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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Erwerber am 05. Februar 2022, 17:49:30

Titel: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Erwerber am 05. Februar 2022, 17:49:30
Hallo,

ich habe zu der Anforderung von Bewerbungsschreiben und Absageschreiben einiges hier gelesen und hab noch fragen dazu.

Normalerweise reicht man ja eine Bewerbungsliste mit den Bewerbungsnachweisen monatl. ein.

Wenn das JobCenter aber nun sagt ich solle die Bewerbungsschreiben und Absageschreiben mit einreichen und darunter schreibt "Vielen Dank", kommt mir das nicht ganz koscha vor.

Soweit ich informiert bin, muß ich die nicht einreichen da sie nicht Leistungsrelevant sind.

PS:
(Noch ein Hinweis - Mir ist bewußt das man auch Unterlagen einreichen kann, wenn man nicht dazu verpflichtet ist - darum geht es hier aber nicht - Es geht hier um die Reschtspflicht)
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: justine1992 am 05. Februar 2022, 17:51:57
Zitat von: Erwerber am 05. Februar 2022, 17:49:30Normalerweise
Da gibt es keine einheitlichen Regeln.

Zitat von: Erwerber am 05. Februar 2022, 17:49:30Wenn das JobCenter aber nun sagt
sagt?

Zitat von: Erwerber am 05. Februar 2022, 17:49:30und darunter schreibt "Vielen Dank"
also schreibt?

Zitat von: Erwerber am 05. Februar 2022, 17:49:30nicht ganz koscha
mit RFB?

Hast Du eine gültige Eingliederungsvereinbarung, in der etwas darüber steht?
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Heinz-Otto am 05. Februar 2022, 17:59:26
Sofern man überhaupt Absageschreiben bekommt, kann man die ja einreichen. Tut ja nicht weh.
Dass nur wenige Firmen Absageschreiben versenden müsste das JC wissen.
Außerdem, was man nicht hat, kann man nicht einreichen.
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Februar 2022, 18:08:00
Zitat von: Erwerber am 05. Februar 2022, 17:49:30ich solle die Bewerbungsschreiben und Absageschreiben mit
einreichen

Muss man nicht, es ist deine Entscheidung ob du davon etwas zur Einsicht zum Termin mitnimmst.
In Zeiten von Onlinebewerbungen, gibt es so etwas eh immer weniger.
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Erwerber am 05. Februar 2022, 19:40:43
@ justine1992

Das geht ja mit Dir hier gleich los.

    (http://normalerweise%20
Normalerweise heißt ja soviel wie in der Regel (Also nicht immer, aber meißtens läuft es halt so)

(http://)

Ich glaube das kannst Du erkennen das es hier um ein Schreiben geht.
(Wie sollten Sie sonst was darunter schreiben?(Retorische Frage))

Mit den letzten beiden Fragen hast Du noch die kurve bekommen.

(http://mit%20rfb?%3Cbr%20/%3EHast%20Du%20eine%20g%C3%BCltige%20Eingliederungsvereinbarung,%20in%20der%20etwas%20dar%C3%BCber%20steht?)

Beide Nein.
Wobei sich da die Frage stellt, wenn Sie es nicht dürften, was macht es dann für einen Unterschied? Und umgekehrt: Wenn Sie es dürfen, was macht es dann für einen Unterschied?

@vanessa
Weißt Du (oder auch jemand anderes) auch woraus man das ableitet ? (Gesetz/Verordnung) ?



Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Februar 2022, 19:57:57
Zitat von: Erwerber am 05. Februar 2022, 19:40:43woraus man das ableitet ?
Ich würde es mit Postgeheimnis begründen, es ist nun mal meine private Post.
Schwierig dürfte es sein, wenn du Geld für die schriftlichen Bewerbungen haben möchtest.

Für alles andere, reicht auch eine Liste.
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2022, 17:30:57
Zitat von: justine1992 am 05. Februar 2022, 17:51:57Hast Du eine gültige Eingliederungsvereinbarung, in der etwas darüber steht?
?
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Gast32644 am 06. Februar 2022, 20:52:05
Wenn man sich z.B. regelmäßig auf freie Stellen bewirbt, bei denen es eine große Nachfrage an Bewerbern gibt, dann kann das schon vorkommen, dass das JC ins Grübeln kommt, wenn man nie zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

Da gehen die automatisch davon aus, dass entweder die Bewerbungsunterlagen nicht gut genug sind, was eine Einladung zu einem Bewerbungstraining provozieren kann oder im schlimmsten Fall denkt das JC, dass die Bewerbungen überhaupt nicht abgeschickt wurden. Das aber lässt sich nur anhand der Absagen belegen.
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Erwerber am 25. Februar 2022, 18:33:29
Es gibt eine Änderung.


Man hat mir eine EGV zugeschickt. In der steht jetzt das ich die Anschreiben mit einreichen soll (für die Bewerbungsnachweise).

Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Februar 2022, 15:58:49
Erwerber

und was sollen die User die sich damit besser auskennen und helfen wollen damit anfangen?
Eine EinV die du bekommst ist nichts wert wenn du eine hast und die noch gültig ist;

darüber hinaus müsstest du die zugeschickte erst mal unterschreiben dass diese Gültigkeit erlangt.

MfG FN
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. Februar 2022, 16:54:12
Zitat von: Erwerber am 25. Februar 2022, 18:33:29In der steht jetzt das ich die Anschreiben mit einreichen soll
Dann unterschreibe die eben nicht.
Es gibt keinerlei Pflichten dem SB private Schreiben, an und vom AG vorzulegen.

Sofern es überhaupt welche gibt und Mails, gehen den SB ebenso wenig etwas an.
(anders wen du für schriftliche Bewerbungen Geld vom JC haben möchtest)
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Erwerber am 26. Februar 2022, 20:19:54
Natürlich habe ich die nicht unterschrieben, aber früher oder später bekomme ich die wohl als Verwaltungsakt zugeschickt.

Und wenn ich dann nicht reagiere kommt wohlmöglich die Sanktion.

Und ich würde vorher gerne wissen worauf ich mich einlasse.
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Erwerber am 28. Februar 2022, 21:41:13
Also meine Frage ist hat das Jobcenter das recht derartige Unterlagern anzufordern und was passiert wenn ich dem nicht folge leiste.

:schock:
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: justine1992 am 28. Februar 2022, 21:46:51
Das Jobcenter hat dieses recht nicht und nutzt es aber in dem fall auch gar nicht. es geht um eine Vereinbarung die noch nicht unterschrieben ist. Sobald Du Dich damit einverstanden erklärst, ist es so. Dann geht es nicht mehr darum ob das JC es fordert. Nein das Jobcenter hat nicht das recht derartige unterlagen anzufordern wenn du dem kommentarlos nicht folge leistest wirst du angehört werden. Das JC fordert so was aber doch gar nicht. Und das hat alles übrigens weder was mit Datenschutz (die Daten der Firma sind nicht geheim) noch mit dem Postgeheimnis zu tun. Nur um vorzubeugen dass Du tatsächlich so argumentieren wollen würdest.
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Gast32644 am 28. Februar 2022, 22:04:01
Das Jobcenter hat das Recht, Anschreiben oder Absagen in Kopie zu verlangen, wenn du dafür Bewerbungskosten erstattet haben willst. Wie willst du denn sonst beweisen, dass du dich auch tatsächlich beworben hast?
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Bundspecht am 01. März 2022, 07:35:25
Zitat von: Gast32644 am 28. Februar 2022, 22:04:01Das Jobcenter hat das Recht, Anschreiben oder Absagen in Kopie zu verlangen, wenn du dafür Bewerbungskosten erstattet haben willst.

Quelle ?

Zitat von: Gast32644 am 28. Februar 2022, 22:04:01Wie willst du denn sonst beweisen, dass du dich auch tatsächlich beworben hast?

Und Du meinst, dass ein "Anschreiben" ein Beweis sein soll, dass man sich auch "wirklich" beworben hat  :mocking:

Wenn ich wollte, könnte ich dem JC jedem Monat 20 "Anschreiben" auf den Tisch knallen , und die Kosten dafür verlangen...

Kein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet einem eine schriftliche Absage zukommen zu lassen. Daher kann auch das JC kein Recht haben , diese zu fordern.
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. März 2022, 11:38:43
Genau zu der Antwort von Bundspecht
Die Quelle würde mich auch interessieren da es diese nicht gibt, außer in einer unterschriebenen EinV

Erwerber
Zitat von: Erwerber am 28. Februar 2022, 21:41:13Also meine Frage ist hat das Jobcenter das recht derartige Unterlagern anzufordern und was passiert wenn ich dem nicht folge leiste.
Vllt solltest du mal mitteilen was relevant ist damit man dir mitteilen kann was eigtl. Sache ist.
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Februar 2022, 15:58:49Eine EinV die du bekommst ist nichts wert wenn du eine hast und die noch gültig ist;
auf so etwas sollte man entsprechend antworten...... Ohne dieses Wissen ist dann alles nur "wischiwaschi"

MfG FN
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Erwerber am 01. März 2022, 21:31:20
Um Bewerbungskosten gehts ja nicht.

ZitatDas Jobcenter hat dieses recht nicht und nutzt es aber in dem fall auch gar nicht.

@justine1992
Sie habe es doch in die EGV geschrieben. Und wenn ich die nicht unterschreibe bekomme ich früher oder später einen Verwaltungsakt.

Um es nochmal klar zu sagen, da einige wohl das eine oder andere Überlesen haben.
In der EGV steht drin das ich zu meinen Bewerbungsnachweisen die Anschreiben an die Arbeitgeber beifügen soll (Keine Bewerbungskosten!).
Die EGV ist nicht Unterschrieben.
Mir geht es jetzt darum was ich machen kann, wenn ich die selbe als Verwaltungsakt erhalte.


Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. März 2022, 15:53:47
Zitat von: Erwerber am 01. März 2022, 21:31:20was ich machen kann, wenn ich die selbe als Verwaltungsakt erhalte
Erst mal Abwarten ob es so, überhaupt noch drin steht.
Wenn ja in Widerspruch gehen.

Es geht das jC eben nichts an, was du Privat an Post versendest oder bekommst.

Als ich den Nachweis noch bringen musste, wollten die das auch immer mal wieder.
Es gab Grundsätzlich nur eine Liste mit, wann wo (nur AG und die Adresse) wie Beworben und Ergebnis, fertig.
Wenn sie Zweifel haben sollen sie selbst beim AG Anrufen, ist nicht mein Job dem JC diese Daten zu geben.
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. März 2022, 16:04:50
Zitat von: vanessa am 02. März 2022, 15:53:47Es gab Grundsätzlich nur eine Liste mit, wann wo (nur AG und die Adresse) wie Beworben und Ergebnis, fertig.
Wenn sie Zweifel haben sollen sie selbst beim AG Anrufen, ist nicht mein Job dem JC diese Daten zu geben.
Genau das hatte ich unter anderem in meiner Klageschrift an das SG stehen denn es wurde in der meiner EinV (neben vielen anderen falschen Punkten) auch so gefordert.
Den Richter hat das nicht interessiert und sah keinen Nachteil irgendeiner Art in dem Begehren des JC...... Nur weil man recht hat heißt es nicht das man auch Recht bekommt.

MfG FN
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Erwerber am 02. März 2022, 18:42:05
@ Fettnäpfchen

War das ein Sozialrichter oder ein Assozialrichter ?  :cool:

Der Punkt ist mehrere haben gesagt das das Jobcenter das nicht fordern darf, aber eine Begründung fehlt mir noch.

Aus Meiner Erfahrung weiss ich das das Jobcenter nie was an einer EGV geändert hat auch wenn ich Widerspruch eingelegt habe.
Die reagieren nur auf das Gericht.
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. März 2022, 15:31:17
Die Beurteilung über den Assozialrichter überlasse ich Dir :zwinker:
Zitat von: Erwerber am 02. März 2022, 18:42:05Der Punkt ist mehrere haben gesagt das das Jobcenter das nicht fordern darf, aber eine Begründung fehlt mir noch.
Guckst du halt den maßgebenden § also den 15er an. Da ist geregelt das alles ausgewogen und nicht zu deinem Nachteil sein darf ansonsten ist so eine EinV dem Gesetz nach nichtig. (ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0))
Die zusätzlichen Kosten von Kopien von Anschreiben werden nicht ersetzt;

sowie das abhängig machen von Bewerbungserstattungen durch Vorlage von Anschreiben oder Absageschreiben ist genauso falsch

und wenn dann nicht mal eine übliche Liste von Bewerbungsbemühungen ausreichend ist, besonders bei tel. o. pers. Bewerbungen nicht anerkannt wird
und
man den potentiellen AG anschreiben soll warum noch keine Rückmeldung von ihm kam
für diese Bewerbungen entweder keine Erstattung oder die Bewerbung nicht mal als solche anerkannt wird        ist das alles nachteilig.

Das perverse daran ist dass ein SB eh nichts glauben darf und bei solchen Listen im "Verdachts- o. Bedarfsfall" beim AG im Zuge der Amtsermittlungspflicht anzurufen hat
trotzdem nicht von meinem Richter anerkannt wurden.
Es wäre ja nichts dabei bei einem AG nachzufragen was jetzt Stand der Dinge sei war einer der Kommentare. Und die Kopierkosten hat er mehr oder enger mit einem müden Lächeln abgetan.
Klar ich rufe da an und der Personaler (oder bei kleinen Firmen mit nur 30 Bewerbungen der Chef) schaut dann bei 800 Bewerbungen nach was mit meiner Bewerbung ist  :wand:
Für ein nicht gemachtes Profiling hat er sich auch nicht interessiert der JC RA hat gesagt das machen die beim Erstgespräch aber was da abgefragt wurde hat mit einem vorgeschrieben Profiling nach dem 4 Phasen System mal überhaupt nichts zu tun und in den Literaturkommentaren ist eindeutig geregelt dass das auch für O.-Kommunen gilt.
uws.usf.....

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. März 2022, 16:07:52
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. März 2022, 15:31:17durch Vorlage von Anschreiben oder Absageschreiben ist genauso falsch
Ist es auch, kann aber auch leicht aus dem Weg gehen, indem man nur per Tel. Mail Online mit dem AG kommuniziert.
Dan gibt es nichts außer Mails und die muss ich nicht Ausdrucken.
Erst mal weil es kostet und weiter, hat nicht jeder einen Drucker (für das JC) zu Hause rum stehen.

Gibt eigentlich genug Möglichkeiten, dem SB den Wind aus dem Segel zu nehmen :grins: