Hallo Zusammen,
Mein Mann hat kurzfristig eine Einladung ins JC per Post bekommen für Montag.
Folgender Text steht drin:
"Bitte beachten Sie (auch) örtliche Hygiene- und Abstandsregelungen.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 06.12.2021 im Jobcenter Kreis ... die 3G-Regelung gilt: Zutritt nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test).
Bitte halten Sie den entsprechenden Nachweis beim Betreten des Jobcenters bereit.
Ich möchte mich gerne mit Ihnen austauschen. Der Termin kann nicht telefonisch stattfinden."
Anschließend folgt der übliche Text mit der Androhung der Sanktion von 10 Prozent wenn man dieser Einladung nicht nachkommt.
Der Hinweis "Ich möchte mich gerne mit Ihnen austauschen" lässt mich darauf schließen, das es nur wieder so ein blabla Gespräch ist, wo die SB wissen möchte wie es einem geht und wie es so läuft. Wie schon des öfteren zuvor. Da mein Mann ein Gewerbe angemeldet hat, könnte sie natürlich auch fragen wie es damit so läuft.
Aber warum explizit der Hinweis "Der Termin kann nicht telefonisch stattfinden."
Bisher haben wir bzw. er immer mit ihr telefoniert und das lief ganz ok ab.
Zudem die 3G-Regelung. Ich habe hier in einem anderen Thread gelesen, dass man nicht verpflichtet dazu ist, seinen Impfstatus zu nennen bzw. man auch nicht von mir verlangen kann, dass ich mich testen lasse. Ist das denn tatsächlich so?
Schneeglöckchen
Zu den Regeln :weisnich:
da gibt es andere die das wissen könn(t)en
Wenn der Termin mit der AZ deines Mannes nicht zusammenpasst würde ich dem JC das mitteilen. Hier vllt. aber nur vllt. selber einen Terminvorschlag machen Do. 18.30 Uhr
oder den Postweg anbieten da auch dein Mann
Zitat von: Schneeglöckchen am 28. Januar 2022, 17:11:53
Der Termin kann nicht telefonisch stattfinden." [/i]
(
also in richtigem deutsch :mail: )
und je nach Impf.-o. Genesen Status das auch gleich noch erwähnen/mit einbauen und wieder auf den schriftlichen Weg verweisen.
Wenn es am WE eingeworfen wird kommt es wenigstens am Montag aus dem Hausbriefkasten und daher nachweislich * (ohne Kosten)
ausser die Post wäre billiger.
*
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
MfG FN
Danke Fettnäpfchen.
Ich habe im Netz gelesen, dass das Jobcenter keine Möglichkeit hat den Impfstatus von Personen abzufragen. Weiß denn niemand ob das tatsächlich so ist?
Beantworten, ob man nun geimpft ist oder nicht, muss man doch nicht, oder? Genauso wenig kann man mich dazu "zwingen" mich testen zu lassen, oder? Oder ist der Tatbestand, das ich mich nicht testen lassen möchte (aus welchen Gründen auch immer) ein Grund dafür mich zu sanktionieren für drei Monate?
Fettnäpfchen, habe ich dich richtig verstanden, also dem JC per Post (Hausbriefkasten) mitteilen, das man zu dieser Zeit wegen der Arbeit nicht könne, und dann eventuell einen Terminvorschlag machen!? Und dabei gleichzeitig den Postweg zur Kommunikation anbieten?
Oder wäre es tatsächlich eine andere Möglichkeit an besagtem Termin beim JC aufzutauchen, dort am Eingang dann mitteilen man wäre nicht geimpft und man hätte auch keinen Test und dann darauf hoffen, man darf nicht eintreten? Sich das Ganze dann dort schriftlich geben lassen und das dem SB mitteilen? Oder könnte der SB auf die Idee kommen, ich komme runter auf die Straße und rede dort mit der Person?
Eine andere Sache kommt bei uns noch hinzu. In meinem Gutachten steht u.a. drin, das ich alltägliche Dinge nur mit Hilfe der Angehörigen erledigen kann. Das bedeutet mein Mann muss sich um mich kümmern und mir helfen. Wäre das ein triftiger Grund den Termin nicht persönlich wahrzunehmen und stattdessen ein Telefonat anzubieten?
"Ich möchte mich gerne mit Ihnen austauschen" ist kein zulässiger Meldegrund.
Zulässige Meldegründe sind abschließend in § 309 Abs. 2 SGB III aufgeführt.
Insofern wäre die Meldeaufforderung mangels zulässigem Meldegrund schon mal rechtswidrig.
Was die 3G Regelung im dortigen JC betrifft - wonach offensichtlich Personen, die diese Punkte nicht erfüllen, ausgeschlossen werden - so ist diese in der Form unzulässig. Jedes JC muss auch Personen den Zutritt ermöglichen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, und darauf hinweisen. Tut ein JC dies nicht, verstößt es gegen seine gesetzlichen Pflichten.
Einfach nicht hinzugehen und das Ganze schriftlich abzuklären, wird un den meisten Fällen eine Sanktion zur Folge haben.
Wie bereits in einem anderen Thema geraten, würde ich zum Termin hingehen, dem Kontrollbeauftragten mitteilen, dass ich einen Termin habe, jedoch die Zutrittsnachweise nicht habe und er die MA des JC informieren soll, dass ich da bin und auf sie warte.
Damit ist dann das JC in Zugzwang. Sollte die MA unter Verweis auf 3G das Gespräch verweigern, ist eine Saktion rechtlich nicht durchsetzbar.
Danke Ottokar.
Müsste dann im Schreiben einer der unter Paragraph 309 ABS. 2 SGB III genannten Meldegründe explizit genannt werden?
Einfach nicht hingehen wollen wir ja gar nicht wegen der Sanktionen, nur sollte es telefonisch stattfinden.
So wie du schreibst dem Kontrollbeauftragten mitteilen, man hätte die Zutrittsnachweise nicht und er möge die SB informieren, könnte aber dazu führen das sie tatsächlich runterkommt und dann dort reden möchte, oder?
Was ist das Problem?
Am Empfang gibt es Zutrittskontrollen.
Ist auch mittlerweile in vielen Behörden so. Man kommt nicht mal zum eigenen Gerichtsverhandlungstermin ohne diese Kontrolle mit 2 oder 3 G und im gesamten Gebäude FFP2
Ja,wenn es ganz hart kommt besteht die Gefahr, dass sich jemand nach draußen bemüht und die Sachlagen unter Einhaltung von Abstand und FFP2 klärt. Da muss man dann eben frieren und etwas lauter sprechen.
Zitat von: Schneeglöckchen am 30. Januar 2022, 12:31:47Müsste dann im Schreiben einer der unter Paragraph 309 ABS. 2 SGB III genannten Meldegründe explizit genannt werden?
Ja.
Zitat von: Schneeglöckchen am 30. Januar 2022, 12:31:47könnte aber dazu führen das sie tatsächlich runterkommt und dann dort reden möchte,
das sollte so sein
Schneeglöckchen
Zitat von: Schneeglöckchen am 30. Januar 2022, 10:07:39
Fettnäpfchen, habe ich dich richtig verstanden, also dem JC per Post (Hausbriefkasten) mitteilen, das man zu dieser Zeit wegen der Arbeit nicht könne, und dann eventuell einen Terminvorschlag machen!? Und dabei gleichzeitig den Postweg zur Kommunikation anbieten?
Das war der Grundgedanke damit du etwas hast das bei einer evtl Anhörung schreiben kannst das du dem JC mitgeteilt hast das der Termin aus berufl. Gründen nicht machbar ist.
Was machen die das auch so das du am
Zitat von: Schneeglöckchen am 28. Januar 2022, 17:11:53Mein Mann hat kurzfristig eine Einladung ins JC per Post bekommen für Montag.
also vermutlich am Freitag einen Termin für Mo. bekommst.
Allerdings kann es natürlich passieren dass das JC eine Sanktion versuchst so wie Ottokar das erläutert hat. Hier noch das neuste von Ihm dazu > Du kommst hier nicht rein - 3G Zutrittsbeschränkungen in Jobcentern (https://hartz.info/index.php?topic=127858.0)
Zitat von: Schneeglöckchen am 30. Januar 2022, 10:07:39Eine andere Sache kommt bei uns noch hinzu. In meinem Gutachten steht u.a. drin, das ich alltägliche Dinge nur mit Hilfe der Angehörigen erledigen kann. Das bedeutet mein Mann muss sich um mich kümmern und mir helfen. Wäre das ein triftiger Grund den Termin nicht persönlich wahrzunehmen und stattdessen ein Telefonat anzubieten?
Natürlich könnte auch das als Grund angeführt werden wenn es explizit aus dem Attest herauszulesen ist und du am Termin seine Unterstüzung brauchst.
Aber ich würde NIE wieder mit dem JC etwas am Telefon besprechen! Absolute negative Erfahrung!
MfG FN