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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: yarakov am 01. Februar 2022, 11:00:33

Titel: Zahlungssperre weil ich angeblich nicht mehr da wohne, wo ich es angegeben habe?
Beitrag von: yarakov am 01. Februar 2022, 11:00:33
Guten Tag zusammen,

habe in den letzten paar Monaten 3-4 Schreiben bekommen, für eine Einladung zum Gespräch.
Habe 2 dieser Termine mit einem Attest abgesagt die anderen 2 Termine einfach ohne Grund nicht wahrgenommen. Eine 30% Kürzung wurde mir angedroht in den Schreiben.

Heute rufe ich an und man sagt mir es wurde komplett gestrichen, da ich nicht mehr da wohne wo ich es angegeben habe. Ich wohne noch an der selben Adresse, ich weiß nicht wie die darauf kommen.

Kann mir jemand Ratschläge geben wie ich jetzt weiter verfahren soll? Angerufen habe ich, werde aber gebeten die zuständige Arbeiterin anzurufen, bei der nur die Mailbox anspringt.

LG
Titel: Re: Zahlungssperre weil ich angeblich nicht mehr da wohne, wo ich es angegeben habe?
Beitrag von: Depri2022 am 01. Februar 2022, 11:05:50
Tja, wenn man sich trotz bereits angekündigter Sanktion gar nicht rührt muss der SB davon ausgehen, dass der Le an der Adresse wohl nicht mehr erreuchbar ist.
Nunja, jetzt bist Du wach und kannst Dich kümmern.
Auf die Mobilbox hast Du gesprochen?
Gibt es schon Post bezüglich der Einstellung? Müsste ja rausgegangen sein.
Titel: Re: Zahlungssperre weil ich angeblich nicht mehr da wohne, wo ich es angegeben habe?
Beitrag von: yarakov am 01. Februar 2022, 12:35:04
Zitat von: Depri2022 am 01. Februar 2022, 11:05:50
Tja, wenn man sich trotz bereits angekündigter Sanktion gar nicht rührt muss der SB davon ausgehen, dass der Le an der Adresse wohl nicht mehr erreuchbar ist.
Nunja, jetzt bist Du wach und kannst Dich kümmern.
Auf die Mobilbox hast Du gesprochen?
Gibt es schon Post bezüglich der Einstellung? Müsste ja rausgegangen sein.

Laut Hotline soll am 28.01. ein Brief rausgegangen sein, kam noch nichts an. Habe aber bei der letzten Einladung eine E-Mail geschrieben und abgesagt aufgrund Verdacht auf Corona, da in der Familie mehrere Fälle aufgetreten sind und ich auch Anzeichen/Beschwerden hatte.

Verstehe daher nicht wieso man eine Vollsperre erteilt. Die angedrohten 30% würde ich verstehen, aber 100% nicht.
Titel: Re: Zahlungssperre weil ich angeblich nicht mehr da wohne, wo ich es angegeben habe?
Beitrag von: BigMama am 01. Februar 2022, 14:57:24
Zitat von: yarakov am 01. Februar 2022, 12:35:04Verstehe daher nicht wieso man eine Vollsperre erteilt. Die angedrohten 30% würde ich verstehen, aber 100% nicht.
Du hast keine Sanktion erhalten sondern eine vorl. Zahlungseinstellung wegen Zweifel an der Erreichbarkeit bzw. an deinem gewöhnlichen Aufenthalt. Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun.
Sind deine Klingel und dein Briefkasten leserlich beschriftet?
Titel: Re: Zahlungssperre weil ich angeblich nicht mehr da wohne, wo ich es angegeben habe?
Beitrag von: Spritzenhalter am 01. Februar 2022, 15:31:13
Er habe die Termine aus wichtigen Grund, hier ein Attest, nicht wahrgenommen. Demzufolge habe er auf diese reagiert und sein Aufenthalt ist durch die persönliche ärztliche Vorsprache auch somit nachgewiesen. Das ist nichts weiter als Schikane!
Titel: Re: Zahlungssperre weil ich angeblich nicht mehr da wohne, wo ich es angegeben habe?
Beitrag von: am 01. Februar 2022, 15:35:43
Zitat von: Spritzenhalter am 01. Februar 2022, 15:31:13Er habe die Termine aus wichtigen Grund, hier ein Attest, nicht wahrgenommen
Ja, die ersten zwei Termine.
Die beiden folgenden hat er
Zitat von: yarakov am 01. Februar 2022, 11:00:33einfach ohne Grund nicht wahrgenommen

Titel: Re: Zahlungssperre weil ich angeblich nicht mehr da wohne, wo ich es angegeben habe?
Beitrag von: Heinz-Otto am 01. Februar 2022, 15:51:04
Zitat von: yarakov am 01. Februar 2022, 12:35:04
Laut Hotline soll am 28.01. ein Brief rausgegangen sein, kam noch nichts an.

Dann kann der Brief noch kommen. Sind ja gerade so 3 Werktage (Zugangsfiktion) Und wer weiß, ob das genannte Datum wirklich der Postausgang ist, oder das Datum des Schreibens. Da gibt es oftmals mehrere Tage Differenz.
Auch müsste das m. W. JC nachweisen, dass es ein echter Rückläufer mit "nicht zustellbar" ist.