Es heißt ja eigentlich überall "Keine Sanktionen bis Ende 2022" und nun lese ich hier immer wieder, dass einem dennoch eine Sanktion angedroht wird. Wäre das ganze dann nicht ein Verstoß?
Klar, die Jobberater können nichts dafür und müssen den Standartmist verschicken, aber wie ist das mit "Keine Sanktionen bis Ende 2022" vereinbar, wenn die ARGE selbst das nicht ändert?
An der Rechtslage hat sich (noch) nichts verändert.
Seltsam ...
Denn das ganze wurde doch nach der Ampelwahl sehr groß angekündigt und mal ehrlich, da es H4 eh nur noch bis Jahresende geben soll ...
... auch wenn es dann nur einen neuen Namen bekommt, könnte man bis da ja alles sinnlose aussetzen. Aber nun gut, die ARGEn sind eh unfähig. Wer im Dezember H4 erstmals bekam, ergo ab da weiterbewilligt hat ... kriegt im Dezember den neuen Wisch "Für ein Jahr bewilligt" und kurz danach: "Aufhebung weil: H4 Satz erhöht". Wäre das echt so schwer, wenn das in einem Schreiben stünde?
Sprich zB:
"Im Dezember erhalten sie 450 €
Ab Januar bis voraussichtlich November 453€"
Nö, wärs nicht.
Ein Koalitionsvertrag ist keine Rechtsgrundlage.
Ich weis nicht, wo du so was liest und hörst, aber es gibt dazu keine gesetzliche Grundlage.
Nach wie vor gilt der Status Quo des BVerfG, wonach Sanktionen auf max. 30% begrenzt sind. Daran wird sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern, bis irgendwann Hartz 4 in Bürgergeld umbenannt wird und in diesem Zusammenhang auch die Sanktionsregelungen verfassungskonform geändert werden sollen.
https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html
Dort mal nachfragen, wie es dazu steht.
Am besten mit Verweis auf den Tagesspiegel Artikel.
Zitat von: Xellos am 08. Februar 2022, 18:40:36...wenn es dann nur einen neuen Namen bekommt...
...wird sich wohl auch sonst nichts ändern.
Sanktionen heißen dann vielleicht 'Versäumnisbuße', mehr aber auch nicht... :scratch:
Hallo allerseits,
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Androhung von einer Sanktion mit 30% Kürzung erhalten. Durch die hohe Inflation in Deutschland ist der Regelsatz doch sowieso unter dem Existenzminimum. Kommt ein Sanktionsbescheid werde ich mich neben den Widerspruch beim BfA beschweren. Grundlage ist das Sanktionsmoratorium der neuen Regierung bis zur Einführung des Bürgergeldes.
Sprich, keine Kürzung unter dem Existenzminimum.
Grüße
Keine Chance!
Leider wird weiterhin sanktioniert. Quelle: ich selbst.
Somit sind das alles leere "Versprechungen" seitens einiger Politiker, darunter vor allem die Aussage von Sven Lehmann (Grüne, Bundestagsabgeordneter) gewesen. Es gibt einen Twitter-Post ihm, wo er sagt, dass bis Ende 2022 nicht sanktioniert wird.
Politikergelaber. Mehr nicht.
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-versprechen-wann-kommt-die-aussetzung-der-sanktionen-nicht
:offtopic:
und 12.- Mindestlohn gibt es auch noch nicht...
und Canabis auch nicht....
und Atomstrom ist jetzt auch grün...........
.....dafür wird jetzt geändert dass die Bundestagsabgeordneten auch nach drei Monaten (und nicht nach sechs Monaten wie bisher) als nicht mehr genesen angesehen werden wie der Rest der Bevölkerung.
:offtopic: (Ende)
Tja, die SPD hat gerade die unwiderruflich letzte Chance in diesem Leben noch mal die Hartzler als Wähler zu gewinnen. Da würde es nur helfen, wenn man beim alten Plan bleibt, ehe es die Ampel gab.
1200€ für jeden der weniger hat (bzw halt bis auf 1200 Netto aufstocken)
Da finde ich es sehr dreist, dass man nun auf Grüne und FDP Rücksicht nimmt.
Wozu? Die SPD hat eben die meisten Stimmen, die SPD wurde mit den 1200€ gewählt, da haben Grün + FDP null Mitspracherecht. Die sind nur "geduldete Partner".