Guten Tag
Überschrift ist falsch. Das Gericht kannte die 3%ige Änderung zu Jahresbeginn als gesetztmäßig an, nicht den 100% Regelsatz als solches.
Gruß
Lassiter
Die paar Euro Erhöhung kommen ja aus einer unverschämten Berechnungsgrundlage. Richtig wäre sich an den Preissteigerungen zu orientieren.
Aktuell werden die Preissteigerungen in keinster Weise auch nur annähernd angefangen. Und das geht jetzt ein Jahr so dahin.