Hallo Ihr Lieben!
Ist das rechtens? Ich fand keine angemessende Wohnung da JC Ihnen die qm zu gross war oder die WM um 1 euro zu teuer war musste ich , weil ich wegen Eigenbedarf raus musste ( war zur Untermiete ) habe ich das JC frühzeitig in kenntnis gesetzt und ihnen auch mitgeteilt das ich eine wohnung preiswert in einem anderen bundesland gefunden habe wo ich auch gleich mitten in dr stadt gfunden habe , und auch keine kündigungfrist hatte stand ich am 04.01.22 im strömende regen mit meinen wenigen noch brauchbaren möbeln und tieren draussen auf der strasse . weder das jc noch sontige Ämter haben nicht reagiert obwohl ich zeitlich alles an bemühungen getan habe. ich schrieb sogar dem leistungsträger per MAIL zu und auch mietbescheinigung und NICHT unterschriebenden Mietvertrag auch gleich per mail zu . Als antwort bekam ich : ich sollte die Mietbescheinigung NOCHMALS schriftlich zu senden da per Mail nicht akzeptiert wird! Laut Coronamassnahmen ist es per Mail auch eine Zusendung ersichtlich ! doch das JC reagierte nicht mal darauf das ich wegen Eigenbedarf RAUS musste sondern gab mir bis zum 17.01 gelegenheit diese nach zu reichen . Da ich aber zum 04.01 RAUS sein musste konnte ich das ja nicht mehr weil ich ja schon obdachlos war ! Nun haben die mir ALLE Leistungen gesperrt ! Ich frage mich daher ob eine Mail keine Mitwirkungspflicht ist um alles zugesendet zu haben . auch teilte ich ihnen mit das ich eine wohnung gefunden habe auf der schnelle diese wurde trotzdem abgelehnt auch den umzug wurde abgelehnt .da frage ich mich was soll das das man so mit behinterten menschen um geht und keine hilfe seitens des jc nicht erfüllt werden auch meine täglichen bemühungen eine akzeptale wohnung zu finden schlugen fehl wie ich oben schon erwähnt hatte. nun mehr kam dann ein schreiben ich solle den unterschriebenden mietvertrag und mietbescheinigung vorlegen dieser aber schon per mail als nicht unterschrieben zu gesendet hatte.wie gesagt wurde alles abgelehnt. nun musste ich am neuen wohnort alles neu beantragen , da das alte jc bis heute mir kein aufhebungs und beendigungs schreiben für das neue jc nicht gewillt ist diese zuzu senden.
Ich versuch das mal aufzudröseln, da die Resonanz hier gleich null ist. Ich gehe davon aus, dass den Usern, wie mir auch, der Text zu umständlich geschrieben ist.
Du hast bis 03.01.2022 zur Untermiete gewohnt. Der Untermietvertrag wurde dir zum 03.01.2022 gekündigt. Im Vorfeld hast du dich um eine angemessene Wohnung in einem anderen Bundesland bemüht und beim dort zuständigen JC die Zusicherung zur Mietübernahme einholen wollen. Die Mieterbescheinigung und den nicht unterschriebenen Mietvertrag hast du per Mail übersandt. Das JC wollte die Unterlagen jedoch in Papierform und hat dir hierzu eine Frist bis zum 17.01.2022 gegeben.
Jetzt stellen sich mir ein paar Fragen.
Wo hältst du dich mit deinen Tieren seit dem 04.01.2022 auf? Ist dein Aufenthalt weiterhin im Zuständigkeitsbereich des alten Jobcenters oder den neuen Jobcenters?
Von wem kam das hier erwähnte Schreiben? Vom neuen JC nehme ich an.
Zitat von: Ladysimpel am 02. Februar 2022, 12:04:53nun mehr kam dann ein schreiben ich solle den unterschriebenden mietvertrag und mietbescheinigung vorlegen
Den Rest des Satzes verstehe ich nicht. Hast du den unterschriebenen Mietvertrag nun in Papierform zusammen mit der Mietbescheinigung eingereicht? Ist die Wohnung denn überhaupt noch frei oder wurde sie in der Zwischenzeit anderweitig vermietet?
Ladysimpel
Für mich liest es sich so dass das JC Mist gebaut hat.
Die Frage ist aber was wir da jetzt helfen sollen? Gibt es die Whg noch?
Denn
Zitat von: Ladysimpel am 02. Februar 2022, 12:04:53hnen die qm zu gross war oder die WM um 1 euro zu teuer war musste ich
sind keine Kriterien um den Umzug nicht zu genehmigen. Zumindest wenn ich das richtig interpretiere. WM wg. 1.- kann fast nicht sein. Und wenn doch hätte dich das JC darauf aufmerksam machen müssen dass du die Whg zwar anmieten kannst dafür aber keine Umzugskosten und keine Kaution bekommst und den einen Eiuro aus deinem RL Satz bestreiten musst.
und die qm sind zweitrangig zu betrachten wenn die KdUH in der Angemessenheit liegt
Dann
Zitat von: Ladysimpel am 02. Februar 2022, 12:04:53Nun haben die mir ALLE Leistungen gesperrt !
wäre auch das noch zu klären. Und zwar warum also mit welcher rechtl. Begründung und welches JC
weil Zitat von: Ladysimpel am 02. Februar 2022, 12:04:53musste ich am neuen wohnort alles neu beantragen , da das alte jc bis heute mir kein aufhebungs und beendigungs schreiben für das neue jc nicht gewillt ist diese zuzu senden.
Dazu wäre es hilfreich wenn du die Schreiben vom JC chronolgisch und anonymisiert hier einstellen würdest, Datum stehen lassen.
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.
Zitat von: Ladysimpel am 02. Februar 2022, 12:04:53nun mehr kam dann ein schreiben ich solle den unterschriebenden mietvertrag und mietbescheinigung vorlegen
auch sehr seltsam denn wenn dann darf der MV eigentl. nicht unterschrieben werden bevor das JC seine Zusicherung der Angemessenheit gibt und zweitens wäre die zusätzliche Anforderung einer Mietbescheinigung eine doppelte Datenerhebung.
MfG FN
So meine Lieben Leser , DAS JC Niedrsachsen WUSSTE bis zum 4.01.22 das ich RAUS muss da ich als Untermieterin wegen EIGENBEDARF ausziehen muss! So weit verständlich das ALTE JC Niedersachsen WUSSTE auch das sogar MÜNDLICH und sogar schrieftlich ! Ich habe das Mietangebot vom neuen Bundesland Sachsen-Anhalt an das alteJC per Mail ( nicht unterschrieben) zugesendet auch an das neue JC per Mail geschickt ! So daraufhin Antwortete mir NUR das JC Sachsen-Anhalt das ich diese Wohnung ANMIETEN kann und die Differenz gezahlt werden und ich die übermässigen Mietanteil selbst auf bringen müsste ! Das Alte JC fühlte sich dafür nicht zuständig ! Obwohl ich Hartz4 von ihnen (JC niedersachsen) bekam bis zum 31.12.21 ! Doch eine Hilfestellung oder das ich anderswertig schnell unter kommen konnte wurde nicht seitens des alten JC nicht getätigt nur ein Schreiben das ich die Mietbescheinigung und den Mietvertrag zu schicken soll ??? Den hatte das JC Niedersachsen auch bekommen per Mail! dann kam an dem Auszugsdatum am 4.01.22 ein Schreiben das sie es bis zum 17.01 .22 wieder die mietbescheinigung und den mietvertrag haben wollten , dies ging ja nicht mehr da ich ja am 04.01 raus war .Am 6.01.22 kam dann das lezte schreien das sie alle leistungen eingestellt sind da ich meine mitwirkungspflicht nicht nach gekommen sei ! Und Ja ich habe die wohnung in Sachsen-Anhalt bekommen nur aus kulanz meiner Ex Vermieterin die es mir ermöglicht hatte das ein LKW ordern konnte und runter ziehen konnte .
Zitat von: Ladysimpel am 08. Februar 2022, 13:19:55Doch eine Hilfestellung oder das ich anderswertig schnell unter kommen konnte wurde nicht seitens des alten JC nicht getätigt nur ein Schreiben das ich die Mietbescheinigung und den Mietvertrag zu schicken soll ???
Welche Hilfestellung hast du denn beantragt oder erwartet?
Hier geht einiges Durcheinander, weil dir wohl die Zuständigkeiten nicht klar sind.
Für dein ALG II war bis zum 04.01.2022 das JC in Niedersachsen zuständig, ab 05.01.2022 ist das JC in Sachsen-Anhalt zuständig.
Für die Umzugskosten ist (weiterhin) das JC in Niedersachsen zuständig.
Für Mietkaution, umzugsbedingte Dopeltmiete ist das JC in Sachsen-Anhalt zuständig.
Für den Umzug benötigst du weder eine Zustimmung des JC in Niedersachsen, noch des JC in Sachsen-Anhalt, du darfst umziehen wohin du willst.
Für die Übernahme der Umzugskosten muss nachweisbar sein, das der Umzug erforderlich war (was hier außer Frage steht) und das die Unterkunftskosten der neuen Wohnung angemessen sind.
Für die Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten der neuen Wohnung ist es nur erforderlich, dass diese angemessen sind. Aufgrund des Umzuges von Niedersachsen nach Sachsen-Anhalt stehen dir die maximal angemessenen Unterkunftskosten zu. Wie hoch die Unterkunftskosten in Niedersachsen waren, ist vollkommen egal.
Sollte das JC in Sachsen-Anhalt die Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten mit der Begründung ablehnen, dass das JC in Niedersachsen dem Umzug nicht zugestimmt hat, so ist diese Begründung falsch (genaugenommen gelogen), denn das Gesetz regelt so etwas nicht. Hiergegen muss man dann mittels Widerspruch vorgehen.
All das hätten aber beide JC der TE sagen müssen!
Damit sie die richtigen Anträge beim richtigen Amt stellt.
Alternativ müssen sie den Antrag an die richtige Stelle weiterleiten. Berühmte, bekannte Pflichten nach SGB I.
ladysimpel Widerspruch einreichen.