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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Patricialrt am 05. Februar 2022, 19:39:47

Titel: Rückkehr aus Ausland
Beitrag von: Patricialrt am 05. Februar 2022, 19:39:47
Hallo,
Ich freue mich über jeden Tipp und Rat, habe das erste Mal mit dem Jobcenter zu tun und bin überfordert mit all den für mich neuen Vorgängen, Formularen und Begriffen.
Kurz zu meiner Situation, ich bin 41 Jahre und war privat versichert bevor ich für 5 Jahre ins aussereuropäische Ausland gegangen bin. Ich bin gestern wieder in Deutschland gelandet und fange jetzt wieder von Vorne an. Anspruch auf ALG I habe ich wohl nicht, da ich in den letzten 30 Monaten nicht eingezahlt habe. Wäre toll, wenn ich wenigstens ein wenig Unterstützung durch ALGII bekomme, vor allem die Krankenkasse wären eine super Erleichterung... will nicht jammern, ich habe in einem Hotel gearbeitet und mit Corona war das dann halt letzten Endes nicht mehr möglich, bzw das Hotel ging dann leider doch pleite, obwohl wir wirklich alles gegeben haben. Jetzt also wieder zurück in Deutschland und ich bin dankbar, dass meine Eltern mich aufnehmen.
Zu Antrag ALGII:
1. Ich habe gesehen, dass man derzeit online einen vereinfachten Antrag stellen kann. Was sind da Eure Gedanken/ Erfahrungen?
2. Bin ich mit einem ALGII Antrag auch automatisch arbeitslos gemeldet oder sind das zwei unterschiedliche Vorgänge?
3. Da mich meine Eltern netterweise aufgenommen haben, bilde ich mit ihnen wohl eine Hausgemeinschaft? Müssen sie über ihre Einkünfte in meinem Antrag auf ALGII Auskunft erteilen? So ganz habe ich das nicht verstanden, da es wohl die Möglichkeit gibt, dass ich meine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde, obwohl ich bei meinen Eltern wohne?
4. Wie funktioniert das mit der Krankenkasse, muss ich mich da so schnell wie möglich selbst drum kümmern? Oder macht das das Jobcenter für mich, falls ich Ansprüche habe?
5. Natürlich möchte ich so schnell wie möglich arbeiten und habe auch schon ein paar Ideen. Ich schätze aber, dass das aber einige Monate dauern kann bis ich wirklich wieder anfangen kann zu arbeiten. Zumal in dem Feld, in dem ich arbeiten möchte, Assessment Center die Norm sind, also das Bewerbungsverfahren kann sich etwas hinziehen... Was sind Eure Erfahrungen, soll ich einen Zwischenjob/ Teilzeitjob annehmen oder mich voll auf die Vorbereitung auf die Assessment Center konzentrieren um dann auch immer für die Bewerbungstermine verfügbar zu sein?
Vielen Dank für Eure Tipps und Ratschläge!
Titel: Re: Rückkehr aus Ausland
Beitrag von: Yavanna am 06. Februar 2022, 06:25:32
Zu 1: Ist nicht viel einfacher. Es müssen zusätzlich weitere Unterlagen eingereicht werden, die das JC anfordern. Es gibt zurzeit keine Vermögensprüfung. Du musst nur ankreuzen, ob erhebliches Vermögen ja oder nein. Erheblich = 60.000

Zu 2: Du bist direkt arbeitslos gemeldet. Die Vermittlung läuft in dem Fall nicht über die Agentur für Arbeit, sondern das JC.

Zu 3: Füll das Formular HG aus und gib an "keine Unterstützung ". Da gehen die Meinungen im Forum allerdings auseinander.
Deine Eltern müssen auf keinen Fall Angaben zu Vermögen oder Einkommen machen.
Wenn deine Eltern etwas für die Unterbringung haben wollen,  am besten eine Kostenbeteiligung vereinbaren.  Muster gibt's im Forum.

Zu 4: Du musst dich kümmern. Bei PKV kommst du in den Basis Tarif. Bei Bedürftigen berechnet die PKV nur den halben Basis Tarif, der Betrag wird maximal vom JC übernommen. Ob du in eine  GKV kannst, keine Ahnung.  Wenn ja, Bestätigung der GKV darüber einreichen und du wirst vom JC dort angemeldet.

Zu 5: Du musst alles tun, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Aus einer Beschäftigung heraus kann man sich auch weiter bewerben.
Titel: Re: Rückkehr aus Ausland
Beitrag von: Patricialrt am 06. Februar 2022, 11:27:58
Danke Yavanna! Das hilft mir sehr weiter!
Titel: Re: Rückkehr aus Ausland
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2022, 17:06:17
Patricialrt

Zitat von: Yavanna am 06. Februar 2022, 06:25:32Ob du in eine  GKV kannst, keine Ahnung. 
Wenn keine Vers. besteht dann wird dich das JC automatisch in die GkV vermitteln.

Zitat von: Yavanna am 06. Februar 2022, 06:25:32
Zu 3: Füll das Formular HG aus und gib an "keine Unterstützung ". Da gehen die Meinungen im Forum allerdings auseinander.
jepp, Ich würde es frühestens nach einer Aufforderung vom JC machen, aber wenn du es wie vorgeschlagen machst ist das auch korrekt.
Zitat von: Patricialrt am 05. Februar 2022, 19:39:47bilde ich mit ihnen wohl eine Hausgemeinschaft?
Nein wenn dann eine W(ohn)G(gemeinschaft) und deswegen:
ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529)
unter Pkt. 2 Ich wohne allein ankreuzen ! und dann bei Pkt 3 weitermachen.
....... unter Pkt 11 kein Kreuz bei > Ich habe das Merkblatt erhalten !

MfG FN
Titel: Re: Rückkehr aus Ausland
Beitrag von: Patricialrt am 06. Februar 2022, 20:28:21
Hallo Fettnäpfchen,
Danke für Deine Antwort!
Interessant was Du schreibst! Der Jobcenter Wortschatz ist mir noch nicht ganz geläufig, von dem her ist mir noch nicht klar, warum ich ankreuzen soll, ich lebe alleine wenn man es als WG mit meinen Eltern auslegen könnte? Und was trage ich dann Pkt 3/ Wohnsituation ein? Dass ich im Eigentum lebe?

Viele Grüße und danke für die Unterstützung!
Titel: Re: Rückkehr aus Ausland
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Februar 2022, 15:51:31
Patricialrt

Zitat von: Patricialrt am 06. Februar 2022, 20:28:21Der Jobcenter Wortschatz ist mir noch nicht ganz geläufig, von dem her ist mir noch nicht klar, warum ich ankreuzen soll, ich lebe alleine wenn man es als WG mit meinen Eltern auslegen könnte?
Weil du alleiniger Antragsteller bist
und
deine Eltern dir aufgrund deines Alters nicht mehr Unterhaltspflichtig sind
und
damit auch nicht im Antrag zu erwähnen sind.
und Ihr seid ja eine WG das ist nicht das Problem.

Zitat von: Patricialrt am 06. Februar 2022, 20:28:21Und was trage ich dann Pkt 3/ Wohnsituation ein? Dass ich im Eigentum lebe?
Wem gehört das Eigentum?
und wenn deinen Eltern was hast du an Kosten für die Unterkunft und Mitbenutzung?

MfG FN
Titel: Re: Rückkehr aus Ausland
Beitrag von: Patricialrt am 07. Februar 2022, 16:37:49
Danke Fettnäpfchen für die Erklärung!

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Februar 2022, 15:51:31Wem gehört das Eigentum?
und wenn deinen Eltern was hast du an Kosten für die Unterkunft und Mitbenutzung?
Ich wohne in meinem alten Kinderzimmer  :schaem: und netterweise verlangen meine Eltern bisher nichts. Wie reflektiere ich das unter Pkt 3?


Titel: Re: Rückkehr aus Ausland
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Februar 2022, 16:43:18
Patricialrt

Zitat von: Patricialrt am 07. Februar 2022, 16:37:49Wie reflektiere ich das unter Pkt 3?
Wenn deine Eltern nichts verlangen dann kannst du einen Querstrich durch Pkt. 3 machen.

MfG FN