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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: RobertMustermann am 30. Januar 2022, 16:57:09

Titel: JobCenter reagiert nicht auf Briefe ! Anwalt sinnvoll ?
Beitrag von: RobertMustermann am 30. Januar 2022, 16:57:09
Hallo liebe Community,


ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir ggf. helfen.

Ich habe nun die letzten 4 Monate Vollzeit gearbeitet.
Am 30.12.21 kam mein Vorgesetzter zu mir und meinte, man habe meinen Vertrag gekündigt und am 31.12.21 ist mein letzter Arbeitstag.

War für mich kein Problem, da der Vertrag eine 1 tägige Kündigungsfrist hat und ich der Arbeit nicht nachweine.

Nun gut, ich habe am 30.12.21 bei der Notrufnummer der Agentur für Arbeit angerufen und angefragt was ich nun machen soll.
Mir wurde dort direkt gesagt ich soll einen WBA an das JobCenter stellen, da ich vorher dort Kunde war.

Habe dann einen WBA gestellt und auch gesondert einen Antrag auf Vorschuss gestellt.
( Dies habe ich gemacht, weil ich auf Nummer sicher gehen wollte ).

Mitte Januar habe ich einen Brief an das JobCenter gesendet mit ( Prüfung des Bearbeitungsstandes ).

Nun haben wir den 30.01.22 und ich habe bis zum heutigen Tage KEINE Information oder Brief vom JobCenter erhalten.

Da das JobCenter ja bis zu 6 Monate Zeit hat bis der Antrag bearbeitet ist mache ich mir nun natürlich sorgen, da nun der neue Monat anfängt und ich nicht gerne Obdachlos sein möchte.

Ich habe anfang Januar auch einen Brief mit der bitte um einen Beratungstermin an das JobCenter gesendet. Leider kam darauf auch keine Reaktion.

Telefonisch ist seit Wochen auch niemand zu erreichen ( es geht um das JobCenter Essen ) und ich bin nun etwas am verzweifeln.

Wäre es in diesem Fall vielleicht Sinnvoll einen Anwalt einzuschalten, da das JobCenter ja auf nichts reagiert ?



Danke
Titel: Re: JobCenter reagiert nicht auf Briefe ! Anwalt sinnvoll ?
Beitrag von: Flip am 30. Januar 2022, 17:53:48
Den WBA hast du wie gestellt (welchen Nachweis hast du)? Das Jobcenter hat keine Servicehotline?
Titel: Re: JobCenter reagiert nicht auf Briefe ! Anwalt sinnvoll ?
Beitrag von: RobertMustermann am 30. Januar 2022, 19:37:49
Hallo,

Den WBA habe ich ausgedruckt und via Deutsche Post an das JobCenter gesendet.
Deutsche Post PRIO mit Sendungsverfolgungsnummer.
( Brief kam auch an )

Das JobCenter hat eine Servicehotline, welche leider nicht zu erreichen ist.
Es ist wahrscheinlicher 1 Million EUR zu gewinnen als jemanden über die Servicenummer zu erreichen.
Habe es diese Woche 86x mal versucht und nie jemanden erreicht.
Titel: Re: JobCenter reagiert nicht auf Briefe ! Anwalt sinnvoll ?
Beitrag von: Flip am 30. Januar 2022, 20:48:06
Im Fall der Fälle ist deine Sendeart kein Nachweis.

Hast du es mal bei einer Beratungsstelle für Arbeitslose (Arbeitsloseninitiative, Caritas etc) probiert, ob die dir helfen können? Manchmal haben die ja Durchwahlen oder kennen halt noch einen Weg, wie man durchdringt.
Titel: Re: JobCenter reagiert nicht auf Briefe ! Anwalt sinnvoll ?
Beitrag von: RobertMustermann am 30. Januar 2022, 21:00:22
Wirklich ?

Ich habe die Briefmarken immer Online gekauft und behalte diese auch noch auf dem PC als Nachweis.
Habe gedacht das man diese wie ein Einschreiben sehen kann.

Wir haben hier noch einen Ombudsmann, welchen ich vielleicht kontaktieren sollte.
Ich habe mich schon bei einer Beratungsstelle genmeldet, welche mir aber auch sagte man kann mir nicht helfen und für meine Probleme sollte ich ggf. einen Anwalt einschalten.

Daher dachte ich halt Beratungsschein beantragen und dann vielleicht zum Anwalt.
Würde das aber eigentlich lieber ohne Anwalt regeln.
Titel: Re: JobCenter reagiert nicht auf Briefe ! Anwalt sinnvoll ?
Beitrag von: RobertMustermann am 31. Januar 2022, 13:45:22
Kurze Frage:

Ich wollte nun gleich einen Vorschussantrag an das JobCenter per Einschreiben senden.
Separat wollte ich nun auch noch eine Terminanfrage zur Berufsberatung per Einschreiben an das JobCenter schicken.

Darf / sollte ich zur Terminanfrage eine Frist setzen ( bitte teilen Sie mir innerhalb von 2 Wochen einen Termin mit ).
Oder wäre dies verpönt bzw. verboten ?

Liebe Grüße
Titel: Re: JobCenter reagiert nicht auf Briefe ! Anwalt sinnvoll ?
Beitrag von: justine1992 am 31. Januar 2022, 14:19:07
Zitat von: RobertMustermann am 31. Januar 2022, 13:45:22Ich wollte nun gleich einen Vorschussantrag an das JobCenter per Einschreiben senden.
Separat wollte ich nun auch noch eine Terminanfrage zur Berufsberatung per Einschreiben an das JobCenter schicken.
Was nutzt Dir das Einschreiben außer dass Du einen Beleg hast, dass Du einen Umschlag geschickt hast? (Fax ist eine gute Möglichkeit.)

Zitat von: RobertMustermann am 31. Januar 2022, 13:45:22Darf / sollte ich zur Terminanfrage eine Frist setzen ( bitte teilen Sie mir innerhalb von 2 Wochen einen Termin mit ).
Oder wäre dies verpönt bzw. verboten ?
Du darfst. Es ist nicht verboten. Aber völlig sinnlos. Was wirst Du tun, wenn Du ihn nicht innerhalb von 14 Tagen hast außer laut aufstampfen? Sie sind nicht verpflichtet, sich an Deine Fristen zu halten.
Titel: Re: JobCenter reagiert nicht auf Briefe ! Anwalt sinnvoll ?
Beitrag von: RobertMustermann am 31. Januar 2022, 14:31:27
Zitat von: justine1992 am 31. Januar 2022, 14:19:07
Zitat von: RobertMustermann am 31. Januar 2022, 13:45:22Ich wollte nun gleich einen Vorschussantrag an das JobCenter per Einschreiben senden.
Separat wollte ich nun auch noch eine Terminanfrage zur Berufsberatung per Einschreiben an das JobCenter schicken.
Was nutzt Dir das Einschreiben außer dass Du einen Beleg hast, dass Du einen Umschlag geschickt hast? (Fax ist eine gute Möglichkeit.)


Ist das JobCenter verpflichtet auch ein Fax zu bearbeiten ?
Also weil ich mal vor Jahren ALG1 bekommen habe und dort wurde mir gesagt "Rechtlich Gültig seien nur Dokumente per Post".

Liebe Grüße



Titel: Re: JobCenter reagiert nicht auf Briefe ! Anwalt sinnvoll ?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. Januar 2022, 17:20:41
RobertMustermann
Wann genau hast du den Antrag abgeschickt?
Normal soll man das JC ja vor einer Klage erst mal "erinnern". Vllt. machst du das mit Fristsetzung von max. 10 Tagen mit Datum/oder unverzüglich
und pochst auf sofortige Bescheidung und Zahlung.
Oder da das JC bis jetzt nicht reagiert hat machst du gleich eine Klage vor dem SG.

Zitat von: RobertMustermann am 30. Januar 2022, 16:57:09
Da das JobCenter ja bis zu 6 Monate Zeit hat bis der Antrag bearbeitet ist mache ich mir nun natürlich sorgen, da nun der neue Monat anfängt und ich nicht gerne Obdachlos sein möchte
Damit liegst du falsch das gilt nicht für ALG 2 Anträge da diese zeitgleich bearbeitet werden müssen. s. Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)

Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064)
den halt auf Erstantrag und deine eigene Situation ändern.

MfG FN

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