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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 10:16:03

Titel: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 10:16:03
Irgendwann Mitte Dezember bekam ich eine neue Sachbearbeiterin(dazwischen auch mind 3-4 neue ), die ist bisher auch zuverlässig und sehr freundlich. Engagiert mich aber vermitteln zu wollen.

2018 war ich bei der Agentur für Arbeit beim psychologischen Dienst, das Gutachten wurde geschrieben. Dann war bis jetzt Dezember 2021 Ruhe.
Psychologin hat die Behandlung irgendwann 2019 mit mir einvernehmlich beendet.
Sie wollen natürlich jetzt Schweigepflichtsentbindungen, auch verständlich, bzgl. meiner Erwerbsfähigkeit

Die Sachbearbeiterin hat mir Mitte Dezember 3 Standardentbindungen zugeschickt auch an Dritte, an die Diplom Psychologin und BPS entbindung.

Ich habe daraufhin, im Anhang diese Entbindung zu geschickt.
Daraufhin habe ich den Agentur für Arbeit Psychologen entbunden udn meine Psychologin.

Nun kam die schriftl. Antwort, das die Diplom Psychologin(vom jobcenter) geprüft hat und nicht nehmen kann(hier im Anhang zu finden) , weil es nicht die Anforderungen für die Abforderung psychologischer Gutachten bzw. Befunde erfüllt-
Mit dem Schreiben des SB wieder im ,Anhang, zwei weiteren Schweigepflichtsentbdinugnen. Standard Einmal BPS wo noch da steht freiwillig und die zweite Entbindung an die Diplom Psychologin des Jobcenters von meiner ehemaligen Psychologin.
Halt die Standard Schrieben, Entbdinung von allen Unterlagen der Psychologin und Entbindung der BPS(freiwillig steht da)

Ich komme da aktuell nicht weiter .

Ich stelle mir jetzt die Frage, ist die Diplom Psychologin des Jobcenter der Ärztliche Dienst? Oder ist nicht der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit dafür zuständig???
Ich überlege jetzt, was davon muss ich unterschreiben , andererseits, will ich auch eine erneute Begutachtung aktuell eher vermeiden.
Ich überlege auch, das Schreiben im Anhang jeweils  2x zu separieren und den Widerspruch(2x) separat wie bei Ottokar vorgegeben einfach hinzusenden. Ich wüsste nicht, was an meiner  vorherigen Schweigepflichtsentbdinung falsch wäre?

Für Hilfe wäre ich echt gerade dankbar. Ich habe natürlich schon in Foren geschaut, das man wohl gar nichts unterschreiben müsste. Andererseits , bin ich mir da auch nicht sicher mehr.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 16:40:35
goingtolegend

Grundlegendes fehlt und das wäre eben das es um eine Untersuchung durch den AÄD geht.
Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 10:16:03Ich wüsste nicht, was an meiner  vorherigen Schweigepflichtsentbdinung falsch wäre?
Das die SPE nichts taugt stimmt denn es braucht für jeden Arzt/Institutionen eine eigene SPE inhaltlich ist sie auch grottenschlecht soweit man das entziffern kann.
So sollte es sein wenn es optimal ist > Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt (http://hartz.info/index.php?topic=32.0)

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 10:16:032018 war ich bei der Agentur für Arbeit beim psychologischen Dienst, das Gutachten wurde geschrieben. Dann war bis jetzt Dezember 2021 Ruhe.
Psychologin hat die Behandlung irgendwann 2019 mit mir einvernehmlich beendet.
Sie wollen natürlich jetzt Schweigepflichtsentbindungen, auch verständlich, bzgl. meiner Erwerbsfähigkeit
aber doch nicht für oben geschriebenes dafür gibt es keine Rechtsgrundlage und geht das JC/SB nichts an.

MfG FN
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27
Also zählt es nicht zu meinen Mitwrkungspflichten, die Diplom Psychologin des Jobcenter  für meine Psychologin zu entbinden?
Und der Anhang ist genau das verlinkte ,  was ich kopiert habe, das dann als grottenschlecht zu bezeichnen, tut schon bissel weh. Habe mir viel mühe gegeben :)

Wenn also nun eine komplette einstellung meiner leistungen als nächstes kommt, wie gehe ich dann rechtlich sofort dagegen vor?
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 17:20:18
goingtolegend

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27Und der Anhang ist genau das verlinkte ,  was ich kopiert habe, das dann als grottenschlecht zu bezeichnen, tut schon bissel weh. Habe mir viel mühe gegeben :)
Glaub ich dir aufs Wort... ist mir früher als Neuling auch öfters passiert auch das mit dem was man nicht so gerne liest.
Da war von mir gemeint
das keine zeitliche Begrenzung dabei war...
es darüber hinaus auch noch um zukünftige Unterlagen etc geht ......
Also dem JC Tür und TOR geöffnet wird um Daten abzugreifen.

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27Also zählt es nicht zu meinen Mitwrkungspflichten, die Diplom Psychologin des Jobcenter  für meine Psychologin zu entbinden
Was jetzt!? Jetzt ist es deine Psychologin die die Unterlagen vom JC will. Denke mal da hast du dich verschrieben!
Deswegen wieder mal unter Vorbehalt ausgehend von deinem Eingangsthema:
Wenn du keine Aufforderung bekommen hast in der diese SPE verlangt werden um dich einer Amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen dann wüsste ich nicht was dass das JC und deren eigenen Ärzte angeht.

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27Wenn also nun eine komplette einstellung meiner leistungen als nächstes kommt, wie gehe ich dann rechtlich sofort dagegen vor?
Das kann das JC nur versuchen wenn es vorher einen VA dazu gab, also von mir erfragte
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 16:40:35Grundlegendes fehlt und das wäre eben das es um eine Untersuchung durch den AÄD geht.
Wie also kommst du darauf das deine Leistungen eingestellt werden?

MfG FN
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 18:12:46
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 17:20:18
goingtolegend



Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27Also zählt es nicht zu meinen Mitwrkungspflichten, die Diplom Psychologin des Jobcenter  für meine Psychologin zu entbinden
Was jetzt!? Jetzt ist es deine Psychologin die die Unterlagen vom JC will. Denke mal da hast du dich verschrieben!
Deswegen wieder mal unter Vorbehalt ausgehend von deinem Eingangsthema:
Wenn du keine Aufforderung bekommen hast in der diese SPE verlangt werden um dich einer Amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen dann wüsste ich nicht was dass das JC und deren eigenen Ärzte angeht.

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27Wenn also nun eine komplette einstellung meiner leistungen als nächstes kommt, wie gehe ich dann rechtlich sofort dagegen vor?
Das kann das JC nur versuchen wenn es vorher einen VA dazu gab, also von mir erfragte
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 16:40:35Grundlegendes fehlt und das wäre eben das es um eine Untersuchung durch den AÄD geht.
Wie also kommst du darauf das deine Leistungen eingestellt werden?

MfG FN

Na, das völlig rechtswidrig einfach die Leistungen eingestellt werden, wenn ich das nicht unterschreibe. Kommt ja vor.
Ich tippe jetzt mal das schreiben ab, was ich nach dem Rübersenden meine Schweigepflichtsentbindung bekommen habe:

Vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Schweigepflichtentbindung
Diese wurde von unserer angestellten Diplom-Psychologin gepüft. Leider erfüllt sie nicht die Anforderungen für die Abforderung psychologischer Gutachten bzw. Befunde.
Ich übersende Ihnen hiermit erneut Schweigepflichtentbindungen für die von Ihnen angegebene Instutiontionen Personen (BPS für Arbeit sowie (meine ehemalige Psychologin) . Diese erfüllen die Anforderung zur Abforderung .
Sie entbinden (Jobcenter Diplom Psychologin Name) , unsere angestellte Diplom-Psychologin. Sie ist von Berufs wegen an der Strafgesetzbuch Paragraph 203 gebunden. Somit laufen Sie keine Gefahr, dass Daten missbraucht und unberechtigerweise weitergegeben werden.

Bitte senden Sie mir beide SPE bis spätestens  ...  zurück. Im Anschluss erfolgt dann die Weiterleitung an unsere Psychologin.
Vielen Dank für ihr Verständnis und ihre Mühe.


Zettel 2 :
Erklärung der Kundin/ Kunde
....
....

erkläre mich einverstanden, dass das letzte vom BPS der Agentur für Arbeit ... erstellte Gutachten dem zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters. ... zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden kann. Die Übermittlung hat per Post in einem verschlossenen Umschlag zu Erfolgen .
Adressat ist , Jobcenter Psychologischer Dienst
In diesem Zusammenhang befreie ich den BPS von der Schweigepflicht
Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig und kann jederzeit von mir widerrufen werden.


Brief 3 :
Entbindung von der Schweigepflicht für den behandelnden Psychotherapeuten/Psychiater
...
...
befreie hiermit den behandlnden ... ...
von der ärztlichen/psychologischen Schweigepflicht. Ich bin damit einverstanden, dass Befundunterlagen Untersuchungsergebnisse Krankenhausentlassungsberichte,Krankengeschichten oder ähnliche Unterlagen der Psychologin des Jobcenter zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.




Die Frage ist nun halt, muss ich das unterschreiben?
Nach deinen Äußerungen: Nein
Was passiert wenn ich es nicht unterschreibe?
Dann muss ich wahrscheinlich zu dieser Psychologin oder zur BPS zur medizinischen Untersuchung, obwohl 2018 schon eine Untersuchung stattgefunden hat?!?

Im Grunde, diese beiden Entbindungen die ich geben wollte(bzw gegeben habe9, aber nur für den ärztlichen Dienst. Sie will sie aber für ihre Psychologin und das gefällt mir nicht.
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 06:49:56
Was ist denn der Unterschied zwischen Psychologischen Dienst des Jobcenters und Berufspsychologischen Dienst ?
Kann der SB bei der Hauseigenen Mitarbeiterin (Psychologischen Dienst)  ein psychologisches Gutachten beantragen und muss ich dann dort hin gehen ?
Ich verstehe nicht den rechtlichen Unterschied, von der Agentur für Arbeit berufspsychologischen Dienst und Psychologischen Dienst des Jobcenters.
ist die amtärztliche untersuchung immer bei der agentur für arbeit oder bei der angestellten vom jobcenter?
welchen stellenwert hat denn der psychologische dienst vom jobcenter für meine leistungen die ich erhalte?
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Februar 2022, 11:47:37
goingtolegend

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 18:12:46Sie entbinden (Jobcenter Diplom Psychologin Name) , unsere angestellte Diplom-Psychologin. Sie ist von Berufs wegen an der Strafgesetzbuch Paragraph 203 gebunden. Somit laufen Sie keine Gefahr, dass Daten missbraucht und unberechtigerweise weitergegeben werden.
Ich verstehe immer noch nicht warum du die Diplom-Psychologin des JC entbinden sollst! siehe unten *
Wenn diese relevante Unterlagen von deinen Ärzten/Institutionen will muss nicht Sie von der Schweigepflicht entbunden werden sondern die dich behandelnden Ärzte/Institutionen.

*
Wenn dann frage doch mal beim JC nach wofür das sein soll und das schriftlich und verlange eine schriftliche Antwort. Das machst du sogar offiziel mit den Aufklärung.- Beratungs .- und Auskunftsparagrafen 13 - 15 SGB 1

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 18:12:46Zettel 2 :
wäre das was die Diplom-Psychologin des JC braucht.
und
Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 18:12:46Brief 3 :
auch
Was da fehlt wäre der Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X
Da es nicht dabei ist würde ich den bei beiden SPE anheften nicht nur dazulegen oder
mit dem Text des JC zwei neue erstellen und das unter die SPE setzen.
Oder gleich das schon verlinkte Muster nehmen.

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 18:12:46Die Frage ist nun halt, muss ich das unterschreiben?
1)Nach deinen Äußerungen: Nein
2)Was passiert wenn ich es nicht unterschreibe?
3)Dann muss ich wahrscheinlich zu dieser Psychologin oder zur BPS zur medizinischen Untersuchung, obwohl 2018 schon eine Untersuchung stattgefunden hat?!?
1)Wo habe ich denn behauptet das du das nicht unterschreiben musst?
Wenn dann nur wenn du nicht einverstanden bist weil der Widerspruch gegen die Weiterleitung nicht dabei ist.
2)Und dann kann dein JC wegen fehlender Mitwirkung die Leistung einstellen.
3) Das kann so nicht beantwortet werden.
Je nach dem wie das JC reagieren will stellt es die Leistung ein bis du zur Nachholung deiner Mitwirkungspflicht bereit bist
oder fordert es dich auf zu dieser Untersuchung zu erscheinen.

Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 18:12:46Sie will sie aber für ihre Psychologin und das gefällt mir nicht.
Das ist ja genau der Punkt den ich auch nicht verstehe deswegen *siehe oben

Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 06:49:56Was ist denn der Unterschied zwischen Psychologischen Dienst des Jobcenters und Berufspsychologischen Dienst ?
:weisnich: Kenne mich nur mit der normalen Ärztlichen Untersuchung ein bisserl aus.
habe da mal was in den Anhang gestellt.
Die ganzen Fragen kann ich dir deswegen nicht beantworten.
Dazu fehlt auch die Info ob du bei einer gE der Agentur für Arbeit oder bei einer Optionskommune bist!

Vllt. meldet sich jemand der da Ahnung davon hat.
Mal auffällig machen damit es stille Mitleser sehen und vllt. Antworten.

Ansonsten solltest du vllt. Ottokar fragen ob er da weiter helfen kann.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 13:51:52
Sie hat zu mir am Telefon gesagt, sie sprach von vermitteln,
und auch hat sie mal gesagt, das sie diese entbindungen benötigt um die unterlagen zu vervolständigen über mich ,
was ja plausibel ist, habe über 3 jahre nichts mehr von dem jobcenter gehört
im grunde will sie wohl irgendwas wissen, ob ich arbeitsfähig oder erwerbsfähig oder sowas bin
damit sie mich wahrscheinlich in eine maßnahme stecken kann . nur meine vermutung

Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 14:48:57
schau mal , die vorlage ist zwar in kästchen form für das krankenhaus, aber was hälst du davon? wird das durchgehen?
für die kästchenform bin ich noch zublöde, dies im openoffice zu machen  :flag:
eine zeitliche begrenzung der schweigepflicht will ich nicht reinmachen,

schau mal bitte, ob ich da was falsch gemacht habe, für bps muss ich noch machen

ahja nen fehler gefunden ärzte, , auf ärztin ändern

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Februar 2022, 15:35:25
goingtolegend

Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 14:48:57ahja nen fehler gefunden ärzte, , auf ärztin ändern
und bei dem Widerspruch zur Datenübermittlung machst du im ersten Satz aus "Ihm" am besten "Ihr".

Die Form ist nicht so wichtig. Wichtig ist das Schweigepflicht drüber steht und unten die Unterschrift. Natürlich mit vernünftigem Inhalt dazwischen.

Diesmal kann man es wenigstens lesen.
Frage:
warum hast du den Anhang nicht geöffnet schließlich geht es da um die richtige Vorgehensweise wie es vom Träger gemacht werden soll? Das könnte vllt. sogar deine Fragen aus dem vorvorletzten Beitrag beantworten.

Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 13:51:52Sie hat zu mir am Telefon gesagt, sie sprach von vermitteln,
und auch hat sie mal gesagt, das sie diese entbindungen benötigt um die unterlagen zu vervolständigen über mich ,
Wer?
Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 13:51:52was ja plausibel ist, habe über 3 jahre nichts mehr von dem jobcenter gehört
Nein ist nicht plausibel!
Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 13:51:52im grunde will sie wohl irgendwas wissen, ob ich arbeitsfähig oder erwerbsfähig oder sowas bin
Dafür kann sie in die Akte schauen und dafür
Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 13:51:52damit sie mich wahrscheinlich in eine maßnahme stecken kann
Muss sie in die Akte schauen.

Mach mir (und den anderen Usern ) mal einen gefallen. Lies dir die Netiquette  (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0) durch und halte dich wenigstens an ein paar Punkte wie das Zuteilen von Zitaten
•  Wenn Du mit Deinem Beitrag jemanden meinst, dann sprich Ihn auch mit seinem Nicknamen an, damit jeder weiß, wen Du meinst.
und dem ausführlichen Schreiben von Vorgängen.
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.
Die ewige Sucherei und Nachfragerei geht an die Nerven.
Danke!

MfG FN
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 16:10:54
danke Fettnäpfchen für deine Hilfe, ich habe das Ihm in Ihr umgeändert.
Ich habe jetzt die beiden Schreiben fertig, es könnte aber auch sein, das die psychiaterin im krankenhaus ist, das ich den wiederspruch der Datenübermittlung, seperat anheften sollte ?
was meinst du ?

mit den zitieren habe ich hier meine probleme, ich kann es bisher nicht,

kannst du auf beide fertige schrieben bitte nochmal drüber schauen, oder ob ich was ändern oder weglassen sollte ?
danke für deine hilfe


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Ottokar am 05. Februar 2022, 14:12:34
Zitat von: goingtolegend am 03. Februar 2022, 16:49:27
Also zählt es nicht zu meinen Mitwrkungspflichten, die Diplom Psychologin des Jobcenter  für meine Psychologin zu entbinden?
Das zählt nicht zu den Mitwirkungspflichten, vielmehr ist diese Forderung rechtswidrig, da es keine rechtliche Grundlage dafür gibt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Februar 2022, 11:47:37Ich verstehe immer noch nicht warum du die Diplom-Psychologin des JC entbinden sollst! siehe unten *
Wenn diese relevante Unterlagen von deinen Ärzten/Institutionen will muss nicht Sie von der Schweigepflicht entbunden werden sondern die dich behandelnden Ärzte/Institutionen.
Diese Befunde gehen die Diplom-Psychologin des JC aber nunmal nichts an.

Wenn das JC Bedenken hat, dass die psychischen Probleme die Vermittlung und Eingliederung erschweren, muss es gemäß § 44a SGB II den äD der AfA einschalten, der hat auch eine psychologische Abteilung. Und nur gegenüber dem äD der AfA besteht dann gemäß § 62 SGB I eine Mitwirkungspflicht.
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 05. Februar 2022, 15:55:03
Ottokar was ist wenn die SB den Psychologischen Dienst ihres Jobcenters einschaltet(also die dipl.psych)  und  dieser dienst beauftragt wird, ein gutachten zuerstellen? muss ich dann dort auftauchen , wenn eine rechtsfolgenbelehrung dabei ist?
was ist wenn sie das nicht unterschreiben als verletzung der mitwirkungspflichten sieht und die leistungen komplett einstellt? 
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Ottokar am 05. Februar 2022, 17:14:33
§ 44a SGB II ist bindend, d.h. ausschließlich der äD der AfA darf "im Auftrag des JC" die Erwerbsfähigkeit feststellen.

Unabhängig davon ist über § 16a SGB II eine psychosoziale Betreuung möglich, hier handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung, zu der das JC niemanden verpflichten kann.

Auch die Eignungsfeststellung nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 32 SGB III, welche durch den berufspsychologischen Service der BA oder auch externe Psychologen erfolgt, ist gemäß § 32 SGB III freiwillig, da diese Maßnahme ausdrücklich das Einverständnis des zu Untersuchenden voraussetzt.
Eine Mitwirkung kann hierbei mangels gesetzlicher Grundlage jedoch imho nicht gefordert werden, insbesondere kann diese nicht auf § 62 SGB I gestützt werden, da diese Regelung nur für Untersuchungen gilt, welche für die Entscheidung über eine beantragte Sozialleistung erforderlich sind.
Eine Eignungsfeststellung nach § 32 SGB III dient jedoch nicht der Entscheidung über eine beantragte Sozialleistung, sondern zur Verbesserung der Vermittlung, und setzt dazu einen bereits festgestellten Anspruch auf die Sozialleistung (SGB II/III) voraus.
Lediglich in Bezug auf die Finanzierung von Eingliederungsmaßnahmen kann § 62 SGB I i.V.m. § 32 SGB III in Betracht kommen.
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 05. Februar 2022, 17:33:38
ottokar,und was schlägst du vor, wie soll ich mich jetzt verhalten, soll ich ihr gar nicht antworten auf ihre forderung?
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Ottokar am 05. Februar 2022, 19:51:42
Da ich nicht weis, welchem Zweck diese Untersuchung dienen soll und welche Begründung das JC für die Schweigepflichtentbindungen genannt hat, kann ich diese Frage nicht beantworten.
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 06. Februar 2022, 14:32:49
geschrieben von ihr: der grund ist zur vervollständigung ihrer unterlagen, will sie das psychologische gutachten von der agentur für arbeit bzw die psychologin vom jobcenter und sie bekam von jemanden mit , das ich nicht mehr in  psychischer behandlung bin und sie wollen dann auch den entlassungsbericht

das psych.gutachten der AfA ist sehr gut geschrieben und trifft voll zu , das arbeitsgutachten habe ich aber nie gesehen, dürfen sie nicht rausgeben,
ich gehe morgen mal zu meiner ärztin und hole mir den entlassungsbericht, weiss nicht was da drin steht,

muss ich das dann nun unterschreiben , ich denke ja oder?
ich verstehe auch nicht, theoretisch müsste sie ja das arbeitsgutachten haben, warum brauch das jetzt denen ihre psychologin alles?
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2022, 16:14:53
goingtolegend

Zitat von: goingtolegend am 04. Februar 2022, 16:10:54mit den zitieren habe ich hier meine probleme, ich kann es bisher nicht,
Absolut simpel.
Du markierst den Text auf den du Antworten willst gehst dann oben rechts auf Zitat einfügen und im Antwortfenster taucht es dann als dem entsprechenden User zugeteiltes Zitat.

Also so:
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Februar 2022, 11:47:37Vllt. meldet sich jemand der da Ahnung davon hat.
Mal auffällig machen damit es stille Mitleser sehen und vllt. Antworten.
farbliche Markierungen musst du nachdem selber machen.

Ottokar danke dass du da mithilfst ich weiß da nicht mehr weiter und es dreht sich (fast) schon im Kreis.
Die Frage
Zitat von: Ottokar am 05. Februar 2022, 19:51:42welche Begründung das JC für die Schweigepflichtentbindungen genannt hat, kann ich diese Frage nicht beantworten.
ist zwar beantwortet aber irgendwie so das ich nicht weiß was ich darauf antworten soll und die Bitte entsprechende Schreiben einzustellen wird nicht erfüllt.
Sondern nur abgetippt und heute kam zu dem eine Ergänzung:
Zitat von: goingtolegend am 06. Februar 2022, 14:32:49und sie bekam von jemanden mit , das ich nicht mehr in  psychischer behandlung bin und sie wollen dann auch den entlassungsbericht
also Salamitaktik, anstelle das komplette Schreiben für eine evtl. bessere Antwort einzustellen.
Ähnlich wie bei der Nachfrage:
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 16:40:35Grundlegendes fehlt und das wäre eben das es um eine Untersuchung durch den AÄD geht.
da hätte man dann (evtl.) Überblick.
und dazu
Zitat von: Ottokar am 05. Februar 2022, 14:12:34
Zitat von: Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Februar 2022, 11:47:37
    Ich verstehe immer noch nicht warum du die Diplom-Psychologin des JC entbinden sollst! siehe unten * Anm. von mir: die Nachfrage ob es eine Wortverdreherei war die nicht beantwortet wird
    Wenn diese relevante Unterlagen von deinen Ärzten/Institutionen will muss nicht Sie von der Schweigepflicht entbunden werden sondern die dich behandelnden Ärzte/Institutionen.

Diese Befunde gehen die Diplom-Psychologin des JC aber nunmal nichts an.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Februar 2022, 16:40:35aber doch nicht für oben geschriebenes dafür gibt es keine Rechtsgrundlage und geht das JC/SB nichts an.

MfG FN
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 06. Februar 2022, 17:58:50
Soll ich es nochmal zusammenfassen?
Der SB hat von jemanden mit bekommen, das ich nicht mehr in Behandlung bin.
Daraufhin kam die Aufforderung ohne Paragraphen zur Unterlagenvervollständigung von 3 Schweigepflichtentbindungen. Für die  Jobcenter-Psychologin, Dritte  und BPS, meine Psychologin
Ich schicke eine modifizierte Schweigepflichtentbindung mit befreiung für BPS Arzt und meiner Psychologin> für den Ärztlichen Dienst.
Daraufhin kommt,  "Leider erfüllt sie nicht die Anforderungen für die Abforderung psychologischer Gutachten bzw. Befunde."
Mit wieder den Schweigepflichtentbindungen für die Jobcenter Psychologin für BPS und meiner Psychologin. Mit Aufforderung zu einem Datum, dies abzugeben.

Mehr war es nicht.
Ich will nur wissen, wenn ich das nicht unterschreibe, was die Konsequenzen sein könnten in jeglicher Weise und ob die Forderungen nun rechtswidrig sind oder nicht.
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Ottokar am 07. Februar 2022, 11:10:44
Ich frage zum letzten Mal nach: Handelt es sich um eine Mitwirkungsaufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung und Frist, oder nur um eine "Bitte"?
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 07. Februar 2022, 12:24:56
um eine Bitte
da ist keine rechtsfolgenbelehrung,
mein schreiben sie jetzt aktuelle so aus:
muss kurz 11 min warten, neuen beitrag erstellen, bei ändern, kann ich nichts hochladen
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 07. Februar 2022, 12:43:36
Würde mich über verbesserungsvorschläge sehr freuen, oder ob ich es überhaupt schicken soll

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Ottokar am 07. Februar 2022, 16:02:59
Zitat von: goingtolegend am 07. Februar 2022, 12:24:56
um eine Bitte
da ist keine rechtsfolgenbelehrung,
Dann würde ich das ignorieren.
Titel: Re: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 09. Februar 2022, 18:28:17
Ich habe mich für das ignorieren der Forderung entschieden. Werde euch auf dem Laufenden halten, was als nächstes kommt.
Gehe mal von Ärztlicher Untersuchung der Diplom Psychologin aus oder Entzug der Leistungen oder AfA  untersuchung(das einzige was für mich in ordnung wäre) .

Schauen wir mal.
Vielen Dank Ottokar und Fettnäpfchen soweit für die Hilfe.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 11:20:24
Ich war jetzt gerade beim Termin. Anwesend war meine SB und die nicht EXTERNE > sie sagt interne psychologische Mitarbeiterin des Jobcenters, war mit anwesend.

Sie wollen von mir , das ich die Schweigepflichtentbindung für das Psychologische Gutachten der  Agentur für Arbeit vom 2018. Das der damalige Psychologe zur Leistungsfähigkeit erstellt hat, abgebe. (Blatt  hingelegt, Stift lag schon von Anfang an da)


Sie meinten, wenn ich das nicht abgebe, müssten sie eben ein neues Gutachten beantragen. Dafür wäre angeblich im Topf nicht genug Geld da , weil das 800 Euro kosten würde. Das Gutachten würde dann aber nicht von der AfA gemacht werden, sondern von der INTERNEN Psychologin die anwesend war bzw. jemand der verfügbar ist. Sie hat mir aber schon indirekt zu erkennen gegeben das es die Psychologin sein wird, die anwesend ist.

Sie haben mir die Standard Schweigepflichtsentbindung für die Afa hinterlegt, Wo im verschlossenen Umschlag die INTERNE Psychologin des Jobcenters(die anwesend war) das psychologische Gutachten von der Afa  erhalten würde

Nun die Fragen:
Sollte ich mich weigern, bin ich dann verpflichtet bei dieser INTERNEN Psychologin des Jobcenters meine Leistungsfähigkeit von 0 ,also neu einschätzen zu lassen, bzw. mitzuwirken?
Oder ist dafür immer noch die Agentur für Arbeit zuständig?
Weil ich es im Gedächnis habe, das die Agentur für Arbeit dafür zuständig ist.
Die meinten, das es nicht so wäre, das genau deswegen, diese Psychologin im Jobcenter angestellt wäre, um sowas zumachen.

Ich persönlich will nur zur AfA und nicht zu dieser internen Psychologin des Jobcenters.

Es war für mich das erste mal, so intensiv und die haben mir gewaltig den Kopf gewaschen.> 1 Stunde lang.
Unterschrieben habe ich nichts, weil ich der Überzeugung war, das ich das nicht unterschreiben muss.

Auch sagen sie, das in meiner Akte kein Arbeitsgutachten vorhanden wäre.
Wobei ich doch bei der Agentur für Arbeit . Sie hat also nicht womit sie mich vermitteln könnte, meinte sie.
Weil ich gesagt ehabe es wurde doch ein Psychologisches und ein Arbeitsgutachten erstellt. Sie haben doch das Arbeitsgutachtne, aber sie meinte Nein.
Ich war mir Beistand dort.


Ich hätte dazu jetzt 1 Monat Zeit das zu unterschrieben, oder sie müsste es der Leistungsabteilung geben. Wegen Mitwirkung?!?
Die waren sehr nett und freundlich, das ändert aber nichts daran, das ich ungerne meine persönl.Daten an irgendwen weitergebe.

Ich habe schonmal was hingeschickt wegen Mitwrkung, aber wegen der Form dürfen Sie das nicht akzeptieren. Lad ich mal Hoch

Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: rioreisender am 19. Juli 2022, 11:37:24
Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 11:20:24Sie meinten, wenn ich das nicht abgebe, müssten sie eben ein neues Gutachten beantragen. Dafür wäre angeblich im Topf nicht genug Geld da , weil das 800 Euro kosten würde.
Ist das Dein Problem?
Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 11:20:24Ich war mir Beistand dort.
Gut.
Zum Gutachten: Auf der einen Seite trifft Dich eine grundsätzliche Mitwirkungspflicht, die auch die Bereitschaft umfassen kann, hinsichtlich der weiteren Erwerbsmöglichkeiten ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen. Hierfür muss es allerdings tatsächliche und medizinische Gründe geben. Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet, an der Erstellung eines psychologischen Gutachtens mitzuwirken. Ein Grund kann sein, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.

Auf der anderen Seite hast Du natürlich das Recht, die Anordnung solcher Maßnahmen überprüfen zu lassen und Dich mit entsprechenden Argumenten dagegen zur Wehr zu setzen. Eine grundsätzliche Mitwirkungspflicht bedeutet nicht, dass man alles von Dir "zur Vervollständigung" Deiner Unterlagen, wie Du weiter oben selbst schreibst, verlangen darf.

Lass Dir zunächst einmal den Grund für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens schriftlich geben.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 12:23:09
Zitat von: rioreisender am 19. Juli 2022, 11:37:24
Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 11:20:24Sie meinten, wenn ich das nicht abgebe, müssten sie eben ein neues Gutachten beantragen. Dafür wäre angeblich im Topf nicht genug Geld da , weil das 800 Euro kosten würde.
Ist das Dein Problem?
Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 11:20:24Ich war mir Beistand dort.
Gut.
Zum Gutachten: Auf der einen Seite trifft Dich eine grundsätzliche Mitwirkungspflicht, die auch die Bereitschaft umfassen kann, hinsichtlich der weiteren Erwerbsmöglichkeiten ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen. Hierfür muss es allerdings tatsächliche und medizinische Gründe geben. Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet, an der Erstellung eines psychologischen Gutachtens mitzuwirken. Ein Grund kann sein, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.

Auf der anderen Seite hast Du natürlich das Recht, die Anordnung solcher Maßnahmen überprüfen zu lassen und Dich mit entsprechenden Argumenten dagegen zur Wehr zu setzen. Eine grundsätzliche Mitwirkungspflicht bedeutet nicht, dass man alles von Dir "zur Vervollständigung" Deiner Unterlagen, wie Du weiter oben selbst schreibst, verlangen darf.

Lass Dir zunächst einmal den Grund für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens schriftlich geben.
Die Psychologin meinte sie will das Afa psychologische Gutachten haben, damit sie der SB sagen kann, was für die vermittlung wichtig ist.

Ich überlege gerade tatsächlich ihr die kopie des psycholog. gutachten zu schikcen, also dieser internen psychologin des jobcenters.

Das Vertrauen ist durch das Gespräch jetzt schon leicht erschüttert, wenn ich mir vorstelle ,ich müsste dann noch von ihr begutachtet werden und bin von ihrem urteilsvermögen abhängig.
dann würde ich mich zu meinen gunsten lieber auf das aktuelle gutachten von 2018 berufen.
Deswegen eben die Frage, wenn ein neues Gutachten in Auftrag gegeben wird , und sie die jenige sein soll, die interne Psychologin des Jobcenters. Ist das dann rechtlich einwandfrei oder macht das nur der Psychologe der AfA ?


Naja das Gutachten ist 4 Jahre her, da kann man genug Gründe finden, ein neues Gutachten zuerstellen oder nicht?

Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: rioreisender am 19. Juli 2022, 12:26:22
"Meinen" können die viel.

Hast Du den Grund für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens schriftlich vorliegen?
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 12:52:18
Zitat von: rioreisender am 19. Juli 2022, 12:26:22"Meinen" können die viel.

Hast Du den Grund für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens schriftlich vorliegen?

Kannst du mir ein kurzes schreiben mit paragrphen sätze erstellen, auskunft, sachstandfrage? weiss nicht, wie ichs schreiben soll

dann schick ich ihr das noch per fax zu

die haben mich heute außeinander genommen, und mich voll aus der reserve gelockt, bin noch psychisch fertig von der 1 stunde,
und bin auch total verwirrt  , was ich muss und was nicht,
auf einstellung meiner leistungen habe ich auch kein bock,
in der praxis ist es nochmal schwerer, als mündl. zu wissen was man darf und was nicht, die sätze sind schnell gesagt   :wand:
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: rioreisender am 19. Juli 2022, 13:45:27
Textvorschlag, ggf anzupassen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie verlangen von mir eine Schweigepflichtsentbindung bzw. die Erstellung eines psychologischen Gutachtens durch Ihre hausinterne Psychologin. Sie haben diese Forderung im Gespräch am 19.07.2022, das durch meinen Beistand begleitet wurde, lediglich mündlich wiederholt.

Im Gespräch vom 19.07.2022 kündigen Sie für den Fall, dass ich die Schweigepflichtsentbindung nicht unterschreibe, zudem an, den Vorgang der Leistungsabteilung zu geben.

Im Nachgang zu unserem Gespräch vom 19.07.2022 teilen Sie mir daher bitte innerhalb von 10 Tagen Eingang hier nach Kenntnisnahme des vorliegenden Schreibens mit rechtsmittelfähigem Bescheid mit, auf welche Rechtsgrundlage Sie sich hierfür berufen wollen. Im übrigen behalte ich mir vor, den Vorgang gerichtlich überprüfen zu lassen.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Juli 2022, 15:01:32
goingtolegend

Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 11:20:24Nun die Fragen:
Bei psychologischen Gutachten kenne ich mich nicht aus.
Ich empfehle dir dringend abzuwarten was Ottokar zu deinen neuen Nachfragen schreibt. Da er hier ja involviert ist "ploppt" das bei Ihm ja auch auf und bis jetzt hat er wenn er schon beteiligt ist immer geantwortet. Du hast einen Monat Zeit also keine falsche Hektik und die Ruhe bewahren bevor du voreilig handelst und vermeidbare Fehler begehst!

Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 11:20:24Sie meinten, wenn ich das nicht abgebe, müssten sie eben ein neues Gutachten beantragen. Dafür wäre angeblich im Topf nicht genug Geld da , weil das 800 Euro kosten würde.
Persönlich bin ich der Meinung dass die dich über den Tisch ziehen wollen.
Erinnert mich daran das die bei mir mal versucht haben ein AÄAtest über das Vermitlungsbudget zu veranlassen in das ich sogar in Vorleistung hätte gehen sollen und darüber hinaus das Ganze so hingestellt wurde das es von mir in Auftrag gegeben wurde und mit meiner Unterschrift hätte ich das bestätigen sollen.

Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 11:20:24Ich habe schonmal was hingeschickt wegen Mitwrkung, aber wegen der Form dürfen Sie das nicht akzeptieren. Lad ich mal Hoch
Mach mal und die Schweigepflichtsentbindung am besten auch gleich!

MfG FN

Edit : das untere hat anscheinend schon stattgefunden:
Quelle reiche ich nach geht jetzt anscheinend nicht und heißt:
Praxisleitfaden zur Einschaltung des Berufspsychologischen Service im Bereich des SGB II und SGB III.pdf
2.1.4.2 Gemeinsame Fallbearbeitung
Die Psychologin oder der Psychologe nimmt am Gespräch mit der Kundin oder dem Kunden
(und ggf. weiteren Personen) teil und unterstützt die Fachkraft direkt im Gespräch. Je nach
Anliegen der Fachkraft können diagnostische Informationen gewonnen oder Hilfe in schwie-
rigen Gesprächssituationen gegeben werden. Auf Wunsch können die Ergebnisse in einer
Psychologischen Stellungnahme festgehalten werden.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: rioreisender am 19. Juli 2022, 15:08:56
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Juli 2022, 15:01:32Persönlich bin ich der Meinung dass die dich über den Tisch ziehen wollen.
+1

Das Jobcenter hat also keine 800 EUR im Topf?  :lachen:
Ich würde sagen:
1. nicht Dein Problem (siehe oben)
2. wer die Musik bestellt, bezahlt.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Juli 2022, 15:50:23
goingtolegend

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Juli 2022, 15:01:32Quelle reiche ich nach geht jetzt anscheinend nicht und heißt:
s. Anhang

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 16:38:10
Hallo Fettnäpfchen und danke rioreisender für den Text.
(https://bilderupload.org/image/56e241107-schweigeee.jpg)


Das hatte ich hingeschickt(unten datum unterschrift von mir) , darauf kam zurück, das es von der Form nicht in ordnung geht. Heute fragte ich die Psychologin, das die AfA dies nicht annehmen würde und dann fragte ich, wie würde sie es denn annehmen? na, das was jetzt vor ihnen liegt und da müsste noch eine stelle sein wo ich meine unterschrift drunter geben kann
Dafür habe ich noch ein Schreiben letztes mal fertig gemacht, was ich jetzt auch mal noch hochstelle, aber noch nicht versendet habe, dadurch würde sie sicher das psychologische gutachten bekommen:
(https://bilderupload.org/image/298f41374-schwe.jpg)
Den gleichen Wortlaut habe ich heute auch so wieder bekommen, ich habe das nur abgeändert. Ottokar hat mir ja das letzte mal geraten nicht darauf zu antworten. Ich muss es ja jetzt auch nicht. Ich würde sagen, die sind noch rücksichtsvoll zu mir und haben die harte Gangart noch nicht eingeschalten. Nur meine Vermutung
Die ärztliche Schweigepflicht meiner Psychiaterin wollen sie gar nicht mehr

Mich interessiert halt , ob ich dann zu dieser INTERNEN Psychologin des Jobcenters gehen muss. Wenn ich ihr das Gutachten nicht aushändige oder ob ich dann wieder zur AfA muss Ich will nicht zu der internen Psychologin gehen, für die Überprüfung meiner Leistungsfähigkeit bezügl. Psychologisches Gutachten.
Die meinten zu mir, das wäre die rechtliche Handhabe dann und das sie genau dafür bezahlt wird , sowas zu erstellen. Nachdem ich mich eben nicht mit den Schweigeentbindungen mehr gemeldet habe(Ottokar hat das hier empholen) , kam dann jetzt nach Monaten dieses heutige Zusammensetzen, das ich das unterschreibe für die AfA, damit sie das Gutachten Kriegen. Damit die SB mich vermitteln kann. Es leuchtet für mich nur nicht ein, warum die SB kein Teil A oder B zur Vermittlung haben kann. Der SB meinte, das es von der Vorgängerin die in Rente gegangen ist vernichtet worden ist und das sie das MÜSSEN.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: rioreisender am 19. Juli 2022, 17:01:10
Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 16:38:10Die meinten zu mir, das wäre die rechtliche Handhabe dann
:lachen: 
Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 16:38:10Damit die SB mich vermitteln kann.
:lachen:
Zitat von: goingtolegend am 19. Juli 2022, 16:38:10Der SB meinte, [...] das sie das MÜSSEN.
:lachen:
Wie gesagt, MEINEN können die viel. Nochmal: Lass Dir die rechtliche Grundlage schriftlich geben.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Ottokar am 19. Juli 2022, 19:52:28
Mal zum Nachdenken: wenn die Psychologin beim JC angestellt ist, wieso kostet dann das von dieser Psychologin erstellte Gutachten das JC Geld?
Im Übrigen hätte ein solches Gutachten mangels gesetzlicher Befugnis und Regelung keinerlei rechtliche Wirkung.

Eine Mitwirkungspflicht gegenüber dem JC besteht hier nicht bzw. kann hier nicht eingefordert werden.
Lt. § 44a SGB II ist hier der äD der AfA zuständig, nur diesem gegenüber besteht eine Mitwirkungspflicht, die sich aus § 62 SGB I ergibt.
Bei Optionskommunen ist stattdessen die RV zuständig (§ 2 der Vereinbarung zwischen dem Deutschen Landkreistag und der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden im Sinne des SGB II).

Ist das ein richtiges JC, oder eine Optionskommune?
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 20. Juli 2022, 02:47:35
Zitat von: Ottokar am 19. Juli 2022, 19:52:28Mal zum Nachdenken: wenn die Psychologin beim JC angestellt ist, wieso kostet dann das von dieser Psychologin erstellte Gutachten das JC Geld?
Im Übrigen hätte ein solches Gutachten mangels gesetzlicher Befugnis und Regelung keinerlei rechtliche Wirkung.


Bei Optionskommunen ist stattdessen die RV zuständig (§ 2 der Vereinbarung zwischen dem Deutschen Landkreistag und der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden im Sinne des SGB II).

Ist das ein richtiges JC, oder eine Optionskommune?

Ich habe darüber nachgedacht und ich finde, du hast vollkommen recht. I Ist mir auch nicht aufgefallen, warum das Jobcenter für Gutachten extra bezahlen sollte, wenn Sie doch angestellt ist.

Ich habe mal näher recherchiert und bei Wikipedia ist der Landkreis als  Optionskommune gelistet.
Dann habe ich noch die Psychologin recherchiert, sie wird als Psychologischer Dienst auf der Webseite vom Jobcenter geführt.
Da stehen auch die Aufgabenbereiche, wenn ich die Kopiere, könnte man aber leicht rausfinden, in welchem Jobcenter ich bin.

Gehört der Psychologische Dienst des Jobcenters zum Ärztlichen Dienst der Bundesagentur/Agentur für Arbeit?
Wenn ja, wäre ich dann verpflichtet bei dieser Person, das Gutachten erneut erstellen zu lassen. Steht der Person mein psychologisches Gutachten zu ?
Ich frage mich dann, warum das Psychologische Gutachten, dann von der Bundesagentur/AfA erstellt worden ist?  Ich kann mich schwach erinnern, das eine Mitarbeiteirn zur mir damals sagte: das diese Psychologin im Babyjahr war und deshalb die AfA beauftragt worden ist

Ich habe mich da zu sehr von externe und interne Psychologin verwirren lassen beim Gespräch. Dieses Wortkauderwelsch ist so verwirrend. 
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Ottokar am 20. Juli 2022, 09:39:25
Zitat von: goingtolegend am 20. Juli 2022, 02:47:35Gehört der Psychologische Dienst des Jobcenters zum Ärztlichen Dienst der Bundesagentur/Agentur für Arbeit?
Ein ganz klares: Nein.

Bei der Organisationsstruktur der sog. Optionskommune ist die Kommune selbst für die Ausführung des gesamten SGB II zuständig. Das JC ist de facto eine Fachabteilung/Amt deiner Kommune.
Im Vergleich dazu bestehen "normale" JC aus einer Gemeinschaft aus Kommune und AfA, weshalb dort das JC auch Zugang zum äD der AfA hat.
Die alleinige Zuständigkeit der Kommune hat zur Folge, dass das JC hier keinen Zugang zum äD der AfA hat. Die Optionskommune bedient sich deshalb alternativ entweder ihres Gesundheitsamtes, wobei dessen Feststellung mangels gesetzlicher Regelung rechtlich nicht bindend ist und lediglich der Vrbereitung einer Feststellung der Erwerbsfähigkeit durch die DRV dienen kann, oder wendet sich gleich an die DRV Bund.
Hier mal die rechtliche Grundlage dafür:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/05_Normen_und_Vertraege/11_Verlautbarungen/vb_lktag_va70_zusarb_beurt_efwf_asuch_sgb2_2013.pdf

Warum damals der äD der AfA dieses Gutachten erstellt hat, kann ich nicht beantworten. Möglicherweise hattest du damals zusätzlich Anspruch auf ALG I, oder deine Kommune hat einen Vertrag mit dem äD der AfA geschlossen. Ein solcher Vertrag berechtigt zwar den äD der AfA dazu tätig zu werden, jedoch käme das JC damit nicht automatisch an das Gutachten. Dazu wäre eine zusätzliche Schweigepflichtentbindung erforderlich, die aber i.d.R. im Begutachtungsverfahren mit abgefordert wird. Entweder liegt diese nicht mehr vor, oder ist abgelaufen, oder wurde nie erteilt.

Grundlegend stellt sich hier die Frage: Wozu benötigt das JC das Gutachten des äD der AfA?
Diese Begründung ist für jede Art der Mitwirkungsforderung oder Datenerhebung grundsätzliche Voraussetzung.

- Geht es um die Optimierung der Vermittlung i.S.d. Zumutbarkeit? Dann kann es sinnvoll sein, den öffentlichen Teil des Gutachtens (Teil B) dem Gesundheitsamt/psych. Dienst zur Verfügung zu stellen. Hier würde ich das jedoch nicht das JC von der Schweigepflicht entbinden, denn das JC selbst hat keinen Anspruch auf diese sensiblen med. Daten aus Teil A, sondern ich würde selbst Teil B des Gutachtens beim äD der AfA anfordern und in einem persönlichen Gespräch der Psychologin des JC vorlegen.
- Geht es um die Erwerbsfähigkeit, würde ich auf die Zuständigkeit der DRV und die o.g. rechtliche Grundlage verweisen.
- "zur Datenvervollständigung" gehen das JC diese sensiblen med. und pers. Daten einen Scheißdreck an! Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine solche Forderung/Datenerhebung. Das gilt auch für weitergehende Auskünfte und Datenerhebungen, u.a. den zuvor erwähnten Entlassungsbericht.
Allenfalls könnte man in einem Rentenverfahren in Betracht ziehen, diese Daten der DRV offenzulegen.
Du bist auch nicht verplichtet, dich von einem JC eigenen oder beauftragten Dritten Psychologen begutachten zu lassen! Auch dafür gibt es mangels gesetzlicher Regelung keine rechtliche Grundlage!

Du solltest in Betracht ziehen, dich beim Landesdatenschutzbeauftragten über diese - wiederholt und in eindeutig nötigender Form vorgebrachten - rechtlich unzulässigen und unbegründeten Forderungen zu beschweren.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: rioreisender am 20. Juli 2022, 10:17:11
Zitat von: Ottokar am 20. Juli 2022, 09:39:25- "zur Datenvervollständigung" gehen das JC diese sensiblen med. und pers. Daten einen Scheißdreck an! Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine solche Forderung/Datenerhebung. Das gilt auch für weitergehende Auskünfte und Datenerhebungen, u.a. den zuvor erwähnten Entlassungsbericht.
Allenfalls könnte man in einem Rentenverfahren in Betracht ziehen, diese Daten der DRV offenzulegen.
Du bist auch nicht verplichtet, dich von einem JC eigenen oder beauftragten Dritten Psychologen begutachten zu lassen! Auch dafür gibt es mangels gesetzlicher Regelung keine rechtliche Grundlage!

Du solltest in Betracht ziehen, dich beim Landesdatenschutzbeauftragten über diese - wiederholt und in eindeutig nötigender Form vorgebrachten - rechtlich unzulässigen und unbegründeten Forderungen zu beschweren.

+1
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 20. Juli 2022, 11:33:33
Also, es ging bei dem Gespräch darum, das sie meinten, das die Psychologin schriftl. das psychologische Gutachten bekommt. Um Enschränkungen der SB mitzuteilen. Dabei kam auch das Wort Zumutbarkeit nach Paragraph 10 kurz zu Wort. Und auch die Übergabe zur Leistungsabteilung für die Mitwirkungsaufforderung, als indirekte Drohung.
Also, um die Vermittlung wohl zu verbessern, war der Grund.
Ich habe der SB aber ganz klar gesagt, was für eine Maßnahme ich benötige , darauf meinten die, sie brauchen das schriftl. mit dem psych. Gutachten. Da fing es bei mir schon an zu rattern und habe ich nicht verstanden.

Soll ich jetzt erstmal schriftl. die Begründung(wie rioreisender mir gesagt hat)  einholen, weswegen, sie das psychologische Gutachten oder die Schweigepflichtsentbindung der  berufspsychologischen Abteilungen brauchen?
Oder soll ich der Psychologin des Jobcenters, eine Kopie des psych. Gutachten zukommen lassen.
Ich weiß nicht ob das psych. Gutachten Teil a oder Teil B ist.
Die meinten damals zu mir, das mir das vermittlungsgutachten, nicht zusteht bei der AfA.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: rioreisender am 20. Juli 2022, 11:51:41
Die meinen ja ganz schön viel. Ich kann es nur wiederholen: lass Dir vor irgendeinem weiteren Schritt die Rechtsgrundlage schriftlich geben. Ansonsten drehen wir uns bis dahin im Kreis.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Yasha am 20. Juli 2022, 13:23:25
Zitat von: goingtolegend am 20. Juli 2022, 11:33:33Also, es ging bei dem Gespräch darum, das sie meinten, das die Psychologin schriftl. das psychologische Gutachten bekommt. Um Enschränkungen der SB mitzuteilen.
Also, um die Vermittlung wohl zu verbessern, war der Grund.

Soll ich jetzt erstmal schriftl. die Begründung(wie rioreisender mir gesagt hat)  einholen, weswegen, sie das psychologische Gutachten oder die Schweigepflichtsentbindung der  berufspsychologischen Abteilungen brauchen?

Ich kenne den Auftrag der OK Uckermark, welche gerade aktuell solch eine Begutachtung durch eine Psychologin neu beauftragt hat -mittels Unterlagen aus der vorherigen Ausschreibung dazu. Im Grunde sind die faktischen Beweggründe  für eine solche Begutachtung ähnlich gelagert, vermute ich stark.

Wenn Dir gegenüber aber im Vorfeld solch ein Verhalten begegnet, dann dürfte es darum gehen, dass die Psychologin auch hier bestätigen soll, was die SB bislang nur einschätzt und vermutet:

Nämlich neben Vermittlungshemmnissen oder Rahmenbedingungen erhebliche arbeitsmarktrelevante psychische Beeinträchtigungen und /oder

Anhaltspunkte für das Nichtvorliegen der Erwerbsfähigkeit gemäß § 8 SGB II

Für eine Entscheidung deswegen kann eine pychologische Begutachtung hilfreich sein., so der Tenor der meisten Beauftragungen.

Und so jedenfalls sinngemäß die Grundlage dessen beispielsweise bei JC  Uckermark,welche, nach meiner gefestigten Vermutung,sehr wahrscheinlich bei Dir zutreffend sein könnte.

Also nur Hypothesen, was SB und Psychologin anbelangt. Also eher eine Sachlage, die eher nichts Gutes ahnen lassen., weil da durchaus Willkür nicht ausgeschlossen ist, nach meiner Meinung.

Ich selbst würde solche Begutachtungen nicht in Bausch und Bogen zustimmen, nur wegen Vermutungen, wenn ich nicht selbst eine solche Vermutung hätte oder entsprechende Anhaltspunkte kenne.

Wenn Du  zudem  die angeblichen Anhaltspunkte der SB überhaupt nicht kennst - oder den gesamten Auftrag der Psychologin im Detail -wie willst du da beurteilen , ob das alles überhaupt verhältnismäßig ist?

Denn die  Standard  Zielsetzungen der Psychologin  -analog dessen - könnte enorm sein. Und könnte dann mithin die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit sein § 8 SGB II in V. mit 44a SGB II und beeinhalten.

Und -besonders heikel, wie ich finde: Die genaue Beschreibung der Art und Schwere einer ggf. vorliegenden seelischen Störung.

Und eine Empfehlung an die SB, welche Maßnahmen da bei Dir im Vordergrund stehen sollten um eine entsprechende Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Stunden am Tag zu erreichen usw.

Letztendlich stünde bei  JC Uckermark danach dann als Ultima Ratio? -eine Verfrachtung Deinerseits in eine 16i Maßnahme an. Beispielsweise.

Und als Ergebnis dessen dann eine bombig gute Kennzahlenschönung zugunsten der SB. So meine Hypothese -aufgrund des faktischen Beispiels JC Uckermark.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Flowerpunk am 20. Juli 2022, 13:32:25
Zitat von: Ottokar am 19. Juli 2022, 19:52:28Lt. § 44a SGB II ist hier der äD der AfA zuständig, nur diesem gegenüber besteht eine Mitwirkungspflicht, die sich aus § 62 SGB I ergibt.
Bei Optionskommunen ist stattdessen die RV zuständig...

Das ist so nicht richtig, du musst in diesem Fall § 6b SGB II beachten:

,,(1) Die zugelassenen kommunalen Träger sind anstelle der Bundesagentur im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit Ausnahme der sich aus den §§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 und 65d ergebenden Aufgaben. Sie haben insoweit die Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit." (Hervorhebung durch mich)

Die Optionskommune darf demnach eigenständig nach § 44a SGB II prüfen.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Yasha am 20. Juli 2022, 14:01:37
Zitat von: Flowerpunk am 20. Juli 2022, 13:32:25Die Optionskommune darf demnach eigenständig nach § 44a SGB II prüfen.


Das ist wohl zutreffend. Denn beispielsweise der Auftrag zur Psychologischen Begutachtung des Jobcenters Uckermark vom 19.11.2021. Vergabe-Nr.: 521-D-1-21-13-UVgO, der enthält eine solche Leistungsvorgabe tatsächlich.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Ottokar am 20. Juli 2022, 14:17:52
Zitat von: Flowerpunk am 20. Juli 2022, 13:32:25Die Optionskommune darf demnach eigenständig nach § 44a SGB II prüfen.
Darf sie nicht, denn § 6a SGB II umfasst gerade nicht den äD der AfA. Der äD der AfA ist eine eigenständige Institution.
§ 44a SGB II regelt die Zuständigkeit des äD der AfA, nicht der AfA für diese Prüfung. Insofern kann die Zuständigkeit des äD der AfA auch nicht nach § 6a SGB II auf die Kommune übergehen. Dazu hätte es in § 6a SGB II der separaten Nennung des äD der AfA bedurft.
Deshalb gibt es die "Vereinbarung zwischen dem Deutschen Landkreistag und der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden im Sinne des SGB II".

Zitat von: goingtolegend am 20. Juli 2022, 11:33:33Also, es ging bei dem Gespräch darum, das sie meinten, das die Psychologin schriftl. das psychologische Gutachten bekommt. Um Enschränkungen der SB mitzuteilen. Dabei kam auch das Wort Zumutbarkeit nach Paragraph 10 kurz zu Wort. Und auch die Übergabe zur Leistungsabteilung für die Mitwirkungsaufforderung, als indirekte Drohung.
Also, um die Vermittlung wohl zu verbessern, war der Grund.
Ich habe der SB aber ganz klar gesagt, was für eine Maßnahme ich benötige , darauf meinten die, sie brauchen das schriftl. mit dem psych. Gutachten. Da fing es bei mir schon an zu rattern und habe ich nicht verstanden.

Soll ich jetzt erstmal schriftl. die Begründung(wie rioreisender mir gesagt hat)  einholen, weswegen, sie das psychologische Gutachten oder die Schweigepflichtsentbindung der  berufspsychologischen Abteilungen brauchen?
Oder soll ich der Psychologin des Jobcenters, eine Kopie des psych. Gutachten zukommen lassen.
Ich weiß nicht ob das psych. Gutachten Teil a oder Teil B ist.
Die meinten damals zu mir, das mir das vermittlungsgutachten, nicht zusteht bei der AfA.
Die FRage hast du ja schon beantwortet:
Zitat von: goingtolegend am 20. Juli 2022, 11:33:33Also, es ging bei dem Gespräch darum, das sie meinten, das die Psychologin schriftl. das psychologische Gutachten bekommt. Um Enschränkungen der SB mitzuteilen. Dabei kam auch das Wort Zumutbarkeit nach Paragraph 10 kurz zu Wort.

Zitat von: goingtolegend am 20. Juli 2022, 11:33:33Oder soll ich der Psychologin des Jobcenters, eine Kopie des psych. Gutachten zukommen lassen.
Ich weiß nicht ob das psych. Gutachten Teil a oder Teil B ist.
Du hast das Gutachten vom äD bekommen? Das dürfte Teil B sein, steht groß auf Seite 1, sieh' nach.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Yasha am 20. Juli 2022, 14:39:58
Ich füge mal ergänzend diese Vereinbarung des Deutschen Landkreistages ein.

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/05_Normen_und_Vertraege/11_Verlautbarungen/vb_lktag_va70_zusarb_beurt_efwf_asuch_sgb2_2013.html
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 20. Juli 2022, 15:30:45
Zitat von: Ottokar am 20. Juli 2022, 14:17:52Du hast das Gutachten vom äD bekommen? Das dürfte Teil B sein, steht groß auf Seite 1, sieh' nach.

Ich habe gerade nachgesehen, da steht auf Seite 1 Ergänzende Hinweise zum Psychologischen Gutachten.
Auf Seite 2 Meine Daten mit Kundennummer> kein Teil A oder B

Dann Überschrift Psychologisches Gutachten
Am Ende Zusammenfassung.

Von Teil A und B steht da nirgendwo etwas.

Ich fasse also zusammen, die einen sagen, die Optionskommune darf die Psychologin für ein Gutachten auf mich ansetzen und ich muss Mitwirken, Ottokar sagt nein muss ich nicht.
Und am Ende entscheidet dann das Sozialgericht, nicht wahr?!?
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Flowerpunk am 20. Juli 2022, 15:52:24
Zitat von: Ottokar am 20. Juli 2022, 14:17:52Darf sie nicht, denn § 6a SGB II umfasst gerade nicht den äD der AfA. Der äD der AfA ist eine eigenständige Institution. ...

Bitte folgendes lesen, auch eine Optionskommune ist durch § 6b SGB II legitimiert, die Erwerbsfähigkeit nach § 44a SGB II feststellen zu lassen, TE ist somit auch der vom Jobcenter beschäftigten Psychologin zur Mitwirkung verpflichtet:

BSG, Urteil L 13 AS 60/15 B ER vom 13.04.2015:

[...] ,,Nachdem der Antragsteller, wie bereits schon früher, keinen Untersuchungstermin vereinbart hat, hat der Antragsgegner ihn im Rahmen einer erneuten Mitwirkungsaufforderung vom 16. März 2015 dann zu einer Untersuchung am 31. März 2015 beim Gesundheitsamt F. aufgefordert. Dem ist der Antragsteller nicht nachgekommen. Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. August 2014 ausgeführt hat, ist es gemäß §§ 44a Abs. 1 Satz 1, 6b Abs. 1 Satz 2 SGB II Sache des Antragsgegners, die Frage der Erwerbsfähigkeit des Antragstellers zu klären. Diesbezüglich ist es nicht zu beanstanden, wenn der Antragsgegner zur Wahrnehmung dieser Aufgabe seinen amtsärztlichen Dienst im Gesundheitsamt beauftragt. Dem Antragsteller ist es zuzumuten, dort zur Untersuchung zu erscheinen. Die vom Antragsteller vorgetragene Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers greift erst bei Widerspruch eines anderen Leistungsträgers bzw. der Krankenkasse, nicht aber aufgrund von Einwänden des Antragstellers selbst." [...]

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/177064#suchwort=44a+6b
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Ottokar am 20. Juli 2022, 16:12:56
Der Abweisungsbeschluss ist vom LSG Niedersachsen-Bremen und nicht vom BSG. Zudem stammt er aus 2015 und bezieht sich auf eine veraltete Version von § 44a SGB II.
Außerdem geht es nicht darum, dass die Kommune hier von Rechtswegen für diese Feststellung zuständig ist, denn das ist sie, sondern darum, wie diese Feststellung rechtssicher zu erfolgen hat. Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Letzteres regelt die "Vereinbarung zwischen dem Deutschen Landkreistag und der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden im Sinne des SGB II", auf die ich schon mehrfach verwiesen und die ich bereits in Beitrag 37 verlinkt habe.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 29. August 2022, 12:51:30
Aktuelles Update,ich habe eine Kopie von meinen psychologischen Gutachten gemacht. Ich habe es aber bisher nicht hingeschickt. Habe sehr lange, damit gehadert.

Heute gabs einen Anruf (ist wohl aus Seinem Urlaub zurück) . Habe nicht abgenommen.
Ich hab dorthin auch nicht mehr geschrieben.(Versuch das ich vergessen werde) . Wies aussieht, bin ich aber jetzt in der Zielscheibe.
Ich gehe jetzt von einer Einladung bei dieser sogenannten Jobcenter Diplom Psychologin aus. Sie darf ja psychologische Gutachten erstellen. Steht im Inet, Diplom und 2 Jahre Berufserfahrung, dann darf man sowas schreiben.

Ich habe mich jedenfalls fürs Sozialgericht entschieden, da ich Ottokars auffassung bin. Das die Optionskommune dafür zuständig ist aber eine Diplom Psychologin von der Rentenversicherung dies rechtssicher ausführen kann.
 Ohne eure Hilfe, werde ich es natürlich nicht schaffen. Oder meint ihr, ich sollte einknicken?

Jedenfalls ich warte jetzt erstmal den Bescheid von der Leistungsabteilung ab, auf welche Rechtsgrundlage , die sich überhaupt stellen werden.  Und poste das dann hier.

Schon Ideen, wie ich mich dann bei einer Untersuchungseinladung mit Rechtsfolgenbelehrung bezügl. dieser Psychologin verhalten soll?!?
Ich gehe mal davon aus Widerspruch einlegen und hingehen müssen oder?
 

Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 27. September 2022, 17:33:27
Ok, nun kommt wieder etwas Schwung in meinen Fall:
Ich habe heute Post bekommen. Was ich jetzt kurz abschreiben werde.

Nochmal ausdrücklich gesagt, das Jobcenter ist eine Kommune.

Die Fragne die sich bei mir daraus resultieren sind:
Wie ist dieses Schreiben zu werten/interpretieren, ist das eine versteckte Mitwirkungsaufforderung. Ich habe jetzt kurz geschaut, keine Rechtsfolgenbelehrung, 100% keine. Wirkt aber eben wie eine Mitwirkungsaufforderung.
Was sind die Folgen daraus, wenn ich es wieder nicht unterschreibe?

Blatt 1 :
Einleitung Begutachtung

Sehr geehrter Herr ...

leider konnte ich Sie bisher telefonisch nicht erreichen, um das weitere Vorgehen zur Abklärung Ihrer Verfügbarkeit für das Fallmanagement mit Ihnen zu besprechen. (stimmt)

Bis heute haben Sie die geforderte Schweigepflichtentbindung zur Einschaltung unserer Psychologin Frau. ...  nicht unterschrieben wieder eingereicht.  (stimmt)

Sie machten in unserem gemeinsamen Beratungsgespräch am 19.07.22 deutlich, dass Sie eine Begutachtung durch den Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit bevorzugen würden. (stimmt)

Ich biete Ihnen hiermit an, dass eine solche psychologische Begutachtung eingeleitet wird. Dazu bedarf es aber Ihrer Mitwirkung.
Deshalb fordere ich Sie hiermit auf mir beiliegende Unterlagen
-Teilnahmeerklärung
-Schweigepflichtentbindung
bis spätestens 12.10.22 unterschrieben wieder zurückzusenden.
Sollten sie Fragen oder weiteren Beratungsbedarf haben, stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Bitte melden Sie sich bitte über unsere Telefonie Nummer, so dass weiteres veranlasst werden kann.
Vielen Dank bereits vorab, für Ihre Zuarbeit.

Brief 2 :
Teilnahmeerklärung

Hiermit erkläre ich(Mein Name) meine Teilnahme an den psychologischen Gesprächen sowie der zugehörigen psychologischen Diagnostik gemäß § 62 SGB I .

Ich wurde auf die Schweigepflichtrichtlinien gemäß § 203 Strafgesetzbuch,denen der Psychologe verpflichtet ist hingewiesen. konnte mögliche Fragen stellen und diese wurden mir ausführlich beantwortet. Darüber hinaus gelten die Datenschutzbestimmungen

Ich stimme zur Weitergabe der Ergebnisse der psychologischen Untersuchung an meine zuständigen Fallmanagerin zu.

Zudem bin ich mit der Nutzung und Übermittlung meiner Sozialdaten gemäß §67b Abs.1 SGB X einverstanden.

Mir wurde das Anliegen der psychologischen Untersuchung dargelegt und ich konnte auch hierzu Fragen stellen, welche mir ausführlich beantwortet wurden.

Datum Ort                                        Unterschrift


Brief 3 :
das Standardschreiben:

Schweigepflichtentbindung mit Adressat Psychologischer Dienst Jobcenter, 
Befreiung BPS


Brief 1 und 2 wurden haargenau abgetippt wie ich sie bekommen habe.
Da ich im Gespräch gesagt habe, das ich das nicht unterschreiben muss und erstmal überprüfen muss, schätzen die mich mit Sicherheit so ein, das ich schon Bescheid weiß.
Also schlussfolgere ich, soll das irgendeine Einleitung sein? zu was?
Oder ist es ein entgegenkommen?

Besonders die Teilnahmeerklärung hat es in sich.
Die unterschreibe ich ganz bestimmt nicht, das ist schon frech.


Ich wünsche mir sehr, dass ihr mir eure Meinung zu den Absichten des Jobcenters und wie ihr die Teilnahmeerklärung findet, mitteilt und sonst was euch so einfällt.
 :flag:  :bye:
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Ottokar am 27. September 2022, 19:49:09
Zitat von: goingtolegend am 27. September 2022, 17:33:27Ich stimme zur Weitergabe der Ergebnisse der psychologischen Untersuchung an meine zuständigen Fallmanagerin zu.
Das geht die Fallmanagerin nichts an.

Zitat von: goingtolegend am 27. September 2022, 17:33:27Zudem bin ich mit der Nutzung und Übermittlung meiner Sozialdaten gemäß §67b Abs.1 SGB X einverstanden.
Böse Falle, damit stimmst du pauschal der Übermittlung jeder beliebigen Daten zu.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 27. September 2022, 20:00:49
Zitat von: Ottokar am 27. September 2022, 19:49:09
Zitat von: goingtolegend am 27. September 2022, 17:33:27Ich stimme zur Weitergabe der Ergebnisse der psychologischen Untersuchung an meine zuständigen Fallmanagerin zu.
Das geht die Fallmanagerin nichts an.

Zitat von: goingtolegend am 27. September 2022, 17:33:27Zudem bin ich mit der Nutzung und Übermittlung meiner Sozialdaten gemäß §67b Abs.1 SGB X einverstanden.
Böse Falle, damit stimmst du pauschal der Übermittlung jeder beliebigen Daten zu.

Huhu Ottokar, danke fürs bestätigen, soll ich darauf reagieren oder die auf die Einladung abwarten?
Ich vermute der SB will damit sicherstellen, das wenn ich schon zum BPS der AfA gehe, dass das Jobcenter auch die Ergebnisse bekommt?!?
Da stellt sich mir eben die Frage, bekommen die die Ergebnisse, nicht sowieso/automatisch, was das Arbeitsgutachten betrifft?!?

Soll ich da jetzt was zurückschreiben oder soll ich es ignorieren? Was wohl zur Konsequenz hat, das ich zum Psychologischen Dienst des Jobcenters soll.
Wenns dann vor Gericht geht, können die ja sagen, wir haben Ihnen ein so zuvorkommendes Schreiben geschickt, aber sie haben nicht mitgewirkt und sind nicht darauf eingegangen.  :help:

Oder soll ich es so abändern, das nur arbeitsrelevante dinge nach der begutachtung  dem jobcenter mitgeteilt werden dürfen?
Ich habe das Gefühl, ich muss dem SB was anbieten.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Ottokar am 28. September 2022, 10:44:23
Der zulässige Umfang der Datenübermittlung zwischen JC und BPS ist in § 50 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 67a SGB X abschließend geregelt. Dazu ist weder eine Schweigepflichtentbindung für den BPS erforderlich, noch deine Zustimmung nach § 67b Abs.1 SGB X.

Vielmehr solltest du beim BPS folgendes abgeben:

Widerspruch zur Datenübermittlung gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X
Der Übermittlung von Daten durch den berufspsychologische Service widerspreche ich gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X wie folgt:
ich bin nicht damit einverstanden, dass
- Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen meiner behandenden Ärzte, Psychologen und Psychotherapeuten anderen zugängig gemacht oder übersendet werden,
- die Untersuchungsergebnisse, welche an das Jobcenter ... übersendet werden, ärztliche Diagnosen enthalten.
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 28. September 2022, 23:36:20
Zitat von: Ottokar am 28. September 2022, 10:44:23Widerspruch zur Datenübermittlung gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X
Der Übermittlung von Daten durch den berufspsychologische Service widerspreche ich gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X wie folgt:
.

Muss ich das abstempeln lassen, also 2 Kopien? Wenn ich das beim BPS abgebe?

Es ist halt noch nicht 100% beantwortet, wenn ich jetzt keine Unterschriften leiste, das ich beim BPS der AfA hinkomme, sondern wohl zu dem Psychologischen Dienst des Jobcenters > die Psychologin

Wie reagier ich auf diese Einladung zu der Jobcenter Psychologin? Es ist ja schließlich eine Optionskommune.
Muss ich bei einer Rechtsfolgenbelehrung dort hin? 
Und wie verhalte ich mich dort, welche Fragen muss ich da beantworten, alles was Arbeit betrifft? Muss ich dort überhaupt etwas beantworten?
Kann man dieses Gutachten durch Befangenheit anfechten? Ich habe gelesen, das es wohl nicht geht.

Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Reiner1970 am 28. September 2022, 23:50:15
Ich würde den Teufel tuen und einem fremden Arzt, den ich mit nichtmal ausgesucht habe, etwas über mein Leben zu erzählen
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Yasha am 29. September 2022, 02:44:25
Zitat von: Reiner1970 am 28. September 2022, 23:50:15Ich würde den Teufel tuen und einem fremden Arzt, den ich mit nichtmal ausgesucht habe, etwas über mein Leben zu erzählen

Sehe ich ähnlich.Jedoch würde ich dem das erzählen, was unverfänglich ist. Und vielleicht auch vorher eingeübt oder selbst analysiert. Wozu gibt es Internet?

Mein unverbindlicher Tipp -für @goingtolegend: Da kann man sich wunderbar vorbereiten. Beispielsweise könnte ein solcher Test im vorherigen Selbsttest - mit Auswertungsbogen :grins:
da wenigstens im Vorfeld objektive Einblicke bringen.

Die besten Tests und Fragebögen zur Fragestellung "Diagnostik von Persönlichkeitsstörung" kommenm.wie soll es auch anders sein -aus Österreich, meiner Meinung nach :

 https://www.meduniwien.ac.at/hp/psychoanalyse/forschung/diagnostik-downloads/diagnostik-von-persoenlichkeitsstoerungen/ (https://www.meduniwien.ac.at/hp/psychoanalyse/forschung/diagnostik-downloads/diagnostik-von-persoenlichkeitsstoerungen/)

Dazu empfehle ich das Wissen aus der Broschüre
Das ärztliche Gutachten für 
die gesetzliche Rentenversicherung
Hinweise zur Begutachtung/ Band 21

Insbesondere darin das Kapitel
ZitatArbeitshilfe zur Beurteilung der geistigen/ psychischen Belastbarkeit   Seite 55

von der DRV Band 21 -gibt es als PDF im Internet zum Download.


Und das Wissen dessen um die  klinische Diagnostik, Insbesondere der Einsatz von standardisierten, evaluierten Instrumenten und Testverfahren. Beispiele:

 (z.B. SKID-I, SKID-II, SCL-90R, CSSRI, CFT-20)


Denn manchmal beeinhalten Aufträge der Jobcenter mit extern eingekauften  Psychologen auch solche Tests, die dann ambulant durchgeführt werden sollen. Insbesonder dann -wenn der zugewiesene Arbeitslose unter 30 Jahre alt ist. Aktuell weiß ich das so speziell von einer OK in Niedersachsen.

Fragen und Antworten zum Berufspsychologische Service der BA findet man hier nachfolgend:

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/berufspsychologischer-service (https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/berufspsychologischer-service)

Übrigens  -Jobcenter Köln hatte mal eine Maßnahme, wo spezielle Berufspsychologische Tests erfolgen sollten. Im Detail diese:

  ABAT-R – Revidierter Allgemeiner Büroarbeitstest
•   AVEM – Fragebogen zu arbeitsbezogenen Verhaltens- und Erlebensmustern
•   BRT – Berufsbezogener Rechentest
•   CFT 20 – Grundintelligenztest Skala 2 mit Wortschatztest und Zahlenfolgetest
•   d2 – Aufmerksamkeits-Belastungs- Test
•   FPI-R – Freiburger Persönlichkeitsinventar
•   I-S-T-Screening – Kurz-Intelligenztest
•   I-S-T 2000 R – Intelligenz-Struktur-Test
•   MTVT – Mechanisch – Technischer – Verständnis – Test
•   RT – Rechtschreibungstest
•   WIT-2 – Wilde Intelligenztest 
 
 Einfach mal im Detail  -via Internet - analysieren und ggf. vorher üben -bei Interesse.


WICHTIG!!!
Zitat von: goingtolegend am 27. September 2022, 17:33:27psychologischen Diagnostik gemäß § 62 SGB I
:suspect:

Möglicherweise sehr wichtiger präventiver Hinweis und Aufklärung dazu:

 https://www.bundestag.de/resource/blob/420884/6d49938a045ab4632505a4e6af01fcc7/wd-3-205-14-pdf-data.pdf (https://www.bundestag.de/resource/blob/420884/6d49938a045ab4632505a4e6af01fcc7/wd-3-205-14-pdf-data.pdf)
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: Yasha am 29. September 2022, 03:52:55
Ergänzende Info:

Wenn und falls Deine Optionskommune ggf, eine gesonderte psychologische Eignungsdiagnostik extern eingekauft hätte (PED) -mit Psychologe,dann beeinhaltet die als Standard eine gewünschte Diagnostik nach ICD-10,wobei  folgende Gruppen Unterteilungen dazu gehören können:

  https://www.praxis-wiesbaden.de/icd10-gm-diagnosen/kapitel-v.php (https://www.praxis-wiesbaden.de/icd10-gm-diagnosen/kapitel-v.php)

Bitte darin dann die einzelnen Gruppen anklicken.

Anmerkung: Diese beispielhaften, gesicherten zusätzlichen(Er)Kenntnisse stammen übrigens beispielhaft aus einer Ausschreibung für eine PED -von einer Optionskommune im Süden Niedersachsens
Titel: Aw: Jobcenter will Schweigepflichtsentbindung
Beitrag von: goingtolegend am 29. September 2022, 21:00:47
Zitat von: Yasha am 29. September 2022, 03:52:55Ergänzende Info:

Wenn und falls Deine Optionskommune ggf, eine gesonderte psychologische Eignungsdiagnostik extern eingekauft hätte (PED) -mit Psychologe,dann beeinhaltet die als Standard eine gewünschte Diagnostik nach ICD-10,wobei  folgende Gruppen Unterteilungen dazu gehören können:

  https://www.praxis-wiesbaden.de/icd10-gm-diagnosen/kapitel-v.php (https://www.praxis-wiesbaden.de/icd10-gm-diagnosen/kapitel-v.php)


Ja, dankeschön, für die Hilfe und Mühe bezügl. näherer Diagnosen.

Ich finde den ersten Test mit den Ankreuzen recht interessant. Verfälschen werde ich das natürlich nicht, sondern dann einfach mitbringen. Sie kann ja gerne Ihre Diagnosen stellen, ich habe zur Not noch meine Psychiaterin, die schon Ihre Diagnosen gestellt hat. Unter intensiver Beobachtung über Jahre.
Wovon sie angeblich keinen Schimmer hat, was diese seien.
Die Gewichtigkeit, kann dann der Richter entscheiden oder eben Gutachter bestellen, aber soweit sind wir ja noch lange nicht, bisher.
Auch die Drogentestlektüre, war echt überraschend für mich, was die alles dürfen.. , von denen ihrer Begründung her, macht es auch Sinn.  :grins:
Den Rest habe ich mir noch nicht angesehen, da ich darauf gerade keine Lust habe, aber kurz bevor ich hingehe, schaue ich mir das auch noch an. Jedenfalls, Drogen nehme ich keine, aber trotzdem eine interessante Lektüre.

Aktuell stell ich mir eben, die Frage, ob ich zurückschreiben soll?
Ob diese Teilnahmeerklärung überall so ist? Habe ich so noch nie gesehen, das wirkt auf mich vom SB individuell, dahingetröpfelt.
Oder ob ich eine Randvoll Fragen zurückschicken soll ?

Und eben die oben genannten Fragen, wenn ich tatsächlich bei Nicht-Antwort zum Psychologischen Dienst des Jobcenters muss.
Die Überschrift in Brief 1 heisst ja : Einleitung Begutachtung
Also die Einleitung ist da bzw. Entscheidung.