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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ladysimpel am 02. Februar 2022, 12:04:53

Titel: Umzug verweigert Jobcenter machte mich obdachlos !
Beitrag von: Ladysimpel am 02. Februar 2022, 12:04:53
Hallo Ihr Lieben!
Ist das rechtens?  Ich  fand keine angemessende  Wohnung da  JC   Ihnen  die qm zu gross war oder die  WM  um 1 euro zu teuer war  musste ich , weil ich wegen Eigenbedarf raus  musste  ( war zur Untermiete ) habe ich das JC  frühzeitig in kenntnis gesetzt und ihnen auch  mitgeteilt das ich eine wohnung  preiswert  in einem anderen bundesland gefunden habe wo ich auch  gleich mitten in dr stadt  gfunden habe , und  auch keine kündigungfrist hatte   stand ich am 04.01.22  im strömende  regen mit  meinen wenigen noch brauchbaren möbeln und tieren draussen auf der strasse . weder das jc noch sontige  Ämter haben nicht reagiert obwohl ich  zeitlich alles  an bemühungen getan habe.  ich schrieb sogar  dem leistungsträger per MAIL   zu  und  auch  mietbescheinigung und  NICHT unterschriebenden Mietvertrag  auch gleich per mail zu . Als antwort bekam ich :  ich sollte die Mietbescheinigung NOCHMALS   schriftlich zu senden da   per Mail nicht akzeptiert  wird! Laut  Coronamassnahmen   ist es per Mail auch  eine  Zusendung  ersichtlich !  doch das JC  reagierte nicht mal darauf das ich  wegen Eigenbedarf RAUS musste  sondern gab mir  bis zum 17.01 gelegenheit     diese nach zu reichen . Da ich aber  zum 04.01 RAUS  sein musste  konnte ich das ja nicht mehr  weil ich ja  schon obdachlos war ! Nun haben die mir ALLE Leistungen gesperrt !  Ich frage mich daher  ob eine Mail  keine Mitwirkungspflicht   ist   um  alles  zugesendet zu haben . auch teilte ich ihnen mit das ich  eine wohnung  gefunden habe auf der  schnelle diese wurde   trotzdem abgelehnt  auch den umzug  wurde  abgelehnt .da frage ich mich was soll das   das man   so mit  behinterten menschen um geht und keine  hilfe seitens des jc   nicht erfüllt werden  auch meine täglichen bemühungen  eine   akzeptale wohnung zu  finden  schlugen fehl wie ich oben schon erwähnt hatte. nun mehr kam dann ein schreiben ich solle den unterschriebenden mietvertrag und mietbescheinigung  vorlegen dieser  aber  schon  per mail als nicht unterschrieben zu gesendet hatte.wie gesagt wurde  alles abgelehnt. nun  musste ich  am neuen wohnort  alles neu beantragen , da  das alte jc  bis heute mir kein aufhebungs und  beendigungs schreiben für das neue jc   nicht  gewillt ist diese  zuzu senden.
Titel: Re: Umzug verweigert Jobcenter machte mich obdachlos !
Beitrag von: BigMama am 02. Februar 2022, 14:59:39
Ich versuch das mal aufzudröseln, da die Resonanz hier gleich null ist. Ich gehe davon aus, dass den Usern, wie mir auch, der Text zu umständlich geschrieben ist.

Du hast bis 03.01.2022 zur Untermiete gewohnt. Der Untermietvertrag wurde dir zum 03.01.2022 gekündigt. Im Vorfeld hast du dich um eine angemessene Wohnung in einem anderen Bundesland bemüht und beim dort zuständigen JC die Zusicherung zur Mietübernahme einholen wollen. Die Mieterbescheinigung und den nicht unterschriebenen Mietvertrag hast du per Mail übersandt. Das JC wollte die Unterlagen jedoch in Papierform und hat dir hierzu eine Frist bis zum 17.01.2022 gegeben.
Jetzt stellen sich mir ein paar Fragen.
Wo hältst du dich mit deinen Tieren seit dem 04.01.2022 auf? Ist dein Aufenthalt weiterhin im Zuständigkeitsbereich des alten Jobcenters oder den neuen Jobcenters?
Von wem kam das hier erwähnte Schreiben? Vom neuen JC nehme ich an.
Zitat von: Ladysimpel am 02. Februar 2022, 12:04:53nun mehr kam dann ein schreiben ich solle den unterschriebenden mietvertrag und mietbescheinigung  vorlegen
Den Rest des Satzes verstehe ich nicht. Hast du den unterschriebenen Mietvertrag nun in Papierform zusammen mit der Mietbescheinigung eingereicht? Ist die Wohnung denn überhaupt noch frei oder wurde sie in der Zwischenzeit anderweitig vermietet?
Titel: Re: Umzug verweigert Jobcenter machte mich obdachlos !
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Februar 2022, 15:45:23
Ladysimpel

Für mich liest es sich so dass das JC Mist gebaut hat.
Die Frage ist aber was wir da jetzt helfen sollen? Gibt es die Whg noch?
Denn
Zitat von: Ladysimpel am 02. Februar 2022, 12:04:53hnen  die qm zu gross war oder die  WM  um 1 euro zu teuer war  musste ich
sind keine Kriterien um den Umzug nicht zu genehmigen. Zumindest wenn ich das richtig interpretiere. WM wg. 1.- kann fast nicht sein. Und wenn doch hätte dich das JC darauf aufmerksam machen müssen dass du die Whg zwar anmieten kannst dafür aber keine Umzugskosten und keine Kaution bekommst und den einen Eiuro aus deinem RL Satz bestreiten musst.

und die qm sind zweitrangig zu betrachten wenn die KdUH in der Angemessenheit liegt
Dann
Zitat von: Ladysimpel am 02. Februar 2022, 12:04:53Nun haben die mir ALLE Leistungen gesperrt !
wäre auch das noch zu klären. Und zwar warum also mit welcher rechtl. Begründung und welches JC
weil
Zitat von: Ladysimpel am 02. Februar 2022, 12:04:53musste ich  am neuen wohnort  alles neu beantragen , da  das alte jc  bis heute mir kein aufhebungs und  beendigungs schreiben für das neue jc   nicht  gewillt ist diese  zuzu senden.
Dazu wäre es hilfreich wenn du die Schreiben vom JC chronolgisch und anonymisiert hier einstellen würdest, Datum stehen lassen.
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.

Zitat von: Ladysimpel am 02. Februar 2022, 12:04:53nun mehr kam dann ein schreiben ich solle den unterschriebenden mietvertrag und mietbescheinigung  vorlegen
auch sehr seltsam denn wenn dann darf der MV eigentl. nicht unterschrieben werden bevor das JC seine Zusicherung der Angemessenheit gibt und zweitens wäre die zusätzliche Anforderung einer Mietbescheinigung eine doppelte Datenerhebung.

MfG FN
Titel: Re: Umzug verweigert Jobcenter machte mich obdachlos !
Beitrag von: Ladysimpel am 08. Februar 2022, 13:19:55
So meine Lieben Leser  ,  DAS JC  Niedrsachsen WUSSTE  bis zum 4.01.22 das ich RAUS  muss da ich  als Untermieterin wegen EIGENBEDARF ausziehen muss! So weit verständlich  das ALTE  JC  Niedersachsen WUSSTE auch das    sogar MÜNDLICH   und sogar schrieftlich  !  Ich habe das Mietangebot   vom neuen Bundesland  Sachsen-Anhalt   an das  alteJC per Mail ( nicht unterschrieben) zugesendet auch an das neue JC   per Mail  geschickt  ! So  daraufhin  Antwortete mir NUR das JC  Sachsen-Anhalt   das ich  diese Wohnung  ANMIETEN kann   und die Differenz   gezahlt werden   und ich  die  übermässigen Mietanteil selbst auf bringen müsste !  Das Alte JC  fühlte sich   dafür  nicht zuständig !  Obwohl ich Hartz4   von  ihnen (JC niedersachsen)  bekam bis zum 31.12.21 ! Doch  eine   Hilfestellung oder   das  ich   anderswertig  schnell unter kommen konnte  wurde  nicht seitens  des alten JC  nicht getätigt   nur ein Schreiben  das ich   die  Mietbescheinigung und den Mietvertrag    zu  schicken soll ??? Den hatte das JC  Niedersachsen auch   bekommen per Mail!  dann kam  an dem  Auszugsdatum  am 4.01.22  ein Schreiben das sie es bis zum 17.01 .22    wieder   die mietbescheinigung und den mietvertrag haben wollten , dies ging ja nicht mehr da ich ja am 04.01 raus war .Am 6.01.22  kam dann das lezte schreien das sie alle leistungen eingestellt sind da ich meine  mitwirkungspflicht nicht nach gekommen sei ! Und  Ja ich habe die wohnung   in Sachsen-Anhalt  bekommen  nur aus kulanz meiner Ex  Vermieterin die es mir ermöglicht hatte das   ein  LKW   ordern konnte  und runter ziehen konnte .
Titel: Re: Umzug verweigert Jobcenter machte mich obdachlos !
Beitrag von: Flip am 08. Februar 2022, 14:40:41
Zitat von: Ladysimpel am 08. Februar 2022, 13:19:55Doch  eine   Hilfestellung oder   das  ich   anderswertig  schnell unter kommen konnte  wurde  nicht seitens  des alten JC  nicht getätigt   nur ein Schreiben  das ich   die  Mietbescheinigung und den Mietvertrag    zu  schicken soll ???

Welche Hilfestellung hast du denn beantragt oder erwartet?
Titel: Re: Umzug verweigert Jobcenter machte mich obdachlos !
Beitrag von: Ottokar am 08. Februar 2022, 15:36:56
Hier geht einiges Durcheinander, weil dir wohl die Zuständigkeiten nicht klar sind.

Für dein ALG II war bis zum 04.01.2022 das JC in Niedersachsen zuständig, ab 05.01.2022 ist das JC in Sachsen-Anhalt zuständig.
Für die Umzugskosten ist (weiterhin) das JC in Niedersachsen zuständig.
Für Mietkaution, umzugsbedingte Dopeltmiete ist das JC in Sachsen-Anhalt zuständig.

Für den Umzug benötigst du weder eine Zustimmung des JC in Niedersachsen, noch des JC in Sachsen-Anhalt, du darfst umziehen wohin du willst.

Für die Übernahme der Umzugskosten muss nachweisbar sein, das der Umzug erforderlich war (was hier außer Frage steht) und das die Unterkunftskosten der neuen Wohnung angemessen sind.

Für die Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten der neuen Wohnung ist es nur erforderlich, dass diese angemessen sind. Aufgrund des Umzuges von Niedersachsen nach Sachsen-Anhalt stehen dir die maximal angemessenen Unterkunftskosten zu. Wie hoch die Unterkunftskosten in Niedersachsen waren, ist vollkommen egal.
Sollte das JC in Sachsen-Anhalt die Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten mit der Begründung ablehnen, dass das JC in Niedersachsen dem Umzug nicht zugestimmt hat, so ist diese Begründung falsch (genaugenommen gelogen), denn das Gesetz regelt so etwas nicht. Hiergegen muss man dann mittels Widerspruch vorgehen.
Titel: Re: Umzug verweigert Jobcenter machte mich obdachlos !
Beitrag von: Heinz-Otto am 08. Februar 2022, 20:21:59
All das hätten aber beide JC der TE sagen müssen!
Damit sie die richtigen Anträge beim richtigen Amt stellt.
Alternativ müssen sie den Antrag an die richtige Stelle weiterleiten. Berühmte, bekannte Pflichten nach SGB I.
Titel: Re: Umzug verweigert Jobcenter machte mich obdachlos !
Beitrag von: CCR am 08. Februar 2022, 22:54:29
ladysimpel Widerspruch einreichen.