mann" verursachte] Schaden minimal [hier: eine ,,Bagatelle"], aber muss man sich heutzutage alles gefallen lassen? Der Typ [hier: ,,älteren Mann"] parkte übrigens links neben mir auf dem Behinderten-Parkplatz
Zitat
Datum: 20.04.2017
Quelle: https://www.versicherung.expert/kfz-schaden-durch-einkaufswagen-was-nun/
KFZ-Schaden durch Einkaufswagen verursacht – Was nun?
[...]
Wer ersetzt Ihnen in diesem Fall den Schaden?
Hier gilt es zu unterscheiden, ob der KFZ-Schaden während des Be- und Entladevorgangs des Fahrzeuges oder außerhalb dieser Zeitspanne entstanden ist.
Haben Sie auf dem Weg zu Ihrem parkenden Auto mit dem Einkaufswagen einen anderen Wagen beschädigt, so müssen Sie sich an Ihre Privathaftpflichtversicherung wenden. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Einkaufswagen losrollt und Ihr Fahrzeug noch gar nicht geöffnet ist.
Sind Sie damit beschäftigt Ihre Einkäufe im Wagen zu verstauen, so ist es oft nicht möglich, den Einkaufswagen daran zu hintern, sich selbstständig zu machen. Kommt es nun zu einem Schaden, so ist die KFZ-Haftpflichtversicherung für diesen zuständig, da sich bei diesem Fall das Fahrzeug in der direkten Nutzung befindet.
Anzumerken ist darüber hinaus, dass die Beschädigung eines parkenden Autos als Verkehrsunfall gewertet wird. Fährt derjenige, der den Schaden verursacht hat, einfach weg, kann diese Handlung als Unfallflucht ausgelegt werden und ist damit eine Straftat, die Konsequenzen nach sich zieht. Deshalb gilt: Vor Ort warten bis der Besitzer des beschädigten Fahrzeuges zurückkommt oder die Polizei informieren.
[...]
Zitat
Datum: ???
Quelle: https://www.unfallhelden.de/blog/unfallaufnahme-ohne-polizei/
Unfallaufnahme ohne Polizei? Muss die Verkehrsunfallaufnahme nach einem Unfall immer durch die Polizei erfolgen?
[...]
Nach einem Autounfall sind Sie nicht verpflichtet, die Unfallaufnahme durch die Polizei durchführen zu lassen. Gerade bei Bagatellschäden, also Schäden mit geringer Schadenshöhe, kommt die Polizei häufig erst nach längerer Zeit an die Unfallstelle, um den Unfallhergang zu erfassen.
[...]
Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, empfiehlt es sich, den Schaden durch einen Rechtsanwalt bei der Versicherung des beteiligten Unfallgegners einreichen zu lassen.
[...]
Zitat von: Meph1977 am 27. Januar 2022, 19:12:49
Die Polizei ist nicht verpflichtet jede Anzeige aufzunehmen. Aber Yavanna du kannst einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen
Zwar würde mich die entsprechende Gesetzesgrundlage interessieren, aber ich glaube dir das jetzt einfach mal.
Wobei ich dachte, es wird zwischen Offizial- und Antragsdelikten unterschieden.
Und wie ist es, wenn man Strafantrag stellt?
Dürfen sie den auch verweigern?
Der Schaden ist echt minimal und ich würde den wohl eh nicht machen lassen. Zeugen habe ich keine.. Da der Typ sich verpi*** sst hat (auf meinem Foto sieht man Auto, Kennzeichen und wie er einsteigt) und ich allen wohl nur als verrückte Furie im Gedächtnis geblieben wäre.
Zur Polizei hat mein Vater mich begleitet, eher nur weil ich nich wusste ob Mini das so einfach mitmacht. Mein Mann war im Büro. Er meinte, wir besorgen uns einen Lackstift, damit nix rostet.
Mir geht's nicht um den Schaden, der je eh kaum vorhanden ist, sondern um die Ignoranz dieses Typen. Und jetzt bekommt er noch nicht mal einen Schuss vor den Bug.
Ich kann dich sehr gut verstehen. Die Polizei ist nunmal dafür da, Anzeigen aufzunehmen.
Auch ein elatives Antragsdelikt (https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/antragsdelikt)
ZitatDamit die Sachbeschädigung nach § 303 StGB strafrechtlich verfolgt werden kann, ist ein Antrag des Geschädigten erforderlich, es sei denn, es besteht ausreichend öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Die Sachbeschädigung zählt daher ebenfalls zu den relativen Antragsdelikten. Das Erfordernis eines Strafantrags ist in § 303c StGB geregelt.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.geldstrafe-wegen-strafvereitelung-im-amt-anzeige-nicht-aufgenommen-polizist-verurteilt.ff9bcd2b-607d-435b-b1d0-8d4ab9eeb732.html
Zitat"Ob etwas eine Straftat ist, liegt nicht im Ermessen der Polizei, sondern der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts",
Allerdings müssen sie das StGB schon grob im Blick haben und Sachbeschädigung ist 303 StGB.
Zitat(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Vom Mann/Frau in Uniform sich die fachliche Qualifikation zeigen lassen (Gutachter/Sachverständiger) welche Ihnen erlaubt Bewertungen am Fahrzeug vorzunehmen um eine Straftat der Fahrerflucht zu rechtfertigen.
Fahrerflucht dachte ich auch erst.
Aber es war nicht im Straßenverkehr. Parkplätze und Gelände von Supermärkten sind meistens auch keine öffentliche (Verkehrs)fläche, sondern Privatgelände.
Dort gilt meistens nicht die StVO. Manchmal sieht man allerdings manchmal Schilder, dass die gilt. Ob das rechtlich überhaupt möglich ist, weiß ich nicht.
Daher tendiere ich, wie @Depri2022 sagte zu Sachbeschädigung.
ZitatBetrachten wir den Tatbestand der Sachbeschädigung an einem Fahrzeug einmal genauer: Sie kommen morgens zu Ihrem PKW und stellen fest, dass der zur Fahrbahnseite angebrachte Außenspiegel zerschmettert am Boden liegt. Was könnte passiert sein? Entweder hat ein vorbeifahrendes Fahrzeug (vielleicht sogar ein Fahrrad) den Spiegel mit Wucht gestreift oder jemand hat ihn mutwillig, vielleicht im Alkoholrausch, zerstört. Naturgemäß werden Sie zuerst die Polizei informieren und Anzeige gegen unbekannt erstatten, denn das ist Voraussetzung, um den Schaden von der Kfz-Versicherung erstattet zu bekommen. Für Polizei und Versicherung handelt es sich um einen Bagatellschaden, es wird nicht ermittelt, der Täter nicht gefasst, die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein und der Fall wandert zu den ungeklärten Fällen. Ihnen hingegen droht die Erhöhung der Versicherungsbeiträge. Sind Sie für diesen Schaden nicht versichert, müssen Sie die Kosten sogar allein tragen bzw. mit dem Schaden leben.
https://www.kurtz-detektei-duisburg.de/privatdetektive-duisburg/sachbesch%C3%A4digung-am-auto/
https://www.bussgeldkatalog.org/unfallflucht-bagatellschaden/
Zitat von: Ottokar am 28. Januar 2022, 15:17:06
ZitatAnzeige gegen unbekannt erstatten,
Macht es nicht einen unterschied, wenn der Verursacher bekannt, bzw. ermittelbar ist? Hier hat man ja das Kennzeichen des Verursachers.
Strafrechtlich wird sich da - mit Recht - nichts tun. Öff. Interesse zu gering. Strafgerichte haben wichtigeres zu tun.
Ok, man kann des der Versicherung melden, bzw. auch selbst eine Halterabfrage machen und den Zivilklageweg gehen.
https://kfz-serviceportal.de/zulassungsstelle/fahrzeughalter-ermitteln/
Für eine private Halterabfrage wäre eine Anzeige vorteilhaft, da glaubwürdiger und somit eher gewährleistet, dass die Auskunft nicht abgelehnt wird.
Denn sonst kann ja jeder behaupten, es wäre ein Schaden entstanden und dann an die Daten eines gut aussehenden Typen oder Frau ran kommen, um ein Date zu unterbreiten.
https://www.kurtz-detektei-duisburg.de/privatdetektive-duisburg/sachbesch%C3%A4digung-am-auto/
@Heinz-Otto
Supermarktparkplätze sind nur dann Privatgelände, wenn die Ein- und Ausfahrt durch eine z.B. Schrankenanlage geregelt ist.
Zitat von: asus1402 am 28. Januar 2022, 16:08:13
@Heinz-Otto
Supermarktparkplätze sind nur dann Privatgelände, wenn die Ein- und Ausfahrt durch eine z.B. Schrankenanlage geregelt ist.
Richtig. Habe ich oben schon geschrieben ;)
Yavanna
Das die Polizei bei so etwas kommt ist eher schon selten geworden.
Ein Tip für die Zukunft sollte wieder mal etwas passieren und dann
Rufst du die Polizei sofort an und sagst dass du den Verdacht hast das der Täter unter Alkohohleinfluß stehen könnte weil er so seltsam riecht
oder sich so seltsam verhält....
Bei Alk sind sie schnell da.
MfG FN
@FN.
Sie ist doch sogar zur Polizei hin. Die hatten also nicht mal den Aufwand ihren Hintern zu bewegen.
Heinz-Otto
Ja
aber ich schrieb ja die Polizei dazu zurufen und wenn der Verdacht auf Alkoholisierung ausgesprochen ist muss die Polizei kommen.
Ohne Unfallverursacher zur Polizei ist etwas ganz anderes.
MfG FN
Ah, ok, Raffinierte Idee.
Ich muss wohl mal meine Leitungen neu verlegen, damit ich ich nicht dumm darauf rumstehe :wand:
Danke an alle. Ich habe mich inzwischen damit abgefunden und werde, wie geschrieben, nur Lackstift nutzen und hoffen, dass nix rostet.
Da der Schaden durch die Karre und nicht PKW entstanden ist, keine Fahreflucht. Und die Nummer mit dem Alkohol wird durch Masken und Abstauch schwierig
Zitat von: Yavanna am 29. Januar 2022, 07:36:10Und die Nummer mit dem Alkohol wird durch Masken und Abstauch schwierig
Würde ich so nicht sagen, vielleicht hat er ja beim schimpfen gelallt und wirkte unsicher auf den Beinen :grins:
Zitat von: Yavanna am 29. Januar 2022, 07:36:10
Da der Schaden durch die Karre und nicht PKW entstanden ist, keine Fahreflucht. Und die Nummer mit dem Alkohol wird durch Masken und Abstauch schwierig
Da irrst Du dich. Egal wie der Schaden entstanden ist, es ist Fahrerflucht. Der Typ hat einen Gegenstand benutzt, um Dein Auto zu beschädigen und ist dann weggefahren. Und die Nutzung des eigenen Fahrzeugs, um aus der Situation zu kommen ist Fahrerflucht.
Ich würde Dir folgendes raten: gehe noch mal zur Polizei mit möglichst hochwertigen Fotos vom Schaden und zeig den Typen an. Lass Dich nicht abwimmeln. Den Schaden meldest Du dann mitsamt der Tagebuchnummer bei Deiner Versicherung. Die kümmert sich um Ersatz vom Gegner.
Es gibt eine zentrale Instanz, da kannst du anrufen, das Kennzeichen mitteilen und dann bekommst du eine Info bei welcher Versicherung das Fahrzeug versichert ist. Dann klärst du das telefonisch mit der Versicherung des Schädigers. Habe die Nummer nur leider nicht zur Hand. Musst du mal mach googlen.
Wenn auf einem öffentlich zugängigen Parkplatz, dazu gehören regelmäßig auch Parkplätze von Supermärkten und Einkaufzentren, eine Person oder ein Fahrzeug be- bzw. geschädigt werden, und der Verursacher die Feststellung seiner Personalien verhindert oder sich deren entzieht, ist lt. gängiger Rechtsprechung der Tatbestand der Unfallflucht des § 142 StGB erfüllt.
=> https://www.anwalt-martin.de/kann-man-bei-einer-beschaedigung-eines-kfz-mit-einem-einkaufswagen-verkehrsunfallflucht-begehen/
=> https://www.test.de/Parkrempler-und-Fahrerflucht-Das-ist-die-Rechtslage-4489179-0/
ZitatNach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraum dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird.
=> https://blog.burhoff.de/2020/01/unerlaubtes-entfernen-oder-wann-ist-ein-privatparkplatz-verkehrsoeffentlich/
IMHO ist hier der Tatbestand des § 142 StGB erfüllt.
Nur wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt (unter 25€), kann eine Strafverfolgung entfallen.
Ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, darf regelmäßig nur die Staatsanwaltschaft entscheiden.
Mein Auto wurde auf einem Parkplatz durch ein anderes Fahrzeug beschädigt. Die Fahrerin hatte allerdings schon die Polizei angerufen. Zur Schadensbegutachtung war ich dann in einer KFZ Werkstatt. Dort wurde mir ein Gutachter empfohlen und eine Anwaltskanzlei. Mit der Anwältin hatte ich dann ein ausführliches Gespräch. Egal wie es durch den Schaden kommt, auf jeden Fall einen Anwalt anrufen und den Unfall bzw. Schaden dort anzeigen. Ist völlig kostenlos. Da Du die Autonummer hast musst Du in diesem Fall die Kosten auf gar keinen Fall bezahlen. Die Anwältin hat alles über die gegnerische Versicherung geregelt. Das Geld für den entstandenen Schaden hat die Versicherung dann, ohne die üblichen Abzüge überwiesen. Sogar schneller als wenn wir uns direkt mit der Versicherung auseinander gesetzt hatte.
Kann Dir nur empfehlen einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
PS. es wurde alles per Telefon und e-mail geregelt. Besuch der Anwaltskanzlei war nicht erforderlich. Seitdem habe ich die Telefonnummer meiner Anwältin immer dabei. Das ganze gilt auch wenn Du nicht weisst wer den Schaden an Deinem Auto verursacht hat.
Kann ich auch nur empfehlen. Nach einem verursachten Schaden am Fahrzeug von einem Dritten, erst zum Gutachter und danach zum Anwalt. Dieser soll sich dann mit der Versicherung rumschlagen. Selbst wenn man selber versucht die Kosten gering zu halten, wird es einem von der gegnerischen Versicherung mit einem Abzug der festgestellten Summe vom Gutachter gedankt.
Es kostet auch nichts, denn die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten des Anwalts und des Gutachters.
:flag:
Meines Wissens nach ist es ohne Personenschaden eine Unfallflucht
und mit Personenschaden Fahrerflucht.
Egal wo
Deutsch halt
ähnlich wie Trage und Bahre wird auch gern verwechselt.
Am besten ist wenn ein Buchstabe fehlt besonders im Beispiel> Uni(n)formiert :grins:
Es nennt sich
§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Zitat(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder