Hat es von euch schonmal jemand auf eine Klage durch den Vermieter auf eine höhere Miete ankommen lassen ? Bei der Frage ist mir schon klar das es grunsätzlich darauf ankommt, wie die eigenen Chancen stehen, ob man es darauf überhaupt ankommen lässt.
Ich bin es wirklich leid mit den regelmäßigen Mieterhöhungen von einer großen Wohnungsgesellschaft. Ich weiß aber das trotz Alg2 Bezug bei einer Klage durch den Vermieter ein größeres Kostenrisiko für mich gegeben ist, wenn es vor Gericht landet.
Zitat von: jeschik am 27. Januar 2022, 19:56:53
Hat es von euch schonmal jemand auf eine Klage durch den Vermieter auf eine höhere Miete ankommen lassen ? Bei der Frage ist mir schon klar das es grunsätzlich darauf ankommt, wie die eigenen Chancen stehen, ob man es darauf überhaupt ankommen lässt.
Ich bin es wirklich leid mit den regelmäßigen Mieterhöhungen von einer großen Wohnungsgesellschaft. Ich weiß aber das trotz Alg2 Bezug bei einer Klage durch den Vermieter ein größeres Kostenrisiko für mich gegeben ist, wenn es vor Gericht landet.
Kommt darauf an. Wenn die Mieterhöhung formal und materiell rechtmäßig ist, kommt es teuer, wenn man keine Zustimmung erteilt.
Ist sie nur teilweise ungültig, sollte man den korrekten Betrag selbst ermitteln und Teilzustimmung geben.
Anhand des aktuellsten Mietspiegels habe ich das schonmal überprüft. Der durchnittliche Mietpreis aufgrund des Mietniveaus liegt 9 Cent je m2 über dem was jetzt in der erhöhung gefordert wird. Und der durchnittliche mietpreis, unabhängig vom Wohnobjekt, liegt 3 cent unter dem was ich jetzt schon je m2 an Miete zahle.
Zitat von: jeschik am 27. Januar 2022, 21:13:29
Anhand des aktuellsten Mietspiegels habe ich das schonmal überprüft.
Darauf würde ich nicht bauen. Das sind alles Richtwerte zur Orientierung, aber selbst ein Fachanwalt würde dir die Miete nicht auf den Cent genau berechnen können (rede aus Erfahrung). Vielmehr werden solche Geschichten (oft) vor Gericht ausgetragen und der Richter nennt letztendlich auch nur einen willkürlichen und subjektiven Wert. Warum? Weil der nächste Richter es anders sieht -bei den Centbeträgen also kein Wunder.
Dir kann es egal sein, ob deine Miete ein paar Cent pro qm zu hoch oder zu niedrig eingestuft wird -dir geht es doch um das finanzielle Risiko den Prozess zu verlieren und die Kosten zu tragen. Dieses Risiko wäre MIR in deinem geschilderten Fall viel zu hoch. "Sowas" kannst du nur machen, wenn völlig absurde Mieterhöhungen aufgerufen werden oder sonstwas absurdes -aber mit den Centbeträgen kommst du in Teufels Küche. Denn dein Vermieter muss ja nicht zu 100% Recht bekommen, ein "Teilerfolg" der Klage würde dich durch die Gerichtskosten ebenso ruinieren.
Die Frage muss man sich eher andersrum stellen: Bewegt sich deine neue Miete im Bereich von dem was JC ohnehin übernehmen würde? Denn dann würde ich so einen Krieg nicht führen wollen und einfach die Füße still halten. Hatte ein vergleichbares Problem vor Jahren wo mein Vermieter (ebenfalls eine Wohnungsgesellschaft) auf einemal die Kabelgebühren in den Nebenkosten haben wollte. Das war natürlich nicht ganz sauber (wegen Vertrauensschutz, Gewöhnungsrechts usw) -aber auf der anderen Seite erlaubt ihm das Gesetz das. So, was macht man jetzt? Kämpft man 2 Jahre für 10€ wegen der Gerechtigkeit wegen vor Gericht -oder gibt man die Mieterhöhung dem JC weiter, welche ohnehin übernommen werde...?
Hallo MarcAnton, danke für deine Antwort und Meinung.
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 07:56:32aber selbst ein Fachanwalt würde dir die Miete nicht auf den Cent genau berechnen können (rede aus Erfahrung).
Also du meinst selbst ein Fachanwalt könnte und würde mir vorab nicht gewiss zusichern, dass ich kein Kostenrisiko hätte ?
Dann wäre es schon ein riesiges Risiko für mich, wenn man davon ausgehen müsste, dass dies kein Anwalt zusichern könnte.
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 07:56:32
Dir kann es egal sein, ob deine Miete ein paar Cent pro qm zu hoch oder zu niedrig eingestuft wird -dir geht es doch um das finanzielle Risiko den Prozess zu verlieren und die Kosten zu tragen.
Egal kann es mir nicht sein, sonst würde ich mich dazu hier nicht melden. Es geht laut erhöhung um ca. 20 cent je m2 mehr als jetzt bezahlt wird. Und jedes Jahr aufs neue wird dann wieder die miete dementsprechend erhöht, das ist schon echter wahnsinn.
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 07:56:32Dieses Risiko wäre MIR in deinem geschilderten Fall viel zu hoch. "Sowas" kannst du nur machen, wenn völlig absurde Mieterhöhungen aufgerufen werden oder sonstwas absurdes
MIR ist das Risiko auch grundsätzlich zu hoch. In einem Fall von einem Nachbarn der auf teilweise höhere Miete verklagt wurde, kamen sogar noch hohe Gutachtenkosten zu den Verfahrenskosten dazu.
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 07:56:32Die Frage muss man sich eher andersrum stellen: Bewegt sich deine neue Miete im Bereich von dem was JC ohnehin übernehmen würde? Denn dann würde ich so einen Krieg nicht führen wollen und einfach die Füße still halten.
Da meine Wohnung schon nicht angemessen ist, gleicht es jedes mal einem Kampf die erneuten Mehrkosten beim Jc durchzusetzen.
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 07:56:32Hatte ein vergleichbares Problem vor Jahren wo mein Vermieter (ebenfalls eine Wohnungsgesellschaft) auf einemal die Kabelgebühren in den Nebenkosten haben wollte. Das war natürlich nicht ganz sauber (wegen Vertrauensschutz, Gewöhnungsrechts usw) -aber auf der anderen Seite erlaubt ihm das Gesetz das.
Du wirst lachen, dieses szenario hatte ich neben den ganzen erhöhungen der grundmiete noch dazu. Für unser Haus hatten die wohl systemtechnisch vergessen das in den Nk-abrechnungen hier anzusetzen und abzurechnen. Bis es denen dann vor paar Jahren aufgefallen ist und wegen der Kabelgebühren auf einmal 10 Euro mtl. dazu gekommen sind.
Ich habe wegen der erhöhung nichtmal die nerven einen Kampf und Krieg zu führen, jedoch gehöre ich zu denen die auch nicht einfach alles stillschweigend mitmachen. Mein Gerechtigkeitsempfinden ist da sehr sehr hoch.
Und in Alg2 zu sein und an jeder Ecke diese Kostenexplosionen zu erleben, das sind wirklich harte Einschläge, gerade die letzten Jahre.
Zitat von: jeschik am 28. Januar 2022, 12:15:09
Also du meinst selbst ein Fachanwalt könnte und würde mir vorab nicht gewiss zusichern, dass ich kein Kostenrisiko hätte ?
Schau mal, selbst bei einem Mietenspiegel hast Toleranzspielräume von ca. 1€ -dazwischen ist also alles streitbar(!). Und "streitbar" heißt ja nichts anderes als das was ein Gericht entscheidet. Ob die 20 Cent bei dir angemessen sind -das weiß ich nicht, aber dein Vermieter rechnet ja auch und das, was noch durchkommen könnte. Mein Anwalt (Mieterschutz) hat mehrmals Mieterhöhungen durchgescheckt und da hat er dies oder jenes als Plus oder Minus bei der Bewertung des Mietenspiegels gewertet -aber die andere Seite (Vermieter) rechnet ja genau so, d.h. Verkehr, Einkaufmöglichkeiten, Stellplatz usw hebt man als Plus hervor. Entscheiden tut am Ende nur der Richter.
Zitat von: jeschik am 28. Januar 2022, 12:15:09
Egal kann es mir nicht sein, sonst würde ich mich dazu hier nicht melden. Es geht laut erhöhung um ca. 20 cent je m2 mehr als jetzt bezahlt wird. Und jedes Jahr aufs neue wird dann wieder die miete dementsprechend erhöht, das ist schon echter wahnsinn.
Keine Ahnung wie groß deine Wohnung ist, aber bei 20 Cent/qm und einer 40qm Wohnung wären das 8€ -das ist jetzt wirklich nicht die Welt. Und jedes Jahr kann er das auch nicht so machen.
Zitat von: jeschik am 28. Januar 2022, 12:15:09
MIR ist das Risiko auch grundsätzlich zu hoch. In einem Fall von einem Nachbarn der auf teilweise höhere Miete verklagt wurde, kamen sogar noch hohe Gutachtenkosten zu den Verfahrenskosten dazu.
Ja, dann treten sie wirklich nach. Und sie sitzen immer am längeren Hebel...
Zitat von: jeschik am 28. Januar 2022, 12:15:09
Da meine Wohnung schon nicht angemessen ist, gleicht es jedes mal einem Kampf die erneuten Mehrkosten beim Jc durchzusetzen.
Ich hatte mal gelesen, dass Hartz4 Empfänger die von Verdrängung bedroht sind, eine kostenlose Mitgliedschaft beim Mieterverein (2 Jahre) vom JC bezahlt bekommen, da für das JC billiger als einen Umzug und eine neue viel höhere Miete zahlen zu müssen.
Zitat von: jeschik am 28. Januar 2022, 12:15:09
Ich habe wegen der erhöhung nichtmal die nerven einen Kampf und Krieg zu führen, jedoch gehöre ich zu denen die auch nicht einfach alles stillschweigend mitmachen. Mein Gerechtigkeitsempfinden ist da sehr sehr hoch.
Mein Gerechtigkeitsempfinden ja auch -aber man muss auch für sich entscheiden wo man gegen Windmühlen kämpft und wo es zumindest Hoffnung gibt. Bei den Kabelgebühren ist es z.B. so, dass die schon immer in die Nebenkosten durften (Dank Helmut Kohl und für Leo Kirch extra eingeführt) und da war es für mich sinnlos noch dagegen zu kämpfen. Sie haben das Recht, haben es jedoch bisher nicht genutzt und wo sich DVB-T2 anbahnt, haben sie schnell ihr Recht durchgesetzt...
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 15:06:37
Bei den Kabelgebühren ist es z.B. so, dass die schon immer in die Nebenkosten durften (Dank Helmut Kohl und für Leo Kirch extra eingeführt) und da war es für mich sinnlos noch dagegen zu kämpfen. Sie haben das Recht, haben es jedoch bisher nicht genutzt und wo sich DVB-T2 anbahnt, haben sie schnell ihr Recht durchgesetzt...
Aber nur, wenn das im MV als NK vereinbart war.
Ab 2024 kann es dann nicht mehr umgelegt werden.
Hat wiederum den Nachteil, dass das dann teurer kommt, weil man einen Einzelabschluss zahlen muss. Die Anschlüsse für Mehrfamilienhäuser und große Wohnanlagen waren/sind idR für den einzelnen Haushalt billiger.
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/betriebskosten-kabelanschluss_258_547318.html
ZitatDie Auswirkungen des Urteils sind aber von kurzer Dauer: Schon zum 1.12.2021 tritt im Zuge der Reform des TKG ein Gesetz in Kraft, das diese Praxis verbietet. Für die Kabel-TV-Kündigung gibt es aber noch bis Ende Juni 2024 eine Übergangsfrist, ab dem 1.7.2024 bekommen dann alle Mieter die Wahlfreiheit und das sogenannte Nebenkostenprivileg ist endgültig Geschichte.
Zitat von: Heinz-Otto am 28. Januar 2022, 15:17:14
Aber nur, wenn das im MV als NK vereinbart war.
Na eben nicht und deshalb brachte ich Leo Kirch ins Spiel. Denn das ist der Bonbon bei der ganzen Sache, nennt sich "Nebenkostenprivileg" und war quasi von Amts wegen in den Nebenksoten mit drin.
Zitat:
"Denn Kosten für Grundgebühr, Stromkosten und Wartung des Anschlusses darf der Vermieter anteilig über die Nebenkosten abrechnen. So wird es bislang durch die Betriebskostenverordnung geregelt. "https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1021/kabelgebuehren-beim-fernsehen-sind-kuenftig-keine-betriebskosten-mehr-102112a.htm
Zitat von: Heinz-Otto am 28. Januar 2022, 15:17:14
Hat wiederum den Nachteil, dass das dann teurer kommt, weil man einen Einzelabschluss zahlen muss.
Wenn man ihn denn überhaupt braucht -denn viele haben Sat oder eben DVB-T/2 und die ganzen Streamingdienste.
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 15:28:05
Wenn man ihn denn überhaupt braucht -denn viele haben Sat oder eben DVB-T/2 und die ganzen Streamingdienste.
Darauf kommt es nicht an. Ich möchte Kabel-TV. DVBT ist mir zu wenig. Das habe ich mir nach langem Überlegen dann ein paar € kosten lassen.
Zattoo war zwar ein bisschen billiger, funktionierte aber nicht immer. Auch mag ich die Schnüffelei über Smart-TV über I-Net nicht.
Ist mal das Internet down, kann ich wenigstens TV schauen.
Ist das TV down, habe ich noch Netz und kann notfalls darüber TV schauen. Oder Mediatheken, die auch mit dem tor-Browser funktionieren.
Ist beides down, hat man eh die A-Karte. Da helfen nur die DVD Sammlungen, oder Filme auf der Festplatte im Laptop, bzw. externe FP für den Anschluss an den TV.
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 15:06:37
Schau mal, selbst bei einem Mietenspiegel hast Toleranzspielräume von ca. 1€ -dazwischen ist also alles streitbar(!). Und "streitbar" heißt ja nichts anderes als das was ein Gericht entscheidet. Ob die 20 Cent bei dir angemessen sind -das weiß ich nicht, aber dein Vermieter rechnet ja auch und das, was noch durchkommen könnte. Mein Anwalt (Mieterschutz) hat mehrmals Mieterhöhungen durchgescheckt und da hat er dies oder jenes als Plus oder Minus bei der Bewertung des Mietenspiegels gewertet -aber die andere Seite (Vermieter) rechnet ja genau so, d.h. Verkehr, Einkaufmöglichkeiten, Stellplatz usw hebt man als Plus hervor. Entscheiden tut am Ende nur der Richter.
Hatte für die Mietspiegel berechnung aber auch alle möglichen Daten zu Baujahr und Ausstattung angegeben, die mietpreisspanne ist aber wie du schon sagtest plus/minus knapp über einem Euro und daher liegt die mieterhöhung auch noch in diesem Rahmen.
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 15:06:37Keine Ahnung wie groß deine Wohnung ist, aber bei 20 Cent/qm und einer 40qm Wohnung wären das 8€ -das ist jetzt wirklich nicht die Welt. Und jedes Jahr kann er das auch nicht so machen.
Doch eine solche Erhöhung kann der Vermieter jedes Jahr machen. Der Grund: normal darf man alle 3 Jahre die Grundmiete um maximal 20 Prozent anheben. Meine Vermietergesellschaft schöpft hier eine mögliche Erhöhung immer nur zum teil aus, daher kann jedes Jahr wieder eine solche Erhöhung durch den Vermieter stattfinden.
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 15:06:37Ja, dann treten sie wirklich nach. Und sie sitzen immer am längeren Hebel...
Das ist das schlimme, das die am längeren Hebel sitzen. Auf der eine Seite hat man soviel anderen Ärger mit der Vermietergesellschaft und die kümmern sich um sehr wenig, reagieren nicht auf sonstigen anliegen und mit solchen eigennützigen Dingen, wie Mieterhöhungen da sind die genau und immer pünklich. :teuflisch:
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 15:06:37Ich hatte mal gelesen, dass Hartz4 Empfänger die von Verdrängung bedroht sind, eine kostenlose Mitgliedschaft beim Mieterverein (2 Jahre) vom JC bezahlt bekommen, da für das JC billiger als einen Umzug und eine neue viel höhere Miete zahlen zu müssen.
Also soweit ich weiss gibt es solch eine konstelose Mietgliedschaft für den Mieterverein bei uns nicht.
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 15:06:37Mein Gerechtigkeitsempfinden ja auch -aber man muss auch für sich entscheiden wo man gegen Windmühlen kämpft und wo es zumindest Hoffnung gibt.
Das kann man wahrlich so nennen, mit Windmühlen kämpfen. Ich scheue nur ein mögliches Kostenrisiko, ansonsten würde ich für gerechtigkeit mit jedem viel viel stärkeren Gegner in den Ring steigen.
Sehe momentan allgemein sehr schwarz, wenn man bedenkt welch höhere Kosten an allen Ecken enstehen und enstanden sind. Siehe weiter steigende Energiepreise, Lebensmittelpreise und natürlich Mietpreise. Ich kann ganz gut mit geld umgehen, aber so wie sich das entwickelt, wird das noch sehr übel werden, für alle geringverdiener und natürlich sozialleistungsempfänger.
Zitat von: MarcAnton am 28. Januar 2022, 15:28:05"Denn Kosten für Grundgebühr, Stromkosten und Wartung des Anschlusses darf der Vermieter anteilig über die Nebenkosten abrechnen. So wird es bislang durch die Betriebskostenverordnung geregelt. "
Stimmt die Kosten dürfen berechnet werden, auch wenn man den Anschluss nicht nutzen wollte, muss man dafür trotzdem zahlen.
Zitat von: jeschik am 29. Januar 2022, 13:41:38
Stimmt die Kosten dürfen berechnet werden, auch wenn man den Anschluss nicht nutzen wollte, muss man dafür trotzdem zahlen.
In der Öffentlichkeit redet man meist über "Mieterschutz" und "Mieterrechten" und übersieht dabei, dass das ganze Mietrecht längst ein Eldorado für Spekulanten und Abzocker gemacht wurde -also die Mieterlobby. Die Kabelgebühren sind nur kleines Beispiel dafür für wen Gesetze Geschrieben werden und stellt zudem unsere ganze Vorstellung vom Rechtsstaat auf den Kopf -denn als Mieter erfüllen wir quasi Verträge, die ein anderer mit einem Dritten abgeschlossen hat. Völlig absurd in jedem Zivilrecht.
Dann die Selbstbeteiligung bei Reparaturen -bei mir laut Vertrag 120€ inkl MwSt. Hallo? Für eine Mietsache, für die ich eben deshalb Miete zahle dass alles repariert und instandgesetzt wird -muss ich mich privat beteiligen? Warum? Werde ich etwa bei Gewinnen des Vermieters auch beteiligt -Nein! Zudem ist diese Repaturbeteiligung auch rechtlich völlig absurd, denn praktisch alles was in einer renovierten Wohnung kaputt gehen kann ist quasi <120€. Somit zahle ich die komplette Instandhaltung selbst -obwohl mir die Sache gar nicht gehört und ich auch keine Miete dafür bekomme. Im Zweifel kaufe ich eine neue Klobrille (weil die alte nach 15 Jahren halt kaputt ging) und ziehe danach aus und überlasse dem neuen Mieter eine neue Klobrille -für die jedoch der alte Vermieter weiterhin kassiert. Und all das wird ohne weiters beim Gericht durchgewunken, als ob es das natürlichste der Welt wäre -Miete zu zahlen und selbst alles zu kaufen und zu reparieren.
Dann die Sache mit den Schönheitsreparaturen beim Ein-bzw. Auszug. Ein Vermieter macht also ein einziges Mal eine Wohnung "bezugsfertig" und danach können 100 neue Mieter einziehen -ER muss nie mehr was machen. Ein Selbstläufer also -Wo gibts denn sowas? Weder bei Abschreibungen in anderen Gesetzten noch sonst wo im Rechtsverkehr...
Was den Mietenspiegel und indirekt deiner Frage angeht -so ist dieser eine Farce und bietet statt Sicherheit eher Verunsicherung ( bei 1€ Toleranz pro qm) und zerrt die Leute vor Gericht -obwohl genau das angeblich verhindert werden sollte. Ich als Staat hätte 5 Preiskategorien oder so vorgegeben und ganz genau geschrieben was eine Kategorie haben muss und ein dazugehöriger Festpreis (pro qm) natürlich. Wenn der Vermieter in keiner dieser Kategorien paast, dann fällt er halt in die ungünstigste Kategorie und kriegt am wenigsten Geld. Anderseits hätte er persönliches Interesse sich in höheren Kategorien zu steigern.
Dazu braucht man aber den politischen Willen!
Guten Abend zusammen,
ich bin neu hier. Zu dem benannten Thema Mieterhöhungsverlangen, Kostenrisiko einige Anmerkungen meinerseits.
Kostenrisiko sehe ich nicht. Als Empfänger von Sozialleistungen u.a. SGB II oder geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen und einen Rechtanwalt der eigenen Wahl in Anspruch zu nehmen.
Nachfolgend eine Info die in dieser Form nur für BERLIN gilt. Ob und wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird entzieht sich meiner Kenntnis.
Beim zuständigen JobCenter (JC) stellt man einen formlosen Antrag auf Beratungsbedarf in mietrechtlichen Angelegenheiten. Diesem fügt man eine Kopie bei = hier Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB vom Vermieter.
Man erhält dann eine Antwort des JC. Dort sind Mietervereine benannt, die mit den JCs in Berlin eine Kooperation haben.
Man sucht mit diesem Antwortschreiben einen der benannten Mietervereine auf und legt sowohl das Schreiben des JC sowie die mietrechtliche Problematik vor.
In der Regel wird der Beratungsbedarf bestätigt. Das JC übernimmt dann für 2 Jahre die Beiträge für die Mitgliedschaft in dem Mieterverein an den man sich gewandt hat und zudem die Kosten einer Mietrechtsschutzversicherung.
Auch wenn aufgrund der Wartezeit bei (Miet-)Rechtsschutzversicherungen allgemein für den betreffenden Fall dieser u.U. erst einmal nicht greift, ist man für die Zukunft jedoch abgesichert.
So häufig wie man vielleicht meint trifft man sich nicht vor Gericht. Zudem besteht in der I. Instanz in diesem Fall ohnehin kein Anwaltszwang.
Falls der Vermieter den Klageweg vorzieht bleibt natürlich die Unterstützung durch den Mieterverein bestehen. Im Zweifel nutzt man dann den bei Amtsgericht zu beantragenden Beratungshilfeschein wie Eingangs erwähnt.
Ich halte es für selbstverständlich, dass man die Angaben des Vermieters zum Mieterhöhungsverlangen akribisch anhand eines ggf. vorhandenen Mietspiegels zur onlineabfrage überprüft und alle zutreffenden wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmale die auf die eigene Wohnung zutreffen dort eingibt.
Dabei ist ein Mieterverein behilflich wenn man selbst unsicher ist.
Meist ist die Forderung des Vermieters nicht korrekt = zu hoch.
Dann natürlich fristgerecht eine TEILZUSTIMMUNG abgeben (macht dann der Mieterverein)
Noch eine Besonderheit zumindest hier in Berlin:
Der Senat bietet vollkommen unabhängig ob Leistungsbezieher oder nicht, kostenlose Mieterberatungen an. Dort wird jedoch nur beraten was man tun kann/sollte.
Man erhält aber auch die Auskunft einen oben erwähnten formlosen Antrag zu stellen.
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterberatungen.shtml
Ich hoffe meine Kurzinfos konnten ein klein wenig helfen.
gelöscht, Irrtum
Guten Abend niu12157,
danke für Deinen Beitrag zum Thema.
Zitat von: niu12157 am 01. Februar 2022, 22:19:53Kostenrisiko sehe ich nicht. Als Empfänger von Sozialleistungen u.a. SGB II oder geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen und einen Rechtanwalt der eigenen Wahl in Anspruch zu nehmen.
Ein Kostenrisiko ist leider vorhanden, für den Fall das die höhere Miete vom Vermieter eingeklagt würde und man teilweise unterliegen würde, dann würden einem teilweise gegnerische Anwaltskosten und evtl. dazu kommende Gutachtenkosten drohen.
Zitat von: niu12157 am 01. Februar 2022, 22:19:53Nachfolgend eine Info die in dieser Form nur für BERLIN gilt. Ob und wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird entzieht sich meiner Kenntnis.
Beim zuständigen JobCenter (JC) stellt man einen formlosen Antrag auf Beratungsbedarf in mietrechtlichen Angelegenheiten. Diesem fügt man eine Kopie bei = hier Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB vom Vermieter.
Man erhält dann eine Antwort des JC. Dort sind Mietervereine benannt, die mit den JCs in Berlin eine Kooperation haben.
Man sucht mit diesem Antwortschreiben einen der benannten Mietervereine auf und legt sowohl das Schreiben des JC sowie die mietrechtliche Problematik vor.
In der Regel wird der Beratungsbedarf bestätigt. Das JC übernimmt dann für 2 Jahre die Beiträge für die Mitgliedschaft in dem Mieterverein an den man sich gewandt hat und zudem die Kosten einer Mietrechtsschutzversicherung.
Soweit mir bekannt gibt es das bei uns leider nicht. Wäre eigentlich sinvoll wenn man da bei wirlklichem Bedarf dauerhaft eine Mietgliedschaft bezahlt bekommen würde, gerade wenn man weiss dass jedes Jahr wieder eine neue erhöhung eingeht.
Zitat von: niu12157 am 01. Februar 2022, 22:19:53Ich halte es für selbstverständlich, dass man die Angaben des Vermieters zum Mieterhöhungsverlangen akribisch anhand eines ggf. vorhandenen Mietspiegels zur onlineabfrage überprüft und alle zutreffenden wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmale die auf die eigene Wohnung zutreffen dort eingibt.
Dabei ist ein Mieterverein behilflich wenn man selbst unsicher ist.
Meist ist die Forderung des Vermieters nicht korrekt = zu hoch.
Ich finde es auch normal die Angaben genaustens zu prüfen, auch wenn das Jc Kostenträger ist. Leider ist das ganze wirklich keine klare Sache was die Berechnungen angeht und was am Ende ein Gericht dabei entscheiden würde.
MarcAnton hat das auch ganz gut geschildert, welche Wundertüte es mit der Preiseinstufung ist.
Das macht das ganze so schwierig.
Der Vermieter ist ja erstmal kein Wohltäter sondern ein gewinnorientierter Unternehmer. Mag Ausnahmen im privaten Bereich geben, wenn dem Vermieter seine Mietsache zu schade ist, wenn er durch Mietsteigerungen eine hohe Fluktuation provoziert und eben die Wohnung wie eine Schlampe zu oft getauscht bzw gewechselt wird. Vielen geht es aber auch einfach nur um die Kohle... Ist halt so.
Die Nachfrage bestimmt schlussendlich das Angebot. Es könnte also passieren, dass es aufgrund zu vieler Wohnungen zu extrem günstigen Mietpreisen kommt. Logisch, wir haben ja genau das Gegenteil... passiert also nicht. Hinzukommt, dass unser lieber Staat nichts mehr für die armen Menschen in diesem Land macht und seit einigen Jahren den Sozialwohnungsbau komplett vernachlässigt. Sprich es fehlt ein Gewicht zum permanent steigenden Privatwohnungsmarkt.
Wenigstens könnten nun die Mieten vom Jobcenter einfach übernommen werden, denn schlussendlich ist man bei Mietsteigerungen ja einfach machtlos. Gab es doch vor einigen Jahren Mal nur eine Angemessenheit in Bezug auf die Wohngröße was durchaus in Ordnung ist. Stattdessen hat man dann irgendwann angefangen dem armen Leistungsbezieher vorn und hinten das Messer anzusetzen, so dass er schlussendlich zum Mietnomaden werden musste, der regelmäßig die zu teuer gewordene Wohnung wechselt. Oder eben vom eh schon viel zu geringen Regelsatz die Wohnung bezahlt.
Alles also hausgemacht. Hauptsache wir retten die ganze Welt.
Zitat von: Fred am 04. Februar 2022, 05:13:35Der Vermieter ist ja erstmal kein Wohltäter sondern ein gewinnorientierter Unternehmer. Mag Ausnahmen im privaten Bereich geben, wenn dem Vermieter seine Mietsache zu schade ist, wenn er durch Mietsteigerungen eine hohe Fluktuation provoziert und eben die Wohnung wie eine Schlampe zu oft getauscht bzw gewechselt wird.
Mehr als meine Vermietergesellschaft kann man garnicht gewinnorientiert sein, aber auch nicht sehr verwunderlich bei einem börsennotierten grossen Unternehmen.
Zitat von: Fred am 04. Februar 2022, 05:13:35Die Nachfrage bestimmt schlussendlich das Angebot. Es könnte also passieren, dass es aufgrund zu vieler Wohnungen zu extrem günstigen Mietpreisen kommt. Logisch, wir haben ja genau das Gegenteil... passiert also nicht.
Richtig, die nachfrage ist so immens gross und das Angebot so gering, dass die Preise mehr als schnell nach oben geklettert sind.
Zitat von: Fred am 04. Februar 2022, 05:13:35Wenigstens könnten nun die Mieten vom Jobcenter einfach übernommen werden, denn schlussendlich ist man bei Mietsteigerungen ja einfach machtlos. Gab es doch vor einigen Jahren Mal nur eine Angemessenheit in Bezug auf die Wohngröße was durchaus in Ordnung ist.
Das System zur angemessenheit ist auch nicht zu einem Vorteil für den Leistungsbezieher gemacht sondern auf den vorteil des Jc ausgerichtet!