Guten Tag
Ich habe ein Sohn im Alter von 1 jahr und befinde mich momentan noch in Elternzeit und beziehe aufstockend Alg2 . Mit den Vater bin ich in einer Beziehung leider wohnt er 35 km weg. Nun haben wir beschlossen das ich zu ihm ziehe.Wollte wissen ob das jobcenter in diesen Fall die Umzugskosten übernimmt?
Danke für eure Antwort
LG Katrin
Bleibst du trotz Einzug beim KV bedürftig? (Da ihr automatisch eine BG bildet)
Oder hat der KV eventuell genügend Einkommen zzgl. deinem Einkommen?
Wechselt der JC-Bereich?
Er fängt jetzt eine neue Tätigkeit an .Als Bedarfsgemeinschaft würde ich sehr wahrscheinlich keine Bezüge vom Jobcenter bekommen da sein verdienst zu hoch ist.
Zitat von: Katrin V am 02. Februar 2022, 15:33:49Mit den Vater bin ich in einer Beziehung leider wohnt er 35 km weg. Nun haben wir beschlossen das ich zu ihm ziehe.Wollte wissen ob das jobcenter in diesen Fall die Umzugskosten übernimmt?
Da Familienzusammenführung ein anzuerkennender Grund ist solltest du zumindest einen Antrag stellen. Hier frag sich unter anderem wer den Umzug machen soll.
Lies dir mal den Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
und melde dich bei weiteren Fragen wieder hier.
MfG FN
Da ist eine Mutter, die mit Kind zum KV zieht. Da fallen doch nur Kosten für einen Transporter an.
Zitat von: Birgit63 am 03. Februar 2022, 08:13:00Da ist eine Mutter, die mit Kind zum KV zieht. Da fallen doch nur Kosten für einen Transporter an.
Nach fast 10 Jahren als "Umzügler" würde ich nie auf die Idee kommen zu wissen wer wieviel an Umzugsgut hat :zwinker:
MfG FN