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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: rubbel am 05. Februar 2022, 14:08:45

Titel: Wechsel ALG 1 zu ALG 2
Beitrag von: rubbel am 05. Februar 2022, 14:08:45
Hallo, bin schon eine Weile raus aus dem Bezug und bin nicht mehr ganz so auf dem aktuellen Stand.

Ich möchte hier für eine Freundin fragen, sie wird nächsten Monat von ALG 1 in Alg 2 wechseln, folgende Situation liegt vor:

Sie wohnt in einer 3-Raum-Wohnung mit ihrem Sohn zusammen (Ü25), er geht arbeiten, verdient genug um keinen Antrag stellen zu müssen, gewirtschaftet wird getrennt, er gibt nur etwas zur Miete dazu.

Fragen wären:

Muss der Sohn im Hauptantrag mit angegeben werden ?

Muss der Sohn überhaupt Angaben bzw. Unterlagen gegenüber dem JC machen (was er auch nicht möchte)?

Muss die Anlage HG ausgefüllt werden ?

Was müsste sonst noch bei der Antragsstellung beachtet werden ?


Über etwas Hilfe würde ich mich freuen, danke.
Titel: Re: Wechsel ALG 1 zu ALG 2
Beitrag von: Yavanna am 05. Februar 2022, 15:04:14
Einen Antrag muss er nicht stellen, auch keine Auskünfte geben über Einkommen,  Vermögen,  etc.
Die Anlage HG sollte sie ausfüllen, auch wenn die Meinungen im Forum da auseinander gehen,  und angeben "keine Unterstützung "
Von den Kosten der Unterkunft erhält deine Freundin dann die Hälfte vom JC und muss sich die andere Hälfte von ihrem Sohn zahlen lassen.
Titel: Re: Wechsel ALG 1 zu ALG 2
Beitrag von: rubbel am 05. Februar 2022, 16:36:34
@Yavanna
danke für deine Antwort, das klingt ja schon mal gut, das der Sohn keine Angaben machen muss.

Zitat von: Yavanna am 05. Februar 2022, 15:04:14
Die Anlage HG sollte sie ausfüllen, auch wenn die Meinungen im Forum da auseinander gehen, 
genau das ist die Verunsicherung, aber wenn die Anlage ausgefüllt wird, dürften wohl hoffentlich beim JC alle Unklarheiten beseitigt sein


Wir sind hier eine Opptionskommune, eine Anlage HG als Formular finden wir nicht, nur ein Zusatzblatt: Zusatzblatt Verantwortungs- und
Einstehensgemeinschaft
, dürfte das selbe sein, oder ?
Titel: Re: Wechsel ALG 1 zu ALG 2
Beitrag von: Yavanna am 05. Februar 2022, 18:17:06
Nein VuE ist eine eheähnliche Gemeinschaft. Wenns kein HG gibt, dann eben nichts einreichen.
Titel: Re: Wechsel ALG 1 zu ALG 2
Beitrag von: rubbel am 05. Februar 2022, 18:45:22
ok, danke  :smile:
Titel: Re: Wechsel ALG 1 zu ALG 2
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2022, 17:39:44
Zitat von: rubbel am 05. Februar 2022, 16:36:34

Wir sind hier eine Opptionskommune, eine Anlage HG als Formular finden wir nicht,
Vllt. wird das dann nach gefordert aber da Ü25 ist es nicht nötig und Kinder sind im SGB 2 den Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
Zitat von: rubbel am 05. Februar 2022, 14:08:45er gibt nur etwas zur Miete dazu.
Da sollte ein Vertrag oder eine KbV gemacht werden. Entweder nach dem Kopfteilprinzip oder wenn unterschiedliche Flächen(größen) genutzt werden das aufteilen und als Mietpreis festlegen.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)

Zitat von: rubbel am 05. Februar 2022, 14:08:45Was müsste sonst noch bei der Antragsstellung beachtet werden ?
Beim vereinfachten Antrag sollte eingetragen werden das man Pkt 2 (war es glaube ich) allein wohnt und dann weiter zu Punkt 3 und bei Pkt 11 (war es glaube ich) das man das Merkblatt erhalten hat nicht ankreuzen, wenn es so ist.

MfG FN
Titel: Re: Wechsel ALG 1 zu ALG 2
Beitrag von: rubbel am 06. Februar 2022, 18:48:45
@Fettnäpfchen
danke für deine Ausführungen


Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2022, 17:39:44
Da sollte ein Vertrag oder eine KbV gemacht werden. Entweder nach dem Kopfteilprinzip oder wenn unterschiedliche Flächen(größen) genutzt werden das aufteilen und als Mietpreis festlegen.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)

Danke, guter Tipp


Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2022, 17:39:44
Beim vereinfachten Antrag sollte eingetragen werden das man Pkt 2 (war es glaube ich) allein wohnt und dann weiter zu Punkt 3 und bei Pkt 11 (war es glaube ich) das man das
Kann ich leider so nicht nachvollziehen, da wir eine sehr wissbegierige Opptionskommune haben, muss ein 17 Seiten Hauptantrag ausgefüllt werden (siehe Anhang), die Frage wäre ja jetzt, soll der Sohn auf Seite 5 eingetragen werden oder nicht  :weisnich:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Wechsel ALG 1 zu ALG 2
Beitrag von: Sheherazade am 07. Februar 2022, 09:04:23
Zitat von: rubbel am 06. Februar 2022, 18:48:45
die Frage wäre ja jetzt, soll der Sohn auf Seite 5 eingetragen werden oder nicht  :weisnich:

Ja. Ich würde allerdings nach der Frage nach dem Verwandtschaftsverhältnis nichts weiter für ihn beantworten.
Titel: Re: Wechsel ALG 1 zu ALG 2
Beitrag von: rubbel am 07. Februar 2022, 09:17:16
Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2022, 09:04:23
Ja. Ich würde allerdings nach der Frage nach dem Verwandtschaftsverhältnis nichts weiter für ihn beantworten.

Ich glaube auch, das wäre die beste Lösung, evt. noch ein formloses Schreiben dazu, das er seine Mutter in keiner Weise finanziell und wirtschaftlich unterstützt
Titel: Re: Wechsel ALG 1 zu ALG 2
Beitrag von: Sheherazade am 07. Februar 2022, 09:35:43
Zitat von: rubbel am 07. Februar 2022, 09:17:16
evt. noch ein formloses Schreiben dazu, das er seine Mutter in keiner Weise finanziell und wirtschaftlich unterstützt

Das dürfte rein rechtlich überflüssig sein, Kinder sind ihren Eltern im SGB2 nicht zu Unterhalt verpflichtet.
Titel: Re: Wechsel ALG 1 zu ALG 2
Beitrag von: rubbel am 21. März 2022, 08:18:54
Hallo, kurze Rückmeldung, der Bescheid ist da und wurde ordnungsgemäß erstellt, Rückfragen zum Sohn gab es keine  :smile:

Danke noch mal an alle Helfer  :bye:
Titel: Re: Wechsel ALG 1 zu ALG 2
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. März 2022, 15:29:46
Danke für die Rückmeldung

MfG FN