Einen schönen Guten Tag, bin neu hier.
Und zwar wurde mir eine Erstaustattung für meine Wohnung erstattet.
War dann dort in diesem Sozialen Möbelservice.
Ich hätte direkt diese Waschmaschine(Neu) aussuchen können allerdings, passt eine ganz normale Waschmaschine nicht rein, sondern nur ein Toplader.
Ich hab dann mit dem Herrn vom Möbelservice gesprochen, er sagte mir ich bräuchte eine zusage für einen Toplader, damit man die mir bestellen kann.
Ich hab dass dann gemacht und dann kam folgende Absage.
die durch die Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mgH - Sozialer Möbelservice Duisburg zur Verfügung gestellten Gegenstände unterliegen einer festgelegten Anlage/Liste. Die in der Anlage mit der Gfb aufgeführten Preise werden dem Jobcenter Duisburg in Rechnung gestellt. Eine Änderung ist daher aufgrund der Preisunterschiede bei den Waschmaschinen leider nicht möglich.
''Gegen diesen Bescheid kann jeder................ ''
Wie gehe ich da nun vor? Keine Waschmaschine ist halt Schei*e ja, wisst ihr sicher selber.
Liebe Grüße.
In Frankfurt/Main ist es Standard das ein 'gesunder' alleinlebende Hartzler keinen Anspuch auf eine Waschmaschine hat. Eventuell nur auf Darlehensbasis -das liegt dann am Ermessen des SB.
Familien mit Kindern bekommen ein Waschmaschine. Die Differenz zum teureren Toplader dürfte auf ihre Kosten gehen.
Zitat von: 111929 am 02. Februar 2022, 13:53:25In Frankfurt/Main
Zitat von: Chris298 am 02. Februar 2022, 12:42:25dem Jobcenter Duisburg
finde den Fehler
Nur mein Hinweis auf die uneinheitliche Rechtslage :flag:
Zitat von: 111929 am 02. Februar 2022, 14:06:23Nur mein Hinweis auf die uneinheitliche Rechtslage
Rein "Theoretisch", sollten eigentlich die gleichen Gesetzte überall gültig sein !
Zitat von: 111929 am 02. Februar 2022, 14:06:23
Nur mein Hinweis auf die uneinheitliche Rechtslage :flag:
Dem halte ich das BSG entgegen. Auch in Frankfurt hat ein Alleinstehender ALG 2 Empfänger Anspruch auf eine Waschmaschine sogar als Zuschuss und nicht als Darlehen wenn es eine Erstausstattung ist
Sollte ich dann ohne Widerspruch zurück schreiben... und fragen ob ich da die Differenz zahlen kann?
Draufzahlen wirst du auch ohne Genehmigung dürfen, frag mal
Zitat von: Chris298 am 02. Februar 2022, 12:42:25War dann dort in diesem Sozialen Möbelservice.
Ich hätte direkt diese Waschmaschine(Neu) aussuchen können
da nach.
Natürlich darfst du die Differenz selbst zahlen.
Mir wurde nun gesagt vom Möbelservice dass es nicht geht mit der Differenz, also wirklich... Deutschland.
Ja was mach ich denn nun...
Zitat von: Chris298 am 03. Februar 2022, 10:00:14
Mir wurde nun gesagt vom Möbelservice dass es nicht geht mit der Differenz
Warum nicht? Wie hoch wäre die Differenz denn überhaupt?
Zitat von: Sheherazade am 03. Februar 2022, 10:14:46
Zitat von: Chris298 am 03. Februar 2022, 10:00:14
Mir wurde nun gesagt vom Möbelservice dass es nicht geht mit der Differenz
Warum nicht? Wie hoch wäre die Differenz denn überhaupt?
Das weiß ich ehrlich gesagt nicht, als sie meinte das geht nicht, hab ich schon abgeschaltet.
Sie meinte aber per Darlehen würde es gehen, aber ich kann es mir grad nicht leisten, die Kaution für die Wohnung und eine Waschmaschine monatlich abzubezahlen.
Zitat von: Chris298 am 03. Februar 2022, 10:20:07
Das weiß ich ehrlich gesagt nicht, als sie meinte das geht nicht, hab ich schon abgeschaltet.
Schade auch. Oftmals kommt man mit Nachfragen an ein vermeintlich unerreichbares Ziel.
Bitte Meph um das entsprechende BSG Urteil das auch hier Frankfurt das JC die Waschmaschine für Alleinstehende als Zuschuss EA verpflichtet. So ein Urteil ist mir aktuell nicht bekannt. Danke im vorab.
Es dürfte wohl diese hier
https://openjur.de/u/170310.html
gemeint sein.
Danke, in meinen Fall wohne ich schon länger also vor Hartz 4 und als Berufstätiger in meiner Wohnung ohne je eine Waschmaschine zu besitzen. Anschlüsse sind vorhanden- Waschsalon war aber mein 'Ding'..
Nach dem Urteil besteht da wohl eine kleine Chance mal es mit einem Antrag zu versuchen. Grüße :ok:
Chris298
Zitat von: Chris298 am 02. Februar 2022, 12:42:25Ich hab dass dann gemacht und dann kam folgende Absage.
die durch die Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mgH - Sozialer Möbelservice Duisburg zur Verfügung gestellten Gegenstände unterliegen einer festgelegten Anlage/Liste. Die in der Anlage mit der Gfb aufgeführten Preise werden dem Jobcenter Duisburg in Rechnung gestellt. Eine Änderung ist daher aufgrund der Preisunterschiede bei den Waschmaschinen leider nicht möglich.
''Gegen diesen Bescheid kann jeder................ ''
Wie gehe ich da nun vor? Keine Waschmaschine ist halt Schei*e ja, wisst ihr sicher selber.
Dann widerspreche diesem Bescheid und bestehe auf eine Barauszahlung von 250.- das ist der (schon viel zu alte und daher niedrige ) Satz der dir für eine WAMA zusteht.
Der Verweis auf ein Sozialkaufhaus ist auch nicht korrekt.
Hab dazu mal was in den Anhang gestellt!
und Ab Seite 35
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf (http://hartz.info/dateien/pdf/Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf)
MfG FN
Zitat von: 111929 am 03. Februar 2022, 13:25:00Bitte Meph um das entsprechende BSG Urteil das auch hier Frankfurt das JC die Waschmaschine für Alleinstehende als Zuschuss EA verpflichtet.
Ein BSG Urteil gilt Deutschlandweit da muss F nicht extra ein Urteil haben
Erstausstattung (http://hartz.info/index.php?topic=2362.msg18428#msg18428)
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