Ich bitte um Tipps. Seit wenigen Monaten arbeite ich in einer neuen Firma. Anfangs ganz ok aber plötzlich werden für mich Termine vereinbart, wo ich gut und gerne eine Stunde fahren muss. Dazu gibt der Chef auch das Firmenauto mit nach Hause. Allerdings sagt er zum Kunden dass ich um 8 Uhr da bin.
Wie kann er das? Arbeitsbeginn ist 8 Uhr und nicht 7 Uhr, da ich ja eine Stunde fahren muss. Fahrtzeit zum Kunden ist Arbeitszeit und keine Privatzeit.
Wie soll ich mich verhalten?
Das steht normalerweise im Arbeitsvertrag, ab wann die Arbeit beginnt, entweder am Firmensitz oder beim Kunden.
Überstunden müssen ja extra bezahlt werden.
Zitat von: CCR am 08. Februar 2022, 21:24:48
Das steht normalerweise im Arbeitsvertrag, ab wann die Arbeit beginnt, entweder am Firmensitz oder beim Kunden.
Eigentlich ist es ja so, sobald die berufliche Tätigkeit beginnt, beginnt auch die Arbeitszeit. Da er den Auftrag hat zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Firmenfahrzeug an einem Ort zu sein, würde ich vermuten dass die Arbeitszeit ab dem Zeitpunkt spätestens beginnt wo man das Auto betritt und die Fahrt beginnt. So was ist ja nun kein Privatvergnügen.
Tja sieht der Chef wohl anders
Dann hast du zwei Möglichkeiten:
1. Die Sicht des Chefs teilen und stillschweigend befolgen
2. Prüfen ob es tatsächlich so ist und im Zweifel auf dein Recht bestehen.
Nicht unwahrscheinlich das nur 1. dazu führen wird, dass du weiterhin Arbeit hast.
Dazu muss man die Regelungen im AV kennen und ob es einen Tarifvertrag gibt.
Grundsätzlich ist Fahrzeit mit dem Auto aber Arbeitszeit.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bag-ein-update-zur-verguetungspflicht-fuer-fahrtzeiten_169005.html
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/bag-urteil-vom-25042018-5-azr-42417_idesk_PI42323_HI11904853.html
schreib morgen (freitag) eine stunde vor offiziellem arbeitsende ne sms "chef ich fahr schon mal nach hause, hab ja heute morgen schon um 7 statt 8 uhr angefangen. schoenes wochenende!"
oder wenn es nicht geht frueher aufzuhoeren dann sagen "chef naechste woche kann ich dann aber erst wieder um 8 anfangen, termine beim kunden bitte fruehestens um 9 vereinbaren beim kunden wegen anfahrtszeit, danke"
rechte nehmen statt darum bitten. hat dein chef schliesslich auch so gemacht. oder hatte er lieb gefragt ob du auch ne std frueher kannst?
wenn du es so machst bist du also sogar noch netter als dein chef! falls er dich kuendigt war es eben die falsche stelle, je nach deinem leben ist das mehr oder weniger schlimm... wir sind hier ja nicht bei squid game. (ich hatte die serie als gesellschattskritik verstanden.
lg vom coronaleugner :D
Ganz tolle Idee! :wand:
Was ist das ein schwachfug, jordan2sheepy :wand:
Lg. Rupper Duck :coffee:
Zitat von: Fred am 08. Februar 2022, 21:09:05
Fahrtzeit zum Kunden ist Arbeitszeit und keine Privatzeit.
Nein!
Auch wenn die Antwort nicht gefallen mag, aber deine Arbeitszeit beginnt beim Kunden. Warum? Weil deine Arbeitszeit genau so in der Firma um die Ecke beginnen würde -dein Fahrtweg zum Kunden ist im Grunde genommen der "gleiche" als wenn du täglich 1 Std. direkt zur Firma fahren würdest. Bei der ganzen Geschichte wären lediglich unzumutbare Arbeitswege anfechtbar (1,5h pro Strecke ist zumutbar) -aber sonst sehe ich keine Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen.
Und mal ehrlich: 1Std. fährt man oft in der Stadt allein schon mit öffentlichen Verkehrsmitteln, umsteigen usw -DIE Zeit bezahlt dir auch keiner. Nimm lieber alles sportlich und versuche mit dem Dienstauto nebenbei private Sachen zu erledigen, damit du auch Vorteile ziehst... :zwinker:
:flag:
Fast der selbe Sch...fug wie von jordan2sheepy wobei der noch lustig war.
Nur so wird ein Schuh daraus:
Zitat von: Heinz-Otto am 09. Februar 2022, 22:08:20Dazu muss man die Regelungen im AV kennen und ob es einen Tarifvertrag gibt.
Grundsätzlich ist Fahrzeit mit dem Auto aber Arbeitszeit.
Zitat von: MarcAnton am 10. Februar 2022, 07:37:50Auch wenn die Antwort nicht gefallen mag, aber deine Arbeitszeit beginnt beim Kunden. Warum? Weil deine Arbeitszeit genau so in der Firma um die Ecke beginnen würde -dein Fahrtweg zum Kunden ist im Grunde genommen der "gleiche" als wenn du täglich 1 Std. direkt zur Firma fahren würdest.
Ich glaube, das ist richtig, aber er darf dann auch früher nach Hause fahren, sonst hätte er ja Überstunden, wenn die Fahrzeit nicht bezahlt würde.
Zitat von: CCR am 10. Februar 2022, 12:28:59Ich glaube, das ist richtig
Nein, das ist falsch, wie FN schon angemerkt hat.
ZitatFahren Arbeitnehmer von ihrem Wohnort mit dem Firmenfahrzeug direkt zum ersten Kunden und am Ende des Tages vom letzten Kunden nach Hause zurück, stellt die für die An- und Heimfahrt aufgewendete Zeit Arbeitszeit dar. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 10. September 2015, C-266/14 entschieden.
Quelle (https://raue.com/rechtsgebiete/arbeitsrecht/update-arbeitsrecht-22015-fahrzeit-ist-arbeitszeit/)
Zitat von: Fred am 08. Februar 2022, 21:09:05Arbeitsbeginn ist 8 Uhr und nicht 7 Uhr, da ich ja eine Stunde fahren muss. Fahrtzeit zum Kunden ist Arbeitszeit und keine Privatzeit.
Wie soll ich mich verhalten?
Darauf achten, dass die Fahrtzeiten auch als Arbeitszeiten bezahlt werden.
Zitat von: Sheherazade am 10. Februar 2022, 12:31:55
Fahren Arbeitnehmer von ihrem Wohnort mit dem Firmenfahrzeug direkt zum ersten Kunden und am Ende des Tages vom letzten Kunden nach Hause zurück, stellt die für die An- und Heimfahrt aufgewendete Zeit Arbeitszeit dar. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 10. September 2015, C-266/14 entschieden.
Quelle (https://raue.com/rechtsgebiete/arbeitsrecht/update-arbeitsrecht-22015-fahrzeit-ist-arbeitszeit/)
Das Urteil ist sicherlich für den TE interessant -die Frage ist aber ob es nicht anderslautende Urteile gibt. Denn selbst wenn man das auf eine Stadt bezieht -so ergeben sich z.B. für Bauarbeiter durchaus unterschiedliche Anfahrtszeiten, da sie oft die Baustellen wechseln. Gilt das dann auch?
Wenn der TE aber das EU-Urteil durchsetzen kann -ist doch schön für ihn.
Zitat von: MarcAnton am 10. Februar 2022, 12:56:12
so ergeben sich z.B. für Bauarbeiter durchaus unterschiedliche Anfahrtszeiten, da sie oft die Baustellen wechseln. Gilt das dann auch?
Gerade dann - sofern die Bauarbeiter/Monteure mit dem Firmenfahrzeug vom Wohnort losfahren und auch wieder zurück. Innerhalb des Arbeitstages sind wie bisher die zwischen den Baustellen liegenden Fahrten als Arbeitszeiten zu werten.
Am Bau gilt eh ab Firmensitz.
Das heisst 7.00 Uhr bei der Firma und ab da ist AZ. Wobei das heutzutage von dem einen oder anderen nicht eingehalten wird. Wir haben da einen Stadtrad der sich als Firmeninhaber auch nicht drum kümmert und seine Arbeiter schamlos ausnutzt.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2022, 14:40:11
Am Bau gilt eh ab Firmensitz.
Das kann ich mir echt nicht vorstellen. Denn in einer Stadt z.B. wohnt der Bauarbeiter eine 5min von der (Einsatz-) Baustelle weit entfernt, der nächste dann ähnlich bei der nächsten Baustelle. Es wäre doch völlig irre wenn Leute 45min zum Firmansitz fahren müssen, um danach 5min von Zuhause entfernt einzuschlagen...
P.S. Und was hätte der AG davon -außer der Fahrerei...?
Zitat von: MarcAnton am 10. Februar 2022, 15:15:07
Das kann ich mir echt nicht vorstellen.
Was du dir vorstellen kannst hat nicht mit Tarifverträgen zu tun.
Das nächste Einsatzfeld ist dann anders rum konzipiert und dann fragst du dich wie das sein kann.
Und ob bei der Konstellation der Arbeiter in die Firma muss liegt am Chef und seiner Planung.
Ich bin Jahrelang gependelt... z.B.: nach M und da kamen mir viele Münchner Firmenfahrzeuge entgegen und Abends ging es andersrum. Macht sowas Sinn?
Der AG verlangt eh Anfahrtzeiten vom Kunden.
Die Diskussion hier ist irgendwie amüsant. Der Vergleich von der Weg zur Arbeit und der Weg zum Kunden hinkt ja gewaltig. Die Fahrt zum Kunden ist ja teil der Tätigkeit. Übertrag dies mal auf einen Postzusteller, dann wird der Unsinn offensichtlich. Ein Postzusteller der ein Paket zum Kunden fährt der wird ja auch bezahlt für diese Tätigkeit und nicht nur für die Minute die er am Briefkasten steht...
Anders gedacht. Du fährst erst in die Firma, bist wie üblich pünktlich um 08:00 Uhr in der Firma und fährst logischerweise erst dann zum Kunden los.
Warum sollte ich jetzt von zu Hause beispielsweise schon um 07:00 Uhr losfahren?
Jetzt besteht natürlich bei Außendienstmitarbeitern die Verlockung zu sagen "Na ja normalerweise würdest ja erst in die Firma fahren und hast auch Fahrtzeit. Wenn du also von zu Hause zum Kunden fährst, kannst ja früher losfahren."
Ich kenne keinen Aussendienstmitarbeiter mit Firmenwagen, der jeden Morgen erst ins Büro fährt.
Richtig. Und auch hier ist Arbeitsbeginn 08:00 Uhr und nicht 07:00 Uhr oder 06:30 Uhr oder 05:00 Uhr je nach Entfernung zum Kunden.
Bei Aussendienstmitarbeitern ist der Arbeitsbeginn tatsächlich sehr individuell, die meisten machen ihre Termine sogar selbst.
Als Angestellter mit Festgehalt kann er sich die Zeit ja einteilen, wann er anfängt und aufhört und Überstunden müssen genehmigt werden, so war es bei uns.
Wenn der AG im Rahmen seines Direktionsrechtes anordnet, dass der AN um 8 Uhr beim Kunden sein muss, kann er das.
Wenn der trotzdem 8 Std. arbeiten soll + je 1 Std. Hin- und Rückfahrt, sind das Überstunden.
Wenn er die Termine dauerhaft so legt, dass der AN 1 Std. früher anfangen muss, verletzt er seine Fürsorgepflichten, da er auch auf den AN und seine Interessen Rücksicht nehmen muss.
Das blöde ist, dass es in DE eine 48 Std./wo. gibt. Dennoch würden 10 Std. täglich an 5 Tagen
Mehrarbeit (https://www.fachanwalt.de/ratgeber/rechtliche-unterschiede-von-mehrarbeit-zu-ueberstunden) bedeuten.
Im Einzelfall ist eine 60-Stunden-Woche in Ordnung, wenn sie binnen 24 Wochen wieder ausgeglichen werden. In einem halben Jahr dürfen die 48 Wochenstunden also im Schnitt nicht überschritten werden. Die Gewerbeaufsicht verhängt hohe Bußgelder, wenn regelmäßig länger gearbeitet wird.
§ 3
ZitatDie werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Das blöde ist, dass man in der Probezeit lieber nicht den Mund aufmachen darf.
Bei uns gab es auch Sonntagsarbeit gelegentliche das wurde als Coronabonus ausbezahlt, ein guter Chef also der seine Angestellten braucht und respektiert. Mit Schwung ja, mit Ellbogen nein danke
Zitat von: Hary am 10. Februar 2022, 18:22:36
Übertrag dies mal auf einen Postzusteller, dann wird der Unsinn offensichtlich. Ein Postzusteller der ein Paket zum Kunden fährt der wird ja auch bezahlt für diese Tätigkeit und nicht nur für die Minute die er am Briefkasten steht...
Unsinn? Um bei den Postzusteller zu bleiben: Er kriegt doch die Zeit nicht bezahlt wo er zum Depot oder Postablage fährt -seine Arbeitszeit beginnt erst dann wenn er sein A-Ausgangspunkt erreicht hat. Also der Kunde aus dem Beispiel des TE.
Seine Arbeitsszeit fängt niemals bei ihm Zuhause an. Niemals!
Abgesehen davon halte ich die Position des AGs im vorliegenden Fall durchaus für plausibel: Denn ob der AN die zumutbare Fahrzeit von 1,5h zur Firma fährt oder direkt zum Kunden -wo ist da der Schaden, der dem AN entsteht? Er müsste so oder so fahren. Und was würde sich denn für den TE ändern, wenn er in die entgegengesetze Richtung (vom Kunden aus gesehen) erstmal zur Firma fahren müßte, um von dort aus mit dem Firmenauto die gleiche Strecke zurück zu legen und weiter zu fahren?
Bei Zeitarbeit ist es doch nicht anders -man hat den Heimathafen (die ZAF), aber zu den unterschiedlichen Kunden fährt man ja direkt und nicht erst von der Zentrale aus. Wird da der Fahrtweg etwa bezahlt...?
Zitat von: MarcAnton am 12. Februar 2022, 13:27:19Seine Arbeitsszeit fängt niemals bei ihm Zuhause an. Niemals!
Du hast offensichtlich eine entscheidende Kleinigkeit überlesen.
Zitat von: Fred am 08. Februar 2022, 21:09:05
Anfangs ganz ok aber plötzlich werden für mich Termine vereinbart, wo ich gut und gerne eine Stunde fahren muss. Dazu gibt der Chef auch das Firmenauto mit nach Hause.
Seine Arbeitszeit beginnt genau dann, wenn er in das Fahrzeug einsteigt und zum Kunden losfährt.
@MarcAnton
Wenn der AG einen Firmenwagen zur Verfügung stellt und der AN nicht erst zum Betriebssitz fahren muss, um dort seine reguläre Arbeit aufzunehmen, ist das ein Unterschied.
Das sog. Werktorprinzip gilt dann nicht.
Beispiel Handwerk. AN fahren zum Betriebssitz wie jeder andere auch. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle müssen über Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. AZ beginnt ab Erreichen des Firmensitzes.
Dort steigen sie in das Firmenfahrzeug und fahren zur Baustelle.
Weg zum Firmensitz ist "Privatvergnügen", keine Arbeitszeit. Fahrt vom Firmensitz bis Baustelle ist Arbeitszeit.
Ein AN nimmt das Firmenfahrzeug mit nach Hause. Er holt seine Kollegen bei ihnen zu Hause ab.
Für den Fahrer des Firmenfahrzeuges ist das ab Verlassen seines Wohnsitzes Arbeitszeit. Für die Kollegen beginnt die AZ erst mit Erreichen der Baustelle. Fahrtkosten können sie beim FA auch nicht geltend machen.
Abweichende Regelungen sind nur durch TV möglich!!
So z. B. die Drecksgewerkschaften, die mit den ZAF vereinbaren, dass grundsätzlich die Wegezeit, die die AN zum Betriebssitz der ZAF sowieso hätten, nicht als AZ zu vergüten ist.
Bedeutet, das auch dem Kollegen der die anderen abholt die Zeit, die er normalerweise für die Fahrt zum Firmensitz braucht, nicht als AZ bezahlt wird. Diese Zeit wird ihm dann von seiner eigentlichen, zustehenden zu vergüteteden AZ abgezogen
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 14:02:12
Fahrtkosten können sie beim FA auch nicht geltend machen.
Doch, die Mitfahrer können das, solange man die Höchstgrenze von 4500€ beachtet. Seit einigen Jahren muss ja auch kein Fahrzeugkennzeichen mehr in der Steuererklärung eingetragen werden.
ZitatFahrtkosten in der Steuererklärung
Generell können die Fahrtkosten für eine Fahrgemeinschaft von der Steuer abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man selbst der Fahrer ist oder ob man sich als Mitfahrer an den Ausgaben beteiligt. Alle Beteiligten können von der Entfernungspauschale profitieren.
Quelle (https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/fahrtkosten-fahrgemeinschaft/)
Ok, DANKE für die Klarstellung, dass meine Kenntnisse veraltet sind
:ok:
Warum soll es auch Privatzeit sein, wenn ich mit dem Firmenwagen von zu Hause aus starte, um zum Kunden zu fahren. Wäre ja Wahnsinn.
Zitat von: Sheherazade am 12. Februar 2022, 13:48:27
Seine Arbeitszeit beginnt genau dann, wenn er in das Fahrzeug einsteigt und zum Kunden losfährt.
Also ich kenne einige aus dem Bekanntenkreis, die im handwerklichen Bereich arbeiten und die Firmenautos auch nach Hause nehmen. Keiner von ihnen hat je erwähnt, dass seine Arbeitszeit von Zuhause aus anfängt. In meinen Augen ist das auch deshalb unlogisch, weil der AG keine Kontrollmechanismen hätte zu überprüfen ab wann tatsächlich die Arbeitszeit beginnt und entsprechend zu bezahlen. "Arbeit" fängt nun mal verbindlich an, d.h. ob man nun in der Firma erscheint oder digital am Empfang erfasst wird oder eben um 8.00Uhr beim Kunden ist.
Wie gesagt, ich gehe mit dem AG soweit mit -solange der Fahrtweg zum Kunden in etwa der gleiche ist wie zur Firma. Der Chef könnte natürlich den Spieß umdrehen und sagen: Kundentermin ist um 8.00Uhr, TE solle (da fahrtzeit 1 Std) um 7.00Uhr in der Firma erscheinen und mit dem Firmenauto losfahren. Was hätte denn der TE davon? Er müßte dann sogar NOCH früher aufstehen... :blum:
Zitat von: MarcAnton am 12. Februar 2022, 14:43:41
Also ich kenne einige aus dem Bekanntenkreis, die im handwerklichen Bereich arbeiten und die Firmenautos auch nach Hause nehmen. Keiner von ihnen hat je erwähnt, dass seine Arbeitszeit von Zuhause aus anfängt.
Und das genügt, um die Rechtslage und Rechtsprechung zu untermauern?
Soll ich raten, wie viele AG sich nicht an die Gesetze halten, wie viele AN ihre Rechte nicht kennen und wie viele AN ihre Rechte zwar kennen aber nicht durchsetzen aus Angst, dann ihren Arbeitsplatz zu verlieren, oder Schikanen ausgesetzt zu sein?
ZitatIn meinen Augen ist das auch deshalb unlogisch, weil der AG keine Kontrollmechanismen hätte zu überprüfen ab wann tatsächlich die Arbeitszeit beginnt und entsprechend zu bezahlen.
Sorry, das ist Blödsinn. Schon allein deshalb, weil es eine Aufzeichnu
ngspflicht und Erfassung des AG über die AZ gibt.
Das spielt vor allem auch eine Rolle wegen der Einhaltung des MiLoG!
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/pflicht-zur-umfassenden-arbeitszeiterfassung_76_484268.html
Zitat"Arbeit" fängt nun mal verbindlich an, d.h. ob man nun in der Firma erscheint oder digital am Empfang erfasst wird oder eben um 8.00Uhr beim Kunden ist.
Genau und dazu gehören auch Fahrzeiten.
Zitat
Wie gesagt, ich gehe mit dem AG soweit mit -solange der Fahrtweg zum Kunden in etwa der gleiche ist wie zur Firma. Der Chef könnte natürlich den Spieß umdrehen und sagen: Kundentermin ist um 8.00Uhr, TE solle (da fahrtzeit 1 Std) um 7.00Uhr in der Firma erscheinen und mit dem Firmenauto losfahren. Was hätte denn der TE davon? Er müßte dann sogar NOCH früher aufstehen... :blum:
Glücklicherweise interessieren sich die Gesetze und Rechtsprechung nicht für deine persönliche Meinung ;)
@Heinz-Otto
Wir tauschen uns hier nur aus und jeder legt seine Sicht der Dinge dar. Ich bin wahrlich kein AG-Verfechter, aber ich kann hier durchaus eine Kausalität und Plausibilität erkennen.
Ich finde es eine Win-Win-Situation: Der TE hat keine Fahrtkosten mehr, darf wahrscheinlich das Auto auch privat zum Einkaufen nutzen und hätte kostenlos einen Dienstwagen. Der AG spart dadurch, dass die Fahrten nicht von der Firma aus starten müssen, macht zusätzlich Werbung mit dem Auto nach Feierabend (falls beschriftet) und muss sich nicht jeden Tag auf dem Firmengelände für die Routen kümmern.
Und ich wiederhole es nochmal: Wenn der Chef den TE um 7.00Uhr in der Firma bestellt um danach noch eine weitere Stunde zu fahren -muss der TE noch (!) früher aufstehen. Zum Feierabend das gleiche andersrum -ob der TE dann den besseren Schnitt macht? :weisnich:
Ich war zu meiner Aktiven Zeit als Bautischler in Hamburg unterwegs. Und auch ich hatte fast 20 Jahre lang einen Firmenwagen, den ich mit nach Hause nehmen konnte (keine Privatfahrten :zwinker: ) Ich bin jeden morgen um 6 Uhr aus dem Haus, und habe auf dem weg in die Firma , oder der Baustelle ,meinen Kollegen abgeholt, und nach Feierabend auch wieder zuhause abgesetzt.
Arbeitszeit war von 7-15,45 Uhr..... Und da war es egal, ob man nun "um die Ecke" war, oder man noch eine Stunde fahren musste. Ich (und mein Kollege auch) war froh, dass ich den Wagen hatte. Hätte ich mit dem ÖVPN erst zur Firma gemusst, und abends wieder damit nach Hause, wäre ich fast zwei Stunden länger unterwegs gewesen als mit dem Firmenwagen.
Außerdem, war es auch wirtschaftlicher, gleich von Zuhause auf die Baustelle zu fahren ( es seiden, man musste noch was aus der Firma abholen) als erst zur Firma, und dann erst zum Bau....
Zitat von: Bundspecht am 12. Februar 2022, 15:53:49
Und auch ich hatte fast 20 Jahre lang einen Firmenwagen, den ich mit nach Hause nehmen konnte (keine Privatfahrten :zwinker: )
Na na na. In so einem Bautischler-Auto fällt doch der eine Kasten Bier für Privat gar nicht auf... :mocking: Geschweige denn den neuen 70"er Flat-TV oder die WM für die Schwiegermama. Mit so einem Firmenauto (Kasten) kann man ganz schön Punkte sammeln... :zwinker:
Zitat von: Bundspecht am 12. Februar 2022, 15:53:49
Arbeitszeit war von 7-15,45 Uhr..... Und da war es egal, ob man nun "um die Ecke" war, oder man noch eine Stunde fahren musste. Ich (und mein Kollege auch) war froh, dass ich den Wagen hatte.
Ja, genau das meinte ich. Es ist viel "bequemer" in ein Dienstauto zur Arbeit zu fahren, als sich mit dem ÖPNV bei jedem Wetter rumzuschlagen oder das Privatauto zu opfern. Und wie du schon schreibst -es ist egal ob die Einsatzstelle 10min weit entfernt ist oder 60min. Ist also eine Mischkalkulation und wenn man profitiert (10min), profitiert man richtig -und bei den 60min hätte man diese Zeit schnell durch die 10mim reingeholt. Außerdem muss man nicht nochmal zur Firma (meist Berufsverkehr) fahren.
P.S. Ich hätte bei so einer Regelung sofort eingeschlagen eher der Chef mich um 6.00Uhr oder so in die Firma beordert...
Zitat von: MarcAnton am 12. Februar 2022, 15:36:41
Ich finde es eine Win-Win-Situation: Der TE hat keine Fahrtkosten mehr, darf wahrscheinlich das Auto auch privat zum Einkaufen nutzen und hätte kostenlos einen Dienstwagen.
Was hältst du davon, wenn du dich zu dieser Materie einfach erst mal informierst?
Ich habe den Eindruck, du hast keinerlei Hintergrundwissen und urteilst aus dem Bauch heraus.
Das ist nämlich falsch. Der AN zahlt dafür! Nämlich 1% des Listenpreises (https://www.steuertipps.de/lexikon/f/firmenwagen?utm_medium=affiliate&utm_source=awin&utm_campaign=affiliates&awc=13746_1644679300_eb6a113155351dbdb4b0770a1e3716c3).
ZitatDer AG spart dadurch, dass die Fahrten nicht von der Firma aus starten müssen, macht zusätzlich Werbung mit dem Auto nach Feierabend (falls beschriftet) und muss sich nicht jeden Tag auf dem Firmengelände für die Routen kümmern.
Klar, alles zu lasten des AN, der evtl. mehr Fahrzeit und weniger Freizeit hat und weniger bezahlte AZ.
:lol:
Zitat von: Bundspecht am 12. Februar 2022, 15:53:49Ich war zu meiner Aktiven Zeit als Bautischler in Hamburg unterwegs. Und auch ich hatte fast 20 Jahre lang einen Firmenwagen, den ich mit nach Hause nehmen konnte (keine Privatfahrten :zwinker: ) Ich bin jeden morgen um 6 Uhr aus dem Haus, und habe auf dem weg in die Firma , oder der Baustelle ,meinen Kollegen abgeholt, und nach Feierabend auch wieder zuhause abgesetzt.
Arbeitszeit war von 7-15,45 Uhr.....
Gerade da hättest du als Fahrer erst Recht Anspruch auf Bezahlung gehabt!
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 15:06:53wie viele AN ihre Rechte nicht kennen und wie viele AN ihre Rechte zwar kennen aber nicht durchsetzen aus Angst, dann ihren Arbeitsplatz zu verlieren, oder Schikanen ausgesetzt zu sein?
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 16:25:43Was hältst du davon, wenn du dich zu dieser Materie einfach erst mal informierst?
Ich habe den Eindruck, du hast keinerlei Hintergrundwissen und urteilst aus dem Bauch heraus.
Zitat von: MarcAnton am 12. Februar 2022, 16:17:23Na na na. In so einem Bautischler-Auto fällt doch der eine Kasten Bier für Privat gar nicht auf... :mocking: Geschweige denn den neuen 70"er Flat-TV oder die WM für die Schwiegermama. Mit so einem Firmenauto (Kasten) kann man ganz schön Punkte sammeln...
Und das nennt sich dann
Zitat von: MarcAnton am 12. Februar 2022, 15:36:41Wir tauschen uns hier nur aus und jeder legt seine Sicht der Dinge dar. Ich bin wahrlich kein AG-Verfechter, aber ich kann hier durchaus eine Kausalität und Plausibilität erkennen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Februar 2022, 17:36:56
:lol:
Zitat von: Bundspecht am 12. Februar 2022, 15:53:49Ich war zu meiner Aktiven Zeit als Bautischler in Hamburg unterwegs. Und auch ich hatte fast 20 Jahre lang einen Firmenwagen, den ich mit nach Hause nehmen konnte (keine Privatfahrten :zwinker: ) Ich bin jeden morgen um 6 Uhr aus dem Haus, und habe auf dem weg in die Firma , oder der Baustelle ,meinen Kollegen abgeholt, und nach Feierabend auch wieder zuhause abgesetzt.
Arbeitszeit war von 7-15,45 Uhr.....
Gerade da hättest du als Fahrer erst Recht Anspruch auf Bezahlung gehabt!
Das ist richtig man ist verantwortlich für das Auto tankt es auf und zahlt Strafe bei Falschparken und die Kollegen können bei der Heimfahrt ruhen.
Das was hier z.B. von Bundspecht geschildert wird ist ein eine Winwin-Situation. Er hatte ein Firmenauto für das er nichts zahlen musste und der Chef hatte jemanden, der alle zur Baustelle befördert.
Wenn aber die Privatfahrten nicht penibel vom Chef überwacht werden, dann war das höchst fahrlässig. Denn normalerweise geht sowas nicht und der Firmenwagen muss versteuert werden, was wieder für den Arbeitnehmer i.d.R. sehr teuer ist. Je nach Automodell und Entfernung zur Arbeit können das gleich mehrere hundert Euro netto weniger sein.
Und so oder so ist der Weg von zu Hause hin zum Kunden bzw. zur Baustelle Arbeitszeit und kein Privatvergnügen.
Zitat von: MarcAnton am 12. Februar 2022, 15:36:41
@Heinz-Otto
Wir tauschen uns hier nur aus und jeder legt seine Sicht der Dinge dar.
Jupp, mache ich und die anderen auch. Allerdings untermauern wir das mit der Rechtslage und nicht aus dem Bauch heraus.
Du machst dir nicht mal die Mühe das zu prüfen und meinst, deine Ansicht ist korrekt.
Ist ja alles nicht böse gemeint. Wenn es uns nicht gelingt dich schlauer zu machen wie die Rechtslage ist, dann ist das so.
ZitatIch bin wahrlich kein AG-Verfechter, aber ich kann hier durchaus eine Kausalität und Plausibilität erkennen.
Kannst du ja bei deinem AG so machen. Aber man muss den Leuten nicht einreden, dass das zu ihrem Vorteil ist und alles super toll und er doch froh sein soll, dass er nicht den Lohn bekommt, der ihm zusteht.
ZitatDer TE hat keine Fahrtkosten mehr, darf wahrscheinlich das Auto auch privat zum Einkaufen nutzen und hätte kostenlos einen Dienstwagen.
Du liest nicht, was man schreibt und verlinkt???? Schade. Es ist nicht kostenlos für den AN.
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 18:55:44Es ist nicht kostenlos für den AN.
Ich bzw. auch die anderen Kollegen, haben NICHT eine müde Mark bezahlt !!!
Zitat von: CCR am 12. Februar 2022, 17:49:46man ist verantwortlich für das Auto tankt es auf und zahlt Strafe bei Falschparken
Tanken ja , dafür hatten wir eine Tankkarte. Verantwortlich in dem Sinne, dass man den Wagen ab und an mal gewaschen hat, mal nach Öl usw. gesehen hat, oder wenn was kaputt war , dass in der Firma gemeldet hat. Knöllchen, mussten wir nur dann selber zahlen, wenn es "überhand" genommen hat. Ansonsten hat auch das die Firma übernommen.
Und ganz ehrlich, damals WAR das eine WIN WIN Situation .... der Job war gut bezahlt, und die Kollegen waren Top ! Da hat es schlichen niemanden interessiert wie die "Rechtslage" war
Zitat von: MarcAnton am 12. Februar 2022, 16:17:23Na na na. In so einem Bautischler-Auto fällt doch der eine Kasten Bier für Privat gar nicht auf...
Da haben wir noch ganz andere Sachen auf dem "nach Hause Weg" transportiert :grins: :grins: :zwinker:
Ja auch mal Forderungen stellen, wenn der Arbeitgeber einen dringend braucht, ich hatte meinen AG klargemacht, dass ich das Firmenauto mit nach Hause nehme, da ich keine Winterreifen habe und mein privates Auto bleibt zu Hause. Nutzen durfte ich es das ganze Jahr, es hatte GPS.