Hallo,
ich ziehe zusammen mit meiner 23 Monate alten Tochter, in ein anderes Bundesland.
Dort wird sie in den Kindergarten gehen, hauptsächlich um Sozialkontakte zu haben.
Von 8:30- 12:45/13Uhr.
In welchem Umfang kann mich das Amt zur Arbeit auffordern?
(Dazu muss ich Erwähnen, dass ich dann auf dem Land wohne, Busverbindung/ Bahnverbindung eher spartanisch vorhanden ist und ich keinen Führerschein besitze)
Kann mich das Amt dazu auffordern, den Betreuungsumfang/zeit zu erhöhen?
Bis zum 3. Lebensjahr kann das JC das nicht fordern. Wenn es danach Möglichkeiten gibt, das Kind länger betreuen zu lassen, kann dich das JC dazu auffordern, das Kind länger betreuen zu lassen, damit du einer Tätigkeit nachgehen kannst.
Also kann mich das Amt aktuell zu nichts auffordern, wenn ich einer Erhöhung der Betreuung nicht zustimme und mich nur für die Zeit einplanen, in der sie sich im Kindergarten befindet?
Lila1612
Genau
Schwanger und Hartz IV, Eltern von Kindern unter 3 Jahren - und danach (http://hartz.info/index.php?topic=4908.msg43263#msg43263)
MfG FN