Hallo Community,
mein Bruder ist testamentarischer Alleinerbe. Somit stünden mir 25% Pflichtanteil zu.
Mein Bruder gibt mir aber 50% des Erbes.
Da ich nicht so recht weiß, wie das mit dem Selbstbehalt ist (außer 150€ pro Lebensjahr), weiß ich nicht, wie das Erbe/Schenkung angerechnet wird.
Hier die Fakten:
Ich bekomme knappe 300€ Aufstockung für mich (und meine 2 Kinder).
Das Erbe wären 50.000€ und die Schenkung nochmal 50.000€. Ist es besser, dass so aufzuteilen oder gleich die 100.000€ als Erbe?
Wird alles, bis auf meinen Selbsterhalt von 7.500€, angerechnet, so dass ich mehrere Jahre keine Aufstockung mehr erhalte?
Danke :smile:
Juchu und Glückwunsch!
Mit 100 000 Euro bist Du das JC lange Zeit oder vielleicht auch lebenslang los
Da Du nur 300 Euro vom JC bekommst ist das ja eh nur durch Freibetrag Erwerbstätigkeit und AE zu Stande gekommen.
Nimmst Du Dir jetzt 500 extra jeden Monat von den 100.000 kommst Du damit sehr lange aus.
Natürlich ist der Anlass dieses Geldsegens nicht zum Jubeln.
Zitat von: Christine 72 am 30. Januar 2022, 20:10:02Wird alles, bis auf meinen Selbsterhalt von 7.500€, angerechnet
Du unterliegst einem Irrtum. Du sprichst von einem Vermögensfreibetrag. Das Erbe ist aber in den ersten 6 Monaten ab/nach Zufluss Einkommen.
Erst danach wird es Vermögen.
Erstmal Danke für deine schnelle Antwort :smile:
Macht es denn einen Unterschied, ob ich 100.000€ als Erbe bekommen oder 50.000€ udn die andere Hälfte als Schenkung? Ich meine nicht im Bezug auf das Jobcenter sondern wegen Steuern?
Ja, als Erbe hat man als Kind z.B. 400.000 frei, als Schenkung unter Geschwistern sind lediglich 20.000 innerhalb 10 Jahre Erbschaftssteuerfrei
hm... und wenn das Geld bei meinem Bruder auf dem Konto verbleibt?
Für eine große Investition, z.B. ein Hauskauf, ist es eh nicht ausreichend... sprich, wenn ich für bestimmte Dinge mehr Geld bräuchte (z.B. endlich mal einen Urlaub machen mit meinen Kindern), würde er es mir einfach von meinem Anteil geben?
Also dein Pflichtanteil steht dir zu, das kann er nicht einfach einbehalten und dir nach und nach für bestimmte Zwecke auszahlen. Da wird das JC nicht mitspielen.
Mit dem Teil, den er dir freiwillig zuwenden möchte, kann er es natürlich so halten.
Zitat von: Flip am 30. Januar 2022, 21:28:17
Also dein Pflichtanteil steht dir zu, das kann er nicht einfach einbehalten und dir nach und nach für bestimmte Zwecke auszahlen. Da wird das JC nicht mitspielen.
Mit dem Teil, den er dir freiwillig zuwenden möchte, kann er es natürlich so halten.
Okay. Im Testament steht er als Alleinerbe drin. Im Zweifelsfall, sollte mein Bruder das Erbe nicht antreten können, wurde noch eine Tante als zweitrangige Erbin benannt. Ich werde da nicht erwähnt, bin aber auch nicht explizit emterbt oder so... insofern stellt sich mir die Frage, wann das Jobcenter der Meinung wäre, dass ich etwas vom Erbe erhalte. Unser Vater ist im Juli verstorben udn bis jetzt hat sich bei mir noch kein Amt gemeldet...
Wenn Dir als Pflichtteil 25% zustehen musst Du diese einfordern. Und zwar sofort!
So lange Du vom JC abhängig bist darf dein Brudet Dir keine Geldzuwrndungen zukommen lassen,welch Du nicht meldest.
Warum das Geiere?
Nimm das Geld und freu Dich doch, dass Du und deine Kiddies dann genug haben um erstmal sorgenfrei leben zu können, auch mal Urlaub zu machen,deine Kinder Wünsch erfüllt werden können anstatt immer erklären zu müssen warum dieses jenes nicht drin ist .
Wie alt sind denn die Kiddies?
Schafft Du es mit dem Geld ihnen Freiheit bis einschließlich Ausbildung zu ermöglichen?
Ich sehe das wie Depri2022, lasse diesen Unsinn mit irgendwelchen Tricks. So was nennt man juristisch nämlich (Sozial)Betrug und da versteht keiner der Beteiligten einen Spaß.
Unabhängig davon was irgendwo geregelt wurde gilt die gesetzliche Erbreihenfolge mit dem Pflichteil. Diesen Teil musst du fordern, im Zweifel auch juristisch. Als Leistungsempfänger kannst du nicht einfach sagen du verzichtest darauf, einzige Ausnahme wäre wenn es kein Guthaben wäre sondern ein Minus.
Nimm das Geld, gib dieses Geld an und schau was passiert. Mit 100.000 Euro mehr wirst du nicht verhungern, die Fairness fordert aber auch von dir, dass du deinen Lebensunterhalt selbst finanzierst wenn du es kannst.
Danke für eure Antworten. Mich überfordert das Ganze gerade alles... :weisnich: Liegt auch daran, dass ich noch nie viel Geld hatte udn mir gar nicht vorstellen kann, wieviel das ist...
Dann werde ich meinem Bruder sagen, dass er mir meinen Anteil auf mein Konto überweisen soll und wenn ich es dann habe, informiere ich das Jobcenter? Oder wie läuft das?
Mehr als das Testament, in dem mein Bruder als Alleinerbe drin steht, habe ich nicht zum vorweisen. Da steht ja nicht, um wieviel es geht... was will das Amt denn dann noch alles haben?
Wäre es dann nicht einfacher, ich melde mich beim Jobcenter einfach ab? Dann gibt es wenigstens nicht noch diesen ganzen Papierkram?
Vielleicht gar nichts weiter. Melde den Zufluss, wenn es soweit ist und dann warte einfach erstmal ab. Mach dich nicht fertig. Du bist doch dadurch, dass du arbeitest, in der guten Situation, dass du darüber versichert bist. Es waren doch "nur" 300 Euro Aufstockung. Dafür kannst du jetzt Wohngeld beantragen.
Genau, Geldeingang abwarten. Wenn das Geld angekommen ist zeitnahe dem Jobcenter nachweislich (Fax/E-Mail) mitteilen dass du einen Geldzugang in Höhe X hattest und einen Kontoauszug als Beweis (Datum der Buchung) beilegen. Dann wird sich das Jobcenter schon die kommenden Wochen bei dir melden.
Was natürlich ganz sicher kommen wird ist eine Rückforderung in Höhe des Betrags der für den betreffenden Monat bereits im Voraus an dich gezahlt wurde. Aber das sollte dir keinen Stress machen.
Noch ein kleiner Ratschlag, halte dich außer dem Jobcenter gegenüber bedeckt, keiner im Umfeld sollte von deinem Erbe etwas wissen. Sonst ist das Geld nämlich schnell weg weil plötzlich ganz viele nette Personen mal wieder zu dir kommen. Lege das Geld sicher irgendwo ab und sprich mit niemanden darüber bis es aufgebraucht ist.
Vielen Dank für erte Hilfe.
Eine Frage noch:
wie ist das mit der Erbschaftssteuer?
Wenn mir mein Bruder vorerst nur meinen Pflichtanteil von 50.000€ überweist, wieviel Steuer muss ich davon bezahlen?
Und die anderen 50.000€ dann einige Monate später als Schenkung?
Wegen der Steuer frage bitte jemanden der in diesem Bereich eine Beratung durchführen kann/darf.
Ich weiß nur dass man als Erbe grundsätzlich wohl dazu verpflichtet ist das Erbe beim Finanzamt anzuzeigen. Aber wie gesagt, du solltest jemanden aufsuchen der dich beraten darf. Im Zweifel rufe mal bei der Hotline des Finanzamtes bei dir an. Die werden dich dann aufklären.
Du hast doch 400 000 Steuerfrei!
Lass Dir die 100.000 auszahlen und deklariert es als Erbanteil.
Wenn er Dir 50.000 schenkt wären 30.000 davon zu versteuern
Christine 72
Zitat von: Christine 72 am 30. Januar 2022, 22:39:27Mich überfordert das Ganze gerade alles...
Lies dir mal den Ratgeber Erben als ALG II Empfänger (http://hartz.info/index.php?topic=8.0) durch.
Zitat von: Hary am 30. Januar 2022, 22:53:54Was natürlich ganz sicher kommen wird ist eine Rückforderung in Höhe des Betrags der für den betreffenden Monat bereits im Voraus an dich gezahlt wurde. Aber das sollte dir keinen Stress machen.
nicht unbedingt
Zitat von: Christine 72 am 30. Januar 2022, 22:39:27
Wäre es dann nicht einfacher, ich melde mich beim Jobcenter einfach ab? Dann gibt es wenigstens nicht noch diesen ganzen Papierkram?
Verzichten ist in so einem Fall nicht möglich. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
Wenn aber das Erbe noch nicht zugeflossen ist und deine Bewilligung gerade am ablaufen ist, genau gesagt vor Zufluss abgelaufen ist, dann solltest du keinen WBA gestellt haben.
Einfach gesagt; kein ALG 2 dann Zufluß keine Meldung nötig.
Bei dir ist noch zu beachten dass du als Aufstocker nach Ablauf deiner sechs Monate einen endgültigen Bescheid beantragen solltest.
Zitat von: Christine 72 am 30. Januar 2022, 20:10:02mein Bruder ist testamentarischer Alleinerbe. Somit stünden mir 25% Pflichtanteil zu.
Mein Bruder gibt mir aber 50% des Erbes.
Da weiß ich nicht ob es da nicht Probleme geben könnte und was das JC anfordern darf und was nicht.
Stell dir vor die könnten den Verdacht haben das da gemauschelt wird wenn dein Bruder freiwillig mehr zahlt als er müsste.
und dann noch
Zitat von: Hary am 30. Januar 2022, 22:02:28Ich sehe das wie Depri2022, lasse diesen Unsinn mit irgendwelchen Tricks. So was nennt man juristisch nämlich (Sozial)Betrug und da versteht keiner der Beteiligten einen Spaß.
Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben (http://hartz.info/index.php?topic=47341.msg436484#msg436484)
MfG FN
ZitatWenn aber das Erbe noch nicht zugeflossen ist und deine Bewilligung gerade am ablaufen ist, genau gesagt vor Zufluss abgelaufen ist, dann solltest du keinen WBA gestellt haben.
ja, gerade knapp dran vorbei geschreddert. Ich musste Anfang Januar den WBA stellen und habe vorgestern von der Höhe des Erbes erfahren.
Ich werde mir eben alles auszahlen lassen, Meldung machen und gut ist :yes:
ZitatLies dir mal den Ratgeber Erben als ALG II Empfänger durch.
Aha... das bedeutet, da unser Vater Anfang Juli verstarb, muss ich meine Aufstockung ab Juli zurückzahlen. Gut vorab zu wissen.
Christine 72
Zitat von: Christine 72 am 31. Januar 2022, 20:55:57Aha... das bedeutet, da unser Vater Anfang Juli verstarb, muss ich meine Aufstockung ab Juli zurückzahlen. Gut vorab zu wissen.
Wie kommst du da drauf. Das Erbe zählt erst ab Zufluß als Einkommen und von da ab wird berechnet.
ZitatIst das Erbe/Vermächtnis für einen ALG II-Empfänger Einkommen oder Vermögen?
a) Bargeld stellt nach wie vor Einkommen dar und zwar im Monat des Erbfalles, es ist jedoch erst mit dem Zufluss als "bereite Mittel" anzusehen (B 14 AS 62/08 R, B 14 AS 45/09 R, B 14 AS 73/12 R),
aa) also der nächste Punkt aus dem Ratgeber wäre der Sonderfall gewesen.
MfG FN