Hallo, ich bin selbständig und das Jobcenter ist der Meinung, dass ich mehrere "artfremde Gewerbe" betreiben würden, die "dem Grunde nach getrennt zu betrachten seien" und ein "Verlustausgleich" sei laut §11 SGB II nicht möglich. Ich kann die Begriffe "artfremde Gewerbe" und "Verlustausgleich" nirgends im Gesetzestext finden. Laut § 5 ALG II-V dürfen Verluste aus verschiedenen Einkommensarten dürfen nicht verrechnet werden.
Die ALG II-V kennt 3 Einkommensarten:
sozialversicherungspflichtig - geregelt dort im § 2
Selbstständige Arbeit - geregelt in § 3
"sonstiges Einkommen" - geregelt in § 4
Auf welcher Gesetzesgrundlage verlangt das Jobcenter von mir "getrennte EKS"?
Vielen Dank,
OM
Für das jc handelt es sich nicht um ein Gewerbe"Betrieb" . Damit kann zwischen den einzelnen Gewerben kein Verlustausgleich stattfinden deshalb getrennte Eks
Zitat von: Openmind am 05. Februar 2022, 13:51:59Auf welcher Gesetzesgrundlage verlangt das Jobcenter von mir "getrennte EKS"?
Aufgrund Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes:
https://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_4_AS_17.15_R.htm
ZitatEine Saldierung von Einnahmen und Verlusten aus mehreren Gewerbebetrieben im SGB II ist nicht zulässig.
Dann stellt also das Gewerbe A dem Gewerbe B eine Rechnung für die Benutzung des Druckers oder des Autos ?
Was ist mit Fällen wo ein Gewerbe das andere Gewerbe benötigt um zu arbeiten ?
Was ist wenn die Gewerbe "artfremd" sind sie aber eben sich zuarbeiten?
Bleiben es trotzdem zwei Gewerbe.
Ein Tag-Gewerbe und ein Nacht-Gewerbe anscheinend. :mocking:
Mit zeitlichen Abläufen hat das nichts zu tun. Sowas kann durchaus parallel laufen und ist trotzdem getrennt zu bewerten.
Ja natürlich, doch wenn Gewerbe A dem Gewerbe B eine Rechnung schreiben kann dann wäre der horizontale Verlustausgleich doch machbar.
Hast du dafür auch eine Rechtsgrundlage?
Wenn es zwei verschiedene Gewerbe sind, sind das für das FA zwei verschiedene Firmen.
Wenn das JC feststellt das das zwei artfremde Gewerbe sind, würde ich das auch schleunigst so anmelden.
Und selbstverständlich kann Firma A der Firma B eine Rechnung stellen.
Beispiel?
Firma A hat eine komplette Büroeinrichtung. Firma B scheut diese Ausgabe und mietet daher regelmäßig das Büro der Firma A. Das ist völlig normal im Geschäftsleben.
Firma A kann ja nicht Sachen anschaffen und als Betriebsausgaben verbuchen die aber eine andere Firma bzw. ein artfremdes Gewerbe verbraucht.
Mich wundern daher immer solche BSG Urteile,ich glaube die haben bei so etwas nicht einmal ansatzweise einen Sachverständigen fürs Steuerrecht oder die Betriebsführung zu Rate gezogen.
Formaljuristisch mag das vom BSG richtig sein, was den Ausgleich bei den Betriebsergebnissen betrifft, aber der Weg zum Betriebsergebnis läßt dies zu.
Kann bitte jemand meine Bildungslücke stopfen?
Was sind artfremde Gewerbe? Ich kann mir darunter nichts vorstellen.
Reisegewerbe?
Einfach Gewerbe, die nichts miteinander zu tun haben. Also du betreibst z B. ein Nagelstudio und noch eine Trockenbaufirma.
:sehrgut:
:danke:
Verstehen tue ich das trotzdem nicht. Scheint eine JC-Wortschöpfung zu sein?
Ein offizieller Begriff ist es ja nicht.
@eder sagte
ZitatFür das jc handelt es sich nicht um ein Gewerbe"Betrieb"
Wenn man sowieso bei 2 Gewerbe keine Saldierung von Einnahmen und Verlusten machen darf, wozu dann diese Bezeichnung?
Im Zweifel hilft auch jedes Finanzamt weiter.
Du meinst ich soll beim FA fragen, was artfremde Gewerbe sind?
Wenn, dann eher das Gewerbeamt?
Da hätte ich bedenken, dass ich mich lächerlich mache.
Du hältst dich zwar für unfehlbar, weist aber offensichtlich auch nicht alles.
Zitat von: Heinz-Otto am 07. Februar 2022, 19:08:25Da hätte ich bedenken, dass ich mich lächerlich mache.
Wohl weniger, auch außerhalb des Sozialrechts gibt es die Begrifflichkeiten.
:sehrgut: , besonders bei bei Konstrukten, die keiner Betriebsprüfung standhalten würden.
Zitat von: Hartz4Zeuge am 07. Februar 2022, 19:15:01
Du hältst dich zwar für unfehlbar, weist aber offensichtlich auch nicht alles.
Klar weiß ich nicht alles. Oder wie würdest du diese Frage sonst einordnen.
Zitat von: Heinz-Otto am 07. Februar 2022, 18:39:00
Kann bitte jemand meine Bildungslücke stopfen?
Anscheinend willst du nur provozieren. Jeder so wie er kann.
Zitat von: eder am 07. Februar 2022, 19:17:06
Wohl weniger, auch außerhalb des Sozialrechts gibt es die Begrifflichkeiten.
Könntest du mir einen Link setzen, wo das erklärt ist? Ich habe zu dem Begriff nichts finden können.
Aber ok, wenn mir keiner helfen möchte meine Lücke zu schließen, dann ist das so.
Ich habe eine Steuernummer und nicht zwei. Ich mache eine Buchhaltung und nicht zwei. Zitat aus dem Urteil des Bundessozialgerichts: "Maßgeblich sind die Umstände im Einzelfall. Dabei sind die gewerberechtliche Situation, die Branchen, die nähere Ausgestaltung der jeweiligen Unternehmen sowie sonstige verbindende bzw trennende Faktoren zu berücksichtigen."
Meine Frage ist: Wie genau erfolgt die Prüfung der Umstände? Offensichtlich wilkürlich und einseitig durch das JC.
Richtig.
Deswegen also erstmal beim FA anfragen, erfahrungsgemäß reißt dir dort niemand den Kopf ab.
Wenn das FA der Meinung ist das das zwei artfremde Gewerbe sind wird es dich aufklären das du zwei verschiedene Buchhaltungen machen musst.
Dann bei der Gewerbestelle die Gewerbeanmeldung ergänzen oder eben eine weitere machen müssen.
Zitat von: Openmind am 07. Februar 2022, 19:30:09Ich mache eine Buchhaltung und nicht zwei.
Dann schreib doch einfach mal, was es für Gewerbe sind. Nehmen wir mein Beispiel: Nagelstudio und Kosmetikstudio würde ich nicht als artfremd betrachten. Aber Nagelstudio und ne Baufirma sehr wohl.
Es hat klick gemacht. Die beiden Gewerbe im Verhältnis zueinander sind artfremd, nicht die Gewerbe selbst.