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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Sophiagirl am 04. Februar 2022, 18:23:14

Titel: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Sophiagirl am 04. Februar 2022, 18:23:14
Moin,

ich kann dieses ganze hin und her nicht mehr. Und da wir seit heute wissen das der Kindsvater mit 18 für sich entscheiden darf macht es etwas einfacher. Denn das was sein Papa sich vorstellte ging nicht und nun haben Sie das Verfahren gecancelt. Immerhin was Positives. Denn seinem Vater ging es nur ums Geld und das wäre so nicht gegangen.  :blum:

Durch dieses Hin und Her bin ich psychisch aber völlig down. Da um mich rum gefühlt alle machen was sie wollen.

Es sieht nun so aus das der Kindsvater danach in Holland verbleibt und hier denn für seine Schwester zuständig werden soll, da seine Eltern nach Ungarn gehen.

Und da sagte er dann, nachdem er hier diesen Scheiß auch nicht mehr ertragen kann, ob er sonst das Kind nach Holland nehmen soll.

Weil denn alle Probleme ja quasi weg sind.

Wir wollen denn auch wenn er wieder hier ist, alles teilen, oder reicht es, um die Miete zu drücken, wenn man dann 50/50 macht?

Was noch als Idee kam die 66 Euro oder was es sein sollen denn unterzuvermieten an einen Mieter, der dort eh schon wohnt. Nämlich meinen Papa.

Kann man sonst auf den Mietteil fürs Kind verzichten? Auch dann wäre das Problem ja weg.

Oder dass das Kind denn offiziell bei Opa lebt?

Und wie ist das den mit dem Kindergeld? würde er das auch in den Niederlanden bekommen oder die Sozi Leistungen von dort?

Hat hier jemand antworten? Des wäre sehr schön.

Liebe Grüße

Sylvergirl  :sad: :sad: :sad: :sad:
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: BigMama am 04. Februar 2022, 18:50:59
Ich blicke nicht durch.
Zitat von: Sylvergirl am 04. Februar 2022, 18:23:14Es sieht nun so aus das der Kindsvater danach in Holland verbleibt und hier denn für seine Schwester zuständig werden soll, da seine Eltern nach Ungarn gehen.
Was heißt denn zuständig? Und wie alt ist die Schwester, dass er für sie "zuständig" sein soll?
Zitat von: Sylvergirl am 04. Februar 2022, 18:23:14Und da sagte er dann, nachdem er hier diesen Scheiß auch nicht mehr ertragen kann, ob er sonst das Kind nach Holland nehmen soll.
Wie, jetzt? Nur das Kind? Und du bleibst in Deutschland?
Zitat von: Sylvergirl am 04. Februar 2022, 18:23:14Weil denn alle Probleme ja quasi weg sind.
Das glaube ich kaum. Damit werden die Probleme wohl erst richtig beginnen.
Zitat von: Sylvergirl am 04. Februar 2022, 18:23:14Wir wollen denn auch wenn er wieder hier ist, alles teilen, oder reicht es, um die Miete zu drücken, wenn man dann 50/50 macht?
Was wollt ihr teilen?
Zitat von: Sylvergirl am 04. Februar 2022, 18:23:14Was noch als Idee kam die 66 Euro oder was es sein sollen denn unterzuvermieten an einen Mieter, der dort eh schon wohnt. Nämlich meinen Papa.
Wie? Willst du mit deinem bald volljährigen Partner die Wohnung anmieten und einen Teil an deinen Vater untervermieten? Und die Schwester in Holland?
Zitat von: Sylvergirl am 04. Februar 2022, 18:23:14Kann man sonst auf den Mietteil fürs Kind verzichten? Auch dann wäre das Problem ja weg.
Das verstehe ich gar nicht.
Zitat von: Sylvergirl am 04. Februar 2022, 18:23:14Oder dass das Kind denn offiziell bei Opa lebt?
Wieso sollte das Kind offiziell beim Opa leben? Es hat doch Eltern.
Zitat von: Sylvergirl am 04. Februar 2022, 18:23:14Und wie ist das den mit dem Kindergeld? würde er das auch in den Niederlanden bekommen oder die Sozi Leistungen von dort?
Hä? Also bleibt er doch in den Niederlanden mit dem Kind? Und du?
Ich steige echt nicht durch. Kannst du das bitte näher erläutern?
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Heinz-Otto am 04. Februar 2022, 18:58:50
Fettnäpfchen, ich bewundere deine Geduld.
Die Darstellung des Sachverhalts war ja im anderen Thema schon mehr als chaotisch und unstrukturiert.
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: BigMama am 04. Februar 2022, 19:23:31
Zitat von: Heinz-Otto am 04. Februar 2022, 18:58:50Fettnäpfchen, ich bewundere deine Geduld.
Fettnäpchen ist doch noch gar nicht hier.  :weisnich:  :grins:
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Heinz-Otto am 04. Februar 2022, 19:50:24
Oops, das sollte hier rein https://hartz.info/index.php?topic=127778.msg1523271#msg1523271
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Sophiagirl am 04. Februar 2022, 20:24:12
Moin,

Seine Schwester ist 15 und will unbedingt nicht nach Ungarn daher soll er dann quasi für sie sorgen.


Ja, das Kind zu ihm und ich bleib dann hier.

Wieso? Die Miete ist für 2 ja angemessen nur nicht für 3.

Na den Aufenthalt 2 Wochen bei ihm 2 Wochen bei mir zum Beispiel?

Es geht darum das die Miete für 3 mit 2 bei Hartz 4 unangemessen ist und für 2 mit nur 1 Person bei Hartz IV nicht.

Wohnung mieten Papa und ich. Kindsvater würde dann in in den Niederlanden bleiben bei seiner Schwester und eben mit Kind.

Untervermieten den Anteil den eben 2 Leute für Hartz 4 zu viel hätten.

Wenn nicht nach dem Kopfteil Prinzip geht passt es ja auch. Das ist so eine komische Ironie.

Ja, Opa lebt ja mit bei mir geht nur darum das mietteil Problem zu lösen.

Wenn er jetzt mit den Kind in den Niederlanden gemeldet wäre um das Miet Problem zu mildern, wie wäre es dann mit Kindergeld und Co?

Immerhin bleibt er nun in der Nähe und brauch wegen Ungarn keine Angst so mehr zu haben.

Dafür macht mich dieses kuriose Mietproblem im Moment echt fertig.

Liebe Grüße

Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: justine1992 am 04. Februar 2022, 20:27:45
Wovon wird der KV denn leben/Miete zahlen? Arbeiten gehen kann er ja nicht, wenn er für ein Neugeborenes zu sorgen hat.
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: BigMama am 04. Februar 2022, 20:30:56
Zitat von: Sylvergirl am 04. Februar 2022, 20:24:12Seine Schwester ist 15 und will unbedingt nicht nach Ungarn daher soll er dann quasi für sie sorgen.
Zitat von: Sylvergirl am 04. Februar 2022, 20:24:12Ja, das Kind zu ihm und ich bleib dann hier.
Glaubst du ernsthaft, dass ein 18jähriger in der Lage ist für einen Säugling und eine 15jährige zu sorgen bzw. die Verantwortung hierfür zu übernehmen?

Zitat von: Sylvergirl am 04. Februar 2022, 20:24:12Na den Aufenthalt 2 Wochen bei ihm 2 Wochen bei mir zum Beispiel?
Und die 15jährige Schwester bleibt dann alle zwei Wochen für zwei Wochen allein in den Niederlanden? Mitkommen kann sie ja nicht, da sie ja sicherlich zur Schule muss. Und ich weiß auch nicht was das niederländische Jugendamt zu dieser Konstellation sagt. Ihre Eltern können sich nicht einfach nach Ungarn verkrümeln und sie in den Niederlanden zurücklassen. Und wie will er sich einen Job suchen, wenn er sich um einen Säugling kümmern muss? Du hast in einem anderen Faden geschrieben, dass er umgehend eine Arbeit suchen will wenn er volljährig ist und selbst entscheiden kann.

Und wenn er mit zu dir und deinem Vater zieht?

Bitte holt euch Hilfe in Form einer Familienhilfe oder einer anderen Hilfsorganisation die euch realistische Möglichkeiten aufzeigen kann. Eure Ideen werden immer skuriler. Ihr tragt bald die Verantwortung für ein Baby.
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Sophiagirl am 04. Februar 2022, 23:03:11
Moin,

Die Idee kommt ja nur weil die Miete für 2 geht und für 3 nicht.

Das mit seiner Schwester ist ja auch nicht seine Idee. Das kommt von seinen Eltern und die ist damit natürlich einverstanden.

Ja er will auch arbeiten aber hier zwingt uns das jc ja kreativ zu werden.

Mit zu uns, ginge wenn auch erst ab dem Zeitpunkt wenn er in den Niederlanden den nun endlich den Führerschein hat. Inzwischen stecken fast 5000 Euro drin und wirklich weiter kommt er nicht wegen den corona regeln.

Aber selbst das wäre die Frage weil seine Schwester dann erst 17 sein müsste ab da könnte sie dann allein leben.

Nun kommt meine Hebamme glücklicherweise wieder das wusste ich bis vorhin auch nicht. Und den wird sie mir sicher weiter helfen können.

Glücklich sind wir so auch nicht. Aber bis zum 12.02 müssen wir ja noch zu allem ja und amen sagen was von seinen Eltern kommt und verlangt wird.

Aber immerhin ist die Geschichte bis zum 21 vom Tisch. Das ist schon ein riesen Sprung.

Seine Schwester würde sonst auch allein in den Niederlanden bleiben nur das darf sie nicht und ich weiß das sie das tierisch nervt. Und Wohngruppe als Alternative ist bei ihr auch nicht zu machen.

Nun ja ich kann nur hoffen das das jc in Jever sich erstmal an den MV hält.

Liebe Grüße
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Hartz4Zeuge am 04. Februar 2022, 23:30:08
Was sagt dein Anwalt zu diesem Chaos?
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Heinz-Otto am 05. Februar 2022, 08:08:17
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, dass ein Miete für 2 angemessen sein soll und für 3 nicht.
Das ist völlig unlogisch.
Eigentlich ist es umgekehrt. Was für 3 P. angemessen war, kann für 2 unangemessen sein.
Denn der Anteil für 2 P. erhöht sich pro P.
Das Problem haben doch viele, wenn einer auszieht. Dann wird die Wohnung unangemessen, und oft zu groß.



Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Sophiagirl am 05. Februar 2022, 10:59:42
Moin,

Ich nehme die Beispiel Rechnung vom denfriesen

1000 pro Person bei 3 Leuten 333 also bei 2 mit Hartz 4 666 Euro aber haben darf man meinetwegen nur 600 Euro bei Hartz.

Aber bei 2 Personen 1000 Euro Miete durch 2 500 Euro und eine Person darf dann eben 550 haben.

Da steckt das ganze Problem.

Nur und nur genau wegen diesem kopfteilprinzip sitze ich gerade in der Scheiße. Allerdings hat das jc dies erst nach fast 1 Monat geschrieben und erst hieß ist alles gut und dann so ne doch nicht siehe Ablehnung der Mietkaution.

Den nun rechnen sie gleich mit 3 obwohl das theoretisch nicht sein darf, denn Kind kann noch sterben wie mein Anwalt sagte oder eben zum Vater oder ja zur Adoption freigegeben werden und den stimmt deren Rechnung eben nicht.

Und es Stehen 2 im Mietvertrag rechnen aber lieber gleich mit 3 obwohl das Kind ab dem 8.3 kommen soll und der MV zum 1.3 läuft.

Hiermit versuchen Sie direkt Kostensenkung und das zu umgehen in dem Sie es gleich sagen allerdings erst nach der Unterschrift. So sagt es auch mein Anwalt.

Nur das kopfteilprinzip kann man anscheinend auch nicht wirklich umgehen.

Aber daher kommen die Ideen, es ist echt ein komisches System wo 2 gehen und 3 nicht. Ist aber nun mal so und das es mir passiert war ja schon fast klar.

Liebe Grüße

Und ich versuche doch nun wirklich alles besser zu machen, selbst mein Papa hat deshalb schon geweint. Er würde auch den Rest übernehmen aber auch hier die Art und Weise erst ja und den zu viel.
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Delfinanne am 05. Februar 2022, 11:16:32
Warum soll nur das Kind zu Vater? Warum gehst du dann nicht mit nach Holland?
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Heinz-Otto am 05. Februar 2022, 11:26:15
Bei 3 Personen wird immer nach Kopfteil geteilt. Mutter und Kind können nicht zusammen 50% der Gesamtmiete haben.
Evtl. bei Untermietvertrag, aber doch nicht in einer HG?
Wenn das JC darauf abstellt, dass das Kind noch nicht geboren ist und deshalb ablehnt, wäre das aus meiner Sicht treuwidrig, unzumutbar und eine Härte. So was in der Art.
Es handelt sich ja um ein voraussehbare Änderung der Verhältnisse..
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Sophiagirl am 05. Februar 2022, 11:34:08
Moin,

Weil ich mein Vater Pflege und das denn nicht so einfach ist und ich ja nun gerade auch wieder den Mietvertrag unterschrieben habe und da hieß es ja noch es sei alles gut. Und erst bei der Übernahme der Mietkaution den von ne wir müssen ja in die Zukunft schauen und den kam das Dilemma.

Hätten die das von Anfang an gesagt hätte ich gar nicht unterschrieben aber das kam dann erst später weil plötzlich musste man ja in die Zukunft schauen und mit was rechnen was noch nicht ist.

Es zerbricht mir derzeit alles so das Herz, weil mein Papa endlich wieder aufblühen tut und er doch noch was von seinem enkel haben möchte. Und kindsvater würde auch gerne anders handeln was ihm auch schwer gemacht wird.

Und untervermietung war doch eine Möglichkeit kdu zu senken Also Vermiete ich einfach an den der da schon wohnt an Papa? Ist das evtl die beste Lösung?

@heinz-otto die lehnen ab schon vor der Geburt deshalb sind wir ja erst auf die Idee gekommen. So blöd wie es ist.

Was denkt ihr wie verarscht ich mich da mal wieder fühle. Denn Anwalt sagt sie müssen mit 2 erst rechnen und dann eigentlich über die Kostensenkung gehen und das wollen sie nicht weil sie dann weiter zahlen müssten.

Liebe Grüße
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Heinz-Otto am 05. Februar 2022, 11:43:29
Zitat von: Sylvergirl am 05. Februar 2022, 11:34:08
@heinz-otto die lehnen ab schon vor der Geburt deshalb sind wir ja erst auf die Idee gekommen. So blöd wie es ist.
Dann muss man dagegen eben vorgehen. Wann läuft ein Umzug beim JC mal reibungslos?
BSG, oder LSG habe ich leider (noch) keins gefunden
https://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/ein-noch-nicht-geborenes-kind-wird-bei-kosten-der-unterkunft-beruecksichtigt/
ZitatDie Kammer geht davon aus, dass dieser mit der Geburt entstehende Wohnflächenbedarf be­reits vor der Geburt der Klägerin zu 2 zu berücksichtigen war, weil die Klägerin hier aus anderweitigen Gründen umziehen musste. Insofern kann es nach Ansicht der Kammer vorlie­gend dahin stehen bleiben, ob die bevorstehende Geburt eines Kindes allein die Notwendig­keit eines Umzugs begründen kann. Jedoch ist bei einem notwendigen Umzug auch künftiger, sich aus der bevorstehenden Geburt eines Kindes ergebender, Wohnflächenbedarf zu be­rücksichtigen.

Die Geburt der Klägerin zu 2 stand bevor, die Klägerin zu 1 hatte ihre Schwangerschaft gegenüber dem Beklagten angezeigt und nachgewiesen. Von der Klägerin zu 1 zu verlangen, zunächst eine Wohnung entsprechend der Mietobergrenze für eine Person anzumieten, um dann etwa fünf Monate später direkt mit der Geburt der Klägerin zu 2 umzuziehen, wäre für die Klägerin zu 1 nicht zumutbar und zudem auch nicht wirtschaftlich gewesen

Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Sophiagirl am 25. Februar 2022, 11:15:07
Moin,

Wir haben nun das gemeinsame sorgerecht und vaterschaftsanerkennung ist auch unterschrieben. Nun wollen wir eig zu gleichen Teilen auch wegen Unterhaltsvorschuss und Co.

Aber wie verhält es sich genau im Internet finde ich immer nur zur Scheidung was aber das trifft bei uns nicht zu.

Hat hier jemand Schwarm wissen?

Es wäre denn am besten die Regelung jeweils 2 Wochen aber was man bedenken muss er lebt ja in den Niederlanden und das ist ja immer schon so gewesen und ich immer in Deutschland.

Kindergeld Kasse sagt er muss in holland dann auch den bijschlag anfragen soweit so gut aber wie ist dann überhaupt die deutsche Berechnung auch vom jc?

Weil es wären dann doch theoretisch 2 Wochen Deutschland und 2 Wochen Niederlande? Bei Hartz 4 wäre es ja normal dann alles halftig oder? Aber er bekommt in den Niederlanden nichts weil seine Eltern bis 21 zahlen sollen diese haben beide aber auch nur das quasi holländische Hartz IV und daher können sie auch nichts zahlen.

Wie verhält sich das dann? Weiß hier jemand mehr? Den es ist ja niemand und Ausland verzogen oder so den die Situation ist schon die ganze Zeit so.

Liebe Grüße
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Sheherazade am 25. Februar 2022, 11:25:05
Zitat von: Sylvergirl am 25. Februar 2022, 11:15:07
Wir haben nun das gemeinsame sorgerecht und vaterschaftsanerkennung ist auch unterschrieben. Nun wollen wir eig zu gleichen Teilen auch wegen Unterhaltsvorschuss und Co.

Das gemeinsame Sorgerecht wird nicht prozentual aufgeteilt, es gibt nur das alleinige oder das gemeinsame Sorgerecht.

Da was du meinst, ist das Betreuungsmodell. Darüber könnt ihr euch privat einigen, wobei ich persönlich in deiner Situation nichts von dem echten Wechselmodell halte - du kannst dein Kind schließlich so oft und so lange wie du willst zum ebenfalls sorgeberechtigten Vater geben ohne eine vertragliche Grundlage.
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Flip am 25. Februar 2022, 14:13:11
Wieviel Kilometer liegen denn zwischen euren Wohnorten?
Titel: Re: Kind direkt nach der Geburt zum Vater ins Ausland wegen Miete
Beitrag von: Sophiagirl am 25. Februar 2022, 14:43:12
Moin,

Nach Umzug ca 80 km.

Liebe Grüße